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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 130 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[217] 129 sandten als massgebend für ihr Verhalten mitgegeben werden sollten. Vor allem soll verlangt werden, dass Herzog Sigmund als ein freier, durch nichts gebundener Fürst in sein Land ent lassen werde. Will alsdann Herzog Sigmund zu seinem Ein züge in Tirol die Strasse von Salzburg her wählen, so mag er in Begleitung der Herzoge Heinrich und Albrecht von Baiern, des Erzbischofes von Salzburg 1 und des Bischofes von Passau ins Land kommen ; wählt er aber die Strasse über Lienz herauf

, so mag er die Grafen Heinrich von Görz und Ulrich von Cilly und die Bischöfe von Gurk, Lavant und Seckau als seine Be gleiter mitbringen. Dem Herzoge Sigmund, wie auch allen den genannten Herren, mögen sie auf der einen oder der anderen Strasse kommen, sollen alle Klausen, Städte und Schlösser der Grafschaft Tirol mit Beseitigung der Besatzungen offen stehen ; im Gegentheil, die Besatzungsmannschaften sollen sowohl dem Herzoge, als auch seinen Begleitern zur Reise her und zurück als sicheres Geleite

beigegeben werden. Hach seiner Ankunft im Lande mag Herzog Sigmund als ein freier und unabhängiger Fürst sich mit Rathen nach seinem Belieben umgeben, worauf die Landschaft ihm nacli den Bestim mungen der II aller Versehreibung gehorsam und gewärtig sein wird, bis ihm dieselbe Landschaft den Huldigungseid ge schworen haben wird. Oeber den Huldigungseid sollen sich der römische König und die Herzoge Albrecht und Sigmund mit einander verständigen; die Landschaft nimmt sichs nicht heraus, vor der Hand

zwischen ihre gnädigen Herren sich zu drängen und den Inhalt des Eides zu bestimmen; sie wird den Eid schwören, so weit sie hiezu verpflichtet ist. 1 Sobald Herzog Sigmund als freier Fürst in der bezeich neten Weise sich im Lande eingerichtet hat, soll die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol, Geistliche und Weltliche, Edle und Unedle, aller Eide und Gelöbnisse, womit sie sich bis jetzt insgesammt oder theilweise zu einander verpflichtet haben, ledig und entbunden, und dafür dem Herzoge Sigmund gehorsam

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 140 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[227] 139 zurückgeben, mit Ausnahme jener Schlosser, Güter und Häuser und jenes Gutes, welche Herzog Friedrich der ältere besessen, und der römische König wegen der Vormundschaft über Her zog Sigmund ebenfalls innegehabt, aber entweder als Pfand oder in anderer Weise weggegeben hat. Was von solchen Schlössern, Häusern oder Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund mit Beschlag belegt hat, das stellt sie diesem zur Verfügung: er soll damit, sobald er als freier Fürst in ' seinem Lande

die Seinigen Widerwillen gegen die Landschaft und ihre Anhänger gefasst hätten, keine Rache üben und darüber Versicherungsbriefe ausstellen. Sobald Herzog Sigmund in das Land kommt, soll die Landschaft ihn bitten, dass auch er allen, die gegen ihn ge handelt haben, gnädig vergeben wolle. Die Räthe des römischen Königs sollen erwirken, dass acht Tage vor Uns. Frauen Lichtmess der Landschaft zu Meran von Seite des römischen Königs sicheres Geleite zugeschickt werde, wie dies früher für ihre Botschaft

geschehen sei, damit die Landschaft dieselbe Botschaft nach Wien entsenden könne, wo sie ungefähr vierzehn Tage nach Lichtmess vor dem römischen Könige und Herzog Sigmund erscheinen soll. Auch Herzog Albrechts Botschaft soll mit Vollmacht dort zugegen sein. Die landschaftlichen Sendboten sollen alsdann diese ,Abrede' 1 dem Herzoge Sigmund übergeben. Wird sie von dem römischen Könige und dein Herzoge Sigmund angenommen, so sollen an demselben Tage von beiden Theilen Briefe in redlicher Form ausgefertigt

und gesiegelt werden. Sobald das geschehen, soll Herzog Sigmund zur Stunde frei entlassen werden und sich 1 So werden die von den beiden Markgrafen entworfenen Yerinittlungsvor- schlüge in der Urkunde genannt. 10*

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History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 139 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
138 [226] Landtag mein' ohne des Herzogs Sigmund Wissen und Willen gehalten werden, als wie dies bei seinen Vorfahren und nach der Landschaft Freiheit und Gewohnheit und nach altem Her kommen gehalten wurde. Bezüglich des Uebereinkommens, welches zwischen den Herren auf einige Jahre zu Stande kommen soll, w T urde bean tragt, dass Herzog Sigmund dem Herzoge Albrecht in den nächstfolgenden sechs Jahren jährlich sechzehntausend Gulden rhein. aus den Gefällen der Grafschaft Tirol auszahlen

und ihm bei der Zusammenkunft vierzehn Tage nach Lichtmess die nöthigen Bürgschaften hierüber geben soll. Diese Summe soll dem Herzoge Albrecht zu dem Zwecke ausbezahlt werden, dass er in den Verlanden, mit Ausnahme des sogenannten Ober landes, diesseits des Wallensens und oberhalb des Bodensee's gelegen, welches dem Herzoge Sigmund verbleibt, den Krieg desto kräftiger zum Nutzen und zur Ehre des ganzen Hauses Oesterreich führen könne. Was Herzog Albrecht in diesen sechs Jahren an Städten, Schlössern, Land und Leuten

