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Volksblatt
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Page 4 of 8
Date: 23.08.1919
Physical description: 8
Kirche. zur Erlernung der Glaubenswahrhei ten weist, falls er der einzig ordentliche ist,, der zum Ziele führt. Nun aber hat die katholische Kirche deutlich erklärtt, dag alle Kinder, die zum Gebrauche der Vernunft gekommen und in ent sprechend schwerer Weise nicht verhindert sind, den Religionsunterricht empfangen müssen. Der einzig ordentliHe Weg. auf dem in unseren Tagen die Kinder zur Kenntnis der Glaubenswahrheiten gelangen können, ist der verpflichtete Religionsun terricht in der Volksschule

in den Glaubenswahrheiten verläßlich zu erteilen. So ist heutzutage der einzige ordentliche Weg, auf dem die Kinder zur Kenntnis der Glaubenswahrheiten gelangen können, der pflichtgemäße Religionsunter richt in der Volksschule vom 1. Schuljahr'ab. Ich betone besonders: der pflichtgemäße, nicht der fiele, mag auch der Religionsunterricht innerhalb der Schulzeit gegeben werden, wie es im Trentino ge plant ist. Es ist eben der Religionsunterricht in der Volksschule der einzig ordentliche Weg zur Religionskenntnis

zu gelangen. Jeder aber, der kann, muß sich im Glauben unterrichten. Daher ist für jeden bereits die Pflicht bestehend, daß er in der Volksschule den Religionsunterricht nehme. Ich werde zur deutlicheren Erklärung später noch Gelegenheit haben zu zeigen, daß der freie Reli gionsunterricht in der Volksschule den pflichtgemä ßen Religionsunterricht in keiner Weise zu ersetzen vermag. Es ist daher Gebot, daß der Religions unterricht in der Volksschule Pflichtgegenstaud sei. Kein Papst und kein Bischof

wird je darüber an dere Regel geben, dürfen. Es kann die katholische Kirche aber wohl das Gebot erlassen, daß der Religionsunterricht m der Volksschule verbiudiich sei, aber sie besitzt nicht die Macht, dieses Gebot durchzuführen. Aus diesem Grunde hat die Kirche nicht bloß das Recht, son dern sogar die Pflicht, sich an den Staat zu wen den, der allein iu dieser Angelegenheit die nötigen Mattmitiel hat. Die Kirche hat die Pflicht, diesen Schritt zu macheu. Sie muß jedes gerechte Mittel versuchen, die Menschen

mit Gottes Willen bekannt zu machen. Der Staat aber ist der einzige, der über dieses Mittel, welches in sich gut und dem Erfolgs nach zum Ziele führt, verfügt. Der Staat allein vermag den Religionsunterricht als Zwangs gegenstand einzuführen und aufrecht zu erhalten. Der Staat aber hat seinerseits die Obliegenheit, dem Ansuchen der Kirche in dieser Sache Folge zu leisten, er muß den Religionsunterricht als Pflicht gegenstand in der Volksschule erklären. Diese Ver ordnung ist in sich gut, da sie niemand

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Volksblatt
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Page 7 of 10
Date: 22.06.1912
Physical description: 10
zu sichern. Pufels, Groden, 17. Juni. (Schulkinder- auSflug.— Ein neuerWeg ausdie Seiser alpe.) Am letzten Freitag war hier Schulkinder ausflug; die Großen führte der Herr Lehrer über Puflatsch. die Kleinen der Herr Kurat über die Pufler Schlucht zum „Haisböck', wo die Kinder Fisolensuppe, Krapfen und Limeta erhielten. Einen besonderen Dank möchte ich auch auf diesem Wege dem Herrn und der Frau Felderer, Pächter der sriedigung dieses „dringendsten' Bedürsnisses sucht ^Volksschule anzubahnen

und nach Möglichkeit jeder Beziehung zu fördern. Somit muß man fluch von diesem Standpunkte aus der Volksschule fine großartige Einflußnahme aus die Existenz und gedeihliche Weiterbildung der gesellschaftlichen Zu- stände einräumen. Dadurch kommt nun neuerdings, Md zwar in einem fehr wichtigen Punkte, die große Male Bedeutung der Volksschule zur Geltung und Anerkennung. ! Durch diese kurzen Aussührungen dürfte die Male Bedeutung der Volksschule wohl einigermaßen klargemacht worden sein. ES erübrigt nur noch Kanz

, der Jugend, l°Sute kommen! - - . Zum Schlüsse meiner bescheidenen Aussührungen ochte ich die Aufmerksamkeit der geehrten Leser noch ganz kurz auf die von der Schule entlassene Jugend gerichtet wissen. ES gibt nämlich immerhin der Fälle genug, wo brave, hoffnungsvolle Schüler im späteren Leben in irgend einer Beziehung ganz oder teilweise versagen. „Wo ist da die Bedeutung der Volksschule zuerkennen?' könnte man sich leider wohl öfters kopfschüttelnd fragen. Will man in solchen Fällen Gerechtigkeit

widerfahren lassen, so bedenke man, daß die Volksschule, wie übrigens schon an mehreren Stellen ausdrücklich betont wurde, nur eine Vorbereitungsanstalt für daS Leben ist. Die Volksschule muß leider allzufrüh ihren Einfluß an andere, zum Teil in entgegengefetzter Richtung wirkende Faktoren abtreten. Der Einfluß der Volksschule gleicht so recht dem Samenkorn. Wie dieses dem Ackerboden und der Gunst der Witterungsverhältniffe anvertraut werden muß, so muß die Volksschule ihren Samen, die Früchte

