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Tiroler Stimmen
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Page 1 of 6
Date: 30.04.1862
Physical description: 6
. Unversiegelte Reklamationen wegen nichterhaltener Num mern werden von der Post por tofrei befördert. M 98. Mittwoch Die Volksschule. (Schluß.) Aber man will den geistlichen Einfluß aus der Schule entfernen; der Priester gehöre in die Kirche und der Lehrer in die Schule und der Lehrerstand solle von Standesgenos sen geleitet werden. — Nun ja, was ist denn der Priester? er ist ja auch wirklicher Lehrer in der Volksschule und zwar hat er den Hauptgegenstand — die Religion — zu lehren

nicht das Einzige, und nicht einmal die Hauptsache; die Volksschule ist auch Volkserziehung und sie ist vorzugs weise Erziehung; der Unterricht, sowohl als die Zucht und deren Mittel müssen erziehend auf die Kinder wirken. Die Erziehung beruht aber nothwendig auf der Religion; es muß daher dem Seelsorger, oder allgemein genommen, der Kirche ihr Einfluß auf die Schule gewahrt bleiben; es sei denn, man wolle nur Unterricht und keine Erziehung, oder man beweise, daß es eine wahre Menschenerziehung ohne Religion

geben kann. Jedoch beide letzteren Grundsätze sind längst, als an sich falsch und in ihrer Anwendung höchst verderb lich erkannt worden. — Man sagt: die Volksschule sei Staatsanstalt und ihre Leitung sei Sache des Staates. Dieser Satz kann in seiner Allgemeinheit einen wahren, aber ebenso auch einen ganz verkehrten Sinn haben. Es ist kein Zweifel, daß es der Staatsregierung durchaus nicht gleichgültig sein kann, wie ihre Bürger von Jugend auf unterrichtet und erzogen wer den, sie hat natürlich

das größte Interesse an der Volks schule. Aber ebenso könnte man sagen: die Volksschule ist Gemeindeanstalt und ihre Leitung ist Sache der Gemeinde. Denn die Familien eines Ortes oder die Gemeinde hat ent schiedene Rechte auf die Schule, weil die Familien die Pflicht der Erziehung schon vermög natürlichen Rechts haben. Die Gemeinde baut Schulhäuser, besoldet häufig die Lehrer und schaffe die Requisiten herbei. Einen Lehrer, den die Ge meinde nicht will, wird ihr keine Macht aufdringen

können. — Auch kann man behaupten: die Schule ist eine Anstalt der Kirche und ihre Leitung Sache der Kirche. Denn, wenn man die Dinge geschichtlich betrachtet, so hat die Kirche die ersten Schulen gegründet und erhalten, viele Lehrer sind aus ihren Fonden besoldet und sie hat das höchste Interesse an der Schule. Aus dem Gesagten kann man erst den wahren Sachverhalt erkennen; es haben nämlich an der Volksschule 30. April 186S. die Familien (Gemeinden), die Kirche und der Staat ihr ge meinsames Interesse

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Tiroler Stimmen
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Page 1 of 4
Date: 17.08.1864
Physical description: 4
Reklamationen wegen nicht erhaltener Nummern werden von der Post portostei befördert. M 18« Mittwoch, IV August 18«4 Die Volksschule in Baden. HI. Bluntschli sagt in seinem Staatsrecht (München 1857) S. 341 über unseren Gegenstand: „Staat und Kirche haben gemeinsam die Erziehung des Volkes zu pflegen. Das Ver langen der Emanzipation der Volksschule von der Kirche in der nunmehr angestrebten Ausdehnung ist durchaus verwerflich, weil irreligiös." Selbst Bluntschli verurtheilt unbedingt alles, was irreligiös

