dieses Gerichts Retten« herg starb, und hinterließ einiges Vermögen. Zu einen Theil dieses Vermögens sind die näch« sie Erben Johann, Andrä, Gerttaud, Kathari« iw, Maria, und Anna Mavrin, Kinder des Jo- seph Mayr, und Anna Aschoacherinzu Mit» Ge richts Thaur, und anstatt obiger Anna Mah nn die aus Dalthasar Wopsnerischer Ehe ja Wattens einig hinterlassenen Tochter Maria Wopfncrin. Da nun von deren Descendenten bis Dato nichts in Erfahrenheit gebracht wer den können, und die gesetzlich erbende Anver wandte
um Vertheilong des betreffenden Ver- theilung des betteffenden Vermögens, welches 6-5 fl. 9 i/r kr. bettagt, geziemend angelangt, auch ihrem Gesuch nicht widersprochen werden kann, jo wird hiemit in Folge allerhöchsten Hof dekret vom 26. August 178$ i« der Gesetzsamm lung Nr. 880 . den gesagten Johann, Andrä, Gerttaud, Katharina, Maria, und Anna Mah nn, oder deren rechtmäßigen Leibes Erben be deutet, daß sie selbst in eigener Person, oder durch ordentlich Bevollmächtigte binnen einer ganzen Iahrsftist