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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 265 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
ZAy ZI. V. Schule und Haus. zu einseitig auf und betonen ihr rechtliches Ansehen allzusehr. Denn es leidet zwar keinen Zweifel, daß die allgemeine Ordnung der Schule überall mit Ernst aufrecht erhalten und jede zuwiderlaufende Willkür der Eltern abgewiesen werden.muß. Allein une der Lehrer mit vollem Recht das Vertrauen des Vaters zu seiner sachlichen Einsicht und seiner Pflichttreue fordern darf, so hat er andererseits zunächst auch den guten Willen des Vaters vorauszusetzen

und er hat überdies die Unterstützung desselben viel fach nöthig, weil er allein für die sittliche Erziehung seiner Zöglinge weder völlig verantwortlich noch ausreichend befähigt ist. So ist hier denn über die rechtliche Abgrenzung der beiderseitigen Befugnisse hinaus ein Verhältnis des gegenseitigen Vertrauens und der Hilfeleistung erforderlich, ohne welche überhaupt kein sittlicher Organismus gedeihen und sich entwickeln kann. Die Schule ist soweit berechtigt als sie verpflichtet ist, und umgekehrt

zu vermitteln, und es sollte vor allen Dingen, worüber hier nicht weiter zu reden ist, den Eltern daran gelegen sein diesen Ver kehr Zu suchen. Aber trotz dieser Schwierigkeiten bleibt es doch die Pflicht der Lehrer, namentlich denjenigen Schülern bis in ihre häuslichen Verhält nisse nachzugehen, bei denen sie mit den allgemeinen Erziehungsmitteln der Schule nicht ausreichen und eben deshalb der Hilfe des Hauses sei es zur unmittelbaren Förderung oder zur Beseitigung eines Hindernisses benöthigt

sind. Wie z. B. der Hang oder die Gewöhnung zur Lüge oder die Ver suchung Zur Unkeuschheit nachhaltig nur durch ein übereinstimmendes Ver fahren Zwischen Schule und Haus bewältigt werden können, oder wie der Lehrer etwa betreffs der musikalischen Bestrebungen seiner Schüler sich einen Einfluß sichern solle, das ist schon oben derührt. Abgesehen aber von solchen Einzelheiten muß es dem Lehrer von hohem Werthe sein, über manche Eigentümlichkeit seiner Schüler, deren Entstehung und innerer Zusammen hang ihm dunkel

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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 563 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
548 IIDie Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer. Kapitel 6. sind*); eine Einrichtung, welche über ein halbes Jahrhundert besteht und der Schule neben bestimmten Pflichten manigfache Rechte und eine geord nete Stellung im öffentlichen Leben Zuweist, rechtfertigt sich selbst. Nur einer dieser Einwände erfordert eine nähere Erwägung, weil seine Beant wortung für die Weise der Prüfung maßgebend ist. Man hat die Matu ritätsprüfung nämlich auch deshalb beseitigen wollen, weil sie dem ge- sammten

Schulleben fremdartig sei. Daß indes M so vielen öffentlichen und Versetzungsprüfungen, denen die Zöglinge während ihrer Schulzeit unterliegen, noch eine weitere hinzutrete, kann sicher weder als eine neue noch als eine der Schule fremde Einrichtung bezeichnet werden, und ebenso wenig wird dieses fremdartige durch die Teilnahme eines Staatscommissa- rius herbeigeführt. Richtig ist freilich, daß der letztere durch ein unge schicktes Auftreten die Prüfung erschweren und unersprießlich machen kann; allein

der Schulerziehung bilden. Gelingt es der Prüfung solche Einrichtung Zu geben, so kann sie weder für die Schüler fremd noch für die Lehrer unbequem sein, und mittels dieser Einrichtung wird zugleich sicherer als durch alle äußeren Vorsichtsmaßregeln den Täuschungsversuchen vorgebeugt, deren Wurzeln nicht in der Prüfung selbst sondern in ihren Verkehrtheiten oder in früheren Versäumnissen liegen. Eine solche Prü- fungsàichtung muß aber gelingen, wenn die Schule bisher ihre Schul digkeit gethan

