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Volksblatt
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Page 2 of 8
Date: 07.12.1878
Physical description: 8
4 Lehrkräfte zu höchstens 134 Kindern nöthig seien. Die Schule sei durch 2 Lehrerinnen^ aus, dem Tertiarerinnen-Orden und dem-sehr braven Lehxer Zangerle zur größten Zufriedenheit des Herrn Schlü- mspecwrs, der Eltern und Gemeinde abgehalten worden. DaS ließ die k. k. Bezirkshauptmannschaft nicht gelten, sondern sie drang in die Gemeindevorstehung, für die Anstellung eines Unter lehrers zu sorgen, widrigenfalls der diesbezüglicheStaatsbeitrag.der Gemeinde entzogen würdk Es wurde nämlich

derselben vor 3 Jahren ein.jährlicher Beitrag von 50 fl. für einen Unterlehrer versprochen. Wenn ein Unterlehrer nicht nothwendig ist, ,da für 134 Kinder drei Lehrkräfte leicht genügen, wie die Gemeinde-Vorstehung erklärte und der Schulinspektor bestätigte, aber ein solcher dieser fünfzig Gulden wegen angestellt werden müßte, so wäre diese Unterstützung nicht allein keine Wohlthat, sondern sie führte für die Gemeinde einen indirekten Schaden von einigen hundert Gulden herbei, die sonst in dem Gemeindesäckel blieben

. Mittlerweile wollte die k.k. Bezirkshaupt mannschaft (Zahl 7062, dtö. 27. Juli) um jeden Preis wissen,' welchen Gehalt die Gemeinde-Vorstehung sür den Unterlehrer auszu setzen gesinnt sei. Dieselbe antwortete, daß sie vorläufig nichts be schließen könne, indem die Hälfte der Ausschußmän'ner in der Sommer frisch wären. Auch hätte die Gemeinde nicht unbedeutende Schulden. ' Unterm 6. Aügust1877 (Zahl 7350) schickte die k. k.Bezirks- Hauptmannschaft ein Urgens des Inhaltes, die Gemeinde-Vorstehung

soll für die Ausschreibung des Unterlehrerdienstes ernstlich Sorge trägen, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wolle, den ganzen Staatsbeitrag zu verlieren. Mittlerwelle werden wohl auch die Bade gäste zurückgekommen sein, daß sie den Gehalt festsetzen und die Be zirkshauptmannschaft die Stelle ausschreiben könne. „Der Gemeinde- Vorsteher hat übrigens nicht zu vergessen, daß die Schule die erste wichtige Gemeinde-Angelegenheit ist , während die andern Gemeinde sachen Nebengegenstände

aus Staats mitteln fei aber nicht zu rechnen und die Gemeinde hätte hiemit die Erhöhung selbst zu tragen. Die Gemeinde-Vorstehung antwortete untemr 24. September 1877 darauf, daß in der Gemeindesitzung vom Tage vorher beschlossen wurde, auf eine Dotation von 350 fl. nicht einzu gehen, da 1. die Gemeinde schon seit wenigen Jahren zur Förderung, des Schulunterrichtes das bedeutende Kapital von 24.000 fl. ver wendetet; 2. weil sie in mißlichen Finanzverhältnissen ist; 3. hätte der Unterlehrer außer

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Volksblatt
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Page 10 of 10
Date: 11.05.1887
Physical description: 10
- debatte über §. 2 einzugehen, da dieselbe überdies noch nicht in dieser Sitzung abgeschlossen wurde; sondern wir glauben, daß es genüge, den vielen Lesern aus dem Gewerbestande das seinerzeitige Endresultat der diesbezüglichen Spezialdebatte bekannt zu geben. Correspondenze«. Untermais, 9. Mai. (Unglücksfall. Feuer wehrfest, Felderstand.) Am Samstag Morgens verunglückte in Freiberg (Gemeinde-Parzelle von Unter- maiS) der circa 30 Jahre alte Alois Reiterer, Ober- weyersohn, durch einen Sturz

Marmor, stellte Gärtner aus Laas auf. Die Pfarrkirche von Kurtatsch besitzt nun drei schöne, . stylgerechte (gothische) Altäre, wovon der Hauptaltar der älteste, der neue Herz Jesu-Altar hingegen fast der gefälligste ist. Der Gemeinde Kurtatsch ist dazu nur zu gratulieren; aber auch das gläubige Volk hat an dem neuen Altare seine besondere Freude und fühlt sich noch mächtiger zum Herzen Jesu hingezogen, ohne die schmerz hafte Mutter aus der gegenüberstehenden Seite zu vergessen. Aner, 4. Mai

-Styl größtentheils aus gemeißeltem Montaner Sandstein an einer freund lichen Stelle mit genußreicher Aussicht erbaut nnd gereicht der edlen Familie v. Malfer zur großen Ehre. Doch auch die Gemeinde und die Bevölkerung von Auer hat redlich mitgewirkt, dieses Denkmal des schönen Marien- Cultus ins Leben zu rufen. Die Gemeinde hat den Baugrund unentgeltlich hergegeben, die größeren Besitzer lieferten unentgeltlich Sand und Bausteine und die ärmere Klasse spendete kleine Liebesgaben in Geld

in den an verschiedenen Orten aufgestellten Opferbüchsen, und so trug jeder Gutgesinnte sein Schärflein bei. Die Kapelle wird dem Vernehmen nach, nach deren Vollendung feierlich eingeweiht werden. Möge nun die liebe Gottes mutter in diesem ihrem so schönen und traulichem Heime, das ihr eine edle hochherzige Dame geschaffen, ihren Gnadenthron aufschlagen und eine Quelle reichsten Segens werden; nicht nur für unsere Gemeinde, sondern für jeden, der sich ihr vertrauensvoll naht, wie in dem wundervollen Gnadenorte

, sich beeilten den letzten Segen ihres scheidenden Vaters noch zu er halten. Die Gemeinde-Vertretung, die k. k. Gensdarmerie, die Jnstituts-Zöglinge, Welt- und Ordenspriester, viele Verwandte und eine überaus große Menge Volkes be gleitete den feierlichen Leichenzug zum Friedhofe. Hall, 8. Mai. (Der hiesige Cäcilienverein) bewährte durch seine musikalischen Aufführungen am 5. Mai neuerdings den im Laufe der Jahre seines Bestandes erworbenen guten Ruf. Der Chor der Kinder sang die Messe von Bischofs

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 05.04.1899
Physical description: 8
. Da» A»tonomierecht der Gemeinde. Nun komme ich auf den bereits angedeuteten Punkt, durch den die heutige Entscheidung von der im Votiv- kirchensalle ganz verschieden ist; es handelt sich nicht um eine der Gemeinde aufgezwungene Last, sondern um ein freiwilliges Geschenk. Nicht die Gemeinde lst Be schwerdeführer, sondern Lucian Brunner (stürmische Pfuirufe) und hier kommt die Froqe, welche uns am lebendigsten interessiert, die Frage der Gemeim eautonomie, des Rechtes der Gemeinde und freie Selbstverwaltung

. Der § 38 der Gemeindeoronung lautet: § 38. Der selbstständige, das ist derjenige Wir kungskreis, in welchem die Gemeinde mit Beobachtung der bestehenden Reichs- und Landesgesetze nach freier Selbstbestimmung anordnen und verfügen kann, umfasst überhaupt alles, was das Interesse der Gemeinde zu nächst berührt und innerhclb ihrer Grenzen von ihr besagt und durchgeführt werden kann. Der Z 39 verfügt dann weiter unter Punkt 1: § 39. In diesem Sinne gehören hieher insbe sondere: 1. Die freie Verwaltung ihres Vermögens

, ihres Gemeindegutes und ihrer auf den Gemeindever band sich beziehenden Angelegenheiten. 2. Die Sorge für die Sicherheit der Personen und des Eigenthumes. 3. Die Sorge sür die Herstellung und Erhaltung der Gemeindestraßen, Wege zc. In § 52 werden eine Anzahl von Verwaltungs angelegenheiten und polizeilicher Bersügungsrechte der Gemeinde im übertragenen Wirkungskreis aufgezählt, zum Beispiel Straßenpolizei, Sanitätspolizei, u. s. w. Aus dem Titel der freien Lermögensverwaltung hat der^ MkÜeiudsrath die Subvention

