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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 9 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
im 17. und 18. Jahr hundert S. 86. § 6. Urkundenbeilagen {Regesten und Texte} zum Abschnitt Kaltem . . 87 Kapitel IV. Tramin, Kurtatsch, Margreid, Kurtinig und Fennberg 108 § 1. Die siedlungs- und verwaltungsgeschichtlichen Anfänge 108 Der Bestand von Tramin und Kurtatsch nach dem Vigilibrief, dortige Grundbesitzer nach langobardischem Rechte S. 108. — Vor waltende Grundherrschaft des Hochstiftes Trient S. 109. — Tramin als Gemeindeverband und Gastaldie unter der Landesgewalt von Trient laut des Vertrages

von 1214 S. nof. — Das Leiherecht der Höfe zu Tramin und seine Bedeutung für die deutsche Besiedlung S. H2f. — Die Anfänge von Kurtatsch und Margreid S. 1x4! — Andere Grundherren zu Tramin neben dem Hochstifte Trient S. 116. — Fennberg S. 116. § 2. Personen- und Ortsnamen in Tramin und Umgegend von beiläufig 1200 Ws 1275 T17 Vornamen S. 117. — Geschlechternamen S. 118. — Hof- und Flur namen 8. 118. —- Gesamtergebnis S. 119. — Die Entwicklung der Namen der Hauptorte S. ngff, § 3. Der Übergang

der Herrschaft über Tramin und Kurtatsch an die Grafen von Tirol . 123 Die Ämter und Gerichte Entiklar oder Kurtatsch und Tramin seit 1259 unter der Grafschaft Tirol, Gericht Tramin seit 1365 wieder unter dem Hochstift Trient S. 123. — Neue Rodungen in diesem Ge biete seit 1260, Tramins Ruf als Weingegend S. 124!. — Beibe haltung des alten Leiherechtes der Höfe S. 124. — Amtleute bei den genannten Gerichten und ihre Nationalität S. 124. — Übergabe des Gerichtes Tramin seitens des Hochstiftes Trient

an die Graf schaft Tirol im Jahre 1779 S. 128. § 4. Die Orts- und Geschlechternamen in Tramin und Umgebung vom Ende des 13. bis zum 16. Jahrhundert . . . 129 Verzeichnis der Hof- und Flurnamen von ca. 1275 bis 1450, geordnet nach den Ortsbereichen Tramin, Kurtatsch, Margreid, Entiklar, Kurtinig, Söll, Graun, Penon, Fennberg S. 129!. — Ebensolches Ver zeichnis der Geschlechter na men S. 131 ff. — Adel S. 134. — Gesamt ergebnis S. 134. — Zuwanderung von Nonsbergern und Oberdeut schen nach Tramin S. 135

. — Deutsche Notare und Geistliche in Tramin S. 137. — Liste von Einwohner- und Flurnamen aus dem 16. Jahrhundert S. 138. — Bergnamen S. 138. § 5. Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden für und in Tramin und Umgegend 139 Einzelne deutsche Ausdrücke in lateinischen Urkunden S. 139L ■— Urkunden ganz in deutscher Sprache, insbesondere die Gerichtsord nung von 1385 S. 141, ferner andere Urkunden der Landesfürsten von Tirol und der Bischöfe von Trient S. 142, von Einzelpersonen S. 143,

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Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 155 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
134 Kap. IV. Tramin, Kurtatsch, Margreid usw. Gattungen werden bei 22 Namen neben den deutschen auch latinisierte Formen gebraucht, 8 Namen romanischer Wurzel haben auch noch ebensolche Form. Als „edel“ d. h. adelig werden von diesen Geschlechtern im IZ. Jahr hundert bezeichnet: dieKampenner und die Kuen zu Tramin, die ab der Platten von Margreid, die Anich von Altlehen zu Kurtatsch, die von Stetten zu Tramin. Siegelmäßig, aber anscheinend nicht adelig waren die Peham zu Tramin (s. unten S. 145

Anm. 3). Bei näherem Zusehen ergibt sich, daß diese Geschlechter nicht auf einem anderen Wege als die anderen bäuerlichen und bürgerlichen deutschen Grundbesitzer in die Gegend gekommen, sondern aus dieser breiten Bevölkerungsschichte allmählich emporgewachsen sind. Über die Herkunft und die Standesart der Kam penn er liegt eine bemerkenswerte Kundschaft (in deutscher Sprache) vom Jahre 1438 vor; der erste Kampenner, der sich in Tramin etwa um das Jahr 1400 niedergelassen hat, galt

zwar als sehr wohlhabend, und er hätte durch Annahme eines ihm öfter angebotenen Burglehens in den Adelsstand eintreten können, verschmähte aber dies und wollte mit seinen Nachbarn in Tramin alle deren Pflichten und Lasten teilen (s. unten Reg. 158a). Die Kuen sind in den Adelsstand gelangt, indem sie um 1300 gerade für die Gemeinde Tramin die Verpflichtung zu Reiterdienst übernahmen und von den Gemeindelasten dafür befreit wurden (s. unten Reg. 68a u. 141a); um 1380 heiratete Cuno (Chuno) von Tramin die Erbtochter

des letzten Herren von Belasi, einer alt-eppanischen Burg am Nonsberg, und erwarb dadurch diesen Besitz; seither nennt sich sein Geschlecht Khuen von Belasy (Äußerer, Adel des Nonsberg, S. 139). Die Pair ab Altenburg, gesessen zu Tramin, sind auch erst allmählich in den Adelsstand hinein gewachsen, laut Urkunde von 1427 (unten Reg. 158*) stehen sie zum Landesfürsten im Verhältnisse von Zinsleuten, ihr Haus zu Tramin hatte aber damals schon das Freiungs- oder Asylrecht, und sie selbst führten eigenes

Wappen. 1 ) Das Gesamtergebnis der Statistik der Orts- und Familiennamen für Tramin und Umgegend für die Zeit von 1275 bis beiläufig 1450 ist dem nach folgendes: Deutsche Wurzel Roman. Wurzel Latinisierte Formen und deutsche Form und deutsche Form von beiden Hof- und Flurnamen 164 52 16 Familien- 267 46 63 namen Es ist demnach kein Zweifel möglich, daß die ansässige Bevölkerung von Tramin, Kurtatsch, Margreid seit dem 13, Jahrhundert für sich nur 9 Über die Freitürme der Payr und Khuen zu Tramin

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 131 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
HO Kap. IV. Tramm, Kurtatsch, Margreid usw. geschlossen und in das damals angelegte berühmte Kopialbuch des Hoch stiftes, den Codex Wangianus, eingetragen worden ist. 1 ) Tramin wird hiebei „comunitas Tremeni ad dictam capellam pertinentium'Y d. h. die Gemeinde der zur Kirche von Tramin gehörigen Leute, genannt, und dieser oder ein ähnlich gebildeter Ausdruck, meist „capella Tremeni“ schlechtweg, war auch in der folgenden Zeit zur Bezeichnung der Gemeinde Tramin allgemein üblich

