¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
§i. Siedlungs-und verwaltungsgeschichtUche Anfänge. 109 Corone (Graun), Bugnana (Penon), Linticlare (Entiklar) als ,,villae" (Dörfer oder Weiler) genannt, die zur Pfarre Kaltem (Caldare) gehören, Traminum auch als „vicus" (d. i. ebenfalls Dorf). Nach dem weiteren Wortlaut des Vigilibriefes haben nun sowohl jener Heinrich, Sohn des Grafen Regmeno oder Regineno, der auf seinem Eigengut zu Tramin die erste Kirche erbaute, nach langobardischem Rechte (lege Longo bardorum) gelebt, wie eine Reihe
. Aber, wie schon oben (Bd. I, S. 47) bemerkt, ist die Niederlassung von „Teu- tisci" im Herzogtum Trient schon für das 9. Jahrhundert bezeugt und, wenn für irgendeinen Teil im Norden desselben, gerade für die Gegend von Tramin von vornherein wahrscheinlich. Jener „Graf" (comes) von Tramin ist nicht als ein Graf im Sinne der fränkischen Reichsverfassung, sondern nur als Beamter des Bischofs von Trient, dem seit 1004 bzw. 1027 das Herzogtum oder die Grafschaft Trient vom deutschen Kaiser übertragen
war, zu verstehen. Er war wohl ein Gastalde, mit welchem echt langobardischen Titel Beamte der Ge richts- und Domänenverwaltung in den Untersprengeln der Grafschaften bezeichnet wurden. 1 ) Wenn im Jahre 1281 die Grafen von Eppan zwei ihnen gehörige Höfe in Tramin dem Hochstifte Trient abtreten 2 ), so han delt es sich da wohl um Grundherrschaft, nicht um Grafschaftsgewalt oder Landeshoheit. Bei der Gründung des Klosters St. Michael an der Etsch (S. Michele) im Jahre 1145 übergab diesem Bischof Altmann
von Trient u. a. auch einen Hof zu Treminne, der jährlich 5 Mark'Silber ab warf. 3 ) Das Hochstift Trient erweist sich auch sonst in Urkunden seit dem Ende des 12. Jahrhunderts als Grundbesitzer in Tramin und Kur tatsch 4 ) ; wir dürfen es daher für die damalige Zeit mit gutem Grunde als die vorwaltende Grundherr schaff in jenen Orten annehmen. Jener Gastalde des Bischofs von Trient zu Tramin, der uns seit dem Anfang des 13. Jahrhunderts begegnet 5 ), war mit der Verwaltung dieses grund herrlichen
Besitzes wie der Gerichtsbarkeit dortselbst betraut. Einen genaueren Einblick in den verwaltungsrechtlichen Zustand Tramins verschafft uns zum erstenmal ein Vertrag, der im Jahre 1214 zwischen dem Bischof Friedrich von Trient und der Gemeinde Tramin h Über die Gastalden im allgemeinen s. Voltelini AöG. 94, 349 f • 2 ) FA. 5, 41. 3 ) Bonelli 2, 392. 4 ) S. unten Reg. 1, 2. 3, 4. 5. 6. 7, 8. 8b, 9, 12, .13, 14, 16, i6d, 17, 18. 20, 23, 34, Z8. 39 . 40. 5 ) S. unten S. 110 Z. 4 von unten.