1,521 items found
Sort by:
Relevance
Relevance
Publication year ascending
Publication year descending
Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1828)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1828
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483045/483045_423_object_5738288.png
Page 423 of 492
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XXVIII, 482 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1828
Intern ID: 483045
befindlichen Briefe umwickelt werden kann, dasselbe mit einem -efondern Umschläge/umwickelt , und dann erst auf eine-solche- Art'ist das Couvert gelegt werden soll, >daß nach der Siegelirung .entweder keine Biegung des Coyver^, oder fiegelirtett-Bdreft^ oderPacketes möglich, oder daß durch Biegungen das Papier geld auf keine Weift sichtbar ist, sondern immer , selbst im Innern des Couverts erscheint. ' Packete mit Dokumenten , 'Obligationen'mit einem von dem Aufgeber selbst augemerkten innern-Werth

e muffen offen zum Amte gebracht werden, weil sich die Anstatt fahrender Posten die, Ueberzeugung. verschaffen muß, daß in den Packeteu wirklich die angegebenen Doku? mente enthalten Md; jedoch werden dergleichenSendungc-n bloß mit dem Partheisiegel geschlossen, weil die Anstatt nicht den Inhalt, sondern bloß den angegebenen Werth affekurirt. h. 9. Einem jeden Aufgeber steht es im Allgemeinem frei, für'die der Hchrenden Postanstal^ibergebene Sendung das tariffmaßige Porto sogleich hei der Aufgabe

zu bezahlen» /oder an den im Jnnlande befindlichen Abnehmer anweisen zu lassen, jedoch müssen alle Sendungen, ohne Unterschied des Inhaltes, welche nicht Len fünffachen Werth des Tarbetrages haben» und bei jenen'in-den- päpstlichen Staat bestimmten» wenn ße nicht Wenigstens einen Werth von fünf römischen Thalem enkhatten, bei der'Aufgabe sogleich frankirt «erden. Eben so kann h. 10.- Das Porto für. die in Las Ausland gehörigen

2
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1845)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1845
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483013/483013_320_object_5743619.png
Page 320 of 488
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XI, 484 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1845
Intern ID: 483013
) oder solchen zur Zahlung an den Empfänger anweisen zu lassen; die Sendung muß jedoch von dem Aufgeber in folgenden Fällen sogleich frankirt werden: a) wenn der Inhalt der Sendung nicht den fünffachen Werth der Pvstportogebühr erreicht, und bezüglich der Sendungen, welche für -das Ausland bestimmt sind, wenn selbe nicht wenigstens 10 st. C. M> an Werth beträgt; b) wenn der Inhalt der Sendung in Eßwaaren, flüssigen Sachen, oder andern' Artikeln besieht , die leicht zerbrechlich, oder dem schnellen Verderben unterworfen

sind; c) für Sendungen von Wechseln, PrivatMbligationen, Lotterie-Loosen und Geldanweisun gen; d) für Sendungen an Behörden, Aemter und Personen, welche .nach den bestehenden Vorschriften von der.Bezahlung.des Postporto befreiet sind; e) für Sendungen über Krakau nach Rußland. — 2. Sendungen von großem Umfange und unverhältnißmäßigem ge ringen Gewichte zahlen um ein Viertel der Gebühr mehr. — 3. Für Schriften*ohne Werth über 16 Loth bis einschlüßig 5 Pfund wird der .Porto, nach dem Briefposttapiff berechnet

, wird die Gebühr für einen . einfachen Brief nach dem Posttariffe zugerechnet , es mag der Geld sendung .ein Brief beiliegen oder nicht. — 8. Sendungen von Bü chern, Broschüren, Mußkalien, roher Seide, von Haar- und Feder wild , so wie auch andern» Geflügel, dann von Austern und Fischen bis zu dem Gewichte von 80 Pfund genießen einer limitirten Pvrtv- gebühr. — 9. Der Werth einer jeden Sendung ist von den Parteien in Melallmünze nach dem Conventions-Fuße anzugeben , da hienach die Portogebühr bemessen

