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Year:
1885
¬Die¬ Blütezeit der Landstände Tirols : von dem Tode des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439 bis zum Tode Kaisers Maximilian I. 1549.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 2)
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Page 388 of 547
Author: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: VII, 539 S.
Language: Deutsch
Location mark: D II 8.654/2,2 ; II 8.654/2,2
Intern ID: 105363
. , f . .Mit. diesen! Heere , säuberte er Steiermark und Niederösterfeich von den ungarischen Besatzungen; Wiener-Neustadt .und Wien Öff neten ihm als ihrem Befreier 'freudig die More. Hierauf überschritt er die Grenze Ungarns. Ohne ernstlichen Widerstand zu leisten er gaben sich Oedenburg, Güns, Steinamanger und Vesprim. Zahlreiche Herren erkannten ihn als ihren König an und huldigten ihm. An fangs November stand er vor der alten Kronüngsstadt Stuhlweissen- burg, welche am 17. November von den Baiern und Schwaben

, nur durch das lockere Band des Soldes zusammengehalten wurden. Stockte die Soldauszahlung oder blieb sie gänzlich aus, so lösten sich die Sehaarön der Söldner auf, und es war noch ein Glück, wenn sie nur Kehrt machten und heim zogen. Dies unglückliche Verhältniss trat auch bei dem Heere Maxi milians ein. „Die Ebbe in seinen Kassen“ hinderte ihn an jeder weiteren Unternehmung; seine Schaaren liefen auseinander, er selbst kehrte über Oedenburg, wo er am 22. Dezember eintraf, nach Wiener-Neustadt zurück, und begab

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Year:
1885
Bemerkungen über die Flugschrifte, welche Herr Franz von Zallinger am 6. Mai 1885 zu den Reichsraths-Wahlen veröffentlicht hat
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Page 13 of 31
Author: Giovanelli, Ignaz Baron / i.A. des Central-Wahlkomités (von Baron Ignaz Giovanelli)
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: 29 S.
Language: Deutsch
Location mark: II 105.174
Intern ID: 316881
, daß die Regierung keine ! Neigung Zu haben scheine, die Börse in entsprechend hoher Weife zur Be- ^ steuerung heranzuziehen. Möge er die Sorge über die zweckmäßigste Ait. ! eine größere Staatseinnahme zu erzielen, getrost der Regierung überlassen. ! Leute, die da glauben, daß mit großen Steuersätzen für Börsengeschäfte eine ! höhere Einnahme erzielt werde, verstehen die Sache herzlich schlecht. Die Börsenspekulanten werden sich bei hohen Steuersähen der Aufsicht der Re- ' gierüng entziehen, Winkelbörsen gründen

, oder das Kapital wird auswärtige ^ Plätze suchen, wo das Geschäft billiger zu stehen kommt; alle Börsen der ^ Welt stehen mit einander in Verbindung. Schließlich gibt Herr v. Zollinger - dm Rath, die Tiroler möchten im nächsten Reichsrathe durch Opposition ! gegen eine zu geringe Besteuerung der Börse die Regierung stark machen gegenüber den Mächten der Börse. Was soll das heißen? Wahrscheinlich ! hat Herr v. Zollinger diesen Satz selbst nicht verstanden; denn er gibt keinen Sinn; die Stärkung der Regierung

gegenüber den Börsenmächten besteht in der Regelung und in der Unabhängigkeit der Staatsfinanzen. Durch die ^ Festsetzung einer höheren Börsensteuer wird die Regierung nicht gestärkt, sondern die Börse gereizt, die Mittel aufzusuchen, um sich derselben zu ent- ziehen. Nach dieser Auseinandersetzung müssen wir noch ein ernstes Wort sprechen; wir haben schwere Befürchtungen für die Zukunft. Die Gebührennovelle wird im nächsten Reichsrathe wiederkommen. Die Zusammensetzung des Hauses

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Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Page 49 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
Rechnung auf der Börse geführt werden, so muß doch Jeder annehmen, daß solche ausgeführt werden und daß daher der Advocat sich einem Berufe zngewendet habe, der andere Gesichtspunkte, andere Traditionen hat' das Vertrauen in die Person und die BerufStrenc des Advocaten wird durch das Auftreten an der Börse nur gemindert und reagirt selbstverständlich auf das Vertrauen des Standes. Zn demselben Resultate muß man vom Standpunkte der Pflichten des Advocatenstandes gelangen, welche der Verantwortlichkeit

