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Südtiroler Nachrichten
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Page 4 of 12
Date: 15.11.1969
Physical description: 12
am Spiel der Kapelle erfreut und erfahren, daß die Kapelle in den Besitz eines Lokales kommen möchte. Für die Eigentums eintragung ins Grundbuch bedarf es aber der Zuerkennung der Rechtsper sönlichkeit, die als einfache Verwal tungsmaßnahme erfolgt und in den al ten Provinzen am laufenden Band rou tinemäßig vor sich geht. Die Musikka pelle von Steinegg ist seit 9 Jahren Rechtspersönlichkeit — im Falle des Südtiroler Kriegsopfer- und Front kämpferverbandes (SKFV) und des Siidtiroler Alpenvereines (AVS

haben zwar die „Konzession" der Zuerkennung der Rechtspersönlich keit an den AVS aus dem Paket in den Operationskalender übergeleitet, an der (höchst unbefriedigenden) Regelung, wie sie im Paket vorgesehen ist, hat sich aber nichts, rein gar nichts geän dert. Lesen wir die im Paket vorgese hene Regelung. Sie lautet; „Wiedergutmachung in Form von Entschädigung für die Schutzhiitten, die ehemals Eigentum der Siidtiroler Sektionen des Alpenvereins waren und beschleunigte juridische Anerkennung des Siidtiroler Alpenvereines

, die dem Militiir- servitut unterworfen ist, bauen.“ Was heißt dieses Kauderwelsch? • Dem Siidtiroler Alpenverein sollen die 18 Schutzhiitten, die ihm rechtswi- , drig vom Faschismus genommen wur den, nicht zurückgegeben werden. Als „Ersatz" soll ihm eine Entschädigung ausbezahlt werden, deren Bemessungs grundlage in keiner Weise definiert ist. Die Folgen werden sich einstellen ... (Über die rund 50 Schutzhiitten der deutschen und österreichischen Sektio nen des Alpenvereines, die vom Faschis mus gleichfalls

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Dolomiten
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Page 7 of 12
Date: 16.12.1960
Physical description: 12
der Aus schreibungsbestimmungen im erwähnten „Amtsblatt der Republik", das heißt tinge r- 21. Jänner 1961 an folgende Anschrift einzusenden: „Ministero della Pubblica Istru zione— Ufficio concorsi scuole medie — Roma". Im Schulamt Bozen gelangen die für das Zulassungsgesuch zum Wettbewerb vorgese henen Formblätter (schede) zum Verkauf. Alpinismus und Politik Eine Feststellung des Aipenveieines Südtirol Van der Hauptleitung des Alpenvereines werden wir um Veröffentlichung folgender grundsätzlicher Feststellung gebeten: „Der Alperwerein

sind, zitierte aber nur ein Gipfelbuch auf dem Kesselkogel, welches angeblich durch ein Gipfelbuch dés AVS ersetzt worden sein soll. Zu dieser Behauptung stellen wir fest, daß das seinerzeit vom CAI auf dem Kesselkogel deponierte Gipfelbuch von einem Mitglied des Alpenvereines Südtirol, weil das Buch restlos-, ausgeschrieben, war,. in der Kanzlei des CÄI Bozen, Müste'rgasse, ordnungsgemäß abgegeben wurde. Fernèrs ist uns bekannt geworden, daß auf dem Kesselkogel von einer Jugendgruppe aus Deutschland

in diesem Augenblick auf den Kessel kogel kam, als das CAI-Buch verschwand, was jedoch keineswegs den Tatsachen entsprach. Der Alpenverein Südtirol stellt fest, daß in den letzten Jahren wiederholt Gipfelbücher des Alpenvereines Südtirol entfernt wurden und verschwunden sind, ohne daß es ihm je und eh in den Sinn gekommen wäre, den CAI oder dessen Mitglieder dafür verantwortlich zu machen. Das Gegenteil aber wurde beim erwähnten Kongreß des CAI getan und die Anschuldigungen gegen unseren Verein sind laut

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