. Unter ,,Capellae“ verstand man damals nicht nur Kapellen im heutigen Sinne, sondern Bei- oder Tochterkirchen einer Pfarre (parochia oder plebatus), an welchen ein Seelsorger in Abhängigkeit vom Pfarrer wirkte und die so den Mittelpunkt einer Gemeinde darstellten. Tramin hatte, wie wir ja schon aus dem Vigilibriefe wissen, eine solche Kirche, die zur Pfarre Kaltem gehörte und sich von dieser erst seit dem Ende des 14. Jahrhunderts loslöste und eine selbständige Pfarre wurde. 2 ) Zur Kirche von Tramin standen

in weiterer Abhängigkeit jene von Kur tatsch, Söll, Graun, sicherlich waren daher diese Orte in die oben erwähnte ,,communitas“ von Tramin miteingeschlossen. Trotz dieser Bezeichnung der Gemeinde Tramin ist es aber doch nicht ausgemacht, daß die Seel sorgsgemeinde die ursprüngliche Bildung gewesen und die Wirtschafts oder politische Gemeinde erst in Anlehnung an die kirchliche entstanden ist. Sondern die Loslösung aller dieser Organisationszweige kann von der alten Muttergemeinde Kaltem gleichzeitig

oder sogar in umgekehrter zeitlicher Folge — die weltliche Gemeinde vor der kirchlichen — geschehen sein. Immerhin war aber dann die kirchliche Selbständigkeit besonders auffallend und hat die Benennung der Gemeinde nach ihr bewirkt. Trotz dieser gemeindlichen Loslösung des Kirchensprengels Tramin und Kur tatsch von jenem von Kaltem behauptete der Bereich der alten Groß pfarre Kaltem noch längere Zeit seine Geltung als einheitliche Mark genossenschaft. Diese verfügt z. B. im Jahre 1260

über die Verwendung von bisherigem Waldland zu Rodungszwecken und wahrscheinlich aus demselben Titel im Jahre 1346 über bereits bestehendes Bauland. 3 ) Da neben erscheinen allerdings im Jahre 1273 in demselben Sinne auch die Orte Tramin, Kurtatsch, Graun, Entiklar, Penon und Söll als einheit licher Mark verband. 4 ) Aber noch 1519 bezeichnen sich die drei Gerichte Kaltem, Tramin und Kurtatsch als „ein Gemein“ hinsichtlich der Nutzung der Fischerei wie anderer mit der Allmende zusammenhängender Rechte, 5 ) Tramin

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 164 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
§5- Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden. 143 besitzen!, treffen wir seit dem 14. Jahrhundert die deutsche Ausfertigung der Rechtsgeschäfte, d. i. in Form der subjektiven Siegelurkunde in deutscher Sprache. Im Jahre 1351 wird zwischen den Herren von Spaur (am Honsberg) und einem Traminer Gutsbesitzer ein Verkauf eines Hofes in Tramin ganz in deutscher Sprache und in Form einer Siegel urkunde verbrieft, ebenso in Tramin im Jahre 1363 zwischen den ober- schwäbischen Herren

von Hohenegg und demselben reichen Traminer namens Lazzer 1 ); als Zeugen treten in beiden Fällen einheimische Tra miner auf, der in der Urkunde von 1351 genannte Chunrad Schreiber (d. i. Notar) von Tramine dürfte jene auch verfaßt und geschrieben haben. In gleicher Weise — als Siegelurkunden in deutscher Sprache — werden fernere ausgestellt: im Jahre 1386 ein Rücklösungsvertrag um den Weg- scheidhof in Graun, höchstwahrscheinlich zu Tramin 2 ); im Jahre 1388 ein Darlehensvertrag zwischen einem Manne

aus Pennon bei Kurtatsch und einem Bürger zu Hall am Inn, allerdings an letzterem Orte, aber mit dem Pennoner als Aussteller; im Jahre 1419 in Tramin ein Kaufvertrag zwischen dem Spital zu Bozen und einem bäuerlichen Manne zu Tramin; 3 ) im Jahre 1406 eine Baurechtsverleihung durch Heinrich von Rottenburg und 1410 eine durch den Propst von St. Michael um Güter zu Tramin und Kur tatsch 4 ); 1405 wieder zu „Tramynne“ ein Vertrag zwischen Mitgliedern des adeligen Geschlechts der Thun, 1415 der Khuen, 1423

und 1426 der Spaur, 1445 der Schenken von Kronmetz, 1449 und 1451 der Stetten und Langmantl zu Tramin, wobei es sich stets um Güter zu Tramin und Kur tatsch handelte; 1445 weitere Baurechts Verleihungen an Leute von Tra min. 5 ) Daneben wurden im 14. in überwiegender und im 15. Jahrhundert in immerhin noch erheblicher Anzahl die Rechtsgeschäfte für die Ein wohner von Tramin und Kurtatsch in Form lateinischer Notariatsinstru mente beurkundet. 6 ) Ende des IZ. Jahrhunderts bequemten sich die Notare

zu Tramin erst dazu, ihre Briefe in deutscher Sprache niederzu schreiben, wenigstens sind mir erst seit dieser Zeit Muster hierfür bekannt. 7 ) Dies fällt um so mehr auf, weil schon seit langem der Notariatsberuf in Tramin an Deutsche verschiedener Herkunft übergegangen war. 8 ) Jene Notarsurkunden in deutscher Sprache haben noch ganz den Aufbau und Formelreichtum der alten lateinischen Instrumente, sind eigentlich nur Übersetzungen derselben und im Vergleiche zu dem gedrungenen Stile - 1 ) S. unten Reg

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 137 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
II6 Kap. IV. Tramin, Kurtatsch, Margreid usw. auch zum Gerichte Salurn, und zwar nachweislich vom 13. Jahrhundert bis zur endgültigen Aufhebung des selbständigen Gerichtes zu Salurn. 1 ) Wenn ich trotz dieses geschichtlichen Zusammenhanges Kurtinig mit Tramin in einem Abschnitte behandle, so tue ich dies mit Rücksicht auf seine Lage westlich des Etschlaufes. Das Hochstilt Trient war also in Tramin, Kurtatsch, Margreid und den Bergorten Söll, Graun und Penon damals, im 12. und in der 1. Hälfte

des 13. Jahrhunderts sicherlich die vorwaltende Grundherrschaft und hatte dortselbst die Gerichts- und sonstige politische Gewalt inne. Nicht aller Grundbesitz stand aber in der Verwaltung des bischöflichen Gastalden zu Tramin, sondern war vom Hochstifte zu Lehen oder Eigen weiter gegeben, wodurch neben dem Hochstift auch andere, adelige und geist liche Grundherren dort erscheinen. So hatten die Edlen von Wanga Höfe zu Tramin laut Urkunde von 1225 inne 2 ); ja bald nachher hat ihnen das Hochstift einen noch weit

größeren Besitz zu Tramin um 400 Mark verpfändet, im Jahre 1241 allerdings wieder zurückgelöst. 3 ) Ein anderes deutsches Adelsgeschlecht aus der nächsten Umgegend von Bozen, wie die Wanga, waren die Herren von Haselberg, die Grundbesitz in Tra min vom Hochstift Trient zu Lehen trugen. 4 ) Die Herren von Kaltem hatten ebenfalls in Tramin grundherrlichen Besitz. 5 ) Außer den deutschen Adelsgeschlechtern aus dem Norden des Hochstiftsgebietes haben die Bischöfe von Trient auch einzelnen

Bürgergeschlechtern ihrer Haupt stadt Trient in Tramin und Umgegend grundherrlichen Besitz zu Lehen recht verschafft. An solchen dem Namen nach zweifellos romanischen Trienfinern werden uns genannt: Petarinus (unten Reg. 1), Zambonus (17), Ferandellus (19, 24, 25, 26, 29, 30, 35, 36, 49), später Badecha, Capoletus (63, 64) und Pissavacha (77, 84, 108, 121). Von den Bischöfen von Trient dürfte auch der Besitz herrühren, den das Domkapitel von Trient zu Tra min an abhängigen Gütern und Leuten zu Tramin

hatte. 6 ) Daß das Stift St. Michael an der Etsch bei seiner Stiftung vom Bischof Altmann von Trient Güter zu Tramin erhalten hat, erwähnte ich bereits oben S. 109. Der Fennberg — Mons Faone — ward bei der Gründung des Stiftes St. Michael an der Etsch diesem vom Bischof Altmann von Trient zu geeignet. 7 ) Wahrscheinlich hat sich diese Schenkung nicht auf das ganze h Den ersten unmittelbaren Beweis hierfür bietet eine Urk. V. 1339 {unten Reg. in). Aber auch der Umstand, daß Güter und Höfe zu Kurtinig

