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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
History
Year:
1886
Ueber Herzog Sigmund's Vormundschaft 1439 - 1446
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Page 58 of 121
Author: Ladurner, Justinian / Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Physical description: S. 23 - 140
Language: Deutsch
Notations: Aus: Archiv für Geschichte und Altertumskunde Tirols ; 3
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Vormundschaft ; g.Tirol ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 102.256
Intern ID: 261266
uns erkenntlich zeigen wollen, — und da auch K, Fridrich unserer Landschaft der Grafschaft Tirol an der Etsch im Inn thal etliche Verschreibung nnd Verpflichtung damals zu Hall darum ausgestellt, welche am letztvergangenen 8t. Jacobslag erloschen, so haben wir seine kön. Gnaden gedeihen, er möge in Anbetracht unserer Jugend, und dass bei jetzigen schweren Verhältnissen, die jetzt häufig in den Landen sich ergeben, die Regierung zu verwesen „vns etwas frömbd“ wäre, uns, unsere Lande und Leute

in seiner Vormundschaft, Regierung und Verwesung gnädiglich zu behalten geruhen, was er uns auch zugesagt, und darum haben wir mit wohlbedachtem Mul he und Wissen uns, unsere Land und Leute dem ehegenannten unserrn lieben Herrn und Vetter, K. Fridrich aufs neue em pfohlen auf die nächstfolgenden 6 Jahre vom Datum dieser Urkunde angefangen, und geben ihm kraft dieses Briefes volle Gewalt in seinem und unserrn Namen alle Hauptleute, Pfleger, Burggrafen, Zöllner und alle Amtleute ein- und abzu setzen, auch alle Äemter

, Städte, Märkte und Dörfer ohne Aus nahme zu bestellen und zu ordnen, wie es ihm am besten be- dünkt, auch alle Renten, Nutzen und Gilten einzunehmen, und damit zu thun, was wir selbst persönlich thun möchten, wenn wir solche Regierung selbst verwesten, und darin soll ihn nie mand, weder wir selbst noch jemand in unserrn Namen während dieser 6 Jahre hindern oder darein reden, da wir solches Alles Sr, kön, Gnaden anvertrauen. — Auch geloben wir bei unserrn fürstlichen Eide alles Obige treu zu halten

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Category:
History
Year:
1886
¬Die¬ Traditionsbücher des Hochstifts Brixen : vom zehnten bis in das vierzehnte Jahrhundert.- (Acta Tirolensia ; Bd. 1)
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Page 23 of 213
Author: Redlich, Oswald [Hrsg.] / hrsg. von Oswald Redlich
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: LXIII, 356 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Brixen <Hochstift> ; s.Traditionsbuch ; z.Geschichte 907-1343 ; f.Quelle
Location mark: D III 8.645/1 ; III 8.645/1
Intern ID: 105514
XLIY EINLEITUNG. uns denn in der Regel auch keine Zeugnisse über die Rechtsgeschäfte erhalten. Der Auf schwung eines Klosters, die Regierung tüchtiger Bischöfe ist auch gewöhnlich durch die Anlage oder sorgsame Weiterführung von Traditionsbüchern gekennzeichnet. So ward denn auch in Brixen unter dem für das Wol seiner Kirche ausserordentlich thätigen Bischof Altwin (1049—1097) eine weitere Sammlung von Traditionen begonnen. Das Resultat derselben ist zunächst die Erhaltung der Traditionen

Traditionsgruppen der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts überragt. Doch diese grosse Meng® ist uns, wie wir gesehen, wieder nur in nachträglicher Sammlung erhalten. Die Traditionen unter Altwin, welche sich an die Hartwigs anschliessend in Cod. A befinden, sind in der zweiten Hälfte seiner Regierung aufgezeichnet worden und die Anlage des Cod.'B ist noch in den letzten Zeiten Aitwins erfolgt, der grössere Theil wurde aber erst in den ersten Decennien des 12. Jahrhunderts geschrieben. Dieselbe nachträgliche

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Books
Category:
History
Year:
1886
¬Die¬ Traditionsbücher des Hochstifts Brixen : vom zehnten bis in das vierzehnte Jahrhundert.- (Acta Tirolensia ; Bd. 1)
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Page 17 of 213
Author: Redlich, Oswald [Hrsg.] / hrsg. von Oswald Redlich
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: LXIII, 356 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Brixen <Hochstift> ; s.Traditionsbuch ; z.Geschichte 907-1343 ; f.Quelle
Location mark: D III 8.645/1 ; III 8.645/1
Intern ID: 105514
— auch das ist ja zu berücksichtigen, dass immerhin auch eine gewisse Vertheilung der Traditionen auf die einzelnen Jahre stattfmde, denn es trifft im Durchschnitt in Altwins Regierung auf ein Jahr sieben Rechtsgeschäfte. Um ent sprechend der vorgeschrittenen Zahl der Stücke eine fortschreitende zeitliche Folge zu haben, könnte also mit n. 166 entsprechend auch der Zeit von n. 183 eine neue Grenze begonnen werden, nämlich von c. 1060—1070. Diese ist bis n. 183 festgehalten. Nach diesem Stücke dürfte ein Weiterschreiten

Traditionen B. Hartwigs stammen, ist vorzüglich wegen des Soueio von Cleran, der nur hier und in n. 195 vorkommt, in des letzteren Nähe, an den Schluss der Traditiousreihe von c. 1060—1070 gestellt. Die Nummern 194—199, in Cod. An. 76, 77, 35, 144, 147, 145, 146, stellen sich durch die Nennung des Vogtes Arnolf in n. 194, des Dom propstes Pezilin in n. 195, 196, durch die Zeugen Pancratius, Huch, Riwin, Maganes, Irminstein in die mittlere Zeit von Altwins Regierung. Der Dompropst Pezilin kam bereits

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Category:
History
Year:
1886
¬Die¬ Traditionsbücher des Hochstifts Brixen : vom zehnten bis in das vierzehnte Jahrhundert.- (Acta Tirolensia ; Bd. 1)
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Page 15 of 213
Author: Redlich, Oswald [Hrsg.] / hrsg. von Oswald Redlich
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: LXIII, 356 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Brixen <Hochstift> ; s.Traditionsbuch ; z.Geschichte 907-1343 ; f.Quelle
Location mark: D III 8.645/1 ; III 8.645/1
Intern ID: 105514
werden, das auch für die zahlreicheren nach der Verlegung des Bischofssitzes fallenden Traditionen von Wichtigkeit ist, nämlich die Kirchenvögte. In n. 6 von 982— 987, n. 7 von 985—989 und n. 22 von 993 erscheint als Vogt der Kirche Rodani, wie auch ausserdem in einer grossen Reihe von Stücken, die ihrer Stellung im Codex nach theils zwischen jene genannten fallen, theils sich an n. 22 von 993 anschliessen, Rodani ist Vogt für alle Besitzungen Brixens, er war es sichtlich von Anfang der Regierung Alhnins und blieb es über das Jahr

haben. In Cod. n. 204 (281) begegnet der schon n. 165 (228) genannte Markgraf Adalbero, Bruder des Markgrafen Otakar(IV.) von Steier, der in den siebziger i) T)as Actum der Altwin’schen Traditionen ist leider hiefür fast gar nicht verwendbar. Wir wissen von Altwins Regierung, speciell von seiner eigenen Thätigkeit so wenig, dass wir das Actum der Traditionen zu keinen uns anderweitig bekannten festen Puncten in Beziehung bringen können. Ueberdies stünde einem solchen "Versuche auch bei günstigeren

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