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Title A - Z
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Books
Category:
Fiction
Year:
1861
Gesammelte Schriften : nebst einem kurzen Lebensabrisse des Verstorbenen
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Page 349 of 355
Author: Schuler, Johannes / von Johannes Schuler. Hrsg. von seinen Freunden
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: LIX, 296 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Location mark: 442 ; II A-3.756 ; II 73.535
Intern ID: 154088
mcht; in Berlin erschöpfte man ein ganzes Arsenal von aufschiebmden, bedingenden, höchst subtilen Redensarten , und als man endlich/sich m Bewegung setzte, freilich nur zu einer bewaffneten Vermittlung —- da wurde der Friede von Billa-Franka geschlossen, die armen Deutschen hatten Millionen ansgegeben, um wieder nach Hause kehren zu können, wie sie ausgezogen warm ; und Herr v. Schleinitz., der Unterhändler nach allen Seiten, der an allen Thüren anklopfte, hatte sich, wie'man zu sagen Pflegt

, gründlich blamirt. Welch einen tief.'fchmerzlichen, verbitternden Eindruck dieser Jammer deutscher Zustände allenthalben, machte, laßt sich leicht denken ; in allen Blättern sind die ZMgnisse hiefür zu lesen. Oesterreich allein hat sich ehrlich, offen und mann haft benommen; ihm müssen die deutschen Sympathien und' nicht bloß diese, sondern, auch die klare Erkenntmß, wo wahrhafter Schutz für die deutschen Interessen und die Unabhängigkeit der deutschen. Staaten zu finden sei,. zufallen. Der deutsche

, so war die preußisch-deutsche Bundesmacht sogleich bei der Hand. Die klar gewordene Bedeutung dieses Doppelspiels war aber die Forderung einer absoluten Unter werfung der deutschen Mittel- und Kleinstaaten unter die politischen und militärischen Befehle Preußens. Diesen bleibt nun keine Wahl für-die Zukunft, als eine andere Organisation des deutschen Bundes unter der Aegide Oesterreichs, oder ein neuer Rheinbund unter dein Protektorate Frankreichs, dessen Diplomatie hiefür eifrig zu wühlen nicht unterlassen

wird. Bon diesem Uebel wird aber unser Herr Gott, der nach dem bekannten Sprichworte den braven Deutschen nicht ver läßt, so wie der gesunde nationale Sinn Deutschland bewahren; — es bleibt daher als Hort und als Anlehnmrgspunkt für eine Reorga nisation Deütschlands nur Oesterreich in der Möglichkeit.. Aber diese Möglichkeit ist nur dann gegeben, wenn sich Oesterreich durch innere Reformen den vorauSgeschrkttenen deutschen Staaten nähert. Als erste ' 19 *

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1861
Urkundliche Beiträge zur Geschichte des deutschen Ordens in Tirol
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Page 51 of 274
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 272 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; k.Deutscher Orden ; z.Geschichte
Location mark: II 103.446 ; D II 103.446
Intern ID: 129866
Zeugen dessen: Heinrich von Ragpnia, erwähnter Curai '.Trai nod 'Heinrich Hasenneder, 0. 'A. Am 29. Juni 1302 sehliesst Bruder Conrad, Com tor des deutschen : Hauses in Trienl ? mit Adelhaid und deren Gemahl Johann von Priihör einen Erbpachtvertrag über mehrere Grund stücke ab. 0. A. ; — Im nämlichen Jahr 1302 bekennt Hr, Jacob von Rotenburg' dem Grafen 'Reimprechl von Fiavoii 1200 Pf. B. zw schulden ; davon schuf der Graf die Hälfte dem deutschen Hause zu Trienl. • {Schalster chfà. Heffixt

.) — Am 27, Octo ber. 1302' im deutschen Hause zu Boxen am Ei sack in Gegen wart des Priesterbruders Conrad von Aichach und -Bruder Ulrichs von ■ München vertauscht Brüder. Conrad von Schiverstät-, -Laie oil' Landcomtur der. Bailei Bozen, und Bruder. • Heinrich • von Esch enba cfru Laie aus der Comande Sterling, ini- Namen der selben an Hainzo Benditensun von Guiian 'den Madozz-Ack'er- -zu Giriti 'gegen : einen Äcker ' zu Eppan in der Gegend genannt : in der Näuer;'' grenzt daran Fridrich Gmiazell , Walch