.) Auch die Krankenpflege ist kein Theil, welcher dem selbständigen Wirkungskreise der Ge meinde untersteht. Nichtsdestoweniger subventioniert die Gemeinde 15 Spitäler, darunter neun Kinderspitäler. Auch hier keine Beschwerde, keine Aushebung des Ge- memderatsbeschlusses, kein Brunner. (Lebhafter Beifall.) Und für eine kleine Arbeitsschule für Israelitische Kinder wurden von der Gemeinde durch fünf Jahre jährlich 590 fl. ausbezahlt und auch da protestierte kein Brunner. Nur die katholische Kirche darf

nicht subventioniert werden. Ja, wenn sich die Gemeinde an den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes halten will, so dars sie nicht einmal den eigenen Souverän empfangen, denn die Auslagen für einen solchen Zweck fallen ja gewiss auch nicht unter die Bestimmungen des Z 39 und eS ist das gewiss auch nicht eine Angelegenheit, welche die Gemeinde nicht unmittelbar berührt. (Stürmischer Beifall.) Das alles darf also die Gemeinde nicht thun, weil der Beschwerde Lucian Brunner's vom Ver waltungsgerichtshofe

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Volksblatt
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Page 3 of 8
Date: 07.01.1893
Physical description: 8
wir die Bewilligung von 80 fl. für einen Reagentien-Kasten zu chemischen Untersuchungen für den Stadtarzt; von 360 fl. zur Herstellung von Dünger-Abführkästen für das Schlachthaus; von 150 fl. zur Anschaffung einer transportablen Marktbrückenwage; von jährlich 5> «0 fl. zux Bestreitung der. Kosten des Gesangs-Unterrichtes an der Mädchenschule ; sowie die Anstellung eines Aushilfsdieners für das Stadtkämmer- Anlt zum Taggelde von 1 fl. — Es würde ferners beschlossen die EinHebung der Gemeinde-Umlagen auf gebrannte

geistige Flüssigkeiten auf Grundlage der landes- ^ gefällsämtlichen Erhebungen — dagegen ein Gesuch des Theater-Direktors Hertzka um Bewilligung einer Sub vention abgelehnt. ; Zlniermais, 1. Jänner. (Etwas vom Jahre 1892.) In diesem Jahre gab es in hiesiger Gemeinde ^ ^D''Dburten-''und'101 Todfälle.'^ 'Änter den Ver storbenen befinden , sich 32 Kinder unter 10 Jahren. .K0.)Personm> tvelche/.mehr als 70, 6, welche Mehr als 80, und eine Person, welche mehr als 90 Jähre zahlten. 15 darunter gehörten

- und Wetter-Gefahr. Besonders günstig verlief dies in puncto Schadenfeuer, sowohl hier, als auch, soviel mir erinnerlich ist, in Unserer ganzen Um gebung, kam Gott sei Dank kein solches vor. In baulicher Hinsicht gehörte dieses Jahr bei uns zu den fortschrittlichen, und wenn Neubauten ein Glück für eine Gemeinde sind, so gehörten die Untermaiser in diesem zu ben Meistbegünstigten der Kurgemeinden. Weiters wurde bei uns auch in anderer Hinsicht viel verbessert und verschönert. Herr Pfarrer führte an beiden

Kirchen und am Widdum mehrere glückliche Restaürirungen durch und die Gemeinde widmete bedeutende Summen für Neuanlegung und Erweiterung von Straßen, Ver mehrung der Beleuchtung und nothwendiger Verschöne rungen. Kurzum also, wir Untermaiser können im Allgemeinen mit dem alten Jahre zufrieden sein. Gott dem Herrn sei dafür gedankt! Innsbruck, 4. Jänner. Hier fand eine interessante Verhaftung statt. Ein reicher junger Mann aus Süd tirol nahm in der Neujahrsnacht 600 fl. beim Tempel wirth mit, wurde

hat den mit der Leitung der k. k. Filial- Fachfchule in St. Ulrich in Grö den betrauten Lehrer Ladislaus Langie in die IX. Rangsklasse befördert. Giroler Ka«de«an»fch»tzfttz»t»g vom 30. Dez Der Gemeinde Lech-Aschau wurde für ausgeführte Schutz bauten am Lech eine Subvention von 300fl. bewilliget und angewiesen, der Gemeinde Stanzach für denselben Zweck eine Unterstützung im Betrage von 1300 fl. be williget. Die Gemeinde Ahornach erhielt die Bewillig ung zur Veräußerung von circa 160 Stämmen Holz unter der Hand

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Volksblatt
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Page 6 of 10
Date: 29.11.1884
Physical description: 10
des diese Genossenschaft vertretenden Genossenschafts- Ausschusses vorzunehmen. Die Wahl desselben hat durch gewählte Wahlmänner zu geschehen und ist die Zahl der letzteren nach dem revidirten Genossenschafts-Statut auf 42 festgesetzt, welche sich auf die Gemeinden des Concurrenz-GebieteS vertheilen, wie folgt: Es wähkn nämlich die Genossen: a. der Gemeinde Pfatten ... 1 d. Äuer « c. „ Gemeinden: Montan, Nenmarkt-Laag zu sammen . . . . 4 6. „ Gemeinde Salum . . . 6 „ Faedo . . . . . 1 L. „ Gemeinden: Grumo

und S. Michele zu sammen . . . . 1 ss. „ Gemeinde Deutschmetz . . . . 5 „ „ Eichholz . . . .2 i. „ „ Kurtlnig . . . 2 k. „ „ Margreid . . ^ . 3 !. ,» Kurtatsch . . . . 4 m. „ „ Tramin . . . . 4 n. „ „ Kältern . . . . ^8 zusammen 42 Die Wahl der Wahlmänner erfolgt gemeindeweise derart, daß die Genossen jeder Gemeinde abgesondert die auf sie entfallende Zahl der Wahlmänner wählen. Zur Vornahme dieser Wahl, welche in den betreffenden Gemeinde-Kanzleien, beziehungsweise für die Gemeinden Grumo und Faedo

in jener von S. Michele, für die Gemeinde Montan in jener von Neumarkt, und für die Gemeinde Pfatten in jener von Kältern stattzufinden hat, wird hiemit die Zeit der Wahlakte festgesetzt und kundgemacht, wie folgt: Montag, den 1A Dezember 1884- von 8 bis 11 Uhr Vormittags für die Gemeinde Atter. Von 3 bis 6 Uhr Nachmittags für die Gemeinden Nen markt-Laag und Montan. Dienstag, den 1K. Dezember 1884 , von 8 bis 12 Uhr Vormittags und event. ! Nachmittags für die Gemeinde Salurn. Mittwoch, den 17. Dezember 1884

- von 9 bis 12 Uhr Vormittags für die Gemeinde S. Michele, von 2 bis ^ 3 Uhr Nachmittags für die Gemeinde ^ Grnmo, von 4 bis 5 Uhr Nach- - mittags für die Gemeinde Faedo- Donnerstag, den IN Dezember 1884- von 9 bis 12 Uhr Vormittags und 5 event. Nachmittags für die Gemeinde Deutschmetz. Freitag, den 19. Dezember 1884- von 9 bis 11 Uhr Vormittags für die Gemeinde Eichholz, von 3 bis 5 Uhr . Nachmüt. für die Gemeinde Kurtiuig. Samstag, den 2V. Dezember 1884- von 9 bis 11 Uhr Vormittags für die s Gemeinde Margreid

, von 2 bis 4 Uhr Nachmitt. für die Gemeinde Kurtatsch. Montag, den 22. Dezember 1884- von 9 bis 12 Uhr Vormittags und event. Nachmittags für die Gemeinde Tramin. Dienstag, den 23. Dezember 1884- von 10 bis 12 Uhr Vormittags und event. Nachmittags für die Gemeinden Kältern und Pfatten. Die Listen der in jeder dieser Gemeinden wahlberechtigten Interessenten der Genossenschaft liegen in den betreffenden Gemeinde-Kanzleien zur Einsicht aus, und sind allfällige Einwendungen (Reklamationen) dagegen

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 29.08.1868
Physical description: 8
oder in Untersuchung gezogen wird; 4. Gesetzentwurf, betreffend die Freiheit deS Verkehrs mit Grund und Boden. ' Nachdem der Herr Landeshauptmann bemerkt, daß diese Vor lagen die Bildung eines ?igenen Gemeinde-Comit6s erheischen und die Abgeordneten eingeladen bei der nächsten Sitzung über die Arj und Weise der Zusammensetzung dieses Comit6S geeignete Anträge zu stellen, damit dann auch sogleich in derselben Sitzung die Wahl deS Gemeinde-ComitöS vorgenommen werden könnte, theilte er die ersten 3 Gesetzentwürfe

dem zu wählenden Gemeindeausschuß zu, der vierte Gesetzentwurf wurde dem landwirtschaftlichen Comite zugewiesen. Zur Vorlesung kam dann noch ein „Vorschlag deS L.-A. rücksichtlich der Nothwendigkeit einer Novelle zum neuen Gemeindegesetz, das Strafbefugniß der Gemeinde» und Landesvertretung gegen ausgetretene Mitglieder einer Gemeinde-Vorstehung oder Gemeindevertretung be treffend.' Auch dieser Antrag kam inS Gemeindecomitö. Der E i n- lauf enthielt: einen Antrag Dr. WildauerS und Genossen über das Bettel

