1121.. . .6. „Praeses Otto“, Vogt, und der Abt Aribo von Tegernsee empfangen eine Schenkung für dieses Kloster. U. d. Z. Udalschalk, Rieh ori, Nortpreht von „Hohenpurch“, Otto von „Iringespuxch“, Eberhart von „Herenhusen“. Tr. in M. B. 6, 60. 68 1121— 6. „Advocatos Otto“ urtheilt zur Zeit des Abtes Aribo in einem Be sitzstreite des Klosters Tegernsee. Tr. in M, B. 6, 67. 69 1121.. . 6. „Otto advocatus“ ist anwesend, da Abt Aribo eine Tradition für Kl. Tegernsee empfängt
„Flaske (Masco)“ Heinrich von „’Wetelencheim“, Adal bero „Gallo“. Tr. in M. B. 6, 78. 74 weil er die bei Gelegenheit der Rückkehr „König“ Heinrichs aus Italien dem Kloster aufgetragene Proriantzufuhr zurückgehalten ; der König habe es damals durchge setzt dass Otto mit der Vogtei bekleidet wurde. Die Passio s. Quirini (Oe. Arch. 1849, 2, 844) macht nur da, wo sie zum Jahre 1126 oder 1127 von den Grafen „Odo“ und „Sibodo“ spricht, den parenthetischen Zusatz : quorum posterior priori advoca- tiam coram
hat er sich nach Ausweis einer Urkunde (M. B. 29 a, 240—1 Stumpf Slß4)im Regensburg aufgehalten.— Nebenbei sei bemerkt, dass wir hei dieser Gelegen heit erfahren, wo Heinrich V. im J. 1118 die Alpen überschritt; da Metell angibt, Derselbe sei durch das Innthal gezogen und habe im Kloster so Georgenberg gerastet, war die Uebergangsstelle unstreitig der Brenner. — Yon der gefälschten Urkunde, welche K. Heinrich 1120 Sept. 9 zu Brixen nach dem Dafürhalten und mit Zustim mung seiner „principimi Sigebotonis, Perchtoldi
, Ottonis et Aribonis comitum“ dem Kloster Sonnenburg im Pusterthale angeblich ertheilte (b. Sinnacher Beytr. 2, 888 —9 vrgl. St. 3162), glaube ich keinen Gebrauch machen zu sollen, wenn auch der Zweite nnd Dritte die damals lebenden Diessener gewesen sein könnten. ') „In manum Chuonradi abbatis eodem die constituti“ geschieht die Delega tion-, allein es ist unrichtig, den Beginn von Konrads Waltung ins Jahr 1184 zu setzen, wie gewöhnlich (M. B. 6,7; Freyberg Aelteste Gesetz. v. Tegernsee 6 3) geschieht