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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 138 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
Unter Meinhard II. kam die ehemalige Gastaldie Enn unter die Herrschaft des Tiroler Landesfürsten. Schon in der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts wurden die Richter oder Ga- stalden in Enn nicht mehr vom damaligen wahren Landesfürsten, dem Bischof von Tri ent, sondern von den Herren von Enn eingesetzt. Unter Meinhard II., der als der Begrün der der Grafschaft Tirol angesehen wird, die aus den alten kleineren Grafschaften zu sammengeschmiedet wurde, entstand die eigentliche Gerichtseinteilung

. Das Gericht entsprach gebietsmäßig der viel älteren Urpfarre Enn, die schon seit 1100 als plebs de Enna genannt wird. 5 " 1 Die Verwaltung der Gerichtsbarkeit war nun seit Meinhard II. in Händen des Tiroler Landesfürsten, welcher die Richter bestellte. Aus der Gerichtsherr schaft entstanden dem Landesfürsten gewisse Einnahmen. Zu unterscheiden sind hinge gen die grundherrlichen Einnahmen aus Gütern des Landesfürsten. Diese Güter lagen in Streulage, auch im Gebiet des Gerichts Enn hatte Meinhard

II. beachtlichen Grundbe sitz, vor allem von den Herren von Enn herrührend. Die Aufgaben der gerichts- und grundherrlichen Verwaltung sind getrennt zu sehen, wenn auch ursprünglich die beiden Ämter in einer Person vereint waren. Der erste landesfürstliche Richter ist der 1291 genannte Tridentinus iudex Enne. 5 ' Er war von 1290 bis 1292 Richter Meinhards II. Nach Riedmann 52 ist dieser Tridentinus identisch mit dem vormaligen Richter der Herren von Enn, welcher seit 1277 genannt wird, nämlich Trentinus de Aura

, gastaldio domini Ezelini de Egna. 53 Die Gerichte wurden grundsätzlich auf vier verschiedene Weisen verwaltet: entwe der durch landesfürstliche Beamte oder durch Richter, welche das Gericht zu Bestand oder Pacht hatten, oder durch Richter, denen das Gericht verpfändet war, oder schließ lich durch solche, welche das Gericht zu Lehen hatten. Aus der 1291 genannten Urkun de geht hervor, daß Tridentinus zusammen mit Heinrich von Coredo das Gericht Enn zu Pacht hatte und dafür einen jährlichen Pachtzins

der Rechtsprechung getrennt. Erstere oblag dem Pfle ger, der sich häufig einen Richter bestellte. 1293 wird genannt: Dominicus de burgo Eg- ne iudex 56 und 1294 »Daniel et Dominicus de burgo Enna iudices«. 57 Burgum steht hier nicht für Burg, sondern für Marktsiedlung. Für die Zeit 1295-1298 folgt als Richter der genannte Daniel, der weiterhin als iudex bezeichnet wird, offenbar aber Pfleger und Richter war, verrechnet doch 1298 seine Witwe Katharina für den Landesfürsten. 58 Diese Richter

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 145 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
Grabstein neben dem rechten Seitenaltar der St.-Nikolaus-Kirche des Friedrich von Waldenburg, Richter zu Enn und Kaldijf, um 1486. (Foto: G. Tengler) 1461 stellte Parzival von Weineck dem Herzog Siegmund einen Pfleg- und Amtsre vers aus; er erhielt außerdem 24 Mark Perner Burghut. 1462 bestellte der Landesfürst als Pfleger den Christoph von Firmian mit 24 Mark Perner Sold. Der Firmianer blieb bis 1469, als Herzog Siegmund Schloß, Amt und Ge richt Enn dem Oswald von Welsberg gab. Unter Friedrich

IV. wurde 1424 und 1432 das Lehensverhältnis zum Bischof von Trient erneuert. Die einzelnen Gerichte, Lehen des Bischofs, werden in der Urkunde aufgeführt; unter diesen finden wir auch das Gericht Enn. 118 Offensichtlich hat der Wels berger einen Richter bestellt, denn 1473 wird Hans Seib als Richter genannt" 9 , 1477 er scheint: Johannes Rothenkircher, vocatus Goebel cle majori Basilea nunc habitator No vif ori Tridentinae diocesis, notarius pubblicus et iudex Ordinarius.' 20 1478 löste Siegmund

die Pfandschaft Enn von Oswald von Welsberg ein und vergab sie dem Friedrich von Waldenburg um 100 Mark Perner Sold; schon 1487 erhielt Hans Neuhauser mit Magdalena von Maltiz die Pflege, 1488 Daniel von Khuen, welcher den Richter Conradus Jandl iudex bestellte; 1492 Konrad Conzin, der sich von den Richtern Jakob Wurzer und Alexander Gruber vertreten ließ, 1497 die Brüder Blasi, Christoph und Georg Anich. Letztere gaben dem neuen Landesfürsten, König Maximilian, 3500 Gulden Pfandschilling, erhielten 124

erhielten sie dafür die Pflege für bestimmte Jahre zum Genuß; sie hatten gleichsam die Pflege gegen Vorauszahlung für eine be stimmte Zeit gepachtet. Die Brüder Anich erhielten das Gericht zu rechtem Pfand, sie waren berechtigt, bis zur Ablösung des Pfandschillings im Besitz des Gerichts zu blei ben. Unter den Brüdern Anich diente um 1500 der beauftragte Richter Christoff Lämpl. 122 1506 folgte als »Richter und Amtsmann zu Enn« (= Pfleger) Heinrich Anich. unter welchem als Richter Siegmund Walch

