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Title A - Z
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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 161 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
ist so ungleich mäßig und die Zahl der zu den Urbar ämtem gehörigen Güter im Verhältnis zur Aus dehnung jener Landgerichte so gering, daß man wohl nicht annehmen kann, daß die Landgerichte aus den Urbarämtern hervorgegangen sind. Die Landgerichte haben viel mehr ihre eigene Geschichte s welche auch rein urkundlich gut hundert Jahre vor jenem Urbar einsetzt und auch hier von der Teilung der Grafschaft nach ihren ältesten Hawpt- dingstätien ihren Ausgang nimmt. Die Urbarämter sind eher jünger

als die Landgerichte und nicht umgekehrt. Nur bei den niederen Gerichten Kais und Virgen ist ein ursäch licher Zusammenhang zu den betreffenden Urharämtem anzunehmen, hier ist auch die räumliche Deckung zwischen beiden und eine höhere Dichte der einzelnen Güter gegeben. Martin Wutte. hat in den Erläuterungen zum histor. Atlas I, 4 (1929) S. 178 f. hinsichtlich der Entstehung der görzischen Gerichte in Oberkärnten folgende zwei Leitsätze, aufgestellt: 1. „Die Gerichtsbarkeit der Grafen von Görz in Oberkärnten

durch die grafschaftliche hindurch und zersetzt sie'. „Spuren von legendären Hundertschaften braucht man in den Kärntner Gerichten nicht zu suchen''', wobei man unter Hundertschaften eben frühmittelalterliche Untersprengel der Grafschaften zu verstehen hat. Demgegenüber habe ich auch hier, wieder mit Beziehung auf die Verhältnisse im görzischen Gebiete vom, Landgerichte Lienz einschließlich westwärts, anzuführen: 8. 287 gibt Klebel selbst zu, daß „aus der Grafschaft Lurn im 13. Jh. deutlich zwei Landgerichte

sich herausgesondert haben, nämlich Lienz und Möllbruck bei Sfittai'. Er scheint also selbst eine alte Gliederung der Grafschaften für deren eigene Verwaltung anzunehmen, ob man diese mit den anderu >ärts dafür vorkommenden Ausdruck ,,Hundertschaft' belegt-, ist wohl nebensächlich, Für die Entstehung der großen Landgerichte lAenz, Heinfels, Welsberg, Basen, Michelsburg und Schöneck vermag nmn wirklich nicht nachzuweisen, daß sie aus Urbarämtern des Grafen und späteren Landes herren oder durch Vereinigung

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Books
Category:
Law, Politics , Social sciences
Year:
1939
Quellen zur Steuer-, Bevölkerungs- und Sippengeschichte des Landes Tirol im 13., 14. und 15. Jahrhundert : [Festschrift zum 80. Lebensjahre Oswald Redlichs].- (Schlern-Schriften ; 44)
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Page 213 of 322
Author: Redlich, Oswald [Gefeierte Pers.] / bearb. von mehreren Innsbrucker Historikern
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VIII, 311 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Bevölkerung ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Sippe ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung<br />g.Tirol ; s.Steuer ; z.Geschichte 1200-1500 ; f.Aufsatzsammlung
Location mark: II Z 92/44
Intern ID: 104668
Landsteuerbuch Katzbühel 1464 ist aber für andere Landgerichte kaum erhalten und darauf beruht ein besonderer Wert des vorliegenden Steuerbuches für die Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte. Es ist daraus zu ersehen, daß in den einzelnen Werchaten die verschiedenen Grundherrschaften durcheinander gewürfelt waren und daher für die Entstehung des Gerichts- und Gemeinde wesens Iceine grundlegende Bedeutung gehabt haben können. Nur in der Hofmark Pillersee waren die gesamten Güter von dem Stifte

über die Grundherr- schaffen und die Taufnamen gibt der Bearbeiter unten S. 206 f.) Die ,,Landsteuer' wurde in Bayern und seinen Teilherzogtümern ähnlich wie in Tirol von den Landständen den Herzogen als Landesfürsten bewilligt und meist nach dem Grundbesitz in Geld eingehoben. Die Landgerichte Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg unterstanden seit der Teilung von 1392 der Niederbayerischen Linie, zuerst den Herzogen von Bayern-Ingolstadt und seit 1447 jenen von Bayem-Landshut. Herzog Ludwig der Reiche

aus dieser Linie hat im J. 1464 in seinem, ganzen Gebiete eine Land steuer eingehoben, die in der Literatur bereits näher besprochen ist (s. Riezler Gesch. Baiems Bd. 3 S. 732f.). Bei dieser Gelegenheit wurde jedenfalls das vorliegende Steuer verzeichnis für das Landgericht Kitzbühel, dm ausdrücklich mit dem Jahre 1464 datiert ist, niedergeschrieben. Sicherlich sind auch für die Landgerichte Kufstein und Ratten berg damals solche Verzeichnisse angelegt worden, aber nicht erhalten geblieben. Das Steuerbuch

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