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Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 458 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
Neuntes Buch. 794. Die neutrale Flagge schützt nicht bloss das neutrale Schiff, sondern ebenso die feindliche Ladung desselben, mit Ausnahme der Kriegscontrebande. Frei Schiff, frei Gut. Der Satz, class die neutrale Flagge, d.h. die Neutralität und Nationalität des Schiffs zugleich die Ladung decke, obwohl diese Kanfleuten der feind lichen Nation angehört, wurde zum ersten Mal in einem Holländischen Vertrage mit Spanien im Jahr 1650 ausgesprochen und erhielt zuerst eine allge meinere Vertretung

. Besonders Eng land hielt die frühere Praxis fest, und selbst die Gerichte der Vereinigten Staten betrachteten diese als unanfechtbar, solange nicht durch Verträge ein anderes und allerdings besseres Recht hergestellt sei. Die Statenverträge darüber waren sehr verschiedenartig, wodurch natürlich die Rechtsverwirrung vermehrt ward. So z. B. hatten England und die Vereinigten Staten in einem Vertrag von 1794 den Grund satz anerkannt, dass das neutrale Schiff frei, aber die feindliche Waare darauf

Gegenstand der Confiscation sei; während dieselben Vereinigten Staten in einem Vertrag mit Frankreich von 1778, und einem solchen mit Preussen von 1785 die Regel: Frei Schiff, frei Gut bekräftigt hatten. Im Jahr 1799 fanden darüber wie der ausführliche Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staten und Preussen Statt und nur dem zähen Festhalten Preusscns gelang es schliesslich, das freiere Princip neuerdings in dem Vertrag von 1799 zu bestätigen. (Vgl. darüber Wheaton Int. L. § 456—469). Erst der Pariser

Beschränkung des an sich bar barischen Rechts der Seebeute. 795. Die neutralen Güter sind auch auf feindlichen Schiffen vor der 'Wegnahme geschützt, ausser wenn sie in Kriegscontrebande bestehn. Unfrei Schiff, frei Gut. Auch dieser Satz ist erst durch den Pariser Congress von 1856, 12. Juli allgemein anerkannt worden: „La marchandise neutre à. l'exception do la contre bande de guerre n'est pas saisissable sous pavilion de guerre.' Einzelne Staten,

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Category:
Religion, Theology
Year:
1872
¬Die¬ "Politik auf der Kanzel".- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 1)
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Page 60 of 163
Author: Stock, Norbert / von P. N. St.
Place: Bozen
Publisher: Selbstverl. des Vereins
Physical description: 24 S
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur<br />Riccabona von Reichenfels, Benedikt: Hirtenschreiben / des Hochwürdigsten Fürstbischofs von Trient [Benedikt Riccabona von Reichenfels], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 2 <br />Schneller, Christian: ¬Die¬ neuen Schulgesetze : ein Zwiegespräch zweier Schulfreunde in Tirol / von einem Abgeordneten des Tiroler Landtages, 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 7 <br />Schenk, Alois David: Beleuchtung der Briefe eines liberalen Stadtlehrers an einen Vorsteher, in Briefen an einen Freund / [Alois David Schenk], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 6 <br />Recept für die kranke Menschheit : (eine Pfingstgabe) / von J. C., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 3 <br />Stock, Norbert: ¬Die¬ Kerker der Päpste / von P. N. St., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 4/5
Subject heading: g.Österreich ; s.Katholische Kirche ; s.Politik
Location mark: II 4.229
Intern ID: 192710
er schlägt auf feine Freunde und Wohlthäter, er hält die Vor stellungen seiner Phantasie für wirkliche Dinge. Gerade so ist es mit der an der Zornhitze kranken Menschheit, weil sie nicht mehr zu unterscheiden vermag, zwischen wahrer und falscher Freiheit, zwischen wahrem und falschem Fortschritt :c. Nur die Gabe der Wissenschaft lehrt uns das Wahre vom Falschen zu unterscheiden. Durch die Schlagworts Licht, Frei heit, Forlschritt werden viele jämmerlich betrogen. Diese Worte bezaubern

