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Category:
General, Reference works
Year:
(1907)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1907
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Page 265 of 356
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 355 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1907
Intern ID: 587518
Jnstallationseinrichtungen sind die vom Werke herausgegebenen und einen er gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck ange- schlofsen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motore, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes, angeschlossen werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält- sich vor, die Entwürfe

vorschriftsmäßiger und tadelloser Ausführung und Lieferung seiner- Ar beiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung von Installationen (Neuein richtungen o der Erweiterungen) sind die nachstehend angeführten Gebühren zu bezahlen: Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle K 1,—• lieber 40 Lampenstellen „ 40.—; Für Krafteinrichtungen bis zu 1 P. S. nominell „ 2 — lieber 1 p. S. „ 5,— Für die Ueberprüfung einfacher Leitungsführungen ohne Benützung

der genannten Apparate wird ausschließlich durch das Elektrizitäts werk besorgt. Der Empfang der Meß- und Kontroll- Apparate ist vom Abnehmer mittelst einer Quittung schriftlich zu bestätigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans- formatorräume dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus ent stehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem mwersperrt ist, so ist das Werk sofort

zu verständigen. 8 5 . Einschaltung. Das Werk beginnt die Arbeiten zum Anschluß eines Objektes an' das städtische Leitungsnetz nach dev Erlegung der im § 2 genannten Anschluß gebühren. Für diè Einschaltung des Stromes müssen weiters die im § 3 genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Anlage muß also durch die Ueberprüfung als vor schriftsmäßig erwiesen und die Ueberprüsungsgebühr bezahlt sein. Iède unb efu gte Einschaltung wird ge richtlich 'verfolgt. 8 6 . Stromverrechnung. Die Verrechnung des vom Abnehmer

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Category:
General, Reference works
Year:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Page 308 of 398
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 397 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1908
Intern ID: 587519
, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck ange schlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motore, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes angeschlosseu werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Erweiterun gen bestehender, icen das städtische Leitungsnetz ange- lchlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aenderung der Zahl der Glühlampen

, Apparate usw.) zu genehmi gen- die Arbeiten zu überwachen, die fertigen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen; - zu treffen. Durch die,.vom Werke ausgeübte Überwachung und Prüfung der Anlagen, wird der aussührende Unter nehmer seinen Verpflichtungen gegen derftAuftraggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschriftsmäßiger .und tadelloser Ausführung und Lieferung seiner Ar beiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefllr keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung

des städtischen Elektrizitätswerkes auf Kosten des Abnehmers mit ei nem verschließbaren Schutzkasten zu umgeben- welcher nur von den Angestellten des städtischen Elektrizitäts werkes geöffnet werden darf. Alle unbefugten Ein griffe an diesen Apparaten, sowie deren Zuleitungen sind strengstens untersagt. Das Ausstellen, und Abmontieren der genannten Apparate wird ausschließlich durch das Elektrizitäts werk besorgt. Der Empfang der Meß- und Kontroll- Apparate ist vom Abnehmer mittelst einer Quittung schriftlich

zu bestätigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans formatorräume dürfen unter leinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus ent stehende Unglückssälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen. 8 5 . Einschaltung. , Das Werk beginnt die Arbeiten zum Anschluß eines Objektes an das städtische Leitungsnetz nach der

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Category:
General, Reference works
Year:
(1910)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1910
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Page 351 of 442
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 441 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1910
Intern ID: 587521
Elektrizitätswer kes angeschkossen werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Erweiter- ungen bestehender, an das städtische Leitungsnetz angeschlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen. Aenderung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die ferti gen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen zu treffen. Durch die vom Werke ausgeübte Ueberwachung und Prüfung der Anlagen

, wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf- 15 20 25 30 50 75 1(J0 125 , 150 und darüber 35 40 , 50 55 60 1 70 80 90 100 traggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vor- schriitsmähiger und tadelloser Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner We.se enthoben. Das Werk übernimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfnng von Installationen (Neu einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen: Bis zu 40 Lampenilellen puo

des städtischen' Elektrizitätswerkes geöffnet werden darf. Alle unbefugten Eingriffe, an diesen Apparaten, sowie deren Zuleitungen sind strengstens untersagt. Das Aufstellen und Abmontieren der genannten Apparate wird ausschließlich durch das Elektrizitäts werk besorgt. Der Empfang der Meß- und Kontroll- Apparate ist vom Abnehmer mittilst einer Quit tung schriftlich zu bestättigen. Die Türen der Hausanschlußkästen und Trans- formatorräume dürfen unter keinen rimikänden eiaen- mächtig geöffnet werden und lehnt

das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ah. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das> Werk sofort zu verständigen.