in der Volksschule nicht gleichgiltig sein kann; sie wird ein be stimmtes Maß von Kenntniffen für alle als nothwendige Grundlage zu weiterer Fortbildung verlangen und gewisse Tugenden durchaus wünschen müssen; sie wird daher eine Leitung der Schulen jedenfalls beanspruchen können, aber nicht ein Monopol daraus machen dürfen, denn der Staat ist doch seinem Wesen nach weder Lehrer der Völker, noch Produzent und Autorität der Wiffenschaft, der Bildung und Erziehung. Das kann er nach seinem Zwecke und seinen Mitteln

nicht sein und will es nicht sein. Sollte er es aber sein wollen, so übt er eine Geisteslhrannei, wie sie noch nie in der Welt vorgekommen ist. Zweck der Volksschule ist sittlich-religiöse Bildung und Unterweisung der Jugend in den Kenntniffen und Fertigkeiten, die für Alle nothwendig und Grundlage weiterer Entwicklung find. Diesen Zweck der Volksschule anerkennen alle deutschen Schulordnungen und die pädagogische Wiffenschaft. Es kann daher ganz unmöglich sein, daß der Staat die Volksschule ausschließlich leite, denn er kann doch die Grundlage der sittlich

-religiösen Erziehung nicht bestimmen; er ist weder Reltgionslehrer noch Seelsorger und Hirt der Kinder; er spendet keine Sakramente und leitet nicht die religiösen Uebungen. Das alles kann und thut die Kirche und deßhalb spricht der Erzbischof von Freibnrg nicht die alleinige Leitung der Volksschule, wohl aber das Recht der Mitwirkung an deren Leitung an. Die Volksschule ist wesentlich Erziehungsanstalt. Ohne Erziehung ist in der Volksschule selbst der Unterricht und jede Bildung unmöglich. Der Grund

hinterlage vermöge göttlicher Einsetzung ist. Daher muß sie nothwendig das Monopol der Volksschule aufgeben oder sie muß einen ganz anderen Zweck derselben aufstellen. Da sie aber obigen Zweck der Volksschule anerkennt, so ist es un- folgerichtig und ungerecht, wenn sie die Kirche von der Lei tung der Volksschule ausschließt. — Plan, Mittel, Methode und Ziel der Erziehung richtet sich nach der Auffassung von der Würde und Bestimmung des Menschen, von seinem Ziel und Code, von dem Wesen des sittlich Guten

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Tiroler Stimmen
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Page 4 of 4
Date: 14.07.1892
Physical description: 4
v. Schlözer zum Ausdruck. eines Lehrers an der einklassigen Schule in Winneüach und die Stelle einer Lehrerin an der zweiklisfigen Schule in Inner oill graten mit je 300 fl. Jahresgehalt nebst Freiquartiec und Frei- holz. Gesuche bis 30. Juli bei der Bezirkshauptmannschaft in Lienz. - Die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrer und Schulleiterstelle an der zweiklasstgen Volksschule in Rodeneck mit 400 fl. Jahresgehalt nebst Freiquartier und Freiholz, dann der Lehrer^ und Schulleiterdienst

an der einklassigen Volksschule in Pflersch mit dem Jahreseinkommen von 300 fl. nebst Freiquartier und Freiholz. Gesuche bis Ende Juli bei der Bezirkshauptmann schaft in Brixen. — Eine Lehrerstelle an der gemischten einklassigen Volksschule in Söll, Gemeinde Kurtatsch, mit einem Jahresgehalte von 300 fl. nebst Freiwohnung und 25 fl. Holzbeitrag, und eine Lehrerstelle an der gemischten einklassigen Volksschule in St. Georgen, Gemeinde Gries, mit 300 fl. Jahreseinkommen nebst Freiwohnung und 45 fl. Holzbeitrag

und fordert die Nichteinmischung Ru mäniens. Cleve, 13 Juli. Der Oberstaatsanwalt beantragt die Freisprechung „Busch ho ff's". Paris, 13. Juli. Die Parlamentssession wurde geschloffen. Aus dem Amtsblatte zum -Boten f. T. u. B." Ausgeschriebene S ch ul dienst e: Die mit dem Meßner- und Organistendienste vereinigte Lehrerstelle an der zweiklasstgen Volksschule in Fieberbrunn mit einem Jahresgehalte von 523 fl. 66 kr. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezuge. Gesuche bis 1. August

