am rechten Platze standen. Auch kam mir vor, daß darin auf den althistorischm Boden und auf daS Rechtsgebiet zu wenig Rücksicht genommen, insbesondere aber daß nicht gezeigt wunde, wie tm Laufe der Zeit der deutsche und der italienische Theil von Tirol sich organisch zu Einem Körper herangebildet haben. Da mir hierin eine geschichtlich wahre Rachweisung un erläßlich schien, konnte ich nur bedauern, daß von dieser einzig sichern Waffe in der Schrift zu wenig Gebrauch gemacht wurde
. Ich hatte von jeher eine genauere Kenntnis; der Landesverhalt nisse zur Aufgabe meiner Forschungen gemacht und hierbei'ge funden, daß hinsichtlich der Frage, ob Jtalieniscktirol einen in- tegrirenden Theil von Tirol bilde, vor Allem zwischen dem ehe maligen Fürsienthume Trient und dem italienischen Bezirke an den italienischen Konsinen unterschieden werden müsse; denn während letzterer seit dem Anfänge des 16. Jahrhunderts un bestritten zu Tirol gehört und mit diesem ein Einziges Land ausmacht, wurde
in dem erstem die Behauptung t>er gefürste ten Grafen von Tirol, daß sie des Fürstenthums Trient Lan desfürsten seien, wenigstens bis zum Jahre 1803 fortan in Frage gestellet, ja sogar einem nuchrhundertjährigen Streite un terzogen, welcher selbst bei der Sekularisazi'on des Stiftes Trient im Jahre 1803 noch nicht entschieden war. Um der hochverehrten Bevölkerung meines Wahlbezirkes ein eigenes Urtheil in diesem Gegenstände möglich zu macken oder doch zu erleichtern, erachte ich "es für angemessen
, einige Daten aus der Geschichte, des staatsrechtlichen Verhältnisses, zwischen Deutsch- und Jtalienisch-Tirol hier einzurücken, wobei ich jedoch der angedeuteten Unterscheidung zufolge zuerst spreche . A. von dem Fürstenthume Trient. Bei diesem italienischen Distrikte Tirols laßt sich dessen Geschichte über den staatsrechtlichen Verband mit dem letztem auf nachstehende Perioden zurückführen, als auf die Periode: I. für die älteste Zeit des Stiftes bis zu dessen Sekularisi- rung und Einverleibung mit Tirol
im I. 1803; II. vom .% 1803 Ml zur Zerstückelung Tirols unter der kö niglich baierischen Regierung im I. 1808; III. vom 1.1808 bis zur Einverleibung des italienischen An- theiles von Tirol mit dem Königreiche Italien im I. 1810 ; IV- vom I. 1810 bis zum Ende des I. 1813, in welchem der.italienisch- und der illmsch-ftanzösische Theil Tirols von hem Erzhause Oesterreich erobert wurde ; V. vom Schlüsse des I. 1813 bis aus die Gegenwart herab.