» und Vagabundenwesen und verlangte das Gemeindecomitö zu beauftragen über die Mittel der Abstellung dieses Unwesens zu berathen und geeignete Anträge zu stellen. Wird seiner Bestimmung zugeführt. Ferners ein Gesuch der Gemeinde UdernS um Unterstützung. Gesuch der Straßenbaukonkurrenz von Cembra um ein Darlehen von 20,000 fl. Gesuch der von Elementarunglück heimgesuchten Gemeinde StilfS um einen Beitrag auS dem ApprovlsionirungSfonde; Gesuch der Gemeinde Pergine um Einquarticrungs-Entschädigung

; eine Statthaltereinote betreffend die Restaurirung desSchloßes von Tirol; Gesuch der Gemeinde RavimS um Vergütung der Kriegsschäden vom Jahre 136K; ein Straßenbauprojekt, betreffend die Herstellung einer Verkehrsstraße zwischen Primiero und Valsugana; Gesuch der Beamten von alle um Gehaltserhöhung; Gesuch der Gemeinde Aldeno um Fristverlängerung rücksichtlich der Einzahlung von 42,000 st. an den Approvisionirungsfond und der entsprechenden Zins- Zahlung; Gesuch deS Michael Casseroler in Gusidauu um Unter. Nutzung

auS dem Approvisionirungsfonde wegen erlittener Elementar schäden im Jahre 1867; Gesuch der Gemeinde Barbian umGeld- auShilke zum Wiederaufbau deS niedergebrannten WiddumS; Gesuch der Gemeinde Rufrö um Unterstützung für die durch Brand und Hagel verunglückten Familien der Gemeinde. Gesuch der Gemeinde St. Martin in Passeier um einen Beitrag auS dem Schullehrer- fonde; Gesuch der Gemeinden PartschinS.NaturnS u. s. w. um einen Beitrag zum Etschbau; Gesuch der Gemeinde Huben um Zinsen- Nachlaß für 3 Jahre. Sämmtliche Gesuche wurden

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Volksblatt
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Page 10 of 12
Date: 09.04.1910
Physical description: 12
vor, daß der Bauernbund-Obmann gerade in der Gemeinde Stiss eine Bundesversamm lung hielt, indem in dieser Gemeinde kaum ein Dutzend Bauern sind, die wirklich von der Bauer- schaft allein leben können. Hat Herr Schrasfl aus seiner Fahrt nach Gomagoi nicht gesehen, daß die Gemeinde StilsS äußerst wenig Felder hat, oder ist er im Wahlkampf ganz blind, oder weiß er nicht, daß wo keine Felder sind, auch keine Bauern exi stieren? Im letzteren Falle wäre er ein armer Bauernbund'Obmann, nach meiner Ansicht wären

Zwölfmalgreien werden sich gemeinsam an den Landtag mit der Bitte wenden, derselbe wolle ein Gesetz beschließen, durch welches die bisherige Ortsgemeinde Zwölfmalgreien mit der Stadtge- Meinde Bozen zu einer einzigen Gemeinde unter dem gemeinschaftlichen Namen „Bozen' vereinigt wird. 2. Aus Anlaß dieser Vereinigung gehen das gesamte Gemeindevermögen und Gemeindegut — daher auch die ArmensondS — sowie die gesamten Verbindlichkeiten der Ortsgemeinde Zwölfmalgreien auf die Stadtgemeinde Bozen über. Tiroler

Volksblatt Insbesondere tritt die Stadt gemeinde Bozen auch in alle Rechte und Verbindlichkeiten der Ge- meinde Zwölfmalgreien ein, welche sich auf den Anteil der Gemeinde Zwölfmalgreien an dem „Wasser- und Elektrizitätswerke Zwölfmalgreien- Gries' und aus die Brücke in St. Anton und ebenso diejenigen, welche sich auf die Verwaltung und Benützung des Spitalfondes beziehen. Ebenso tritt die Stadtgemeinde Bozen auch in die Rechte und Pflichten der Gemeinde Zwölf malgreien auS der Schenkungsurkunde

vom 28. März 1907 ein, durch welche die Gemeinde Zwölfmal greien einen Baugrund gegen Verpflichtung zur Erbauung einer öffentlichen Schule und einer öffentlichen Kapelle zum Eigentums erworben hat. Desgleichen gehen auch die Verpflichtungen, welche die Gemeinde Zwölfmalgreien gegenüber den definitiv angestellten Beamten und Dienern zu erfüllen hat, auf die Stadtgemeinde Bozen über, wenn diese ihren Dienst auch fernerhin beizuhalten wünschen. In diesem Falle wird den betreffenden Beamten und Dienern

die ganze im Dienst der Gemeinde Zwölfmalgreien verbrachte Dienstzeit bei Berechnung des Pensionsanspruches angerechnet; sie haben aber für die Zukunft dieselben Pensionsbeiträge zu be zahlen, wie die übrigen städtischen Angestellten gleicher Kategorie. Bezüglich neuer Definitivstellungen wird sich die Gemeinde Zwölfmalgreien mit der Stadtge- meinde Bozen vor endgültiger Beschlußfassung ins Einvernehmen setzen. Für den langjährigen Gemeindesekretär Theiner wird eine Altersversorgung im jährlichen

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Volksblatt
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Page 6 of 8
Date: 16.01.1864
Physical description: 8
. (Fortsetzung folgt.) ' Heimatsgesetz vom A Dezember R86Z . ' ' (Fortsetzung.).. . ^ Dritter Abschnitt. ! Bon der Behandlung der Heimatlosen. ' §.18. Heimatslose, d. i. solche Personen, deren Heimats recht zur Zeit uicht erweislich ist, werden nach den Bestimmungen der folgenden Paragraphe einer Gemeinde zugewiesen, in welcher sie so lange als heimatsberechtigt zu behaudelu sind, bis das ihnen zu stehende Heimatsrecht ansgemittelt ist oder bis sie anderswo ein Heimats recht erworben

haben. §. 19. Die Heimatslosen sind in nachstehender Reihenfolge zu zuweisen: 1. derjenigen Gemeinde, in welcher sie sich zur Zeit ihrer Ab stellung zum Militär oder ihres freiwilligen Eintrittes in dasselbe be funden haben; 2. derjenigen Gemeinde, in welcher sie sich vor dem Zeitpunkte des zur Frage gekommenen Heimatsrechtes am längsten, wenigstens aber ein halbes Jahr ununterbrochen und bei gleichem Ausenthalte in. zwei oder mehreren Gemeinden zuletzt uicht unfreiwillig aufgehalten haben' 3. derjenigen Gemeinde

, in welcher sie geboten sind; oder bei Findlingen,, in welcher sie anfgefuuden wurden; oder bei solchen in der Verpflegung einer öffentlichen Findelanstalt stehenden oder gestan denen Personen, deren Geburts- oder Fundort unbekannt ist, in welcher sich diese Anstalt befindet; 4. derjenigen Gemeinde, in welcher sie zur Zeit des zur Frage gekommenen Heimatsrechtes angetroffen werden. §. 20. Die Ehefrau eines Heimatslosen ist derjenigen Ge meinde zuzuweisen, welcher ihr Ehemann zugetheilt wird, vorausgesetzt

, daß sie mit diesem in Gemeinschaft lebt. Dagegen sind die Ehefrauen derHeimatsloseu, bei welchen diese Bedingung nicht eintritt, sowie die Witwen derselben nach den Bestimmungen des §. 19 zuzutheilen, in- soserne sie nicht bereits ein Heimatsrecht erworben haben. §. 21. Die nicht eigenberechtigten Kinder der Heimatslosen sind jener Gemeinde zuzutheileu, welcher ihr Vater, und bei. unehe lichen oder auch bei ehelichen, deren Vater verstorben ist, ihre Mutter zugewiesen wird, vorausgesetzt, daß sie mir dem Vater und bezüglich

mit der Mutter in Gemeinschaft leben. Die eigenberechtiaten, die mit ihrem Vater und bezüglich mit ihrer Mutter nicht in Gemein schaft lebenden nicht eigenberechtigten, so wie die von beiden Eltern verwaisten Kinder der Heimatslosen sind nach den Bestimmungen des §. 19 zuzuweisen, wenn sie nicht bereits ein Heimatsrecht erworben haben. Vierter Abschnitt. Bon der der Gemeinde obliegenden Armeuversorgüng. §. 22. In den Einrichtungen und Verpflichtungen der be stehenden Armen

