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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 253 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Hofgericht Sonnenburg dei normalen Immunität eines Stiftes entsprach, umfaßte dieselbe auch für Soimeii- burg nur die niedere Gerichtsbarkeit außerhalb der schweren Fälle, die dem Landgerichte vorbehalten waren. Die nähere sachliche Zuständigkeit oder Kompetenz entwickelte sich hier beim Hofgerichte Sonnenburg in ganz ähnlicher Weise wie beim Gericht Enneberg, das ja auch demselben Stifte gehört hat. Laut einer Kundschaft von 1446 wollte der Landrichter von Michelsburg dem Stifte

nur die Gerichtsbarkeit in Straffällen unter fünf Pfund Berner zugestehen. 1 ). Ein. Entscheid des Kaiser Max als Landesfürst vom 12. Juni 1515 brachte erst in das Verhältnis volle Klärung und Beständigkeit, Er bestimmte nach Angabe der Grenzen eines „Gezirkes', der den drei Gemeinden Sonnenburg, Pflaurenz und Fassing und damit dem Hofgerichte Sonnenburg i. e. S, entspricht, folgendes (IStA. Stift Sonnen burg TJrk. 141) : „In solchem gezirck soll der herrsehafft Sannd Michelspurg das hochgericht und malefitz

mit sambt den ynntzichfcen on miti zusteen und verfolgen. Also: wann unnd wie offt ain geverlicher pöser leumatt oder intzicht auf ainen sunckhe, so soll ain jeder phleger oder landtrichter zu so, Michelspurg macht haben nach ime zugreiffen, den in gegen- wurtigkhait aines richters za Sonnenburg, dem dartzue verkhunfc werden soll, fur ain ynntzicht- recht zustellen unnd wo sich im rechtten mit urtaill erfunde, das desselben hanndlung inntzicht oder malefitz war, so soll solches demselben pfleger

oder richter zu Sd. Michelspurg zu straffen zusteen...... Aber ausserhalb malefitz und ynntzicht soll die abbtisin zu Sonnenburg und all ir nachkhumen umb urbar, aigen, lehen, zins, zinsguetter, phanndtmig, anlaitung, geltschulden. grünt, boden, matchstain, fräveln unnd umb all ander bürgerliche Sachen und liänndl, unnd dartzue alle untzucht..... aEtzeit zu richten und zu straffen haben. Wo sich auch begeben, das bemelter abbtissin von Sonnenburg richter in angezaigtem gezirckh ainen oder mer umb unntzucht

oder annder Sachen fannckhlichen annemen. und »ich glaublich er finden wurde, das desselben verhanndlung intzicht oder ma'efitz berurt, so soll derselb richter schuldig sein solchs ainem larmdtrichter zu Sd. Michelspurg von stunden zuverkliunden und im den oder dieselben auf der pannpruggen (s. unten) zu überantwurten. Desgleichen ob ainer oder mer in yetz bestimbten gezirckh war oder betretten wurde, der offenlich inntzicht oder malefitz auf im biette, so soll und mag obberürter abtisain von Sonnenburg

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 255 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Hofgericht Sonnenburg burg im Mulwald, einen Streit wegen der Weide der Kälber, Schweine und Gänse zwischen den Leuten, von Laübpach (Lappach) und Runtspach, was auf eine gewisse richterliche Funktion hinweist 1 ). Die Herrschaft Taufers vermochte aber die gericht liche Befugnis des Stiftes auf jenen Gütern sehr bedeutend unter das Maß herab zudrücken, als dies im geschlossenen Hofgerichte Sonnenburg galt. Das zeigt der Entscheid, den zwischen beiden K. Max als Landesfürst unter dem 29. Sept

. 1508 gefällt hat. Denn das Stift und sein Amtmann solle dort in Mühlwald nur eine güt liche Yergleichung oder Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen seinen Bauleuten vornehmen dürfen, wenn aber diese jene nicht anrufen, so müsse die Sache vor die Herrschaft Taufers kommen, ebenso von vornherein alle Malefiz- sachen 2 ). Schon 1536 hat die Herrschaft Taufers behauptet, daß das Stift Sonnenburg in Mühlwald nur die Rechte einer Grundherrschaft besitze und seine Güter außer

den dreiPimwerchenim Mühlwald keinen geschlossenen Bereich umfassen 3 ). Im J. 1542 führte das Stift einen Prozeß gegen die Herrschaft Taufers, weil diese die Forst- i) IStA. Urk. II, 5842. a h Des Näheren lautet dieser Vergleich von 1508 Sept. 29 IStA. Stift Sonnenburg: „Die abiissin von Sonnenburg soll durch sieh, oder ire ambtleut macht haben zwischen iron angst pauleuten in Mülwald und Weissenpach gerhaben zu setzen, auch auf iron grant und poden anlaitten und marchstainen und dieselben ire pauleut umb

die span, so der personell, auch irer guetter halben zwischen inen erwachsen, darumb si am ersten ainer abbtisin oder anwald daselbs zu clag kumen sollten, doch umb saehen, die nit malefitz beruern, guetlich miteinannder zu vergi eichen und verpennen, inen auch geen Sonnenburg bei ainer peen zu khumen gebietten macht haben on irren aines pflegers in Taufers. Ob auch jemand ander ainieherlai sprüch zu der abbtisin pauman ainem oder mer hette, das derselb auch vor ainer abbtisin vorgenomen werd

. Wo si aber solche irer paurecht oder ander guetlich nit vertragen möchten und si alsdan... für die herrschafft zu Taufeis khomen und rechten wollten, so soll dieselb herrschaft alltzeit, wie recht ist, zu handen macht haben on irrung ainer abbtisin von Sonnenburg.' a A Laut eines KundschaftslibeUes von 1536, IStA. Stift Sonnenburg Akten IV, 6, behauptete das Stift Sonnenburg: „In Mulbaldt sein je und albeg von alter her vier Pymwerch be funden und gehalten worden, als namblich Schmidts Pymwerch, darein gehören