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 28.01.1888
Physical description: 8
eingebracht: Gesetz vom .... . . . . ., durch welches die Grundsätze des Erziehungs- und Unterrichtswesens bezüglich der Volksschule festgestellt werdend (Reichs- Volksschulgesetz.) : Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: ' - . Artikel!. . . Die für das Erziehungs- und Unterrichtswesen be- - züglich der Volksschule festzustellenden . G run d s ä tz e find folgende: l .. / . . ^ ' § 1. Die Volksschule hat die Aufgabe/ mit den Ellern und an Stelle der Eltern

die Kinder nach den Lehren ihrer Religion zu erziehen und sie in diesen, sowie.- in den für das Leben nothwendigen elementaren Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterrichten und aus zubilden. Gegenstand des Unterrichtes in der Volksschule sind daher nothwendig: ^ ^ ' a) Religion, b) Lesen, c) Schreiben, 6) Rechnen, e) Sprach-und Aussatzlehre und y Gesang, wobei der Unterricht im Lesen so einzurichten ist, daß mit demselben den Kindern unter Zuhilfenahme aus giebiger Anschauungsbehelfe

das für sie Wissenswerteste aus Geschichte und Erdbeschreibung, Naturgeschichte und Naturlehre beigebracht wird. § 2. Die Volksschulen sind entweder öffentliche oder private. Oeffentliche sind jene, welche aus öffentlichen Mitteln erhalten werden. . Alle in andere^ Weise erhaltenen Volksschulen sind Privatschulen. , Letztere sind der ^öffentlichen Volksschule vollkommen gleichzusiellen.mldsomi^ geeignet, die öffentliche Volks schule zu ersetzen oder an deren Stelle zu treten, sobald sie den durch das Gesetz

für die öffentliche Volksschule vorgeschriebenen Anordnungen entsprechen. § 3. Die Volksschule besteht aus zwei Abthei lungen. Die erste Abtheilung bildet die Elementarschule mit sechsjähriger Unterrichtsdauer bei süns Unterrichtsta gen in der Woche. Die zweite Abtheilung bilden: i a) die Bürgerschule, ^ d) die gewerbliche Fachschule, ? e) die landwirtschaftliche Fachschule und ä) die Fortbildungs? und Wiederholungsschule. § 4. Zum Besuche Elementarschule sind alle bildungsfähigen und -körperlich gesunden Kinder

ver pflichtet. ^ Dieselben müssen auch, wenn sie nicht an eine Mit telschule, Bürgerschule, gewerbliche oder landwirtschaft liche Fachschule übertreten, nach zurückgelegter Elemen tarschule noch die Fortbildungs- und Wiederholungs schule besuchen. » Vom Besuche der Volksschule sind jene schulpflichtigen Kinder entbunden, welche zu Hause entsprechend unter richtet werden. § 5. Die Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne, die Er ziehung und den Unterricht

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Volksblatt
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Page 4 of 10
Date: 31.08.1907
Physical description: 10
über Katholizismus und Volksschule ist er gewiß als Universitätsprofessor hervorragend berufen. Der Vortrag des Redners bestich durch seine ge fällige Form und überrascht oft durch seine geniale Originalität seiner Gedanken. Er sührt aus, die Universitäten sind die Brennpunkte der Welt anschauungsbildung der deutschen Nation. Wenn wir als Katholiken vieles aus diesem Gebiete zu beklagen haben, so müssen wir doch die Institution selbst hochherzig und weitsichtig unterstützen. Nur die Universität gibt

, werden wir, Klerus und Laien in Treue geeint, vorwärts gehen und den Erfolg uns doch er ringen, wo wir ihn auch stets gefunden auf den weiten fruchtbaren Fluren der Arbeit, des deutschen Volkes und des christkatholischen Geistes leuchten und glühen. (Brausender Beifall folgte diesen glänzenden Ausführungen.) In unseren Tagen, wo der Kamps um die Volksschule wieder mit' Völler Heftigkeit zu ent brennen droht, mußte in ken Rahmen der Ver handlungen eines Katholikentages eine Darlegung der katholischen Grundsätze

, also auch auf die Schule. Sie stellt sich hier nicht in Gegensatz zu dem gläubigen Protestantismus, sie hat viel mehr in dieser Frage mit ihm viele Berührungs punkte, welche ein Zusammengehen möglich machen. Durch die Volksschule soll die große Masse des Volkes ihre Bildung und Erziehung erhalten. Wer die Schule hat, wird die Zukunft haben. So ist es erklärlich, daß diejenigen, welche das Volk dem Christentum entsremden wollen, sich bemühen, die liberalen Ideen in die Schule hineinzutragen. Wenn der Katholizismus

die Antwort auf die Frage geben soll und kann: „Woher und wozu die Natur und das Menschenleben?', wenn er die Richtschnur sür das Denken und Handeln aller Menschen und aller Völker bildet, so gehört Katholi zismus und Volksschule so eng zusammen, wie Fundament und Haus. Und derjenige versündigt sich schwer an der Zukunft den Volkes, der die Volksschule auf einer anderen Grundlage aufbauen will als auf der christlichen, der katholischen Welt anschauung. Die Schule des liberalen Freidenkertums will nur sür

das praktische Leben erziehen. Die christ liche Schule lenkt die Kinderseele bei voller Würdi gung des praktischen Wissens hinaus zum Himmel, zum Endziel des Menschen. Die Kirche ist die Stifterin und die treue Hüterin der Volksschule gewesen, auch zu den Zeiten, da die Völker miteinander in blutiger Fehde lagen. Wir katholischen Lehrer aber müssen mit aller Entschiedenheit Einspruch dagegen erheben, daß man die Volksschule zu einer bloßen Dressuranstalt für weltliche Zwecke und uns Lehrer zu Hand langern

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Volksblatt
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Page 1 of 6
Date: 06.04.1876
Physical description: 6
auf, Art. II handelt von der Aufgabe, der Volksschule, Art III von der Verbind lichkeit zum Besuche der Volksschule, Art. IV von der Errichtung und Erhaltung der Volksschulen, Art. V von den Lehrern in den Volksschule^ Art. VI von der Aussicht über die Volksschule, Art. VN von den Privatschulen und dem Privatunterrichte, Art. VIII von der Mitaussicht der Staatsgewalt über die Volksschule, Art. IX enthält Übergangsbestimmungen.^ - . Die Grundsätze, welche Art. I an die Spitze des Gesetzentwurfes stellt

des Unterrichtes in der Volksschule sind: Religion, Lesen. Schreiben, Rechnen und deutsche Sprache. Auch sollen, soweit die Erzielung gründlicher Kenntniß und Fertigkeit in diesen wesentlichen Gegenständen nicht beeinträchtigt sind, in den Kreis der Lehrgegenstände noch weiter einbezogen werden: Gesang, Zeichnen, sowie das Wissenswertheste der Erd- und Naturkunde und Geschichte mit besonderer Rücksicht aus das Vaterland und für Mädchen auch I die Uebung in weiblichen Handarbeiten. Der Lchrplan für Volksschulen

