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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 190 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
2. Leibliche Kinder gehen stets Adoptivkindern, eheliche den unehelichen vor. Legitimierte Kinder stehen den ehelichen gleich. 3. Wenn der Erblasser kinderlos verstorben ist und ihm der Hof ganz oder zum größten Theile durch Erbsall von Seite eines Merntheiles zugekommen war, so sind vor Allem jene Erbbetheiligten als Anerben berufen, die ihr Erbrecht von dem betreffenden Elterntheile ableiten. 4. Bon der Uebernahme des Hofes sind in der Regel Personen ausgeschlossen: kì) denen das Recht

der freien Vermögensverwaltung vom Gerichte entzogen wurde; b) die sonst wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zur persönlichen Bewirtschaftung des Hofes unfähig erscheinen; o) die einen auffallenden Hang zur Verschwendung be- thätigen; c!) die durch ihren Beruf verhindert sind, den Hof von der Hofstelle aus persönlich zu bewirtschaften; als die über zwei Jahre abwesend sind, ohne von ihrem Aufenthalte Nachricht zu geben, wenn deren Abwesenheit von Umständen - begleitet ist, die es zweifelhaft

machen, ob der Abwesende binnen einer angemessenen Zeit zurückkehrt. Die Entscheidung über das Vorhandensein von Aus schließungsgründen steht dem Verlassenschastsgerichte zu, das hierüber vorerst das Gutachten der Höfebehörde einzuholen hat. Unter den nicht ausgeschlossenen Miterben fällt der Hof jenem zu, dem er zugefallen wäre, wenn die ausgeschlossenen Miterben gar nicht vorhanden gewesen wären. 5. Ist der Anerbe zur Zeit des Erbanfalles bereits Allein- eigenthümer eines geschlossenen Hofes, so hat er in dem Rechte

, den Hof des Erblassers zu übernehmen, hinter den anderen Miterben zurückzustehen und fällt sohin der Hof dem nach diesem Gesetze Nächstberufenen Zu, wenn der Anerbe es nicht vorzieht, sein eigenes Gut dem Nächstberufenen um den nach § 19 zu ermittelnden Preis zu überlassen. Will keiner der Miterben

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 146 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
möglich sein, die Erbtheile der weichenden Miterben, falls sich überhaupt ein Heilbares Activum ergibt, zu berichtigen, ohne dass eine die Belastungsgrenze von fl. 7600 übersteigende Hypothek auf den Hof kommt. Betragen z B. die Hofhypotheken 4000 fl., die Currentschulden ft. 1000, somit bei einem reinen Activumvon fl. 3000 die Erbtheile je 1000 fl., so wird sich für die Anstalt nach Konvertierung der Hypotheken und Auszahlung der Erbtheile eine Gesammthypothek von nur st. 6000 ergeben

nicht entfallen. Wohl aber drängt sich die Frage auf, ob für solche Fälle der Grundgedanke des Anerbenrechts überhaupt Zutrifft. Der Zweck des Anerbenrechts ist, den Hof in der Familie Zu erhalten und dem Anerben eine ökonomische Lage Zu sichern, die ihn zu einer gedeihlichen Wirtschaftsführung befähigt. Dieser Zweck erweist sich als unerreichbar, sobald die Nachlassschulden den Uebernahmswert des Hofes übersteigen. Mit einer solchen Schuldenbürde kann der Anerbe den Hof nicht behaupten, und noch viel weniger

kann er den Hof so bewirtschaften, wie es- das Gemeininteresse erfordert. Von einer Wirtschaft, die so be-

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 177 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
liegenden Credit gewähren, durch andere Sicherungsmittel (Bürgschaft) gegen Verlustgefahr zu versichern. Dass und warum der Hof auch unter dem neuen Creditrecht für Personalschulden haftbar bleiben muss, wurde schon früher dar gelegt. Wir können nicht daran denken, den Bauer gegen die Folgen der Verschuldung zu immunisieren, und ebenso wenig können wir das Maß seiner persönlichen Verschuldung contro- lieren oder beschränken. ^ Direct gegen Überschuldung schützen können wir nur den Hof, nicht den Bauer

. In der Praxis wird dies wohl manchmal dazu führen, dass ein rückwärts hausender Baner nnter dem neuen. Recht schneller als unter dem alten vom Hof kommt, weil das neue Recht die bis her geübte Umwandlung persönlicher Schulden in schlechte Hypo theken nicht mehr znlässt uud weil demnach die Personalgläu biger in manchen Fällen zum Zwaugsverkauf desHofes schreiten werden, in denen sie sich bei freiem Hypothekenverkchr mit einer Hofverpfändung begnügt hätten. Auch diese Härte des neuen Rechtes zu mildern

