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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 301 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
über ihr öffentliches Recht streiten, auf demselben barbarischen Stand punkt, wie im Mittelalter die Ritter und die Städte. Sie greifen zu den Waffen und schlagen zu, um sich ihr Recht zu verschaffen. Das Völkerrecht hat noch einen weiten Weg zu machen, bis es ihm gelingen wird, den Streit der Gewalt in einen wahren Rechtsstreit umzubilden. 512. Eine bewaffnete Partei, welche nicht von einer bestehenden Statsgewalt zur Gewaltübung ermächtigt worden ist, wird dennoch insofern als Kriegspartei betrachtet

, als sie als selbständige Kriegs macht organisirt ist und an States Statt in gutem Glauben für öffentliches Recht streitet. 1. Es ist das zwar eine Ausnahme von der Regel, dass nur Staten Krieg führen, aber wenn die politische Partei statliche Zwecke verfolgt und wie eine Statsmacht organisirt ist, so stellt sie gewissermassen den Stat dar. Das Interesse der Humanität fordert, dass im Zweifel eine solche Partei eher als Kriegs partei, nicht als eine Masse von Verbrechern behandelt werde. Indem sie stark genug

570 ff. 3. Am nötliigsten ist es, den obigen Grundsatz bei Bürgelkriegen zur Anwendung zu bringen, obwohl gerade da die Leidenschaften am liebsten unter der ernsten Maske der Gerechtigkeit ihren Hass und ihre Rachsucht besser ver bergen und ungehemmter wirksam zu machen suchen. Die Partei, welche die obrigkeitliche Autorität für sich hat, erklärt dann gem die Partei, welche sich der Statsgewalt widersetzt, als Hochverräther und Aufrührer. Aber auch die auf ständische Partei sieht sich meistens

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 90 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
STAAT UND KIRCHE 77 zunächst nicht kommen, nicht nur nicht wegen des Non expedit, sondern auch deshalb, weil die überall vollzogenen Volksabstim mungen eine überwältigende Bejahung des Staates in seiner da maligen Gestalt bedeutet hatten. Über die Gründe, die dann erst in unseren Tagen (Anfang 1919) auch in Italien zur Gründung einer klerikalen Partei geführt haben, ist schon gesprochen worden. Es war nicht nur die Verschiebung der Position von Staat und Kirche, sondern gerade

auch die wenigstens äußerlich tatsächlich eingetretene Besserung des Verhältnisses zwischen beiden, die die Parteigründung veranlaß te. Ähnlich wie bei der deutschen Zen- Irumsparlci wurde für die Zugehörigkeit zur Partei kein Nachweis der Gläubigkeit verlangt. Über den klerikalen Charakter konnte aber ein Zweifel nicht bestehen. 1 Es wäre nun durchaus nicht rich tig, wenn man annehmen wollte, daß der Partito Popolare seine An weisungen für die einzuschlagende Politik von der Kurie empfange. Die Partei machte

vielmehr ihre eigene Politik, die sie in der Mitte zwischen Staat und Kirche hielt. Die selbstverständliche Anerken nung der Kirchenlehre über das Verhältnis von Kirche und Staat verpflichtet den gläubigen Katholiken doch nicht, die je weilige Politik der Kurie zu der seinigen zu machen. Eine andere Haltung würde eine Spannung in die doch aus italienischen Volks genossen bestehende Partei hineintragen, die sie nicht ertragen könnte. Andererseits: es ist selbstverständlich, daß die Popolari- Partei

der Kurie am nächsten steht. Damit ist nicht gesagt, daß etwa die Kurie ihre Politik durch die Popolari machen ließe. Im Gegenteil, beide stehen auf einer ganz verschiedenen Ebene. Die Partei arbeitet auf dem Boden der Politik des italienischen Staates, die Kirche auf einem eigenen, ganz anderen Boden. Sie verfolgt viel umfassendere Ziele, die durch eine enge Verbindung mit einer Par tei nur gehemmt werden können. Man braucht nur das päpstliche Blatt, den Osservatore Romano, aufmerksam mit den führenden