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 158 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
§ 4- Orts- und Gesclilechternamen von beil. 1275—1450. 137 seitens eines Kaufmannes aus Regensburg. 1 ) Manche von solchen kauften sich in Tramin an und ließen sich ständig hier nieder, wie Glieder des bekannten Augsburger Geschlechtes Gossenbrot 2 ), und andere aus Augs burg, Straßburg, München, Hall in Tirol 3 ). Daneben finden sich in Tramin auch zu dieser Zeit Leute aus den unmittelbar anstoßenden deutschen Gegenden wie aus Eppan, Bozen, Tisens. 4 ) Auch unter den Notaren, die in Tramin

arbeiteten und dort ihren Sitz hatten, finden sich seit der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts manche aus der Bozner Gegend, andere sind aus Tramin selbst, seit Ende des 14. Jahrhunderts finden wir unter ihnen Leute aus Ravensburg, Hanau, Innsbruck, also aus entfernten und näheren deutschen Gegenden. 5 ) Bereits 1351 wird in einer deutschen Urkunde ein „Schreiber“ zu Tramin genannt, der wohl als Notar anzusehen ist; die Herren von der Platte hatten einen eigenen Schreiber in Dienst. 6 ) Daß diese Notare

und Schreiber die deutsche Sprache verwendeten, ergibt sich aus manchen Urkunden, die von ihrer Hand stammen. Die Kirche von Tramin hat früher der Pfarre Kaltem unterstanden, wurde daher in den lateinischen Urkunden stets „capella", in einer deutschen Urkunde von 1415 „chapellen zu sand Kreyn zu Tramynn", weil dem hl. Quirin geweiht, genannt; „Kirch- pröpste“, wirtschaftliche Verwalter des Kirchenvermögens aus dem Laien stande, werden zu jener Zeit auch hier in Tramin erwähnt. 7 ) 1441 wurde die Kirche

von Tramin zur selbständigen Pfarre erhoben; die an dieser wirkenden Priester sind nach Namen und Herkunft meistenteils als Deutsche zu erkennen. Dasselbe gilt für die Pfarren zu Kurtatsch und Margreid. 8 ) Um 1410 war Priester zu Tramin ein Johann von Eßlingen, er hat während dieser Zeit eine Abschrift der sog. Kaiserchronik herge stellt, einer volkstümlichen Geschichtsdichtung in deutschen Reimen. 9 ) x ) Unten Reg. 134. z ) Reg. 141; s. oben S. 132 unter Gossenbrot. 3 ) Unten Reg. 148, 158, 141

Reg. 112 u. 125 a. ! ) S. oben S. 110. Unten Reg. 157* u. 161a. 8 ) Atz-Schatz 2, 138, 154, 171 ff. Weiteres über den deutschen Charakter dieser Seelsorgen seit dem 16. Jahrh. s. unten S. 147t. — Nachträglich ersehe ich, daß die Kirche von Tramin eigentlich dem hl. Quiricus, nicht dem hl. Quirinus geweiht war. Da aber der erste Heilige im Volke wenig bekannt war, scheint dieses die Verwechslung mit dem hl. Quirin, der in der volkstümlichen deutschen Form St. Krein heißt, vorgenommen zu haben. (Vgl

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 166 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
Turm gilt ja als eines der bemerkenswertesten Bauwerke der deutschen Gotik am äußersten Südrande ihrer Verbreitung. 1 ) Ein ähnlicher Vertrag ist aus dem Jahre 1512 auch für den Kirchenbau zu Kurtatsch bekannt. 2 ) Was weiters die Gerichtsurkunden anlangt, so haben wir einige Kund schaftsbriefe aus den Jahren 1424 bis 1450 für das Gebiet von Tramin in deutscher Sprache. 3 ) Insbesondere eine dieser Kundschaften, vom Richter von Tramin auf genommen und unter dessen Siegel von Gerichts wegen

niedergeschrieben, gibt die Reden von Leuten aus Tramin und Kaltem in offenkundiger Unmittelbarkeit und Naturtreue wieder und wird daher von mir als Probe deutscher Sprechweise der dortigen Bevöl kerung im Wortlaut mitgeteilt. 4 ) Ein ausführliches Verzeichnis des Nach lasses nach dem Kaplan Bernhard von Tramin wird im Jahre 1491 vom dortigen Richter und Gerichtsschreiber ebenfalls in deutscher Sprache auf genommen und niedergeschrieben. 5 ) Die Verfachbücher der Gerichte Tramin und Kurtatsch, die seit

- und Weideordnung für Tramin und Kurtatsch vom Jahre 1534 7 ), eine Metzger-, Bäcker- und Saltnerordnung für das Gericht Kurtatsch von 1545, Handwerker- und Rigiordnungen (d. h. allgemeine Gemeinde- und Felderordnungen) für das Dorf Margreid, je zwei vom Anfang und Ende des 17. Jahrhunderts, eine Rigiordnung für Kurtatsch von 1718 und 1754. Auch die sog. Rigibücher, d. s. Protokolle über die 1 ) Eine schöne Abbildung der Kirche von Tramin s. im Bilderwerk ,,Südtiioi" von Schätz. 2 ) Atz-Schatz 2, 167

. Der hier gegebene Auszug läßt erkennen, daß das Original des Vertrags in deutscher Sprache verfaßt ist. 3 ) S. unten Reg. 157c u. 158a. Eine Kundschaft des Hans Peham zu Tramin von 1450, unter eigenem Siegel in deutscher Sprache abgefaßt, ist in vollem Wortlaut abgedruckt von Heuberger in den Veröffentl. d. Ferd. 6, 116. 4 ) Abdruck s. Texte Nr. V, unten S. 189. B ) Zingerle, Inventare, S. 184. *) Vgl. dazu oben Band I, S. 67 Anm. 4. Das erste dieser Verfachbücher von 1518 bis 1524 bezieht sich auf Streitsachen

Reihe von Urbar-Reversen des landesfürstlichen Amtes Stetten zu Tramin und Kurtatsch von 1629 bis 1700; es sind lauter Siegelurkunden in deut scher Sprache. 7 ) Gedruckt TW. 4, 321. Stolz, Südtirol II. IO

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 133 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
112 Kap. IV. Trarnin, Kurtatsch, Margreid usw. hundert heißt Tramin, wenn eben nicht kurzweg Gemeinde, „villa" oder Dorf, nur einmal im Jahre 1451 „oppidum*', d. h. kleine Stadt. 1 ) Wenn auch gemäß des Vigilibriefes Tramin und die benachbarten Orte schon lange vor dem 13. Jahrhundert bestanden haben, so müssen wir doch aus verschiedenen Umständen schließen, daß Trarnin zu Anfang dieses Jahrhunderts eine sehr starke Vergrößerung seiner Anbaufläche und damit auch seiner Bevölkerung erfahren

hat. Schon die Erbauung einer Burg durch die Gemeinde im Jahre 1214 könnte in dem Sinne ge deutet werden, daß gerade damals die Vergrößerung des Ortes eine solche Maßnahme veranlaßt hat. Viel entschiedener spricht aber dafür eine andere Beobachtung. In Urkunden, die Verleihungen von Gütern seitens Grund herren an Bauleute in Tramin, Kurtatsch, Margreid, Graun und Fennberg beinhalten, wird dieses Rechtsverhältnis durch eine ständige, mehr oder weniger gleichlautende Leiherechtsformel bezeichnet: nämlich

als ein Erbzinslehen gemäß dem Rechte und der Gewohnheit der Hauser des Marktes zu Trient und der Gemeinde (Kapelle) zu Tramin und des weiland Bischof Friedrich von Trient. In dieser voll ausgebildeten Form konnte ich die Formel aber erst seit dem Jahre 1299 finden, von da ab so gut wie ständig. 2 ) Die — natürlich lediglich nach meinen Nach forschungen — erstmalige Erwähnung der Formel in einer Urkunde von 1225 lautet aber: nach dem Gebrauche der Höfe des Herren Bischofs zu Tramin. 3 ) In Urkunden von 1229, 1284