' aus 'Nons- berf. 0. À. — Am némlichen Tage und Orte verleihen die selben ini Hamen 'der Co men de S ter ziti g dem U!iu Choppo von Fignagä '.fa der Pfarre Eppan' 3. Stück Weingut in der obera Gleite in der Pfarre Eppan,' zu -Erbpachtgegen jährlichen Zins von ß Yhrn-Wein ins Haus der deutschen Brüder ?,u Eppan tu liefern , 2 Fastnachthühner und zu Ostern 1 Kitz . und 30 Eier. 0. À. — Am 22. April 1303 im deutschen-Hause Bei Boxet in 'Gegenwart des Bruder Ulrichs von München,.' Christan's von Prandiez

bestätiget -Bruder Conrad von Gundelfingen, Land- Comtur ini Comtur .der deutschen Häuser zu Bozen, Lengmoo.s und Sleniigenden Verkauf eines dem, Orden lehenbaren Ackers in Gentian durch die Brüder Perchtold . und Cimrsul Tysner tu einen gewissen Wilhelm. f P/'nn-Arch. iti Tìmms.'J lìmi am 2. Jänner 1304 im deutschen Hause bei Bozen in Gegenwart der Ordensbrüder Heinrichs von Alldorf, des Priesters Jacoès von, Caneich, Ulrichs vom München, 'verleiht - Bruder Conrad von Schiverstil, Land com tur

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1861
Urkundliche Beiträge zur Geschichte des deutschen Ordens in Tirol
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Page 31 of 274
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 272 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; k.Deutscher Orden ; z.Geschichte
Location mark: II 103.446 ; D II 103.446
Intern ID: 129866
- so - -Um.-die Entstehung der Comturei Sterzingen -iti- übersieht- lieberem Zusammenhange darzustellen, nnisslen wir so manche andere den deutschen Orden in Tirol betreffende Begebenheiten während 'dieser Zeit' einsweilen tibergehen Did wollen nun selbe nachholen. — Das rasche' Aufblühen dee deutschen Ofdens in Tirol sollte nicht gams so -ungetrübt bleiben ; es- mochte vielleicht die Scheelsucht; der' Weltgeistlichkeit erregen ; wenigstens sahen sich der Corn tur und die deutschen Ordensbrüder

Parteien 'Vor sich lu fordern,' selbe gegen einander 11 verhören und mil Zurückweisung jeder Appellation unverweilt diese Händel 11 entscheiden. Vorgeforderte Zeugen, welche sieh -aas GunstMass oder Furcht der Zeugschaft • entliehen wollen., sollen sie'durch geistliche Strafen nülliigen, der Wahr heit Zeugniss zugebe». O. A. '—'Wenige Jahre nachher erwuchs dem-- deutschen Orden eine ernste Verwicklung' mit dein Bischöfe von Cur. Wie schon erwähnt, halte Kaller Frid- rich II. im September 1235

dem deutschen Orden das'Paftro- nats-flecht der Pfarre Schinders geschenkt und PapSl Alexan der IV, selbes ini' : Jtiire 1257-'dein ' Comtar uni den Brüdern des Hospitals ii Bozen und' Lengmoos auf ihre Bitte bestätigt. Bald darauf wurde diese Pfarre durch'die freiwillige Resigna tion des bisherigen Pfarrers, des Propstes von Freisingen, er ledigt ; der 'Diücesan-Bischof , Heinrich von Monitori,, ohne 'in schien der brieflichen Gerechtigkeiten des deutschen Ordens, dem vermöge einer Bulle dèi Papstes

(ìregor IX. flas'-RèeM instand, Im Falle der Erledigung su jenen Kirchen,, deren Pitroiaii-le-clit dim deutschen Orden ansteht, einem taugliehen