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 250 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Hofgericht Sonnenburg, Immunität des Stiftes usque ad-locum Salarapachjjsxcepto Riseoni' und das „praedium in loco Ennepergs' 1 ). Dieser Salerbaeh ist bei der Ortschaft Sälen am Eingang ins Ennebergtal und, da Risconi oder Reischach im Hauptbecken des Pustertales liegt, sind auch dort diese ersteren Güter eben in der nächsten Umgebung des Klosters zu suchen, im Bereiche des später sogenannten. Hofgerichtes Sonnenburg. Der andere Güterbestand war dann eben im Eimeberg 2 ). Die Namen

der Ortschaften, in welchen diese ersteren Güter liegen, das Dorf Bonnenburg, Flourenz später Flaurenz, Vessingen später Fassing, Moos und Saalen werden erstmals im Urbar des Klosters Sonnen- bürg vom J. 1296 erwähnt 8 ). Das Kloster Sonnenburg hat für diese seine ausgedehnten und dabei ziemlich dicht liegenden Güter nach Art anderer Stifter gewiß schon seit seiner Gründung eine gewisse Immunität, d. i. Befreiung von der Grafengewalt und Zuweisung der diesbezüglichen Befugnisse an die Vögte des Stiftes

genossen. Doch ist die Ur kunde, mit der im J. 1120 Kaiser Heinrich V. dem Stifte Sonnenburg eine solche Immunität erteilt hat gefälscht und zwar vermutlich gleichzeitig wie die vorerwähnte Kaiserurkunde von 1018 über die Gründung, also nach 1200 mit Nachahmung der Schrift einer Urkunde Kaiser Friedrich I. angefertigt worden 4 ). Diese Urkunde besagt, daß die Bauern, die in der Grafschaft Pustertal auf den Gütern des Stiftes Sonnenburg sitzen, von der Gewalt des Grafen und seinen Gerichten befreit

sein sollen, außer in den drei schweren Verbrechensfällen, nämlich Diebstahl, Raub und Brand 5 ), Die formelhafte Erwähnung der drei todeswürdigen Straffälle kommt in - , —— 5 mittelalterlichen Tradition, die mit 115pt' datiert, aber nur in Abschriften Beit dem 16. Jh. (IStA. Archiv Sonnenburg Fasten. I, Abdruck bei Sinnacher 2 S. 379 f.) erhalten ist. Hier wird gesagt, daß der Bischof Hartwig von Brixen selig der Stiftung beigewohnt habe, da dieser von 1022—1039 regiert hat, muß jene in dieser Zeit

erfolgt, die Aufzeichnung aber erst nach her gemacht worden sein (vgl. Redlich Zt. 28 S. 26). Auch über die Gründung des Klosters St. Georgen in Kärnten durch dasselbe Grafengeschlecht gibt es eine ähnliche Aufzeichnung, die auf Sonnenburg Bezug nimmt, mit ca. 1020 datiert wird, aber auch nur in späten Abschrif ten erhalten ist; Abdrucke davon bei Sinnacher 2 S. 277 f. und Jaksch Mon. Car. 4/1 S. 80 und 103. *) Diese örtliche Angabe steht nicht in der (gefälschten) Urkunde von 1018

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 257 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Hofgericht Sonnenburg Brixen im J. 1693 bzw. 1697 geschlossenen Vertrages sollte das Stift Sonnenburg dem Hochstift Brixen „die Jurisdiction über die Untertanen zu Untermoy, Wel schellen und Weitental auf ewige Weltzeit überlassen, also daß das Hochstift in diesen drei Orten diejenige Jurisdiction wie bei andern seiner Untertanen im Gericht Turn iüiohin exercieren soll'. Diese Bestimmung wurde aber nicht durchgeführt und daher blieb jene Gerichtsvermisehung hier bestehen. Laut eines damals 1692

angefertigten Verzeichnisses (IStA, Stift Sonnenburg Akten VII, 6) waren dort der Grund- und Gerichtsherrschaft des Stiftes und damit dem Hofgerichte Sonnenburg folgende 23 Güter unterworfen: zu unterst (heutige Gemeinde St. Martin in Thum): die Höfe Inner-, Außeralfareit, Ober-, Mitter-, Untercollatsch, Thal, Larfeidt, Weg, Ober-, Unterpach, Corseli, Castlung, Unter- und Obermellaun; zu Welschellen: Corseli, Maierhof auf Turneretsch, Mitter-, Unterturneretseh, Unterrunk, Kleingrunß; zn Weitental (heute

Ge meinde Welschellen): die Güter Unterweg, Pug oder Silgan, Abraß beim Hofer; ferner 2 Söllhäuser zu Mellaun und beim Hofer in Weitental. Diese Güter lagen, wie eine Angabe von 1811 ausdrücklich sagt, „mitten unter den Gemeinden Untermoi und Welschellen', vermischt also-mit den Gütern, anderer Grundherrschaften, hauptsächlich wohl des brixnerischen Amtes Turn; damals zählte man deren 29, da die Güter offenbar durch Teilung sich vermehrt hatten 1 ). Auch im Steuerkataster des Hofgerichtes Sonnenburg

von 1775, der sonst die drei oben erwähnten Ge meinden Sonnenburg, Fassing und Pflaurenz enthält, sind jene sonnenburgischen Güter in den „drei welschen Obleien, Untermoi, Welschellen und Weitental' ein getragen 2 ). Nach der Aufhebung des Hofgexichtes sind diese Höfe 1810 bzw. 1817 dem Landgerichte St. Vigil in Enneberg zugeteilt worden. Das Stift Sonnenburg hatte laut einer Bestätigung K. Maximilians vom 11. Juni 1501 (IStA. Sonnenburg Urk.) das Recht der „Fürstenfrei ung' d. h. „wann sich ainer

redlicher Sachen halber, das seyen totsleg oder ander redlich tatten, tin sicher ze seyn besorgt und sy (nämlich das Stift) umb sicherhait und fürsteiifreyuiig anruefft und der begerte, haben sy im die in demselben irem closter auf iar und tag zusagen und geben mügen.' an der Etsch, Vogt Ulrich von Matsch, in der Klage der Äbtissin von Sonnenburg gegen Hans von Villanders, daß dieser ihr und ihrem Stifte „an iren Gerichten in Ennebergs, auf der Abbtey, ze Niedermoy und Obermoy und zwischen den Wassern

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 199 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Enne berg Adel, Jagd- und Fischereirechte sowie auf die tatsächlich besessene hohe Gerichts barkeit und Appellation. Hiefür erhält es die volle Gerichtsbarkeit über die im Gericht Tum, zu Untermoi, Weitental und Welschellen befindlichen Höfe des Stiftes und Hofgerichtes Sonnenburg, jedoch mit Vorbehalt der bisherigen Steuer leistung derselben an Tirol und aller grundherrlichen Rechte des Stiftes, und als weitere Entschädigung 4000 fl. (IStA. Schatz arch. Nr. 9522). Der erste Teil

