Zur Reformationsgeschichte der freien Reichsstadt Frankfurt a. M. : aus dem literarischen Nachlasse des verstorbenen Stadtpfarrers Beda Weber
die er nach Ritters Ausdrucke sich daselbst „angcfrcit' hatte, nach Frankfurt führte und mit ihr in der Doinkirche, dem Schauplatze seiner früheren Gewaltthatcn gegen die katholische Kirche, seinen Kirchgang und scine Hvchzeit hielt zum Aergcr- mß aller Wvhldcnkenden, nachdem kaum der Austrag mit seiner ehemaligen Frankfurter Braut fertig geworden war. Er nannte dies scène „Sclbstrechtfertigung', um „seines etwas freien Lebens und Umgangs' halber, weßwegen er öfter er innert werden mußte
, wie uns Ritter erzählt. Umsonst schickten Luther und Melauchlhon öfters außerordentliche Prediger nach Frankfurt, um die Ordnung daselbst herzustellen, unter andern auch den Martin Vucerns, einen Apostaien aus dem Domi nikanerorden. welcher spater in England Rcformatiousdieustc geleistet hat. Umsonst vcrfaßie man im Jahre l5-i2 eine sogenannte Frankfurter Concordicnfvrmel, die mißhclligen Prüdikauien zu einigen. Die letztere diente vielmehr in ihren vorsichtig gewählten, nach beiden Seiten ziemlich farblos
ge haltenen Ausdrücken als Beweis, wie wenig man auf Einheit der Lehren der Ncformajiou Zu Frankfurt rechnen konnte. Solche Erscheinungen konnten weder anlocken noch erbauen. Unter diesen Umständen hielt es der Stadtrath für ein großes Glück, an Peter Gelmer einen Prediger an Mclanders Stelle zu bekommen, welcher durch feine verwuuderfame Ge schmeidigkeit die Verhältnisse zu bemustern verstand. Er stammte aus Bamberg und war als Student zu Wittenberg durch Luther zum Abfall vom katholischen Glauben
gebracht worden. Bon Erfurt, wo er einige Zeit als Prediger gestanden hatte, kam er auf ausdrückliche Berufung im Jahre 1536 nach Frankfurt, und wurde bald vor allen übrigen Prädikanten der Liebling und das auserwählte Werkzeug des Rathes, um die Reformation gegen seine starrsinnigen Kollegen auf kluge Weife allmählig durchzuführen. Er behielt nach Ritters Erzählung im Einverständnisse mit der städtischen Obrigkeit von den Cercmomen des PapstthumS soviel bei, als es „sich mit der christlichen Freiheit