3
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1844)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1844
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483014/483014_314_object_5743135.png
Page 314 of 478
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 476 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1844
Intern ID: 483014
zu entrichten (die Sendung zu fraukiren) oder solchen zur Zahlung an den Empfänger anweisen zu lassen; die Sendung muß jedoch von dem Aufgeber in folgenden Fällen sogleich frankirt «erden: a) wenn der Inhalt der Sendung nicht den fünffachen Werth der Postportogebühr erreicht, und bezüglich der Sendungen, welche für das Ausland, bestimmt sind, wenn selbe nicht wenigstens 10 st. C. M. an Werth betragt; b) wenn Dev Inhalt der Sendung in Eßwaaren, flüssigen Sachen, oder andern Artikeln besteht,' die leicht

zerbrechlich^ oder dem schnellen Verderben, unterworfen sind; «) für Sendungen von Wechseln, Privat-Obligationen. Lotterie-Loosen und Geldanweisun gen ; *0 für Sendungen an Behörden, Aemter und Personen, welche nach den bestehenden Vorschriften von der Bezahlung des Postporto ' befreiet sind; e) für Sendungen über Krakau nach Mußland. — 2 . Sendungen von großem Umfange und. unverhÄtnißmäßigem ge tingen Gewichte zahlen uw ein Viertel der Gebühr mehr. — 3 . §ü r Schriften ohne Werth über 16 Loth

nach dem Waarentariffe berechnet. —'7.'Bei jeder Geldsen dung, .Kupfergeldsendungen ausgenommen, wird die Gebühr für einen einfachen Brief nach dem Posttariffe zugerechnet,' es mag der Geld sendung ein Brief beiliegen oder nicht. — 8. Sendungen von Bst. Harn, Broschüren, Musikalien, roher Seide,-von Haar- und Feder wild, so wie auch anderm Geflügel, dann von Austern und Fischen bis zu dem Gewichte von - 80 Pfund genießen eitler limitirten Porto- 'gehühr. — '9. Der Werth einer, jedm. Sendung ist von den Parteien

4
Books
Year:
1867
¬Die¬ ältesten Geschichtsschreiber, Geographen und Alterthumsforscher Tirols
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AEGG/AEGG_53_object_3999525.png
Page 53 of 64
Author: Egger, Josef / Josef Egger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 62 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus.: Jahresbericht der k.k. Oberrealschule in Innsbruck ; 1867
Location mark: III 1.195
Intern ID: 324416
von Spergers und Rosch- mann, behaupten können, daß Brandis der erste aller altern tirolischen Geschichtschreiber gewesen, und sein Werk wird nicht mehr einen so wichtigen Platz unter den altern tirolischen Eeschichtsquellen beanspruchen dürfen, wie bisher, da mehr als die Hälfte der darin enthaltenen geschichtlichen Mittheilungen und Urkunden auch in andern Werken uns vorliegt. Dessenungeachtet behält es seinen selbstständigen Werth. Denn gar viele der darin zusämmengestellten Urkunden finden

auf manche dunklere Partie der tirolischen Geschichte und bieten sichere An- haltspuncte zur uähern Beleuchtung derselben. Viele in seinem Werke zerstreut vorkommende Notizen über den Werth des Geldes, den Preis des Getreides, des Salzes, Weines u. dgl. und sind für die Culturgeschichte von Belang. Auch einige größere Partien haben selbständigen Werth. So namentlich Brandis' Darstellung des Engadiner Krieges, die größtentheils auf urkundlichen Belegen beruht, welche er selbst eingesehen, und an Ausführlichkeit

und Zuverlässigkeit die entsprechenden Partien im Burglehner weit übertrisft. Am werth vollsten sind aber entschieden die letzten Abschnitte seines Werkes, wo nicht bloß viele wichtige Briefe der Landesfürsten, der Landeshauptleute und Anderer, viele Verordnungen und Erlässe derselben, sondern auch die Landtagsverhandlungen unter Kaiser Max I. und König Ferdinand I. und die Verzeichnisse der Theilnehmer an den Landtagen bald in weitläufigen Auszügen, bald in vollem Umfange mitgetheilt werden; hier scheint

