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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 122 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Zuckschwert (AöG, 90 S. 511). Letzterer wird auch in einer Urkunde von 1342 als Richter zu dem Neuenhaus erwähnt, ebenso 1320 der vorgenannte Christan aus Sarrithein, der vom Landesfürsten damals die neuerbaute Burg ober der Klause zugewiesen erhielt (Stolz, Dm. 3/2 S. 86 u. 88). Statt Bichter von Neuhaus wird im 14. Jh. auch öfters Richter von Gereut gesagt, es entspricht dies dem Viertel Kreut dei Gemeinde Terlan, wo auch ein eigener Turm stand (Tarneller, AöG. 101 S. 328). Bs ist dies die Gegend

, in welcher von dem bereits genannten Konrad Gandner besonders viele neue Bedungen an Weinbergen angelegt worden sind. Noch im Urbar von 1288 werden von dem älteren Urbaramt zu Neuen haus diese Güter des „Burggrafen von Gereut' als eigener Bestand geschieden (FA. 45 S. 130—133). Den Titel Burggraf führte jener Konrad aber nicht wegen Gereut, sondern weil er zeitweise auch das Amt eines Burggrafen von Tirol bekleidet hat. Weil nun die landesfürstlichen Richter in Gereut ihren Sitz nahmen, erhielten sie davon

haus dem staatlichen Gerichte zu Bozen zugeteilt, 1817 als selbständiges Gericht So wird 1326 Christan der Richter de Gereute genannt, 1383 Güter „in der Gegende ze Toerlan ze Gereute' (Stolz, Dm. 3/2 S. 147 u. 90), 1318 Ulricus scriptor tunc temporis judicis Christani in Gereut' (l .Ferd. Egger, Payersberg Nr. 198). 1343 verleiht der Landesfürst Güter in Filpian und befiehlt „dem Gotfried dem Zukswert unserm Richter ze Gereute oder wer nach ihm unser Richter daselbst wird', den Inhaber

dieser Güter zu schützen; 1344 verpfändet der Landesfürst dein Christan quondam j udiri in Gereut Güter (StA. Wien Cod. 398 f. 44 u. 99). 1345 verkauft derselbe dem Konrad von Schenna den Maluschen- und Marteinshof bei Terlan im Gericht Gereut (IStA. Regesten des Trientner Domkapitels). 2 ) So wird 1343 ein Heinrich Richter von Terlan genannt (AB. 1 Nr. 1299), 1390 Hans Ilaiter ebenso (Stolz, Dm. 3/2 S. 240), 1409 Heinrich Tauerli de Gereut jurisdictionis Toerlani (StA. Meran Imbreviatur des Notar Christan).

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 115 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Gericht Flaas, Vergabungen fürstlichem Amtes Neuhaus seit 1280 1 ). Laut einer Urkunde des Landesfürsten Herzog Otto vom J. 1804, die eine seines Vorgängers Herzog Meinhard von 1272 bestätigt, hat dieser den Leuten in Valas und Kampedell in der Pfarre zu Melten von alleni Gehorsam gegenüber dem Richter von Melten befreit und ihnen die Freiheit gegeben, für alle Sachen außerhalb Malefiz sich selbst einen Richter wählen zu dürfen; dafür haben sie dem Landesherren eine Abgabe von jährlich 25 Pfund

zu sein und sich möglichst Freiheit von allen Bindungen nach außen zu verschaffen, so wie wir dies bei den Kolonien der Walser häufig finden. Der Landesherr ist darauf eingegangen, weil ex den Wert der Besiedlung einer so abgelegenen Gegend erkannte, Jedenfalls hat keine andere so kleine Gemeinde in Tirol nur mit Rücksicht auf sich selbst ein derartiges Gerichtsprivileg so frühzeitig erhalten. 1371 befahl der Landesfürst dem Richter von Neuhaus, die Leute von Valas und Kampidell an ihren alten Rechten zu schirmen