Sonnenburg und erwirkte von K. Leopold noch im J. 1698 (Jänner 8) ein Einstellungsdekret. Soweit die Akten hierüber laufen, d. i. bis zum J. 1732 (IStA. Sonnenburger Arch. Akten Prf.) waren die Aus einandersetzungen über diesen Punkt nicht abgeschlossen, vielmehr erscheinen die genannten Höfe auch später bis zur Auflösung des Hofgerichtes Sonnenburg als dessen Bestandteil. Laut einer von den Beamten des Stiftes Sonnenburg gemachten und in dessen Archiv I, 8 (IStA.) verwahrten Aufstellung

, die z. T. auf dem Vertrag von 1697 sich gründet, standen im 18. Jh. der Grafschaft Tirol im Gericht Enneberg folgende Hechte zu: Außer der Schirmvogtei über das Stift selbst die hohe Gerichtsbarkeit, das ius delectus (Militärhoheit), die Zölle (zu Zwischenwasser und Corfara), das Weinauf schlaggelt. Das Stift Sonnenburg übte im „eigentümlichen' Gerichte Enneberg wie im Hofgericht Sonnenburg folgende „regalia und species iuris territorialis' und zwar „privative: das homagium formale tarn a plebeis quam a nobilibus non

eines Schreibens des Richters von Schöneck an den von Enneberg von 1761 (IStA. Stift Sonnenburg Fasz. VI, 9). Das Bürgerbachl nach Sp.-K. 18 V am Getzenberg. Weitere auf diesen Schub bezügliche Akten a. a. 0. und Gubernium Fasz. 45 (Sonnenburg) Jahr 1797 Nr. 2. Vgl. ferner Sammler f. Gesch. u. Stet. v. Tirol 1, 266 und Amtl. Beschreibung des Ger. Enneberg von 1802 (IStA. Cam. Gatt. 324). Hier heißt es Enneberg ist in peinlichen Sachen ein Seirabgericht zum Gerichte Schöneck. Wird ein Verbrecher eingebracht

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 254 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Schubverhältnis; Gemeinden Nach der Säkularisation des Stiftes Sonnenburg im J, 1785 übernahm der Staat die Verwaltung des Hofgerichtes, wies aber dasselbe im J, 1807 dem Landgerichte Brtmeck zu 1 ). Das Hofgerieht Sonnenburg setzte sich aus drei räumlich getrennten Teilen zu sammen, in welchen auch die Kompetenz nicht gleichartig gestaltet war. Nämlich aus dem Hofgericht Sonnenburg im engeren Sinne, den Höfen im Mühlwald- und Ahrntal und jenen in Untermoi im äußeren Gadertal. Das Hofgericht

, und darnach an Praitperger (Sp.-K.) aus und darnach herab an Steeger (Sp.-K.) pon unz an den Graben und von dannen nach dem wasser (der Rienz) ab bis wider an vorgemelte Panprugg.' Im Mühlwaldtale westlich Taufers im Ahrntal erhielt das Kloster Sonnenburg angeblich um das J. 1160 von den Grafen von Valey Grundbesitz, Felder und Wälder 2 ). Laut der Urbare von 1290 und 1320 bestand dort ein eigenes Amt Mul- walt mit etwa 100 zinspflichtigen Gütern, die sich über Mühlwald im äußern und Lappach im inneren

Teile dieses Tales, ferner über Michelreiß und Weißenbach im Ahrntal hinter Taufers erstreckten. Diese habe laut Urk. v. 1303 das Stift damals wegen seiner Schulden gegenüber „Cristen und Juden' den Herrn von Taufers verpfändet. 1310 stellte Ofmia, Witwe des Ulrich von Taufers, über dessen auf seinem Todbette ausgesprochene Bitte diesen Besitz dem Stifte zurück und damit „das Gericht im Mulwalt, das des Gotzhaus von Sonnenburg ist, umb alle Sachen, die des Gotzhaus Leut under ain ander haben, one

pluetigen Phen- nich, der gehört zue Recht gen Taufers in die Herrschaft, das er mit Gewalt in Besitz genommen habe.' 3 ) Daß die Blutgerichtsbarkeit über diese Stiftsleute den Herrn von Taufers als Inhaber des Landgerichtes vorbehalten war, entspricht nur dem allgemeinen Stande einer aus der Immunität hervorgegangenen Gerichtsgewalt. Sonst aber deutet die Ausdrucksweise dieser Urkunde den Bestand eines selbständi gen Niedergerichtes des Stiftes Sonnenburg in Mühlwald an. Möglicherweise

sind aber diese Urkunden erst im 16. Jh. in Sonnenburg als Fälschungen geschrieben worden. 1447 Dez. 6 entscheidet Erasem Burkstaler, Amtmann des Stiftes Sonnen- J ) Lindner, Zt. Ferd. 30 S. 159 ff.; Staffier 2 S. 162 u. 275. 2 ) Hormayr, Beitr. 2 S. 130; im Arch. d. Stiftes ist die Urk. nicht mehr vorhanden. *) IStA. Cod. 1429 fol. 8 u. 11, Abschriften anläßlich eines im J. 1542 geführten Prozesses, die Originale sind im Archiv des Stiftes Sonnenburg nicht vorfindlich. 16* 571

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 252 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Vogtei und Gerichtsbarkeit des Stiftes Bereits in der erwähnten Urkunde von 1204 wird ein „gastaldio' im Dienste des Stiftes genannt, womit nach Trientner Gebrauch ein Amtmann mit oder ohne gerichtliche Befugnis gemeint sein kann. In Urkunden des Stiftes Sonnenburg von 1279 Juli 17 werden als Zeugen ein „Witmarus et Jacobus officiates' ina Dienste des Stiftes erwähnt, in einer vom 55. Äug. 1331 ein „Vincencius de Marubio iudex d. Diemotis abbadisse ecclesie s. Marie in Sunenburch, Erhardus

sagte, im Lande in der nächsten Umgebung des Stiftes 2 ). Für das letztere Amt und Gericht kommt seit dem 16. Jh. die Bezeichnung Hofgericht, auch Hof- und Lehengericht Sonnenburg auf, das von einem ebenso titulierten Richter und Gerichtsschreiber, beide von der Äbtissin direkt hiezu ernannt, verwaltet wurde 3 ). „Hofgericht' hat dasselbe zu besagen wie bei andern Gerichten, welche aus Grundheirschait und Immunität erwachsen waren, während der Ausdruck Lehengericht ebenfalls die baurechtliche