bei der Bezirkshauptmannschaft in Kitzbühel. - ^ie Stelle eines Lehrers an der zweiklasstgen Volksschule in K a st e l - ruth mit einem Jahresgehalte von 300 fl., freiem Holzbezuge und 20 fl. Quartierbeitrag. Gesuche bis 10. August bei der Bezirks hauptmannschaft in Bozen. — Die mit dem Organistendienste ver einigte Lehrerstelle an der zweiklasstgen gemischten Volksschule in Natur« s mit einem Jahresgehaltevon4 80 fl. nebst freier Wohnung. Gesuche bis 15. August bei der Bezirkshauptmannschaft in Meran. — Die Stelle eines Lehrers

an der einklassigen Volksschule in der Gemeinde-Fraktion Ts chöfs, Gemeinde Ried Tschöfs bei Sterzing, mit dem jährlichen Gehalte von 30t) fl. nebst Freiquartier und Frei holz. Gesuche bis Ende Juli bei der Bezirkshauptmannschaft in Brixen. — Die mit dem Meßner- und Organistendienste vereinigte Lehrerstelle an der zweiklasstgen Volksschule in A x a m s mit einem Jahresgehalte von 600 fl. nebst Freiwohnung. Gesuche bis Ende Juli bei der Bezirkshauptmannschaft in Innsbruck. — Die Stelle Oeffentlicher Dank

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Page 3 of 4
Date: 14.08.1884
Physical description: 4
über die Thätigkeit des Vereins lautete: Es sind in allen 8 Sektionen die statutengemäßen Versammlungen abgehalten worden, wobei folgende Referate ausgearbeitet wurden: I. Verhältniß des hochw. Herrn Ortsseelsorgers und des Herrn Vorstehers der Gemeinde zur Volksschule. 2. Welche Gründe verpflichten den Lehrer die Schüler zur Vaterlandsliebe anzuzuhalten? 3. Wie kann in der Volksschule die Vaterlandsliebe geweckt, geleitet und gestärkt wer den? 4. Die Erziehung auf der Gasse. 5. Die Selbstthätigkeit der Schüler

. 6. Wie soll die Volksschule für das Leben vor bereiten ? 7. Wie soll der Aufsatz in der Volksschule gelehrt wer den und welche Stufenfolge hat man dabei zu beobachten? 8. Das Lob als Erziehungsmittel. 9. Gesundheitspflege in der Volksschule. 10. Das Rechtschreiben in der Volksschule. 11. Ueber das erste Schuljahr (Sprachfach). 12. Ueber den Leseunterricht im Allgemeinen. 13. Ueber den Rechnenuntecricht im ersten Schuljahre.. 14. Ueber den Rechnenunterricht im 2. und 3. Schuljahre. 15. Ueber den Rechnenunterrich

in den höheren Schuljahren. 16. Welche Vortheile gewährt das freundschaftliche Verhältniß zwischen Lehrer, Katechet und Seelsorger? 17. Die Erziehung zum Gehorsam im Allgemeinen und in der Schule im Besondern. 18. Welches Vorgehen hat der Lehrer in der Schule zu beobachten, um die Liebe der Kinder und insbesondere die Liebe der Eltern zur Schule zu gewinnen? 19. Was hat der Lehrer zu thun, wenn die Hilfe der Eltern in Bezug auf die Schule fehlt? 20. Was ist Bildung? 21. Stellung und Aufgabe der Volksschule

