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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 213 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
wirklichen, was auch alsbald in Angriff genommen wurde. Leider kam der Beschluss damals nicht im eigentlichen, dem Titel Armenfond entsprechenden Sinne zur Ausführung, weil ja kein Stiftungsfond gegründet, sondern nur eine ge wisse alljährliche Steuerquote eingehoben wurde, mit der nebst andern Zuflüssen die Ausgaben der Armenpflege ge deckt wurden. Am 2. Juli 1829 ZI. kam je,- Auftrag, die Armen- koinmission zu wühlen, resp. dem k. k. Landgerichte Vorschläge zu machen. Dies geschah

und auf Grund dessen ernannte das k. k. Landgericht am 5. Februar 1830, Armensaehe Nr. 226)27, die folgende Armenkonimission: Als Vorstand: Josef Löwenberg, als Kommission Mitglied: Markus Bernheimer. Bei Wiederbeselzurig des damals vakanten Rabbiuates sollte der Rabbiner Mitglied und Vorsitzender sein. Nunmehr taten die Israeliten alles Mögliche, um ihren Armenfond zu vergrössern. Von freiwilligen Versteigerungs erträgnissen bei Israeliten ward 1 °/ 0 dem Armenfonde zuge wendet. Dev langjährige

die ge sonderte Rechnungslegung für den Armenfond und auch die k. k. Behörden weisen in vielen Fällen von Juden bezahlte Strafgelder dem jüdischen Armenfonde zu. Und doch muss beachtet werden, dass damals und bis gegen Ende der 60 er Jahre von einem Armenfonde in jenem und eigentlichen Sinne, der ein vinkuliertes zinstragendes Grundkapital voraussetzt, nicht gut die Rede sein kann. Vielmehr ist Armenfond hier gewissermassen gleichbedeutend mit Armenkasse zu nehmen, die sich alljährlich bis gegen Ende

der 60 er Jahre vollständig verausgabte und noch mit Defizit abschloss. Einen \ Überschuss und damit einen Fond iw eigentlichen Sinne brachten erst diverse Schenkungen und Stiftungen ums Jahr 1870. Trotzdem aber ist in dieser Gründung der „Arnum- fond“ genannten Armenkasse von 1826 resp. 1820 der Aus gangspunkt zum späteren eigentlichen Armenfond zu erblicken, und darum soll auch konform der amtlichen Benennung schon ab 1820 vom Armenfonde die Rede sein. Von da ab wurden also die Armen aus dem Reste

der Synagogengefillle, den kleineren bereits genannten Neben einkünften und hauptsächlich aus der Mehrbesteuerung fin den Armenfond erhalten. Die Vorstellung hob das 6z % Hu den Armenfond gemeinsam mit den anderen Steuern ein. wies jedoch das Gesamterträgnis für den Armenfond der Armenkommissiou zu. Eine Übersicht der Ausgaben für Arme, ohne Arzt, und Apotheke für Kranke und Schulgelder für arme Kinder, aus den Jahren 1823—1833 gibt folgendes Bild: Im Jahre 1823 fl. 314.27 » „ 1824 „413.12 ,, „ 1825 „ 420

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 171 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
300 Neuntes Kapitel. doch die Incorporirungb-Besclilüsse angesehen werden müssen; so muss die Aufnahme des israel. Armenfoudes, selbstverständ lich unter "Wahrung des Eigenthumsrechtes, und bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (L. G. vom 7. Januar 1883 HF 3h und 41) gemäss der Bestimmung des Landesgesetzes vom 27. Dezbr. 1882 § 5, — in das Gemeinde-Inventar von Hohenems als richtig erkannt werden. Daraus kann jedoch keineswegs die Folgerung ge zogen werden, dass der Israel. Armenfond

, von Waldburg-Zeil-Hohenems ein weiterer Beschluss des Gemeindeansschusses vom 2. Juni 1885 aufgehoben, Die Verschmelzungsprotokolle v. J. 1879 blieben und Siiid heute noch in voller Rechtskraft. Gegen jenen Passus in Entscheidung über den israel. Armenfond. 301 der Entscheidung des h. L. A. vom 23, März 1886 , ZI. 2884. der den israel. Armenfond als „Eigentum der Kultusgemeinde“ bezeichnete, ergriff nun die Gemeindevertretung den Rekurs an den k, k. Verwaltungsgericbtshof, dessen Entscheidung