hat und ihre Thätigkeit durch einen einfachen Act abschließt, welcher nichts beabsichtigt als das Ergebnis dieser Thätigkeit in einen«, klaren Gesammtbilde Zusammenzufassen. Die Hauptbedmgung des Gelingens ruht also in der vorausgegan genen Pflichterfüllung der Schule und zwar nicht nur in der angemessenen Unterrichtserteilung, worüber uns alle bisherigen Betrachtungen belehrt haben, sondern ebenso in der Strenge bei den Klassenversetzungen, welche freilich auch für den Unterricht unentbehrlich ist. Haben die Lehrer

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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 561 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
es in dem Laboratorium der Schule oder zu Hause anzuleiten. Letzteres ist um so angänglicher als für viele der wichtigsten und unterrichtenden Versuche ein sehr einfacher und leicht zu beschaffender Apparat ausreicht.^*) Da eine Ausschöpfung des reichen Stoffs auf der Schule weder möglich noch mit dem Unterrichts - zweck verträglich sein würde, so hat der Lehrer mit weiser Auswahl sich auf die wichtigsten Elemente und deren Verbindungen zu beschränken; er darf hier so wenig wie in den anderen Lehrgegenständen

der Versuchung nachgeben, dasjenige, was so eben in der Wissenschaft einen großen Fort schritt bezeichnet hat, sofort in den Schulunterricht einführen und seinen Schülern zeigen zu wollen. Denn die Schule giebt neben der allgemeinen Geistesbildung nur die Vorbereitung für das künftige Studiuni; sie wird diesem Zweck um so mehr genügen, je einfacher Aarer und verbundener ihr Unterricht ist und je mehr sie durch denselben den Trieb der Zöglinge nicht sättigt sondern anregt und leitet

sind und aus welchen die Schüler den Proceß namentlich bei den Wider- Vergl. den lesenswerthen Aussatz von Zwick „wie ist 'der chemische Unterricht an höheren Lehranstalten zu betreiben?' in Langbeins pädag. Archiv, Z8K8. S. 247—273. Die Schule der Chemie von Stöckyardt bietet hierzu eine sehr zweckmäßige Unterweisung und reichlichen Stöfs.

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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 566 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
Der Abgang von der Schule. 551 die Lehrer auch eher im Stande -sein Nachsicht für einen Schiller zu be gehren, welcher nach ihrem Urteile sonst reif ist und nur aus zufälligen Behinderungsgründen weniger befriedigend gearbeitet hat. Die mündliche Prüfung soll sich ebenso von schweren Fragen wie von großer Ausdehnung fern halten; die Lehrer müssen ohnehin über den Bil dungsstand des Schülers genügend unterrichtet sein, sie haben demselben also nur Gelegenheit zu geben sein Wissen

seines Wissens und seiner Kraft veranlassen. Solcher Fragen genügen wenige, um das Urteil des Lehrers vor seinen Amtsgenossen den übrigen Examinanden und dem Aufsichtsbeamten zu rechtfertigen, und einer weit ausgedehntön Prüfung bedarf es dann um so weniger, als dieselbe doch unvermeidlich zur Ab spannung der Schüler und somit zu unzuverlässigen Ergebnissen führen würde. Die Schlußabstimmung hat sich lediglich auf den Sachverhalt zu grün den und jede äußere Rücksicht auf den vermeintlichen Ruf der Schule

, auf den angeblichen Lebensberuf des Zöglings oder auf seine äußere Lage ab zuweisen. Der gute Ruf der Schule bemißt sich nicht nach der geringen Zahl der durchgefallenen Schüler sondern nach der fachlichen Strenge der Forderungen und eben diese Strenge ist das wirksamste Mittel um die Schüler zu angemessener Arbeit zu spornen und die unfähigen bei Zeiten in andere Bahnen zu weisen. Für den künftigen Beruf, er sei welcher er wolle, ist aber der Schüler am besten vorbereitet, welcher den Forderun gen der Schule