erobert, darauf soll nach Ausgang der sechs Jahre jedem Herrn sein Recht vorbehalten sein : hingegen soll der römische König und Herzoa* Sigmund dem Herzoge Albrecht treue Hilfe und Bei- o O O stand im Kriege leisten. In Betreff der Barschaft, dann des ungemünzten Goldes und Silbers, alles Silbergeschirres, der Kleinodien, Edelsteine und Perlen, gefasst oder ungefasst, nichts ausgenommen, auch in Betreff der Briefe, Register, Waffen, Geschütze und alles dessen, was zur Wehre gehört, lässt

es die Landschaft anstehen, bis Herzog Sigmund als ein freier und selbständiger Herr im Lande Tirol sein wird, doch dass diese vorläufige Verzicht leistung dem Herzoge Sigmund an seinen Rechten keinen Ein trag thun soll. Was von den Renten, Nutzungen oder anderen Gefällen von der Landschaft wegen des Herzogs Sigmund zur Zehrung, Kost oder anderen Auslagen inner oder ausser dem Lande verbraucht würde, dafür soll die Landschaft dem Herzoge, so weit sich der Verbrauch mit redlicher Rechnung erweisen lässt, Ersatz

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 152 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[239] 151 So endlich war man an den Abschlags eines Streites ge langt, der vom 25. Juli 1443 bis zum 9. April 1446, nalie an drei Jahre gedauert, das kaiserliche Ansehen Friedrichs nicht erhöht, den Frieden im Hause Oesterreich nicht gefördert und die Herzen Sigmunds und der Tiroler dem Aeltesten des Hauses nicht gewonnen hatte. Mit Recht bemerkt hierüber Gobelin: ,Sigmund wurde von Friedrich unter Bedingungen entlassen, die ihnen und ihrem Herzoge äusserst drückend erscheinen mussten

, und die wieder die Quelle vieler Streitigkeiten zwischen beiden Fürsten wurden, 1 was auch die allernächste Zukunft schon bestätigte; denn als am 22. Mai die Zusammenkunft der Fürsten oder ihrer Abgeordneten zur definitiven Feststellung des von den Tirolern abzulegenden Huldigungseides in Salz burg stattfinden sollte, 2 erschienen wohl die Gesandten der Herzoge Sigmund 3 und Albrecht, aber weder Friedrich noch dessen Bevollmächtigte- Die Erbitterung der Tiroler war dar über so gross, dass die Landschaft

sich zu nichts weiter ver pflichtet glaubte, und auch Herzog Albrecht, der am 18. Juni mit Sigmund zu Im st zusammentraf, die Aufregung zu be schwichtigen nicht im Stande war. Jeder Antrag zur Bestim mung eines neuen Tages wurde rund abgeschlagen, und die Huldigung, welche Friedrich auch für sich und Albrecht ver langt hatte, wurde nicht mehr geleistet. Das war der Gewinn, den Friedrichs Wortbrüchigkeit ihm eintrug./ 4 der ältere, Hauptmann an der Etsch, Sigmund von Nldrernthor, Hans v. Sp.Tur, Sigmund

, Geheimschreiber des Papstes Pius II. (Aen. Sylvins), in den Commentariis rer. memorabil. p. 95, die er im Auftrage und nach den Dictaten des Papstes schrieb. 2 Siehe oben S. 229 und 231. 3 Sigmunds Vollmacht fiir seine Gesandten Hans v. Spanr und Oswald Sebner. Lichnowski VI. nach Urk. dd. Innsbruck 7. Mai 1146. Vergi. Chmel; Gesch. Friedrichs HI. Bd. II. p. 416. 4 Ueber die Zusammenkunft der Herzoge Albrecht und Sigmund zu Imst vergi. Chmel 1. cit Am 1S. Juni quiffirt Albrecht den Empfang von

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 133 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
132 [220 1 ] des Herzogs Sigmund in Besitz genommen und als Pfand schaften oder in anderer Weise weggegeben hat, wozu er laut der Haller Verschreib™)g weder Macht noch Gewalt hatte. Was von diesen Schlössern, Häusern und Gütern die Landschaft zu Händen des Herzogs Sigmund eingezogen hat, das zurückzu stellen glaubt die Landschaft nicht ermächtigt zu sein ; sie ver schiebt die Entscheidung auf die Zeit, wann Herzog Sigmund als freier Fürst in seinein väterlichen Erbe sein wird, er soll alsdann

in dieser Sache nach seinem Willen handeln. In Betreff des Bisthums Trient glaubt die Landschaft jetzt in keine Unterhandlung und in keinen Ausgleich eingehen zu sollen; 1 sie überlässt auch diese Angelegenheit dem Herzoge Sigmund, der, sobald er in seinem väterlichen Erbe sein wird, die Verhältnisse des Stiftes Trient nach Massgabe der früheren Verträge und Verschreibungen ordnen kann.' 2 Die Gesandten sollen dem Herzoge die Verleumdungen bekannt geben, die wider die Landschaft ausgestreut seien

: Da Theobald v. Wolkenstein nicht, im Einvernehmen mit der Landschaft erwählt wurde, so soll er die Verwaltung des Bisthuins nicht antreten dürfen bis zur Ankunft des Herzogs. Was alsdann der Er wählte vom Herzoge erlangen mag, dabei soll es bleiben. (Urkunde des Merauer Archives.) 2 Sigmund brachte es nach seinem Regierungsantritte daliin, dass beide Gegcnbischöfe 1-146 ihren Ansprüchen entsagton, Benedict nicht mit gutem Willen. (Bonelli, Monumenta etc. p. 138.) 3 Siehe oben S. 198

. 4 Nach dieser urkundlichen Stelle wird es zur Gewissheit, dass auch König Friedrich mit dem Herzoge Sigmund auf . dem Salzburger Tage anwesend