Blättern der Partei zu vergleichen, um hier klar zu sehen. Selbst verständlich wird, wenn die Kurie es politisch für richtig hält, ein Einfluß auf die Popolari versucht; aber doch, wenn es darauf an kommt, mit anderen Mitteln auch auf andere Parteien. Und er findet dort zuweilen ebensowenig Widerstand wie hier. 1 Vgl. das erste Kapitel „Le forze popolari' in de Rossi, I popolari nella XXVI legislatura.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 264 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
DIE FASCHISTISCHE PARTEI IM FASCHISTISCHEN STAAT 2U9 Gliedmaßen reicht der Faschismus ganz in den Staat hinein. 1 Seine Gestaltung als Partei hielt ihn aber natürlich außerhalb der staat lichen Funktionen. Es waren nur Parteileitung und Staatsregie rung in Personalunion miteinander verbunden, wie in England, wo der Erste Minister in der Regel zugleich Führer der Partei ist, die bei den Wahlen die absolute Mehrheit hinter sich gebracht hat. Die absolute Mehrheit war hier allerdings zunächst

nur eine Fiktion und eine Behauptung, für die Mussolini aber bei den Wahlen später den Beweis der Richtigkeit erbracht hat. In seiner Rede vom 28. Januar 1924 stellte Mussolini fest, daß die faschistische Partei sich während des ganzen Jahres 1923 in einem gewaltigen Unwohlsein befunden habe, so daß nach und nach wohl die ganze Partei habe aufgelöst und umgeformt werden müssen. 2 In diesen Worten liegt das Eingeständnis von einer als überwunden empfundenen Gefahr, von unsäglich viel überstandener Plage

und Verdrießlichkeit, von einem ungebeugten Glauben an die Zukunft. Mussolini hat seinem Unwillen über die Lage in der Partei wiederholt und schon bald nach seiner Regierungsübernahme Ausdruck verlie hen. Die Zustände ergaben sich aus der Veränderung der Verhältnisse., aus der völligen Umstellung, zu der der Faschismus gezwungen war. Sie ließen sich nicht von heute auf morgen beseitigen. Außer dem war Mussolini oftmals nicht in der Lage, sich so ausgiebig; mit den Parteiangelegenheiten zu beschäftigen

, wie es nötig ge wesen wäre. Mussolinis Hauptaufgabe war nun die Regierung eines großen Staa tes. Die Partei stand nicht mehr im Mittelpunkt seines Wirkens. Das entzog ihn vielen Mitarbeitern, die früher seine Vertrauten gewesen waren und nun auf sich allein gestellt waren. Andererseits hatte er andere führende Faschisten mit bestimmten technischen Fähigkeiten zu den neuen Aufgaben näher an sich heranziehen müs sen. Das verdroß manche „Faschisten der ersten Stunde' und führte zu der Verstärkung der Meinung

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 403 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
Das Kriegsrecht. 389 des Waffenstillstands, igt die Frist abgelaufen, so hört damit die Wirksamkeit der Verabredung auf. Wenn dagegen ein Waffenstillstand auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden ist, so überwiegt hier die friedliehe Stimmung so sehr und ähnelt derselbe dem Frieden so sehr, dass hier eine brüske Erneuerung des Kampfes unstatthaft ist. 695. Wenn eine Partei die selbstverständlichen oder die ausdrück lichen Bedingungen der Waffenruhe oder des Waffenstillstandes missachtet

und denselben zuwiderhandelt, so ist auch die Gegen partei nicht weiter an die Uebereinkunft gebunden und kann den Krieg auch ohne vorherige Kündigung erneuern und fortsetzen, es wäre denn, dass der Vertrag anders bestimmte. Diese Regel folgt aus der Natur des Waffenstillstands, welcher nur Hem mung des Kriegs ist. Wenn eine Partei während desselben Handlungen der Feind seligkeit begeht, so bricht sie den Waffenstillstand, und hat daher kein Recht mehr zu erwarten, dass der Gegner seinerseits den Fortbestand

desselben achte. Freilich kann diese Regel leicht missbraucht werden. Die Frage nämlich, ob eine Partei durch irgend eine Massregel den Waffenstillstand gebrochen habe, kann zweifelhaft sein; und da es keinen unparteiischen Richter gibt, welcher dieselbe rechtskräftig entscheidet, so kann eine Partei, welche den Krieg zu erneuern wünscht, die Klage, dass die andere Partei zuvor den Waffenstillstand gebrochen habe, zum Vorwande nehmen, um ihren Vertragsbruch zu verdecken. Die öffent liche Meinung