Schulzeit ist zehn Monate. Auf dem Land kann sie. wenn die Nothwendigkeit es verlangt und über Emverständniß der Schulbehörden auf-6 Monate herabgesetzt werden. ^ . Diese Schulzeit-Verkürzung ist aber nur dann statthaft, wenn georonete Schulverhältnisse und der Schulbesuch die Erreichung des Lehrzieles der Volksschule ermöglichen. Es hat diesbezüglich die Landes schulbehörde endgillig zu entscheiden. Ueber die Zulässigkeit des Privat unterrichtes entscheidet die Ortsschulbehörde. Die zweite Instanz

ist die Landesschulbehörde — bei erhobenen Schwierigkeiten. Wenn das Unterrichtsziel durch einen siebenjährigen Schulbesuch nicht erreicht Die Versäumnisse des Schulbesuches sind zu ve;iru,r„. ^—> ^ - U N kl K schau. In der Salzburger Landtagsstube kam das Nettoersorderniß der Volksschule zur Sprache. Demselben entnehmen wir, daß es im ersten neuschulgesetzlichen Jahre 1871 50.000 fl. betrug; nun ist es rasch auf 150.000 fl. gestiegen. Dabei ist zu bemerken, daß die Li beralen keimswegs mit dem Vorwärtsschreiten

der Volksschule zu frieden sind. - Wien. Es ist als ob in nächster Zeit schon Alles aus den Fugengehensollte; angsterM und voll Mißtrauen ist Alles, was aus der Börse lebt und schwebt. Die letzte Woche brachte bedenkliche Rück gänge in den Kursen, und wie die Dinge heute stehen, so ist es nicht leicht abzusehen, wohin wir noch kommen. Selbst das Vertrauen auf die Staatspapiere beginnt zu wanken. Die Lage der Bankinstitute wird mit jedem Tage schwieriger, und ist an eine Wiederbelebung des Bankgeschäftes

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Volksblatt
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Page 6 of 8
Date: 27.03.1889
Physical description: 8
heilige Pflicht erfüllen. , Redner sucht. nun ein Mißverständniß zu beseitigen, das man den Bestrebungen der konservativen Partei entgegensetze. . Dieselbe wolle keineswegs die Realien ans der Volksschule entfernen, sie wolle nur eine Aen derung der Lehrmethode, damit die Kinder einen praktischen Nutzen ans diesem Unterrichte gewinnen. Eine tiefe Kluft, so fährt Redner fort, trennt Liberale und Kon servative, es ist die Auffassung des Wesens der Kirche. Während Letztere an die göttliche Einsetzung

so wenig entbehrlich gewesen, als gerade heute, und doch könne sie Religion beinahe nur mehr in der Volksschule erlangen. Die Zahl derer, welche den Religions-Unterricht zu^ ertheilen fähig sind, ist gering, die zwei Jahrzehnte lang fortgesetzte Verun glimpfung der Kirche durch eine.zügellose Presse hat die Jünglinge vom Eintritte in den geistl. Stand abgeschreckt. Wohl sollten die Eltern die Erziehung der Kinder übernehmen. Aber wo sollten die Eltern ans dem Arbeiterstande die.Muße hernehmen

, um die süße Pflicht der Kindererziehung zu erfüllen?/ Also fast nur noch in der Volksschule kann den Kindern die Religion eingeflößt werden, und hiezu ist der Geistliche berufen, so weit er kann, und der Lehrer, der Jenem hilft. — Deßhalb werde ich und meine Partei nicht ruhen und rasten, bis wir dem Volke wieder bringen, was es von uns fordert: die konfessionelle Schule. (Lebhafter Bei fall rechts. Redner wird beglückwünscht.) . Frage zur Zufriedenheit löstet. Nichts kann beredter

. Er bekannte, daß die Verhältnisse der heutigen Volksschule in mehr als einer Richtung verbesserungsbedürftig und abände rungsfähig sind. Die Volksschule habe zwei Aufgaben : Erziehung und Unterricht; leider liegen bezüglich der Erfüllung der ersteren zahlreiche Beschwerden vor, deren glückliche Lösung gefunden werden müsse. Das strebe er an als ehrlicher Rath der Krone, nicht als Geschöpf des Fürsten Liechtenstein, aber auch nicht als Geschöpf der Opposition. Das „Wiener Vaterland' bemerkt zur Rede

minister schon heute sein Verbleiben im Amte abhängig gemacht hat.? Ob die Ansicht des „Vaterland', daß in naher Zeit? ein entscheidender Schxitt geschehen müsse, nicht etwa zu rosig ist. Allerdings sagte Se. Excellenz Ritter von Gautsch: „Unserer Volksschule sind zwei große Aufgaben gestellt: Erziehung und Unterricht! Ich sage absichtlich Erziehung zuerst, weil ich glaube, daß gerade auf diesem Gebiete unsere Volksschule noch einer wesentlichen Besserung fähig ist. i Von der glück lichen Lösung

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Volksblatt
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Page 3 of 8
Date: 02.07.1887
Physical description: 8
, um den Gouverneur Sir A. Havelock zu ersuchen, das Land unter britischen > Schutz z«. stellen. ' ? - - ' ^ > Correspondeuzen. ^. Jnnsbruck, 27. Juni. (Erwiderung.) Ein Correspondent „aus dem Wippthale' richtet in Nr. 50 Ihres geschätzten Blattes in Betreff der be kannten Lehrer-Petition mehrere Anfragen an die „K a th. Volksschule.' Darauf möge folgendes zur Antwort dienen: 1. die von der Redaktion der „Katholischen Volksschule' an die Herren Lehrer versendeten Unter- Hristsbogen weisen sämmtlich

auf der Vorderseite den Wortlaut der Petition auf, so daß jeder von ihnen wissen konnte, was er unterschrieb. — 2) Die Unter schriftsbogen sind auch so, wie sie an die Redaction der Katholischen Volksschule zurückgelangten, mit Einlaufs- Datum und Nr. versehen, Sr. Excellenz dem Herrn Statthalter übergeben worden. Somit braucht jeder der untersertigten Herrn Lehrer nur sür das einzustehen, was er unterschrieben hat und von keiner Seite angefochten werden kann. Einen Mißbrauch mit den gesammelten ! Unterschriften

wird der Herr Correspondent der Redaktion der „katholischen Volksschule' doch nicht zumuthen wollen? 3) Die Combinimng dieser Petition mit dem im „Tir. Schulfreund', Nr. 10, veröffentlichten Memo randum geschah behufs gemeinsamen Vorgehens der Deputirten; ein getrenntes Vorgehen hätte nicht statt finden können. — 4) Die combinirte Petition, welche von den Mitgliedern der Deputation unterzeichnet wurde, enthält an der Spitze die in Nr. 9 der „Katholischen Volksschule' veröffentlichte Petition