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 04.06.1864
Physical description: 8
. Wäbr. — Briefe und Gelder werden iranco erbeten. Dritter Jahrgang. Bozcn, IWKoch, dcn 4. Juni. 1864. Ein Wort eines Bauersmannes aus dem Burg grafenamte über das Gemeindegesetz. Ich habe nie in meinem Leben eine Zeile in eine Zeitung ge schrieben, weil ich als Bauer ein solches Geschäft viel.zu wenig ver stehe. Weil ich aber durch viele Jahre Vorsteher einer größerl^mlz-- gemeinde war, und da man jetzt den Gemeinden eine neue gesetzliche Ordnung geben will, so waren auch wir BanMl-sehr aufmerksam

und gespannt, was man uns für eine Gemeinde-Ordnung geben möchte; denn wir sind ganz überzeugt, daß von der Gemeinde-Ordnung das Glück und Unglück der Gemeinden abhängt. Und dabei kann ein Besitzer in einer Gemeinde nicht gleichgültig sein. Und dies ist auch die Ursache, warum ich einige Zeilen für das Südtiroler Volksblatt schreibe, weil die meisten Bauern dieser Gegend diese Zeitung lesen, da sie ihnen am besten gefällt. — Man hat schon einige Jahre von einem neuen Gemeindegesetz gesprochen

beste Gemeinde kommt, sich dort ein Haus, ein Gut kaust, oder ein Gewerbe anfängt. Und alles dieß könnte ein Fremder nach der Regierungsvorlage thun, ohne daß ihn eine Gemeinde daran hindern könnte. Also durch Ankauf oder durch ein Gewerbe ist der Fremde steuerbar und jeder Steuerbare ist nach der Regierungsvorlage Gemeindegenosse und wie jeder alte Besitzer in der Gemeinde berechtigt. Die Gemeinde hätte also gar nichts mehr zu sagen, wenn der nächste beste Fremde sich in einer beliebigen Ge meinde

niederlassen wollte, und er hätte rechtlich und gesetzlich in allen Gemeinde-Angelegenheiten mitzureden. Nun hat aber, Gott sei Dank, die Mehrzahl im Landtage dagegen gestimmt und hat diese Regierungs vorlage nicht angenommen. Der Landtag hat beschlossen, daß solche Gemeindegenossen in der Gemeinde keine Stimme haben, daß sie nicht wahlberechtigt und auch nicht wählbar sein sollten. Dadurch hat der Landtag die Freiheit und das Wohl der Gemeinden gerettet. Warum soll man denn den Gemeinden ihre alte

Freiheit nicht lassen? Warum will man denn einer Gemeinde den nächsten besten Fremden auf drängen? Ist der Fremde ein ordentlicher Mann, so wird ihn die Gemeinde ganz gern als Angehörigen aufnehmen; er darf ja nur um die Aufnahme ansuchen. Wir Bauern dahier sind ganz und gar für das Gesetz vom 3. Dezember 1863 eingenommen, das der Neichsrath beschlossen und der Kaiser bestätigt hat, welches ausführlich die Auf nahme eines Gemeindegenossen oder Fremden in der Gemeinde den Gemeinden überläßt, wonach

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Volksblatt
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Page 3 of 8
Date: 08.12.1923
Physical description: 8
im Sinne der geltenden Bestimmungen erlangt haben. 2. Alle diejenigen, welche dao 2l. Lebensjahr bereits erreicht haben oder dasselbe spätestens am Nl. Mai 1!)2t vollenden werden nnd zwar nicht den Anspruch auf die Erlangnngder italienischen Staats bürgerschaft von rechtswegen haben, jedoch: a) in einer innerhalb der annektierten Gebiete gelegenen (Gemeinde heimatberechtigt sind, woferne sie das Heimatsrecht vor dem 2 t. Mai UN5 und nicht bloß infolge ihres Amtes erworben haben und entweder seit

festgesetzten Frist aus geübt haben, wofern das Optionsgesuch von den kompetenten Behörden nicht bereits endgültig ab gelehnt worden ist. Die Staatsbürger, welche sich in den unter Nr. 1 erworbenen Verhältnissen befinden, müssen von amtswegen in die Wählerliste eingetragen werden, vorausgesetzt, daß sie gemäß Art. 10 den Wohnsitz in dieser Gemeinde haben und seit mindestens einem Jahre ohne erhebliche Unterbrechungen den ordent lichen Aufenthalt in dieser Gemeinde haben. Für diese ist die Einbringung

eines Gesuches um Ein tragung nicht obligatorisch; es steht ihnen jedoch frei, dasselbe innerhalb der nachbezeichneten Fristen und unter den nachstehend festgesetzten Modalitäten vorzulegen, auch zur Vermeidung allfälliger Unter lassungen. In jedem anderen Falle wird die Eintragung in die Liste nur dann erfolgen, wenn die Gemeinde wahlkommission im Besitze aller erforderlichen Doku mente ist oder auf Grund eines wie nachstehend vor zulegenden Gesuches. Die Gesuche müssen bis spätestens 15. ds. vor gelegt

werden. Bei Vorhandensein der für das Wahlrecht nö tigen Erfordernisse können die Eintragungen in die Liste dieser Gemeinde verlangen: a) Die Staatsburger, welche seit wenigstens 6 Monaten ihren Wohnsitz in dieser Gemeinde haben, auch wenn sie im Verzeichnisse der ständigen Bevöl kerung einer anderen Gemeiiwe der alten Provinzen eingeschrieben sind oder vor den letzten 6 Monaten ihren ständigen Aufenthalt in einer anderen Ge meinde der annektierten Gebiete gehabt haben; b) die Staatsbürger, welche in dieser Gemeinde

sie ihren Wohnsitz in eine andere (5iemeinde verlegt und im Register der ständigen Einwohnerschaft derselben eingetragen sind. In diesem Falle müssen sie durch eine beim Ge meindevorsteber dieser Gemeinde abzugebende Er klärung auf die Eintragung in die Liste der anderen Gemeinde verzichten. Das Gesuch um Eintragung in die Liste mnß vom Gesnchsteller unterfertigt lver den. Sollte er infolge eines physischen Hindernisses dasselbe nicht unterfertigen können, so muß er dem selben eine notarielle Erklärung

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Page 6 of 8
Date: 09.01.1864
Physical description: 8
des Pfeilers niederzulassen. Dort saß er zusammengekauert bis zum Grauen des Morgens. (Forts, folgt.) Heimatsgesetz vom Z. Dezember R86Z. Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. §. 1. Das Heimatsrecht in einer Gemeinde gewährt in derselben das Recht des ungestörten Aufenthaltes und den Anspruch auf Armen versorgung. §. 2. Nur Staatsbürger können das Heimatsrecht in einer Ge meinde erwerben. Jeder Staatsbürger soll in einer Gemeinde heimats berechtigt sein. Das Heimatsrecht

kann ihm aber nur in Einer Gemeinde zustehen. ' §. 3. Das Heimatsrecht erstreckt sich auf den ganzen Umfang des Gemeindegebietes... Wird daher^ eine Gemeinde mit einer anderen zu Einer Gemeinde vereinigt oder durch Einverleibung eines Theiles einer andern Gemeinde erweitert, so wird das Heimatsrecht, welches bisher nur in einem Theile der in solcher Weise vergrößerten Gemeinde zustand, auf den ganzen Umfang der letzteren von selbst ausgedehnt §. 4. Wird eine Gemeinde in zwei oder mehrere Gemeinden getrennt oder mit einem Theile

einem anderen Gemeindegebiete ein verleibt, so sind die Heimathsberechtigten dieser Gemeinde mit allen ihnen im Heimatsrechte folgenden Personen jener Gemeinde als heimats berechtigt zuzuweisen, welche in dem Besitze desjenigen Gebietes ist, in dem sie zur Zeit der Trennung, beziehungsweise Einverleibung, wohnten, oder, falls sie sich zu dieser Zeit in der Gemeinde nicht mehr aufhielten, vor ihrem Abzüge aus derselben znle^t gewohnt hatten. Insoweit die Zuweisung nicht nach diesen Bestimmungen durch geführt

werden kann, ist für dieselbe der Wohnsitz maßgebend/den Derjenige, welchem die Zuzuweisenden im Heimatsrechte folgten, zuletzt in der Gemeinde hatte. Heimatsberechtigte, bei welchen auch dieser Anhaltspunkt fehlt, sind, insoserne nicht zwischen den betreffenden Gemeinden eine Ver einbarung zu Stande kommt, einer dieser Gemeinden durch die politische Behörde zuzuweisen. Zweiter Abschnitt. Von der Begründung, Veränderung und dem Verluste des Heimatsrechtes. §. 5. Das Heimatsrecht wird begründet: I. durch die Geburt

