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Author:
Pichler, Eduard / Eduard Pichler
Place:
Bozen [u.a.]
Publisher:
Folio-Verl.
Physical description:
405 S. : Ill.
Language:
Deutsch
Notations:
Literaturverz. S. 389 - 391
Subject heading:
g.Welschnofen ; s.Gerichtsbarkeit ; z.Geschichte<br>g.Karneid ; s.Gerichtsbarkeit ; z.Geschichte<br>g.Welschnofen ; s.Politik ; z.Geschichte<br>g.Karneid ; s.Politik ; z.Geschichte
Location mark:
II A-26.249/3
Intern ID:
493858
erfolgte am 17. Oktober 1766: Blasy Simmerle aus Deutschnofen hatte am 22. August desselben Jahres den Kaf- mannbauer Hans Seehauser in Welsch- nofen überfallen und ausgeraubt. Der Galgen stand an der Grenze des Gerichtes, also am Zusammenfluss von Eisack und Breibach (= Tierser bach), auf dem Felskopf in der Nähe des Gallbichlhofes in Blumau (erste Kehre der Steineggerstraße). An die ser Stelle führte der Kuntersweg vor bei; der Gehängte sollte also auch auf die Durchreisenden abschreckend
das Thürlgütl 154 , der Kröbl- hof 155 , das Löchlergütl 156 und der Lanndtnayhof verpflichtet, den Gal gen, d. h. den Überbaum, die Leitern, Seiler und dergleichen (ohne das Ei senzeug), zu besorgen und aufzustel len. Der Lanndtnayhof dürfte wohl der Lantschnoarhof sein, auch wenn der Theresianische Kataster (Nr. 399) keine entsprechende Belastung an gibt. Der Hof Gailbichl bei Blumau musste den Platz zur Verfügung stel len. Dass die Hinrichtungen schon vor dem Bau des Kuntersweges am Gall- bichl
es gerade diese Höfe, solche Dienstleistungen zu verrichten, und nicht solche, die näher bei Blumau lagen? Der Gedan ke, dass sich also hier ehemals (vor dem Bau des Kuntersweges) die Hin richtungsstätte befunden haben muss, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. vom 26.4.1858 äußert sich Schlechtleitner, dass er »unterhalb des zum Pitznerhofe gehörigen Hauses einen zu diesem Hofe gehörigen Grund« besitze; »dieser Grund wurde von Alters her das Kopfplatzl genannt« (StAB, Kreisamt Bozen, Faszikel Nr. 534