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Title A - Z
Title Z - A
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Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
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Page 272 of 300
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 180 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/10(1912)
Intern ID: 483352
zu über- wachen und im Falle der Nichthefolgung an den Stadtmagistrat die Anzeige zu erstatten, welcher unverzüglich und unnnchsichtlich die Entfernung des Verk^ufsstandes vom Platze verfügen und die fernere Geschäftsausübung an den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt verbieten wird. Kundmachung. Mit Beschluß des Gemeinde-Ausschusses vom 10. April 1862 wurden zur Wahrnehmung des städtischen Gefälles folgende Verordnungen festgestellt: 1. Die dem städtischen Gefälle unterliegenden Gegen- stände

, als: Fleisch, Wild, Geflügel, Bier und Holz dürfen n nr bei einer städtischen Gefällsstation, und zwar mit Lösung einer Bollette in die StadtBozen ein- geführt werden. Alle auf einem anderen Wege in die StadtBozen eingeführten Gegenstände dieser Art sind als geschmuggelt zu betrachten und verfallen 'der Beschlagnahme. — 2. Die Gesällsorgane sind mit dem Vollzug obiger Anordnung beauftragt. Kundmachung. Häufige Wahrnehmungen haben ergeben, daß die bestehenden Akzisvorschriften, insbesondere in Betreff

genehmiget, daß fortan alle Verkürzungen des städtischen Gefälles durch Fleisch, Wild und Geflügel. nebst der Konfiskation des der vorgeschriebenen Akzisabgabe ewzogenen Gegenstandes noch außer- d e m mit Gt ldstrafen in lerhalb der in der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854 festgesetzten Grenzen . zu belegen seien.

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Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1912
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Page 331 of 465
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 464 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1912
Intern ID: 587523
., eigenmächtig vornehmen, zur Vertilgung von anderen Tieren mutz derselbe vor erst die Bewilligung des städtischen Tierarztes ein holen. 2n Seuchenfällen darf er die Vertilgung erst über Anordnung des Herrn Bürgermeisters oder der Seu chenkommission vornehmen. • § 15. Wurde die Ablederung oder Verscharrung von verendeten Tieren seitens des Eigentümers mit Aus nahme der im § 5 erwähnten Fälle eigenmächtig vorgenommen, so hat der Wasenmeister im ersteren Falle (Ablederung) das Aas zwar auf den Aasplatz

. 8 17. Der Wasenmeister untersteht der unmittelbaren Beaufsichtigung seitens des städtischen Tierarztes, dessen Weisungen er jederzeit pünktlich nachzukommen hat. Der Wasenmeister hat demselben, sowie den üb rigen städtischen Aufsichtsorganen seine Werkstätte jederzeit zu öffnen und die in derselben allfällig ent deckten Mängel allsogleich abzustellen. Unberufenen Personen ist der Eintritt in die Wasenmeisterei und auf die Aasplätze zu ver weigern. Die Aasplätze selbst sind, um das Betreten der selben seitens

bis zu 10 Tagen geahndet. §■ 20 . Die nach den 88 18 und 19 verhängten Geld strafen fliehen in den städtischen Armenfond und können im politischen Erekutionswege eingebracht werden. 8 21 . Berufungen gegen Erlenntnisse wegen Uebertre tung der Wasenmeister-Ordnung sind binnen 14 Tagen nach der Intimatimi an die politische Landes stelle zur kompetenten Entscheidung im Wege des Stadtmagistrates vorzulegen. Gegen zwei gleichlautende Erkenntnisse ist eine weitere Berufung unzulässig. Stadtmagistrat Innsbruck

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Category:
General, Reference works
Year:
(1912)
Adress-Buch der Stadt Bozen und der Marktgemeinde Gries; 10. 1912
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Page 273 of 300
Place: Bozen
Publisher: Verl. der Buchhandl. Tyrolia
Physical description: 180 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Bozen;f.Adressbuch
Location mark: II Z 277/10(1912)
Intern ID: 483352
. Frische tore Fische dürfen erst nach vorausgegan- gener Beschau durch einen der städtischen Tierärzte zum Verkaufe feilgeboten werden. — Zu diesem Zwecke ist das bezeichnete Amtsorgan von dem Eintreffen einer jeden Sendung solcher Fische zu verständigen. — DerBerkäufer hat Sorge zu tragen, daß dieselben auf einem Tische oder auf einer Bank ausgebreitet zur Beschau vorgelegt werden. Die unverkauft geblieberen Fische sind entweder derart in Eis zu verwahren, daß sie nicht direkt auf das Eis zu liegen