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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 87 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
72 II- Grundsätze der Bildung. Kapitel 2. ist, und über diese Notwendigkeit hat eben nur die Schule oder bei körperlicher Schwäche der Arzt Zu urteilen. Es kann die Frage sein, ob der Gesangunterricht von den Elementen der Musik, also mit der Tonleiter Zu beginnen oder sich gleich der Ein übung eines einfachen Liedes zuzuwenden habe; und in den Volksschulen wird bei der beschränkteren Zeit der letztere Weg mit Recht eingeschlagen. Allein wenngleich bei den übrigen Unterrichtsfächern

nicht denkbar ist. Anders verhält sich dies mit der Sprache; die ganze Ent- wickelung des Kindes bis zum Eintritt in die Schule hat eine entsprechende Sprachbildung zur Begleitung und Zur Folge, so daß dasselbe die Schwierig keit des Sprechens bis dahin schon zu einem bedeutenden Teile überwunden hat. Also die eben bezeichneten Tonübungen müssen den Anfang des Ge sangunterrichts bilden; allerdings soll sich aber an dieselben sobald als mög lich die Einübung einfacher und einstimmiger Lieder schließen

im Choralgesang nicht blos anfangs eine besondere Berücksichtigung; abge sehen von semer Wichtigkeit für die Kirche und die Andachtsübungen der Schule, sowie von semer engen Verbindung mit dein Religionsunterricht ist er die Grundlage für den mehrstimmigen Satz, dessen Formen und Gesetze er am klarsten zur Anschauung bringt und ebenso bildet er den nochwendigen Ausgangspunkt für die einfache theoretische Unterweisung, welche die Schule in der Musik zu geben vermag. Ist der vierstimmige Choral fest eingeübt

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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 347 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
Schüler, denen wegen der Ungunst der Jahreszeit oder aus anderen Umständen der Besuch der Kirche untersagt oder erschwert ist, sonntägliche Kindergottesdienste in der Schule veranstaltet. In dieser Beschränkung und falls eine geeignete Kraft unter den Lehrern hierzu vorhanden ist, wird diese Einrichtung nicht ohne gute Frucht bleiben; im übrigen hat sich die Schule stets gegenwärtig Zu halten, daß sie Zwar mit der Kirche in Übereinstimmung wirken und dieselbe unterstützen, niemals aber den Anspruch

erheben soll sie ersetzen zu wollen. Der Zweck beider ist innig verwandt, aber ihre Mittel sind ver schieden und überdies hat die Schule wenn auch in der besten Absicht nichts zu unternehmen, was die Teilnahme an dem Gottesdienst der Kirchen gemeinde schwächen könnte. Gegen jene Morgenandachten sind hauptsächlich zwei Einwendungen erhoben: sie entzögen dem Unterricht Zuviel Zeit und sie übten einen reli giösen Zwang aus, welcher mit der evangelischen Freiheit des einzelnen nicht vereinbar sei

durch die Wahl anderer Lieder und anderer Bibelstellen wie durch den Wechselzwischen Gebet und Bibellesen aufgehoben; die Ein fachheit derselben ist nicht nur durch die Umstände geboten, sondern sagt auch der Jugend besonders zu. Der geringe Zeitaufwand kann nur für diejenigen in Betracht kommen, welche Unterricht und Erziehung in un gehöriger Sonderung halten und die letztere mehr oder minder von der Schule ausschließen wollen. Soll aber der Unterricht nur der Erziehung dienen und findet diese ihr höchstes

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Books
Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 348 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
obliegen auch ihre Zöglinge im Gebet zu unterweisen. Macht man hiergegen aber in absichtlichem und unabsichtlichem Misverstand geltend, daß Jesus seinen Jüngern das öffentliche Gebet untersagt habe, so ist Zunächst auch für den einfachsten Verstand klar genug, welche Art der Öffentlichkeit Jesus aus geschlossen wissen will. Ferner ist die Schule kein öffentlicher Ort, und wenn Jesus sich in Gemeinschaft mit seinen Jüngern im Gebet ergangen (Ev. Joh. 17), ja dieselben mit ernster Mahnung hierzu