- haus (bei' Terlän) 40,G.Burgstall und'Mölten24, G. Gargazon 4. (Fortsetzung folgt.) die bekannt « Abschnitte aus deml vom Tiroler Landes- ^ Lehrerverem mit seinen Zweigvereinennnd mit der! Tridentiner Lehrervereinigung vereinbarten Memorandum, i An diesem Theile wurden auf Verlangen des Redakteurs ^ der „Katholischen Volksschule' jene Stellen entsprechend abgeändert, welche gegen deü principiellen Standpunkt! seines Blattes gedeutet werden müßten. Weitere Aen- i demngen wurden vorgenommen, so viele

Volksschule' in dieser Sache geschehen^ was unter den obwaltenden Umständen im Interesse der tirolischen' Lehrerschaft und ohne jeg liches Aufgeben des principiellen Standpunktes geschehen konnte und es ivurde nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. , Die übrigen Ausführungen des Herrn Cör- respondenten mögen wohl an eine andere Adresse ge richtet sein, erfordern also von dieser Seite keine Be antwortung. ' HM, 30. Juni. (Gemeindewahlen.) In diesem Monate wurden auch hier die Neuwahlen

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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 19.04.1871
Physical description: 8
haben, er möchte es verreißen, und der Mann befliß sich auch aus eigenem Interesse nach Kräften, diese Gefälligkeit ihnen zu thun. — DaS Erste, was er angreift, ist die geschichtliche Darstellung des Ursprungs der Volksschule,— sie ist ihm parteiisch gefärbt und mangelhaft. Ersterer Vorwurf hat in seinem Munde keine Bedeutung, bezüglich der Mangelhaftigkeit aber möchte ich daS Kunststück lernen, wie man in den engen Raum einer Flug schrift eine vollständige Entwicklungsgeschichte der Volksschule hinein zwängen

. Da kommt es nur vor Allem darauf an, WaS man denn unter Volksschule versteht. Volksschulen sind offenbar jene, welche für das Volk bestimmt sind, und demselben jenes Maß des Unterrichtes bieten, wie es eben den Bedürfnissen des Volkes und der Zeit entsprechend ist. Natur geschichte, Chemie, Geographie, Zeichnen, Turnen sind eben keine noth wendigen Erfordernisse der Volksschule. In diesem Sinne,hat die Kirche die Volksschule aufgefaßt und eingerichtet. Insbesondere war eS die religiöse Erziehung

und Bildung, welche die Kirche anstrebte; der Religionsunterricht blieb der Kern alles Lehrens und LernenS. In diesem Sinne hat die Kirche die Volksschule gegründet und erhalten von der KatechuMenenschule der ersten christlichen Zeit durch diePfarr- und Klosterschule des Mittelalters herauf bis zur neueren Volksschule. Ueber die Verbreitung Und den Umfang der von der Kirche eingeführten Pfarrschulen besitzen wir noch jetzt wichtige und lehr reiche Dokumente in den sogenannten Kapitulation, d. h. kirch

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Volksblatt
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Page 7 of 16
Date: 30.06.1880
Physical description: 16
. 2. Studienzeugnisse und Ausweis über bisherige Ver wendung, besonders in Rücksicht auf obige Geschäftsthätigkeit. 3. Darstellung der Familienverhältnisse. Die nähern Bedingungen find beim Genossenschafts- ßusschusse einzusehen und werden über Verlangen brieflich mitgetheilt. Die Caution ist nach erfolgter Ernennung vor Antritt des Amtes zu erlegen. Z)er Ausschuß der Llschregukrungs-Senossenschast Z.Z „Jasser-LisackmÄndung.' Zö«s Ausschreibung. ^ An der gemischt-einklassigen Volksschule zu Lichteu- berg

der. Winterschule 1880/81 find folgende Lehrerstellen definitiv zu besetzen. 1. An der gemischt-einklassigen Volksschule zu Burg- Hall (Gerichts-Bezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit 350 fl. jährlichem Gehalte nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge; 2. an der gemischt-einklassigen Volksschule in Plans (Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßner dienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 319 fl. nebst freier Wohnung

; 3. an der gemischt-einklassigen Volksschule zu Bernuer (Gemeinde Riffian, Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Meß nerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 258 fl. nebst freier Wohnung; 4. an der gemischt-zweiklassigen Volksschule zu St. -Paukraz (Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana) dieUnter- leyrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 300 fl. nebst freier Wohnung; diese Stelle kann auch einer nach neuem System qualifizirten weiblichen Lehrkraft verliehen werden; ^ 5. an der gemischt

-zweiklassigen Volksschule zu St. Walburg (Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana) die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jähr- uchen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung und freiem H-lZbezuge; endlich 6. an der gemischt-einklassigen Volksschule in TsckermS Gemeinde Marling, Gerichtsbezirk Lana) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit die jährlichen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung. . Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig belegten Gesuche m Wege

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 12.05.1880
Physical description: 8
repräsentirt. sckr wollen die Behauptung jenes oft befingerzeigten Artikel- ^ ^ nicht gelten lassen, daß die Schullasten für das Volk viel drückend sind. saat Abgeordnete aus Steiermark Fürst Alois Liechtenstein w seiner Rede, welche er am 26. April hielt, Folgendes: „Wir hatten im Jahre 1872 für die Volksschule in unserer Landesbudget eine Summe von 260.000 fl. eingestellt. Im Jahre 1373 bereits weit mehr als fünf Mal so viel, nämlich 1,436.000 fl., und für die nächsten Jahre ist eine beträchtliche