fungierte. 123 Kaiser Maximilian verschrieb 1515 die Burgen und die Pflege Enn und Kaldiff um 11.000 Gulden Pfandschilling dem Andreas de Burgo, welchem für zehn Jahre 62 Mark Perner Burghut und 550 Gulden Zins zustanden. Dies entsprach einer Verzinsung des Darlehens von ca. 6,1 % (zu Andreas de Burgo siehe Heinrich Lona in »Dolomiten« 1982, Nr. 63). 1518 Sebastian Kreuz, Richter.

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 146 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
: Andre de Burgo, Gerichtsherr zu Enn und Kaldiff, Hans Pamgart- ner, Verwalter der Pfleg Enn und Kaldiff, Jörg Gruber, genannt Tschander, Richter, Ja cob Terzago und Jeronimus Platner, Bürgermeister. 125 Der Grabstein Hans Baumgartners ist noch im Friedhof von Neumarkt erhalten. 126 1548 wirkte als Pflegsverwalter Peter Hermann. Auf dem daraufhin einberufenen Landtag in Innsbruck war das Gericht Enn und Kal diff durch zwei Gesandte vertreten. 127 1529 amtiert als Richter des Andreas de Burgo Georg

Gruber, genannt Tschander, Pflegsverwalter zu Enn ist Hans Baumgartner und neuerwählter Richter von Neumarkt Zwen (für Giovanni?) Terzago, welcher im Zusammenhang mit der Wiedertäuferbewe gung in Neumarkt öfters genannt wird. 128 1536 folgte als Pfandinhaber der Freiherr Leonhard von Völs, Hauptmann an der Etsch, mit einem Pfandschilling von 12.000 Gulden. Nach weiteren gemachten Darlehen war 1542 die Pfandsumme auf 29.390 Gulden angewachsen. Als beauftragter Richter amtierte 1546 Oswald Niedrist 129

, darauf Franz Seeman von Maengern, dessen Grabstein im Ansitz Tiefenbrunner in Entiklar eingemauert ist. 110 Eine wichtige Neuerung betraf der Vergleich von 1553, abgeschlossen zwischen den Herren von Völs als Inhaber der Pfandschaft Enn und Kaldiff und dem »Rat zu Neu markt und deren Mitverwandten des Gerichts Enn und Kaldiff« wegen Besetzung des Richter- und Gerichtsschreiberamtes dortselbst. 13 ' 1552-1555 sind der Pflegsverwalter Franz Gerlach und die Richter Jakob Terzago, genannt Oeler, und Hans

Tschander be zeugt. 132 Von den Erben der Freiherren von Völs löste die landesfürstliche Regierung 1561 die Pfandschaft ein und überließ sie dem Balthasar von Trautsohn, Freiherrn zu Sprechenstein und Schrofenstein. 1563 erscheint als Richter Leopold Gössl zum Thurn. 133 Der Pfleger des Gerichts Enn und Kaldiff verwaltete auch damals noch das Gericht Castello und Altrei. Dieses gehörte zur Grafschaft Tirol, während Truden gerichtlich und kirchlich zur Fleimser Großgemeinde, also zum Fürstbistum Trient

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Tscherms : Dorfbuch mit Beiträgen zur Orts- und Heimatkunde
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Page 27 of 632
Author: / hrsg. von der Gemeinde Tscherms
Place: Lana
Publisher: Tappeiner
Physical description: 623 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Beil. u.d.T.: Siedlungsplan der Gemeinde Tscherms
Subject heading: g.Tscherms ; s.Heimatkunde
Location mark: III 153.478
Intern ID: 136320
welche nun nachfolgend zusammengefaßt wer den soll. 23 Bis um 1500 setzte der Landesfürst seine »Beamten« - Richter und Pfleger - ein, indem er ihnen die Amtsgeschäfte überließ und dies ver- rechnete, also sie verkaufte, verpachtete oder ver pfändete. Somit profitierten beide Teile: Der Ge richtsherr dadurch, daß er zum Aufseher über ein vielfach nicht unermeßliches Gebiet wurde und aus den damals üblichen Gerichtsgebühren und -taxen einen erheblichen Nebenerwerb ab schöpfen konnte

war wohl Gerichts herr, untertan waren die »Insassen« jedoch dem Landesfürsten. 24 Als erster faßbarer Herr der Burg Stein er scheint 1217 ein »Gernycus de Stenne«, zu deutsch Gerwig vom Stein. Seine Zuordnung zur Burg Stein unter Lebenberg ergibt sich aus seinem Platz in der Aufzählung der Edelleute. In der betreffenden Urkunde wird Gerwig zwi schen den Herren Konrad von Marling und Branthoch von Lana angeführt, eindeutig fest stellbar ist seine Funktion als Richter vom Stein jedoch nicht. Etwa