in ihren Anschauungen so verrückt, daß sie daß Wahre für das Falsche, und daS Falsche für das Wahre ansehen Daß es ein wahres und falsches Licht gibt, hat Christus die ewige Wahrheit dadurch ausgesprochen, indem er sagte: Ich bin das wahre Licht, und von der Freiheit hat er gesprochen: nur dann werdet ihr wahrhaft frei sein, wenn euch der Sohn Gottes frei gemacht hat, und vom Fortschritt: seid vollkommen , wie euer Vater im Himmel vollkommen ist. Um einen wahren Begriff von der Freiheit zu bekommen, müssen

wir wissen, daß wir nur dann wahrhaft frei sind, wenn unsere Vernunft frei ist von Unwissenheit, Jrrthum und Zweifel, und unser Herz frei ist von Sünde und Leidenschaft, und diese Freiheit gibt die wahre Glückseligkeit, und das gibt uns nur die Lehre und Gnade Christi. Die Verkünder der falschen Freiheit spiegeln uns aber vor, die wahre Freiheit bestehe darin, daß man das süße Joch Christi abschüttle, sein Gesetz verwerfe, und die Gnade verachte; das ist aber keine Freiheit, sondern Zügellosigkeit

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Category:
Religion, Theology
Year:
1872
Oktober bis Dezember.- (Legende oder der christliche Sternhimmel ; Bd. 4)
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Page 135 of 573
Author: Stolz, Alban / von Alban Stolz
Place: Freiburg im Breisgau
Publisher: Herder
Physical description: VIII, 552 S. : Ill.. - 5. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: s.Heiliger ; f.Biographie
Location mark: II 61.917/4
Intern ID: 218054
, welchen der Heiland dem reichen Jüngling gegeben hat, der aber diesem zu hart vorkam, vollkom men- befolgt und ist dadurch zur wahren fröhlichen Freiheit des Geistes gelangt. Auch rechte Ordensleute befolgen diesen Rath und haben und wollen nur das, was zum Leben nothwendig ist, indem ! sie auf persönliches Eigenthum verzichten. Wer dieses thut, der ì wird frei von zahllösen Unruhen und Versuchungen. Gerade das Eigenthum ist es ja so oft, was die nächsten Freunde und Ver wandte in Feindseligkeit trennt

, was den Menschen von Gott trennt, was ihm, z. B. wenn er einen Prozeß hat, schlaflose Nachte macht, was seine Seele mit dem Rauch der Sorge verfinstert. Mußt du - deiner Verhältnisse wegen Eigenthum besitzen, so suche wenigstens j innerlich frei zu bleiben, damit es dir nicht auf der Seele wie ein ! großer Grabstein sitze. Prüfe dich einmal hierüber. Mancher meint, er sei innerlich frei und ist^ es doch nicht; Wie ein Vogel erst fühlt, daß er an einer Schnur gebunden ist, wenn er weiter fliegen

Bedürfnisse — dann wirst du auch frei werden von der Sklaverei des Mammons. Der Zulauf Zu dem hl. Hilarion wurde immer größer, deß- halb zog er mit zwei seiner Jünger in eine Einöde bei Aphroditus, um daselbst in vollkommener Entsagung und Stillschweigen Gott zu dienen. Damals aber regnete es in Jener Gegend drei Jahre lang nicht; halbverhungert kamen die Leute scha arenweise zu Hilarion, um