(AB. 1 S. 121). Bei der Anlage einer Landessteuer im J. 1402 hat „die Gemeinschaft der Flaser und Kampedeller' auf Grund ihrer guten Briefe von Herzog Meinhard dagegen Einspruch erhoben, daß sie in die Steuerleistung des Gerichtes Neuhaus einbezogen würden, und haben den Spruch erwirkt, daß „das Gericht in Flas und Kampedell' auch in dieser Hin sicht „sunderlich' behandelt werden soll (Stolz, Dm. 3/2 S. 92). Einen Richter von Flas finde ich in alteren Urkunden nicht erwähnt, 1481 Juli 20 (IStA. Urk. I. 1336

) hat der Landesfiirst den Wolfgang Wernher zu seinem „Richter auf Sand Genesien- perg und Flas' pflegweise ernannt. Seit wie lange diese persönliche Vereinigung der beiden Richterämter gehandhabt worden ist und wie lange weiterhin, vermag ich nicht festzustellen. Wie in den Raitbüchern des 14. und 15. Jh. ein Richter oder Gericht zu Flaas nie vorkommt, so auch nicht in den Bekennenbüchern und anderen Akten der Kammer seit dem 16. Jh. Doch steht aus anderen Aufzeichnungen fest, daß seither das Gericht Flaas

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 17 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
dortselbst angestellt 2 ). 1330 quittiert der Landesfürst noch dem Albrecht von Vellenberg Richter zu Eppan wegen eines Baues an der Alteniburg einen Betrag (IStA. Kod. 106 f. 23), 1331 ver lieh er aber „die Behausung ze Altenburch und unser Gericht ze Eppan' dem Volk mar von Tierstein, der jenes von dem Vellenberger abgelöst hatte (StA. Wien Kod. 391 f. 92). Dem Wolfart von Tierstein, Richter zu Eppan, gebietet der Landes fürst 1331 die armen Leute im Gericht zu Eppan gegen die Adeligen, die ihre Bosse

in die Änger jener eintreiben wollen, zu schützen (Stolz, Dm. 2 S. 37). 1345 erscheint Wilhelm von Firmian als Richter von Eppan (a. a. O. 58). 1350 bestätigt dei Landesfürst Markgraf Ludwig die Eeste Altenburg mit dem Gericht im Pfandbesitze der Anna, Witwe Wilhelms des Gnüschen, der sie olfenbar selbst schon besessen hatte; als Richter fungierte Annas zweiter Gemahl, Witel Sehrankbaumer, 1353 erhielt Feste und Gericht Altenburg Johann der Gnüsch zu Lehen (StA. Wien Cod. 402 f. 19 u. 28; Cod. 403

f. 69). Im J. 1399 hat zwar Wilhelm der Genausche, gesessen auf Altenburg, die Heimsteuer für seine Frau auf diese Feste Altenburg mit dem,,Gerichte in Eppaner Pfarre' versichert, die ihm vom Landesfürsten von Tirol zu Lehen war, andererseits war aber schon 1390 Hans Amelung als Richter zu Eppan für Christoffel den Fuchs von FuchsTberg bestellt; es dürfte also eine Zeit lang das Gericht Altenburg den Gneusche und den Fuchs gemeinsam gehört haben. Im J. 1410 — während des Aufstandes des Heinrich von Rottenburg

da Richter wurd', soll jener doch diese Gülte behalten (IStA. Kod. 18 f, 19); 1319 verschreibt der Landesfürst dem Albrecht von Vellenberg 146 Mark auf die Behausung zu Altenburg und das Gericht zu Eppan ( StA. Wien Kod. 389 f. 54) ; 1325 fällt d. Albertus miles de Vellenberch iudex in Eppiano per d. Heinricum regem (Landes fürst von Tirol) einen Streit und ebenso 1327 und hier wird auch ein „scriptor d. Alberti de Vellenberg iudicis' genannt, 1336 ein Chunradus scriva de S. Paulo (Arch. A. Adlige

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 147 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
de Trostperch' eingetragen (Kogler, AöG. 90 S. 477). Es war also diese Burg Trostberg oder später Trostburg, die Graf Meinhard von Tirol im J. 1290 von einem Hugo von Trostberg samt den zugehörigen Gütern erkauft hatte, von jenem seinem Richter auf Villanders als Amtssitz zugewiesen worden, obwohl sie auf der jenseitigen Lehne des Eisacktales, also nicht mehr innerhalb des Gerichtes Vil landers gelegen, war. Im Tiroler Gesamturbar von 1288 ist Trostperch samt Gütern als ein eigenes Amt nachgetragen