er in verschiedenen gerichtli chen Dokumenten Erwähnung, im Jahre 1302 nennen uns die Quellen einen anderen Richter: »Volkmar, ein ritter richtaer ze Maerningen«. Bis 1307 tritt er mehrmals in Aktion. Nach dem Tode Meinhards II. übernahmen seine drei Söhne Otto, Ludwig und Heinrich ge meinsam die Regentschaft über Kärnten und Tirol. Da sie im Unterschied zu ihrem Vater ei nen verschwenderischen Lebensstil pflegten, ver pfändeten sie viele Grundrechte, Einkünfte und Gerichtssitze an Adelige der näheren und ferne

seines Bruders Otto, Herzo gin Euphemia von Schlesien, auch Ofmia ge nannt, die Gerichte Wangen, Kastelruth, Stein am Ritten und Stein unter Lebenberg. Euphemia setzte nun ihrerseits Berthold von Rubein als Richter im Gericht zu Stein unter Lebenberg ein. Zwar ist nicht genau faßbar, ab wann die Rubeiner das Richteramt innehatten und woher ihr Geschlecht stammt. Tatsache bleibt jedoch, daß »Berchtold Rubeiner, Richter zu merninga« ab 1327 wiederholt als Richter in Erscheinung tritt. Als Euphemia 1347 starb

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 172 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
, abwechselnd im Fe bruar und das jeweils nächste Jahr im März, graben, eine Rasl auf zwei oder drei Augen ausschneiden, die überflüssigen Triebe schäbigen, jährlich vor St. Vitus (= 15. Juni) bauen und es im Oktober sowie im März oder April düngen. 52 An den angebauten Sorten hingegen scheint sich einiges geändert zu haben, bedenken wir nur, daß in den mittelal terlichen Quellen immer wieder vom weißen Lagrein und später vom weißen Vernatsch gesprochen wird. 53 1339 verrechnete der Richter: misit in Tirol

in Neumarkt genannt, und zwar war dies nicht ein dem Landesfiirsten ei gentümliches Gebäude, sondern es war von ihm gemietet. In den Rechnungsbüchern wird nämlich regelmäßig eine Ausgabe von 25 Pfund jährlich pro flicto canipe in burgo Enne verrrechnet. Zu diesem Keller hat auch ein Haus gehört, welches auch vom Richter benützt wurde, denn 1301 verrechnet Gottschalk unter den Ausgaben: de canipa et domo in Novo Foro ubi ponitur vinum dominorum pro 2 annis Ib 50. 54 Es bestand also beim Hofkeller

auch ein festes Haus, ein Ansitz, vielleicht auch wehrhaft, auf welchem Gott schalk und andere Richter auch gesessen haben dürften. 1296 wird ein eigener Amtmann Nicolaus genannt, welcher über den Keller (canipa) in Enna Rechnung legt. 55 Vielleicht hatte auch er seinen Sitz im Haus am Keller? Ist der Hofkeller beim Stadel zu suchen, al so am Beginn der Fleimstaler Straße? An der Straße hat der Hofkeller jedenfalls gelegen, dies entnehmen wir der Nachricht von 1308, als eine neue Torggl an der Straße neben

der alten Torggl erbaut wurde (pro torculari novo prope viam iuxta torcular antiquum lbb 52). 56 Die Vill hatte eine eigene Torggl, einen eigenen Hofkeller, die ebenfalls schon 1299 erwähnt werden. In der Vill hatte der Landesfürst einen großen Hof, den ein Baumann (villicus) namens Christan bebaute. Dieser sammelte für den Richter die Grundzinse ein. 1302 ist der Stadel oder Kornkasten dieses Christan, in welchem er Zinsgetreide aufbe wahrte, abgebrannt, wobei 20 Mutt Hirse und 16 Mutt Siirch

abgebrannt sind. 57 ) Zur sel ben Zeit hatte der Landesfürst auch in Auer seinen Hofkeller. 58 1536 hingegen führten auch die Aurer den Zehentwein, wie er von der Torggl kommt, in den Hofkeller nach Neumarkt. Desgleichen die Montaner. 58 ' 1 Der im Hofkeller eingekellerte Wein ist zum Großteil verkauft worden, nach Bozen, Meran, Innsbruck. Für die zweite Hochzeit König Heinrichs, nämlich 1314 mit Adelheid von Braunschweig, schickte der Richter Gott schalk 18 Fuder Wein von Neumarkt nach Innsbruck

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 167 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
II. hat sich die Unterstützung der bäuerlichen Bevölkerung unter anderem da durch gesichert, daß er die Vergabe der Höfe zu Erbleihe bevorzugte. So vergibt der Richter Tridentinus 1292 im Namen und auf Rechnung des Landesfürsten gleich mehre re Güter zu Erbpacht. 14 Auch die Söhne Meinhards haben das landesfürstliche Urbar vergrößert. In ihrem Auftrag kauft der Richter und Bevollmächtigte Gottschalk von Bozen 1300 einige Höfe in der Pfarre Enn ober der Burg Enn, ein Hof nennt sich der Hof des Salvadio, einer Hof zu Sesam