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Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 348 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
von Freiwilligen erheben sich leicht kleine Reibereien und Eifersüchteleien. Die Militärärzte des Heeres und die frei willigen Aerzte wirken nicht immer friedlich zusammen. Es ergeben sich Conflicte mannichfaltiger Art. Auch unberechtigte Personen mischen sich störend ein. Schlachtenbummler nehmen den Schein an der Krankenhülfe und leisten für die selbe wenig. Noch schlimmer ist's, dass räuberisches Gesindel die Maske der Humanität benutzt, um in der Verwirrung ihre verbrecherische Habsucht zu be friedigen

ir te, die aber nicht einem, wenn auch noch so verdienstlichen Ritterorden entibmmen, sondern ganz frei, je nach Umständen und Personen besetzt werden. Ein willkürliches Zulaufen von Freiwilligen darf überhaupt nicht geduldet, die Hülfe aber eben so wenig auf einen einzelnen Verein beschränkt werden. Vielmehr sind nur geordnete Gruppen von Freiwilligen statthaft, die unter einem anerkannten — womöglich ärztlichen — Führer oder einem Delegirten eines Vereins stehen und sich bei dem Etappen- Kommando zu melden und dessen Anordnungen zu befolgen

haben. Die frei willigen Aerzte und ebenso die Führer von Freiwilligencorps sollten, abge sehen von der Sanitätsbinde, durch ein gemeinsames, leicht erkennbares Zeichen in ihrer Eigenschaft gekennzeichnet werden. Herr v. C. schlägt zu diesem Zwecke eine kleine rote Ledertasche (mit Verband -Etuis) vor, die an einem rothen Riemen getragen wird. Mr scheint dieser Vorschlag sehr practisch und leicht aus führbar. Auch müsste jeder Führer ein Verzeichnis^ seiner Mannschaft mit sich führen und jeder Mann

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Books
Year:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Page 363 of 547
Author: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Place: Nördlingen
Publisher: Beck
Physical description: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Language: Deutsch
Location mark: 1035
Intern ID: 184056
Das Kriegsrecht. 349 ■ ,= , : . . ■.,620'.-: ■ ' - Kein Kriegsgefangener kann zur Ertlieilung des Ehrenworts gezwungen werden und keine Kegierung ist verpflichtet, Kriegsge fangene auf Ehrenwort hin frei zu gehen. Die Kriegspartei kann aber durch eine allgemeine Verordnung erklären, ob und unter welchen Bedingungen sie Gefangene auf Ehrenwort entlassen werde. Am. 132. 133. Aeluilich verhält es sich mit der Ertheilung einer be schränkten Freiheit an die Kriegsgefangenen, mit Bezug

auf ihr Ehrenwort, dass sie dieselbe nicht zur Flucht missbrauchen werden. Einem gefangenen Officier kann so verstattet werden, in einer ^tadt frei zu leben auf sein Ehrenwort hin, dass er den Umkreis derselben nicht verlassen werde. Weigert er sich, das Ehren wort zu geben, so ist der Nehmestat veranlasst und berechtigt, ihn in sichern Ge wahrsam zu bringen. ' 621. Soldaten können das-Ehrenwort nur durch Vermittlung ihrer Officiere und auch diese nur mit Genehmigung ihres obersten Officiers geben

, der zur Stelle ist. \ Am. 126. 127. Weil das ganze Verhältniss eine politische und vorzüglich militärische Bedeutung hat, so bedarf es der Ermächtigung eines Officiers, dem ein Commando übertragen ist und darf nur, wenn ein solcher nicht da ist, von einem andern Officier eingegangen werden. Wenn kein Officier da ist, dann frei lich können die Soldaten auch auf ihr persönliches Ehrenwort hin entlassen werden. Die Soldatenehre ist nicht auf die Officiere beschränkt. Wie man dem Eide der Soldaten vertraut