1 ). Es ist das ein besonderer Hinweis, daß die Ver bindung des Gerichtes mit der Burg nicht die Entstehung des ersteren bedingt hat, sondern erst nachträglich erfolgt ist. Jene Richter waren 1290 ein Tegno, seit 1292 ein Randolf, seit 1297 ein Jakob — diese Vornamen kommen im Adelsgeschlecht dei- H eiren von Villanders vor und daher dürften ihre Träger mit den letzteren identisch sein — seit 1302 Eberhard von St. Peter und schon 1305 hören die Eintragungen über dieses Gericht in den Kammerbüchern

auf, es ist also jenes seither verpfändet gewesen. 1307 und 1311 erscheint Heinrich von Villanders aus jenem! Geschlechte als landesfürstlicher „Richter ze Trostperch' 2 ), im J. 1341, 1343 und 1346 dessen Sohn Eckehard von Villanders als Inhaber der Feste Trostberg und des Gerichtes auf Yilanders 3 ). Vermutlich haben die Herren von Villanders in dem für aie so verhängnisvollen Jahre 1349 das Gericht Villanders eingebüßt. Damals scheint auch die Trostburg mit ihrem Burgfrieden wieder vom Gerichte Villanders getrennt

wie in aller Folgezeit die selbständige Verwaltung und Existenz der beiden Gerichte in keiner Weise berührt, die Gerichtsgeschäfte besagten damals bereite von den Pfandinhabem eingesetzte Richter und Unter richter 4 ). Beim Geschlechte Gufidaun verblieb die Pfandschaft bis zum Tode Baltasars von Gufidaun (1435), worauf sie auf dessen Schwiegersohn Anton von Tun überging, und bei der Familie der Herren von Tun wieder durch zahlreiche 'a FA. 4ä S. IIS. Die Urkunden über dun Kauf selbst von 1290 .Juni 29 und 1201 Mai

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 107 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Erwähnungen eigener Richter Stadt Bozen die Gerichtsbarkeit in der Vorstadt gegen Gries (jurisdictio in suburbiis versus Griez) als von früher her ihnen gehörig vorbehalten wird (AGT. 2 S. 269), so sind damit gewiß jene vorerwähnten Gassen gemeint. Sie unterstanden eben der Ge richtsbarkeit des Richters der Grafen von Tirol, der in dem benachbarten Gries seinen Sitz damals hatte, vermutlich, weil die Gründe, auf denen diese Häuser erbaut wurden, grundherrlich den Grafen von Tirol

Leopold eine Zoll ordnung für Bozen und befiehlt deren Einhaltung jeglichem Richter, es sei der Lant- richter, Statrichter oder Wanger Gericht (IStA. Urk, I, 2873). Nach der Ordnung, die Herzog Leopold 1381 über die Einsetzung eines Rates der Stadt Bozen gegeben hat, wird derselbe aus den drei Gerichten, in welche die Stadt Bozen zerfiel, nämlich dem Landgerichte Gries, Wangergasse und Stift Trient, das war die innere Stadt oder das Stadtgericht im engeren Sinne, zusammengesetzt (s. oben S. 263

). Auch eine Urkunde von 1387 Aug. 25 spricht von den „dreyen Gerichten ze Poczen und den Gerichten um Poczen' (s. oben S. 202). Die Statuten, welche die Stadt Bozen im J. 1437 durch einen Ausschuß des Rates aufzeichnen ließ (Stolz, Dm. 3/2 S. 80), sprechen Kapitel 23 allein von den „dreyen Gerichten', ein jeglicher Richter soll in diesen einen ganzen Tag Gericht halten, und zwar der Landrichter von Gries am Mittwoch und Donnerstag, der Stadtrichter am Montag und Freitag und der Richter aus der Wangergasse