Abhängigkeit der Gerichtsuntertanen von der Gerichtsherrschaft andeuten soll. Wie die Vogtei über das Stift Sonnenburg seit der Mitte des 15. Jh. aus dem rechtmäßigen Besitz der Bischöfe von Trient in den tatsächlichen der Grafen von Tirol übergegangen ist, habe ich bereits oben S. 514 beiläufig angedeutet. Die letzten Akten, in welchen Trient an dieser Vogtei erinnert, datieren aus dem 3. 1458, sind aber bezeichnender Weise nicht gegen die tirolische Regierung, sondern gegen die Ansprüche des Bischof Kusa

von Brixen gerichtet. Solange das Gebiet der Grafen von Görz, in dem das Stift und Hofgericht Sonnenburg liegt, selbständig war, kam dem tirolischen Vogteiverhältnisse über Sonnenburg eine gewisse terri torialrechtliche Bedeutung zu. Noch im J. 1494 hat K. Maximilian als des Stiftes „rechter Vogt und Schirmherr' Rechte desselben gegen Übergriffe des Grafen Leonhard von Görz verteidigt 4 ). Seit der Vereinigung der görzischen Lande mit Tirol (1500) mündete aber diese Vogteigewalt in die allgemeine

Landeshoheit der Grafen von Tirol ein. Wie das bereits oben besprochene Immunitätsprivileg von angeblich 1120, das aber erst im 13. Jh. geschrieben worden ist, für diese Zeit angibt und wie es auch 1 ) IStA. Stift Sonnenburg Urk. „Nikiaus der Jude unser Richter daselben', d. i. in Sonnen burg, wird auch 1387 erwähnt, Arch, A. Adige 16 S. 108. a ) Siehe das Urbar von 1320, AöG. Bd. 40 S. 7 u. 61. 8 ) IStA. Stift Sonnenburg Akten VI, 1. Die Namen dieser Hofrichter von 1550—1770 sind: Hier. Sulzner, Frana

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 256 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
, Michelreiß und Pieterstein nur „güetige Handlungen über seine Grund- und Baugüter und deren Besitzer mit Schuldsachen, Erbs- und Testamentseinxichtung, Alienationes und Übergabskontrakten und die Verfachungen der Kauf, Bestand und andern güetige Handlungen vornehmen dürfe, hingegen alle Injuri, Frevel, Inzicht, Un zucht, Spolia und alle übrigen vorfallenden Actiones penales die Pfleg- und Land gerichtsobrigkeit in Taufers zu prorogieren habe 2 ). Das Stift Sonnenburg hatte also in Mühlwald nur mehr

jene außerstreitige Gerichtspflege über seine Hintersassen behauptet, wie die anderen Grundherrschaften im östlichen Tirol, in den Landgerich ten Battenberg, Kufstein und Kitzbühel und im Pustertal 3 ). Die Verfachungen wurden beim Hofgerichte Sonnenburg geführt, wie dessen Verfachbücher bis ins 18. Jh. zeigen. Auch hatte jenes einen eigenen „Anwalt' in Mühlwald. Als eigenes, räumlich geschlossenes Gerieht kann diese Befugnis nicht gewertet werden. Im Steuerkataster des Hofgerichtes Sonnenburg von 1775

sind die Güter in Mühlwald nicht aufgenommen, sondern jenem des Gerichtes Taufers zugewiesen, ebenso in der Amchkarte. Nach der Aufhebung des Stiftes hat der Staat bereits 1787 jene grund- lierrlicheRechtspIlege über dieBauleute inMiihlwald dem GerichteTaufers zugewiesen 4 ). Daß das Stift Sonnenburg an der nordwestlichen Ecke des Gadertales im Bereiche des brixnerischen Gerichtes Thurn und der Gemeinden Untermoi, Welschellen und Weitental etliche Höfe besessen hat und diese dem „Amt des Landes

', d. h. der Verwaltung der im Haupttale in der Nähe des Stiftes gelegenen Güter zuge wiesen waren, zeigen seine Urbare von 1296 und 1320 5 ). Wie im geschlossenen Ge richt Enneberg hat Sonnenburg auch auf diesen Gütern die Gerichtsbarkeit von früher her beansprucht und auch behauptet, wie Angaben von 1389 und 1424 besagen 6 ). Laut eines zwischen dem Landesfürsten von Tirol und dem Bischof von *) IStA. Cod. 1429; hiebei sagt ein Zeuge, wenn die Stiftsleute Holz aus dem Gerichte führen, so müssen sie der Herrschaft

Taufers die Furfart auf dem Wasser, also eine Abgabe von der Trift geben. a ) IStA. Stift Sonnenburg Akten IV, 6; jener Entscheid von 1723 enthält dann noch zahl reichere weitere Punkte über die Erbschaftsaufnahme oder Versekretierung von Bauleuten verschiedener Zugehörigkeit. s ) Vgl. Stolz, AöG. 102 S. 146 f. *) Hofkanzleidekret vom 23. April 1787 ZI. 13, Gub. Arch. Fasz. 45. 8 ) Im Urbar von 1296 fol. 18 IStA. werden nur die Namen der einzelnen Höfe angeführt, in jenem von 1320 die Überschrift „Amt

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 203 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gerieht Enneberg — Item ist auch ze wissen, dass der waldt zu Undtermoy liaisst Underpentapitschey der ist geleich halber des gozhaus zu Sonnenburg und ala die vorgeschribnen gemörckh gent, also ist das gerieht holz und wayd laub und gras vederspiel und jaid wasser viachwayd und grünt mit volkhomlicher gerechtigkhait des gozhaus zu Sonnenburg. Diese Grenzbeschreibung vom J. 1400 bat stark die Neigung, das Gebiet des Gerichtes Enneberg auch über die Wasserscheiden binweg möglichst auszudehnen

» soweit eben irgend welche Anhaltspunkte für solche Ansprüche gegeben waren. So im Süden gegen das Gericht Buchenstein, wie ich bereits in den Anmerkungen oben S. 519 dargelegt habe. Damals hat Enneberg für sich noch den Talkessel von Valparola und den Südhang der Pralongia für sich beansprucht, erst in den Verträgen, die das Hochstift Brixen und das Stift Sonnenburg miteinander in den J. 1606 und 1673 abschlössen, hat letzteres darauf verzichtet und damit die Grenz linie, wie sie auch heute geht