. 22. Der Unterricht in den Realien an der ein- klasfigen Volksschule. 23. Hat sich das Aufsichtsrecht des Lehrers auch über die Volksschule hinaus zu erstrecken? 24. Ist es nöthig, daß die Schule den Gemeinsinn wecke und pflege und wie soll dieses geschehen? 25. Verkehr des Lehrers mit den Eltern der Schüler. 26. Welche Lesestücke sind zum Memoriren die geeignetsten und wie sind dieselben zu behandeln? 27. Das Taktschreiben. 28. Ueber Kirchenmusik. der Rosanna, 12. August. (Baunöthen.) Mit der Eröffnung

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Page 5 of 6
Date: 18.01.1877
Physical description: 6
eines bestimmten Glaubensbekennt nisses ruhen muß, zu überwachen? Der Staat kann nichts an deres thun, als entweder voraussetzen, es werde von denen, die an der Erziehung und am Unterrichte der Jugend arbeiten, in dieser Beziehung kein Mißbrauch getrieben und soinit sei eine Aufsicht nicht nothwendig — und das dürfte doch schwer zuzu geben sein — oder aber er muß diejenigen herbeiziehen, die natur- und sachgemäß dazu berufen sind, die Volksschule in die ser Beziehung zu überwachen und zu leiten. Thut

er dies nicht, so begeht er ein großes Unrecht an sich selbst. Endlich, wenn der Kirche dieses Doppelrecht, von dem ich früher gesprochen, das der Pflege des religiösen Bewußtseins in der Volksschule und das der Aufsicht über dieselbe in diese Beziehung vorenthal ten wird, wird von Seite des Staates selbstveräändlich ein gro ßes Unrecht geübt gegen die Kirche, denn es wird ihr einer der schönsten Zweige der Seelsorge entweder ganz entzogen, oder wenigstens sehr verkümmert. Wenn dieses Unrecht in Tirol noch mehr

gefühlt wird, als anderswo, so ist das wohl wesentlich dem Umstande zuzuschrei ben, daß unleugbar gerade der Klerus von Tirol für die Volks schule sich große Anstrengungen hat kosten lassen. Der Seel sorgsklerus von Tirol ist der reformirenden Gesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia vorausgeeilt; denn bekanntlich erschien die allgemeine Schulordnung der Kaiserin Maria Theresia am 6. Dezember 1774. Der Weltpriester Karl Agsthofer, ganz be geistert für die Volksschule und einzig vom Gedanken erfüllt

, die Volksschule zu heben, ging aber schon im Jahre 1768 nach Sagan in Schlesien, um bei dem dortigen berühmten Schul manne Abt Felbinger (der bekanntlich auch der Rathgeber der Kaiserin Maria Theresia bei Erlassung der allgemeinen Schul ordnung war), dessen verbesserte Unterrichtsmethode kennen zu lernen. Kaum heimgekehrt, sammelte er andere Priester um sich, insbesondere den riesenmäßig kräftigen Tangl. Mit drei dieser Priester ging er dann wieder »ach Schlesien, und heimgekehrt

waren sie es, welche die Volksschule im ganzen Lande verbreiten halfen, und bei dem Klerus eine wahre Begeisterung für die selbe hervorriefen. Diejenigen, welche bei diesem Anlasse über den Tiroler Klerus abgesprochen haben, machen sich gewiß keine Vorstellung von den unsäglichen Mühen und Anstrengungen, die es gekostet hat, das Tiroler Volksschulivesen auf den Standpunkt zu bringen, auf dem es dermalen steht; was es gekostet hat, allenthalben Schulhäuser zu bauen, den Schulbesuch zu beleben, das ganze Schulwesen im rechten

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Page 5 of 8
Date: 02.04.1887
Physical description: 8
deswegen den Lehrern auch den Gehalt ausbessern. Der Korrespondent unterzeichnet sich als „ein Familienvater" und dürfte daher dem Lehrerstand angehören, denn aus dieser Gegend schreibt außer Lehrern und Priestern Niemand der „Kathol. Volksschule". Es ist leicht begreiflich, daß ein Lehrer solche Schmerzen ausdrückt, doch den Ladiniern thut etwas Anderes noth. nämlich die Entfernung des Deutschen als Unterrichtssprache. Die Wahl einer Unterrichtssprache in der Volksschule ist keineswegs der bloßen