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 131 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Vergabungen Die Angaben über die weiteren Vergabungen des Gerichtes bei Staffier 2 S. 1087 und Egger Tir. Weist. 4 S. 263 sind wesentlich zu ergänzen und zu berichtigen. Nach dem Tode der Herzogin Ofmia erhielt 1347 Engelmar von Villanders Feste und Gericht Sarntein als Handschaft (AGT. 1 S. 116 u. 138), nach Engelmars jähem Ende im Jahre 1348 samt dem Gericht Ritten Herzog Konrad von Teck, der als seinen Richter zu Sarntein den Morel Mareyder einsetzte 1 am, im J. 1353 Konrad von Frauen berg

, der 1357 und 1359 noch als Inhaber vorkommt 2 ), 1363 bekam die Feste Reinegg samt dem Amt und Gericht Sarntein als Pfand Petermann von Schenna, Burggraf von Tirol, von der Landesfürstin Margaretha und behauptete sie bis zu seinem Tode 1370 3 ). Die von ihm eingesetzten Richter in Sarntein, Morhard der Moreyder, Hans von Stet oder im Anger, werden von 1364 bis 1370 mehrmals genannt 4 ). Von 1371 bis 1387 wird Reinhard W e h i n g e r als Inhaber des Gerichtes Sarntein — wohl auch zu Pfandrecht

—* bezeichnet, der dortselbst als seine Hauptleute den Michael von Durenbach und dann den Vinzenz Flemming bestallte 6 ). Urkunden von 1400 und 1401 nennen den Wilhelm von Northeim als Richter, 1404 Franz Vintler als Hauptmann und Pfleger, 1405 Heinrich von Annenberg als Richter, 1417—1421 Hans von Gerì och als Hauptmann von Sarntein®) ohne daß wir den Bestallungstitel dieser Amtleute näher kennen bis auf den letzteren, der sicher vom Landesfürsten unmittel bar eingesetzt war (IStA. Cod. 132

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 59 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
, so 1373 (IStA. Urk. II, 1057), allein schon 1375 und 1376 Haidenreich von Meissau (Stolz, Dm. 2 S. 243 u. AB. 1 Nr. 826), seit 1383 Joachim von Yillanders und Konrad von Freundsberg 2 ) und spätestens seit 1390, 1393 u. 1402 Heinrich von BOttenburg 3 ). Diese, wie die früheren Inhaber des Gerichts Enn setzten zur Rechtspflege eigene Richter von sich aus ein. So erscheint 1336 ein Gottfried von Meran für Heinrich von Eschenlohe, 1357 Zisg für Oswald von Villanders, 1378 Heinrich Renner, 1379 Hans

' oder ,, Jurati' des Gerichtes Enn werden als Urteiler auch schon in Urkunden von 1334 und 1385 erwähnt (Stolz, Dm. 2 S. 235 u. 240). In einer Kundschaft von 1405 wird auch darauf hingewiesen, daß im Gerichte Enn „gesworne Gerichtsschreiber' angestellt waren, welche die Urkunden in die „Gerichtspuecher' einzutragen haben (a. a. O. 223 u. 245). Die Viertels gemeinden hatten auch später noch das Recht, die Richter und Gerichtsschrei ber, die von den Pfand- und Lehensinhabern des Gerichtes angestellt wurden

, zu wählen oder der Herrschaft wenigstens vorzuschlagen 4 ). Laut der Lehensbereitung *) StA. Wien Cod. 398 f. 11 u. Cod. 402 f. 12, 216, 217, 249; Stolz, Dm. 2 S. 237; Huber, Vereinigung Reg. 154, 162, 167, 295, 382. 2 ) Arch. Gesch. Tir. 5 S. 323; Lichnowski, Gesch. d. H. Habsburg 4 Reg. 1793 f. u. 1829. 3 ) Lichnowski 4 Reg. 2208 ; Stolz, Dm. 2 S. 242 u. 244. *) Im J. 1530 schickt Hans Baumgartner, Pflegsverwalter von Enn, den neu erwählten Richter von Neurriarkt, Zwen Terzago, Bürger daselbst

, zum Empfang von Bann und Acht an die Regierung zu Innsbruck (Landesarchiv Steuer i'asz. VIII Nr. 55). 1553 Jänner 5 schlössen die Herren von Völs als Inhaber der Pfandschaft Enn und Kaldiff, mit dem Bürgermeister und Rat zu Neumarkt und deren Mitverwandten des Gerichtes Enn und Kaldiff einen Vergleich wegen Besetzung des Richter- und Gerichtsschreiberamtes dortselbst (Archiv Neumarkt). Demnach soll die Gerichtsgemeinde hinfür an die Obrigkeit,, all wegen drey taugenlich Personen