, 1288 (zweimal) und 1292 wird ebenfalls nur von einem zu Tramin üblichen Leiherecht der Höfe ge sprochen, einmal (1284) der Bischof Friedrich von Trient als dessen Ur heber dieses Leiherechtes bezeichnet, einmal (1288) dieser oder der Bischof Gerhard von Trient, der Schreiber der Urkunde war sich über diesen Punkt offenbar nicht sicher. 4 ) Friedrich regierte 1207—1218, Gerhard 1223—1232. Nur einmal wird im 13. Jahrhundert, nämlich im Jahre 1264, ein Hof zu Tramin angeblich nach Trienter Marktrecht

verliehen. 5 ) Jeden falls muß man aus dieser Sachlage folgern, daß in der Zeit, die der Re gierung des Bischofs Friedrich von Trient (1207—1218) am nächsten liegt, das Leiherecht der Höfe zu Tramin als eine an sich typische Form, ohne Beziehung der städtischen Häuserleihe zu Trient angesehen worden ist. Die Gleichsetzung der Traminer mit dieser letzteren Leiheart ist erst später, seit dem Ende des 13. Jahrhunderts, in die Formel hineingenommen worden, dürfte also lediglich der Meinung der damaligen

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1928
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Page 145 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
124 Kap. IV. Tramin, Kur tat sch, Margreid usw. gang zwar nicht näher bekannt ist, aber jedenfalls zugunsten der Grafen von Tirol erfolgte. 1 ) Vom Bischöfe Egno von Trient erhielt Meinhard im Jahre 1272 den Zehent zu Tramin zu Lehen und, was noch wichtiger ist, seine Gemahlin Elisabeth und damit er selbst sehr ausgedehnte Ro dungsrechte im Gebiete von Tramin 2 ): nämlich sechzig Joch Land und was Elisabeth noch dazu erwerben werde, sowie überhaupt den ganzen Wald von der Traminer Klause

seit etwa 1270 auch in der Gastaldie Tramin die Gerichts- und sonstige Landesgewalt, die dem Bischof zustand, ganz an sich genommen und hier sogar ganz neue organi satorische Verfügungen getroffen. 5 ) Die Gerichtsbarkeit über den Ort Tramin im engeren Sinne unterstellte er seinem Hauptmanne von Kaltem, Heinrich von Rottenburg, Hofmeister der Grafschaft Tirol, der aber für Tramin einen eigenen Richter (Gastalden) einsetzte. 6 ) Für Kurtatsch Margreid, Söll, Graun, Penon und Oberfennberg schuf

Meinhard spätestens vor 1289 ein eigenes Gerichtsamt, das der Hauptmann des Schlosses Enti klar übernahm, wo auch ein eigenes Urbaramt seinen Sitz erhielt. Auch dieses Amt ist im Jahre 1315 den Herren von Rottenburg übertragen worden, die zur tatsächlichen Amtsführung auch hier ihre beauftragten Richter einsetzten. 7 ) Während nun die späteren Landesfürsten von Tirol wahrscheinlich im Jahre 1365 das Gericht Tramin an das Hochstift Trient wieder Zurückgaben, blieb das Gericht Entiklar oder Kurtatsch

stets unter der unmittelbaren Landeshoheit von Tirol. Daß auch noch in der Zeit, nachdem Graf Meinhard von Tirol die Landeshoheit über das Gebiet von Tramin und Kurtatsch in die Hand bekommen hatte, hier noch viel waldiges und ödes Land zu beurbaren war, das zeigen die bereits erwähnten Verleihungen von 1260 und 1273. 8 ) Die dadurch ins Werk gesetzten Rodungen hatten auch einen Zuzug neuer Arbeitskräfte, die sich hier ständig ansiedelten, zur Folge und diese x ) S. unten Reg. 52 a. 2 ) S. unten Reg

. 37, 39 u. 40. 3 ) S. unten Reg. 94. Vgl. dazu auch oben S. 115 Anm, 4. 4 ) Font. rer. Austr. 45, 127 Z. 207, “) Die näheren Belege hierüber werde ich in meiner politisch-histor, Landesbeschrei bung von Tirol, Abt. Südtirol, bringen (vgl. oben S, 7 Anm. 3). ®) Erwähnungen dieses Beamten s. nuten Reg. 38, 40, 42, 55. Die in Reg. 46a zum J. 1277 erwähnte Aktion des Hochstiftes Trient, seine Rechte in Tramin wiederherzustellen, war nur ein Versuch, der vorläufig keinen vollen Erfolg hatte. 7 ) Erwähnungen dieses Beamten

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1928
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Page 147 of 363
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Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
!2Ö Kap. IV. Tramm, Kurtatsch, Margreid nsw. meinden Tramin und Kaltem bezeichnen selbst im Jahre 1463 in einem gemeinsamen Schreiben an den Landesfürsten den Weinbau als die einzige Unterlage ihres Bestandes, während Verkehr und Handel für sie im Gegen satz zu den Orten am linken Etschufer nicht in Betracht komme. 1 ) Bereits im 14. Jahrhundert war man im Gebiete von Kurtatsch-Tramin so sehr auf den Handel mit Wein und dessen Ausfuhr durch fremde Kaufleute eingestellt, daß der Ausdruck

und gleich auch in Tramin in der Volkssprache üblich waren und noch sind, verzeichnen erstmals in ziemlicher Reichhaltigkeit die Pachtverträge des 16. Jahrhunderts. Sie sind teils deutscher Wurzel, teils romanischer, aber in letzterem Falle mit starker Umformung zu deutschen Lehn Worten. 4 ) Obwohl also schon seit dem Mittelalter das einigermaßen ansteigende Gelände von Tramin bestens bebaut war, war doch die Niederung gegen die Etsch weithin mit Auen und Sümpfen, dem sogenannten Traminer Moos, bedeckt

, an das sich nordwärts das Kälterer Moos anschloß. Außer den nächst anstoßen den Gemeinden hatten dort seit alters auch solche aus dem Nonsberg Weiderechte. Erst im Jahre 1774 ging man unter der Leitung des aus genannt: „Elsaß, Welsche Lande, Chrain, Veltlin, Tramin, Franken und Österreich.“ Er setzt also die Lage von Tramin für Südtirol überhaupt. Wolkensteins Chronik von Tirol (ca. 1600) sagt: „Der schön und reiche markth Tramin, so zimblichen lang aber schmal ist, allda die treffliche wein Thraminer (wachsen

. 22, 463). —- Weiteres über die Beliebtheit des Traminer Weines s. bei Zingerle, Inventare S. 220 u. 382. b S. oben S. 104 Reg. 38 gegen Ende. 2 ) S. unten Reg. 149c. 3 ) In einer Urk. v, 1417 wird als Zinszeit bestimmt: „an der wymmad mit andern wein des gewechs zu Tramin oder zu Curtatsch und die als so gut sein als die andern." (Langer a. O. 4, 135*.) Im J. 1470 stiftet der Landesfürst von Tirol dem Kloster Georgenberg „vier fueder Traminer wein des allerbesten, so j erlich in unserm ambt

zu Churtetsch wachsen“ (Chronik, S. 313). In Tramin selbst galt wieder die Lage in der Flur „Hirsch sprung" für den Weinwachs als besonders trefflich, in Kurtatsch die von „Laimpuhei" (s. unten Reg. 129 u. 149 c). 4 ) S. z. B. oben S. 105, Reg. 41. — In Hippolitis Repertorium des Trienter Hoch stiftsarchiv fol. 75, das bis 1919 im IStA. war, jetzt in Trient sich befindet, wird in einem Regest vom J. 1293 „vinum teutonicum" und „latinum“ erwähnt, leider habe ich mir seiner Zeit den übrigen Inhalt