angehalten hat (Matth. 26, 40. 41; Marc. 14, 37—41), so steht es dem Lehrer zu ein gleiches zu thun. Endlich würde jener Einwand sich mit gleichem Recht gegen den allgemeinen Gottesdienst und das Gebet in der Kirche erheben lassen: er beweist zuviel, mithin gar nichts. Diese falsche Theorie von einem unevangelischen Zwange wird aber auch gegen eine weitere Wirksamkeit eingewendet, welche die Schule über ihr nächstes Gebiet hinaus ausüben soll, nämlich gegen die Anregung zum sonntäglichen Kirchenbesuch

und zur Beteiligung der erwachseneren Schüler an dem Abendmahl. Von einem wirklichen Zwange, einer unbedingt bin denden Vorschrift, deren Uebertretung die Schule zu rügen und zu strafen Hätte, kann hierbei allerdings nicht die Rede sein. Abgesehen von manig- fachen Hindernissen, welche beidem entgegenstehen können, würde eine solche Strenge einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die väterliche Gewalt und in das Familienleben enthalten. Hierdurch wird aber nicht ausge schlossen, daß die Schule ihren Zöglingen

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Books
Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 562 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
Kapitel 6. Der Abgang von der Schule. 54? holungen abzulesen und zu erklären haben. Eine völlige Trennung der organischen^) und anorganischen'Chemie läßt sich weder für dm Schulunter richt noch im Hinblick auf die Fortschritte der Wissenschaft durchführen; überdies sind bestimmte Vorgänge der organischen Chemie für das gewerb liche Leben von solcher Wichtigkeit, daß sie auf der Realschule nicht über gangen werden dürfen. Die Schüler sind bei den Hilfeleistungen, welche sie dem experimentirenden

Lehrer Zu gewähren haben, sowie bei ihren eigenen Versuchen streng zur Sauberkeit und Genauigkeit anzuhalten; übri gens dürfen sie diese Versuche, namentlich soweit sie im Laboratorium der Schule ausgeführt werden, nicht nach ihrem Belieben sondern nach einer von dem Lehrer zu bestimmenden Reihenfolge anstellen, welche sich dem Fortgange des Unterrichts möglichst anschließt. Den Schluß dieser Ver suche bilden einige angemessene und leichte qualitative Analysen, wogegen die quantitativen

von der Schule am besten ausgeschlossen werden. Wie für die häuslichen Experimente so ist namentlich für die Widerholung ein Lehrbuch nicht wol zu entbehren; übrigens gilt auch hier, daß der Schüler teils zur Uebung teils im Hinblick auf die Abgangsprüfung einige häusliche Arbeiten zu liefern hat, mögen dieselben nun in stöchio- metrischen Rechnungen oder in der zusammenfassenden Darstellung ver wandter Erscheinungen bestehen. Kapitel 6. Wer Abgang von der Schul e. s 146. Den Abschluß der Schulerziehung

bildet für Lehrer und Schüler die Maturitätsprüfung; sie ist Zugleich für das fernere Leben der letzteren bedeutungsvoll, da von ihrem Ausfall bestimmte Berechtigungen für den künftigen Beruf abhängen. Diese Prüfung ist nicht nur durch das Gesetz angeordnet sondern sie ist zugleich das geschichtliche Ergebnis des Verhält nisses, welches die Schule allmählich zur Familie Zum Staat und zur Wissenschaft durchlaufen hat. Wir haben hier also weder ihren Bestand zu verteidigen noch die Einwände

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Books
Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 346 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
entbehrt er dann der vollen Wirkungssphäre. Jenen Sinn zu verbreiten und zu fördern ist die Pflicht des ganzen Lehrercollegiums, nicht blos des Religionslehrers, und hierin liegt der gewichtigste Grund für die oben geforderte religiöse Einheit einer Schule (§ 80). Aus dieser allgemeinen Verpflichtung folgt aber auch die Nothwendigkeit bestimmter Einrichtungen, welche die religiöse Empfindung der Schüler anzuregen und zu leiten geeignet sind; dieselben werden um so wirksamer sein und mit dem gesammten