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 105 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
104 [192] aus der Vormundschaft und aus den Ländern Steier, Kärnthen und Krain mit Gewalt verdrängte, und diese Länder als sein väterliches Erbe an sich ri ss, von dieser Vcrschreibung nichts wusste; warum sie jetzt für ihn, Sigmund, plötzlich gelten sollte? Sigmund soll seine Einsetzung in sein väterliches Erbe fordern, und jede Verhandlung darüber verweigern, ehe er als selbständiger Fürst in seinem Lande und mit seinen Käthen darüber Rede und Antwort geben könne. Werde er gefragt, warum

er so plötzlich seine Freiheit verlange, soll er auf die vielfachen Verletzungen der Hailer Vcrschreibung durch Fried rich hinweisen, der Pfleger und Richter gegen dieselbe will kürlich ein- und absetze, die Kleinodien aus dem Lande geführt habe, und noch fortwährend vertragsmässig nicht bewilligte Gegenstände fortschaffen lasse. Weiter wird dem Herzoge mit- geteilt, dass Friedrich und Albrecht mit dem Plane umgehen, Tirol aufzutheilen ; ihm, Sigmund, würde höchstens ein Dritt- theil, und welches, möge

er selbst ermessen, überlassen werden; er möge sich um fremde Hilfe umsehen, etwa bei dem Grafen Heinrich von Görz, bei dem Bischöfe vom Passau und dem Herzoge Albrecht, bei diesem aber mit grosser Vorsicht, da er an der ThciJung des Landes Interesse haben dürfte. Zum Schlüsse folgte noch einmal die dringende Aufforderung an Sigmund, mit seinen Zuschriften nicht zu säumen, sobald der König im Reiche sein werde. Um so mehr müsse er eilen, als Fried rieh gedroht habe, nach seiner Xuriiekkunft das Land derart

Cimici jswkì Anfpibc». In don ,Ma to ria lion' setzt or es in das Jahr 1444; in der ,Gcscli. Friedrichs« in da.s Jahr 1-143. AHoin im Jahre 14-14 hätte dio AnH'orderiing an .Sigmund, keine weitere Verselireibnng auszustellen, keinen .Sinn mehr gehabt, da ja eine solche auf neue sechs Jahre von Sigmund schon am HI, .Juli 1-143 ausgestellt worden war. (Siehe oben S. 144 etc.l — In der ,Ooser. Friedrichs' setzt, zwar Chmel die Schrift in das Jahr 1443, fügt aber hinzu, dass

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Category:
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Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 57 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
56 [144] Das Staunen über diese Nachrichten und Verfügungen war nicht geringer als die Begierde, zu erfahren, wie ein solches Abkommen zu Stande gekommen. Bald erfuhr man Folgendes : Herzog Sigmund wurde in der That von seinem Vormunde, gemäss der in der Verschreibung zu Hall übernommenen Ver pflichtung, am 29. Juni zu Wien für majorenn erklärt, 1 aber nicht um ihn seinem Lande zurückzugeben und die Regierung daselbst ihm einzuräumen, sondern um mit dem scheinbar Freien und Selbständigen höchst

eigennützige Vereinbarungen zu schliessen, und um sich, den Tirolern gegenüber durch die scheinbare Freiheit der Erschliessungen Sigmunds gegen Vor würfe wegen angewendeten Zwanges sicherzustellen. Das erste, was Friedrich von Sigmund verlangte, war die Ausstellung einer Urkunde, in welcher dieser seinen Vormund von aller Verantwortung und Rechnungslegung über Einnahmen und Aus gaben aus den Renten, Nutzungen und Gülten der tirolischen Äemter, über Verwendung des fahrenden Gutes und aller Bar schaft

, und über alle seine Handlungen während der Verwesung bis zu dem genannten Tage freisprechen sollte. Herzog Sig mund stellte diesen Quittbrief noch am Tage seiner Majorenn- Erklärung aus. 2 Dann ging es an die Unterhandlungen wegen weiterer Fortführung der Vormund- und Regentschaft in Sig munds Landen 5 sie begannen am 4. Juli. 3 Die Form, in welche sie gekleidet wurden, trug ein sehr unschuldiges Aussehen. Herzog Sigmund sollte die Regierung seiner Lande auf weitere sechs Jahre dem Könige Friedrich überlassen

; die Ueberlassung sollte aber so freiwillig als möglich erscheinen. Darum sollte der Antrag von dem jungen Herzoge ausgehen, er sollte seinen Vetter bitten, in Anbetracht seiner Jugend und der schweren Zeitläufe, die sich allenthalben erheben, ihn und sein Land noch auf sechs Jahre in seiner Vormundschaft, Regierung und Verwesung gnädig zu behalten, Herzog Sigmund that es; die schliessliche Urkunde wurde aber erst am 31. Juli hierüber ausgefertigt. In dieser erklärt Sigmund, sein Herr und Vetter, der römische

König, habe ihm seine Bitte gewährt. ,Darum 1 Hormayr: Uober Minderjährigkeit etc. S. 86. 3 Urkunde bei CDU mei: Materialien I., 126. 3 Schrötter: Abhandlungen aus dem österr. Staatsrechte V., 32n, beruft sich auf eine: Wien, St. Ulriehstag (4, Juli) 1443 ausgestellte Urkunde, in welcher Herzog Sigmund seine Bitte etc. vorbringt.