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
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Intern ID: 501857
128 Kap. IV. Tannin, Kurt ätsch, Margreid usw. Strobl, 1378 Hartei, 1391 Pair 1 ), 1405 Peham, 1461 Prenner und Anich. 2 ) Die Namen der späteren Richter, die vom Hochstift Trient eingesetzt wurden, stehen mir leider nicht vollständig zur Verfügung. 3 ) Im ganzen scheint aber die Trienter Regierung meist einheimische Deutsche mit dem Richteramte betraut zu haben. Im Jahre 1491 wird Alexander Augen- litsch als Richter und Leonhart Vieberger als Gerichtsschreiber zu Tramin genannt. 4 ) Letzteres

ist besonders bemerkenswert, weil das Amt des vom Gerichte eingesetzten Schreibers für die deutsche, für die lom bardisch-welsche Rechtsverfassung hingegen der selbständige Notar be zeichnend war. 1681 war Richter zu Tramin Johann Vescovi 5 ), 1730 Matthias Pichler, von dessen stramm deutscher Gesinnung wir noch zu sprechen haben werden. 6 ) Im Jahre 1777 tauschte das Haus Österreich mit dem Hochstifte Trient das Gericht Castelio im Fleims gegen die Gerichte Tramin und Levico aus. So kam das Gericht Tramin

, das nur den gleichnamigen Markt umfaßte, unter unmittelbare Hoheit Tirols bzw. Österreichs; das Gericht Kurtatsch, zu dem die Orte Kurtatsch, Margreid, Soll, Graun und Penon gehörten, war es, wie oben erwähnt, schon lange. Bei jener Ver änderung im Jahre 1779 waren nur Rücksichten auf territorialpolitische, nicht auf nationale Abrundung maßgebend gewesen. Denn Castelio schloß enge an das trientische Fleimstal an, während Tramin bisher eine einsame trientische Enklave im unteren Etschviertel der Grafschaft Tirol

gewesen war. Die deutsche Gemeinde Altrei aber gelangte damals mit dem Gerichte Castelio unter die Hoheit Trients und ward so gleich der deutschen Ge meinde Truden dem welschen Fleimstal politisch angeschlossen, obwohl sie — trotz ihrer Lage im Fleimstal — unmittelbaren räumlichen Zu sammenhang mit dem deutschen Gerichte Neumarkt hatten. Bei der Übernahme der betreffenden Gerichte unter die neue Landeshoheit wurde bemerkenswerterweise in Tramin der Huldigungseid der Bevölkerung in deutscher, in Castelio

in italienischer Sprache abgeleistet. 7 ) Da das Ge richt Castelio bisher als österreichisches Lehen den Grafen von Zenobio- Albrizzi gehört hatte und jetzt dieses Lehensband abgelöst werden mußte, gab die österreichische Regierung nun den Grafen als Ersatz die Gerichte Tramin und Kurtatsch zu Lehen. So hat nun diese italienische, aus Venedig stammende Adelsfamilie, die bereits das ganze Gebiet links der Etsch, die Gerichte Neumarkt (Enn), Salurn und Königsberg als Lehensherrschaft x ) Reg. 122, 144, 146, 150

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 146 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
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Intern ID: 501857
§ 3- Der Übergang der Herrschaft an die Grafen von Tirol. I2Z kamen eben aus den nordwärts anstoßenden deutschen Gebieten. Ähnlich wie für Kaltem hat auch für Tramin und Kurtatsch die besondere Eignung der Gegend zum Weinbau und Weinhandel im 14. und 15. Jahr hundert eine stetige Zuwanderung aus näheren und entfernteren deutschen Gebieten zur Folge gehabt. Der Ruf der Güte des Traminer Weines tritt in der schriftlichen Überlieferung des 15. Jahrhunderts sogar auf fallender hervor

als jener der Lagen von Kaltem. In den Reiseberichten und Landesbeschreibungen des 15. und 16. Jahrhunderts wird öfters Tra min als der bedeutendste Weinort des deutschen Etschlandes genannt. Die erste dieser Erwähnungen stammt von keinem anderen als Leonardo Bruni von Arrezzo, dem berühmten Verfasser der florentinischen Ge schichte und Begründer der humanistischen Geschichtschreibung. Er hatte im Jahre 1414 als päpstlicher Sekretär auf der Reise zum Konstanzer Konzil Tramin berührt und lobt seine Berühmtheit

und seinen Reichtum an Weinen. 1 ) Mittelbar ergibt sich auch aus Brunis Darstellung, daß er die Gegend von Tramin von Deutschen bewohnt fand. 2 ) Spätere Schrift steller äußern sich ähnlich über die Weinlage von Tramin. 3 ) Die Ge- *) Leonardi Arretini Epistolae familiäres (Lib. IV) Ausgabe von Venedig 1495, fol. d IIII; die Stelle lautet übersetzt: „Von Trient kamen wir nach Tramenum, einem sehr schönen und glücklichen Orte (vicus), links am Berge jenseits des Etschflusses gelegen. Doch überragen den Ort

schrecklich drohende Felsen. Dieser Ort ist berühmt durch die Menge seiner Weingärten und dem Bacchus, wie es scheint, besonders heilig. Es sind hier so viele Weingärten, daß ich niemals irgendwo an einem Orte mehr gesehen habe. Der Boden selbst, auf dem die Reben gepflanzt sind, ist in manchen Lagen fast so weiß wie Schnee. Das kommt davon, daß der überragende Berg aus Marmor besteht. Dieser bricht in Stücken herunter und gibt dem Boden, den er bedeckt, eine weiße Außenseite. Bei Tramin wächst

eine solche Menge Wein, daß es bis in die Gegenden jenseits der Alpen seinen Überfluß abgibt. Dann kamen wir nach Meran. Ich weiß nicht, ob man es eine Stadt (oppidum) oder ein Dorf (vicus) nennen soll, denn alles ist hier für eine Stadt (urbs) zur Genüge vorhanden, nur die Ring mauer fehlt. Bei so überaus reichen Orten wie Tramin und Meran kommt das wohl daher, weil sie unter so steilen Felsen liegen, daß eine Ringmauer um sie nicht gebaut werden kann.“ 2 ) Bruni sagt nämlich zwischen der Schilderung

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Language: Deutsch
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§i. Siedlungs-und verwaltungsgeschichtUche Anfänge. 109 Corone (Graun), Bugnana (Penon), Linticlare (Entiklar) als ,,villae" (Dörfer oder Weiler) genannt, die zur Pfarre Kaltem (Caldare) gehören, Traminum auch als „vicus" (d. i. ebenfalls Dorf). Nach dem weiteren Wortlaut des Vigilibriefes haben nun sowohl jener Heinrich, Sohn des Grafen Regmeno oder Regineno, der auf seinem Eigengut zu Tramin die erste Kirche erbaute, nach langobardischem Rechte (lege Longo bardorum) gelebt, wie eine Reihe

