¬Die¬ Genesis der Landstände Tirols : von dem Ende des XIII. Jahrhunderts bis zum Tode des Erzherzogs Friedrich mit der leeren Tasche 1439.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 2, T. 1)
; in Tirol hatte man bereits einen Schritt get-han, dem man unter dem gegebenen Verhältnissen für den ange- zeigtesteu hielt, um aus der misslichem Lage herauszukommeii. Ein Theil des Adels, an seiner Spitze der Landeshauptmann von Spaur, hatte dem Herzog Ernst aus Steiermark herbeigerufen 8 )., Dieser säumte nicht dem Rufe zu folgen; am 19. Juni urkundete er noch in Gilly, am 22. finden wir ihn schon in Bozen 4 ), Kann nun auch gegen Ernste Berufung an sich und insoferne nichts eingewendet
werden, als ihm als dem Bruder Friedrichs zunächst die Pflicht ob lag, in der augenblicklichen Lage sich um Tirol anzunehmen, so kann doch dieselbe Billigung, weder der Art, wie die Berufung geschah, noch auch den Motiven, welche den berufenden Theil des Adels leiteten, zu Theil werden. Wir lesen nicht, dass der hochwichtige Sehnte, wie doch Ernste Berufung war, in Folge gemeinsamer Be mühung und Beschlussfassung des simmtlichen oder des grössern Theils des Adels , geschweige jener Stande gethan wurde, welche 1407