Erhöhung dieser exorbitante« Ziffer unauWWlich?^ Wie sieht es aber nun mit den allgemeinen Ziffern des steierischen Landesbudgets pro 1878 aus? DieGesammt- bedeckung betrug nicht mehr als 2,258.000 fl., das Gesammter- forderniß nicht mehr als 4.414.000 fl. und davon waren, wenn ich nicht irre — Ziffern kann man sich nicht merken — 3.889.000 fl. die ordentlichen Ausgaben. Es hat also die Volksschule über drei Fünftheile der Gesammtbedeckung verschlungen und die Kosten für dieselbe stellen mehr als drei

Zehntel, nahezu ein Drittel deS Gesammt- erfordernisses vor. Es blieb uns in Folge dessen nach Begleichung der Kosten für die Volksschule für die anderen kaum minder wichtigen Bedürfnisse des Landes nicht mehr so viel übrig, als genügt hätte, um sie zu befriedigen. Wir schlössen unser Landesbudget in Folge dessen Meinem unbedeckten Deficit von 2,155.000 fl. ab. Wahrlich, eine ganz erschreckliche finanzielle Zerrüttung für ein kleines und notorisch verarmendes Land, wie unsere Steiermark

es ist. Der gewiß unver dächtige Rechenschaftsbericht des liberalen Landes-AusschusseS legt die Schuld an dieser Zerrüttung ausdrücklich de« Kosten für die Volks schule zur Last. ES darf uns auch gar nicht wundern, wenn die Kosten der Volksschule außer jedem Verhältnisse mit der finanziellen Bclastungs- fähigkeit der Länder, Bezirke und Gemeinden wachsen, denn das oberste Organ der Landesschulenverwaltung, der Landesschulrath, mtzieht sich kraft der bestehenden Organisation, kraft der bestehenden Gesetze nahezu

der Auslagen, welche nach der ziffermäßigen Angabe das Herzog tum Salzburg für die Volksschule macht, wollen wir die Auslagen KärntenS für die Volksschule ziffecmäßig ausweisen. Im Jahre 1869 betrug das Erforderniß für die Volksschule« 10.361 fl., M Jahre 1879 hingegen 266.206 fl., wohlgemerkt bloß die Landeöumlage; waS

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Page 1 of 6
Date: 02.06.1869
Physical description: 6
.' PiuS IX. in seinem Schreiben vom 0. Dezember ILLS an den Redakteur des Tiroler VolkSblatteS. II. (VUl.) Jahrgang. Bozeu, Jmi. 1869. I. Welches Recht hat die katholische Kirche auf die Volksschule? . , Zirl, Mai.'. In Sachen des' Glaubens Wd der Sitten, sowie der damit' verbundenen religiösen Erziehung ein göttliches,' mnd zwar nur sie allein und fönst keine Ge^walt auf Erden. Nur die Kirche hat nämlich von Jesus Christus den 'Auftrag erhalten: „Gehet hm in die ganze- Welt und predigt das Evangelium

Pflicht und somit auch ein so bestimmtes Recht übertragen hat. ^ Die Volksschule Hat aber außer dem Unterrichte in der Religion und der darauf beruhenden Erziehung dem Kinde auch noch andere Dinge beizubringen, nemlich jenr Kenntnisse und Fertigkeiten, welche zunächst für's alltägliche Leben gefördert werden. Es frägt sich nun, ob auch in dieser Beziehung die Kirche ein Recht auf die Volksschule habe oder nicht. Die Frage muß entschieden mit Ja beantwortet werden. Die Gründe liegen nicht ferne

. ^ Einmal darf nicht geleugnet werden, daß im Lehrstoffe der Volks schule.auch die Geschichte soll vertreten sein, wenigstens die Landes- geschichte. Ob diese dann den Unterricht in der deutschen Sprache vegleite, oder öb sie als selbstständiges Fach behandelt werde, macht in unserer Frage keinen Unterschied. Nun- setzen wir den Fall, wir hätten es mit der Volksschule eines paritätischen, d^h.' eines solchen Landes zu thun, in welchem Katholiken und Protestanten beisammen Lohnen Wie ' wird das Lesebuch

den Kindern Luther, Zwingli, ^alvin schildern, wenn dasselbe im Geiste der Protestanten geschrieben A Was würden etwa die resormirten Geistlichen in Zürich, St. Gallen, Graubünden sagen, wenn das Geschichtsbuch ihrer Volksschule im Geiste der Katholiken von der Reformation erzählen und das. was Ae so sehr als neues Licht anpreisen, als eine bedauerungswürdlge Abirrung schildern möchte? ^ Dasselbe Bedenken würde ganz gewiß im ungekehrten Falle die katholischen Bischöfe der Schweiz und der. ganzen Welt

seines Geistes auch katholische Kinder zu unterrichten, kann sich da der katholische/ .. Bischof beruhigen? Wird er nicht Einflußnahme auf die übrigen ^ Lehrfächer der Volksschule in Folge des oben besprochenen göttlichen .Rechtes fordern müssen? Unbestritten ist die katholische Kirche die .Mutter der , Volksschule. Viele Jahrhunderte hindurch wirkte sie Mein 'Äüf.'^ergeNe Kosten in derselben. ' Deutschland hät m'e mehr so..große Männer gehabt wie damals. Otto I., Heinrich III., Friedrich mit dem ! rothen

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Page 1 of 8
Date: 04.02.1882
Physical description: 8
«, g^be» wir in Reinerer Schrift die betreffenden Bestimmungen deS Schulge setzes vom 14. Mai 1869 wieder. ... ' , §1. Die Volksschule hat zur Aufgabe, die Kinder religiös- stttlich zu erziehe», deren GeisteSthätigkeit zu entwickeln, sie mit den für ,das künftige Leben erforderlichen Kenntnssen und, Fertigkeiten aus zustatten und für die Heranbildung tüchtiger Menschen für daS Gemein wesen die Grundlage zu geben. §. 1 deS, Gesetzes vom 14. Mai 1869: Die Volksschule hat' zur Aufgabe, die Kinder siMich-religioSzu erzieh