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Page 378 of 474
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 473 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1913
Intern ID: 587524
gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungs netz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck an geschlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motoren genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Äenderungen oder Erweiter ungen bestehender, an das städtische Leitungsnetz angeschlossensr Anlagen

(Verlegen von Leitungen, Aenderung der Zahl der Elühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die ferti gen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen zu treffen. Durch die vom Werke ausgeübte Ileberwachung und Prüfung der Anlagen wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf traggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vor- schrkftsmähiger und tadelloser Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt

der Hausanschlußkästen und Trans- formatorränme dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen. 8 5. EmWialhmg. Das Werk beginnt die Arbeiten zum Ans chintz eines Objektes nach Erlegung der im § 2 genann ten Anschlußgebühren. Für die Einschaltung des Stromes müssen wei ters die im § 3 genannten

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1917)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1917
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Page 464 of 512
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 511 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1917
Intern ID: 587526
notwendig. Das Werk behält sich vor. die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Amderungen oder Er weiterungen bestehender, an das Leitungsnetz ange- schlossener Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende- rung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigem Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun gen zu treffen. Durch die vom Werk ausgeübte Ueberwachung und Prüfung der Anlage wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen

gegen den Auf traggeber bzw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschrifts- und fachgemäßer Ausführung und Lieferung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben Das Werk über nimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die Ueberprüfung von Installationen (Neu einrichtungen oder Erwerterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.— Hebet 40 Lampenstellen Kr. 40.— Für Krafteinrichtungen bis 1 KW. Nennleistung Kr. 2.— Ueber 1 KW. Nennleistung

- mcrtorräume dürfen unter keinen Amständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß etit solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist dasWE sofort zu verständigen. 8 5. Einschaltung/ Das Werk beginnt die Arbeiten zum An-' s ch lu ß eines Objektes nach Erlegung der im 8 U ge nannten Anschlußgebühren. Vor Einschaltung des Stromes muß'die Anlage- durch die Ueberprüfung (8 3) als vorschriftsmäßig

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Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 213 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
erleichtert und vertieft, daß wir durch das vorliegende Werk in die Lage versetzt werden, uns über ähnliche Dinge in andern auslanddeutschen Gebieten zu unterrichten. Das Verzeichnis des Südtiroler Schrifttums ist, soviel ich sehen konnte, sorgfältig gearbeitet. Es wird gegliedert in a) Periodica, unter welchen auch die namentlich für die Volkskunde wichtigen Südtiroler Ka lender aufscheinen, b) Sammlungen — Sammelwerke — Sonderhefte, c) Bibliographisches — Archivalisches, d) Geschichte

, ebenso im Abschnitt e das inhaltreiche Werk von A. Günther: Südbayern und Westösterreich zu Beginn des 19. Jahr hunderts, eine bevölkerungs- und sozialstatistische Darstellung mit 92 Tabellen und einer Karte (Schriften des Instituts für Sozialforschung usw., 10. Folge, Innsbruck, 1933); dieses letztere Werk bietet für die Zeit der bayrischen Herrschaft über einen großen Teil Südtirols sehr wich tige bevölkerungskundliche Aufschlüsse. Auf S. 135 wird meine tirolische Volkskunde ange führt

, die auf S. 332—354 des von M. Haberlandt herausgegebenen Werkes „Österreich, sein Land und Volk und seine Kultur' erschien; hiezu wird bemerkt: Dasselbe Thema in „Tirol, Land, Natur, Volk und Geschichte', München, Bruckmann 1933; dazu möchte ich zur Vermei dung von Mißverständnissen ergänzen, daß in dem vom Alpenverein herausgegebenen, bei Bruckmann in München erschienenen Werke die tirolische Volkskunde weit eingehender be handelt wird (auf S. 139—304) als im Werk „'Österreich'. H. W. Paul

(erschienenem „Tiroler Heimat', N. F., 3. B., S. 1921 f.). Meine Tirolische Volkskunde (Teil von „Tirol', herausgegeben vom Deutschen u. öst. Alpenverein, München, 1934), die manches Einschlägige bringt, lag T. zur Zeit des Abschlusses seiner Arbeit wohl noch nicht vor. H. W. Karl Paulin, Das Leben Andreas Hofers nach geschichtlichen Quellen erzählt. Innsbruck, 1935. Vereinsbuchhandlung. VIII und 220 Seiten, 8 Ab bildungen. S 3.50. Das Werk ist im guten Sinn ein Volksbuch. Es verarbeitet in flüssiger

