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Title A - Z
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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 85 of 213
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1996
Intern ID: 192459
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlos sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, Wird der Entwurf im Amtsblatt der Region

Trentino-Südtiro! veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und die Vorlage in der gleichen

Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunk tion

1
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1984
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1984.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 74 of 177
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 194 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 4., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1984
Intern ID: 192455
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Ächtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in weichen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli' chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tag 0 nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkamm® r bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kom trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überw

2
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1998
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1998.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 86 of 218
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 17., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1998
Intern ID: 192457
und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird.über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschios- ! sen. | Das vorn Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung

mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter- ! nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je- j nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist * - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen . Reformen; der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet

) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. | : Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text be harren und die Vorlage in der gleichen Fassung

noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunktion wird durch das Einbringen von Anfragen

3
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1988
SüSüdtirol-Handbuch.- Stand: April 1988.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 85 of 214
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 228 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 7., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1988
Intern ID: 192466
und abge- stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden irn allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

4
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 70 of 220
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1990
Intern ID: 192442
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt imi Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor derni Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes

5
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
2001
Stand: Jänner 2001.- (Südtirol-Handbuch ; 2001).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 88 of 231
Author: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 20., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/2001
Intern ID: 273893
mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf wird anschließend an den Regierungskommissar weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen

sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Nor malfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält

, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Beharrungsbeschluss mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen

6
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 88 of 230
Author: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1999
Intern ID: 273891
wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen

Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf

in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Behairrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Oie Kontrollfunktion

7
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 88 of 219
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1989
Intern ID: 192465
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in weichen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfal! am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trollfunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

8
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1994
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1994.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 80 of 248
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 258 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 13., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1994
Intern ID: 192461
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlos sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region

Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und die Vorlage in der gleichen

Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfuriktioo Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachungsfunktion

9
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 88 of 231
Author: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/2000
Intern ID: 192443
wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um' zu überprüfen, ob das Gesetz imi Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der in ternationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der Örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen

Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung inner halb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird das Gesetz im Amtsblatt der Region Trentino-Südtiro! veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normatfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Wenn hingegen der vom Landtag genehmigte Gesetzentwurf nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzentwurf

in geänderter Form neuer dings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen Text beharren und den Gesetzentwurf in der gleichen Fassung noch ein mal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192460/192460_80_object_5254179.png
Page 80 of 202
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1995
Intern ID: 192460
und abgestimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. ! Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten i Gesetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im allge- j meinen mit Mehrheit der anwesenden Landltagsabgeordneten beschlos- t sen. Ì Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den ! Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage i Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen ! Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den \ Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der inter- ? nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen je nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen 1 Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb = dieser Frist keinen Einwand erhebt

, wird der Entwurf im Amtsblatt der i Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall \ am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft, f Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesefzesvorlage nicht dfe ■ Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann f der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung : tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings ge nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen

Text i beharren und die Vorlage in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages ] genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht in nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor \ die Abgeordnetenkammer bringt. ? Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit

11
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1987
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juni 1987.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192467/192467_84_object_5252385.png
Page 84 of 211
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 224 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 6., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1987
Intern ID: 192467
®' stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderung® 0 und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind di® einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetze®' entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allg®' meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtaqsabqeordneten b®' schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an de® Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikel® ^ des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfa®' sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unt® r Ächtung der internationalen Verpflichtungen und der national® 11 Interessen in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprach! 11 ' chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegend®® Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Repudi'!* erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist kein®® Einwand erhebt

, wird der Entwurf im Amtsblatt der Region Trentin®' Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. T&Q e nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nie®* die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält- kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänd®® Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf de® ursprünglichen Text

beharren und die Vorlage in der glei r '” c sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverä® dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, w®®® ! ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor de ® 1 Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnefenkam® 1 ® 1 ^ bringt. chen ro- Mehrh® 1 ' Die Kontroilfunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine K°° trollfunktlon

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192463/192463_73_object_5253460.png
Page 73 of 230
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1992
Intern ID: 192463
und abgestimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel ver abschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abge stimmt. Die Gesetzanträge werden im allgemeinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne

des Artikels 4 des - neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirt schaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt

der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht (ver kündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ur sprünglichen Text beharren und die Vorlage

in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mit glieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verab schiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römi sche Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Über wachungsfunktion