, einer Breitwies; zudem kauft er einen Hof unterhalb der Burg in der Örtlich keit im Tal . 15 Meinhard hat seine grundherrlichen oder urbariellen Einnahmen zentral von seiner Kammer verwalten lassen. Zur Verwaltung der landesfürstlichen grundherrlichen Ein nahmen wurden zahlreiche Ämter (officia) gebildet, deren Ausdehnung meist jener des entsprechenden Gerichtes entsprach. Die Einnahmen in den einzelnen Ämtern wurden vom jeweiligen Richter verrechnet. Sie legten meist für mehrere Amtsjahre Rechnung. Die erste

erhaltene Rechnung für das Jahr 1290-1291 legte der Richter Tridentinus am 29. Mai 1291 auf Schloß Tirol. 16 In dieser Rechnung wird aber auf eine Rechnungs schuld des Johannes Nikolaus laut vorhergehender Rechnung verwiesen. Also war der genannte Johann Nikolaus vor dem Tridentinus von Auer Richter in Enn. Diese Amts rechnungen oder Raitungen umfaßten die grundherrlichen Einnahmen von den landes fürstlichen Gütern in Enn, Söll. Fleims. Diese Einnahmen bestanden sowohl in Geldzahlungen

als auch in Naturalien. An letzteren empfing der Richter Korn, und zwar Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Hirse, Heu. Bohnen, Schafe, Lämmer, Hühner, Eier geselchte Schultern, Fische, Wein. In ande ren Rechnungen werden noch genannt: Ziegen, getrocknetes Schaffleisch (oves aridae). Bei der Abgabe von Getreide, Bohnen und Wein galt es, in den ortsüblichen Maßen zu liefern. Für Getreide und Bohnen war der modiolus das übliche Maß. Über den Inhalt dieses Hohlmaßes, im Deutschen Mutl, gibt eine Eintragung

8
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 143 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
Maissan, welcher in den Urkunden öfters genannt wird, er ließ sich zeitweise vom Rich ter Kaspar von Auer vertreten; außerdem begegnen uns als Richter 1375 Hans von Neu markt, 1378 Heinrich Renner, 1379 Hans der Fritzdorfer und Hans, Kebssohn des Fritz- dorfers." Herzog Leopold hat 1383 von Georg von Gufidaun die verpfändeten Gerichte Ka stelruth, Gries und Enn eingelöst. Das Gericht Enn ist nun aber nicht fortan vom Landes fürsten direkt verwaltet worden, sondern neuerdings, in vorteilhafterer

ein recht einträgli ches Geschäft sein mußte. Joachim von Villanders ernannte 1385 als Richter den Johann von Luchendach. 101 Der bereits seit 1375 in Enn nachweisbare Heinrich V. von Rotten burg löste 1387, mit Einverständnis des Landesfürsten Herzog Leopold, von Joachim von Villanders das Pfandgericht Enn ein. Der Rottenburger gehörte damals zu den reich sten und mächtigsten Adeligen des Landes, er war Hofmeister des Landesfürsten auf Schloß Tirol, Hauptmann desselben an der Etsch und Hauptmann

des Stiftes Trient. Heinrich beauftrage als seinen Vertreter in Enn den Hauptmann Johann von Wolken stein. Mit den täglichen Amtsgeschäften eines Richters sind vom Pflegeverwalter Jo hann von Wolkenstein Dritte beauftragt worden. Genannt werden: Jacobus Faber tune iudex ad Novum Forum (1391). 102 Derselbe Richter erscheint nach längerer Unterbre chung wieder 1404. 103 Im Jahre 1393 begegnet uns: Christan von Sand Valentein, Richter des Gerichts Enne m , 1402 Georg Noder (- Notar) von Eppan und Richter

zu Neumarkt , 105 Bedeutende Angelegenheiten jedoch hat der »Pfleger und Richter« Johann von Wolkenstein selbst erledigt, so die Streitsache zwischen den vier Vierteln des Ge richtes Enn wegen der Beteiligung an den Kosten der Reise nach Wien, welche der Fronbote des Gerichtes 1405 unternommen hat, um Wappen und Siegel für Neumarkt zu erhalten. 106 Heinrich VI. von Rottenburg, Sohn Heinrichs V. und ebenfalls Hofmeister, Haupt mann an der Etsch und des Stiftes Trient, versprach 1403 die Burgen Enn

9
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 151 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
in der Gründungsurkunde des Bischofs Konrad von Trient vom 13. Oktober 1189. Hier ist der Gastalde von Neumarkt geradezu als der Richter in der neuen Marktansiedlung gedacht, wie es Voltelini formuliert hat.* Dieser Gastalde ist hier nicht nur zuständig, in zivilen Handelsstreitigkeiten zu entscheiden, wie sie sich in einer Kaufmannssiedlung häufig zutragen können, sondern auch über Totschlag. Si autem aliquis infra suprascrip- tum subburgium aut exterius ibi vita in offensam aliquam inciderit

.« Der bischöfliche Richter saß in Enn, denn schon 1196 wird ein domus gastaldionis de Enn erwähnt. 9 Wo ist dieses Richterhaus zu lokalisieren? Da um 1203 dieses Richter amt vom Bischof Konrad von Trient den Herren von Enn verliehen worden ist 10 , ist bis zu diesem Zeitpunkt der Richter bischöflicher Beamter. Alt Enn auf Kastelfeder und das aufgrund des Privilegs von 1172 neuerbaute Schloß der Herren von Enn kommen für diese Zeit vor 1203 als Sitz der Gastalden wohl nicht in Frage. Dies gilt sowohl für Schloß

