¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
nicht dein Papste oder dem Bischöfe zum Trotze, sondern Gott zum Lobe und zum Heile der Seelen. Es habe sich also Niemand weder durch die Drohung des Cardinals noch durch die Borladung nach Rom aufregen oder beängstigen zu laßen.' 30 ) Gegen die päpstliche Citation und Anklage auf Verdacht wegen Ketzerei appellierte das Dvnicapitel unter Anführung ganz eigentümlicher Gründe, nach einen« Vorfalle, der sich mit Stephan Steinhorn in Salzburg zugetragen, an den besser zu belehrenden Papst. Der in der Citationsbnlle
namentlich hervorgehobene Domherr Stephan Steinhorn war gerade in Salzburg anwe- send, als der Franziseaner Mönch, Martin von Rottenburg, dahin kam, um die Vorladung von den Kanzeln zu verkündigen. Steinhorn, von dem bevor- stehenden Acte in Kenntniß gesetzt, begab sich noch vor der Verkündigung zum Erzbischose, erbot sich für seine Person und für das Capitel zu Allem, was recht uud billig wäre, und bat, die Verkündigung zu verhindern. „Er könne, setzte er bei, an seine Excommunication nicht glauben
, da weder er noch ein anderes Mitglied des Capitels vorgeladen oder verhört worden, und er auch keiner Schuld sich bewußt sei, die eine solche Strafe verdiente. Sollte den, aber wirklich so sein, so sei er bereit, für sich und seine Collegen um Absoln- tion zu bitten, um Strafe, wenn sie etwas verbrochen hätten. Der Erzbischof möge diese Erklärung annehmen, und an den heiligen Vater gelangen laßen.' Allein der Erzbischof von Salzburg, eingeschüchtert, wie wir oben sahen, und so eben ini Begriffe
, sich unbedingt den päpstlichen Anordnungen zu unter- werfen, lehnte Steinhorns Anerbieten ab, und erklärte: „Der Mönch Martin sei ein Bote des Papstes; er, der Erzbischof, wolle und könne ihn in der Vollziehung seiner Aufträge nicht hindern.' Nun eilte Steinhorn nach Briden, uud hier appellierte sowohl er als auch das gesammte Domcapitel. Nach einer Einleitung, in welcher die Capitularen ihr Staunen über den Vorgang in Salzburg und noch mehr über die Anklage wegen Ketzerei ausdrückten, erklärten sie geradezu