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1986
Südtirol-Handbuch.- Stand: April 1986.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 79 of 196
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 214 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 5., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1986
Intern ID: 192456
und abge stimmt, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamten Gesetzes entwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzesanträge werden im allge meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten be schlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tage Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz

im Sinne des Artikels 4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfas sung und den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen — in welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachli chen Minderheiten inbegriffen ist — sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist Falls die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf

im Amtsblatt der Region Trentino- Südtirol veröffentlicht (verkündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf den ursprünglichen Text beharren

und die Vorlage in der gleichen Fas sung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverän dert verabschiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die Abgeordnetenkammer bringt.. Die Kontrolifunktion Die Abgeordneten des Südtiroler Landtages haben auch eine Kon trolifunktion über die Verwaltungstätigkeit des Landes. Die Überwa

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1991
Südtirol-Handbuch.- Stand: März 1991.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 70 of 222
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 10., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1991
Intern ID: 192464
und abgestimmt, wobei jed® Abgeordnete die Möglichkeit hat, Änderungen und Ergänzungen af den einzelnen Artikeln vorzuschlagen. Sind die einzelnen Artikel v® r ' abschiedet, wird über den gesamten Gesetzentwurf geheim abö® stimmt. Die Gesetzanträge werden imi allgemeinen mit Mehrheit de anwesenden Landtagsabgeordneten beschlossen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an de f Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Ta9* Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne

des Artikels 4 d®' neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung den Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung d® 1 internationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - lf welchen jenes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheit® 1, inbegriffen ist - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wid‘ schaftlich-sozialen Reformen der Republik erlassen worden ist. Fa'- die Regierung innerhalb dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird d® Entwurf .im Amtsblatt

der Region Trentino-Südtlrol veröffentlicht (v® r kündet) und tritt im Normalfall am 15. Tage nach der Veröffentlichuni als Landesgesetz in Kraft. Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvorlage nich die Zustimmung (den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält kann der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänd® r Rechnung tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Fortf neuerdings genehmigen. Der Landtag kann aber auch auf denn ^ sprünglichen Text beharren und die Vorlage

in der gleichen Fassung noch einmal als Beharrungsbeschluß mit absoluter Mehrheit der M'*’ glieder des Landtages genehmigen. Der neuerlich unverändert verab schiedete Text wird als Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die röh 1 ^ sehe Regierung nicht innerhalb von 15 Tagen vor Verfassungsgerichtshof anficht oder vor die AbgeordnetenkarTim 0 bringt. Die Kontrollfunktion Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunkü 0 über die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Übe r ‘ wachungsfunktion

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1997
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1997.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192458/192458_86_object_5254600.png
Page 86 of 219
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 16., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1997
Intern ID: 192458
, wobei jeder Abgeordnete die Möglichkeit ha*> Änderungen und Ergänzungen an den einzelnen Artikeln vorzuschlagen- Sind die einzelnen Artikel verabschiedet, wird über den gesamt 011 esetzentwurf geheim abgestimmt. Die Gesetzanträge werden im meinen mit Mehrheit der anwesenden Landtagsabgeordneten beschlo 5 ' sen. Das vom Landtag genehmigte Gesetz wird anschließend an den Regierungskommissär weitergeleitet. Die Regierung in Rom hat 30 Tag 6 Zeit, um zu überprüfen, ob das Gesetz im Sinne des Artikels

4 des neuen Autonomiestatutes in Übereinstimmung mit der Verfassung und Grundsätzen der Rechtsordnung des Staates, unter Achtung der int® nationalen Verpflichtungen und der nationalen Interessen - in welchen) nes des Schutzes der örtlichen sprachlichen Minderheiten inlbegriff® 11 ' - sowie der grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich-sozia Reformen der Republik erlassen worden ist. Falls die Regierung innem® dieser Frist keinen Einwand erhebt, wird der Entwurf im Amtsblatt _ Region Trentino-Südtirol

veröffentlicht (verkündet) und tritt im Norma am 15. Tage nach der Veröffentlichung als Landesgesetz in ^ ra Wenn hingegen die vom Landtag genehmigte Gesetzesvoriage nicn Zustimmung {den Sichtvermerk) der römischen Regierung erhält, ka der Landtag den von der Regierung vorgebrachten Einwänden Rechn _ tragen und den Gesetzesvorschlag in geänderter Form neuerdings nehmigen. Der Landtag kann aber auch auf dem ursprünglichen e beharren und die Vorlage in der gleichen Fassung noch einma Beharrungsbeschluß

mit absoluter Mehrheit der Mitglieder des Landtag genehmigen. Der neuerlich unverändert verabschiedete Text wim Landesgesetz rechtskräftig, wenn ihn die römische Regierung nich nerhalb von 15 Tagen vor dem Verfassungsgerichtshof anficht od© r die Abgeordnetenkammer bringt. Die Kontrollfunktion ■■ \ Die Abgeordneten des Landtages haben auch eine Kontrollfunktion die Verwaltungstätigkeit der Landesregierung. Die Überwachung^ ^ tion wird durch das Einbringen von Anfragen, Interpellation^^ {Verhaltensanfragen