, anerkannt (a. unten S .537 f. ). An der Nordostecke zieht jene Grenzbeschreibung den obersten Teil des Pragsertales hinaus bis zum Wild- see zum Gerichte Enneberg. In der Tat besaß das Stift Sonnenburg laut seiner Urbare des 13. und 14. Jh. die Alm im Grünwald im hintersten Prags und Fischlehen am Pragser Wildsee und so erschien es naheliegend, die Gerichtshoheit über dieses, unmittelbar an Enneberg über das Joch anstoßende Gebiet zu beanspruchen. Allein das Hochstift Brixen, auf dessen Kosten

— Amtsgericht Bruneck, Enklave Prags — dieser Anspruch ging, hat derselben nie Statt gegeben und im J. 1620 8. Febr. wurde zwischen ihm und Sonnenburg ein Vertrag geschlossen, in welchem letzteres auf alle Jurisdiktionsrechte im Pragser Tal gegen Anerkennung seiner sonstigen Besitzungen in demselben verzichtete 1 ). Dadurch wurde die Grenze zwischen Enneberg und Prags so bestimmt, wie auch die heutige Gemeindegrenze verlauft. — An der Nordwestecke des Gerichtes Enneberg will die obstehende Be schreibung

zu demselben auch die Orte Welschellen, Weitental und einen Teil von unteren einfassen. Nun ist es allerdings richtig, daß eine erhebliche Zahl von Höfen in dieser Gegend der Grundherrlichkeit und niederen Gerichtsbarkeit des Stiftes Sonnenburg unterstanden, aber sie waren trotzdem nur Enklaven inner halb des geschlossenen Gebietes des Gerichtes Thum und sie gehörten auch nicht zum Gerichte Enneberg, sondern zum Hofgerichte Sonnenburg (siehe unten S. 525 und 573). Also auch hier bedeutet die Abweichung von der heutigen

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 251 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Hofgericht Sonnenburg den Kaiserurkunden seit 1180 vor 1 ), kann also dem Schreiber unserer Urkunde im 13. Jh. bereits bekannt gewesen sein. Wer demgemäß die niedere Gerichtsbarkeit über die Leute des Stiftes auszuüben hat, ob ein Vogt oder ein Richter, der von. jenem bestellt war, wird in der Urkunde nicht ausdrücklich gesagt, eines von. beiden ist aber sinngemäß sicher anzunehmen. Die Urkunde sagt uns also wohl, was dies bezüglich seit früher her im 13. Jh. gegolten

hat 2 ). Auch andere Urkunden seit 1200 geben uns Hinweise auf diesen Zustand. Die Vogtei über das Stift Sonnenburg hat nämlich laut des Gründungsberichtes schon dessen Stifter dem Bischof von Trient, der sein nächster Verwandter war, über tragen und dieser zur Ausübung der vogteilichen Befugnisse den eigentlichen Ad- vocatus bestellt. Laut einer Kundschaft von 1204 sollen die Äbtissin und alle, die dem Kloster unterstehen, das Recht vor dem Bischöfe nehmen, wenn er in Sonnenburg anwesend ist, sonst die Leute des Klosters

vor der Äbtissin und dem Vogte 3 ). Es war also auch hier das für die Geschichte der Immunitäten normale, ursprüngliche Stadium, daß der Yogt tätigen Auteil an der Ausübung der Immuni tätsgerichtsbarkeit nimmt. Im 12. Jh. übertrugen die Bischöfe von Trient diese Vogtei an die Grafen von Iflavon, aber ausdrücklich nur auf Lebenszeit und mit Ausschluß einer Verpfändung 4 ). Die Grafen von llavon hatten sonst im Pustertale keinen bedeutenderen Besitz und so vermochte ihre Vogteisteilung über Sonnenburg daher

nicht jene Folgen hervorzubringen, die z. B. den freisingischen Immunitäts bereich zu Innichen so sehr verkleinert und daneben große Landgerichte der Vögte geschaffen haben. Vielmehr hat das Stift Sonnenburg die aus seiner Immunität sich ergebenden Herrschaftsrechte in weitem räumlichen und sachlichem Umfange in eigene Hand zu nehmen vermocht, die „Entvogtung' in glücklicher Weise also durchgeführt. Seit der Mitte des 13. Jh. hören wir überhaupt nichts mehr von Vögten über das Kloster Sonnenburg außer

feststehenden Auffassung. 8 ) Font. Rer. Äustr. 5 S. 159. *) Ürk. vom 15. Dez. 1182 IStA. Stift Sonnenburg. FA. 5, 158 Anm. 2. ? ^ rc ^* Tnent, Lehenbücher IV fol. 181; Böhmer, Acta Imp. sei. S. 792 f. . •) S. oben ,S. 510 f. u. oben S. 542 f.

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Year:
1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 192 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Grundherrechaft rand Immunität des Stiftes Sonnenburg IX, 62). Auch in aller Folge wurden die Richter -und Gerichtsschreiber zu Enneberg vom Stifte eingesetzt, sie waren meist dem Kleinadel der Gegend, wie den Prack von Asch, Cob zu Freyegg, und v. Engelmor entnommen 1 ). Laut der Statuten des Gerichtes Enneberg aus dem 16. Jh. soll die Äbtissin oder Fürstin bei Anstellung eines neuen Richters diesen der Campus (Gerichtsgemeinde) präsentieren und diese ihn dann gutwillig annehmen und Richter

und Conan sollen jederzeit eins sein wie Nagel und Fleisch (Tir. Weist. 4 S. 712). DaB das Gericht Enneberg trote »eines verhältnismäßig bedeutenden Umfanges einheitlich aus der Immunität des Stiftes Sonnenburg hervorgewachsen ist. zeigt am besten das Ver hältnis, das hier zwischen Grundherrschaft und Gerichtsherrschaft besteht. Aus dem um 1778 angelegten Kataster konnte ich entnehmen, daß der weitaus größte Teil aller Bauerngüter in drei auseinander liegenden Orten des Gerichtes der Grundherrschaft

und 1295 war schon damals mit den Gerichten Buchen - .stein und Thum an der Gabe die Vogtei und Blutgerichtsbarkeit über Enneberg vorn Talhintorgrund bis zum Salerbach, den tatsächlichen Grenzen dea Gerichtes Enneberg verbunden. Zweifellos bezogen sieh diese Befugnisse etwa nicht allein auf die iin Enneberg gelegenen Enklaven des Hochstiftes Brixen, sondern auch und zwar hauptsächlich auf den Besitz des Stiftes Sonnenburg. Dies ergibt sich namentlich aus einer Vorgleichung dieser früheren

