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Title A - Z
Title Z - A
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Category:
General, Reference works
Year:
(1906)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1906
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Page 246 of 327
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 326 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1906
Intern ID: 587517
Bedingungen für die Lieferung von elektrischem Strom. — Preise für den Bezug von elektrischem Strom- 231 für die Handhabung durch die Abnehmer bestimmten Vorrichtungen) gestatteten Eingriffen, sind von den elektrischen Einrichtungen alle schädlichen Einflüsse fern zuhalten, und es ist darauf zu achten, daß seitens Un berufener nicht irgendwelche Eingriffe vorgenommen werden. ZN gen sich Jsolations- oder sonstige Fehler, so ist das Elektrizitätswerk hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen

. Dem Elektrizitätswerk steht das Recht zu, von Zeit zu Zeit die Elektrizitäts-Messer. und Innen einrichtungen auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen. Der Abnehmer muß zu diesem Behufs unweigerlich dem Beauftragten des Werkes, der sich als solcher auszu- ' weisen hat, den Zutritt zu den in Betracht kommen den Räumlichkeiten gestatten. Wenn der Abnehmer ohne genügenden Grund eine solche Prüfung nicht zuläßt oder eine willkürliche Aen- derung seiner Einrichtungen sich erlaubt oder die In standsetzung

einer nach stattgefundener Untersuchung als nicht mehr für den Gebrauch geeigneten Einrich tung ablehnt, steht dem Elektrizitätswerk das Recht zu, die Leitung absperren zu lassen und die Stromlieserung sofort einzustellen, ohne daß dem Abnehmer hieraus ein Recht auf Schadenersatz-Anspruch erwächst. Der Abnehmer haftet dem Elektrizitätswerk bis zur Ab sperrung der Leitung für jeden durch den Elektrizitäts- Messer angezeigten Stromverbrauch und bis zur Rück gabe des Messers für jeden au demselben entstandenen Schaden

des Elektrizitätswerkes, bezw. die Direktion behält sich vor, mit größeren Abnehmern besondere Vereinbarungen zu treffen. § 10 . Vorstehende Bedingungen bleiben bis aus weiteres in Kraft. Abänderungen desselben können jederzeit vom Verwaltungsrat vorgenommen werden und treten dann unbeschadet noch bestehender Verträge Z Monate nach der Verlautbarung in Rechtsgiltigkeit. Elektrizitätswerk Juusbruck. Gegeben im Juli 1903. Meile für den Berug von elektrischem Strom. A) Licht für Beleuchtungszwecke, r. Die Kosten

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Category:
General, Reference works
Year:
(1906)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1906
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Page 245 of 327
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 326 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1906
Intern ID: 587517
der Gesamt installation gegenüber den bereits vergebührten Ein richtungen entspricht. Werden solche Erweiterungsan lagen durch das Elektrizitätswerk ausgesührt, wird die tarifmäßige Ergänzungsgebühr aus die Halste ermä ßigt, bei Ausführung durch einen anderen Installateur hingegen muß die volle Ergänzungsgebühr zuzüglich eines 20°k igen Zuschlages und in keinem Falle weniger als 2 Kr. pro neu installierter Lampenstelle, Apparat oder Motor bezahlt werden. Sollte für die Anschlußstelle der inneren

an ganz bestimmte Umstände ge bunden ist, nach Pauschalpreisen bezogen werden. § 5 . Die staatlich geaichten Elektrizitäts-Messer werden vom' Elektrizitätswerk > gegen eine bestimmte, ihrer Größe entsprechenden Leihgebühr und Aussolgung einer Empfangsbescheinigung abgegeben. Anlagen, welche Strom sur Licht und gewerbliche Zwecke benötigen, erhalten für jede dieser beiden Ber- wendungsarten einen besonderen Messer. lieber Größe, Art und Aufstellungsort der zu ver wendenden Elektrizitäts-Messer steht

durch das Elektrizitätswerk. Wird auf ausdrückliches Verlangen des Abnehmers eine Prüfung des Messers vorgenommen und entspricht sein Genauigkeitsgrad dem > vom staatlichen,. Aichamte vorgeschriebenen, so hat der Abnehmer die Ko st e n der Prüfung zu bezahlen und zwar 1. Wenn die Prüfung hier vorgenommen wer den konnfe K 10.—. 2. Wenn die Prüfung durch das k. k. Normal- Aichamt in Wien vorgenommen werden mußte K 30.-. Wenn die Prüfung tatsächliche Mängel des Messers ergibt, so wird derselbe auf Kosten des Werkes

Unbrauchbarkeit des Elektrizitäts- Messers zur Folge, so hat der Abnehmer den Wert des Messers zu bezahlen. Die Feststellung des Ver- ' schuldens erfolgt durch den Verwaltungsrat des Elek trizitätswerkes nach Anhörung des Beschuldigten. 8 6 . Bei Verrechnung nach Pauschalpreisen behält sich das Elektrizitätswerk das Recht vor, von Zeit zu Zeit die pauschalierte Beleuchtungs- oder Motorenanlage auf ihre Lichtstärke bezw. Kraftinanspruchnahme zu kon trollieren. Sollte bei pauschalierten Anlagen

nach stattgefundener Kontrolle an das Elektrizitätswerk Innsbruck bar zu entrichten. 8 7 . / Außer den durch die eingerichteten Schaltapparate (Aus- und Umschalter, Wandkonektoren und anderen

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Category:
General, Reference works
Year:
(1906)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1906
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Page 247 of 327
Place: Innsbruck [u.a.]
Publisher: Tyrolia-Verl.
Physical description: 326 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Location mark: I Z 3.363/1906
Intern ID: 587517
ansgesertigt. Reklamationen sind dagegen binnen 8 Tagen nach Erhalt des Vertrages im Wege der Direktion beim Verwaltungsrat des Elektrizitätswerkes schriftlich ein- zureichen. Die Abnehmer find nicht gehalten, ihren Bedarf an Glühlampen und Kohlenstiften ausschließlich von dem Elektrizitätswerk Innsbruck zu beziehen, sie dürfen jedoch keine Glühlampen verwenden, welche einen grö ßeren Stromverbrauch als 3v- Watt bei 100 Volt Spannung pro Kerze besitzen. Nur in besonderen Fäl len

werden vom Elektrizitätswerk Innsbruck Glüh lampen unter 100 Volt Spannung abgegeben und steht das Recht zur Hinausgabe solcher Lampen dem Eler- trizitätswerk Innsbruck a l l e i n zu. Selbstverständlich steht dem Elektrizitätswerk Inns brucks betreffs dieses Stromverbrauches das Recht zu, eine entsprechende Kontrolle zu üben; anderseits jedoch steht es dem Abonnenten frei, die nicht vom Elektrizi tätswerk bezogenen Lampen durch dasselbe noch vor der Benützung auf ihren Stromverbrauch prüfen zu lassen

die Pauschal-Berrechnung vorzieht. Die jährliche Miete, für die Elektrizitäts-Messer beträgt: bis zu 20 Glühlampen à 16 N.-K. . . K 16.— » 40 „ „ 16 „ . . „ 24.- » ' 80 „ „ 16 „ . . „ 32- „ „ 100 und mehr ,, 16 „ . . „ 40,— Die Miete wird monatlich nach erfolgter Jngang. setzung des Messers (auch wenn er nicht in Benützung ist) berechnet. Der angefangene Monat wird für voll berechnet. Beim Aushören des Strombezuges dürfen die Messer nur durch bas städtische Elektrizitätswerk Innsbruck wieder entfernt

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