Willkür der Menschen über lassen, sondern fie soll durch den obersten Grundsatz wahrer Er ziehung bestimmt werden, welcher ist, den jungen Menschen so heranzubilden, daß er seine von Gott ihm angewiesene Bestim mung glücklich erreichen kann. Wie der erste und unerläßlichste Lehrgegenstand einer Volksschule der Religionsunterricht ist, so ist auch unbedingt und unumgänglich nothwendig, daß jene Sprache den Vorzug habe, welche dem Religionsunterrichte am vortheilhaftesten ist; denn, wer den Zweck

unterrichtet, und wir sagen mit der „Kathol. Volksschule": „Den Lehrern muß diesbezüglich alles Lob ertheilt werden, indem jeder das thut, was er zu thun vermag, und durch die häufigen Sprach übungen, welche nothwendig find, sich gleichsam aufreibt." Doch welchen Erfolg hatte man dabei? Sogar beim Verlassen der Volksschule, nach Vollendung des vorgeschriebenen Schulbesuches haben wenigstens acht Zehntel der Kinder nicht so viel gelernt, daß sie ein deutsches Buch verstehen kön nen; daher

„die Kinder sittlich religiös zu erziehen". Die Volksschule hat ferner „die Geistesthätigkeit der Kinder zu entwickeln", nämlich sie anzuregen und zu leiten. Dazu rechnet man die innere Vervollkommnung der intellektuellen An lage und das Beibringen neuer Kenntnisse; beides ist in der Volksschule nothwendig. Doch die Vervollkommnung der intellek tuellen Anlagen ist weitaus wichtiger; denn sogar mit vierzig Jahren und darüber kann der Mensch noch die Lücken seines Kenntnißkreises ohne sonderliche Mühe

des LehrerS; aber die Erlernung einer todten Sprache, welche Schwierigkeiten bietet fie nicht? Wer weiß das nicht vom Gymnasium her? Und doch kommen an das Gymnasium ge wöhnlich nur die begabteren Volksschüler und in einem reiferen Alter zu gelehrten Professoren. Und einem armen Lehrer muthet man zu, begabten und auch unbegabten Volksschülern die schwere deutsche Sprache beizubringen, ohne dabei die anderen Gegen stände zu versäumen? Allgemein ist die Klage, daß in der Volksschule zu Vielerei gelehrt

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Page 2 of 4
Date: 05.12.1872
Physical description: 4
die Unterdrückung des Aufstandes auch nicht zu gelingen. Korrespondenzen. n Vom Inn, 2. Dezember. (Das liberale Schul- b.üchl noch einmal.) Der liberale Herr Stadtschullehrer be hauptet zuerst und vor allem, daß die Feinde der neuen Schule bei jedem Anlaste sagen: die Schule gehöre der Kirche; und zwar, wie er mit anderen Worten weiter ausführt, gehöre die Schule ausschließlich der Kirche und diese sei unum- schränkteHerrin der Volksschule. — Ich frage den Stadt lehrer, bei welchem Anlaste etwa

die Konservativen behauptet haben, daß die Volksschule ausschließlich der Kirche gehöre? Heraus mit der Antwort! Im Landtage, in Zeitungen und Vereinen redeten wir viel von der Volksschule, aber wer der Uns'rigen hat je behauptet: die Volksschule müffe ausschließlich der Kirche angehören. Wir haben immer wieder gesagt, daß an der Volksschule, Kirche, Staat und Eltern ein großes In teresse haben. Jeder, der von der Volksschule etwas versteht, weiß, daß in Bezug auf dieselbe Kirche und Staat ungeachtet