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 256 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
AUSBAU DES FASCHISTISCHEN STAATES. PARTEIEN ZERSETZUNG 2 hl Partei; ihr geistiger Gehalt stammte schon aus der Zeit der Scho lastik, Darin brauchte keine Schwäche zu liegen. Daß ihre An hängerschaft sich erweitern würde, war vorerst nicht zu erwarten. Mussolini konnte aber eine Partei nicht ertragen, die 1921 ein Fünftel aller Italiener umschlossen hatte, und die behauptete, daß ihre An hänger nicht nur bessere Christen, sondern auch bessere Italiener seien als die Faschisten

und die doch mit Sozialisten und Freimaurern zusammen gemeinsame Sache gegen den Faschismus machte. 1 Aber er mußte die Beobachtung machen, daß die Popolari schwer zu fassen waren. So bekämpfte er die Partei zunächst als eine demo kratische, indem er ihr wie dem Liberalismus seine eigene Staats auffassung in Tat und Wort gegenüberstellte. Die ländliche Be völkerung, soweit sie klerikal gerichtet war, wurde durch den faschi stischen Syndikalismus in ähnlicher Weise behandelt wie die sozialistische. Hier gewann, namentlich

in einigen Provinzen, der Faschismus starken Boden und rief dadurch vermehrten Widerstand bei den Popolari hervor. Mussolini bekämpfte in der Partei weiter eine politische Richtung, deren Vertreter Grispolti als Senator des Königreichs die Worte gesagt hatte: „Wir stellen den katholischen Gedanken an erste Stelle und den des Volkes an die zweite. 2 Dar über wird besser in jenem Abschnitt gesprochen werden, der von dem Verhältnis des faschistischen Staates zur Kirche handelt. 3 Rechnet man, was durchaus berechtigt

ist, die Sozialisten als drei einzelne Parteien, dann sind die Popolaren mit ihren 3q Mandaten in der im April 1924 gewählten Kammer die stärkste Partei unter den Minder heiten und die gegebenen Führer der Opposition geworden. Die Disziplin, zu der sich sowohl Faschisten wie Nationalisten bekannten, bewährte sich dadurch, daß sich beide Parteien End© Februar 1923 verschmolzen. 4 Was die eine geistig begonnen hatte, hatte die andere politisch weit vorgetragen. Jetzt wollten sie beide gemeinsam das Werk vollenden

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 195 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
sozialdemokratischen Partei dieser angeschlossen, und der Sozialistenkongreß im folgen den Oktober hatte diesen Entschluß gutgeheißen. Hier schien also ein Wille zu sein, den Nachkriegszustand irgendwie zu liquidieren, wenn auch mit Gewalt. Das mußte anziehend wirken. Man konnte es gewiß den Sozialisten nicht verdenken, wenn sie endlich einmal eine gute Gelegenheit wahrnehmen wollten, die ihnen gemachten und von ihnen weitergegebenen Versprechungen zur Erfüllung zu brin gen und ,,zu ihrer Tat zu gelangen

'. Andererseits war die Zahl der gemäßigten Sozialisten, der Anhänger der „steckengebliebenen' Revolution, 2 die die Partei „verbürgerlichen' wollten, 3 an ihrer Spitze, nach dem Tode Bissolatis, Turati, sehr erheblich. Der Wahl- erfolg wurde so groß, weil die Partei damals noch so starke Gegen sätze umfassen konnte. Dennoch war die politische Schwäche der Partei nach dem Eroberungskrieg und dem Diktatfrieden sowie bei der herrschenden Wirtschaftskrise unverkennbar. Noch schwächer zeigte sich aber der Staat