. Aber, wie schon oben (Bd. I, S. 47) bemerkt, ist die Niederlassung von „Teu- tisci" im Herzogtum Trient schon für das 9. Jahrhundert bezeugt und, wenn für irgendeinen Teil im Norden desselben, gerade für die Gegend von Tramin von vornherein wahrscheinlich. Jener „Graf" (comes) von Tramin ist nicht als ein Graf im Sinne der fränkischen Reichsverfassung, sondern nur als Beamter des Bischofs von Trient, dem seit 1004 bzw. 1027 das Herzogtum oder die Grafschaft Trient vom deutschen Kaiser übertragen

war, zu verstehen. Er war wohl ein Gastalde, mit welchem echt langobardischen Titel Beamte der Ge richts- und Domänenverwaltung in den Untersprengeln der Grafschaften bezeichnet wurden. 1 ) Wenn im Jahre 1281 die Grafen von Eppan zwei ihnen gehörige Höfe in Tramin dem Hochstifte Trient abtreten 2 ), so han delt es sich da wohl um Grundherrschaft, nicht um Grafschaftsgewalt oder Landeshoheit. Bei der Gründung des Klosters St. Michael an der Etsch (S. Michele) im Jahre 1145 übergab diesem Bischof Altmann

von Trient u. a. auch einen Hof zu Treminne, der jährlich 5 Mark'Silber ab warf. 3 ) Das Hochstift Trient erweist sich auch sonst in Urkunden seit dem Ende des 12. Jahrhunderts als Grundbesitzer in Tramin und Kur tatsch 4 ) ; wir dürfen es daher für die damalige Zeit mit gutem Grunde als die vorwaltende Grundherr schaff in jenen Orten annehmen. Jener Gastalde des Bischofs von Trient zu Tramin, der uns seit dem Anfang des 13. Jahrhunderts begegnet 5 ), war mit der Verwaltung dieses grund herrlichen

Besitzes wie der Gerichtsbarkeit dortselbst betraut. Einen genaueren Einblick in den verwaltungsrechtlichen Zustand Tramins verschafft uns zum erstenmal ein Vertrag, der im Jahre 1214 zwischen dem Bischof Friedrich von Trient und der Gemeinde Tramin h Über die Gastalden im allgemeinen s. Voltelini AöG. 94, 349 f • 2 ) FA. 5, 41. 3 ) Bonelli 2, 392. 4 ) S. unten Reg. 1, 2. 3, 4. 5. 6. 7, 8. 8b, 9, 12, .13, 14, 16, i6d, 17, 18. 20, 23, 34, Z8. 39 . 40. 5 ) S. unten S. 110 Z. 4 von unten.

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 138 of 363
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Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
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St. Michael als dem Grundherren des Gebietes zuschreibt. Das Leihrecht seiner dortigen Höfe war jenem des Hochstiftes Trient für seinen Urbarbesitz in Tramin angepaßt und wie dieses als „deutsches Zinslehen" bezeichnet. 2 ) § 2. Personen« und Ortsnamen in Tramin und Umgegend von heil. 1200—1275. An sich kann uns diese Übersicht über die Grundherrschaften in Tramin und Umgegend noch nichts Entscheidendes über die Volksart der dortigen Siedler sagen. Insbesondere die vorwaltende Grundherr schaft

, das Hochstift Trient, besaß damals in volklicher Hinsicht ein zwitter haftes Gepräge. Deutschtum und Romanentum rangen hier damals um die schließliche Geltung. Um über jene Frage einige Klarheit zu gewinnen, müssen wir die Personen- und Ortsnamen der Gegend etwas näher betrachten. Ich nehme die Namen, die in den Urkunden bis etwa 1275 auftreten, zuerst und gesondert vor, denn bis zu jenem Abschnitt war in Tramin und Umgegend das Hochstift Trient der alleinige Träger der politischen Macht, nachher treten

ihm in dieser Hinsicht die Grafen von Tirol an die Seite, Daß diese neue politische Macht für die deutsche Be siedlung auch dieser Gegend nur förderlich sein konnte, ist wohl von vornherein anzunehmen. Es gilt aber zu beweisen, daß bereits vor der Mitte des 13. Jahrhunderts unter der alleinigen Herrschaft des Hoch stiftes Trient der Grund zur deutschen Besiedlung von Tramin und seiner Umgegend gelegt worden ist, denn diese Vermutung ergab schon in sehr starkem Maße die obige Erörterung über das Traminer Leiherecht

. In dem bereits erwähnten Vertrage von 1214 werden als Vertreter der Gemeinde Tramin, das waren also die wirklichen Ansiedler und Boden bebauer dortselbst, folgende Leute genannt: Waldemannus, Geruncus, Telcus, Martinus, Trintinus. Die ersten zwei Namen sind ebenso sicher germanisch wie die letzten zwei romanisch. Die Vornamen der Leute, die dann in den Urkunden von 1209—1270 als Bauleute, d. h. als zins pflichtige Erbleihebesitzer der Höfe zu Tramin und Umgegend Vorkommen, ergeben folgende Reihen: ■*) Vgl

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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§i. Siedlungs-und verwaltungsgeschichtliche Anfänge. m Kurtatsch und Margreid gehörten, und wird auch als eigene „gastaldia“ bezeichnet. 1 ) Gastalden des Bischofs von Trient zu Tramin werden auch sonst in diesem und dem nächsten Jahrzehnt erwähnt. 2 ) Der eigentliche Inhalt des Vertrages von 1214 bezieht sich auf folgendes: Der Bischof, der dort als „dux et dominus”, „Herzog und Herr“, regiert, erlaubt der Gemeinde zur Ehre und Förderung des Hochstiftes auf dem Hügel Castellacium oberhalb

Tramin eine Burg zu erbauen, zu diesem Zweck den Hügel abzuholzen und das Holz zum Bau zu verwenden; in der Burg soll der Bischof einen Pallas und eine Kapelle errichten, jedes Mitglied der Gemeinde einen Keller anlegen, der zu seinem Hofe dauernd gehört. Die Gemeinde sorgt selbst für die Bewachung der Burg, Berufskrieger oder Ritter dürfen auf ihr keine Wohnung nehmen außer zu Kriegszeiten im Dienste des Hochstiftes. Der Vertrag ist geschichtswissenschaftlich deshalb sehr wichtig

könne, die jener nicht erwünscht wäre, ein feudales Herrenschloß, dessen Insassen die Leute der Gemeinde in Abhängigkeit und Dienstpflicht bringen könnte, war doch nicht außer acht gelassen und daher jene vorsorgliche Bestimmung gegen die Auf nahme von Rittern getroffen. Tramin muß damals (1214), als es diesen „Vertrag” (pactum boni concordir) mit dem Bischof, seinem Landesfürsten, schloß, doch schon eine bedeutende Gemeinde gewesen sein, sonst wäre ihm die selbständige Erbauung einer Burg

unter den angegebenen Bedingungen wohl nicht zugestanden worden und wohl auch nicht möglich gewesen. In demselben Sinne spricht ja auch der Umstand, daß gerade hier der Sitz eines Gastalden des Bischofs von Trient gewesen ist. Doch ist die von manchen Historikern gebrachte Behauptung, daß eine Urkunde von 1202 das „burgum novum”, d. h. den neuen Markt von Tramin erwähne, irrig, jene Urkunde meint damit Neumarkt links der Etsch. 4 ) Erst seit dem 16. Jahrhundert wird Tramin tatsächlich als Markt bezeichnet früher

im 14. und 15. Jahr- h Über die Zugehörigkeit von Kurtatsch und Margreid zur Gastaldie von Tramin s. gleich unten 8. 115. — Daß auf der neuen Feste von Tramin drei Belfrede (Türme oder Bergfriede) zu bauen waren, könnte auch auf die Dreizahl dieser Orte gedeutet werden. 2 ) S, unten Reg, 2, 4 u. 8b. Voltelini, AöG. 94, 353 Anm. 5. 3 ) Vgl. dazu Stolz, a. O. I, S. 173 f. Der Hügel, der in der Urkunde von 1214 ,,Castellacium" genannt wird, heißt heute noch der Kastlozer Bichel (Staffier 2, 832