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 71 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
70 [158] die Gefälle und Renten zu Händen des Herzogs Sigmund und der Landschaft abzuliefern ; die bei dem Zollamte am Lueg und bei dem Amte zu Hall vorhandenen oder einlaufenden sollten mit Beschlag belegt werden. In 1 die verschiedenen Lan- destheile wurden Verweser entsendet, theils um die Gemütiier für den Herzog Sigmund und die Landschaft günstig zu. stimmen, theils zur schnellen Unterdrückung der Meutereien, wenn solche entstünden. Nach Vintschgau, Oberinnthai und Ehrenberg wurde Sigmund

Ueberein, ein Mitglied des land schaftlichen Ausschusses, und von Innsbrack Andre Maller, •Sigmund Händl, Hans Neustadl und Peter Kolb abgeordnet: in das Unterinnthal Oswald Sebner mit zwei Gehilfen von Innsbruck und Hall. Für Valsugan wurde Heinrich von Mörs- berg zum Verweser bestimmt: für Vintschgau Joachim von Montani* diesem soll auch mit Beseitigung des Wolfgang Kram paci i er, wenn er dein Herzoge Sigmund und der Land schaft den Gehorsam nicht erklären will, der Thurm und das Gericht zu Glums

mit aller Zugehörung übergeben werden. Die Verwesung des Eisak- und Pusterthaies erhielt Oswald von Wolkenstein. Dem Michael von Co ret wurde die Verwesung auf dem nicht mit der besonderen Weisung übertragen, falls ein Landgeschrei oder Krieg entstünde, nach seinem besten Ermessen zu handeln, und alle jene zu Hilfe zu nehmen, welche sich für Herzog »Sigmund und Land und Leute erklärt haben. Heinrich Fuchs und Bardine Lichtensteiner sollen ihre Ver wesung über den ganzen Ritten, über das Landgericht Gries

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 151 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
150 [238] Hell mit aller Macht daran sein, Tirol als erbliches Land an sich zu bringen. 1 Den Schiusa aller dieser langwierigen von Friedrich in herrschsüchtiger und engherziger Weise geleiteten Verhand lungen über Sigmunds Entlassung bildete endlich eine gegen seitige Verzichtleistung auf alle Ansprüche, die von der einen oder der anderen Seite noch erhoben werden konnten, Herzog Sigmund sagt den König ledig und los von aller Rechenschaft über Einnahmen, Renten, Barschaft, fahrende Habe, kurz

über Alles, was Sigmunds Vater hinterlassen, und Friedrich nach dessen Tod sich zugeeignet hat; er entsagt allen Ansprüchen an dasselbe. Die Haller Verschreibung soll ab, todt und kraft los sein. Ebenso übergibt Sigmund an Friedlich alle Pfand schaften diesseits des Semraering, die sein Vater vom Könige Albrecht innehatte. König Friedrich hingegen gibt die Ver schreibung, in welcher Sigmund sich verpflichtete, noch sechs Jahre unter seiner Vormundschaft zu bleiben, zurück; erklärt für sich und seine Erben, dass

auch er Verzicht leistet auf alle Forderungen, die er in Betreff dessen erheben könnte, was Sigmunds Vater aus der Verlassenschaft des Herzogs Ernst sich zugeeignet hat. 2 Diese Verzichtleistung war aber von Seite Friedrichs nicht erfolgt, ohne dass er nicht Tags zuvor den Herzog Sigmund und die Tiroler Landschaft genöthigt hätte, ihn wegen des am 2. April stipulirten Ersatzes für die Rema nenzen aus der Vormundschaftszeit im Betrage von 30.000 Ducateli in Gold sicherzustellen. Das Sonderbare an der For derung

war nur, dass Friedrich am 7. April auf diese Rema nenzen verzichtet und sie an Sigmund abgetreten hatte, und Tags darauf sie neuerdings forderte, und für die richtige Aus zahlung der Abfindungssumme Bürgschaft verlangte. Um endlich einmal zu einem Ende zu kommen, verspricht Herzog Sigmund urkundlich, die 30.000 Ducaten in bestimmten Terminen, die erste Hälfte am nächsten St. Martinstag, die zweite an dem selben Tage 1447 auszuzahlen, und stellt dein römischen Könige 19 Edle des Landes als Bürgen

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Category:
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Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 38 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[125] 37 Golde und Silber, in Kleinodien oder Silbergeschirr, in Edel steinen oder Perlen, gefasst oder ungefasst, bestehen; ebenso in Betreff aller Briefe, Urkunden und Waffen bestimmte die Verschreibung, dass der Vormund dieselben Stück für Stück aufzeichnen lassen und ein versiegeltes Inventar dem Herzoge Sigmund oder den Anwälten übergeben sollte ; hingegen sollte auch dem Vormunde ein von dem Bischof von Brixen und den Anwälten versiegeltes Verzeichniss eingehändigt

werden. Alle diese Schätze sollten während der Vormundschaft un verrückt im Lande beisammen bleiben, damit Herzog Sigmund sie beim Ausgange seiner Minderjährigkeit wohlbehalten vorfinde. Mit dem gemünzten und auch ungemünzten Golde und Silber möge der Vormund Herrschaften, Schlösser, Städte und Güter kaufen oder verpfändete einlösen, wo und wie er dies am vorteil haftesten erachtet, doch immer nach dem Rathe und mit Wissen und Willen der aus den Landleuten der Grafschaft Tirol ge wählten Anwälte. Alle Hauptleute

, Burggrafen, Pfleger und Amtleute sollen dem Herzoge Friedrich als Sigmunds Gerhaben für die Dauer der Vormundschaft Gehorsam schwören; nach Verlauf der vier Jahre soll aber dieser Eid sie nicht mehr binden, sondern sie sollen mit ihrem Gehorsame an Herzog Sigmund als Landesfürsten gewiesen sein. Geschehe eine Ver änderung mit einem dieser Beamten, so habe der Nachfolger denselben Eid zu wiederholen. Nach Verlauf der vier Vormundschaftsjahre werde Herzog Friedlich alle Lande, Herrschaften, Schlösser