- ne präzisiert, als hier vom Gastalden des burgum novum gesprochen wird." Dies inzwischen auf die Herren von Enn übertragene Richteramt wird in einer Grenzfestsetzung zwischen Enn und Fleims von 1234 eindeutig bezeugt: Nicolaus de Egna redens ins in dicta plebe.' 2 Diese Verhandlung findet in plcico comunis statt, also auf dem gemeinen Platz oder Dorfplatz. Die Herren von Enn saßen auch als Richter auf ihrer Burg, jedoch ist zu bedenken, daß die Enn schon bald von sich aus ihre Gastalden eingesetzt

haben, welche auch im neuen Markt ihren Sitz haben konnten, so Conradus de Montagna gastaldio domini de egna 1255. 13 Der Richter in Enn verfügte über die hohe und niedere Gerichtsbarkeit; die hohe be traf die Verbrechen, welche an Hand und Hals zu bestrafen waren, deshalb auch Blutge richtsbarkeit genannt, die niedrige würden wir heute die zivile Gerichtsbarkeit nennen. 1236 überträgt der Abt Clericus von San Lorenzo in Trient, welchem Kloster die Pfarre Egna incorporiert war, dem Pfarrer Friedrich die Gerichtsbarkeit

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Tscherms : Dorfbuch mit Beiträgen zur Orts- und Heimatkunde
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Page 26 of 632
Author: / hrsg. von der Gemeinde Tscherms
Place: Lana
Publisher: Tappeiner
Physical description: 623 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Beil. u.d.T.: Siedlungsplan der Gemeinde Tscherms
Subject heading: g.Tscherms ; s.Heimatkunde
Location mark: III 153.478
Intern ID: 136320
die Verbrecher dorthin ausgeliefert wer den. Dabei unterlag das Gericht zu Stein einem - eher seltenen - »zweifach abgestuften Schub verhältnis«: Vom Gericht Niederlana, einem kleinen Sprengel mit geringeren Befugnissen, mußten Kapitalverbrecher zunächst an das Ge richt zu Stein überstellt werden, um von dort aus dann zum Landgericht Meran »geschoben« zu werden. 21 Die Ursprünge des Gerichts zu Stein liegen ebenso wie die ersten Richter zum Teil im Dun keln. Aus der Geschichte der Herren von Lana

und der Anfänge des Gerichts Niederlana kön nen aber auch einige Rückschlüsse für das Ge richt zu Stein gezogen werden. Die Belehnung der Herren von Brandis im Jahre 1310 durch Lan desfürst Herzog Otto grenzt das Lehen der Brandis gegen die Ansprüche der Richter vom Stein ab. Es wurden ihnen darin »die Festen Prandes und Lanpurg, das Gericht über alle ihre Güter, Eigen und Lehen, über alle Leute, die auf ihren Gütern sitzen und über alles, worüber sie in der Lananer Pfarre Vögte sind, Gülten und Urbar

« zugesprochen. Ausdrücklich erwähnt die Urkunde: »Kein Richter hat irgend ein Recht über der Valschauer dann d. h. außer mit dem Stab zu richten an der gemein Schrannen.« Die allgemeine Gerichtsgewalt besaßen also die lan desfürstlichen Richter vom Stein, während die Herren von Lana und Brandis nur eine »grund-, leib- und vogteiherrliche Gerichtsbarkeit« inne- hatten. 22 Die Geschichte der Gerichtsherrschaft Stein unter Lebenberg erscheint uns vom 13. Jahrhun dert an bis zur Übernahme durch die staatliche

Verwaltung im Jahre 1831 in einem wechselvollen Hin und Her. In der folgenden Tabelle finden sich alle faßbaren Richter mit den Daten der Übernahme des Gerichts aufgelistet. Die Gerichtsherrn zu Stein unter Lebenberg. Daten nach Stolz (1 937), S. 157 und Greiter (1989), S. 37-40, der die älteren Forschungen von Stolz um einige wesentliche Punkte ergänzte. Wie lange die verschiedenen Herren jedoch genau ihr Amt bekleideten, läßt sich vielfach nur schwer nachvollziehen, zumal die entsprechen den Daten

11
Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 156 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
, für uns selbst und unsere Erben das volgende Recht, die Freiheit, die Gnade und die Gewohnheit unserer getreuen Bürger und einfachen Feilte zu dem Neuenmarkt und in dem Gericht z.u Enn. Zum ersten, daß dieselben Leute jährlich am ersten Sonntag in der Fasten, da man singt Invocavit, mit Rat des Richters sechzehn erbare Männer der ältesten und besten im genannten Gericht wählen sollen, welche unter ihrem Eid vor dem Richter Recht sprechen sollen. Wer sich im Gericht ungerecht behandelt fühlt, der kann vor dem Hof

wenn er an die Reihe kommt (= Schwarwache), in demselben Gericht etwas anstellt und verschuldet, sodaß er vor dem Richter straffäl lig wird, so soll ihn der Richter zu einer Bürgschaft anhalten und bietet er eine Bürg schaft, wie es recht ist, so soll ihn der Richter nicht gefangen nehmen oder ins Gefängnis legen und bei der Strafe, welche die Sechzehn aussprechen, dabei soll es bleiben. Kann er aber keine Bürgschaft bieten, so mag der Richter mit ihm verfahren, wie das Recht sagt. Die vorgenannten Bürger

