Steuerklasse bestimmt. Die ersten Rubriken: „Land, Kreis, Gemeinde, Ort, Haus 5ko. und so nstige Hau sbezeichnung z. B. beim goldenen Lamm, Steinmühle, Neuburger Hos u. s. w. können bei der Ausfüllung gar keinen Anstand finden. Die folgenden zwei Rubriken: „Classe nämlich erste oder zweite, dann die Rubrik: »Seuerpsli chtige Unter- Druck und Verlag der Jos. Eberle'schen Buchhandlu nehmung z. B. Tuchhandlung, Gewehrfabrik, Bäckerei, ärztliche Praris u. s. w. ist ebenfalls ganz leicht auszusullen. Die Rubrik
Vertrage so wie nach dem Dienstbo- thenpatente und den Vorschriften über das Aufdingen von Lehrjungen zur Gefchäfsführung gehören. Bei einer Bäckerei sind z. B. der Helfer, Weißmifcher, Kipfelmischer, Mehl- oder Brotmischer (auch Aufschütter genannt) Mundmischer, Kübler, der Kleinjung, der Vize, der Mehlbursch und allenfalls zwei Lehrjungen zusammen 11 Köpfe anzugeben. Die Rubrik V beantwortet die Frage: »Ob das Ge schäft daS ganze Jahr hindurch oder nur einen Theil