ist das hellste Licht, welches Gott, die unendliche Weisheit, uns aufgezündet hat. In diesem Sinne wünsche auch ich unserem neuen Jahrhundert mehr Licht, mehr Bildung und Aufklärung. . Der Bauer und das Grundbuch. (Fortsetzung.) 4. Häuser, welche materiell getheilt sind. Was versteht man darunter? Man unterscheidet eine ideelle Theilung eines Hauses und eine materielle Theilung. «Ein Haus ist ideell getheilt, wenn es nach dem Langschnitte des Hauses getheilt ist. Z. B.: Der Theil unter dem rechten Dachflügel
gehört dem der andere Theil unter dem linken Dach flügel gehört dem ö. Beide Theile bilden für sich von oben bis unten ein abgeschlossenes Haus. Ein solches Haus ist ideell getheilt. Diese Theilung ist in dieser Weise gekenn zeichnet, z. B.: Bauparcelle — Bp. 147/1 (gehört dem ^), Bp. 147/2 (gehört dem L). Materiell ist ein Haus getheilt, wenn das Haus nach dem Querschnitte getheilt ist. Z.B.: Der vordere Theil gegen die Straße gehört dem und der Hintere Theil des Hauses gehört demL
; oder der ebenerdige Theil gehört dem und der obere Stock gehört dem L. Die Wohnräume u. s. w., Küche, Keller, Stall, Stuben in solchen Häusern dienen oft gemeinschaftlicher Mitbenützung. Ein solches Haus ist also materiell getheilt. Es wäre sehr zu empfehlen, wenn bei solchen materiell getheilten Häusern die Rechtsverhältnisse hinsichtlich Bedachung u. s. w. früh zeitig auf gütlichem Wege geregelt und vereinbart würden, und dass die Gemeindevorstehung dabei eine vermittelnde Rolle einnehmen möchte
. Nur keine Processe, sondern Geduld, bis das Grundbuch kommt! Bei materiell getheilten Häusern wird eine Planskizze des Hauses von der Commission an Ort und Stelle aufgenommen, welche die Eigenthums- und Rechtsverhältnisse der Parteien klar vor Augen legt, und diese Planzeichnung wird ins Grundbuch mit allen Rechts destimmungen aufgenommen. Das ist sehr praktisch. — Ein materiell getheiltes Haus wird als Hauptwohnung nie einem geschlossenen Hofe einverleibt, sondern als Nebenbestand theil behandelt