8
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1843)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1843
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483015/483015_296_object_5742656.png
Page 296 of 461
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 454 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1843
Intern ID: 483015
keine Ersätze dafür geleistet werden. 11. Packete mit Schriften und wichtigen Dokumenten müssen in Wachsleinwand ver packt seyn. 12. Schriften ohne angegebenen Werth, welche das Gewicht von einem Pfund nicht erreichen, werden, als zur Briefpost gehörig, bei der Fahrpost nicht angenommen. 13. Sendungen mit Maa ren, Kleidern und was immer für Namen führenden Gegenständen (Schriften und Muster ohne Werth ausgenommen) müssen, in so ferne selbe in eine der österr. Provinzen, welche außer dem Zollkvr- don liegt

, oder in das Ausland bestimmt sind, früher der mauthämt- lichen Behandlung unterzogen, und hierüber die Zollbollete, dann eine vollständige Deklaration, worin genau der Inhalt der Sendung, der Werth und das Gewicht derselben, der Name des Empfängers und der Ort der Bestimmung, nebst dem Namen des Versenders an gegeben werden muß, bvigebracht werden. 14. Zn jedem Frachtstücke m ß eins zweite Addreffe (Frachtbrief) beigebracht werden, so wie sol ch" bereits beschrieben worden. 15. Frachtstücke von mehr als 80 Peund

13
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1838)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1838
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483031/483031_258_object_5740980.png
Page 258 of 321
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 322 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1838
Intern ID: 483031
der Postanstalt für derlei ungezählt übernommenen Geldsendungen nur nach dem Gewichte und unter Siegel des Aufgebers gehaftet. / 10) Alle Sendungen, welche Maaren, Kleider, Wäsche, Schriften u. s. w. enthalten, müssen von dem Aufgeber gut verpackt und ge siegelt zur Expedition gebracht werden, ii) Packete mit Schriften und wichtigen Dokumenten müssen in Machslemwand verpackt seyn. 12) Schriften ohne angegebenen Werth, welche das Gewicht von ei nem Pfunde nicht erreichen, werden, als zur Briefpost gehörig

, bei der fahrenden Post nicht ausgenommen. 13) Sendungen mit Maa ren, Kleider und was immer für NameN führenden Gegenständen (Schriften und Muster ohne Werth ausgenommen) müssen- in so ferne selbe in eine der österr. Provinzen, welche außer dem Zoilkör- dvn liegt, oder in das Ausland bestimmt sind, früher der mauthämt- li.chen Behandlung unterzogen- und hierüber die Zollbollete, dann eine vollständige Deklaration, worin genau der Inhalt der Sendung, der Werth und das Gewicht derselben, der NaMe des Empfängers

17
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1844)
Handbuch der Behörden, Institute, Vereine und Anstalten im Kronlande Tirol und Vorarlberg ; 1844
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/483014/483014_313_object_5743134.png
Page 313 of 478
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 476 S.
Language: Deutsch
Notations: Schematismus von Tyrol und Vorarlberg // Instanzen-Schematismus für Tyrol und Vorarlberg. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Behörde ; f.Zeitschrift
Location mark: II Z 303/1844
Intern ID: 483014
dieselben zukückge- wiesen,. oder aus Gefahr des Ausgebers abgesendet, und somit bei Beschädigung keine Ersätze dafür geleistet werden. — 11. .Packete mit Schriften und.wichtigen Dokumenten müssen in Wachsleinwand ver packt seyn. — 12. Schriften ohne angegebenen Werth, welche das Gewicht von einem Pfund nicht erreichen, werden, als zur Briefpost gehörig, bei der Fahrpost nicht angenommen. — 13. Sendungen mit Was. mit, Kleidern und was immer für Namen führenden Gegenständen' (Schriften und Muster ohne Werth

ausgenommen) müssen, in so ferne selbe in eine der öftere. Provinzen, welche außer dem Zvllkor- don liegt, oder in das Ausland bestimmt sind, früher der mauthämt- lichen Behandlung unterzogen, und hierüber die Zollbollete, dann eine vollständige Deklaration, worin genau der Inhalt der Sendung, der Werth und das Gewicht derselben, der Name des Empfängers und der Ort der Bestimmung nebst dem Namen des Versenders an gegeben werden muß, beigebracht werden. —14. Zn jedem Frachtstücke muß eine zweite Addreffe

19