, der Schwierig keiten und der Aufregung genug bieten, um die Aufmerksamkeit des ganzen Menschen in Anspruch zu nehmen.- in keinem Falle vertragen sie neben sich die AnforderiinMn des geschäftlichen Lebens an der Börse, welches mit seinen Wechselfällen und unberechenbaren Situationen für sich allein eben falls die ganze Kraft und Sorge des Betheiligten erschöpft. ß. 21. Die Wahl und Aendermig -es Wohnsitzes ist dem Advocaten gestattet; jedoch hat er drei Monate vor seiner UebtrsiedelNNN die Anzeige hievon

bei dem Ausschüsse seiner Advocatenrammer, sowie bei jenem des neuaewä'hlten Wohnsitzes zu erstatten. Diese Anzeige ist vom Ausschüsse der Ndvocatenkammer durch die Wiener und amtliche Landes zeitung kund zu machen und hievon das Oberlandesgericht, der oberste Gerichtshof und das Justizministerium in Kemtniß zu setzen. Bei Uebersiedlung von Advocaten wird nachstehender Vor gang beobachtet: a) Bei Ueberfiedlungen innerhalb desselben Kammer- sprengels ist mit der Verlautbarung und Mittheilung der be-

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Category:
Geography, Travel guides
Year:
1885
¬Die¬ Aufnahme von Tirol durch Peter Anich und Blasius Hueber : mit einem Anhange: Beiträge zur Kartographie von Tirol ; eine historisch-geographische Studie
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Page 62 of 83
Author: Hartl, Heinrich / von Heinrich Hartl
Place: Wien
Physical description: 79 S. : Kt.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Mittheilungen des Kaiserl. Königl. Militär-geographischen Institutes ;5
Subject heading: g.Tirol ; s.Kartographie ; z.Geschichte
Location mark: II A-4.000
Intern ID: 126638
Es ist demnach : Innsbrucker Klafter (Schub, Zoll) = 1*057000 Wiener Klafter (Schuh, Zoll) [Verwandlungslogarithmus = 0*024 0749] Innsbrucker Klafter 3 Schuh = Zoll = Klafter — [log = 0-302 0240] [log = 9*523 8727] [log ü'444 6915] [log = 0*012 2041] 2*004583 Meter 0*334097 2*7841 Centimeter 1*028500 Toisen 1 Innsbrucker Schuh = 1*028500 Pariser Schuh [log = 0‘012 2041] 1 Meter = 2-99314 Innsbr. Schuh [log = 0 - 476 1273] 1 =35-9177 „ Zoll [log — 1-555 3085] Anich setzt in seiner grossen

gezeichneten Karte von Nordtirol 1 deutsche Meile = 22.888 Pariser und „nächstens bei“ (nahezu) = 22*272 Innsbrucker Werk-* schuhe und in der von Mansfeld gestochenen Karte von ganz Tirol findet man bei den Masstäben 1 deutsche Meile = 22.272 Innsbrucker = 23.524 Wiener Werkschuhe. Aus diesen Zahlen würde sich ergeben: Das Verhältnis zwischen Innsbrucker und Wiener Mass wie 6337*28 : 6000 oder 1 Innsbrucker Schuh = 1*056214 Wiener Schuh [log = 0*023 7520] ferner 1 „ * ,, = 1*027638 Pariser ., [log = 0*011

8486] 1 Wiener .. = 0*972964 ,, „ [log = 9'988 0966] Das richtige Verhältnis der letzt angegebenen zwei Masse ist: 1 Wiener Schuh = 0*973037 Pariser Schuh [log = 9*988 1292] Anich hat also den Innsbrucker Schuh um 0.000786 Wiener Schuh beziehungs weise um 0-000842 Pariser Schuh zu klein angenommen, während er den Wiener Schuh nur um 0'000033 Pariser Schuh zu klein annimmt. Verwandelt man die 22.272 Innsbrucker, 23.524 Wiener und 22.888 Pariser Schuh in Meter, so erhält man der Reihe

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Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Page 27 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
zu unterstützen. Der Magistrat hat hierüber die umfassendsten Erhebungen eingeleitet und in der That gegen eine Anzahl von Personen, welche ohne Besitz irgend einer Concession ihre Dienste zur Bersassung von Majcstätsgesuchen und anderen Schriften anboten, die Amtshandlung eingeleitet. Der Wiener Magistrat hat weiters an die säinmtlichen Inhaber von Privatgeschäftskanzleien ein Decret des Inhaltes erlassen, daß sie sich hinsichtlich ihrer Thätigkeit strenge innerhalb der Grenzen der denselben ertheilten

seiner Dienste als seinen Wirkungskreis überschreitend unter Strafandrohung zu untersagen. Endlich haben auch die k. k. Bezirkshauptmannschastcn in Sechshaus, Hernals, Korneuburg und Bruck a. d. Leitha im September d. I. von der k. k. mederösterreichischon Statthalterei die gleiche Weisung erhalten, wie sie schon im Mai d. I. an den Wiener Magistrat ergangen ist. Indem nun der Ausschuß die Mitglieder der niederösterreichischcn Advocatenkammer von diesen Verfügungen