war. Aber Grundsätze jener Zeit läßt man sich nicht mehr gefallen, wie theilweise es damals geschah. Das katholisch-kirchliche Bewußtsein ist jetzt klarer, frischer und wahrer geworden. Das Zusammengehen von Kirche und Staat werden wir stets befürworten, weil wir den Grund satz der Trennung von Kirche und Staat als einen unheilvollen verwerfen. Ein ausschließliches Recht des Staates auf die Volksschule gibt es nicht. Einer der größten und kompetente sten Kenner der Volksschule in Deutschland sagt: „Jeder wohl

eingerichtete Staat wird der Kirche rechtmäßigen Einfluß auf die Volksschule anerkennen und ihr die nächste innere Leitung derselben gönnen; es fordert dies die Gerechtigkeit und Klug heit." K Wörgl , 1. Dez. (Verbrannt. — Dachauer bank.) Am 29. Nov. fiel ein am Herde sich wärmender Greis von fast 80 Jahren unversehens in's Feuer und verbrannte sich den Rücken derart, indem erst spät das Unglück bemerkt wurde, daß er Tags darauf unter den größten Schmerzen starb. — In die Dachauerbank

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Page 1 of 4
Date: 30.04.1877
Physical description: 4
, mit 8 kr. für ^malig-, uno nnt 3malige Einschaltung per dreispaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet. - Zmun-SbesteLungen und Zuschriften erbitte: man sich frankirt; unver siegelte Reklamationen wegen nicht erhaltener Nummern sind portsfreü — 9tomiflM**e werden nickt zurückgestellt. 98. Jahrgang XVII. Katharina [whJ;„! 3 S] Montag, 30. April 1877 Nede des Abg. Alois Karton im st-irischen Lank tage über die Volksschule. Wenn ich das Wort ergreife, so muß ich es thun in der letzten Stunde unserer letzten

Session und wenige Tage nach Er öffnung derselben. Ich bin also gedrängt durch die überstürzende Hast, zu der wir durch die Verkürzung der Session verurtheilt sind. Wir hatten es dringend gewünscht, daß nicht bloß Einer von uns, sondern Alle die bezüglich der Volksschule bestehenden Gravamina darzulegen Gelegenheit hätten. Ich gebe mich keiner Täuschung hin, daß ich mit meiner Ausführung durchgreifen werde, daß ich eine Verständigung zwischen den beiden Parteien des Hauses erziele

; dies wird — das hoffe ich — die Zeit thun. Außerdem liegt mir nichts ferner, als durch meine Ausführung und die Art und Weise, wie ich sie vorbringen werde, Jemand zu kränken. Dem Budget der Volksschule gegenüber muß ich mir drei Fragen erlauben. Die erste lautet: Wo stehen wir jetzt? — die zweite: Wie haben sich die Abgeordneten der Rechts partei der Entwicklung der Volksschule gegenüber verhalten? und die dritte Frage: Was haben wir jetzt zu thun? Bezüglich der ersten Frage erinnere ich auf das, was ich im Jahre

. Es wird unter der Bedingung, daß die Bezirkskassen 312.000 fl. Zuschüsse leisten, eine Summe von 893.5OO fl. beansprucht, und dabei muß ich bitten, noch in Erwägung zu ziehen, daß damit noch bei wei tem nicht die Bedürfnisse der Volksschule in Steiermark gedeckt werden. Wir haben auch ein Reichsbudget, es kommt noch die Volks schulaufsicht, welche das Reich auf sich genommen hat, zu be decken, und wenn ich nun jenen Betrag nehme, der diesbezüglich vom Reichsrathe im Jahre 1877 ins Budget eingestellt wurde

, daß ich zu der Ueberzeugung komme, es werde die finanzielle Er schöpfung sehr bald an uns herantreten; es kann der Protest der Unmöglichkeit nicht lange mehr ausbleiben, und ich glaube, daß der Schulkrach nicht mehr lange auf sich warten lassen wird. Aber wie sehen die Erfolge aus, die die Volksschule er zielte? Niemand würde glücklicher sein, wie ich, wenn ich diese Frage mit frohem Herzen beantworten könnte, wenn ich konsta- tiren könnte, daß die großen Opfer, welche das Land bringt, gut nngeivendet sind. Umsomehr thut