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Books
Year:
1861
Für die Glaubenseinheit Tirols : ein offenes deutsches Wort an das Tiroler Volk
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Page 111 of 192
Author: Buss, Franz Josef ¬von¬ / von einem rheinischen Rechtsgelehrten
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: XXV, 161 S.
Language: Deutsch
Location mark: II 105.279 ; II 59.364
Intern ID: 335286
Die Engherzigkeit der frühem deutschen Terntorialrechte hatte nämlich den Unterthanen, wie das Recht, der Auswan- . derung, so auch den auswärtigen Güterankauf verboten, ledig lich um deren Geld im Inland zu behalten. Diese unhaltbare'Schranke fiel mm durch den Vorder satz des Artikels, nach welchem also die Angehörigen deutscher Bundesstaaten von ihrer eigen e n Landesregierung nicht be hindert werden dürfen, Grunveigenthum in einem andern'Bundes- staat zu erwerben.. Hierauf.kommt

für sie . die gemeindeutsche RechtSgiwähr, daß, wenir sie Grundeigenthum in einem andern Bundesstaat gemäß den dortigen für Alle und so auch für-sie geltendem'Landesgesetzen emerben, sie von den erworbenen Gütern nicht schwerere Abgaben und'Lasten , als die eigenen Mterthanm tragen -dürfen. / 1 Das und nur das ist die richtige Auslegung des Arti kels und auch die Praxis m allen deutschen Bundesstaaten. Wäre dagegen daS von unfern Gegnern -in den Artikel hinein mterpretirte unbedingte Recht der Deutschen zum Güter ankauf

in jedem fremden BundeDaat die Absicht der Gründer der Bundesakte gewesen, so hätten sie, wie schon anderwärts richtig bemerkt worden, in der Fassung-statt der Verbindungs- Worte „ohne deßhalb' das einfache Vcrbindungswort .und« setzen müssen. Die Bundesakte hat, wie wir schon erwähnt, den ehema ligen Reichsunmittelbaren die beliebige' Wahl des Aufenthalts in jedem deutschen Bundesstaat als ein Vorrecht eingeräumt; wir fragen: wie wäre es möglich gewesen- dieses als ein Wgrxecht eines einzelnen Stands

aufzustellen, wenn nicht 'itttt die Niederlassung, sondern ft löst der Güterankauf in einem andern deutschen Bundesstaat ein gemeinsames, àecht aller Deutschen wäre ? ./ Wenn dieses gemeine deutsche Bürgerrecht bestünde, warum haben denn nach der Gründung des deutschen Bunds eine Reihe deutscher -Bundesstaaten g.egense itige Niederlaf- süngsverträge abgeschlossen? 'Offenbar rein überflüssig, wenn das unbedingte Recht des beliebigen GüterankaUsS, wel-

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Books
Year:
1861
Für die Glaubenseinheit Tirols : ein offenes deutsches Wort an das Tiroler Volk
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Page 109 of 192
Author: Buss, Franz Josef ¬von¬ / von einem rheinischen Rechtsgelehrten
Place: Innsbruck
Publisher: Vereins-Buchdr.
Physical description: XXV, 161 S.
Language: Deutsch
Location mark: II 105.279 ; II 59.364
Intern ID: 335286
Der Artikel 18 b. 1. der Bundesakte spricht dies klar aus. Die Souveranetät der einzelnen Bundesstaaten ist im deutschen Bundesrecht überhaupt die Regel; für sie muß vermmhet wer den, sie weicht nur. der ausdrücklichen Beschränkung durch die Bundesgesetzgebung. Wer bürgerliche und politische Rechte in einem einzelnen Bundesstaat und in. welchem Maaß er sie habe, das zu bestimmen, ist Sache der inneren Gesetzgebung bis auf die einzelnen Ausnahmen, welche die Bundesgesetzgebung

als übereinstimmend für sàmmtljche Bundesstaaten erklärt. Die Bundesgesetzgebung hat aber nicht die Gleichheit der bürger lichen und politischen Rechte für alle Bundesstaaten, sondern nur in jedem einzelnen Bundesstaat für die. Angehörigen der christlichen Religionsparteien ausgesprochen. - Man beruft sich aber gerade auf den Artikel 18 der deutschen Bundesakte, als ein solches Men. Deutschen gemein sames Bürgerrecht, indem er bestimmt: „Die verbündeten Fürsten und freien Städte kommen überein, den Unterthanen