, Güter und Leute, die er als Vormund in Besitz genommen, ferner alle Schätze und Briefe ohne Verzug und Widerrede dem Herzoge Sigmund überantworten, und alle Hauptleute, Burggrafen, Pfleger und Amtleute, alle Bürger in Städten und Märkten, und die ganze Landschaft der Grafschaft Tirol der ihm der Vormundschaft wegen geschworenen Eide entbinden. Stürbe Herzog Friedrich während der Vormundschaft, so sollte die ganze Tiroler Land schaft dem Herzoge Sigmund, als dem nächsten rechtmässigen Erben

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 56 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[143] 55 dort nur im Vorübergehen, wieder. 1 Von grosser und folgen reicher Wichtigkeit wurden hingegen seine Beziehungen zu Tirol mit dem Jahre 1443. Mit dem 29. Juni 1443 gingen die vier Jahre zu Ende ? welche seit dem Todestage Herzogs Friedrich, 29. Juni 1439, verflossen, und mit dem 25. Juli zugleich die 4 Jahre, welche 1439 für die Dauer der Vormundschaft über Herzog Sigmund vertragsmässig festgesetzt worden waren. In Tirol erwartete man mit Sehnsucht die Entlassung des jungen Fürsten

und dessen selbständigen Regierungsantritt, Allein es vergingen Wochen, ohne dass von Friedrichs Hoflager irgend welche Nachricht hierüber vernommen wurde. Endlich im Laufe des Octobers kam die überraschende Kunde, dass zwischen dem Herzoge Sigmund und seinem Vormunde, dem röm. Könige Friedrich, ein Abkommen stattgefunden habe, vermöge welchem die Vormundschaft noch weitere sechs Jahre dauern sollte. Man traute kaum seinen eigenen Sinnen, als, datirt aus Neu stadt vom 18. und 19. August, sowohl von König Friedrich

als auch von dem Herzoge Sigmund Briefe kamen, welche jeden Zweifel beseitigten. Friedrich verkündete in seiner Zuschrift allen Prälaten, Herren, Kittern und der gesammten Landschaft, dass er mit dem Herzoge Sigmund übereingekommen, die Vor mundschaft noch sechs Jahre fortzuführen ; er ernenne daher zu seinen Anwälten in der Grafschaft Tirol an der Etsch und im Innthale den Bischof Georg von Brixen, den Vogt Ulrich von Matsch, Hans Spaur, Wolfhard Fuchs, Wolfgang von Freundsberg und Parzival von Annenberg. 2 Herzog

Sigmund forderte in der einen seiner Zuschriften den Bischof von Brixen auf, die ihm und den anderen Herren von Friedrich übertrage nen Anwaltschaften zu übernehmen und nach dem Besten und Treuesten handzuhaben. In der zweiten Zuschrift gebot er allen Beamten in Tirol, dem Bischöfe von Brixen in seiner Anwalt schaft treue Hilfe zu leisten. s 1 Chmel's Kcgcsten Kais. Friedrich IV. Uri. I. liefern den Beweis, welche Thätigkeit Friedrich während seines kurzen Aufenthaltes in Innsbruck und Tirol Ende 1442

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 73 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
72 [160] Nach, diesen clic Landessicherheit betreffenden Vorkehrungen beschloss der Landtag- eine Gesandtschaft zu ernennen, welche ■sich an das Hof lager des römischen Königs begeben und die Freilassung- des Herzogs Sigmund erwirken sollte. Gewählt wurden zu dieser Botschaft der Abt Georg- von Stanis, der Probst Härtung von Gries, Konrad von Wolkenstein., Heinrich Fuchs von Fuchsberg; aus den vier Städten Meran, Bozen, Innsbruck und Hall je ein Bürger; ein fünfter von Sterzing

und als Vertreter der Gerichte Hans auf der Toll und Peter Müh lauer. Die Instruction lautete kurz und sehr entschieden : die Abgeordneten sollten einfach ihre Werbung vorbringen, welche in dem Begehren bestand, dass Herzog Sigmund nach Tirol entlassen werde, wie es in der Haller Vorschreibung vereinbart und von Friedrich zugesichert worden sei; eine Botschaft hin wieder an die Landschaft zu bringen, sollten sie sich unter keiner Bedingung- herbeilassen ; was sie zurückzubringen hätten, wäre

nichts anderes, als ,.Ja' oder ,Nein f , ob man unsern gnädigen HcrrnHerzog Sigmunden auf solcheForderung zu Land lassen wolle oder nicht, nach Ausweis der Ver- schrcibung.' Den Gesandten soll der ihnen gegebene Auftrag in einer klar verfassten schriftlichen Instruction mitgegeben werden; und wenn ihnen von dem all ergnädigsten Herrn dem römischen Könige oder von dem gnädigen Herrn dem Herzoge Sigmund ein Auftrag an die Landschaft übergeben werden wollte, so sollen sie die Annahme verweigern. Auf St. Katharinatag 25. Nov. sollten

sämintliche Abgeordnete in Hall zur Abreise beisammen sein. So viel sich der Landtag von dieser Sendung versprechen mochte, war er doch nicht ohne Sorge wegen eines Zwischen falles, der leicht eintreten und seine Erwartungen vereiteln konnte. Es war nicht unmöglich, dass der römische König Fried rich sich entschloss, noch ehe die Gesandten an seinem Hot lager eintrafen, entweder allein oder mit dem Herzoge Sigmund, oder auch mit Kricgsvolk nach Tirol zu kommen. Seine Ankunft und AnWesenheit konnte

aber allen Bemühungen des Landtages eine fus diesen ungünstige Wendung geben. Dem musste vor gebeugt und entgegengewirkt werden. Der Landtag gelangte nach ernster Berathung unter Zu stimmung aller Kdoln und Uncdeln zu dem Beschlüsse, dem römischen Könige, wenn er mit dem Herzoge Sigmund in das