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1979
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juli 1979.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192454/192454_30_object_5251706.png
Page 30 of 111
Author: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 119 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - [1. Aufl.]
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1979
Intern ID: 192454
die darauffolgenden Verhaftungen und teilweise auch Folterungen von Südtirolern sowie die gerichtlichen Verhandlungen gegen die angeblichen Urheber dieser Anschläge (»Mailänder Prozesse«) erregten die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit. 19ER-KOMMISSION UND PAKET 1961 wurde die Südtirol-Frage wiederum vor die UNO, aber auch vor den Europarat gebracht. Dies alles führte dazu, daß sich die römische Regierung endlich dazu bereit fand, die Existenz der Südtirol-Frage überhaupt erst offiziell

anzuerkennen und die so genannte Neunzehner-Kommission einzusetzen. Diese bestand aus Parlamentariern, dem Präsidenten des Regionalaus schusses, dem Südtiroler Landeshauptmann sowie Experten und hatte die Aufgabe, die Südtirol-Frage unter allen Gesichtspunk ten zu prüfen und der Regierung Vorschläge zu deren Lösung zu unterbreiten. Die Neunzehner-Kommission hielt ihre erste Sit zung am 21. September 1961 und beendete ihre Arbeiten mit Überreichung ihres Abschlußberichtes an Ministerpräsident Aldo Moro

am 10. April 1964. ln der Folge wurde eine Fachleute kommission eingesetzt, die weitere Vorschläge machte. Viele Verhandlungen und direkte Begegnungen zwischen Vertretern Österreichs, Italiens und der SVP folgten, bis die römische Regierung schließlich 1966 ein »Gesamtangebot« von Maßnah men zur Lösung der Südtirol-Frage vorlegte. Der SVP-Parteiaussehuß sprach sich positiv für dieses »Paket« aus, forderte jedoch noch die Klärung verschiedener Punkte. Die se Klärung sowie das Problem der internationalen

Verankerung der Durchführung dieses »Paketes« nahm noch die drei folgen den Jahre in Anspruch. Als die offenen Punkte geklärt waren und man sich auch auf einen sogenannten »Operationskalender« (der in einem Zeitplan von Terminen besteht, innerhalb welchem die italienische Regierung das Paket durchführen und Österreich dies anerkennen soll) geeinigt hatte, .empfahl der Parteiausschuß der SVP mehrheitlich der SVP-Landesversammlung die Annahme von Paket und Operationskalender. Mit knapper Mehrheit (583

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1990
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1990.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 125 of 220
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 232 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 9., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1990
Intern ID: 192442
Il en in Südtirol (mit Ausnahme der Laufbahnen des höheren Sich^ eS ^ er Zivilverwaltung des Inneren, für die Bediensteten der g u erhei tsp°lizei und für die Verwaltungsbediensteten dies Verteidi- Ob ^ Srn ' r *' s ^ er * ums ) s > nd eigene Stellenpläne geschaffen worden, r^ter Vertreter der römischen Regierung in Südtirol ist der Regie- gskomn-iissar. Ihm obliegt im Sinne des Autonomiestatutes 1 1 87 und 88): ni s 9ernaß ben Weisungen der Regierung die Ausübung der Befug- ®nt ö C * es G^ aates in ber Provinz

übermittelt der römischen Regierung die ^„‘..^ödtiroler Landtag genehmigten Landesgesetzentwürfe zur be r v ©m q^ e *' Un g des Sichtvermerkes und teilt dem Präsidenten des Landta- q s allfällige diesbezügliche Einwände der Regierung mit. Weiters Erwacht der Regierungskommissar die den Gemeinden übertrage- 11 staatlichen Befugnisse (Meldeamt, Wahldienste). Er kann zudem