Erziehungszweck der Anstalt um so Mauer zusammenfallen, je mehr sie die ganze Anstalt umspannend) Denn in ihrer Allgemeinheit erzeugen sie auch das Gefühl der religiösen Gemein schaft zwischen allen Gliedern der Schule; sie stellen jeden einzelnen Zög ling für sich und ebenso alle insgesammt in dasselbe Verhältnis zu Gott, ersticken den WissenShochmuth, welcher bei den heranwachsenden sich so leicht regt, und gewinnen die Stärke, welche jedes Gesammtthun eines größeren Vereins begleitet. Diese Einrichtungen

, so weit sie lediglich in den Kreis der Schule fallen, sind das gemeinsame Gebet und die Morgenandacht. In der Regel wird die letztere jenes mit einbegreifen und dann am besten so veranstaltet werden, daß der Lehrer vor dein versammelten Schülercoetus nach gemeinschaftlichem Gesang das Gebet spricht oder einen angemessenen kürzeren Abschnitt aus der Bibel vorliest; letzteres ist um deswillen zu empfehlen, weil nicht alle Lehrer den Beruf und die Gabe haben ein er- weckliches Gebet Zu sprechen

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Books
Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 323 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
Mg IN. R. Die Methodik der einzelnen Unterrichtsfächer. Kapitel 1. scheu Ungeschick der Lehrer, als sie der Ausdruck verschiedener religiöser und kirchlicher Richtungen sind, welchen sich die Schule ebenso wenig wie das allgemeine Geistesbewußtsein völlig Zu entziehen vermag. Der gefüh lige Pietismus, die gelehrte und scholastische Theologie und ebenso der Ra tionalismus in seinen verschiedenen Formen haben nach und neben ein ander die Entwicklung des kirchlichen Bewußtseins bestimmt

und je nach dem Ueberwiegen der einen oder anderen Richtung wurde auch der Reli gionsunterricht in unseren Schulen gefärbt und gestaltet. Dies ist Zu selbstverständlich als daß man hieraus besondere Anklagen gegen die Schule schmieden sollte, und wenn man ihr vorwirft, wie dies zu allen Zeiten geschehen ist und nicht am wenigsten heute geschieht, daß sie abgestorbene und unvollkommene Richtungen oder gar Entartungen pflege, so vergißt man höchst ungeschichtlicher und unvernünftiger Weise, daß die Schulen menschliche

auch ohne weiteren Beweis, wieviel darauf ankommt, welche religiöse Unter weisung und Anregung sie von der Schule in das spätere Leben hinüber- Das Urteil der sogenannten Gebildeten über unsere Schulen gründet sich häufig genug auf die Erfahrungen, welche sie selbst in ihrer Jugend haben machen müssen, während doch inzwischen die allgemeine Geistesentwickelung und somit auch das Schul wesen um ein Menschenalter vorgeschritten ist.

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Books
Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 452 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
, die er auf der Universität genießen und ausüben soll. Der Vernachlässigung dieser Vor bereitung ist es Zu einem nicht kleinen Teile beizumessen, daß so manche strebsame und sonst Wvlvorgebildete Jünglinge, welche die Schule mit be gründeten Hoffnungen entlassen durfte, sich einer ungemessenen d. h. inhalt losen Freiheit hingeben und entweder verkommen oder doch schwere Ver- irmngen zu überwinden haben. Das Privatstudium in den alten Sprachen muß im wesentlichen in der Lecture der Klassiker bestehen; zu selbständigen

Forschungen und Zu sammenstellungen reicht die Kraft des Schülers noch nicht aus. Ueber die passende Wahl der Schriftsteller ist kaum ein Zweifel möglich: zunächst find diejenigen geeignet, welche die Schule nur aus Zeitmangel von ihrer unmittelbaren Thätigkeit ausschließt, sodann diejenigen, welche den Schul unterricht am kräftigsten zu fördern vermögen und sich deshalb mit dem selben leicht in Verbindung setzen lassen. Soweit also Homer Horaz und die besonders geeigneten Abschnitte des Livius

nicht in der Schule erklärt werden können, müssen sie der privaten Thätigkeit überwiesen werden. Im übrigen hat der Lehrer beim Beginn des Cursus diejenigen Schrift steller zu bezeichnen, welche der Kraft der Schüler angemessen sind und

