Festschrift zum 50-jaehrigen Bestande, zugleich 44. Jahresbericht über das Jahr 1906 : [Vorarlberger Landes-Museum ; 1857 - 1907]
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Author:
Vorarlberger Landesmuseumsverein
Place:
Bregenz
Publisher:
Vereinsbuchdr.
Physical description:
298 S. : Ill., graph. Darst.
Language:
Deutsch
Notations:
Text teilw. in Fraktur
Subject heading:
g.Vorarlberg ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung
Location mark:
III A-35.869
Intern ID:
498240
zu gelten. Beim Auftrieb in die Atzung fahren die Bludescher am ersten Tag bis Lötsch, am zweiten etwas über den Montiolen- bach, am dritten über das Valstertobel zu den Maiern und den andern in der Atzung liegenden Hofstätten und setzen so den Wechsel im Frühling bis zum Abschlag Tag um Tag fort. Die Thüringer hingegen treiben den ersten Tag zu den Gantner, den zweiten auf Jerliöboden, den dritten auf Blattes und den vierten hinter das Valstertobel. Jene Bewohner, welche eine neue Hofstatt am Berge
beziehen, sind alleweil frei von Erlegung des Einzugsgeldes, da sie am Gemeindenutzen keinen Anteil haben, ihre Güter ohnehin der Atzung wegen beschwert sind. Die 9 Hofstätten am Berge sind in Bezug auf die Güter und Alpen, die sie außerhalb der Atzung bisher inne hatten, frei von der Belegung (Besteuerung) durch die Gemeinde; in Bezug aber auf jene Liegenschaften, welche sie von jetzt an dort erwerben, haben sie sich mit den Dorfgeschwornen abzufinden. Wer oberhalb der Atzung wohnt, aber Güter
sträubten sieh dagegen, indem sie vorbrachten, sie hätten ihre Pfarrkirche in Bludesch und zu äderen Bau auch mitgeholfen. Der Bischof Ulrich von Chur ernannte eine Kommission zur Prüfung der Frage und Schlichtung des Spans, Dieselbe tagteim Amtshause zu Thüringen und erzielte am 27. Sept. folgende vom Bischof unter dem 5. Nov. 1695 ratifizierte 92 ) Ver einbarung: Sämtliche 83 ) Haushaltungen am Thüringer- und Gappieschener- Berge, 30 an der Zahl, werden von der alten Pfarrkirche in Bludesch losgelöst
und der Pfarre Thüringen zugeteilt, zu welcher sie von jetzt an wie andere Pfarrgenossen beisteuern. Bludesch erhält eine Abfindungssumme von 20 fl. Das Läutkorn, das der dortige Meßner bisher am Berge eingezogen hat, ungefähr 12 Viertel, verbleibt ihm, wenn er es selber weiterhin einsammelt, zu Zweidritteln, zur Hälfte aber, falls es der Thüringer Meßner' einhebt. Die restlichen Teile hat jeder der zwei Kollegen dem andern _ 81 ) Blum. Landschafts- u. Gemeindearchiv in Thüringerbg. 02 J Pfarrarch. Bludesch