6); 2. durch die Verehelichung (§. 7); 3. durch die Aufnahme in den H eimatsv erbaud (§§. 8 und 9); 4. durch die Erlangung eines öffentlichen Amtes A 10.) §. 6. Eheliche Kinder erlangen in jener Gemeinde das Heimatsrecht, in welcher der Vater zur Zeit ihrer Geburt heimatsberechtigt ist oder, falls er früher verstorben, zur Zeit seines Ablebens heimats berechtigt war. .Uneheliche Kinder. sind in jener Gemeinde heimatsberechtigt, in welcher ihrer Mutter zur Zeit der Entbindung das Heimats recht zusteht. Legitimirte Kinder

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Page 3 of 8
Date: 22.02.1922
Physical description: 8
1. In das Verzeichnis der Personen» die ' Zinne des Friedensvertrages von Saint Germain die ^Mische Staatsbürgerschaft mit vollem Rechte erwer- werden von amtswegen in jeder Gemeinde der Provinzen jene eingetragen, die innerhalb der Lim Grenzen des Königreiches geboren, die italienische -Äüsbürgerschaft durch die Geburt besitzen oder vor dem Mai 1915 das Heimatrecht einer Gemeine erworben aber nicht nur aus Amtsgründen (Beamtenzustän- Äett). Jene, die innerhalb der neuen Grenzen g^w- aber aus Amtsgründen

das Heimatsrecht in einer Leinde, der neuen Provinzen verloren Haben, werden des Verzeichnis vorgenannter Gemeinde eingetragen, '-s jedesmal, wenn sie nicht nach den Normen der Frie- n??lrträge die Staatsbürgerschaft eines anderen Staa- is erworben haben und im Gebiete des Königreiches sich oder auch aus Amtsgründen im Ausland. Artikel 2. Verheiratete Frauen kommen in das in das ihr Mann eingetragen ist. Bei Wit- ^ Usch Geschiedenen kommt jene Staatsbürgerschaft in Fracht, die sie während der Ehe hatten, außer

in der „Gazz. Ufficiale' folgenden Das Publikum wird von dieser Hinterlegung nelst Maueranschläge. Nachrichten in den Zeitungen ^ in der Amtszeitung der Provinz in Kenntnis gefetzt. ^Verzeichnis wird gleichzeitig von der Gemeinde der Aschen Polizeibehörde und von den anderen der po- ! chsn Behörde des Bezirkes mitgeteilt. Genannte Bs- >dsn können innerhalb eines Monats von amtswegen ^gstellungen einfügen (Neueinschreibungen, Strei ken. Korrekturen vornehmen), die ohne Zogern den ''ressenten

durch die Gemeinden mitzuteilen sind. .Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröf- . 'lchung in der Amtszeitung der Provinz kann jeder, Interesse hat. bei der Gemeinde gegen falsche Anga- ' -!nd Eintragungen reklamieren. ^...ärtik l s. Die Erklärung, die italienische Staats- ^--rschaft im Sinne der Artikel 4 und 7 des kgl. De- vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, zu wählen, ^ von jenen abgegeben werden, die am 18. Jänner das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom- ^ jene, die die Bestimmung des Artikels

13 vorliegen- ^ Dekrets trifft — und die eine der folgenden Bedin- Z?n für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertra- ' Von Saint Germain gesprochen ist, erfüllen: ^ Zwar nicht innerl)alb der neuen Grenzen geboren, ^ aber in einer Gemeinde der neuen Provinzen hei- .^berechtigt, wenn auch vielleicht nur Beamtenzustän- oder die Zuständiakeit nach dem 24. Mai 1915' Sorben: gegenwärtig nicht in einer Gemeinde der neuen »Binzen heimatberechtigt sind, es aber früher waren, ^ deren Vater

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Volksblatt
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Page 5 of 8
Date: 30.11.1910
Physical description: 8
werden gebeten, selbst zahl- reich zu erscheine», als auch Gäste mitzubringen. Protest gegen die Beschimpfungen de» Hl. Katers. Dem Proteste gegen die Beleidi gungen, welche dem Hl. Vater vom Juden Nathan zugefügt wurden, haben sich im deutschen Anteile der Diözese Trient außer den in der letzten Nummer genannten noch folgende Seelsorgeämter, Gemeinde vorstehungen, und Vereine angeschlossen: F. B. Propstei- Stadtpfarramt Bozen, Marianische Kongregation, Philipp Neri-Verein, Gesellen-, Arbeiter- und Lehr

- lingsverein.Herren-Kongregation,St. Vinzenz-Verein, Konservativer Klub, Christlich-Sozialer Klub, Mari anische Kongregation der Frauen, Kath. kausmanni- scher Verein „Mercuria' in Bozen, F. B. Dekanal- amt und konservativer Bürgerklub in Meran, F. B. Dekanalamt und Gemeindevorstehung in «Neumarkt, F. B. Dekanalamt und Gemeinde-Vorstehung in Kastelruth samt den Seelsorgeämtern von Sankt Michael. Tagusens und SeiS, F. B. Dekanalamt und Marktmagistrat in Schlünders samt den Seel sorgeämtern und Gemeinde

-Vorstehungen von Göf- lan, Kortsch und Vezzan, Hochw. Pfarrämter und Gemeinde-Vorstehungen von Kurtatsch, Algund, Riffian, Barbian, St. Martin, Latsch, Tschengels, Latzfons, Steinegg, Aldein und Pens, Pfarramt, Gemeinde-Vorstehung, Reservisten-Kolonne, Stand schützen, Feuerwehr, Spar- und Darlehenskassen - verein in St. Pankraz, Hochw. Pfarrämter von Mais und Girlan, Hochw. Pfarramt, Gemeinde- Vorstehung, Standesbündnisse, Feuerwehr, Spar- und Darlehenskassenverein in Völs ^ am Schlern, Kuratieamt

, Gemeinde-Vorstehung, Standschützen, Ortsgruppe des Tiroler Volksbundes in Altrei, Kuratieamt, Schulleitung und Standschützen in Tall, Kuratieamt, Gemeinde-Vorstehung und StandeS- bündniffe in Radein, Kuratieamt, Gemeinde-Vor stehung, OrtSschulrnt und Standesschützen in MooS, Kuratieamt. Gemeinde-Vorstehung, Standschützen in Afing, Seelsorgeamt, Gemeinde-Vorstehung in Tarsch, Kuratie und Gemeinde Truden, Kuratieamt, Gemeinde-Vorstehung, Standschützen, Schulleitung und Standesbündnisse in St. Walburg

in Ulten, Kuratieamt, Standesbündnisse und Standschützen in Eggental, Pfarramt und Gemeinde-Vorstehung in Mölten, Kuratieamt und Gemeinde-Vorstehung in Andrian, Pfarramt und Gemeinde-Vorstehung in Jenesien. Das F. B. Dekanalamt Klausen hat sich dem Proteste der Landeshauptstadt angeschlossen. Die noch Ausständigen mögen ehestens ihre Pro teste dem Obmanne des DiözesankomiteeS einsenden, weil die Proteste demnächst nach Rom gehen sollen. Verfonalnachrichten. Der Justizminister versetzte den Richter