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 160 of 363
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Roen die Bezeichnung „Hoechster Romener Spitz“, weiter südlich „Kort- scher Gipfel“ und „Kanzelkopf“. Die beiden ersteren Namen sind von den westwärts anstoßenden Gemeinden Romeno und Corredo genommen. Erst die Katastermappe der Gemeinden Tramin und Kurtatsch vom Jahre 1858 verzeichnen den Monte Roen unter diesem Namen 1 ), ferner den Göllerkopf, Schwarzkopf, Marienspitz, Correderjoch, Kanzelkopf, Schönleiten, diese alle am südlichen Kammverlaufe des Mendelgebirges, und endlich den Hörraut

und Hasler Berg, den letzten Eckpfeiler des Fenn berges und damit des deutschen Siedlungsgebietes gegen Süden. Das steile Tal, das von Tramin zum Romener Spitz emporzieht, das Höllental, wird zum erstenmal in einem Markenbeschrieb des Gerichtes Tramin vom Jahre 1537 genannt, hier auch der Grauner Kofi für das Gebirge oberhalb Graun. § 5. Die Verwendung der deutschen Sprache in Urkunden für und in Tramin und Umgehung, Die Orts- und Geschlechternamen sprechen also durchaus für die unbedingte Vorherrschaft

der deutschen Sprache in Tramin und Um gegend im späteren Mittelalter. Die Sprache der Urkunden, die in diesen Orten oder für Leute aus denselben ausgestellt sind, ist allerdings im 14. und in der 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts zu allermeist die lateinische. Allein auch hier werden häufig in den lateinischen Texten einzelne deutsche Ausdrücke eingeflochten und dann meist gesagt, daß sie in der deutschen Sprache oder in der allgemeinen Umgangs- oder Volks sprache so lauten. Das ist natürlich

auch hier ein bündiger Beweis für die Stellung der deutschen Sprache in diesen Orten Tramin, Kurtatsch, Mar- greid und jenen auf dem Berge. Des Näheren finden sich solche deutsche Ausdrücke mit dem Erklärungsworte „teotonice“ in Urkunden für Entiklar im Jahre 1269 unten Reg. 22, Margreid Reg. 64, Kurtatsch 95, Tramin 91, Fennberg 131; mit „vulgariter" für Kurtatsch Reg. 134a; mit der doppelten Erklärung „vulgariter teotonice“ für Graun unten Reg. 61 u. 92, Fennberg 81, Margreid 88, 93, 118, 119. Von den ein zelnen

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¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 156 of 363
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Siedlung im Gebiete von Tramin feststellen (s. oben S. 676), so hat also das Deutschtum gegen Ende des 13. Jahrhunderts die etwa hier noch vorhandenen Reste von Romanen völlig aufgesogen und schon damals hier alleinige Geltung erreicht. In Tramin ist dieser Vorgang also zeitlich schon bedeutend, nämlich um etwa ein Jahrhundert, früher abgeschlossen als in Kaltem. Er vollzieht sich aber auch wesentlich hier und dort ganz anders. In Tramin kam ein starker Schub an deutschen Kolonisten

auf einmal in ein bisher unge nutztes Gelände von größerer Ausdehnung und machte sich hier heimisch; in Kaltem erfolgt die Eindringung des deutschen Elements mehr allmäh lich und verteilt sich innerhalb einer langen Zeitspanne auf ein Gebiet, das an verschiedenen Punkten bereits von der Nutzung der Romanen er griffen worden war. Diese Unterschiede in der Verdeutschung beider Ge biete müssen wohl beachtet werden. Wenn B. Malfatti a. 0. S. 26 Kaltem und Tramin in dieser Frage als völlig gleichgeordnet betrachtet

, so ist das irrig; wenn seine Behauptung, daß erst bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts in beiden Gebieten das Deutschtum die Oberhand gewonnen hat, schon für Kaltem um ein gutes Jahrhundert zu spät angesetzt ist, so für Tramin um fast drei Jahrhunderte. Er hat auch dafür gar keinen Beweis anzu führen, denn die nach Langobardenrecht lebenden Traminer des Vigilius briefes fallen in die Zeit vor dem 12. Jahrhundert und diese Rechts zugehörigkeit beinhaltet hier noch nicht unbedingt romanische Sprach- zugehörigkeit

; das Urbar, das aber Malfatti nach Bidermann als Beweis für das 14. Jahrhundert anführt (s. oben S. 63 u. 68), bezieht sich wohl auf Kaltem, aber nicht auf Tramin. Für die Ansässigkeit oder auch nur Anwesenheit von gebürtigen Nonsbergernin Tramin sind aus den Urkunden auch des späteren Mittel alters nur wenige Belege zu ermitteln 1 ); jedenfalls ist diese Erscheinung in Kaltem in viel stärkerem Ausmaße wahrzunehmen. 2 ) Die edlen Herren h So aus Axium (?), Seio (unten Reg. 122), Raina (134), Caldes, Wald

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 157 of 363
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Kap. IV. Tramin, Kurtatsch, Margreid usw. 136 von Thun, die aus dem Nonsberg stammen, zeigen sich seit dem Ende des 14. Jahrhunderts in Tramin, Kurtatsch und Margreid begütert und mit dortigen adeligen Geschlechtern, wie den Anich, verschwägert. Nach ihren Hausurkunden zu schließen, bedienten sich die Thun damals bereits der deutschen Sprache als ihrer Umgangssprache. 1 ) Ähnliches ergibt sich für die Herren von Spaur. 2 ) Daß die Welschen aus dem Nonsberg um das Jahr 1300 herum als ein fremdes

, von der übrigen und daher deutschen Bevölkerung abstechendes Element empfunden wurden, zeigt das Vor kommen des Familiennamen Walch in Margreid. 3 ) Eine Urkunde der selben Zeit bringt den Familiennamen ,,Latiner“ für Tramin, jene ist aber eine etwas spätere deutsche Übersetzung aus dem lateinischen Ori ginal, wo der Name jedenfalls „Latinus“ gelautet hat. 4 ) Ich halte es nicht für wahrscheinlich, daß der Name in der Umgangssprache so gelautet hat, sondern eben auch ,,Walch“. Der Notar, der das Original

“ für eine bestimmte Flur im Bereiche von Tramin, und die Bezeichnung „Walscher Steig“ für den Gebirgspfad, der von Tramin und Kaltem unter dem Göllberg nach dem Nonsberg führt 6 ), sprechen in demselben Sinne: daß nämlich die Welschen des Nonsberges in Tramin als etwas Besonderes, von dem Volkswesen der Hauptmenge seiner Bewohner Verschiedenes an gesehen worden sind. Der ständige Geschäftsverkehr von Weinkaufleuten aus den ober deutschen Handelsstädten ist auch zu Tramin festzustellen, so 1360 h Langer a. O. Heft

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 167 of 363
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Gemeindeversammlungen, liegen seit dieser Zeit vor und sind selbstver ständlich deutsch abgefaßt. 1 ) Das zeigt, daß nur die deutsche Sprache in Tramin und Kurtatsch auch damals Geltung im öffentlichen Leben hatte. Das gänzliche Fehlen von Schriftwerken in italienischer Schriftsprache oder romanischer Volkssprache, das wir oben S. 83 für Kaltem betont haben, ist auch für das Gebiet von Tramin und Kurtatsch festzustellen und es ergibt sich daraus dieselbe Schlußfolgerung, die oben vermerkt wurde