, der unter den obwaltenden Verhältnissen es nicht einmal gewagt hatte, den ersten Jahrestag des Sieges mit ■einer öffentlichen Feier festlich zu begehen. 4 Unter diesen Voraussetzungen traten die nach Moskau sich richten den Sozialisten den Weg an, der sie zur Errichtung einer Räterepu blik hätte führen sollen. Streik, Terror und Generalstreik folgte unablässig aufeinander. Die Wirtschaftslage wurde immer bedenk licher und zog das ganze Volk in Mitleidenschaft. 5 Die Gemäßigten in der Partei konnten gegen die Radikalen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 166 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
verantwortlicher Leiter eines Unternehmens. Er hat denn auch nicht nur mit seiner Feder, sondern mit seiner ganzen Persönlichkeit gekämpft und sich dabei nicht auf seine Zei tung beschränkt, vielmehr in immer weiterem Umkreise die Partei zum Boden seiner Wirksamkeit gemacht. Er war schon damals ein Mann ganz eigenen Kalibers, der seine Meinung für die allein rich tige hielt und selbstherrlich gewillt war, sich mit ihr in jedem Falle durchzusetzen. Hemmungen konnten für ihn damals nur im Rah men der Partei

erstehen. Sie entstanden auch, oder richtiger gesagt, sie ergaben sich ihm von selbst. Mussolini konzentrierte seine Kampf instinkte dagegen. Es war die Zeit, da nicht nur in Italien infolge der Sättigung der Parteibonzen und gefördert von den Regierungen der Revisionis mus innerhalb der Partei am Ruder war und eine Haltung zeigte, auf die das eben angeführte Wort Mussolinis gut zutraf. Gegen sie er öffnete Mussolini die schärfste Offensive, wobei er nicht nur die Klassiker des Sozialismus

, sondern alle Scharfmacher in der Partei und die große Zahl derer auf seiner Seite hatte, die nur aus einer irgendwie in ihnen steckenden Unzufriedenheit Sozialisten waren und gern der Aufforderung nachkamen, es nun ganz zu sein. Mussolinis Arbeit in dieser Richtung und ihr Erfolg kann am besten daraus be urteilt werden, daß er nach kurzer Tätigkeit in der Provinz bereits 1912, also noch nicht dreißigjährig, Hauptschriftleiter des Avanti in Mailand wurde. Die Leitung dieses Blattes hatte damals ebenfalls

in revisionistischen Händen gelegen. Als nun in dem genannten Jahre in der Partei die Radikalen über die Revisionisten den Sieg davongetragen hatten, wußten die ersteren keinen anderen Rat, als ihren besten Rufer im Streite mit dem wichtigen Posten zu be kleiden. So siedelte Mussolini in die Großstadt Mailand, das Zent-

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 290 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
276 Siebentes Bach. Einverstündniss mit dem Spruch des Schiedsgerichts erklärt haben, In vielen Fällen wird daher aus dem Spruch ein Vertragsrecht unter den Parteien ent- stehn; in andern, wenn etwa einer Partei ein behauptetes Beeilt einfach abge sprochen worden ist, wird das ■wirken, wie ein Verzicht derselben. 495. Der Spruch des Schiedsgerichts kann von einer Partei als un gültig angefochten werden: a) wenn und soweit das Schiedsgericht dabei seine Vollmachten überschritten hat, b) wegen

unredlichen Verfahrens der Schiedsrichter, c) wenn das Schiedsgericht den Parteien das Gehör verweigert oder sonst die Fundamentalgrundsätze alles Rechtsverfahrens offenbar verletzt hat, d) wenn der Inhalt des . Spruchs mit den Geboten des Völker« ■und Menschenrechts unverträglich ist. Aber der Schiedsspruch darf nicht aus dem Grunde angefochten werden, dass er unrichtig oder für eine Partei unbillig sei, Vorbe halten bleibt die Berichtigung blosser Rechnungsfehler. 1. Zu a. Wenn das Schiedsgericht