der k. k. niederösterreichischen Statthalterei in Kenntniß setzt, richtet derselbe an die geehrten Herren Collegen das Ersuchen, die positiven Wahrnehmungen, welche sie hinsicht lich der Uebergriffe und Mißbräuche seitens der Agenten machen, von Fall zu Fall dem Wiener Magistrate, respective der compEtenteu !. k. Bezirkshauptmannschaft mitzutheilen, Fälle von Winkelschreibereien auch den Gerichten bekannt zu geben, welche über Veranlassung des gefertigten . Ausschusses in neuerer Zeit in wiederholten Fällen mit empfindlichen Be strafungen

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Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Page 125 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
119 Maria Anna von Crtt'sche Stiftung. 1874, Z. 398 (N.-Oest. Statthalterei-Jntimate vom 36. No vember 1873, Z. 34553 und resp. vom 1. Februar 1874, Z. 3244) als oberste Stiftungsbehörde zu erklären befunden, daß zur Beseitigung der sich aus der (in Folge des Gesetzes vom 27. April 1873, Nr. 63 R. G. Bl.) geänderten Organi sationen des Wiener juridischen Doctorencollegiums gegen über den diesfälligen Stistsbriefsbeftimmungen ergebenden Schwierigkeiten, von nun an bei Bestellung

der Administration und Verleihung 'der Maria Anna 'von Ertl'schen Stiftung nach folgenden Grundsätzen vorzugehen sein wird: I. Die Rechte und Obliegenheiten, welche in Beziehung auf die Maria Anna von Ertl'sche Stiftung nach Punkt 6 des Stiftsbriefes vom 27. Februar 1844 ' bisher dem Deean des Wiener juridischen Doctorencollegiums zugestanden sind, gehen auf den Präsidenten dieses in Folge des Gesetzes vom 27 . April 1873, Nr. 63 R. G. B. als selbstständige Corporation constituirten Collegiums über. Für den Fall

, auch in Zu kunft nach Borschrift des Punktes 6 des Stistsbriefes auf lebenslang und vom Präsidenten, jedoch nur aus den vom Ausschüsse des juridischen Doctorencollegiums' vorzuschlagenden drei Mitgliedern ernannt. HX. Die Verleihung der M. A. von Ertl'schen Stiftung, welche nach Punkt 8 des Stistsbriefes vom 27. Februar 1844 in der Regel dem jeweiligen Deean der -juridischen Facultät und Len beiden Administratoren zusteht, hat in Zukunft durch ein aus dem Präsidenten des Wiener juridischen Doctoren-

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Books
Year:
1885
¬Die¬ Advocaten-Ordnung : vom 6. Juli 1868, sammt dem Disciplinarstatute, der Geschäftsordnung der niederösterreichischen Advocatenkammer, den Statuten des juridischen Doctoren-Collegiums und der damit verbundenen Witwen- und Waisensocietät und den den Advocatenstand betreffenden Stiftungen.- (Manzsche Separat-Ausgabe der österreichischen Gesetze ; 30)
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Page 168 of 176
Author: Niederösterreichische Advocatenkammer / hrsg. von der niederösterr. Advocatenkammer
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: 169 S.
Language: Deutsch
Location mark: I 100.868
Intern ID: 351504
: 8 - 6 . Aus meinem Nachlasse soll ein Capital von fl. 200,900 österr. Währung, sage Zweihunderttausend Gulden österr. Währung, entnommen und mit demselben durch den Ausschuß der Wiener Advocatenkammer und meinen Testamentsexecutor, Herrn Br. Josef Ritter von Mündel in Wien, eine meinen und den Namen meines verstorbenen Gatten Herrn Br. Leopold Anton Dierl führende Stiftung zu dem Zwecke errichtet . werden, daß aus den Erträgnissen derselben ’ in erster Linie vermögenslosen Witwen und Waisen mittellos verstorbener Wiener

Advocaten, welche der Societät zur Versorgung von Witwen und Waisen von Mitgliedern des Juridischen Doctoren- collegiums der Wiener Universität zwar beigetreten, jedoch vor Ablauf des zum Pensionsbezugc statutengemäß berech tigenden Zeitraumes mit Tod abgegangen sind, in Zweiter Lime Witwen und ^Waisen vermögenslos verstorbener, dann Ehegattinen und Kindern zwar noch am Leben befindlicher, jedoch durch Unglücksfälle oder aus einem anderen Grunde .erwerbslos gewordener oder sonst in ihren VermögensVer

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