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 68 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
. 282 f. 2). Hiebei war auch die Gerichtsbarkeit an den genannten Orten miteingeschlossen, denn im J. 1309 übergab Herzog Otto die Verwaltung des „iudicium Castelli et Kavriani' dem Richter Gotschlin von Enn (Staatsarch. Wien Cod. 383 f. 44) und diese Verbindung wurde beibehalten, als König Heinrich im J. 1314 das Fleimstal außer der „Grafschaft' oder des Gerichtes Castel an das Hochstift Trient zurückstellte (Zeitschr, d. Ferd. 36, 15). Im J. 1324 heißt Gotschalk „gastaldio plebis Enne et comitatus

Castelli et Cavriane') und 1336 spricht der Richter von Enn in der Gemeinde Vallis Floriana, die eben zum Gerichte Castello gehörte, Recht (Stolz, Dm. 2 S. 219 Anm. 2). In einem landesfürstlichen Kanzlei buch werden zum J. 1342 und 1344 Güter im Fleimstal genannt, die „gehorent wei- lent (d. h. früher) in die Grafschaft ze Castel und gehorent nu (nun) in daz Gericht ze Enne' 1 ). Auch weiterhin blieb das Gericht Castel mit dem Gerichte Enn verbunden, so legt im J. 1427 der damalige Richter von Enn

, Jorg Kastner außer über dieses auch über das Gericht Kastel Rechnung (IStA. Cod. 135 f. 26). Die Urbarverwaltung zu Castel im 15. Jh. war laut der landesfürstlichen Haupturbarien aus dieser Zeit (IStA.) dem Amte Enn überwiesen. In den tirolischen Aufgebotsanschlägen, so in jenem von 1504 (Knöpfler, Belagerung Kufsteins S. 46) erscheint das Gericht Castell in ein und demselben Satze mit dem Gerichte Enn und Kaldiff, in Amtsakten von 1510 (IStA. Miscellanea 357) der Richter von Castell

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Year:
1938
Viertel an der Etsch.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 2)
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Page 23 of 163
Physical description: VIII, S. 175 - 328
Language: Deutsch
Location mark: II Z 92/40,2
Intern ID: 105175
Gericht Hocheppan Der Ansitz und Hof Korb, die innerhalb des Gerichtes Hocheppan gelegen sind, hatten laut der zit, Bereitung von 1768 die Freiheit, daß sie der Richter und Gerichts bote von Hocheppan zur Vornahme amtlicher Handlungen nicht betreten, sondern seine Inwohner bloß von Außen vorrufen durften; zur Inventuraufnahme bei Tod fällen pflegten die Grafen von Fieger ala Besitzer von Korb aus freien Stücken den Gerichtsbeamten den Eintritt zu gestatten. Bereits in den J. 1637 und 1641

fährte der Inhaber dieses Ansitzes gegen das Gericht Hocheppan bei der Regierung Klage, daß sich jenes widerrechtlich eine Jurisdiktion über die Bauleute von Korb anmaße. Denn nur infolge der zufälligen Vereinigung des Besitzes von Hocheppan und Korb durch die Herren von Fuchs seit 1476 bzw. 1491 sei „der pauman in Korb einem richter zu Hochöppan, aber allain respectu der getragenen ambtmanschafft und nit richterambtshalber' unterstellt worden, nach der Trennung dieses Besitzes im J. 1612

habe aber ein Richter von Hocheppan nie mehr „mit dem pauman zu Korb etwas zu schaffen gehabt oder alda ainigen actum iurisdictionalem exerciert 1 ). Später haben sich aber die Herren von Fieger mit dem Richter von Hocheppan hierüber doch gütlich verglichen. Dasselbe Recht, das die Herren von Fieger für ihren Ansitz Korb behaupteten, beanspruchte Gral Max v. Wolkenstein im J. 1751 für seinen zum Schlosse Boimont gehörigen Bauhof Firmalein zu Missian, drang aber damit gegen das Gericht Hocheppan nicht durch. (IStA

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