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Category:
Religion, Theology
Year:
1872
¬Die¬ "Politik auf der Kanzel".- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 1)
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Page 72 of 163
Author: Stock, Norbert / von P. N. St.
Place: Bozen
Publisher: Selbstverl. des Vereins
Physical description: 24 S
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur<br />Riccabona von Reichenfels, Benedikt: Hirtenschreiben / des Hochwürdigsten Fürstbischofs von Trient [Benedikt Riccabona von Reichenfels], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 2 <br />Schneller, Christian: ¬Die¬ neuen Schulgesetze : ein Zwiegespräch zweier Schulfreunde in Tirol / von einem Abgeordneten des Tiroler Landtages, 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 7 <br />Schenk, Alois David: Beleuchtung der Briefe eines liberalen Stadtlehrers an einen Vorsteher, in Briefen an einen Freund / [Alois David Schenk], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 6 <br />Recept für die kranke Menschheit : (eine Pfingstgabe) / von J. C., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 3 <br />Stock, Norbert: ¬Die¬ Kerker der Päpste / von P. N. St., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 4/5
Subject heading: g.Österreich ; s.Katholische Kirche ; s.Politik
Location mark: II 4.229
Intern ID: 192710
, indem er den beständigen Einflüssen derselben unterworfen ist. Weil aber die geistige Schöpfung in zwei Lager getheilt ist, und der Mensch einen freien Willen hat, so steht es ihm, vermög diesem frei, ob er sich mit diesen,, oder jenem Lager in Beziehung setzen will. Hier gibt es keine andere Wahl, und vir dürfen nicht glauben, daß es dem Menschen etwa frei stehe, zu keinem der beiden Reiche zu gehören; er muß entweder ein Bürger des Staates des Guten, oder ein Bürger des Staates des Bösen sein. Ist der Mensch

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Category:
Religion, Theology
Year:
1872
¬Die¬ "Politik auf der Kanzel".- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 1)
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Page 111 of 163
Author: Stock, Norbert / von P. N. St.
Place: Bozen
Publisher: Selbstverl. des Vereins
Physical description: 24 S
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur<br />Riccabona von Reichenfels, Benedikt: Hirtenschreiben / des Hochwürdigsten Fürstbischofs von Trient [Benedikt Riccabona von Reichenfels], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 2 <br />Schneller, Christian: ¬Die¬ neuen Schulgesetze : ein Zwiegespräch zweier Schulfreunde in Tirol / von einem Abgeordneten des Tiroler Landtages, 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 7 <br />Schenk, Alois David: Beleuchtung der Briefe eines liberalen Stadtlehrers an einen Vorsteher, in Briefen an einen Freund / [Alois David Schenk], 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 6 <br />Recept für die kranke Menschheit : (eine Pfingstgabe) / von J. C., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 3 <br />Stock, Norbert: ¬Die¬ Kerker der Päpste / von P. N. St., 1872. - 1872 - In: Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 3, Nr. 4/5
Subject heading: g.Österreich ; s.Katholische Kirche ; s.Politik
Location mark: II 4.229
Intern ID: 192710
, leicht und frei ausüben können.' — Was aber das Maaß der Frevel- that voll macht, ist der Umstand, daß der Papst der Gefangene seiner eigenen Kinder ist. Der Kerker Pius IX. ist sehr verschieden von denen seiner Vorgänger. In den ersten Jahrhun derten War der Papst ein Gefangener der heidnischen Kaiser, die ihn nicht kannten, des heidnischen Staates und der heidnischen Ge sellschaft, welche nicht die Segnungen der göttlichen Religion, die christliche Civilisation, die Grundsätze wahrer Freiheit

und Gerechtigkeit von ihm empfangen hatten. Später dann war die Gefangennehmung des Papstes meN eine Art persönlicher, vor übergehender und vom Glauben der Völker laut verdammter Brutalität, wodurch sich der Räuber bald genöthiget sah, seine Beute loszulassen. Selbst gegen den furchtbaren Napoleon I. erhob sich ein Sturm der Entrüstung durch Europa, der ihn zwang, noch vor seinem Sturze den heiligen Vater frei zu geben. Wenn zwar auch in früher« Zeiten das öffentliche Verderbniß der Welt mehr oder weniger

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