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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Page 364 of 474
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 473 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1913
Intern ID: 587524
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkasse. Die Mterssparkasse, deren Statuten das f. !. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Z w e d, unbemittelten Einlegern ber Sparkasse der Stadt Innsbruck befondereBegünstigungen zuzuwenden . Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen, welche nach be stimmten

werden, welche das 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Gerichtsbezirken Inns bruck, Hall. Mieders, Steiuach und Telfs ihren or dentlichen Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, muh während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er- lerstratze Nr. 8, I. Stoa) erscheinen und 1. sein Sparkassabuch, wenn er ein solches bereits besitzt. 2. seinen E eburts- oder Heimatschein

chaufgenommen. Die Borlrge eines schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alters-Sparkasse ausgenommen wurde oder nicht. Jeder Teilnehmer an derselben mutz sich ver pflichten. von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil abschreiben und als Einlage in die Alters- sparkasse gutschreib en zu lassen. Diese Aeber- tragung darf jedoch den dritten Teil

des Jahreszin ses von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über steigen. - Zur Mehrung dieses Guthabens in der Mters sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck lährlich die nötigen Mittel, welche als Zu- . schütz zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die Teil nehmer der Mterssparkasse verteilt und auf dem für jeden derselben bestehenden Alterssparkassenkonto zu geschrieben werden. Dieser Zuschutz kann mit der vorhin erwähnten Be schränkung im Betrage des ^/-> bis höchstens 6 fachen Jahres-Zinfen

-Drittels gewährt werden. Die Verzinsung des gesamten Guthabens in der Alterssparkasse erfolgt zu dem jeweiligen für Spar kasse-Einlagen bestehenden Zinsfutze. Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Älters- sparkasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen Sparkapitale an. und dieses vergröbert sich um so rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die Sparkasse macht und je weniger er davon zurückrieht

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Books
Category:
General, Reference works
Year:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Page 363 of 474
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 473 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1913
Intern ID: 587524
Vermögen der Anstalt dem Armenfonde der Stadt Innsbruck zu. Dienftboten-Prämien. Mit Erlaß der hohen k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 10. Mai 1893 I. 11.482 wurde die von der General-Versammlung der Mitglieder der hiesigen Sparkasse beschlossene ständige Widmung von Dienstbotenprämien, beste hend in Sparkasjabücheln à 100 Kronen genehmigt. Auf diese Preise haben jene, nicht schon in früheren Jahren von der Sparkasse prämierten Dienstboten Anspruch, welche 18 Jahre und darüber ununter

bei der Sparkasse-Direktion zu überreichen und müssen dieselben mit dem Nachweise des Alters der Dienstboten, mit Dienstbotenbüchern sowie mit Zeug nissen der Dienstgeber belegt sein, in welchem die Angabe des Ortes und die Zeit des Dienstantrittes mit der ausdrücklichen Erklärung enthalten sein muß, daß der Dienstbote während der ganzen Zeit, und zwar ohne jede Unterbrechung, treu und redlich gegen Kost, Lohn und Wohnung im Hause bei ihnen, be ziehungsweise ihren Eltern und Schwiegereltern diente

und noch im Dienste steht. Nach Einlangen eines solchen Gesuches wird die Sparkasse über die darin enthaltenen Angaben und Nachweisungen die ihr notwendig scheinenden Erhe bungen pflegen und dem Bittsteller, wenn auf diese Weise das Gesuch geprüft und festgestellt ist, daß er wirklich die vorgeschriebene Qualifikation zur Erlan gung eines Dienstbotenpreises besitzt, ein solcher aus gefolgt und sein Name jeweilig in den in Inns bruck erscheinenden Zeitungen veröffentlicht. Sollten aber die eingeleiteten Erhebungen

dartun, daß das Gesuch falsche Angaben und Nachweisungen enthält, so soll dem Bewerber ein für allemal, auch für spätere Zeiten, jeder Anspruch auf einen Dienstbotenpreis verwirkt sein. Svarkage der Stadl Innsbruck. Die General - Versammlung der Sparkasse der Stadt Innsbruck hat in der Sitzung vom 2. Mai 1902 beschlossen, solchen Dienstboten, welche 18 Jahre in der Hauswirtschaft einer Familie in den Gemein den Innsbruck, Wilten, Hötting und Pradl bedienstet waren und eine Dienstbotenprämie erhalten

haben, eine solche Dienstbotenprämie von 100 Kronen ein zweitesmal zu verleihen, wenn sie noch weitere 12 Jahre bei d e r s e l b en Familie bedienstet .waren mnd es noch sind, wenn sie um Verleihung der zweiten Prämie ansuchen. Sparkasse der Stadt Innsbruck. Stempelfreie Gesuche an „Sparkasse der Stadt Innsbruck (Erlerstraße 8/1)', unter Anschluß des Dienstbotenbuches und der Bestätigung des Gemeinde amtes über die Dauer des Dienstverhältnisses.

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