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 141 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
140 [228] ? unverbumleir in das Land der Grafschaft Tirol verfügen können. Sollte aber die Abrede in einem oder mehreren Punkten von dem römischen Könige oder von dem Herzoge Sigmund nicht angenommen werden, so soll sie für keinen Theil einen Nach theil oder irgend welche Verpflichtung enthalten. 1 Aus vorstehender Urkunde leuchtet unverkennbar das Streben hervor, die schroffen Gegensätze in den Forderungen der zwei streitenden Parteien zu mildern und den berechtigten Begehren

eines jeden Theiles so weit möglich Rechnung zu tragen. Darum kommen die schärfsten Spitzen des Abkommens zwischen Friedrich und. Sigmund vom 28. Februar 1445 nicht mehr zum Vorschein. Es ist nicht mehr die Rede, wie dort, von einer Abhängigkeit Sigmunds von Friedrich in allem und jedem, von einer Einbeziehung Tirols in jede beliebige Theilung der Länder des Hauses Oesterreich, von einer Zuweisung dieses oder jenes Theiles an Herzog Sigmund, von der gänzlichen Ausschliessung des Gedankens eines Erbrechtes

Zeiten, als einen gemeinsamen Besitz des ganzen Hauses betrachten mussten. Dieses Grundgesetz der habsburgischen Hausordnungen, dessen Aufrechthaltung Fried rich mit allem Rechte verlangen konnte, fand in der Urkunde seinen Ausdruck in der Bestimmung, dass die Tiroler den Huldigungseid dem Herzoge Sigmund und seinen zwei Vettern, 1 Urkunde dil. Costentz uff frifag nach dem hailigen Cristag (:ü, Dec.) anno milles. quadringentes. sexto (anstatt quinto, wegen des Jahres anfanges mit dem Christtage

). Bei Chmel: Material. I. 2. p. 180 etc. auszugsweise übersetzt, und mit nicht ganz unbefangenen Noten begleitet in Chmel's Gesch. Kais. Friedr. Bd. II. p. 356 etc. — Schrötter in den Abhandlungen aus dem Österr. Staatsrechte V. 327, bemerkt zu vor stehender Urkunde: ,Kaiser Friedrich bestätigte diese Abrede in einer eigenen Urkunde, dasselbe thaten Sigmund und die Stände.' Das geschah von Friedrich wohl nicht sogleich.

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 125 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
war, zu bleiben 5 in zweiter Beziehung fand man es für nothwendig, eine glänzende Gesandt schaft abzuordnen, wie es der Zweck, nämlich der Empfang und die 'Einbegleitung des jungen Landesfürsten erforderte; denn niemand glaubte etwas anderes, als dass König Friedrich den Herzog .Sigmund nach Tirol entlassen werde. Die Gesandt schaft sollte aus zahlreichen Rittern und Knechten bestehen, welche in Aufsehen erregendem Waffen schmucke den Zug zu dem auf den 12. December anberaumten Tage nach Salzburg anzutreten

' hierher, denn ausser obigein Salzburger Tilge war nur noch einer eben dahin angesagt worden, der am 22. Mal 1446 gehalten werden sollte. 'Um diese Zeit war aber Herzog- Sigmund schon als Landesfiirst in Tirol. Welsberg's Bericht sagt aber: .Die Landschaft hat ir merklich potsehaft. Ritter und Knecht, ain gutn Zeug ausgeschickt nach Herzog Sigmund gen Salzburg, . . . und haben ein gute hoffnung, sy wem in zu hui dt, bringen.' Bericht der obigen und ebendaselbt,. Wach diesem Schreiben könnte mau

annehmen, dass König Friedrich und Herzog Sigmund persönlich KU dem Tage erschienen wären, denn der Bericht sagt: ,auch lassn wir euer Gnad wissen, daz vnser Herr der Kunig und Herzog Sigmund und die landtschaft an (oline) end (Ausgleich) von einander geschaiden sein, vnd besorgen, daz daraus nichts guts ergehen werd.' Chmel's Itegesten etc. wissen nichts davon-, nach ihnen war Friedrich am 11. Dec. in Neustadt, woselbst er allerdings erst am 21. wieder erscheint., so dass die Lücke vom 11.—21, füglich

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 66 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
dahin, den Herzog- Sigmund dem römischen Könige abzufordern und ihm wieder zu seinen Landen und Leuten zu verhelfen; sie sei dies ihrer Ehre und den geschworenen Eiden schul die:: ^ o ' die Stände, edel und unedel, seien es gewesen, welche sich um die Bestellung- eines Vormundes annahmen, und auf Grund der Haller Verschrei bung den jungen Herzog mit Leib und Gut dem römischen König, der dazumal noch Herzog war, über antworteten. Zu solchem Beschhisse verpflichte sie auch ihr Gewissen

und die ehrenrührige Nachrede, die sie in und ausser Landes vernehmen müsse. 1 Hat einmal Herzog Sigmund als freier Herr von seinem Land und Erbe Besitz genommen, und sich mit Rath und Wissen der Landschaft mit geschworenen Käthen umgeben, will er dann sich zu Verschreibungen gegen den römischen König herbeilassen, so mag er dies nach dem Rathe seiner Rüth e und der Landschaft thun, jedoch in solcher Weise, dass dabei für die Landschaft vorgesorgt, und sie nicht in Streit und Krieg verwickelt oder aus dem Besitze