«, deren GeisteSthätigkeit zu entwickeln, sie mit den zur weiten» Ausbildung für daS Leben erförderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundlage für Heranbildung tüchtiger Menschen und Mitglieder deS Gemeinwesens zu schaffen.' sj §. 2 bestimmt: Jede Volksschule, welche vom Staate, dem Lande, de« Bezirke oder emer OnSgemeinde ganz oder theilweise erhalte» Wird, ist eine öffentliche Anstalt und der Jugend ohne Unterschied der Confesswn zugänglich. . . §.2 deS Gesetzes vom 14. Mai

1S69: Jede Volksschule, zu derm Gründung uud Erhaltung der Staat. daS Land oder die OrtSgemeinde die Kost« ganz oder Heilweise beitragen, ist eine öffentliche Anstalt und als solche der Jugend ohne Unter« schied deS Glaubensbekenntnisse? zugänglich. Die in anderer Weise gegründeten und erhaltenen Volksschulen sind Privat-Anstalten. Z 3 bestimvlt: Allgemeine Lehrgegenstände der Volksschule find: Religionsunterricht, die Unterrichtssprache, Rechnen, daS Wichtigste und Einfachste

aus der Naturgeschichte, Naturlehre, Geographie, Geschichte mit, besonderer Berücksichtigung deS StaatSverbandeS. Freihandzeichnen; Gesang, Turnen für Knaben, weibliche Handarbeit für Mädchen. Mit Genehmigung der La»d«-s-Schulbehörde kann der nichwbUgatorische Turnunterricht für Mädchen eingeführt werden. §. S deS Gesetzes vom 14. Mai 1869: An jeder Volksschule soll sich der Unterricht mindestens auf folgende Lehrgegenstände erstrecken: Religion, Sprache, Rechn«, daS WifsenSwertheste auS der Naturkunde, Erdkunde

mit dem Vollendeten sechsten und dauert bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahre. Der Austritt auS der Schule darf aber nur erfolg«, wenn die Schüler die für die Volksschulen vorgeschrieben« nothwendigst« Kenntnisse, alS: Lesen, Schreiben und R»chnen besitz«. Am Schlüsse deS Schuljahres kann Schülern, welche daS vier- zehnte Lebensjahr noch nicht zurückgelegt hab«, dasselbe aber im nächst« halben Jahre vollend«, und welche die Gegenstände der Volksschule vollständig inne habm, auS erheblich« Gründen

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Page 5 of 6
Date: 28.01.1874
Physical description: 6
werden müssen/ Diese sind aber'gerade in dem wesentlichen'Punkten unmöglich, weil zuerst die Reichsgesetze müßten geändert werden. Das Schulkomit6 ist somit außer Stande, diese Regierungsvorlagen, selbst mit allfälligen Abänderungs-Antragen, vor den-hohenLändtag zu bringen, glaubt jedoch, es sei Pflicht desselben, dem Lande und der Regierung offen zu sagen, in welchen Punkten ev-die Reichsgesetze über die Volksschule für unausführbar und mit dem Wohle, sowie mit den Verhältnissen des Landes für unvereinbar

halte, l Die vorzüglichsten Punkte sind folgende: 1. Nach § 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 hat die Volksschule die Aufgabe, did Kinder „sittlich-religiös zu erziehen.' Soll in der Volks schule von Tirol dieses Ziel ernstlich angestrebt werden, so ist es natWich ^ichs geMg^ dqß d/r. SeMorgsklenls in derselben den katholischen^ Religionsunterricht -erthejle, sondern es. muß von. ihr auch Alles möglichst ferne gehalten werden, was' das Kind ^in seiner katholischen^ Sinnes- und. Denkweise

auf die Lehrbücher, die in der Lehrerbildungsanstalt und in der Volksschule zur Anwendung kommen (§ 7) und. endlich in Beziehung auf den Unterricht in allen übrigen Gegenständen' (§ 2) konfessionslos sein soll. Dieser Widerspruch muß, wenn er einmal aus dem Gesetze ins Leben, aus den Lehrerbildungsanstalten in die Volksschule eingeführt wird, für die katholische Jugendbildung höchst nachtheilig sein. Man darf aber nicht glauben, dieser Widerspruch mit seinen traurigen Folgen könne durch die Betheiligung

und wegen der Schwierigkeit der Bearbeitung der selben bei dem Mangel an Dienstboten und ihren erhöhten Anforder ungen u. f. w. vielfach schon dahin gekommen ist, daß sie um ihre Existenz ringen muß. Die Wiedereinführung der Wiederholungs- schule bis zum vollendeten 16. Jahre muß man dagegen mitFren- den begrüßen, wenn nur der Religionsunterricht von derselben nicht völlig ausgeschlossen wird. 3. Nach § 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 ist „jede Volksschule, zu deren Gründung oder Er haltung

vorfinden, welche eine über ewe halbe Meile entfernte Schule besuchen müssen.' In Folge dieser Gesetzesbestimmungen werden nämlich viele Gemeinden genöthigt sein, ihre Filialschulen, in denen bisher ein exponirter Lehrer oder Lehrergehilfe wirkte, in eine förmliche öffentliche Volksschule mit einem geschlichen Lehrer oder Unterlehrer zu verwandeln, und dies um so mehr, da die Unwirthlichkeit der-Gegend besonders in den Wintermonaten ein Zusammenziehen der Schulen nicht gestattet. Viele Gemeinden

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Page 6 of 8
Date: 03.07.1880
Physical description: 8
d. Js. an die gefertigte Gemeinde-Vorstehung zu leiten. Hemeinde-Dorstehung 12 Malgreien, am 27. Juni 1880. Der Vorsteher: Dssor. Zl. 6394. 3/3 Lchrerstellen-Ausfchreibung. Mit Beginn der Winterschule 1880/81 find folgende Lehrerstellen definitiv zu besetzen. 1. An der gemischt-einklassigen Volksschule zu Burg stall (Gerichts-Vezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit 350 fl. jährlichem Gehalte nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge; 2. an der gemischt-einklassigen

