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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1892
Aufstand und Reich des Mahdi im Sudan und meine zehnjährige Gefangenschaft dortselbst
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Page 247 of 333
Author: Ohrwalder, Josef / von Josef Ohrwalder
Place: Innsbruck
Publisher: Schwick
Physical description: VIII, 320 S. : Ill., Kt.. - Orig.-Ausg., 1. - 3. Tsd.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: p.Ohrwalder, Josef;f.Autobiographie 1882-1892 ; <br>s.Mahdi-Aufstand
Location mark: 414
Intern ID: 583391
hat nur der An geklagte das Recht zu schwören, während der Kläger Zeugen beibringen muss. Kann letzterer keine Zeugen stellen, so schwört der Angeklagte und wird frei gesprochen. Ganz und gar nicht beachtet wird die Erhabenheit des Eides. Im Tribunal des Marktes wird täglich wohl Hundertemal geschworen und zwar bei den unbedeutendsten Kleinigkeiten, z. B. sogar wegen eines Piasters. Häusig ist die Falschheit des Eides klar und doch kann der Meineidige nicht bestraft werden, da es an den nöthigen Zeugen fehlt; zudem

Geschäfte zu Papier gebracht oder in Gegenwart von Zeugen abgemacht; da jedoch der eine oder andere Zeuge bestochen werden kann, so ist dieser letztere Modus unsicher. Der Chalifa hat stets darauf gedrungen, dass die Schulden bezahlt werden; zögert oder weigert sich der Schuldner, so wird er. in Eisen gelegt und dort durch Hunger mürbe gemacht. Die Rechtsprechung geschieht unentgeltlich. Um einen Einblick in das gewöhnliche Gerichtsverfahren zu erhalten, wollen wir dem Tribunal ans dem Markte

in Omdurman einen Besuch machen. Dort werden alle kleineren Händel ausgetragen. In diesem Tribunal fungiert der Seheik-es-Snk (etwa ein Polizeiprä- sect), ihm zur Seite steht ein Gabi. Mehrere Soldaten und in letzter Zeit auch Araber bilden- die Polizeiwache. Um 8 Uhr früh kommt der Scheik auf einem Esel angeritten. Eine der Wachen breitet in einer ' Stroh-Rekuba,

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