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Books
Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 156 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
habe; die selbstverständliche Nichtbeachtung seiner Ansprüche wird ihn schließlich zum Aufgeben derselben führen. tz 55 d. Neben und über seiner Anstalt gehört aber der Schüler einer größeren Gemeinschaft an, dein Staate und dem Vaterlande, und wenn er zur Vaterlandsliebe schon durch alles erzogen wird, was er von Kindheit auf empfindet und erlebt, so hat doch auch die Schule mit ihren Mitteln dieses ursprüngliche Gefühl in dem heranwachsenden Kinde zu klären und Zu stärken. Die Klarheit dieses Gefühls ist nöthig

weder einein blinden und beschränkten Patriotismus ver falle, welcher doch mit der Eitelkeit und Eigenliebe in genauer Wechsel wirkung steht, noch daß sie, was freilich bei uns bisher öfter warzunehmen und zu beklagen war, die Liebe zum Vaterlande gegen einen haltlosen und im Grunde unsittlichen ààwpolitismus vertausche. Es erhellt also, daß die Mittel, welche die Schule zur Pflege der Vaterlandsliebe anwendet, sich mit der strengsten Wahrhaftigkeit vertragen müssen, daß die Weckung des nationalen

Sinnes und Bewußtseins nicht als etwas besonderes oder gar tendentiöses hervortreten dürfe, sondern mit den übrigen Zwecken und Wegen der SchulerZiehung innerlich verbunden sein müsse und daß eben deshalb, was in dieser Richtung geschieht, durch das Zusammenwirken aller Erziehungs- und Unterrichtsfactoren, kurz durch das der Schule eigentümliche Leben und Thun zu schaffen sei.-'-) Bergl. über diesen Gegenstand den einsichtigen Vortrag des Directors O.Jäger in den Protokollen der im October 1873 ini

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Year:
1876
Erziehungs- und Unterrichtslehre für Gymnasien und Realschulen
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Page 161 of 576
Author: Schrader, Wilhelm / von Wilhelm Schrader
Place: Berlin
Publisher: Hempel
Physical description: XIV, 560 S.. - 3., durchges. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: II 300.237
Intern ID: 394957
II. Grundsätze der Bildung. Kapitel 3. geeignet um die Liebe der Schüler zu ihrer Bildungsstätte auch über die Schulzeit hinaus wach Zu erhalten, ist die namentlich an den altsächsischen Fürstenschulen übliche Todtenfeier für die innerhalb eines bestimmten Zeit raums gestorbenen ehemaligen Zöglinge der Anstalt. In kleineren Städten, wo Lehrer und Schüler wesentlich auf eine Kirche angewiesen sind, soll die Schule auf einen geregelten Kirchenbesuch ihrer Zöglinge hinwirken, und ebendaselbst

zu derselben zu vereinigen. Bielmehr wie die Irreligiosität der Schüler häufig nur die Nachwirkung schlechter häuslicher Unkirchlichkeit ist, so sind umgekehrt die Beispiele nicht selten, daß durch sene Schulcommunionen auch die Väter zur Teilnahme bewogen und von ihrer kirchlichen Entfremdung zurückgeführt werden. Ein unmittelbarer Zwang kann und darf allerdings von der Schule nicht ausgeübt werden, allein dessen bedarf es auch nicht, da die Mahnung und das Beispiel der Lehrer und die festgegründete Sitte schließlich

auch die widerstrebenden heranziehen werden. Ueberdies sollen die Lehrer in diesem wie in anderem Betracht sich besonders die auswärtigen Schiller empfohlen sein lassen, über welche ihnen ein großer Teil des väterlichen Ansehens eingeräumt ist und welche bei dem allzuhäufigen Mangel eines pfleglichen Familienlebens ihrer Obhut besonders bedürfen. Am unmittelbarsten wirkt die Schule zur Belebung der Frömmigkeit durch den Religionsunterricht; auch in diesem wird sich ohne Beeinträch tigung des Unterrichtszweckes

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