Volksschule in Plans (Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Organisten- und Meßner dienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 319 fl. nebst freier Wohnung; 3. an der gemischt-einklassigen Volksschule zu Bervuer (Gemeinde Riffian, Gerichtsbezirk Meran) die mit dem Meß nerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jährlichen Gehalte von 258 fl. nebst freier Wohnung; 4. an der gemischt-zweiklassigen Volksschule zu St. Paukraz (Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana) die Unter lehrerstelle

mit dem jährlichen Gehalte von 300 fl. nebst freier Wohnung; diese Stelle kann auch einer nach neuem System qualifizirten weiblichen Lehrkraft verliehen werden; 5. an der gemischt - zweiklassigen Volksschule zu St. Walburg (Gemeinde Ulten, Gerichtsbezirk Lana) die mn dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle mit dem jähr lichen Gehalte von 400 fl. nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge; endlich 6. an der gemischt-einklassigen Volksschule in TscherMs (Gemeinde Marling, Gerichtsbezirk Lana

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Page 1 of 8
Date: 26.10.1878
Physical description: 8
»K Wir M», »«Ich« v«ch?S»rt t»,r THat Lri«« W» Wl», Mch» H« DMd» «Ä AüldrÄk ibrtr Ibckliche» Litt« m» ihre» «»hsrsgNt g»z» U«», >«rch Dich »ntzeienzebracht hiben, s»h» K» ttoftilisch»» Geg«».^ vw> IX. k stiuem «chreile» vom 0. Dezember 1S«S a» dt» Nc^lkteur de» Tirol« XVII. Jahrgang. Bozes, Samstag, 26. Oktober. 1878. Bericht und Anträge des SchuleomitH. - . . ' . (Schluß.) II. Eine weitere Ursache, aus welcher sehr viele Uebelstände m Betreff der Volksschule sich ergeben, liegt in dem Umstände, daß die bestehenden Schulgesetze

für Volksschulen er lassen wurde, begegnen wir Anforderungen, welche das Gedeihen des Unterrichtes in der Volksschule nicht auskommen lassen. ES Wird w dieser Verordnung auf Grund der erwähnten Gesetze bestimmt, daß die Ander öis zum vollendeten 14. Jahre die Schule besuchen Müssen; eS wird ferner bestimmt, daß der Unierricht täglich fünf stunden, nämlich j>rn Stunden Vormittag und zwei Stunden Nachmittag zu dauern habe und es wird da auch der Lehrplan Mgestellt, der in der Volksschule soll eingehalten

der Kinder übersteigen und für sie ohne Nutzen und nur Anlaß zut Zer streuung sind. Das hat aber die Folge, daß die Kinder gerade dois nicht lernen, was in der Volksschule erlernt werden soll, nämlich: Religion, Sprachlehre, Lesen, Schreiben und Rechnen. AuS den erwähnten Ursachen erklärt sich hauptsächlich der Rückschritt, den die Volksschulen in Hinsicht auf das Wissen gemacht haben und der nun allgemein anerkannt wird. III. Die dritte Ursache endlich, aus welcher Uebelstände in Be treff

der Volksschule hervorgehe», finden wir darin, daß von den Schulbehörden die bestehenden . Gesetze da, w.o sie der Kirche und den Gemeinden einigermaßen günstig erscheinen, im gegentheiligen Sinne ausgelegt oder gar nicht beachtet werden und andererseits darin, daß da, wö gesetzliche Normen über die Schulaüfsicht, Errichtung und Erhaltung der Volksschule, über die Rechtsverhältnisse der Lehrer U.^s. w. sehlen, vom. k. k. prov. Landesschulrath Verfügungen getroffen Werden, die sich nicht rechtfertigen lassen

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Page 6 of 8
Date: 01.05.1895
Physical description: 8
sich der Mühe! 1. Wir Haben's also mit einem Jungen zu thun, der das Ziel der Volksschule mcht erreicht hat. Das kann einen doppelten Grund haben. Entweder hat es bei ihm am Talente gefehlt, oder aber am Fleiße. Nehmen wir an, es habe am Talente gefehlt, der Junge konnte sein Ziel nicht erreichen. Ist er deshalb auf zugeben? Kann er nicht in der Sonntagsschule das jenige erreichen, was in der Volksschule zu erreichen ihm nicht möglich war? Und ist es nicht schon vor gekommen, daß Schüler erst nach vierzehn

dem wirrsalsvollen Menschendasein zu gewähren vermag.' wo die sieben fruchtbaren Jahre gekommen sind, wo er so gerne das versäumte nachholte, jetzt hat er keine Gelegenheit mehr sich auszubilden; dumm und unwissend, wie er die Volksschule verließ, muß er bleiben, natürlich zu seinem Schaden, und es wird gerade deshalb bald einer mehr sein, der das Liedlein mitsingt: „Arm am Beutel!' 2. Nehmen wir aber an, eS habe am Fleiße gefehlt, der Bursche habe nicht lernen wollen, so werden Sie mir Recht geben

, wenn ich sage, für den ist die Sonn tagsschule erst recht gut; er soll einholen, was er ver säumt, er soll büßen, was er gesündiget. Uebrigens glaube ich, daß mancher junge Mensch deshalb in der Volksschule nicht fleißiger ist, weil er den Nutzen des Lernens nicht kennt; er ist eben ein Kind. Kommt er aber ins Leben hinaus, sieht er vor Augen, wie gut es ist, wenn man etwas kann und weiß in der Welt, da bereut er's bitter, in der Volksschule nicht fleißiger ge wesen zu sein, und mit Freuden

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Page 6 of 8
Date: 05.01.1892
Physical description: 8
, nämlich mit Erziehung und Kunst besassen. Wir meinen die „Katholische Volksschule' und den „Kunstfreund'. Diese beiden Blätter verdienen die reichlichste geistige und materielle Unterstützung und sollten sich in der Hand eines Jeden finden, der zur Erziehung der Jugend und zur Sorge für die Zierde des Hauses Gottes berufen ist, zumal die katholischen Schulzeitungen sowie die christ lichen Kunstblätter in Oesterreich überaus selten sind. Die „Katholische Volksschule', bisher redigiert und herausgegeben

vom sehr verdienten Stadtpfarrcoo- perator Friedrich Maurer hat bereits den 7. Jahrgang vollendet und in diesen sieben Jahren viel Schlimmes in der Schule verhütet und viel Gutes gestiftet. Es wäre sehr interessant, die einzelnen Themen, welche in diesen Jahren behandelt wurden zu erwähnen; das ge stattet jedoch der enge Raum des Blattes nicht, wir bitten daher nur das zu lesen, was die Broschüre „Zehn Jahre unter der rothen Flagge' über die „Katholische Volksschule' enthält. — Der „Kath. Volksschule

zu haben, daß die „Kath. Volksschule' in keinem Schul- und Psarrhause fehlen sollte. — WaS die „Kath. VolSschule' und deren Herausgeber in Bezug auf die Schule wirkte, daS wirkte der „Kunst freund' und deren Herausgeber in Bezug auf die kirch liche Kunst. Der „Kunstfreund', (neue Folge) herausgegeben vom k. k. Konservator Karl Atz und redigiert von Prof. Josef Jnnerhofer, hat ebenfalls bereits 7 Jahre seines Bestehens hinter sich und in diesen 7 Jahren in Wort und Bild ungemein viel zum Verständnisse der heimischen