über Rechtsverhältnisse entscheidet, welche ausserhalb der ihm ertheüten Vollmacht liegen, so ist dieser Entscheid un gültig. 2. Zu b. Würde z. B. nachgewiesen werden können, dass die Schiedsrichter von einer Partei sich haben bestechen lassen, damit sie einen ihr günstigen Sprach thun, so wäre derselbe anfechtbar. 3. Zu c. Das schiedsrichterliche Verfahren ist Processverfahren und daher zwar nicht einer bestimmten Processordnung, aber den selbstverständlichen Hauptgrundsätzen aller Processordmmgen unterworfen

auch nicht durch einen Schiedsspruch auferlegt werden. 5. Würde man dagegen verstatten, einen Schiedsspruch deshalb anzufechten, -weil er die Interessen einer Partei schädige oder anbillig sei, oder auf einer irrthümlichen Rechtsansicht beruhe, so käme es fast niemals zu einer endgültige» Erledigung, des Streits und der game Zweck des schiedsrichterlichen Verfahrens wäre vereitelt 496, In zusammengesetzten Staten (Statenbiinden, Bimdesstateiij

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Books
Category:
History
Year:
1927
¬Die¬ Südtiroler Frage : Entstehung und Entwicklung eines europäischen Problems der Kriegs- und Nachkriegszeit
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Page 139 of 446
Author: Herre, Paul / von Paul Herre
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XI, 430 S. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Südtirolfrage ; z.Geschichte 1900-1926
Location mark: 11.350 ; II 104.007 ; II 39.963
Intern ID: 85060
HALTUNG DER DEUTSCHEN 127 stehen müsse. Freilich vollzog sich die Stellungnahme nach Wollen und Handeln doch im Rahmen politischer Parteien. Die gleichen organisatorischen Formen, wie sie schon in österreichischer Zeit be standen hatten, wurden in den neuen Verhältnissen für das politi sche Leben Deutsch-Südtirols bestimmend und vielfach auch die gleichen Menschen. Daß es für den einzelnen wie für die Partei nicht leicht war, gegenüber den Ansprüchen eines neuen staatlichen Herrn den rechten

Weg zu finden: wen kann das überraschen? Be deutete die Lostrennung doch die Verpflanzung eines mit der Scholle verwachsenen Volkes in fremdes Erdreich. Die numerisch weitaus stärkste Partei war die katholische Volks partei, die in dem Bozener „Tiroler' ein einflußreiches und nament lich im Bauerntum wirksames Organ besaß, hinter dem kleiner© Blätter wie die „Brixner Chronik' und „Der Burggrafler' zurück traten. Sie sah in dem italienischen Staat nicht nur den Bedroher ihres Volkstums

, sondern auch einen Gegner der katholischen Kirche, und so war in ihr zumal der Wille zur Abwehr lebendig. Mit der Zerschneidung Nord- und Südtirols löste sie sich von der christ lich-sozialen Partei Österreichs, aber deren Geist lebte in ihr fort und es ergaben sich nur geringe Beziehungen zu der doch recht anders gearteten Popolarpartei des Königreichs. Sie blieb vor allem tirolisch; davon erhielt sie im politischen Sinne ihr eigentliches Ge präge, während legitimistisch-habsburgische Tendenzen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 128 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
DIE LEHRE DES NATIONALISMUS 115 len nach dem Kriege kam die Zahl der Abgeordneten nicht ernstlich in Betracht. Einige Monate nach der Übernahme der Regierung durch die Faschisten ging die Nationalistenpartei im Partito Nazionalista Fascista auf. Das ist die kurze und, wie es scheint, ruhmlose Ge schichte eines politischen Gebildes. Das Urteil nach diesen äußeren Daten ist aber durchaus schief. Das Wesentliche war nicht die Bil dung der Partei. Im Gegenteil: sie war an sich ein unmögliches