der deutschen Bundesstaaten folgende Rechte zuzufichem: a) Gnmdeigenthum außerhalb des Staa tes, dm sie bewohnen, zu erwerben und zu besitzen, ohne des halb in dem fremden Staate mehreren Abgaben und Lasten un terworfen zu sein, als Hessen eigene Unterthanen; b) die Befugniß: 1) des freien WegziehenS. aus einem deutschen Bundesstaate in den andern; der erweislich sie zu Unterthanen annehmen will; 2) in Civil- und Militairdienste desselben. zu treten.' U. s. w. , Schon der Zusatz „der erweislich

sie zu Unterthanen an nehmen will,' zeigt, daß der andere Bundesstaat die.Aus- wandernden nicht annehmen muß; das. bestätigt- auch der Artikel 14, Nr. i., welcher den ehemaligen Reichsunmittel baren als Vorrecht gibt, „die unbeschränkte Freiheit, ihren .Aufenthalt in jedem zu dem deutschen Bunde gehörenden, oder mit demselben im Frieden lebenden Staate zu nehmen.' Ist . dieses Recht für die ehemaligen Reichsunmittelbaren aber ein ' Vorrecht, wie, kann eS zugleich ein gemeinsames Recht für alle Deutschen ftin? . 1 • ;

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1861
Urkundliche Beiträge zur Geschichte des deutschen Ordens in Tirol
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Page 18 of 274
Author: Ladurner, Justinian / von Justinian Ladurner
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 272 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; k.Deutscher Orden ; z.Geschichte
Location mark: II 103.446 ; D II 103.446
Intern ID: 129866
J. 1230 io. einem päpsIiichen Schreiben» Der Bischof Gerard von Trient (regierte von 1223—4233), wie seine Vorfahren dam deutschen. Orden gewogen, halle ihrem Hause zu Bozen dei Gunele- (jetzt Zorner)-Hof auf dein Rillen mit Zustim mung seines Capitela geschenkt; durch Erlass dal. Viterbo am 16. Jänner 1236 schreibt nun Papst Gregor IX. seinen gelieb ten Söhnen , . . . -dem Comtur (praeeeptori) und den Brüdern des deutschen Hauses zu Bozen, da ss er auf ihr Ansuchen diese toni Bischof Gerard

seiigen gemachte Vergabung bestätige. 0 A. — Dem Beispiele seines Vorgängers Gerard folgte sein Nach folger., Bischof. Alderich von. Trient, indem er-am 16. März 1234 der Marienkirche und dem Hospitale au der Eisackbriicke, welches ein Haus des deutschen. Ordens ist, ein Gut bei dem Kofel unterhalb Furmigar, welches 3 Pfund Berner zinst, schenkt.; diese Schenkung ist gerichtet an Hrn. Fridricti, Hospitaler und Provisor besagten Hauses, . Zeugen : der Domdecan Ulrich, Ulrich der Scolasticus und Domherr

, Hr. Eremanti von Campo ini Hr. Erneston von Bauzano (Bozen).. 0'. A. Wicht minder günstig als sein Amtsbruder zu Trient zeigte sich, Bischof Heinrich, von ßrixen gegen die deutschen Ordens brüder. indem, er am 8, August 1234 auf Bitte spines Capitcls dem Hospitale der Gottesmutter Maria und des hl. Johannes Ev. in -Bosen, welches 'dem deutschen Orden .-gehört, zur Ehre Gottes sowie zur UntecptttUung des Iii. Landes, und Erquickung der Armen einen Hof in Dorian (Terlan)', welchen, bisher die Gebrttdfer

