Geschichte Tirols von 1809 - 1814 : mit einem Ausblick auf die Organisation des Landes und den groszen Verfassungskampf
kunft nie mehr ohne placeta regia zur Ausführung zu bringen 1 ). Formell blieb die mitgeteilte Entscheidung der Zentral-Organisierungs-Hofkommission in Geltung, obwohl Roschmann an die Verwirrung erinnerte, die infolge des Jurisdiktionsstreites entstanden war; da sich aber auch die Mitglieder des Staatsrates der Ansicht nicht verschlossen, daß bei der Stimmung unter der Geistlichkeit Gewaltmaßregeln vergeblich bleiben müßten, eine Pro vision der verwaisten Gebiete unerläßlich sei, fanden
sie sich mit der Auf stellung von Vikaren durch die ausländischen Bistümer ab 2 ). Da Roschmann mit Recht betonte, daß nach Abtretung des Anteiles ausländischer Bistümer der Sprengel Brixens zu groß werde, regte er die Errichtung eines Bistums in Innsbruck an; die Zentral-Organisierungs-Hofkommission vertagte jedoch die Entscheidung dieser Frage bis zur endgültigen Erledigung der Territorial fragen 3 ). Die Frage der Dotierung ließ Roschmanns Anregung bald von der Bildfläche verschwinden, obwohl sie vom tirolischen
verringerte ohnehin den Sprengel des Erzbistums beträchtlich. Um ihn nicht auf ein lächerliches Ausmaß zurückzuschneiden, riet die Hofkommission, der Erzdiözese ihren Anteil in Tirol zu belassen, nur das bunt durcheinander gewürfelte Gebiet im Zillertal durch gegenseitigen Austausch zu ordnen. Salzburg erhielt den Besitz Freisings (mit Ausnahme von Scharnitz) und *) Entscheidung des Kaisers, 12. April 1815. Vgl. Vortrag der Zentral-Organisierungs- Hofkommission, 27. Februar 1815. W. St. A„ Staatsrat 1815
, Nr, 1678. Vgl. Helfert S. 428. Hock-Biedermann S. 460. 2 ) Vortrag der Zentral-Organisierungs-Hofkommission, 7. März 1815; vorgetragen in der Sitzung vom 25. März 1815. Staatsrat 1815, Nr. 1670. 3 ) Vortrag der Zentral-Organisierungs-Hofkömmission, 2. Jänner 1815. W. St. A., Staatsrat 1815, Nr. 356. 4 ) Vgl. über ihn Helfert S. 47. ä ) Vortrag der Zentral-Organisierungs-Hofkommission, I. Mai 1815. Behandelt in der Sitzung vom 20. Mai 1815. W. St. A., Staatsrat 1815, Nr. 3194.