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Volksblatt
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Page 1 of 10
Date: 05.07.1884
Physical description: 10
'' Dr^Würzer erstatt^ 'Bericht über das Gesuch der Fraktion Vy siaiLtro um Trennung von der Gemeinde Aviv, und verliest das Referat für die Herren Abgeordneten des wälschtirolischen Landestheiles auch in italienischer Sprache. Der Antrag des Dr. Dordi mit Bemfung auf den § 3 des Gemeindegesetzes um abermalige Zuweisung des Gesuches an den Landes- Ausfchuß, beziehungsweise an das Gemeinde-Coinitö zum Behufe weiterer Erhebungen, wird auf die Ent gegnung des Berichterstatters hin, daß wegen Abgang

des Theilnngs-ProjekteS des Gemeindevermögens, welches dem Gesuche der Fraktion hätte beigeschlossen werden sollen, wegen ^ mangelhafter Jnstruirung desselben der Antrag des Gemeinde-Comite : „Es sei das Gesuch der Fraktion Vo Linidtro um Trennung von der Gemeinde Avio und Konstituirung als selbstständige Gemeide oder wenigstens um administrative Trennung abzuweisen', im Sinne dieses . AlttrageK 'Ätschieden/ ^ ^ -Die'Vorlage des Sanitäts^Gesetzes, betreffend die Regelung des Sanitätsdienstes

in den Gemeinden wird über Antrag des Grafen Brandis znr^ Vorberathung ' und Antrag stellung dim Gemeinde-Comite zugewiesen. Don Gen- tilini beantragt die Wahl eines eigenen Comites. Canella wacht den Zusatzantrag, daß für italienisch Tirol Dr. ineä. Armellini ins Gemeinde-Comite gewählt werde. Baron Giovanelli ist gegen die Verstärkung von einem Mann des Gemeinde-Comites. Hofrath Graf Melchior! behauptet, daß der Beizug von Sachverständigen Sache des Gemeinde-Comit6 sei. Schließlich wird der Antrag des Grafen

, daß der Landesbeitrag von 2 kr. per Mann und Tag auf die Zeit vom 1. Jänner 1881 bis Ende Mai 1882 zu bewilligen sei, dagegen vom 1. Juni 1882 an der Landesbeitrag für die Ein quartierung nicht mehr gewährt werden könne. k^Die Anträge des Petitions-Comite lauten wie folgt: Ueber das Gesuch der Fachschule für Steinbearbeitung inLaas um Stipendien wurde beschlossen: 1. Es werden aus dem Landessonde behufs Kreirung von 4 Stipendien a 50 Gulden für in einer Gemeinde Tirols zuständige Schüler der k. k. Fachschule

30 fl.; dem Lüigi Grottolo von Riva 30 fl.; dem Jgnaz König 50 fl.; den Schwestern Lergetporer 40 fl.; der Wittwe Johanna Manfredi 30 fl.; dem Gesuche des Peter Lister von Borghetto um einen Beitrag zur Beschaffung eines neuen AnzügeS wird keine Folge gegeben. Abgewiesen wird ferner das Ge such des Anton Ferrari von Steniko und des' Josef Pelegrinati von Madice um Nachsicht der restlichen Schuld an den Marco Rizzi'schen Stiftungsfond; das Gesuch der Gemeinde Faver um eine Subvention zu einer Wässerleitung

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Volksblatt
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Page 6 of 8
Date: 18.10.1871
Physical description: 8
Gemeinden ihr aufschlagsfreies Quantum Getreide zu Wagen oder Schlitten einführen — und in diesem Falle ihnen solches zu gestatten. Ferner: ES sei der Gemeinde Hatting die für daS Jahr 1871 fällige Rate per SSS fl. im Gnadenwege zu erlassen, die Gemeinde habe jedoch die künstigen Jahresraten pünktlich abzuführen. — Der Land tag beschloß: ES 'sei der Gemeinde Romagnano der pro! 1871 ver fallene ZinS nachzusehen, und die Feist zur Einzahlung der ersten Kapitalsrate werde bis März 1875 erstreckte

Die Bitte der Ge meinde NaturnS um Uebernahme von KrankenverpflegSkosten für Josef Daneider im Betrage von 88 fl. 96 kr. wird abweisend beschieden. Der Gemeinde Grähtt wird zur Herstellung der begonnenen Brunnen- leitung ein Betrag von 300 fl. aus dem Approvisionirungöfonde aus nahmsweise bewilligt. — Der Landtag bewilligte dem pensionirten Bollettanten Franz Lorenzi einen Unterstützungsbeitrag von 100 fl. und der Witwe Domenica Povoli

einen Unterstützungsbeitrag von 40 fl. aus dem Approvisionirnngfonde im Gnadenwege. Der Landtag beschloß: ES könne dem Gesuche der Gemeind Pie, Bezirk Riva, unt ein Darlehen von 8000 fl. für dieses Jahr keine Folge ge geben werden. — Ueber Antrag deS Msg. Bertagnolli wurde der Gemeinde Bondone eine Unterstützung von S00 fl», zahlbar in zwei Raten, auS dem ApprovisionirungSfonde bewilliget. — Der Landatg gab dem Gesuche deS landwirthjchaftlichen Central-Ausschusses von Innsbruck um eine Subvention für die landwirthschaftltchen Blätter aus Tirol pro 1872 im Betrage von 200

fl. aus dem Landeskultur- fonde statt. Ueber Antrag deS Abgeordneten Bossi-Fedrigottt wird dem landwirthschaftlichen Central-Ausschuß in Rooeredo ein Betrag von 200 fl. und über Antrag deS Dr. Streiter für die landwirth- schaftliche Zeitung in Bozen 100 st. bewilligt. DaS Präliminare des LandeSkulturfondeS für das Jahr 1872 mit einem Erforderniß von 8903 fl. und einer Bedeckung von 9579 fl. wurde genehmigt. DaS Gesuch der Gemeinde Darzo, Bezirk Condino, um Uebernahme der VerpflegSkosten für einen Irren

und Greuter stellen mit Rücksicht auf die Wichtigkeit deS Gegenstandes und die kurze Zeit den Verta- guugsantrag. Bei der Abstimmung wird der Vertagungsantrag ange nommen, der sich auch auf die Statuten der Mobilien-Versicherungs- Anstalt erstreckt. — Anträge des Gemeinde-Komites: Be richterstatter Frhr. Paul Giovanelli referirt über das Gesuch meh rerer Gemeinden um Abschaffung oder doch möglichste Beschränkung des Karner- und Vagabundenwesens. Als Grund deS immer mehr überhandnehmenden Vagabundenwesens

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Volksblatt
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Page 1 of 8
Date: 24.09.1864
Physical description: 8
so kr. Oesterr. Währ. — Briefe und «Neider werden «ranco erbeten. > - Dritter Jahrgang. Bozen, Samstag, den 24. September. Ein Wort über die bevorstehenden Gemeinde- wahlen. In ganz kurzer Zeit wird abermals ein Drittheil unserer gegen wärtigen Vertreter der Stadtgemeinde ausgeschieden und durch Neu wahlen ersetzt werden. Bei dieser Gelegenheit dürfte es nicht unange messen sein, unsere geneigten Leser, denen das Wahlrecht zukommt, durch ein offenes gutgemeintes Wort auf die Wichtigkeit dieser bevor

stehenden Wahlen aufmerksam zu machen, und sie im Interesse der Gemeinde aufzufordern, ja nicht mit jener gleichgültigen Sorglosigkeit, mit jener Unbekümmertheit, welche leider in Gemeindeangelegenheiten ebenso häufig als schädlich ist, diese wichtige Sache zu behandln. — Die ernsten Verhältnisse unserer Zeit fordern mehr als je die ganze Aufmerksamkeit jedes Bürgers bei allen Vorgängen/welche das Wohl der Gemeinde beeinslußen können. — es gilt keineswegs ein leeres Parteigezänke, das da ausgefochten

wird, es steht weit Höheres in Frage, es handelt sich um das wohlverstandene Interesse der Gemeinde, und da diese nur eine große Familie von einzelnen Gliedern ist, um das Interesse jedes einzelnen Gemeindeangehörigen. Da aber nicht jedes einzelne Glied der Gemeinde, und nicht jeder Bürger unmittel bar an der Leitung und Besorgung des Gemeindewesens arbeiten kan^ so ist es für ihn höchst wichtig,., daß statt' seiner solche Vertreter ^)ie Sache der' Gemeinde führen, die sowohl Kenntniß als Willen und Kraft

das Wichtigste der ganzen Wahlangelegenheit einfach dargelegt finden: ^ ^ I. Es ist Pflicht und Aufgabe der Gemeindevertretung, die Inter essen der Gemeinde nach allen Seiten zu wahren und zn fördern — Diese Jnteressen sind aber vielfältig,— nur die wichtigsten mögen hier berührt werden. Am dringendsten werden in der Regel die materiellen Interessen hervorgehoben; es ist auch in der That eine, wichtige Aufgabe der Gemeindevertreter, den materiellen Wohlstand der Gemeinde möglichst zu heben und zu wahren