. § 6. Beabsichtigte Angaben über die deutsche Volks- und Sprach* Zugehörigkeit von Tramin und Kurtatsch im 16. bis 18. Jahrhundert. In Wolkensteins Beschreibung von Tirol 2 ) werden für die Zeit um 1600 die volklichen Verhältnisse zu Kurtatsch und Tramin wie folgt be schrieben: „Das gericht Gurtatsch (also die Gemeinden Kurtatsch, Margreid, Penon, Graun, Söll und Oberfennberg) hat als teisch volckh“; d. h. hat durchaus deutsche Bevölkerung. Nur das „thörfl Söll ist mit merern Welschen als Nonser bewont

.“ Über Tramin sagt Wolkenstein 3 ): „Der schön und reiche mark ch (Markt) Th r am in gehört aigenthumblich zu dem bischtumb Trient, gebrauchen sich doch der teischen sprach und des landrechts (d. h. der Tiroler Landesordnung), die appelacion (d. h. der Rechtsweg) get gen Triendt, auch die meisten Teische sein, doch ist die welsche (sprach) auch bey inen gemayn, auch ire gueter- und pauleyt (d. h. Dienstboten) als Welsche und ab dem Nons sein.“ Nach dieser Angabe waren also die grundbesitzenden Leute

in Tramin damals Deutsche, die allerdings meist auch Italienisch verstanden, die Dienstboten und Arbeiter aber, gleich wie im Gericht Kaltem, vielfach welsche Nonsberger. Daß in Tramin und Kurtatsch die „Walhen“ als ein x ) Diese Ordnungen und Bücher sind nach den Or. verzeichnet AB. i, 2x9—222. Ab schriften von den Ordnungen liegen in der Sammlung der ungedruckten Weistümer der Akademie der Wissenschaften (derzeit IStA.) vor. Vgl. auch unten Reg. 164. -— In einer größeren Aktenlage, beinhaltend

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1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 163 of 363
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142 Kap. IV. Tramin, Kurtatsch, Maxgreid usw. uns der Umstand, daß in dem sonst lateinisch geschriebenen Testamente die Ortsangabe des vermachten Gutes („auf dem Rauchenpuhel“) in deut scher Sprache gebracht wird, zu versichern, daß die Frau ihren Willen eben in deutscher Sprache ausgedrückt hat. Ferner sind ganz in deutscher Sprache auch Urkunden geschrieben, mit denen der Tiroler Landesfürst in den Jahren 1327 und 1334 Güter zu Penon und Kurtatsch an dort ansässige Leute verleiht, im Jahre

1350 das Vermächtnis eines Traminers bestätigt oder im Jahre 1407 an die Gemeinden Tramin, Kurtatsch und Kaltem einen Befehl wegen ihrer Weiderechte an der Etsch richtet; ein Revers (Empfangsbestätigung) für Zinslehen, die die Pair von Tramin vom Landesfürsten von Tirol im Jahre 1427 erhalten haben. 1 ) Der Bischof von Trient sendet im Jahre 1372 in deutscher Sprache ein Schreiben an die Gemeinde Tramin, in dem er die Einsetzung eines Schiedsgerichtes anbefiehlt; im Jahre 1382 erteilt er ebenso

einem Manne in Graun die Belehnung mit einem Zehenten zu Kur tatsch. 2 ) Weitere deutsche Verleihungen des Bischofs von Trient für ein zelne Bewohner und die ganze Gemeinde zu Tramin sind seit dem An fänge des 15. Jahrhunderts überliefert. Seit dieser Zeit war es überhaupt in der fürstbischöflichen Kanzlei zu Trient, insbesondere bei der Führung der Lehensbücher und wohl auch der sonstigen Schreibgeschäfte, üblich geworden, die für die deutschen Gegenden bestimmten Stücke zusammen zunehmen, und es wurde

für diesen Amtszweig eine eigene, also deutsche Abteilung der Kanzlei bestellt. In deren Bereich fiel außer Bozen selbst das ganze Bozner Unterland und Überetsch mit Neumarkt, Eppan, Kal tem und Tramin, weiters aber auch das damals vorwiegend deutsche Krön- oder Deutschmetz und Grimm (Grumo). 3 ) Für alle andern Gebiete, in denen das Fürstentum Trient entweder Territorialhoheit oder einzelnen Lehensbesitz hatte und die Bevölkerung vorwiegend romanisch war, gebrauchte seine Kanzlei die lateinische Sprache

. Das ist natürlich wieder ein besonderer Hinweis darauf, daß die Bevölkerung der erst bezeichneten Gebiete auch am Hofe zu Trient als deutsch betrachtet worden ist. Aber auch bei den Bewohnern der Orte von Tramin, Kurtatsch und Umgebung selbst, bei den adeligen und dann auch den bäuerlichen Grund- x ) S. unten Reg. 85, 102, 125, 158*; oben S, 94, Reg, 23. 2 ) S. unten Reg. 141a u. 147a. 3 ) Beweise für diese Angaben bietet ein Index für die Trienter Lehenbücher, der im IStA. um 1910 angefertigt worden

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Books
Year:
1928
¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums im Bozner Unterland und Überetsch sowie in den deutschen Gemeinden im Nonsberg und Fleimstal.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 2)
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Page 134 of 363
Place: München [u.a.]
Publisher: Oldenbourg
Physical description: XIII, 332 S.
Language: Deutsch
Location mark: II A-25.025/2
Intern ID: 501857
§ i. Siedlungs- und verwaltungsgeschichtliche Anfänge. HZ recht unmittelbar als Vorbild gedient hat. Keinesfalls darf diese Erwäh nung des Trienter städtischen Leiherechtes in der Leiheformel für Tramin zum Beweis für die Behauptung gemacht werden, daß die ersten Bebauer jener Höfe zu Tramin aus Trient gekommen seien und von dort für diese Höfe das städtische Leiherecht von Trient mitgebracht hätten; eine solche Schlußfolgerung ziehen ja manche italienische Geschichtsforscher

, um die Italianität des Ursprungs von Tramin behaupten zu können. Es ergibt sich also aus der Entwicklung jener Formel, daß das Leihe recht der Höfe zu Tramin in seiner geschichtlichen Entstehung mit dem Leiherecht der Häuser zu Trient nichts zu tun hat, sondern erst später die sachliche Übereinstimmung beider Leiherechte erkannt worden ist. Das Hochstift Trient war Grundherr des Marktes oder städtischen Bau gebietes zu Trient, zu Bozen und zu Neumarkt und vergab die Grundfläche für die einzelnen Häuser samt

Hofraum an die Bürger gegen jährliche Zinszahlung zu einem erblichen Besitzrechte; dies hieß dann „Marktrecht“, wie seit dem 12. Jahrhundert für jene Orte urkundlich näher bekannt ist. 1 ) Dieses städtische Leiherecht war für die Beliehenen weit günstiger als etwa die grundherrliche Abhängigkeit auf dem Lande meistenteils es zu ließ. Wenn nun in Tramin und Umgebung für die landwirtschaftliche Grundleihe ein diesem städtischen Leiherecht im Wesen gleichartiges Leiherecht allgemein Platz griff

ist. Auch die Verleihung der Höhen von Vielgereut (Folgaria) an „fremde Bauleute“ zur Beurbarung und Besiedlung ist durch eine Urkunde vom Jahre 1216 überliefert. 2 ) Letztere bestimmt, wie das ganze Gebiet in zwanzig Landlose zu zerteilen und jedes von diesen als ein eigener Hof an Bauleute zu ver geben sei, die sie als erbbares Zinslehen vom Hochstifte innehaben sollen. Eine ähnliche Anordnung wird Bischof Friedrich auch für Tramin ge- 1 ) Voltelini in Acta Tirol II, Einleitung S. XC ff.; Wopfner, Erbleihe

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