Verhandlung, und zwar nach Anhörung des Vortrages des Referenten, sowie der Aus- fiihrungen des Dr. Ferdinand Schuster, Hof- und Gerichtsadrokaten in Wien, in Vertretung der Beschwerdeführerin, der Gegen ausführungen des Dr. Josef Porzer* Hof- und Gerichtsadvokaten' in Wien in Vertretung des belangten Vorarlberger Landesaus- BchusBes zu Recht erkannt: Die angefochtene Entscheidung wird insoweit darin der israelitische Armenfond als Eigenthum der israelitischen Cultus- gemeinde bezeichnet wird, gemäss

§ 7 des Gesetzes vom 22. Okfcbr. 1875, R. G. BI. Kr. 36 ex 1876 aufgehoben. Entscheidungsgründe: Mit der angefochtenen Entscheidunghat derLandesausschuss aus gesprochen, der israelitische Armenfond von Hohenems sei zwar in das Gemeindeinventar aufzunehmen, jedoch unter streng getrennter Anführung und unter ausdrücklicher Wahrung des Eigenthums rechtes der israelitischen Cultusgemeinde. Gegen diesen letzten Passus: „unter ausdrücklicher Wahrung des Eigentumsrechtes der israelitischen Cultus-Gemeinde

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Books
Category:
History , Religion, Theology
Year:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
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Page 172 of 425
Author: Tänzer, Aron
Place: Meran
Publisher: Ellmenreich
Physical description: XXXV, 802 S.
Language: Deutsch
Subject heading: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Location mark: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern ID: 162835
u -Gemeinde, sondern ein Armenfond der sogenannten Judengemeinde war, so konnte, auch, der Landesausschuss, bei Inyentarisirung des Ge- meindevermögens; nicht verfügen, dass bei dem in Rede stehenden Armenfonde die israelitische Oultus-Gemeinde als Eigenthttmerin ausgezeichnet werde; er konnte vielmehr nur bestimmen, dass dieser Fond als gesondertes Vermögen jenes Gemeindetheils, der vor der erwähnten MinisteriaKEntscheidung vom Jahre 1877 als Judengemeinde bestand, im Inventar abgesondert ersichtlich

ge macht werde. Es musste daher die angefochtene Entscheidung, insoweit sie anordnet, dass im Inventar. der Ortsgemeinde Hohenems die israelitische Oultusgemeinde als Eigenthiimerin des israelitischen Armonfondes. auszuzeichnen sei,, nach § 7 des Gesetzes vom 22. Oktober 1875, R. G. Bl. Nr. 36 ed 1876 aufgehoben werden "Wien am 16. Dezember 1886.« Der israel. Armenfond galt und gilt nun als Armen- Söndervermögen eines Teiles der Ortsgemeinde, der gemäss

. Avmenfonds-Verwalter Heim. Hirsch vom hohen Landesausschusse den Auftrag nun mehr die Rechnungslegung für den israel. Armenfond aus den Entscheidung über den Israel. Armenfond. 303 Jahren 1877—1886 zu verfassen und der Gemeindevorstehung vorzulegen, die dieselbe der gesetzmäßigen Erledigung zuzu- führen hat u. z. im Sinne des § 58 d. L. G. vom 7. Januar 1883, wonach die Rechnungen vorerst an den Armenrat zu leiten sind, der sie dann, mit seinen Anträgen versehen, der Gemeindevorstehung vorzulegen

hat. Am 30. Juni 1887 lagen jedoch die israelitischen Armeu- rechnungen dem Gemeindeausschusse vor, ohne dass sie vor her; den Armenrat passiert hätten. \Üher Beschwerde des israelitischen Armenfond-Verwalters hob der b. Landesaus schuss am 18. September 1887, ZI. 2118, den Ausscliuss- beschluss vom 30. Juni, weil ungesetzlich, wieder auf. Gesetz und Recht hatten in allen Teilen über die Willkür gesiegt. War auch Dr. Simon Steinach der geistige Leiter der ganzen nahezu 15 Jahre umfassenden lnkorporinings