mit den späteren auf denselben Gegenstand bezüglichen .Aufzeichnungen, muß allerdings sehr befremdlich erscheinen und bedarf näherer Aufklärung. Denn das Gericht Buchenstein gehörte ja dem Hochstift Brixen und war samt jener angeblichen \ ogtei von diesem den Herren von Schöneck zu Lehen gegeben, die Vogtci über das Stift Sonnenburg hatte aber das Höchst,ift Trient inne (siehe unten S. 5G8) und nur von letzterem hätten die Herren von Schocks die eigentliche Vogtei über das Stift Sonnenburg erhalten

können. Nun wissen wir allerdings aus sicherer Quelle, daß die Herren von Schöneck die dem Vogte von Sonnenburg zukommenden Güter besaßen (siehe ') Kin Vi»; tt,f ìrhiiif dieser Richter von 1500 -HMHI bri Vit -tur. Knnetwr.c in Gesch. u. !f>!~ S. SO? u. f'X 1 f.; Ben tft 11 Ii Ii jjr n mi#t dem Jf>. bin 17, .Jh. im Arch. Stift Sonnenburg Akten VI. 2 ii . .1, Anitsrechniingen XV.

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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 196 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Hohe Gerichtsbarkeit Buchensteiii daz de« pene pringt fünf pfunt. perner und darunder, awer hin über nicht und waz daz praechte der pene über fünf pfunt, als recht ist, da sol der Stukche darüber richten und gehört sein an'. Durch einen Schiedsspruch zwischen dem Bischof ■von Brixen unci der Äbtissin von Sonnenburg vom J. 1384 wurden die Befugnisse des „Burggrafen der Feste Püochenstam' im Enueberg so bestimmt: Er solle im Ennenwergs, ze Weilgen und auf der Abtey sitzen und richten

, als dessen Schirmer und als Schiedsrichter zwischen ihm und den Bischöfen von Brixen bzw. die von letzteren eingesetzten Inhabern der Herrschaft Buchenstein sowie den Gerichts leuten von Enneberg aufgetreten. Die betreffenden Akte sind: 1327 Prozeß vor dem Hofgeriehte in Heran, angestrengt vom Stift Sonnenburg gegen Paul und Nikolaus von Schöneck wegen Bedrängung der Leute im Enneberg: 1360 Markgraf Ludwig fordert die „Comaun in Knnenwerche und auf der Aptcy' auf, der Äbtissin von Sonnenburg zu warten

und gehorsam zu sein und dabei zu bleiben, wie von alter Herkommen sei ; 1382 Herzog Leopold entscheidet. Rechtens zwischen dem Bischöfe Friedrich von Brixen und der Äbtissin von Sonnenburg wegen Bedrängungen, die sie und ihre Leute von den Festen Buchenstein und Thum erfahren hatten; 1389, 1393 und 1398 Herzog Albrecht befiehlt dem Joachim von Yillanders, das Stift Sonnenburg und dessen Leute im Gndertale nicht zu bedrängen; 1408 Herzog Friedrieh befiehlt dem Hauptmann an der Etsch, das Stift. Sonnenburg

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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 202 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Grenzbeschreibufig von 1400 Und von demselben koffl schlecht das gemörckht des gozhaus zu Sonnenburg auf ain joch haisst der Faules tain,., ab in ain wasser haisst Kontruner pach,.. aber in ain wasser haisst der Kurdall 1 ). Vom Kurdall über auf ain Albe haisst Ornella,.. auf ain perg haisst Col de Vesco,.. auf ain wise haisst Vereyna,.. in ain pach haisst Rudway (A Ru de Boay) 2 ). Von da auf an amen koffl haisst Perafossa, der Zerkhlobenstain,.. herab in den pach haisst Kul- fiisehker pach

, daselbs drit nu heran Gredner gericht 8 ). Und von demselben pach schlecht das gemörckhe ab auf .. das Marckhegg,.. auf ain Koffl haisst Chrispena,.. auf das gepürg in ain thai Antermoyatscha (Sp.-K, Gardenazza),., zwischen perg und thai in ain khoffl haisst Sesdeglaza oder Gefroren Stain, an denselben stosst nu heran das gericht gen Cam- püll 4 ). Und das gemörckh zwischen des gerichts gen Sonnenburg und gen Campill schlecht« herab in ain pach haisst Ru neger oder Schwarzpach und in den ab hünnz

in Gader und was hie dishalb des packt ist, da ist das gericht, laub und grass und die zween stam holzes des gozhaus zu Sonnenburg und der drit stam holzes gehört zu dem Thum in Gäder und ist ze wissen, das dasselbe gemörckhe, da der drit stam gehört zu dem Thum, aufgeet auf das joch haisst Sovel! (A Zuel) 6 ) zwischen der Abtey und Campill zu oberist auf den faden 8 ) und nicht verner und in demselben krayss ist geiaid und vederspil des gozhaus zu Sonnenburg. Und geet dasselbig marckh ab in den wasser

wird, zum Gericht Enneberg. Später hat das Stift Sonnenburg durch den Vertrag von 1606 diesen Anspruch auch formell zu Gunsten des Gerichtes Buchenstem aufgegeben (s. unten S. .537 f.). Der Name „Urser', der in den Urkunden von 1290 als südliche Hauptgrenze der hohen Gerichtsbarkeit im Gadertal angeführt wird und auch in der Gegend von Valparola oder Pralongia zu suchen ist, wird also in dieser Beschreibung überhaupt nicht genannt (vgl. unten S. 522 u. 534), 2 ) Ornella ist laut Sp.-K. ein Weiler in Buchenstein

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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 201 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
und in Abschriften aus dem 16. Jh. in zwei nicht ganz gleichlautenden Fassungen erhalten 2 ). Sie lautet: Hie ze mörckhen die reckt und die gemörckh des gotzhaus zu Sonnenburg in Ennenbergs, ze Wengen und auf der Abtey zu gericht an warm und geiaid: Des ersten hebt an das gemörckh an Salerpach 3 ) ze indrist in dem grossen wasser, das da die Gäder (Sp.-K. Gader) haisst und schaute sich da von dem gericht ze St. Michelspurg und schlecht auf in denselben pach gegen den hoff auf der Krinne und schlecht