und Ge nüsse ihrer Rechte und Freiheiten und guten alten Gewohn heiten verdrängt werde. Wollte aber der römische König den Herzog Sigmund nicht in das Land senden, oder damit zögen), so sollen alle Nutzungen und Zinse von allen Äemtern und Gerichten Tirols zurückbehalten und zu Sigmunds Iianden verwahrt werden. Die Sperre soll dauern, bis Herzog Sigmund im Lande sein wird. Sollte aber innerhalb dieser Zeit das Land mit Krieg überzogen werden, so sollen die zurückbehal tenen Gefälle zum Schutze von Land

und Leuten verwendet werden. Zuschriften, welche während dieser Zeit vom römischen Könige an die Landschaft erlassen werden, glaube sie nicht mehr schuldig zu sein anzunehmen, da laut der Haller Ver schreibung die Vormundschaft zu Ende sei; aber auch vom Herzoge Sigmund glaube sie keine Zuschriften annehmen zu müssen, da sicherem Vernehmen zufolge derselbe keine ver lässlichen Räthe an seiner Seite habe, wie er sie als freier Fürst nach der erwähnten Verschreibung haben sollte, und da ferner Se. Gnaden

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 59 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
58 [146] auf die gute Behandlung, die er als Mündel von seinem Vor munde erfahren, und auf das gleiche Verfahren seines eigenen Vaters, der die Söhne des Herzogs Ernst, also den jetzigen römischen König Friedrich und dessen Bruder Albrecht, auch mehrere Jahre 1 mit Leib und Gut in seiner Gewalt gehabt; nur die Bedingung setzte Herzog Sigmund hinzu, dass weder König Friedrieh noch dessen Erben wegen des von seinem Vater Friedrich in Besitz genommenen Hab und Gutes des Herzogs Ernst

je eine Gegenforderung stellen. 2 Mit diesen von dem Herzoge Sigmund ausgestellten Quitt- und Verzichtbriefen war die Hailer Verschreibung vom 25. Juli 1439, soweit es, von Friedrich und Sigmund abhing, für er loschen und kraftlos erklärt, dadurch aber die in derselben Verschreibung der Tiroler Landschaft gegebenen Zusicherungen und eingeräumten Rechte nicht wenig verletzt ' worden. Es ist nicht unwichtig, die Einflüsse und Mittel kennen zu lernen, mit welchen Herzog Sigmund zur Ausstellung der erwähnten

über die verderblichen Schritte, zu denen er den König Friedrich verleitete, später an ihn richteten, be- 1 TJeber die gesetzliche Vormundschafts/.eit. hinaus. 2 Urk. bei Chmel; Materialien etc. I., Heft 1, p. ßfi am Ende, und I., Heft 2, p. 126, dd. Wien, 8. Aug. 1443. 3 Dass Kaspar Schlick, der schon unter Kaiser Sigmund als kluger lind eiiiflussreieher Staatsmann gewirkt hatte, um diese Zeit vom Hofe König Friedrichs, and, wie es scheint, ans Kränkung entfernt lebte, geht aus dem Briefe des Aeneas Sylvius

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 138 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[225] 137 Rath gewählt haben wird, sollen der römische König und die Herzoge Albrecht und Sigmund sich entweder selbst auf den Sonntag Vocem jueunditatis 1 nach Salzburg verfügen, oder, wenn sie das nicht wollen, ihre bevollmächtigten Räthe dazu senden, um über den der Tiroler Landschaft abzunehmenden Huldigungseid einig zu werden. Könnten sie sich hierüber nicht vereinbaren, so sollten sie dies noch an demselben Tage den beiden. Markgrafen schriftlich anzeigen. Diese sollen ge mäss

der mit ihnen getroffenen Uebereinknnft die Macht haben, in versiegelten Briefen, die sie in der Zeit von dein Tage zu Salzburg bis St. Laurenzentag einem jeden der genannten Herren und aneli der Tiroler Landschaft zusenden müssten, einen Eid festzustellen, den die Landschaft dem Herzoge Sigmund und den anderen Herren als ungetheilten Miterben schwören soll. Bei einer Zusammenkunft der Räthe des Königs und der zwei Herzoge, vierzehn Tage nach Lichtmess, sollen Compromisa- bi'iefe ausgefertigt

, oder nachdem ihn die Markgrafen übergeben haben, soll die Landschaft der Grafschaft Tirol denselben Eid schwören, jedoch ohne Nachtheil für ihre Freiheiten und Herkommen, Sobald die Landschaft geschworen hat, soll Herzog Sigmund zur Stunde der Landschaft ihre Privilegien, gute Gewohnheiten und alte Herkommen, die ihr von Königen, Fürsten, Markgrafen, Grafen und Gräfinnen bestätigt wurden, gnädig bestätigen und sie dabei handhaben und bleiben lassen. Sobald Herzog Sigmund als ein freier 'lind unverbundener

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 74 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[161] 73 Land reiten wollte, mit nichten den Eintritt zu gestatten, Bessgleiehen auch seinem Gefolge nicht, weder gross noch klein, am allerwenigsten einem Kriegsvolke. Sollte Herzog- Sigmund allein kommen, aber mit zahlreichem Volke in das Land einziehen wollen, so sollte man auch ihn mit nicht stärke rer Begleitung, als mit etwa 200 bis 300 Pferden zulassen, bis man klares Wissen von ihm erlange, welche Bewandtniss es eigentlich mit seiner Sache habe, und ob er durch die Annahme

