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Title A - Z
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Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
(1846)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 2, 2, 2
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Page 132 of 595
Author: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: S. 548 - 1137
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Location mark: II 300.551/2,2,2
Intern ID: 408751
durch edle Weinberge fast immer nördlich hinaufsteigt, und in l’/ 4 St. zum Ziele führt. Der ordentliche, minder beschwerliche, auch fahrbare, aber bedeutend längere Weg geht durch das östliche Stadtthor neben dem steinernen Steg zur Felsenfeste Zenvberg hinauf, und dann von dieser links über die Ostseite des Kiechelberges gegen Westen zwischen Weinge- länden, und da und dort im Schatten hoher Kastanien- und Nuß bäume. Dieser beträgt 2 Stunden. — Das Dorf Tirol hat 44 H. und 457 E., und zwei Kirchen

. Jene zum heil. Johann Baptist ist die Pfarrkirche unter dem Patronate des Landesfürsten, — für die gegenwärtige Bevölkerung zu klein; die andere, an der Ostseite des Dorfes im Felde, dem heiligen Rupert geweiht, war die Pfarr kirche in den ältesten Zeiten. Bei der Pfarre Tirol waltet das ei- genthümliche Verhaltniß, daß sie mit der Sladtpkarre von Meran vollkommen vereinigt, und daher der Pfarrer von Meran zugleich auch Pfarrer von Tirol ist Die Seelsorge im letztem Orte wird deswegen immer

durch einen Stellvertreter verwaltet. Dessen unge achtet behauptet Tirol einen durch das alte Verhaltniß geheiligten Vorzug vor Meran; denn obschon der Pfarrer feit beinahe 200 Jah ren kn Meran seinen Sitz hat, so wird er doch gegenwärtig noch auf Tirol feierlich investirt, und immer Pfarrer „von Tirol und - Staffler's Tirol und Vorarlberg H. Eljl, Dd. 43

17
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Category:
Law, Politics
Year:
1849
Epistel an den oberinnthal'schen Wahlbezirk Imst
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Page 28 of 44
Author: Wörz, Johann Georg / Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: 40 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Imst <Bezirk> ; s.Politik ; z.Geschichte 1848
Location mark: II 64.719
Intern ID: 204163
am rechten Platze standen. Auch kam mir vor, daß darin auf den althistorischm Boden und auf daS Rechtsgebiet zu wenig Rücksicht genommen, insbesondere aber daß nicht gezeigt wunde, wie tm Laufe der Zeit der deutsche und der italienische Theil von Tirol sich organisch zu Einem Körper herangebildet haben. Da mir hierin eine geschichtlich wahre Rachweisung un erläßlich schien, konnte ich nur bedauern, daß von dieser einzig sichern Waffe in der Schrift zu wenig Gebrauch gemacht wurde

. Ich hatte von jeher eine genauere Kenntnis; der Landesverhalt nisse zur Aufgabe meiner Forschungen gemacht und hierbei'ge funden, daß hinsichtlich der Frage, ob Jtalieniscktirol einen in- tegrirenden Theil von Tirol bilde, vor Allem zwischen dem ehe maligen Fürsienthume Trient und dem italienischen Bezirke an den italienischen Konsinen unterschieden werden müsse; denn während letzterer seit dem Anfänge des 16. Jahrhunderts un bestritten zu Tirol gehört und mit diesem ein Einziges Land ausmacht, wurde

in dem erstem die Behauptung t>er gefürste ten Grafen von Tirol, daß sie des Fürstenthums Trient Lan desfürsten seien, wenigstens bis zum Jahre 1803 fortan in Frage gestellet, ja sogar einem nuchrhundertjährigen Streite un terzogen, welcher selbst bei der Sekularisazi'on des Stiftes Trient im Jahre 1803 noch nicht entschieden war. Um der hochverehrten Bevölkerung meines Wahlbezirkes ein eigenes Urtheil in diesem Gegenstände möglich zu macken oder doch zu erleichtern, erachte ich "es für angemessen