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 159 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
1423 in Meran und Brixen, wo ein 36-köpfiger Ausschuß gebildet wurde. In diesem Ausschuß waren Enn und Kaldiff sowie Fleims und Königsberg durch Niklas Seybant vertreten. Dieser wohnte in Neumarkt und Rovereto, besaß dort und in Rovereto mehre re Häuser und Güter und ist uns bereits als Richter unter dem Pfleger Georg Kel begeg net. Auf dem Landtag zu Meran vom Jahre 1445 gehörte Niklas Seybant zu den ein flußreichsten Gerichtsboten. 57 Im südlichen Seitenschiff der Pfarrkirche ist ein von Nik

auch Castello an den Kosten für den Landtag beteiligt werden müsse. Außerdem ist verfügt worden, daß die von Castello einen oder mehrere Boten anstellen müßten, welche die das Gericht Enn betreffenden landesfürstlichen Mandate in Neumarkt holen sollten. 60 Abschließend etwas über die Gerichtseinkünfte. Der Landesfürst bezog durch seine Beamten, Pfleger und Richter Einkünfte aus der Gerichtsverwaltung. Im Falle einer Ver leimung, Verpachtung oder Verpfändung des Gerichtes verblieben diese Einkünfte

dem Richter. Zu diesen Einkünften gehörten vor allem ursprünglich jene Abgaben, welche die Gerichtsinsassen dem Richter unter dem Titel der Entschädigung für den Arbeitsauf wand des Richters und seiner Schreiber und Fronboten entrichten mußten. Dazu kamen teils empfindliche Geldbußen, welche dem Richter je nach Vergehen in verschiedener Höhe zu entrichten waren. In bestimmten Fällen besonders schwerer Vergehen war sogar die Konfiszierung des Vermögens vorgesehen. Allerdings wurde diese Art der Strafen

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 152 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
Beim Freundschaftsvertrag zwischen König Heinrich und Bischof Heinrich III. be hielt sich König Heinrich »die zur Grafschaft gehörigen Leute und Abgaben, die grund- und gerichtsherrlichen Rechte der ehemaligen Herren von Enn vor«. 16 Hinsichtlich des angewandten Rechts hielt sich der Richter an die geltende Rechts ordnung: Die Tatsache, daß 1337 Ayncius dictus Tnmchenboldus (sic) volens vivere se- cundum legem Romanam genannt wird, deutet doch eher darauf hin, daß gemeinhin nach germanischem

Gewohnheitsrecht geurteilt worden ist. 17 1497 wird in einem Streit vom Richter Alexander Gruber nach »Landrechten nach dem Schrannen Recht« geur teilt. 18 Das Gericht war eines für den ganzen Bezirk, Neumarkt verfügte nicht über ein eigenes Niedergericht neben dem Gericht Enn und Kaldiff. Auch in diesem Punkte un terscheidet sich der Markt von der Stadt; die Tiroler Städte hatten nämlich eigene Nie dergerichte. 19 Deshalb war der rechtlich formale Sitz der zivilen und kriminalen Ge richtsbarkeit auf Schloß

Enn. Doch obwohl Neumarkt keine gerichtliche Sonderstellung hatte, müssen wir in Neumarkt den Wohnort des Richters annehmen, welcher zuerst vom Bischof, dann von den Edlen von Enn und schließlich vom Landesfürsten bzw. seinem Pfleger eingesetzt worden ist. Die landesfürstlichen Pfleger dürften hingegen auf Schloß Enn gesessen haben; soweit sie selbst das Richteramt ausübten, können wir für diese Zeit sagen, daß Schloß Enn der Sitz des Richters war. Jedenfalls erhielten die Richter

im 14. Jahrhundert 15 Mark im Jahr für die Burghut castri Enne. Als erster Inhaber der Burghut von Enn wird unter Meinhard II. 1294 Ulrich de Re- gonia genannt (IC S. 117), ihm folgt 1298 Friedrich Tarant (IC 282 S. 134) und dann Gottschalk. Doch sehr bald ernannten sich die Pfleger ihre Richter. Auch die Stätte der Gerichtsverhandlungen können wir in Neumarkt annehmen, und zwar auf dem Dorf platz, die platea comunis. Hier fanden die Gerichtsverhandlungen statt. Interessant ist in diesem Zusammenhang

ein Kundschaftsbrief vom Jahre 1405. Der Richter Hans von Wolkenstein läßt von einer Reihe von Bürgern Neumarkts Kundschaft aufnehmen, also bezeugen, wer vorher das Richteramt ausgeübt hat. Der Ort dieser Gerichtsverhandlung ist »zu Enn im Markt auf offenem Platz, an der Stätte, da man Recht tut«. 20 Überhaupt fanden im frühen und hohen Mittelalter die Gerichtstage unter freiem Himmel statt; mit dem Aufkommen der Städte und ihrer Rathäuser wurde der Ort der Gerichtsverhandlung häufig im späten Mittelalter

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 142 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
von Villanders) schuldig XL mark, II pfund umb chost, die er uns und unserer Gemahlen (= Margarethe Maultasch) ietzo, als wir gen Trient zu dem hof und her wieder aufze dem Newnmargt (ritten) geben hat.* 1 Am 8. Jänner 1353 stellt Ludwig der Brandenburger dem Oswald von Villanders ei nen Schuldbrief aus für Kost, welche Oswald seinem Herrn und dem Herzog Konrad von Teck zu Neumarkt verschaffte, als sie gen Perne (= nach Verona) zu Ludwigs Schwager Can Grande della Scala ritten. 88 1354 amtiert als Richter