Be ginnen und mußte deshalb von vornherein fehlschlagen. Was ange strebt wurde, konnte durch eine Partei überhaupt nicht durch geführt werden. Trotzdem hat man ein gut Teil von dem Erstrebten doch erreicht. Es soll hier versucht werden, das nachzuweisen. Durch den Namen der Partei könnte eine gewisse Voreingenom menheit hervorgerufen werden. Alle Wortbildungen, die auf das lateinische nasci und auf natio zurückgehen, sind für die roma nischen Völker lebendige Worte, die ihren ursprünglichen Sinn schon

als etwas Bedenkliches anzusehen. Das Wort, auf den Gegner an gewendet, ist zu einer eigenartigen Waffe im politischen Kampfe geworden. Demgegenüber ist zu betonen, daß die Mitglieder der Associazione Nazionalista sich diesen Namen selbst gegeben haben, und daß sie ihre Aufgabe nicht darin sahen, einen Exzeß zu be gehen, sondern daß sie vielmehr gerade einen Normalzustand her stellen wollten. Der Name „Nationalistenpartei' gibt also keinen Anhaltspunkt für die Frage, ob der Wille und das Programm der Partei exzessiv

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Books
Category:
History
Year:
1927
¬Die¬ Südtiroler Frage : Entstehung und Entwicklung eines europäischen Problems der Kriegs- und Nachkriegszeit
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Page 284 of 446
Author: Herre, Paul / von Paul Herre
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XI, 430 S. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Südtirolfrage ; z.Geschichte 1900-1926
Location mark: 11.350 ; II 104.007 ; II 39.963
Intern ID: 85060
272 X. DIE ANFÄNGE DER FASCHISTISCHEN HERRSCHAFT. werde, und daß Beamte, die trotz gezeigten guten Willens die ita lienische Sprache nicht vollends zu erlernen vermochten, nicht des halb entlassen werden. 8. Die nationale faschistische Partei verpflichtet sich, bei der Re gierung einzuwirken, daß die noch behängenden Staatsbürger schaftsgesuche rasch und in liberaler Weise erledigt werden, 9. Für beide vertragschließenden Teile wird das weitestgehende freie Vereins- und Versammlungsrecht zwecks

Förderung und Pflege der Wissenschaften, Sprache und Literatur anerkannt. 10. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich jeder Einmen gung in kirchliche Angelegenheiten zu enthalten: die nationale fa schistische Partei wird sich bei der Regierung verwenden, damit auch im Falle von Abänderungen der bestehenden Gesetze die geist lichen Interessen des Klerus, das kirchliche Eigentum sowie die geistlichen Bildungs- und Humanitätsanstalten keine empfindliche Einbuße erleiden. 11. Die nationale

faschistische Partei verpflichtet sich, ihren Ein fluß geltend zu machen, daß die Abtrennung des Gerichtsbezirkes Neumarkt und der Gemeinde Tramin von der Unterpräfektur Bozen nicht durchgeführt werde; dieser Punkt stellt eine auflösende Be dingung des Vertrages in dem Sinne dar, daß in dem Falle, als die fragliche Abtrennung von Seiten der Regierung durchgeführt würde, sich die Vertragsparteien das Recht vorbehalten, während einer Frist von vier Monaten festzustellen, ob diese Maßnahme eine endgültige sei

; in diesem Falle erlangen beim Ablaufe dieser Frist die Parteien wieder ihre volle Handlungsfreiheit. 12. Dieses allgemeine politische Übereinkommen kann vom zehn ten Tage nach der Unterfertigung an veröffentlicht werden und gilt für die Dauer eines Jahres. 13. Zur Fertigung dieses Übereinkommens sind beauftragt: Für die nationale faschistische Partei Herr Luigi Barbesino, Ge neralsekretär für die Provinz Trient, mit Parteibeschluß vom .... Für die Tiroler Volkspartei Herr Abgeordneter Friedrich Graf