(A Monte da pedegun), .. in ain see, haisst Podensee, daselbs... stossts heran an des gozhaus gericht von Jirixen,.. hinüber auf ainen stain steet bei dem wege, da man gen Haiden fert, haisst Peramaura (Sp.-K. Col Pieramaura), von demselben stain schaiden sich die gericht des gozhaus zu Sonnenburg und das gegen den Haidnern (Gericht Ampezzo) und schlecht von dem stain (A Collturun odeT Petra rotunda, das ist der echeiblig felss) auf ain koffl haisset Kaltoran oder de^ S/nebelkhoffl,.. in ainen

pachTrabe- änzes (Sp.-K. Travenanzes),.. auf ain albe haisst Yaìzore (Sp.-K. Falzarego),.. auf ain püchl haisst Piz de l'ora oder Spizstain (A oder Lamparntus), an denselben stossent die drey gericht des gozhaus von Sonnenburg und das Puechenstain und das geen Haiden 6 ). x ) So laut der Gemeindetabelle von 1810 IStA. Bayer. Kreisadministration Fasz. 66, 23 und Staffier 2 S. 281. 2 ) IStA. Stift Sonnenburg Akten I, 9. Die wesentlichen Abweichungen zwischen den beiden Fassungen gebe ich unten

bei den betreffenden Stellen als Anmerkung unter dem Zeichen A an; ]Sach meiner Bearbeitung erschien der Abdruck beider Fassungen durch Santifaller in der Tiroler Heimat N. F. Bd. 5, Jg. 1932 S. 79 f., aber ohne Erklärung der Lage der Örtlich- keitcn. 3 ) Sp.-K. 19, VI der Bach der bei Pfaffenberg von rechts in die Gader fließt. Eie ripa de Saalen erscheint bereits in der Stiftungsnotiz fur Sonnenburg von ca. 1030, und zwar als Grenze jener Besitzungen, welche das f- tift außerhalb Enneberg im Haupttale

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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 200 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
hat aber nicht gehindert, daß wie dieser selbst so auch seine beiden Gerichte Enneberg und Sonnenburg der Landeshoheit der Grafen von Tirol unmittelbar unterstellt waren, was sich auch in den oben angegebenen Hoheitsrechten ausspricht. Insbesondere war das Stift Sonnenburg ebenso wie die beiden Gerichte zu dem allgemeinen tirolischen Steuer- und Wehranschlag mit einem bestimmten Anteile verpflichtet und beide hatten auch Sitz und Stimme bei •den Tiroler Landtagen und zwar das Stift durch die Äbtissin oder deren

Vertreter im Stande der Stifter und die beiden Gerichte durch eigene Boten im Stande der Täler und Gerichte oder Landgemeinden. Es war dies insoferne in der tirolischen Landtagsordnung eine Bevorzugung für die Gerichte Enneberg und Sonnenburg, weil sonst die Gemeinden der echten Eigentums- oder Patrimonialgerichte der Stifter nicht durch eigene Boten, sondern durch den Gerichtsherren allein vertreten waren; diese Ausnahme wurde vermutlich hier deshalb gemacht, weil die Gerichte Enneberg und Sonnenburg

trotz gleicher Entstehungsweise durch grundherrliche Immunität erheblich größer waren als die anderen Gerichte dieser Art, die meist nur eine Dorfgemeinde ausmachten 2 ). Als das Stift Sonnenburg im J. 1785 aufgehoben wurde, übernahm der Staat die Verwaltung des Gerichtes Enneberg, ohne daß an seiner bisherigen Organisation etwas verändert worden wäre. Nach vorübergehender Zuweisung zum Landgerichte Bruneck im J. 1806 wurde Enneberg 1808 mit dem Gerichte Thum und den in liegenden Enklaven

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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 193 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Enneberg unten S, 522 Anm. 1) und femers sagt eine Urkunde vom 5. Oktober 1314 (IStA. SonnenbüTger Urk.), daß Heinrich „Bischof von Trient und Vogt des Stiftes Sonnen burg' dem Nikolaus, Sohn des weil Reimprecht von Schöneck, „Vasall der Kirch© von Trient 1 ' die Belehnung mit den alten Lehen, die dessen Vorfahren von Trient innegehabt haben, erteile. Da aber die Äbtin von Sonnenburg, führt die Urkunde fort, sich beim Bischof über fortgesetzte Bedrückungen, die Nikolaus dem Stifte

auf dessen Besitzungen namentlich im Enneberg „unter dem Vorwande dieser Lehen' zufüge, sich beklage, erkläre der Bischof, daß dies ohne seine Absicht ge schehe und befiehlt dem Nikolaus, davon abzustehen. Daß diese Lehen mit der Vogtei Uber das Stift Sonnenburg zusammenhängen sollen, kann nach dem ganzen Inhalt der Urkunde von 1314 nicht zweifelhaft sein und somit ergäbe sich aus demselben, daß die Herren von Schöneck wenn auch nicht die Vogteigewalt in ihrer alten Bedeutung, so doch die zur Ausstattung der selben

bestimmten Alter vom Bischof von Trient erhalten hätten. Allein es erwachsen aus dem ungewöhnlichen Diktat und einzelnen Wendungen der Urkunde, die nur in einen anschlich von dem „authentico originalen' im 17. Jh. abgenommenen Ab schrift erhalten ist, derartige Bedenken gegen ihre Echtheit, daß ihre rückhaltlose Verwertung kaum möglich erscheint. Der Zweck einer derartigen Fälschung weist auf das Stift Sonnenburg ala Ort ihrer Anfertigung, wo man mit ihr den Übergriffen der Herren von Schöneck und deren

auaübten sie,her nicht au» der Vogteigewalt über das Stift Sonnenburg, sondern, aus der Or&fschaf tsgewalt hervorgegangen, die ja im N'ori- wir im Puatertal dem Hochntifte Brixc.n '/.»stand und von ihm in örtlichen Abschnitten weiter verlieh«« werden konnte. Denn das Immunitäts- privileg, das für das Stift Sonnenburg um 1200 angefertigt wurde, behält dir Blut- gerichtabarkeit im Bereich der Grundherrsohaft des Stifte« ausdrücklich den (trafen vor. Ganz besondere wird diese Annahme durch eine Urkunde