, einige Daten aus der Geschichte, des staatsrechtlichen Verhältnisses, zwischen Deutsch- und Jtalienisch-Tirol hier einzurücken, wobei ich jedoch der angedeuteten Unterscheidung zufolge zuerst spreche . A. von dem Fürstenthume Trient. Bei diesem italienischen Distrikte Tirols laßt sich dessen Geschichte über den staatsrechtlichen Verband mit dem letztem auf nachstehende Perioden zurückführen, als auf die Periode: I. für die älteste Zeit des Stiftes bis zu dessen Sekularisi- rung und Einverleibung mit Tirol

im I. 1803; II. vom .% 1803 Ml zur Zerstückelung Tirols unter der kö niglich baierischen Regierung im I. 1808; III. vom 1.1808 bis zur Einverleibung des italienischen An- theiles von Tirol mit dem Königreiche Italien im I. 1810 ; IV- vom I. 1810 bis zum Ende des I. 1813, in welchem der.italienisch- und der illmsch-ftanzösische Theil Tirols von hem Erzhause Oesterreich erobert wurde ; V. vom Schlüsse des I. 1813 bis aus die Gegenwart herab.

18
Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
(1839)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
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Page 696 of 708
Author: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXII, 683 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Location mark: II 300.551/1
Intern ID: 408747
f)73 74,604 ff, — Sie Zahl frei’ setzt noch in Tirol bestellenden Lehen dursten sich auf 2000 besaufen, wovon 560 auf Nordtirol, 1240 auf Südtirol, und 200 auf Pusterthal entfallen möchten. - Ist gleich die Eigenschaft manchen Lehenstückes noch zweifelhaft;. so wird doch angenommen, daß die Kunkel- (Weiber-) Lehen die Halste, die Mannslehen ein Viertheil, und die genieinen Lehen ebenfalls ein Diertheil davon betragen. Der Kapitalwerth aller dieser Lehen ist ungefähr auf 6 Millionen Gulden

angeschlagen worden. 5 , Die Behandlun g der Nachlässe Verstorbener und anderer Zweige des nicht streitigen Nichteramtes wird in Tirol noch immer, wenigstens auf dem Lande, in der ein fachen alttirolischen Gerichtsfchreiberer - Form unmittelbar von den Gerichten vorgenommen und beendigt. Das gerichtliche Protokoll über die Nachlaß-Verhandlung bildet gewöhnlich ein geschlossenes Ganzes, das alle Vorgänge, welche hiebei vom Testamente, In ventar und Erbserklärcn bis zur Theilung und Einantwortung

den, sondern weil es auch die Stelle des in Tirol noch nicht ein# geführten Grund- oder Hypothekenbuches in so fern vertritt, als Pfand- und andere dingliche Rechte nur durch die Eintragung der hierauf bezüglichen Urkunden in dasselbe unter Beobachtung der besondern gesetzlichen Förmlichkeiten erworben werden können. Deß- halb und zu Folge der landessiwstlichon Borordnung vom 24. De zember 1814 haben die mit dem Grundbuche im Zusammenhänge stehenden Vorschriften des a. b. Gesetzbuches für Tirol keine ver bindende Kraft

. — Die wegen Erwerbung des Pfandrechtes und anderer dinglichen Rechte für Tirol bestehenden Gesetze wurden, gemäß der landesfürstlichen Verordnung vom 17. Juli 181 o mit dem i. Mai 1817, als dem Zeitpunkte der Organisirung der Staffler'6 Tirol u. Vorarlberg, i. Tb! 43