, der statt eines schon besteuerten desselben Besitzers im Laufe des Jahres eingestellt wird, unter« gt für dieses Jahr temer neuen Be- steuerung, insofern der früher besteuerte Hund des Eigentümers aus dem Stadtgebiete entfernt oder vertilgt worden ist. s 6. Gelegentlich der jährlichen Steuerzahlung innerhalb der in § 3 bestimmten Fristen, erfolgt auch die Veterinär -polizeiliche Besichtigung der Hunde durch den städtischen Tierarzt, zu welcher jeder Eigentümer sein» n Hund vorzuführen verpflichtet

ist. Meldung und Versteuerung der Hunde wird auf —Die Unterlassung dieser Vorführung wird an den den Monat September festgesetzt und öffentlich ver- lautbart. — Für Hunde, welche später eingestellt werden, ist die Steuer innerhalb acht Tagen nach der Uebernahme beim städtischen Tierarzte zu ent- richten, welcher zur Bestätigung jeder Steuerzahlung eine Marke gegen Erlag von 20 h auszufolgen hat. Diese Marke, gültig für das daraufgeprägte Jahr, ist dem Hunde, für den die Steuer entrichtet wurde, anzuhängen

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Category:
History
Year:
(1912)
Archiv-Berichte aus Tirol ; 4.- (Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale ; 7)
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Page 423 of 717
Author: Ottenthal, Emil ¬von¬ ; Redlich, Oswald / von Emil von Ottenthal und Oswald Redlich
Place: Wien
Publisher: Kubasta & Voigt
Physical description: X, 708 S.
Language: Deutsch
Notations: Erschienen: 1 (1888) - 4 (1912). - Bd. 2/3 erschienen im Verl. Braumüller (Wien und Leipzig) und Bd. 4 im Verl. Schroll (Wien)
Subject heading: g.Tirol;s.Archiv;f.Verzeichnis
Location mark: II 107.677/4
Intern ID: 82207
der städtischen Gerichtsbeamten 1807—1808. K. Neubau der Eisack- und Loreto-Brücke 1799—1800. L. Bauüberschlag über einige Abänderungen in der städtischen Wagbehausung 1796 (mit Plan). — M, Austrocknung des Stadtmooses 1754. N. Protokolle der Bozner Agrikulturgesellschaft 1768—1769. — K. 281. Miscellanea. A. Umgeld 1634—1756. B. Weineinfuhr und Umgeld 1757. C. Freier Weinschank der Bürger 1758. D. Weineinfuhr und Umgeld 1791—1793. E. Organisierung des neuen Magistrats 1794—1795. F. Aktiv- uud Passiv stand

des städtischen Vermögens 1766—1781. G. Schuld briefe des Magistrats 1799—1800. 11. Zwölfmalgreien. — K. 282. Miscellanea. A. Zinsnachlässe wegen Verwüstung der Güter durch Überschwemmungen in der Bozner Gegend 1757. B. Fassionen zur landschaftlichen Kriegs- Vermögenssteuer pro 1797 und 1799 im Steuerbezirke der Stadl Bozen. C. Schuldentilgung 1808 im Land- und Stadt gerichte Bozen. D, Findelkinder 1807. E. Beschreibung der Feierlichkeiten bei der Durchreise des Kaisers Franz I. ain 27. Oktober 1815

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Books
Category:
History
Year:
(1912)
Archiv-Berichte aus Tirol ; 4.- (Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale ; 7)
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Page 144 of 717
Author: Ottenthal, Emil ¬von¬ ; Redlich, Oswald / von Emil von Ottenthal und Oswald Redlich
Place: Wien
Publisher: Kubasta & Voigt
Physical description: X, 708 S.
Language: Deutsch
Notations: Erschienen: 1 (1888) - 4 (1912). - Bd. 2/3 erschienen im Verl. Braumüller (Wien und Leipzig) und Bd. 4 im Verl. Schroll (Wien)
Subject heading: g.Tirol;s.Archiv;f.Verzeichnis
Location mark: II 107.677/4
Intern ID: 82207
der städtischen Fronwage 1561, 1569, 1579. Maut- und Pflasterzolleinnahmeverzeichnisse 1586, 1593, 1605, 1606. Kaitung über Almosengeldeinnahmen und -Ausgaben 1561. Reichalmosenstiftungs-Amtsraitungen von den Jahren 1592, 1598—1603, 1638—16*44-, 1668-1685, 1702—1704, 1710—1712, 1718, 1724, 1727, 1729, 1732,1736,1739.. 1740, 1742—1744,1747, 1752, 1754, 1756, 1757, 1759,1760, 176% 1766—1768, 1770—1772, 1774—1814 (1778, 1780, 1784 fehlen). Tttrkensteueraolageregister 1528 (2 Stücke) und 1530. „Fad- und Wachtgeld

aller Gebäude mit Angabe der Besitzer, der Hausnummern und Anzahl der Feuerstitten 1767. Amtsraitungen der städtischen Bruderschaft 1470 bis 1471, 1484, 1485—1486, 1500—1510. Tiroler Landtagsabschiede 15 473 15 53, 1555, 1605, 1613, 1619, 1620, 1626, 1663, 1678. Verhandlungen des engeren Ausschusses 1679, 1681, 1687.

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