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1939
¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 197 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Enneberg Lenten von Enneberg dein Stifte gehorsam zu sein. 1443 König Friedrieb, III. be fiehlt mehreren tiro lise hen Beamten, das Stift Sonnenburg zu schützen, „da er desselben ..Vogt' sei 1 ). Endlich die Eingriffe Siegmunds in den Streit zwischen Brisen und dem Stift seit 1446 (siehe Jäger a. a. O. 50ff.). Diese Handlungen der Grafen von Tirol beruhten auf keiner formell-rechtlichen Basis, .sondern nur auf ihrer Stellung als die mächtigsten Fürsten im Urnkreise

. In temtorialrechtlieher Hinsieht sind sie beachtenswert, weil das Stift Sonnenburg im landesherrlichen Gebiete der bis zum J. 1500 bestehenden Grafen von Görz liegt, solcherart aber das Ta! Enneberg via facti der direkten land esf ürstl ichen Ingerenz der Grafen von Tirol erschlossen wurde. Ein äußeres Zeichen dieser tatsächlichen Gestaltung war es, daß sich die Grafen von Tirol Vögte dea Stiftes Sonnenburg nannten. Die Bischöfe von Trietit, die die Vogtei übet das Stift seit dessen Gründung innehatten

und sie noch inn J. 1427 betätigten (IStA. Trient. Arch. C. 34) haben sich dagegen nicht aufgehalten. Wohl aber versuchte Bischof Nikolaus Kusa von Brixen dagegen anzukämpfen und provozierte dadurch einen Streit, der eine die Bedeutung des Anlasse* weit, über treffende Ausdehnung erhielt und die wichtigsten Prinzipienfragen der Zeit anschnitt. Im J. 1452 behauptete nämlich Bischof Kusanus, von den Leuten des Gerichts Enneberg in einem Konflikte derselben mit der Äbtissin von Sonnenburg als Beistand angerufen

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¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 191 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
Gericht Enneberg pflege deutsch, jene lad mische Sprache ist von einigen Versuchen abgesehen, nicht zum allgemeinen schriftlichen Gebrauche durchgedrungen 1 ). Vrie auf den Gütern in der nähern Umgebung dea Stiftes Sonnenburg hat dieses auch im Enneberg die niedere Gerichtsbarkeit erworben und zwar im geschlossenen Bereiche der vorerwähnten Gemeinden, über die dichte Lage dieses grun<3herr lichen Besitzes, die hiezu Voraussetzung war, siehe gleich, unten. Wenn auch das kaiserliche

ihren Kindern vererben durften, dahin abge ändert, daß sie wie sonst im Lande (provincia) nur ein Rind dein Stifte als Todfall , ct geben hatten; das bestätigte der Bischof von Trient; als Vogt des Stifte#). Dies spricht dafür, daß die Grundherrschaft in Rechtssachen in Enneberg damals eine weitgehende Verfügungsgewalt besessen hat. Im Urbar des Stiftes »Sonnenburg von 1290 wird ein „plftcitum' d. i. Ehehafttaiding seiner Leute in Enneberg er wähnt und im J. 1327 spricht die Äbtissin von „ihrem Gerichte

' dortselbst, in das sich damals die Herren von Schöneck wie schon früher 1284 harte Eingriffe unter dem Titel der Vogtei erlaubt haben (s. unten S. 511 f.). In einem Kundschafts- briefo von 1418 Feh. 7 (IStA. Stift Sonnenburg Urk.) werden aus dem Gedächtnisse der Leute die Beamten aufgezählt, die seit mehr als 70 Jahren „als des Gotwhaus Richter und Prebet' iti Enneberg Recht gesprochen hätten (und richtend über ail sach, gross und klain, nichts ausgenornen noch hindangesetzt, nur allein die drey Sachen

, die den tod berti« mt, genannt das malefiz): Paul von Hoff, noch zu den Zeiten, da die Schönecker Herren von Buc'.hen»tein gewnsen seien, also vor 1335, dann Hans und Heinrich von Rost und Hans vom Prack 4 ). In Lrkunden werden genannt: 1331. Aug.5 Vincerceli» de Mannbio (d. i, Enneberg) judex domine Diernotis abbatisae ecclesie S. Marie in ftunnenburg; 1383 Heinrich von Rös, Richter in Enberga (IStA. Stift Sonnenburg Urk.); 1434 Peter von Roey und 1440 Peter Morl Richter sm Enneberg (AB. 3 Nr. 1585

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¬Die¬ Viertel Eisacktal und Pustertal.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 3/4)
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Page 217 of 421
Physical description: XI, S. 331 - 737
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,3-4
Intern ID: 105176
itiontem, qui dicitur Ursir et finitur superbis Cafrile in eruce et eciarn durat in ripam in Friseil' ; das Kreuz oberhalb Caprile und die Bergwerksgegend Friseil wird dann noch später öfters genannt (s. unten S. 535). Viel genauere Angaben enthalten die Verträge, die das Hochstift Brisen als Ober- herr des Buchenstem mit jenen der benachbarten Gerichte seit dem 16. Jh. abge schlossen haben, das ist mit der Kepublik Venedig für das Cadore, mit , dem Stift Sonnenburg für das Gericht Enneberg

Guadagnini Avoscano, der damals Herr von Buchenstein war 4 ). Schon vorher hatte aber auch Richard von Camino, Herr des Cadore, auf die Erzgruben Furai! oder Frusil Ansprüche erhoben und jedenfalls dortselbst durch ihm untergebene Arbeiter auch neue Minen eroffnèt. Ein interessanter Vertrag, der am 12. Sept. 1330 zwischen ihm und Guada- '} Der inaine erscheint heute nicht mehr auf den Karten, die Eindeutung ist aber durch folgende Urkunden ermi glicht. 1563 Jan. 26 (IStA. Archiv Stift Sonnenburg Akten

F&sz. XII Pos. 4c) verleiht die Äbtissin von Sonnenburg „die Rappenwisen gelegen auf dein Ursär auf der Abbtey und stoßt an den Wald Colalt (laut Kataster die Höhe östlich ober Corvara), an dem andern Tail an die \\ isen genannt Verenabaradeins f Sp.-K. 19 VI Freiner Wiesen), mit dem dritten Ort an ain \\ isen genannt Buain (Rp.-K. Ruones). Laut einer Kundschaft und einem Biß von 1594 (IFtA. Brix. Arch. 70, 4 C)' endigt sich der Perg Ursara in dem Storestal (Sp.-K. Stureawald). Zur Bezeichnung

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