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
[1917]
Innsbrucker Adreßbuch; 1918
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Page 472 of 515
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: Getr. Zählung
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: II Z 278/1918
Intern ID: 483095
Für sämtliche elektrische Installationseinrichtungen sind die vom Werke herausgegebenen und einen er gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bilden den „Jnstallationsvorschriften, des E. W. 2.' bin dend. In diesen Vorschriften ist auch die Beschaffen heit der Motoren genau bestimmt. Eine vorherige Anfrage über die Ausführungs- | art der Motoren ist auch mit Rücksicht auf die teil- ! rveise einphasige Ausführung und die verschiedene j Spannung des Leitungsnetzes notwendig. ! Das Werk behält

sich vor. die Entwürfe zu ! allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Er- \ Weiterungen bestehender, cm das Leitungsnetz ange- i schlostmer Anlagen (Verlegen von Leitungen, Aende- ! rung der Zahl der Glühlampen/ Apparate usw.) zu j genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen ! Anlagen zu überprüfen und erforderliche Anordnun gen zu treffen- Durch die vom Werk ausgeübte Ileberwachung und Prüfung der Anlage wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf traggeber bzw. Stromabnehmer

hinsichtlich vorschrists- und fachgemäßer Ausführung und Lieferung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk über nimmt hiefür keinerlei Verantwortung. Für die lleberprufung von Installationen (Neu einrichtungen oder Erweiterungen) sind die nach stehend angeführten Gebühren zu bezahlen Bis zu 40 Lampenstellen pro Lampenstelle Kr. 1.— Aeber 40 Lampenstellen Kr. 40.— Für Krafteinrichiungen bis 1 KW. Nennleistung Kr. 2.— kleb er 1 KW. Nennleistung Kr. 5.— Diese Mrüfgebühren sind bei jeder Nachprüfung

werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Merk sofort zu verständigen. § 5. Einschaltung. Das Werk beginnt die Arbeiten zum An schluß eines Objektes nach Erlegung der im §2 ge nannten Anschlußgebühren. Bor Einschaltung des Stromes mutz, die Anlage durch die lleberprufung (§ 3) als vorschriftsmätzM erwiesen sein. Jede unbefugte Stromentnahme wird gerichtlich verfolgt

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Page 364 of 465
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 464 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1912
Intern ID: 587523
gänzenden Bestandteil dieser Bedingungen bildenden „Vorschriften für die Installateure über die Ausfüh rung elektrischer Anlagen, welche an das Leitungs netz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck an geschlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin gungen ist auch die Beschaffenheit der Motoren genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Äenderungen oder Erweiter ungen bestehender, -an das städtische Leitungsnetz angeschlossener Anlagen

(Verlegen von Leitungen, Aendemng der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmigen, die Arbeiten zu überwachen, die ferti gen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen zu treffen. Durch die vom Werke ausgeübte Ueberwachung und Prüfung der Anlagen wird der ausführende Unternehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auf traggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vor schriftsmäßiger und tadelloser Ausführung und Liefer ung seiner Arbeiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefür

der Hausanschlutzkästen und Trans- formatorräume dürfen unter keinen Umständen eigen mächtig geöffnet werden und lehnt das Werk aus drücklich jede Verantwortung für eventuell daraus entstehende Unglücksfälle ab. Sollte bemerkt werden, daß ein solcher Raum trotzdem unversperrt ist, so ist das Werk sofort zu verständigen. 8 5. Einfchaltung. Das Werk beginnt die Arbeiten zum Ans chintz eines Objektes nach Erlegung der im 8 2 genann ten Anschlutzgebühren. Für die Einschaltung des Stromes müssen wei ters

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
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Page 315 of 388
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 389 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1909
Intern ID: 587520
gestellt werden. Das Werk M berechtigt, die in solchen Hochspannungsräumen aufgestellten Trans- Für eine Beleuchtungsanlage bis zu 10 Lampenstellen ob. bei Motoren u. Apparaten bis zu lOAmp. Stromverbrauch K 30 1 5 tr tr tr „ tr ^ rt 20 25 30 50 75 100 .125 150 tt tl tt tt tt tt Ist vin Haus oder Grundstück an das Leitungs netz angeschlossen, die Anschlußgebühr jedoch nur nach Maßgabe der wirklich zur Ausführung gelangten Inneneinrichtung von wem immer bezahlt worden, so gilt jede innerhalb

elektrischer Anlagen, welche an das Leitungsnetz des städtischen Elektrizitätswerkes Innsbruck ange schlossen werden sollen', bindend. In diesen Bedin», gungen ist auch die Beschaffenheit der Motore, welche an das Leitungsnetz des stäotischen Elektrizitätswerkes ' angeschlossen werden sollen, genau vorgeschrieben. Das Werk behält sich vor, die Entwürfe zu allen Neuanlagen, sowie zu Aenderungen oder Erweiterun gen bestehender, ia-n das städtische Leitungsnetz ange- ichlossener Anlagen (Verlegen