19
Books
Category:
Geography, Travel guides
Year:
(1839)
Tirol und Vorarlberg : statistisch und topographisch, mit geschichtlichen Bemerkungen ; in 2 Theilen ; 1
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Page 697 of 708
Author: Staffler, Johann Jakob / von Johann Jakob Staffler
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXII, 683 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Topographie<br>g.Vorarlberg ; s.Topographie<br>g.Tirol ; s.Landeskunde<br>g.Vorarlberg ; s.Landeskunde
Location mark: II 300.551/1
Intern ID: 408747
Landgerichte, auch für Vorarlberg und die mit Tirol vereinigten Antheile 'von Windischmatrei, Ziller- und Vrssenthal , Lengberg und Vits als verbindend vorge schrieben. 7. Eine eigene Instruktion — vom Jahre 4 824 — schreibt den Landgerichten von Tirol und Vorarlberg das Ver fahren bei nicht streitigen Geschäften vor. Sie wurde größteMheils im Einklänge mit der früher» Gerichtsübung abge faßt, was vorzugsweise hinsichtlich der Verlaß-Abhandlungsgeschafte der Fall ist. 8. Als Jurisdlk'tionsnorm

erschien in Tirol im Jahre 4784 eine besondere Vorschrift, welche den Jnstanzenlcmf sehr ver einfachte und die Kompetenz der Behörden nach gerechten und festen Principien regelte. — In den Jahren 4844 — 4846 wurde sie in Tirol wieder eingeführt, und auch für Vorarlberg als verbindend erklärt. 6. Das Verfahre n beim C i v i l p r o c e ff e richtet sich Tirol und Vorarlberg nicht nach der allgemeinen, sondern nach der westgallizischen Gerichtsordnung. 40 . Die Erbfolge in die Bauerngüter weicht

von den Bestimmungen des allg. b. Gesetzbuches ab, und wird durch ein eigenes Gesetz vom 9. Oktober 4795 (wilder kundgemacht mit Gub. Verordnung vom-7. April 1816) in Tirol und Vorarlberg geordnet. — Außer dem Falle einer letztwÜligen Verfügung, und wenn nicht der überlebende Ehegatte, Mann oder Weib, der schon in dem Miteigenthmne des Bauerngutes steht, den erledigten Theil einlös't, also das ganze Gut an sich bringt, ist hiernach allezeit der älteste Sohn zum ungetheilten Besitze des Bauerngutes berufen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1833
Gesetze und Verordnungen über das Domizil in der Provinz Tirol und Vorarlberg : dargestellt in einem Versuche
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Page 20 of 118
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: 104 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Aufenthaltsrecht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Aufenthaltsrecht
Location mark: 875
Intern ID: 182545
§ ffi'tic Trennung Vorarlbergs von Tirol genehmigte, ■ lind Vorarlberg mit dem ». Juni 1606 der obern administrativen Behörde und- den Justizstellen . der Provinz Schwaben--znwies. - : Bei der Wiedervereinigung-Tirols mit- dem' Erz hause Oesterreich im I. -1814.'*)- wurde Vorarlberg mit Ausnahme des Bezirkes Weiler abermalzuTi- rot geschlagen," mit welchem es-seitdem'eine Pro vinz, unter-der Benennung Tirol und Vorarlberg Äldet, und Devon ^ Len Kreis 'Vorarlberg ausmacht. - m) Die Fürstcnthümer

Briren und Trient, deren. Fürstbischöfe zwar immer mit -den Ständen von Tirol im Konföderazionsverbande und. 'unter der Schuß- und Schirmherrschaft der Grafen von Tirol standen, allein die Landeshoheit fort während'gegen diese ansprachen, bis durch die Pariser Konvenzion vom 26. Dezember »602 dem Erzhause Oesterreich, zur Entschädigung für die -an den Herzog von Modena abgetretene Landschaft Ortenau die beiden Fürstenthümer Trient und Brixen mit allen ihren Gütern, Einkünften, Rechten

und Prärogativen ohne Ausnahme' überlassen wurden. In Folge dessen wurden die beiden Bezirke •) fitem »eget! der Uebernchme VVB Tirol und Dor-arlkerg durch die bevollmächtigte k. k. HofkommWoii 4. Zuni 1814,

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