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Page 2 of 8
Date: 16.01.1889
Physical description: 8
ein Mahnruf gegen allzu große.Vertrauensseligkcit sein!>^ . § 1.. „Die Volksschule hat die Aufgabe, -die Kinder reli gibS^sittlich zu erziehen, deren Geistes thätigkeit zu, entwickeln, sie mit den zur, weitern Aus bildung sür das Leben erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundlage für Heran bildung tüchtiger Menschen und Mitglieder , des Gemein wesens zu schassen.'.. ? / ! -u ^ < Lassen wir diesen » allerdings sehr, ins/Unbestimmte und Weite sich verlierenden Paragraph

einstweilen .auf sich bemheu. .. . : § 2. „Jede Volksschule trägt!. einen. bestimmten konfessionellen Charakter, oder muß ,als inter konfessionell bezeichnet werden.^ Für welche Glaubensgenossen: eine. Schule bestimmt sein soll, be- ^ ziehungsweise, ob dieselbe^ als interkonfessionell, bezeichnet i werden kann, wir8 M Rücksicht auf die Confessiou' der ^ Schüler^ welch:^nach einem-, dreijährigen.Durchschnitte ? die Schule in.^der Mehrzahl besuchen,) von denjenigen i bestimmt,.? welche^ die Schule erhalten

, eventuell. von der ^ Landesgesetzgebung geregelt.'. . , ^ sEine wahre Ungeheuerlichkeit! —- Mit andern Worten ^ sagt z dieser Paragraph:. Jede. Volksschule gehört einem ^ bestimmten Religionsbekenntniß an .oder sie gehört keinem i Religionsbekenntniß an.)) Im §1 wird die religiös- j sittliche Erziehung. als . A ufgabe der Volksschule er- ? klärtaber in § 2 bereits für die? interkonfessionellen > (schließlich gleichbedeutend mit konfessionslosen) Schulen ^ über>Bord-geworfen; . denn ohne- ReligionSbe

. Gepräge mit dem GlaubeuSbekenntnisse dieser Kinder nicht l übereinstimmt'; allein nach § 30 dürfen die Eltern zc.') ihre Kinder nicht ohne den Unterricht lassen/ ^ welcher für die öffentlichen Volksschule« vorgeschriebm - ist.' „Sie haben auch für den Religionsunterricht zu ' sorgen, falls ihre Kinder eine andere konfessionelle oder eine interkonfessionelle Schule besuchen.' : Was sollen also katholische Eltern thun, wenn keine katholische Schale , in der Nähe ist Und wenn sie nicht die Mittel zu kath

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Page 5 of 12
Date: 08.05.1889
Physical description: 12
MM Vozen, Mittwoch, den 8 Mai 188S Nr 37. Der Katholikentag und der Dank an die Abgeordneten. Am 2. Mai bot der große Musikvereinssaal den Anblick eines VollparlamentS. Die Volksschule stand auf der Tagesordnung. Die Resolutionen bringen wir an anderer Stelle. Wir finden eS im Interesse der Sache und um Mißveständnissen vorzubeugen, sür noth wendig, etwas eingehender über die Debatte zu berichten, welche über den in der Resolution beantragten Dank an die Abgeordneten sich entspann

bezüglich der Volksschule vorgeschlagenen Resolutionen, wird jedoch — es ist bereits 9 Uhr — von dem Borsitzenden unterbrochen. Derselbe macht darauf aufmerksam, daß nur bis 10, Uhr Zeit zur Verfügung stehe, daß kein anderer Saal im ganzen Gebäude zu haben ist, und daß überdies die Nothwen digkeit vorliegt, die Anträge der Sektion der um 2 Uhr Nachmittags stattfindenden beschlußfassenden Vollver sammlung zu unterbreiten. Er müsse daher dringend ersuchen, sowohl den Herrn Referenten

) will als Lehrer (Rufe: Bravo! Bravo!) den Nachweis führen, daß die con- fessiovSlose Schule der Pädagogik widerspreche, und daß die Pädagogen die confefsionelle Schule verlangen müssen. Er hätte aber nicht geglaubt, daß die wichtige Frage der consessiouellen Schule in i^zwei Stunden durchge peitscht werden müßte. (Bravo! Bravo !) Die kon fessionelle Volksschule ist viel wichtiger, als ^ die Salz burger Universität und auch wichtiger, als die Frage der consessiouellen Mittelschulen Er beantrage daher

, daß nach 10 Uhr die Verhandlung über die Frage der konfessionellen Volksschule in einem anderen Saale fort gesetzt werde. ' : Vorsitzender Prälat Karlon: Meine Herren, ich bin bereit, mit Ihnen über die konfessionelle Schule bis Mittag, meinetwegen den.ganzen Nachmittag und selbst die folgende Nacht zu verhandeln. (Bravo! Bravo!) Sie wissen recht gut, daß um 2 Uhr die beschluß fassende Vollversammlung stattfindet und ich trage die Verantwortung dafür, daß an diese Versammlung die in den Sektionen

, daß sie mit der selbstständigen Betretung dieses Weges (der Gesetzgebung) die Frage der Wiederherstellung der confessionellen Volksschule ihrer concreten Lösung wesentlich näher gebracht haben, andererseits ihnen an's Herz zu legen, .allen ihren Einfluß und ihre ganze Kraft für die Erreichung dieses erhabenen Zieles auch in Zukunft unentwegt aufzubieten.' Dieser Theil der Resolution ist n ich t nothwen d i g. Jahre sind ins Land gegangen, bis ein Schulantrag eingebracht wurde, dann 15 Monate verstrichen und noch der Antrag

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