Kaspar von Auer, 1357 begegnet uns der Richter Zisg, eingesetzt vom Pfleger Oswald von Villanders. Ludwig von Brandenburg hatte auf Schloß Enn einen Hauptmann, genannt Rabeyner. 89 Dieser Bertold Rubeiner begegnet uns 1339 als Zeuge der Amtsrechnung der beiden Brüder und Richter Paltram und Nikolaus von Brünn 90 und wird in einer Urkunde vom 20. Februar 1349 als Richter in Enn bezeichnet. 91 Schon um 1314 ist auf Schloß Enn als Hauptmann Chunrat von Bozen bezeugt. 92 Oswald und Zyprian wurden häufig

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Prad am Stilfserjoch : Beiträge zur Orts- und Heimatkunde von Prad, Agums und Lichtenberg im Vinschgau/Südtirol
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Page 193 of 417
Author: Loose, Rainer [Red.] / hrsg. von der Marktgemeinde Prad am Stilfserjoch. Redigiert von Rainer Loose
Place: Lana
Publisher: Tappeiner
Physical description: 428 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 411 - 412
Subject heading: g.Prad ; s.Heimatkunde
Location mark: III 150.403
Intern ID: 126738
, also das Recht über Leben und Tod, vom landesfürstlichen Richter in Glurns ausgeübt wurde. Hingegen ver blieb wohl den Herren von Lichtenberg die Ent scheidung niederer Fälle, wie Bodenrechtsstreite reien, Lug und Trug, Nachbarschaftsstreite sowie Nutzungskonflikte in der Flur und im Wald. Weil in solchen Fällen vielfach Angehörige verschiedenen Standes und mehrerer Grundherren miteinander verstrickt waren, wurden diese vor eine Versamm lung sämtlicher Einwohner gezogen. In Lichtenberg ging daraus

die bäuerliche Gemain hervor, denen ein Richter oder Amtmann Vorstand, der in Lichten berg aber zunächst nicht mit dem landesfürstlichen Richter identisch, sondern wohl schon früh ein An gehöriger der Familie der Lichtenberger war. So er wähnt ein Notariatsinstrument des Notars Nicolaus von Glurns von 1371 die Herren Herdegen und Wil helm von Lichtenberg als Dorfmeister (magistri ville Suvends), die die Gemeinde in der Streitsache mit den Stilfsern wegen der Unterhaltung der Spondini- ger Brücke vertreten

wird dann auch in der Bestellung eines landesfürstlichen Kastellans um 1327 greifbar 41 . Seine Aufgaben wer den um 1430 vom landesfürstlichen Richter zu Glurns, der zugleich den Titel eines Pflegers zu II. Geschichtliche Grundlagen - B. Lichtenberg

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Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 139 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
war es schließlich, welcher im Auftrag der drei Söhne Meinhards II. den letzten Teil des Erbes der Herren von Enn kaufte. Schließlich wurde 1309 dem Gottschalk von Bozen von Herzog Otto auch die Gerichtsverwaltung des iudicium Castelli et Kavriani übertra gen, also Castello und Gfrill. 60 Riedmann bezeichnet den Richter Gottschalk außerdem als den vertrautesten Mitarbeiter Heinrichs von Kärnten-Tirol in den italienischen Ange legenheiten, also in Heinrichs Außenpolitik in Norditalien

war, der für einen bestimmten Lall eingesetzt wurde. Nach Riedmann urteilte der Richter nicht selbst, sondern bestellte von Lall zu Lall Vertrauensleute. Als solcher ist wohl auch der Richter Ulrich zu sehen, der 1334 über einen Häuserstreit entscheidet. 63 1307 war Gottschalk in Trient neben zahlreichen anderen Zeugen anwesend, als Bischof Bartolo- meus Quirini den Söhnen Meinhards II. die Vogtei und Lehen der Kirche übertrug. Vor ausgegangen war die bekundete Absicht der Brüder, die von ihrem Vater unrechtmäßi gerweise

. 69 Gegen das Gericht Salurn hin hat Gottschalk von Bozen als Richter von Enn 1317 ei nen bedeutenden Vermarkungsbrief erlassen. 70 Er nahm von mehreren Männern Kund-

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 150 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
Die Gerichtsverwaltung Nach dem bisherigen geschichtlichen Abriß der Inhaber der Gerichtsherrschaft be trachten wir nun, wie diese Herrschaft strukturiert war. Das Gericht zerfiel in die vier Viertel: Neumarkt, Auer (mit Branzoll), Montan und Aldein. Zum Viertel Neumarkt gehörten der Markt, die Vill, Mazzon und folgende Ört lichkeiten: Lehen, Kaldiffer Mühle, Grave (Gries?). 1 Unter Herzog Otto II. erhielt der Richter Gotschlin als fünftes Viertel noch Castello im Fleimstal dazu. 2 Altrei