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1989
Südtirol-Handbuch.- Stand: Mai 1989.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192465/192465_124_object_5252850.png
Page 124 of 219
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 234 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 8., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1989
Intern ID: 192465
(mit Ausnahme der Laufbahnen des höheren Dienstes der Zivilverwaltung des Inneren, für die Bediensteten der Sicherheitspolizei und für die Verwaltungsbediensteten des Verteidi gungsministeriums) sind eigene Stellenpläne geschaffen worden. Oberster Vertreter der römischen Regierung in Südtirol ist der Regie rungskommissar. Ihm obliegt im Sinne des Autonomiestatutes (Art. 87 und 88): 1. gemäß den Weisungen der Regierung die Ausübung der Befug nisse des Staates in der Provinz zu koordinieren und die Tätigkeit

nen des Staates übertragen worden sind. Der Regierungskommissar sorgt für die Aufreehterhaltung der öffent lichen Ordnung, für die er dem Innenminister verantwortlich ist. Zu diesem Zwecke kann er sich der Organe und der Polizeikräfte des Staates bedienen, kann den Einsatz der anderen Streitkräfte im Sinne der geltenden Gesetze anfordern und die im Sinne der Gesetze über die öffentliche Sicherheit vorgesehenen Maßnahmen treffen. Der Regierungskommissar übermittelt der römischen Regierung

die vom Südtiroler Landtag genehmigten Landesgesetzentwürfe zur Erteilung des Sichtvermerkes und teilt dem Präsidenten des Landta ges allfällige diesbezügliche Einwände der Regierung mit. Weiters überwacht der Regierungskommissar die den Gemeinden übertrage nen staatlichen Befugnisse (Meldeamt, Wahldienste). Er kann zudem

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1993
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1993.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192462/192462_133_object_5253750.png
Page 133 of 234
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 246 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 12., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1993
Intern ID: 192462
(mit Ausnahme der Laufbahnen des höheren Dienstes der IV| lverwaltung des Inneren, für die Bediensteten der Sicherheitspoli- 2ei Un 'd für die Verwaltungsbediensteten des Verteidigungsministeri- ^Tis) sind eigene Stellenpläne geschaffen worden. ^erster Vertreter der römischen Regierung in Südtirol ist der Regie- bihgskommissar. Ihm obliegt im Sinne des Autonomiestatutes (Art. 07 und 88): gemäß den Weisungen der Regierung die Ausübung der Befugnisse des Staates in der Provinz zu koordinieren und dìe

der römischen Regierung die v om Südtiroler Landtag genehmigten Landesgesetzentwürfe zur Er teilung des Sichtvermerkes und teilt dem Präsidenten des Landta ges allfällige diesbezügliche Einwände der Regierung mit. Weiters überwacht der Regierungskommissar die den Gemeinden übertra genen staatlichen Befugnisse (Meldeamt, Wahldienste). Er kann zu-

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/192463/192463_131_object_5253518.png
Page 131 of 230
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1992
Intern ID: 192463
des höheren Dienstes der Zivilverwaltung des Inneren, für die Bediensteten der Sicherheitspolizei und für die Verwaltungsbediensteten des Verteidigungsministeriums) sind eigene Stellenpläne geschaffen worden. Oberster Vertreter der römischen Regierung in Südtirol ist der Regierungskommissar. Ihm obliegt im Sinne des Autonomiestatutes (Art. 87 und 88): 1. gemäß den Weisungen der Regierung die Ausübung der Befugnisse des Staates in der Provinz zu koordinieren und die Tätigkeit der ent sprechenden Ämter

übertragen worden sind. Der Regierungskommissar sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentli chen Ordnung, für die er dem Innenminister verantwortlich ist. Zu die sem Zwecke kann er sich der Organe und der Polizeikräfte des Staates bedienen, kann den Einsatz der anderen Streitkräfte im Sinne der gel tenden Gesetze anfordern und die im Sinne der Gesetze über die öf fentliche Sicherheit vorgesehenen Maßnahmen treffen. Der Regierungskommissar übermittelt der römischen Regierung die vom Südtiroler Landtag

genehmigten Landesgesetzentwürfe zur Erteilung des Sichtvermerkes und teilt dem Präsidenten des Landtages anfällige diesbezügliche Einwände der Regierung mit. Weiters überwacht der Regierungskommissar die den Gemeinden übertragenen staatlichen Befugnisse (Meldeamt, Wahldienste). Er kann zudem eigene Kommis sare für die zeitweilige Führung von Gemeindeverwaltung, deren ge-

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