uns erkenntlich zeigen wollen, — und da auch K, Fridrich unserer Landschaft der Grafschaft Tirol an der Etsch im Inn thal etliche Verschreibung nnd Verpflichtung damals zu Hall darum ausgestellt, welche am letztvergangenen 8t. Jacobslag erloschen, so haben wir seine kön. Gnaden gedeihen, er möge in Anbetracht unserer Jugend, und dass bei jetzigen schweren Verhältnissen, die jetzt häufig in den Landen sich ergeben, die Regierung zu verwesen „vns etwas frömbd“ wäre, uns, unsere Lande und Leute
in seiner Vormundschaft, Regierung und Verwesung gnädiglich zu behalten geruhen, was er uns auch zugesagt, und darum haben wir mit wohlbedachtem Mul he und Wissen uns, unsere Land und Leute dem ehegenannten unserrn lieben Herrn und Vetter, K. Fridrich aufs neue em pfohlen auf die nächstfolgenden 6 Jahre vom Datum dieser Urkunde angefangen, und geben ihm kraft dieses Briefes volle Gewalt in seinem und unserrn Namen alle Hauptleute, Pfleger, Burggrafen, Zöllner und alle Amtleute ein- und abzu setzen, auch alle Äemter
, Städte, Märkte und Dörfer ohne Aus nahme zu bestellen und zu ordnen, wie es ihm am besten be- dünkt, auch alle Renten, Nutzen und Gilten einzunehmen, und damit zu thun, was wir selbst persönlich thun möchten, wenn wir solche Regierung selbst verwesten, und darin soll ihn nie mand, weder wir selbst noch jemand in unserrn Namen während dieser 6 Jahre hindern oder darein reden, da wir solches Alles Sr, kön, Gnaden anvertrauen. — Auch geloben wir bei unserrn fürstlichen Eide alles Obige treu zu halten