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1925
¬Der¬ Faschismus
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Page 175 of 433
Author: Mannhardt, Johann Wilhelm / J. W. Mannhardt
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: XII, 411 S.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. [395] - 400
Subject heading: g.Europa ; s.Faschismus ; z.Geschichte
Location mark: II A-15.391
Intern ID: 116246
4 62 III. DIE ENTSTEHUNG DES FASCHISMUS io. Dezember 1914 erklären: „Alle Argumente der Internatio nalisten und deshalb auch der Sozialisten' — nun als die ihm feindliche Partei gemeint — „sind Illusionen und Sophismen.'1 Aus der Bejahung der Volksgemeinschaft mußte weiter die der völkischen Arbeit und der Werkgemeinschaft folgen, die erst nach dem Kriege ihren vollen Sinn erhalten konnte. So läßt sich die sich nun gestaltende eigene politische Anschauung Mussolinis, das Fundament seiner Taten

marxistische Doktrin, als die in ßonzenluni und Krippenneid erstarrte Partei, wenn er das nach Abwirtschaf tung des Feudalismus, Absolutismus und Liberalismus entstandene und noch nicht befriedigte und deshalb wache Bedürfnis nach Neu regelung des persönlichen und politischen Verhältnisses von Mensch zu Mensch innerhalb der Völker ist, dann ist Mussolini nicht nur ein Sozialist geblieben, sondern er hat sich sogar angeschickt, den Sozialismus zu erfüllen. 2 Läßt man dagegen den Sozialismus

i n der offiziellen Doktrin und in der sozialdemokratischen Partei er _ füllt sein, dann stellt sich Mussolinis Werk als ein Versuch dar, den Sozialismus zu überwinden. DER KRIEG Mussolini packte die neue Aufgabe, die er sich gesetzt hatte, scharf an. Es ist natürlich nicht möglich abzumessen, welchen Anteil Mus solini an der Bildung eines allgemeinen Kriegswillens in Italien ge wonnen hat. Seine Tätigkeit hat sich hauptsächlich hinter den Kulissen abgespielt. Von den oben, S. i38 Anm.2, erwähnten deut schen

Beobachtern erwähnt nur Röse seinen Namen. Mussolini war damals außerhalb seiner Partei und seines neuen Kreises noch ein 1 Discorsi S. 22. 2 Vgl. Suckert, L'Europa vìvente S. 6.

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 439 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
sich nicht verträgt. Dagegen der offene Handel mit Waffen von Seite der Waffenfabriken und Waffenhändler ist seiner Natur nach ein friedliches Privatgeschäft, welches sowohl im Frieden als im Krieg in gleicher Weise geübt wird. Dem Effekte »ach freilich wirkt der An kauf von Waffen ganz ebenso wie die Ausrüstung mit Waffen. In beiden Fällen werden die Interessen der kriegführenden Partei dadurch gefördert. Daher kann sich auch die Absicht der kriegerischen Beihülfe, die den Neutralen durch das Völkerrecht

untersagt wird, in die Form des friedlichen Hand eis- geschäfts, welches völkerrechtlich den Neutralen nicht verwehrt wird, verstecken. In den einzelnen Fällen also kann man Zweifel haben, ob jene oder ob dieses ge meint sei, und diese Zweifel müssen aus den Umständen gelöst werden. Wird der Handel heimlich gemacht und vollzogen, wird er nur einseitig einer Partei gewährt, so darf wohl daraus geschlossen werden, dass Kriegshülfe beabsichtigt und die Form des friedlichen Geschäfts nur zur Verbergung

jener Absicht ge wählt worden sei. 2. Wer Kriegscontrebande einerKriegspartei zuführt, der setzt sich der Gefahr der Prise aus (vgl. unten Cap. 4). Aber er verletzt nur die Krie'gsinter- essen der einen Partei und verfällt insofern ihrem Kriegsrecht. Der neutrale Stat hat keinen Grund, die Lieferung von Kriegscontrebande auch seinerseits zu hindern. Bei den Verhandlungen vom Jahr 1793 über die nordamerikanische Neutralität in dein französisch-englischen Krieg erklärte Jefferson, das Recht der Bürger, Waffen

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