, die auch zur gnädigen Herrschaft von Oesterreich gehören, 1 ihnen die zu Stande gekommene Einigung zu verkünden und sie zum Beitritte und zur Unter stützung der Landschaft einzuladen. Endlich glaubte dei 1 Landtag sich noch mit der grössten Klarheit und Bestimmtheit über die Absicht, die seine Beschlüsse leitete, aussprechen zu müssen. Die Einigung- habe keinen anderen Zweck, als dahin zu wirken, dass Herzog Sigmund in sein Land, die Grafschaft Tirol, gebracht und als ein unverkümmerter und freier Herr in die volle

Gewähr seines Landes nach den Bestim mungen der Haller Verschreibung eingesetzt werde; dass er sich unter Mitwirkung seiner Landschaft mit geschwornen Rathen umgebe, wie es einem Fürsten zustehe; 2 und dass dann Jeder mann, Edel und Unedel, von der Einigung frei und ledig- sein, und ieder in seinem Stande und Wesen dem Herzoge Sigmund als seinem rechten und natürlichen Landesfürsten in alleweg gehorsam und gewärtig sein soll nach den Bestimmungen der Haller Verschreibung, doch selbstverständlich

, dass auch Her zog Sigmund der ganzen Landschaft, Edel und Unedel, hin- i ,ins Wnilgau und gm Schwaben', wie das Repcrtor. des Scliatzarchivs IV. 15, die Lande bezeichnet, Sie .standen unter der Herrschaft von Sigmunds Vater, und wurden als ein Thcil des Lrbes Sigmunds betrachtet. 5 In der Urkunde: ,und auch durch sein Landschaft mit ge.swornen Räten besetzt (werden als einem Fürsten xugehört.'

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 145 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
144 [232] Anreiter, Bürgermeister von Meran, und Christoph Haidnalk, Bürger zu Innsbruck; von den Gerichten Mathias Hochhuth von Prutz und Hans an der Töll. 1 Am 30. März wurde Her zog Sigmund vom römischen Könige als frei und entlassen, beziehungsweise als Landesfürst von Tirol erklärt. Da noth- wendig der Huldigungseid zur Sprache kommen musste, so stellten jetzt Friedrich und sein Bruder Albrecht urkundlich die Erklärung aus, dass sie dem Vorschlage der Markgrafen von Baden und Brandenburg

auch Herzog Sigmund aus für den Fall, dass er sich mit seinem Vetter dem römischen Könige und Herzog Albrecht zu Salz burg über den Eid nicht vergleichen würde. r; Allein schon am nächstfolgenden Tage, 31. März, begannen die Entschädigungsforderungen Friedrichs für seine Nachgiebig keit. Sigmund musste eine Urkunde ausstellen, durch welche er sich verpflichtete, seinem Vetter dem römischen Könige auf eine unbestimmte Zeit jährlich 2000 Mark gut gebrannten Sil bers Wiener Gewicht zu bezahlen

. Er musste dabei bekennen? dass er diese Verpflichtung ohne Zwang, billig und gern über nehme in Anbetracht der Liebe, Freundschaft und Gunst, die der römische König, sein lieber Herr und Vetter, ihm beweise und in Anbetracht, dass derselbe der Aelteste unter den Fürsten von Oesterreich sei und zu des römischen Reiches und anderer Fürstenthümer und Länder Regierung, aus welcher dem ganzen Hause Oesterreich Aufnahme und grosser Nutzen erwachse, bedeutender Mittel bedürfe. Sigmund musste sieh

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Category:
History
Year:
1873
¬Der¬ Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Österreich von 1439-1446
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Page 142 of 177
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: 176 S.
Language: Deutsch
Subject heading: p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; g.Tirol ; s.Vormundschaft ; z.Geschichte 1439-1446
Location mark: II 191.743
Intern ID: 253119
[229] Ml dem römischen Könige Friedrich und dem Herzoge Albreeht, ,als nngctheilten Miterben' zu leisten hätten. Auf der anderen Seite wurden beinahe alle Forderungen der Tiroler, und zwar fast wörtlich, wie sie dieselben in der oben erwähnten Instruction für Wien bezeichnet hatten, in der ,Abrede' berücksichtigt, nur die allzugrosse Schärfe, mit der einige gestellt worden waren, findet sich nicht mehr. Herzog' Sigmund soll als ,ei n freier, unverbundener Fii r st' in ,sein Land, die Grafschaft

Tirol' kommen; aber die Ausdrücke, mit denen Sigmund in der Instruction als ,Erb fürst' und ,Tirol als sein väterliches Erbe' bezeichnet wurde, sind nicht mehr gebraucht; ebenso geschieht der ,Halle Verschreibung' keine Erwähnung mehr, so wenig als einer Mitregi erung oder Oberherrlichkeit Friedrichs. Die , Abrede' hatte vor der Hand leider nicht den der sichtigten Erfolg; es trat ein, was die zwei Vermittler schon am Schlüsse ihrer Vorschläge als eine Möglichkeit vorausgesetzt hatten, sie wurde

nicht angenommen. Das Haupthinderniss bildete der Huldigungseid. Die zwei Markgrafen hatten vorge schlagen, dass der römische König acht Tage nach Lichtmess der Tiroler Landschaft für eine nach Wien abzuordnende Bot schaft sicheres Geleite zusenden sollte. Diese Botschaft müsste 14 Tage nach lichtmess in Wien eintreffen, und dort die ,Abrede', die also von der Landschaft angenommen sein musste, dem Herzoge Sigmund ebenfalls zur Annahme übergeben. Hierauf sollte von den Rathen des römischen Königs und der zwei

und den Eid schwören. Nun müssen die Schwierigkeiten, welche sich gegen diese Anträge erhoben, nicht von den Tirolern, sondern von dem römischen König Friedrich ausgegangen sein ; denn Vogt Ulrich von Matsch und der gesehworne Rath zu Meran gelobten und versprachen, als oberste Verweser des Herzogs Sigmund und

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