, — besonders dahin zu streben, daß dieselbe nicht ohne die äußerste Nothwendigkeit mit neuen Schulden lasten überbürdet werde. Der Grundsatz einer weisen Sparsamkeit darf nie außer Acht gelassen werden. Es ist Pflicht des Gemeinde vertreters bei allen Auslagen der Gemeinde deren Nothwendigkeit wohl zü überlegen und zu prüfen, jede unnothwendige Ausgabe, (sei es auch zu brillanten Festlichkeiten und politischen Demonstrationen 'oder zu Apotheosen des Zeitgeistes) abzuwehren und sorgfältig Acht

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Page 2 of 4
Date: 30.09.1868
Physical description: 4
(Berichterstatter Dr Scharmer) der h. Landtag wolle folgenden Anhang zum Gemeinde gesetze vom 9. Zänner 1866 aufzunehmen beschließen und die aller höchste Sanktion dafür eririrken. 1. Gemeindevorstehung und Ge- meindeausschuß sind berufen, pflichtsciuwige Mitglieder der Gemeinde- vorstehung oder des Gemeinde-Ausschusses binnen sechs Monaten aus- zufordern, ihre Obliegenheit binnen einer, nach den Umständen zu be- messenden Frist bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 si. zu er füllen. Rekurse dagegen

oder die Obliegenheit erfüllen. 3. Ist die Aufforderung verjährt, so können die säumigen Mitglieder nur noch auf dem Rechts wege zur Erfüllung rückständiger Amtsobliegenheiten verhalten werden; und 4. die Mitglieder der Gemeindevorstehung und des Gemeinde ausschusses, welchen die Unterlassung zur Aufforderung zur Last fällt, und für den der Gemeinde verursachten Schaden, sowie für die Kosten der Prozeßführung solidarisch verantwortlich. Das Haus nahm diesen Antrag einhellig an. 2. Antrag des L.-A. (Berichterstatter

Mons. Greuter) der Witwe des Obereinnehmers zu Torbole, Johann Lifter, Anna Lifter zu Bozen, eine Unterstützung von 50 st. aus dem Ap- provisionirungsfonde im Gnadenwege zu bewilligen. Der Antrag wurde angenommen. 3. Anträge des Finanzausschusses, a) Dr. v. Scari berichtet über das Gesuch der Gemeinde Arno, Bezirk Condino, um ein Anlehen von 1140 st. aus dem Approvisionirungssonde. Es wurde zu 4°/o bewilliget, d) Dem gewesenen Tagsausseher Johann Noriller wurden 50 st. bewilligt. «Berichterstatter

Dr. v. Scarri.) ej Betreffs des Gesuches der Gemeinden des Bezirkes Tione (Be^ ' richterstatter Dr. Streiter) um einen Vergütungsbeitrag für Militär»' auSlagen. seien die Gemeinden zu verständigen, daß um nachträgliche Vergütung eingeschritten wurde, und daß die Gemeinden genaues Ver- zeichniß mit Nachweisen liefern sollen. Den Gesuchen der Gemeinde Hart (5). Sterzing (Z), Uderns(i.), deS Franz Würzenrainer am Pillersee (k.), des Zosef Rottonara (m.), der Gemeinde Va- röne (r.) um Unterstützung wurde

keine Folge gegeben. d)1)r. Planer berichtet über den Rechnungsabschluß betreffs die Gebahrung mit dem Landesfonde im Solarjahre 1866. Der Landtag ertheilt der vor gelegten IahreSrechnung deö L.-A. über den Landesfond pro 1866 die Genehmigung. 6) Der Fraktion Welzelach, Bezirk Windisch- Matrei, werden 150 st. bewilligt. (Berichterstatter Probst Brunner. e) Der Gemeinde Prad, Bezirk GlurnS, (Berichterstatter Dietl, wurden 500 st. genehmigt. I) Den durch Muhrschäden verunglückten Gemeinden des Bezirkes

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Volksblatt
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Page 11 of 12
Date: 09.04.1910
Physical description: 12
, sondern tunlichst zu fördern. 20. Mit der Gemeinde Gries sind Verhand lungen in der Richtung einzuleiten, daß die der zeitigen Unterschiede in den Licht- und Trinkwasser tarifen, die zwischen der Stadt Bozen und dem derzeitigen Gemeindegebiete von Zwölsmalgreien bestehen, tunlichst herabgemindert oder aufgehoben werden. 21. Die Stadtgk-meinde Bozen wird die Bil' dung einer gesetzlichen Wassergenossenschaft zum Schutze des Boznerbodens mit aller Raschheit in Angriff zu nehmen haben. 22. Die Gemeinde

zu geführt werden soll. Es fällt in die Augen, daß die finanziellen Verhältnisse weder der Stadt Bozen, noch der Ge meinde Zwölsmalgreien erörtert, noch viel weniger klargelegt und berücksichtigt worden sind. In Wirklichkeit weiß heute noch kein Bürger von Zwölsmalgreien, was Zwölsmalgreien durch die Vereinigung mit der Stadt Bozen erhält und was es selbst der Stadt Bozen eigentlich gibt. Nach den allgemeinen bekannten Verhältnissen ist die Stadt Bozen nur der nehmende und die Gemeinde Zwölsmalgreien

ist. Man könnte sast ein Buch darüber schreiben; ich will nur kurz sagen, daß dieses Uebereinkommen sür Zwölsmalgreien so schädlich abgefaßt ist, daß es sich wie ein Hohn für uns Zwölsmalgreier ausnimmt und daß man sich schämen muß, daß so etwas einer Gemeinde wie Zwölsmalgreien geboten werden kann. Wir wun- dern uns, daß es der Nachbargemeinde Bozen nicht zu schlecht ist. denkenden Männern, einen solchen Wisch zu unterbreiten, dessen Aufnahme ihnen zu zumuten. Wir wollen uns denn doch nicht in sol cher Weise

übertölpeln lassen. Wenn dieses Uebereinkommen heuteangenommen würde, würde ein Sprung ins Ungewisse gemacht werden und würde sich die Gemeinde Zwölsmal greien auf Gnatze oder Ungnade den Herrn über die Stadt Bozen ausliesern. In solch unverant wortlicher Weise kann und darf ein Gemeindever treter nicht vorgehen. Der Gemeindeausschuß von Zwölsmalgreien ist sich selbst und den Mäklern schuldig, nicht eher ein Uebereinkommen abzuschließen und anzunehmen, bevor nicht alle Punkte für und wider ordentlich

erhoben und reiflich durchberaten sind. Wir haben das Empfinden, unsere Heimats- gemeinde zu verraten, wenn wir nicht alles daran setzen, eS zu verhindern, daß der Beschluß über die Jnkorporierung mit so bedenklicher und ausfälliger Eile, ohne die erforderliche Prüfung und Ueber- legung gefaßt aus Grund eines Uebereinkommens, welches der Stadt Bozen den Löwenanteil in den Rachen wirft. Wir stellen daher folgende Anträge und hoffen als die Majorität im Gemeinderate Anspruch darauf zu haben, gehört

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Volksblatt
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Page 9 of 10
Date: 02.07.1904
Physical description: 10
einer selbständigen Gemeinde mit dem.Oeffentlich- keitsrechte an und sparten nicht mit Petitionen und Vorstellungen, mit Interpellationen und Reso lutionen. Wie sie ihr Ziel, mehr unerwartet/ zum Beginn des Jahres 1876 erreichten, ist bekannt. Um diese Zeit werden 121 Erwachsene, welche bei der Vorstehung sich angemeldet hatten und Ge meindebeiträge gaben, aufgeführt; etwa 100 davon wohnten in Innsbruck selbst, beziehungsweise in dessen nächster Umgebung. ' -' Selbstredend wurde von der Stremayr'schen Erlaubnis