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 138 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
wortlichkm des Unternehmers, dieser mächtige Ansporn zu wirt schaftlicher Tüchtigkeit, würde für den Landwirt entfallen, sobald man ihn von aller Sorge für die Zahlung seiner Schulden befreit. Und nicht weniger würde die beantragte Exemtion des Hofes von der Exemtion sur Personalschulden bedeuten? Anderes Vermögen als den Hof besitzt der Bauer in den seltensten Fällen; so könnte er, wenn der Hof dem Zugriff der Gläubiger entrückt bleibt, Schulden auf Schulden häufen und die drängenden Gläubiger

würde man sich mit Unrecht auf das Beispiel der englischen Pächter berufen, die trotz mangelnder Liegenschaftsunterlage doch reichlichen Credit finden. Einen kleinen Tiroler Bauer Zaun man eben nicht mit einem capital- kräftigen englischen Pächter vergleichen. Erweist sich demnach auch unter der Herrschaft der Ver- schuldungsgrenze die Haftung -des Hofes für die persönlichen Verpflichtungen als unerlässlich, so käme allenfalls noch die Forderung in Betracht, die Executionsführung auf die Form der Z w an g sverwaltung

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 17 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Einen richtigen „Hof' kann man in der Regel nicht theilen. Der Hos bildet eine wirtschaftliche Einheit, die ihre Bestimmung, durch den Productionsertrag eine Baueriisamitie zu erhalten, nur als Ganzes zu erfüllen vermag. Erscheint demnach die Naturaltheilung des Hofes unter mehrere Erben in den meisten Fällen ausgeschlossen, so kann sich bei Anwendung des gemeinen Erbrechts der Erbgang nur derart vollziehen, dass entweder ein Miteigentum mehrerer Erben am Hofe eintritt, oder dass der Hos

auf damit vertraute Sohn uud Erbe besser und leichter als eiu Fremder fortsetzt, und schmälert dem Bauernstand den socialen uud politischen Wert, der nicht zuletzt auf der innigen Verbindung der Bauernfamilie mit ihrer Hufe beruht. Im dritten Falle endlich wird der Hof mit so hohen Abfindungsschulden belastet, dass der Besitzer aus und des gleichen Erbrechts nicht thnlen. Vgl. „Agrarpolitik, ein Lehrbuch von Dr. Lujo Brentano', Stuttgart IL97. Ferner „Gesammelte Aussätze von Lujo Brentano. Erster Band

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 135 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
bei Seite und zieht einfach nur die praktische Erfahrung zu Rathe so wird man dazu kommen, bei Benrtheilung des Schuldenstandes unserer Bauernhöfe drei H auptv er schul du n g s stufen zu unterscheiden, je nachdem auf dem Hof nur die erste Hypothek, oder die erste uud zweite, oder überdies noch eine dritte Hypo thek lastet. Dabei verstehe ich unter erster Hypothek alle p upil l ar s i ch e r en Schulden, uuter zweiter Hypothek alle Schuldposten, die den Pfandraum zwischen der Pupillargrenze

. Ein Hofbesitzer, der nur an die Spareasse zu ziusen hat, geht gewiss nicht an den Folgen der Überschuldung zu Grunde; haust er dennoch zurück, so sind die Ursachen anderwärts, sei es in besonderer Ungunst der Wirtschaftsverhältnisse, sei es in persönlicher Un- tüchtigkeit des Besitzers Zu suchen. Wesentlich anders gestaltet sich die Lage des Bauern, so bald neben der ersten noch die zweite Hypothek auf den Hof kommt. Nur durch besonderen Fleiß,- und uuter fortgesetzten Entbehrungen vermag sich der Besitzer

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 147 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
ginnt, ist nur ärmliches Siechthum und gemeinschädliche Hof auszehrung zu erwarten. Solchem Erfolg zuliebe die Mit erben durch eine isx singular!« zu' verkürzen, wäre mehr als sinnlos! Ein Vorrecht des Anerben, auf dem Familiengute „wohl zu bestehen', lässt sich aus öffentlichen Rücksichten be gründen, nicht aber ein „Vorrecht', sich aussichtslos auf über schuldetem Gute abzurackern, um doch schließlich der unabwend baren Execution zu verfallen. Diese zwingenden Erwägungen führen nothwendig

Zu meinem Antrag, jede höferechtliche Erb schaft im Ueberschuldungsfalle von amtswegen zu liquidieren und den durch Zwangsverkauf entschuldeten Hof in andere betriebskräftige Hände Zu bringen. - Dies ist in allgemeinen Umrissen der Reformplan. Auf irgendein Detail einzugehen, wäre verfrüht. Wenn wir das Creditrecht der tirolischen Höfe nach diesen Vorschlägen ge stalten, so ist für den wichtigsten und wertvollsten Theil unseres Grundbesitzes die allmähliche Entschuldung, soweit sie sich als nothwendig