machen. Sehr bezeichnend ist jedoch die aus langobardischer Verwaltung überkommene Bezeich nung des Gastalden, des Scario. Waren die Gastalden ursprünglich Verwalter der könig lichen und herzoglichen Gutshöfe, also Wirtschaftsbeamte, die aus grundherrlichen Wurzeln sich gebildet haben, so wurden ihnen doch später in ihrem Gebiet auch richter liche Funktionen übertragen. Unter dem Bischof von Trient als Landesfürsten blieb die Gastaldie der Mittelpunkt eines großen bischöflichen Hofes oder Grundbesitzes. Im Etschtal

gab es Gastaldien u. a. in Salurn, Enn, Margreid, Tramin. Die Gastaldie Enn wird 1242 erstmals urkundlich erwähnt. 5 Die Richter von Enn tragen noch im 14. Jahr hundert häufig die Bezeichnung Gastalden. Aus der in der Verleihungsurkunde von 1027 genannten Gliederung der Grafschaft Trient in placita et districtus, also Gerichtstagen und Gerichtsstätten und zu diesen pflichtigen Bezirken, können wir vermuten, daß bereits damals das linke Etschtal zwi schen Bozen (Leifers) und Salurn einen eigenen

des Gerichtsherrschaftsbereiches verwendet. Näher beschrieben werden die Aufgaben des bischöflichen Gastalden als Richter in Enn

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 227 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
hört und ihnen dann der Prozeß gemacht werden sollte. Weil aber der Richter von Neu markt seiner Krankheit und Schwachheit wegen den Prozeß gegen die beiden Wieder täufer nicht führen konnte, wurde von der Regierung der Richter von Salurn, Hans Platt- ner genannt Röll, zu dessen Stellvertreter ernannt. 59 Und aus einem Brief der Regierung vom 23. Jänner 1530 an den Bischof von Trient, Bernhard von Cles, geht hervor, daß »etlich der widertaufften personen in vanckhnus gebracht, die auch gericht

worden sind«. 60 Im Juni des Jahres 1531 wurden die Pfleger von Altenburg und Kaltem sowie die Richter von Bozen und Neumarkt aufgefordert, dem Richter von Deutschnofen bei der Festnahme der dortigen Wiedertäufer, »wo bis an vierzig beieinander sein sollen«, behilflich zu sein. 61 Anhand der Quellen läßt sich erkennen, daß vielfach die Frauen mit großem Eifer die täuferische Lehre aufnahmen und verbreiteten. So auch Agnesa (Agnes) von Walten hofen, geh. von Trautmannsdorf, die Schwester der Gräfin

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Books
Category:
Geography, Travel guides , History , Südtiroler Dorfbücher
Year:
1997
Neumarkt an der Etsch
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Page 283 of 794
Author: Gritsch, Helmut [Red.] ; Verein für die Ortspflege <Neumarkt> / hrsg. vom Verein für die Ortspflege Neumarkt. Gesamtredaktion: Helmuth Gritsch
Place: Neumarkt
Publisher: Verein für die Ortspflege
Physical description: 782 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Neumarkt <Südtirol> ; s.Heimatkunde
Location mark: II 153.497
Intern ID: 135677
Bücher, die er gekauft oder - wie er bei seiner Vernehmung diplomatisch erklärt hatte - von seinem (nicht namentlich genannten und auch nicht angezeigten) Vor gänger geerbt hatte. Elias Oller, Kaufmann wie sein Vater Benedict, der 1537 in Neumarkt auch das Bür germeisteramt bekleidet hatte, wurde öffentlich der Ketzerei beschuldigt und im Januar 1585 vom Richter als Vertreter der weltlichen Gewalt aufgefordert, die ihm gehörigen Bücher zur Kontrolle ins Pfarrhaus zu bringen. Er begab

sich, wenn auch widerwillig, mit zwölf Büchern ins Widum. Eines der Bücher, deren Verfasser fast alle anonym wa ren, hatte den Titel De forma psallendi spirituales cantilenas und war, wie auch ein an deres lateinisches Buch ohne Titel, in Nürnberg gedruckt worden, und außer dem Ge sangbuch wurden alle anderen Bücher verbrannt, da sie den Visitatoren verdächtig er schienen. Christoph Schacnes, damals Richter in Neumarkt 152 , brachte zwei wahrscheinlich handgeschriebene Bücher ins Pfarrhaus, bei denen

auch Georg Lech vor, diese Werke in seiner Wohnung vorgefunden zu haben und sie weder gelesen noch anderen ausgeliehen zu ha ben. Auf Anordnung der Visitatoren wurden auch diese Bücher verbrannt. Vorgeladen wurde auch Stefan Pühler, dem ein verdächtiges, anonymes Büchlein über die Evangelien gehörte. Er erklärte, es schon seit 20 Jahren zu besitzen, und wurde, da er als absolut rechtgläubig galt, vom Pfarrer, vom Richter und von anderen Personen entlastet. Auch bei der darauffolgenden Visitation

geben, die sie lesen konnten - was uns zu der Frage veranlaßt, wo die einheimischen Wirte, Kaufleute, Richter und Lehrer das Lesen gelernt hatten. Bei der Durchsicht der Verhöre, die bei den Visitationen 1585 und 1612 angestellt wurden, findet man einige Hinweise sowohl auf die Orte, in denen die erwähnten Bücher erschienen waren, als auch auf die Städte, in denen Neumarkter Bürger studiert hatten. Beim Pastoralbesuch des Jahres 1612 wurde Peter Legg, ein Bruder des Neumarkter Richters

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