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Volksbote
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Page 12 of 12
Date: 13.03.1924
Physical description: 12
verbale' wird di« Ueber- ! ttretung beurkundet und bildet derselbe dle Grundlage für das folgend- Stz alverfahren. Auf Grund des ..Prozesso verbale' wird sodann seitens der Finanzintendanz in Tvem das „Ve- rreto penale' — Straferkennkni» ertasten, womit Sri« der Uebertretung entsprechend« Strafe nebst iverkllrzter Abgabe dem för die Uebertretung Der. 1 antwortlichen auferlegt wird Aus diesem Grunde ist es daher von größter j Wichtigkeit, daß seitens der beanständeten Part«! ■ bereits im „Processo

j «erden. Um die Eingabe entsprechend aenau und mit ! dem Derbale im Einklänge abiassen zu können, ! wird es sich empfehlen sich vom Verbale eine Abschrift geben zu lasten und dies im Befunde ausdrücklich zu verlangen Diel« Abschrift wird seitens des kompetenten Finanzwachkommandos ohneweiters ertei't Gegen das „Decreto penale' (Straferkenntnis der Intendanz) selbst stehen zwei Weg« offen: I. Die Anfechtung im gerichtlichen Wege (sog. Jmpugnastone). Dieselbe hat innerhalb der Preklusivfrist

von IS Tagen nach Zustellung des Decreto penale mittels schriftlicher, in doppelter Ausfertigung zu überreichender (stempeltreier) Eingabe zu erfol. gen. Diese Eingabe kann cn'weder direkt bei der Finanzintendanz »der aber bei einem . Finanzamte am Wohnsitze des Uebertreters über- reicht zu werden. C'n Er-mviar de: Eingabe wird dem Uebertreter, mit dem Praientations- datum und der Unt-rschnft de? die Eingabe in Empfang nehmenden Beamten. Sowie dem Amts- sieaei versehen, als Empfangsbestätigung zurück

« angelochien wurde solange das gerichtliche Urteil noch nicht erllosten. an» gesucht werden. Bedingung zur Behandlung des Ansuchens ist aber, daß die entfallende Strafe kautions. weife erlegt wird (sog Sottomissions-tAblaf- fun's-) Verfahren). Welcher der beiden Wege empfehlenswerter ist, läßt sich natürlich nur nach der Lage des ein- zelnen Falles entscheiden. Zu bedenken ist aul alle Fälle, daß nach un- benüßkem Ablauf obiger Frist von IS Tagen «Ine Anfechtung des „Decreto penale' (Straferkennt- nistes

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Volksbote
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Page 15 of 16
Date: 07.01.1932
Physical description: 16
v. I. ist festgesetzt worden, daß die Postsparkasse im Jahre 1932 für Ein lagen von Inländern 3 Prozent und für aus dem Auslands kommende Einlagen 4.08 Pro- zent vergütet. Grrichtsfsal Die ehrliche Geschickte eines Sparkassenbuches Am 29. Dezember mußte sich der Notar Dr. Gabner in Elorenza vor dem hiesigen Tribunale verantworten, da ihm zur Last gelegt 'wurde, sich im Oktober 1930 widerrechtlich ein aus der Nachlasienschaft der Maria Maloth vom Gerichte anvertrautes Sparkassenbuch angeeignet zu haben. Dr. Eadner

nicht an die berechtigten Erben ausbezahlt werden konnte, sei ebenfalls nicht seine Schuld gewesen. Er sei eines Tages über Aufforderung des Gerichtes genötigt gewesen, den ganzen Akt einzusenden. Trotz wiederholter Ver suche. ihn zur weiteren Behandlung zurückzu» bekommen, habe er ihn nicht mehr erhalten, da er unauffindbar war. — Dabei gab er zu, aller dings dadurch einen Fehler gemacht zu haben, daß er von der Existenz dieses Restbetrages die Erben nicht verständigt hatte. Dr. Eadner wurde vom Tribunale wegen Mangel

Nachforschungen darüber eingeleitet, ob der Ge- meindearzt Dr. de Ferrari wohl wirklich die vor- geschriebene Totenbeschau persönlich an Ort und Stelle vorgenommen habe; er war nämlich - darüber schon längere Zeit im Zweifel. • Die Erhebungsresultate lauteten dahin, daß die Totenbeschau nicht stattgefunden habe, wes halb beim Staatsanwalts die Anzeige erstattet ' wurde. Dr. de Ferrari mußte sich nun wegen falscher Angabe in einem öffentlichen Akte vor dem Tribunale verantworten. Der Arzt behauvtete

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Volksbote
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Page 8 of 12
Date: 13.12.1923
Physical description: 12
Jubiläum und wünsche ihm viel Glück für die fernere Zukunft. Gerichkssaal Bozen Mißbrauchtes Vertrauen. Einem Handelsmann in Meran wurde am 2. und 11. Februar 1923 je eine Tau sendlirenote entwendet. Die Diebin wurde in der Person der Julie Sannicolo aus Terragnolo, die bei jenem Handelsmann bedienstet war, entdeckt. Am 30. November chatte sich dieselbe vor dem Tribunale in Bo zen zu verantworten. Sie wurde des Dieb stahls schuldig erkannt und mit 18 Mona ten Kerkers bestraft. Ein jugendlicher Räuber

. Letzthin hatte sich vor dem Tribunale in Bozen der 19 Jahre alle Taglöhner Wil helm Kofler aus Partschins- wegen eines Raubanfalles zu verantworten. Kofler überfiel am 21. Oktober 1923 um halb 9 llhr abends auf öffentlichem Wege in der Ort schaft Toll, Gemeinde Partschins. den Knecht Johann Wächter aus Partschins und entriß ihm unter Gewaltanwendung das Arbeits buch, in dem Wächter 200 Lire Bargeld verwahrt hatte. Kofler konnte sich des ge raubten Geldes nicht lange erfreuen, denn schon am folgenden

Tage wurde er festge nommen. Wilhelm Kofler wurde anklage- gemäß schuldig erkannt und bei Zubilligung mehrerer mildernder Umstände zu zwei Jahren u. einem Monat Kerkers verurteilt. wegen Tabakschmuggels verurleM. Wegen Tabakschmuggels und Beleidigung von Sicherheitsorganen hatte sich am 3. De zember ein Gutsbesitzer aus Ladfching in Vinschgau vor dem Tribunale in Bozen zu verantworten. Im Besitze des Angeklagten wurden eineinhalb Kilo ausländischer Ta bak vorgefnnden, jedoch konnte

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