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 73 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
zu Ende. Welche Sparcasse oder Hypo thekenanstalt könnte noch einen Hof belehnen, wenn das Gesetz als Vollstreckungsmaßregel nur „die von der Heimstätten- beh orde zu vollziehende Zwa ng s v e rwa ltuug' ge stattet! Arme Heimstättenbehörde, die sich der undankbaren Auf gabe solcher Zwangsverwattungen unterziehen müsste; aber auch arme Gläubiger, die darauf warben, bis solche Verwaltungen einen zur Schuldentilgung verfügbaren Ueberschuss liefern. Die Sequestration von Bauernhöfen hat nur Wert

und Bedeutung als Interim für die Zeit vom Ausbruch der Insolvenz bis zur Durchführung des Zwangsverkaufs; sie schützt den Hof vor jener folgenschweren Misshandlung, zu der ein bedrängter Besitzer in oxtrswis nur zu leicht geneigt ist. Dagegen ist, um für eine Forderung Zahlung zu erlangen, die Sequestration eines Bauern hofes ein durchaus untaugliches und darnm verwerfliches Mittel. Abgesehen von der absoluten Credit losigkeit würde der Bauer auch die starre Untheilbarkeit des Hofes als eine lästige

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 28 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
„Bauernfang' zu denken, dem Problem der Bauernerhaltung ernste Aufmerksamkeit widmen. ') Ob unserem festen Willen, den Bauernstand in Tirol zn erhalten, auch das Können entspricht, wird erst die Znknnft lehren; vorläufig lassen wir uns durch keine nörgelnde Skepsis den Glauben verkümmern, dass auch unter der Herrschaft des Capitalismns für die bäuerliche Wirtschaft Raum bleibt, dass auch im nächsten Jahrhundert der Hof die darauf hausende Familie zu nähren Vermag, wenn Staat und Land den berech

- tigten Forderungen der Landwirtschaft entsprechen, wenn aber auch der Bauer seinen Wirtschaftsbetrieb den geänderten Pro- ductionsbedingungen verständnisvoll anpasst. Das Beste für seine Erhaltung muss der Bauer selber thun! Wir können ihm nur die Wege bahnen, das Gehen ist seine Sache. Die Aufgaben, vor die sich der Tiroler Landtag auf agra rischein Gebiete zunächst gestellt sah, waren die Reform des Veralteten, tirolischen Agrarrechts und die gemeinwirtschaftliche Organisation

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 33 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
und unter billigsten Bedingungen sichert. Mit der Lösung dieser ungemein, wichtigen Aufgabe hat sich der Tiroler Landtag schon seit Jahren eifrig beschäftigt. Hauptsächlich der Zustand unserer öffentlichen Bücher bedingte, dass die Regelung des ländlichen Personaler edits zuerst an die Reihe kam. Die iu Deutschland so trefflich erprobten Raiffeifen eaffen fanden in Tirol rasche Verbreitung und bewähren auch bei uns allenthalben ihre vorzügliche Eiguuug, jedem legitimen Personalcreditbedarf der Landbevölkerung

in vollkommenster Weife Zu entsprechen. Seit die deutfchtirolischeu Raiffeisencassen, in einem Anwaltschaftsverbande vereint, in der Centralcasse der Raiffeisenvereine eine finanzielle Sammel- und Ausgleichstelle besitzen, bleibt auf diesem Gebiete nichts weiteres zu wünschen, als dass sich die Zahl der 180 derzeit thätigen Vereine im Laufe der nächsten Jahre verdoppeln und ver dreifachen möge, bis iu jeder Gemeinde des ganzen Landes ein solcher Verein seiner segensreichen Ausgabe waltet. Brauchte der Tiroler

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Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 39 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Minder glatt verlief die Berathung des Höferechts, das nicht nur bei den Altliberalen manche Bedenken erregte, sondern dem überdies in der nen entstandenen christlich socialen Fraction ein ebenso unvermntheter als gefährlicher Gegner erwuchs. Seit die Tiroler Christlichsocialen im neugewählten Land tag des Jahres 1896 die politische Bühne betraten, wurde von ihrem Führer, dem Brixener Theologieprofessor Or. Aemilia n Schöpfer, das Dogma der Unverschuldbarkeit des Bodens un ablässig

und mit dein überzeugten Eifer des echten „Agrar- Propheten'') verkündet. Dass Professor Schöpfer es versteht, auch weitere Kreise des Landvolks für seine Ideen zu gewinnen, bewies der von zahlreichen Pusterthaler Bauern besuchte I. Tiroler Agrartag, der am 26. Jänner 1896 in Bruneck ein einstimmiges Votum für die gänzliche Beseitigung der Grundschulden abgab. ) Diesen Standpunkt im Landtage geltend zu machen, sand Pro fessor Schöpser erwünschten Anlass bei der Verhandlung über das Agrarprogramm

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