, in Innsbruck eine Gemeinde zu bilden, sofort Gebrauch gemacht. Am 28. Jänner 1876 wählten die Protestanten in und um Innsbruck ein Presbyterium und konstituierten damit die „Evangelische Kirchengemeinde A. und H. C. Inns bruck.' Am 23. April erkor sich dann die Gemeinde in der Person des Religionslehrers Julius Ergen- zinger in Wien einen Pfarrer. Auch ein eigener Ortsverein der Gustav Adolf-Stiftung und ein evan gelischer Frauenverein!) wurde in diesem Jahre ge gründet..- ^ ^ ^ Die Gemeinde- war somit

von Ich Kindern nur vier regelmäßigen Unterricht erhielten. Bei 60 Ehen mußte der Pastor zum Beginn des Jahres 1880 43 Mischehen konstatieren, und von diesen hatten wieder 36 (60v/g sämtlicher Ehen) katholische Kinder erziehung.^) Dazu kam, daß die Gemeinde viele fluktuierende Elemente zählte, so daß die Zahl der Protestanten z. B. im Jahre 1881 wieder nur 189 betrug, während sie vorher das zweite Hundert schon einmal überschritten hatten.. Daß eine solche Gemeinde keine großen Beiträge leistete sür

den inneren und äußeren Ausbau, ist erklärlich; um so mehr konnte man das Rollen der deutschen Reichs mark beobachten. Hat ja doch schon im Jahre 1876 der Gustav Adolf-Verem auf der Hauptversamm lung in Erfurt der Gemeinde Innsbruck die soge nannte große Liebesgabe im Betrag von 17.000 Mark bewilligt. Trotzdem ging es aber mit dem geplanten Kirchenbau nicht voran. Wohl erwarben die Prote stanten von Innsbruck schon in diesem Jahre (1876) einen Platz in der Museumstraße zur Errichtung !) Derselbe steht

hatte. Aber nun !am wieder eine andere Misere. Einmal hatte die 'kleine Gemeinde mit diesem Umbau eine Schuldenlast von 30.000 sl. sich aufge laden und mußte sehen, wie sie jährlich 4000 sl. zur Bestreitung ihrer Ausgaben an Steuern, Zinsen usw. aufbrachte. Sodann war es auch die meiste Zeit nicht möglich, regelmäßigen Gottesdienst zu halten. Noch vor der Einweihung der Kirche war nämlich der erste definitive Pfarrer, der übrigens auch bei weitem nicht alle Woche Gottesdienst abgehalten hatte, weggezogen, und nun war die Stelle lange

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Volksblatt
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Page 5 of 16
Date: 24.09.1881
Physical description: 16
Beilage zum „Tirol?»- Volksblatt'Nr. 7k Samstag, de« Ä4. September . ^ «ieoler Landtag ^ Vlll. Elßuvg am 17. September. Der Antrag des Gemeinde« Comi^s/ von dem wir i« der Extra beilage sprechen, mit Bezug auf das HeimäthSgefetz wurde ohne Debate angenommen,- d. h. die Anfrage der Regierung kurz und bündig mit „Nein' beantwortet. — Sodan» wurde daS auS 20 Paragraphen bestehende StraßenconkUrrenzgesetz für das linke Noce- Ufer berathen. Bei § 3 und §. 18 stellte der Abg. Lorenzoni Zusatzanträge

von 27 fl. 71^ kr. genehmigt. Unterstützungen werden gewährt: der Gemeinde Ainet zur Ausführung der BerficherungSbauteu a« dem Taber-Bach 500 fl., zahlbar nach Maßgabe dcS Baufortschritts; der Gemeinde Borgo zur Erhaltung der dortige« FortbildungS- und Zeichnenschule je 150 fl. sür die UnterrichtSjahre 1881/2 bis einschließlich 1883/4; der Ge meinde Vion 100 fl. zum Ankauf von Getreide für die Armen, endlich dem Veteranenverein in Brixen zur Errichtung eines Monuments für die gefallenen l Landesvertheidiger 7 in SpingeS

100 fl., dem Comils zur Errichtung deS Andreas Hofer-Monuments auf dem Berg . Jsel 1000 fl., aus dem ApprovisionirungSfond. ^ ^ ! DaS Gesuch der Gemeinde TschenglS um eine Unterstützung zu Bachversicherungsbauten, wird dem Landesausschuß zugewiesen mit der Ermächtigung, nach Abschluß der diesbezüglich noch schwebende^ Verhandlungen, eine der Größe der Baukosten-^ entsprechende- Unter-- stützung üus dem ApprovisionirungSfond zu gewähren. ' 7 ! Bezüglich des Gesuchs der Gemeinde Antholz

um eine Unter stützung wird der LandeSauSschuß beauftragt, mit thunlichster Be schleunigung die erforderlichen Erhebungen über die nothwendige» Schutzbauten zu Pflegen und nach Maßgabe ddr Baukosten eine UnterstÜtzüng zü- bewilligen;' ebenso ^ wird das Gesuch? der Gemeinde FraDlongo um eine Unterstützung wegen Ruhrepidemi^zur Vornahme weiterer Wehungen und zur allfällsigm UntWützÄng^ 'be«9LandeS- auSschuß zugewiesen. . ^ - Nächgesehen werde« : der Getneinde Fraveggio die für 18Ä) ausständigen Zinsen

an den ApprovisionirungSfond per 62 fl. VI der Gemeinde Aldeno die pro 1. Sept. 1881 ausständigen Zinse« Per 307 fl. 66 kr. unter der Bedingung, daß dieselbe die für 1. Sept. 1881 ausständige« Kapitalsräten per 800 fl. bis 31. Dez. 1881 bezahle; der Gemeinde Romagnano die für 17. März 1881 auS- Mnbigen' Zinsen pex 96 fl. unter der Bedingung, daß die pro 1881 ausständige Kapitalsrate per 400 fl. bis 31. Dez. d. I./bezahlt werde. Für den der Gemeinde Mühln vorgeschriebenen Krankenver- PflegSkoste» für Thomas Unteregger per 147

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Page 1 of 8
Date: 23.07.1884
Physical description: 8
des §. 69 des Gemeinde-Statutes für die Stadt Trient bezüglich EinHebung von Zuschlägen/ sowie Einführung neuer und Erhöhung schon bestehender Auf lagen wird mit einigen kleinen Aenderungen nach den Anträgen des Dr. Dordi angenommen. — Baron Giov anelli erstattet Bericht über das Gesuch mehrerer Gemeinde-Mitglieder von Leifers zur Realisirung der Rechte der Gemeinde auf die dortigen Möser. Der Antrag des Gemeinde-Comite's hierüber lautet: „Der hohe Landtag wolle beschließen, den Landes-Ausschuß zu beauftragen

, einen rechtskundigen und unabhängigen Mann als Vertreter der Gemeinde Leifers zu bestellen, welcher in unmittelbarer Unterordnung unter dem Landes- Ausschuß die Austragung der die Gemeinde-Wiesen und Möser in Leifers betreffenden Angelegenheit im admini strativen oder Rechtswege zu besorgen hat. Derselbe hat die Rechte der Gemeinde im geeigneten Wege geltend zu machen, mit Vorbehalt der Genehmigung des Landes- Ausschusses die Verhandlung mit den Inhabern der Weide im gütlichen und nöthigenfalls im Rechtswege

zu pflegen, die Anträge über Verpachtung oder Ver äußerung, sowie über einen allfälligen Vergleich zu er statten und dem Landes-Ausschusse vorzulegen und nach den Weisungen desselben die Angelegenheit vollständig zu Ende zu führen.' Der Antrag wird angenommen. Nun folgen 5 weitere Anträge des Gemeinde-Comite's zur Beschlußfassung. Die Gesuche der Gemeinde Tram- bil e n o wegen Religionsfonds-Beitrag und um Ver- mehmng des Beitrages aus dem Schulfonde werden derselben mit der Weisung zurückgestellt

, daß die Gesuche an die competente Behörde zu richten seien. (Bericht erstatter Menghin.) Dem Gesuche mehrerer Steuerträger der Fraktionen Cavrasto und Larido um Trennung von der Gemeinde Bleggio superiore und dem Gesuche um Zerlegung der Gemeinde Aßling in drei sebststän- dige Gemeinden wird keine Folge gegeben. (Berichterstatter Dr. Würzer.) Das Gesuch derGemeinde Laatsch um Befreiung von der Konkurrenz zum Bau und Einhaltung der Münsterthalerstraße von der Grenze Glurns-Laatsch bis zur Zalfabrücke

Dr. A. v. Hellrigl.) Ueber Antrag des Landes-Ausschusses wird dem Bezirk Primör die Aussolgung von 1000 fl. als letzte Rate des im Jahre 1364 zur Straßenherstellung gewährten Beitrages von 3400 fl. (Berichterstatter Dr. Gilli.) — Die vier Anträge des Petitions-Comitö's werden in nachstehender Weise erledigt: Der Gemeinde ^avina wird die Zahlungsfrist in Betreff schuldiger Zinsen m:d Kapitalsraten zuerkannt. Der Gemeinde Pregasina wird ein Unterstützungsbeitrag von 300 fl. zu einem Straßenbau bewilligt

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