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Year:
1874
¬Der¬ Haus- und Straßenbettel : kurze Erörterung über die Unzulässigkeit und in Folge dessen nothwendige Abstellung desselben
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Page 9 of 18
Author: Folie, Lorenz / von L. Folie
Place: Bozen
Publisher: Farrari
Physical description: 14 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: 780
Intern ID: 182350
Ist die arme Person im Alter schon bedeutend vorgerückt und nun mehr erwerbsunfähig, dann findet sie auf ihr bittliches Ansuchen Auf nahme im städtischen Armenversorgungshause oder im Spitale, wo sie gänzlich versorgt wird. Ist die Person noch erwerbsfähig, jedoch nicht derart, daß sie sich mit ihrem Verdienste fortLringen kann, so erhält sie hinreichende Unterstützung aus dem städtischen Armenfond. - Allzusehr mit Kindern gesegnete Eltern, deren täglicher Verdienst wirklich nicht hinreichen

kann, die zahlreiche Familie zu ernähren, wer den unterstützt von Seite des Armenfonds durch wöchentliche.oder vier teljährliche Beiträge oder von Seite der hiesigen Vereine durch Abnahme von Kindern zur gänzlichen Erziehung und Versorgung. Kurz jeder wirklich dürftige Angehörige der Stadt findet die notwendige Hilfe aus dem städtischen Armenfond, den Vereinen und anderen wohlthätigen Anstalten., Die bei vielen der hiesigen Fanlilien bestehende Ansicht, als wür den manche arme Personen und Familien

nicht hinreichend aus dem städtischen Armenfond unterstützt, daher solchen nothwcndigerweise noch besonders gegeben werden müsse, ist ganz irrig. Die Wohlthätigkeits -Commission, zusammengesetzt aus neun Mit gliedern, worunter sich Bürger befinden, die umfangreiche Lokal- und Perfonenkenntniß besitzen, bestimmt die Unterflützungsbeträge mit Einverständnis der 34 Armenväter, ebenfalls Bürger, welche die ihnen zugetheilten Armen genau kennen, für jede dürftige Person und Familie. Ueberdies

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Newspapers & Magazines
Unterinntaler Bote
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Page 6 of 10
Date: 23.10.1896
Physical description: 10
der Kran ken und Pfründner fl. 7279. Der Spitalfond schließt mit einem Deficit von 3634.41 fl. Der Armenfond zeigt an Gesammteinnahmen fl. 5267.26. Die größeren Posten sind: Capitalsinteressen fl. 3712.62, Sammelgelder der Armenväter fl. 200, Armen- Redoute mit Glückstopf fl. 500, Neujahrsentschuldigungskar ten fl. 250, Strafgelder fl. 220, Musikproductionen fl. 100; dagegen die Gesammtausgaben fl. 9223.93, hievon w ieder die größeren: Stiftungsverbindlichkeiten und Beiträ ge an andere Fonde

fl. 1437.94, Wochenalmosen fl. 1800, Monatsalmosen fl. 1134, Quartierzinsbeiträge fl. 716, Be kleidungsbeiträge fl. 200, Krankenkosten-Viertel an den Landesfond fl. 300- Reise und Spitalkosten an auswärts verpflegte Kranken fl. 250, Verpflegskoften an verschiedene Anstalten fl. 400, Schubkosten-Drittel an den Landesfond fl. 100, Holzbeiträge für Arme fl. 150, Alimentationen fl. 1576, diverse Auslagen fl. 300, momentane Unterstützungen fl. 250, der Armenfond hat somit ein Deficit von fl. 3956.68. Das Franz

34 11.474 75 3634 41 60 o/o zur Hauszinssteuer 5400 - Armenfond 5267 26 9223 94 3996 68 60 o/o zur 5 °/ 0 Abgabe auf Neubau 117 - Schulfond 3416 79 6992 45 3575 66 100 0/0 zur Erwerbsteuer 2730 — Lodron'sche Stiftung 355 24 110 245 24 100 0/0 zur Einkommen steuer 4470 99 Schrattenthal- L-tiftung 465 52 349 90 115 62 Schuldentil gungsfond 4441 15 4441 15 Zusammen 52.436 38 66.913 52.436 90 38 360 86 14.838 360 38 86 Summe der direkten Steuer-Wuftungen hievon ab nebigen Abgang verbleibt ein Uebersch

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