des deutschen Ordens im 2

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Books
Category:
Religion, Theology
Year:
1861
Aufklärung über die Protestanten-Frage in Tirol
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Page 19 of 66
Author: Moriggl, Simon / Simon Moriggl
Place: Innsbruck
Physical description: 60 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Protestantische Blätter aus Tirol. 1861
Subject heading: g.Tirol ; s.Protestantismus
Location mark: II 102.059 ; II 59.205
Intern ID: 109838
Unglück, und werden es be weisen. Wir werden immerfort rufen: wir verletzen durch unsere Bemühungen keines Menschen Recht. Noch hat uns der Verfasser durch keinen der von ihm angezogenen Para- graphe zu überzeugen vermocht, daß das Rech» der Ansied lung in Tirol zu Gunsten der Protestanten schon feststehe; auch seine Auffassung der Artikel der deutschen Bundesakte ist noch lange nicht im Stande, uns des Unrechts zu über, führen. — Denn 1) der Artikel 16 der deutschen Bundesakte setzt offenbar

faktische, wirklich bestehende Verhältnisse voraus, auf die er sich bezieht, um sie zu regeln; wo jene Verhàlt niffe nicht sind, findet jener Artikel keine Anwendung. 2) Der Artikel 16 sagt: „Die Verschiedenheit der christlichen Religio nspartheien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen^; in Tirol gibt es nun keine Verschiedeuheik der Religionspartheien, sondern GlaubenSei'nheit, somit hat dieser Artikel

bei uns keine An wendung. Erst dann, wenn irgendwie diese Verschiedenheit eingetreten sein wird, kann dieser Artikel in Tirol zur An wendung kommen. 3) Der Artikel 16 hat negative Fassung, schützt also Rechte, und schützen kann er nur dort, wo ein Subjekt des Schutzes ist und nicht, wo es nicht ist. Zn Tirol fehlt das Subjekt dieses Rechtsschutzes, also trifft der Artikel hier nicht. 4) Der Artikel sagt nicht: die Gebiete und Länder de- deutschen Bundes müssen eine Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses zulassen

; denn der Artikel will keine Ansiedlungen bezwecken und keine Propaganda machen. 5) Der Artikel 18 der deutschen Buudesakte spricht von der Besiyerwerbung der Deutschen außerhalb des Staates , den

20
Books
Year:
1861
Politische und culturhistorische Aufsätze.- (Gesammelte Werke ; 2)
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Page 292 of 503
Author: Fallmerayer, Jakob Philipp ;
Physical description: VI, 503 S.
Notations: In Fraktur
Location mark: II 39.856/2
Intern ID: 124975
292 Deutschland. sollen, ob sie als ein freies, von fremdem Machtgebot unabhän giges Gemeinwesen auch in Zukunft noch bestehen, oder ob sie, wie die Gegner sagen, als verzagte und unverbesserliche Thoren die Beute klügerer' Nachbarn sein und ans den Listen der sich selbst maßgebenden Völker verschwinden sollen. Wie es sich nach den Märztagen durch die deutschen Gauen regte und hob und kräftig zu gestalten schien, traten dem neuen Schöpfungsproceß von außen überall Besorgniß für eigene Sicher

- heit, Zorn und Mißgunst über unser kühnes Beginnen und über unser Glück, am Ende Tücke und Hinterlist entgegen, bis endlich höhnisches Lächeln und spöttelnde Katechesen von der Themse und von der Seine her den deutschen Freiheits-Abortus aller Welt verriethen. Seit Jahresfrist sind wir noch tiefer herab gesunken, der Fremde hält die Deutschen bereits für ungefährlich und die Stelle der schlechten Leidenschaften, der Tücken und des Hohnes hat meistentheils fröstelndes Mitleid eingenommen

. Der gallische Rachbar meint sogar, es sei Pflicht der Nächstenliebe. Deutschland vor dem russischen Protectorat Zu warnen. Die Dàts, scheint es, wittern endlich für das von Parteien zer rissene Frankreich selbst Gefahr, wenn einmal die schirmende Czarenhand über die Köpfe der Deutschen hinweg bis an den Rheinherüber reicht. War einst Napoleon Protector eines deutschen Rhein bundes, so ist jetzt Czar Nikolaus in der öffentlichen Meinung Emopa'K Protector eines andern deutschen Bundes, der seinen Namen

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