von Leitungen, Aenderung der Zahl der Glühlampen, Apparate usw.) zu genehmi gen, die Arbeiten zu überwachen, die fertigen Anlagen zu überprüfen und etwa erforderliche Anordnungen! zu treffen. Durch die vom Werke ansgeübte Ueberwachung uns Prüfung der Anlagen, wird der ausführende Unter nehmer seinen Verpflichtungen gegen den Auftraggeber bezw. Stromabnehmer hinsichtlich vorschriftsmäßiger und tadelloser Ausführung und Lieferung seiner Ar beiten in keiner Weise enthoben. Das Werk übernimmt hiefür keinerlei

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Books
Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 211 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
ein setzen. Hervorzuheben wäre unter den verschiedenen Votiven die Erwähnung einer „pinten um St. Sebastian daselbst' (um ein Bildnis des hl. Sebastian in der Wallfahrtskapelle, II, S. 33). Das schöne marianische Gnadenbild, ein Werk des späteren 15. Jahrhunderts, wird eingehend gewürdigt. Die heute übliche Bekleidung des Gnadenbildes setzte mit dem Beginn des 17. Jahrhunderts ein. Aus der Siedlungsgeschichte, die Mayer bietet, soll die Tatsache hervorgehoben werden, daß Mariastein seiner Siedlungsform

der romanischen Sprache mit dem 14. Jahrhundert für das Eisacktal zur Zeit noch nicht Amt voller Sicherheit erweislich ist (136), Für das 15. Jahrhundert läßt sich aus geschichtlichen Zeugnissen der deutsche Charakter des Pustertals wie des Eisacktals mit aller Deutlichkeit erkennen. Sehr erfreulich ist, daß die Geschichte der Ladiner im östlichen Südtirol durdi Stolz zum erstenmal eine eingehende wissen schaftliche Darstellung gefunden hat. Mit dem vorliegenden Band ist das große Werk, das Stolz

der Geschichte des tirolischen Deutschtums gewidmet hat, zum Abschluß gekommen. Das Werk ist eine Großtat tirolischer Geschiehtschreibung. In wenigen deutschen Ländern erfreut sich das Deutschtum einer ähnlidi umfassenden und wissenschaftlich begründeten Geschichte. Eine seltene Kenntnis der Quellen wie des Schrifttums und eine scharfsinnige, vorurteilsfreie Verwertung derselben bilden die sichere Grundlage für den großen Bau. Was von italienischer Seite gegen das hohe Alter des südtirolischen Deutschtums

19
Books
Category:
History
Year:
1938
¬Das¬ "Mädchen von Spinges" : eine historische Untersuchung
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Page 208 of 218
Author: Klaar, Karl / von Karl Klaar
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Lanz, Katharina <Freiheitskämpferin>
Intern ID: 441974
selbst. Hugo H a n t s c h, von Geburt Deutschböhme, Mitglied des Stiftes Melk in Niederösterreich, seit kurzem Professor der Geschichte an der Universität Graz, war bekannt geworden durch ein Forschungswerk über den römisch-deutschen Reichs kanzler Fr. K. v. Schönborn, dann noch durch mehr allgemeine Darstellungen „Österreichs Aufstieg zur Großmacht' und „Österreich, eine Deutung seiner Geschichte'-. Nunmehr Hegt von seinem neuesten Werk „Geschichte Österreichs', in zwei Bänden, der erste, bis 1648

reichend, vor. Ein solches Werk hat den Zweck, die Geschichte Österreichs nach dem Stande der bisherigen Forschung nicht nur der engeren Fachwelt, sondern allen höher gebildeten Kreisen in einer gleichmäßig abgerundeten Schau vorzuführen. Neue Einzelforschungen kann man von einem solchen Werke nicht verlangen, sondern eben nur die Vereinigung aller dieser, wie sie von anderen Gelehrten und besonders in den letzten Jahrzehnten geleistet wurden, zu einem ein heitlichen Bilde. Auch die leitenden

Bande für das ganze Werk eine mehr eingehende Inhaltsübersicht zu geben, welche über die sehr allgemein gewählten Kapitelüberschriften hinaus, den zeitlichen und sachlichen Inhalt der einzelnen Abschnitte näher andeuten und auflösen, auch für solche Leser, die den Stoff sich erst naher aneignen wollen. Uberhaupt setzt die ganze Darstellungsweise Hantschs hinsichtlich der Haupttatsachen wohl schon voraus, daß der Leser die Geschichte Österreichs etwa in dem Ausmaße, wie es ein Lehr buch

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