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Page 1 of 4
Date: 19.10.1868
Physical description: 4
ich gesprochen, in die Vorlage aufzunehmen. Ich brauche nicht weitläufiger auseinander zu setzen, wie wi dersinnig es wäre, in einem ganz katholischen Lande, die Volks schule zu säkularistcen. Fragen Sie, meine Herren, die Aeltern, fragen Sie die Pfairgemeinden, fragen Sie das Land, ob Aeltern, Pfarrgemeinden und das Land Tirol, die Schulen getrennt wissen wollen von der Kirche? Unter 100 Fälle werden Sie 90mal und ..uch »st«, »in ontfäiebtntB Retn! zur Antwort erhalten; denn die Volksschule ist und war seit

ist wegen der Kinder und wegen der Aeltern, für die Kinder und für die Aeltern da. Die Schule hat, wie Jemand es geistreich bezeichnete, die Kinder nur in Kommission, selbst der Staat ist in Bezug auf die Volksschule nur Kommissionär der Aeltern; in welchem Geiste die Kinder erzogen und unterrichtet werden sollen, darüber hat nicht der Staat, sondern darüber haben die Aeltern das entscheidende Wort zu sprechen. In dieser Auffassung des Wesens und der Bestimmung der Volksschule stimmen die gewiegtesten

Autoritäten mit dem Aus schüsse überein. Ich könnte mich berufen auf die G.setzgebung vieler selbst der liberalsten Staaten in und außer Deutschland, z. B. auf die Schulgesetzgebung Preußens, Würtembergs, BaiernS, selbst Badens, um zu zeigen, daß fie die Kirche von der Leitung der Volksschule nicht ausgeschlossen wissen wollen. Ich könnte mich be rufen auf wissenschaftliche Autoritäten hohen Ranges, welche die Trennung der Schule von der Kirche für verwerflich erklären; ich könnte mich auf die eben

, als die von dem Herrenhause vorgenommenen Aenderungen 8», ^Schulgesetze angenommen werden sollten, hierüber ausgesprochen. Es hudelte sich um die Frage, ob im §. 6, welcher allen Staatsbürgern den Zutritt zu den Lehrämtern an allen Schulen mit Ausnahme der Privat schulen öffnet, der Zusatz „ohne Unterschied des Glaubens- bekenntnisseS" beibehalten werden sollte oder nicht? Dies gab . - dem Unterrichtsminister Anlaß über die Nothwendigkeit deS konfessionellen Charakter- der Volksschule zu sprechen

. *«• „Ich kann nicht in Abrede stellen, — äußerte der Herr Minister, — daß gerade dieser Paragraph doS wichtigste Prinzip aufstellt, welches in diesem Gesetze enthalten ist. In Bezug auf alle liberalen Bestim mungen desselben ist am Ende in weiteren Kreisen eine viel ge ringere Differenz, als in Beziehung auf die Frage: ob nament lich der Volksschule jede Art von konfessionellem Charakter entzogen werden solle oder nicht. Ich muß in dieser Beziehung bemerken, daß, soweit mir die Thatsachen be kannt sind, in weiten Kreisen

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Page 2 of 8
Date: 24.07.1862
Physical description: 8
976 Kann sie ihre Lostrennung von der Schule zugeben? Daß sie ein Anrecht auf die Volksschule habe, wird wohl End, der es redlich meint, vernünftig denkt und sich nicht von purem Hasse gegen die Kirche lenken und leiten läßt, derselben absprechen. Sie ist ja ihrem Berufe und zwar ihreni göttlichen Berufe nach Lehrerin und Erzieherin der Völker. Und will sie ihrem Berufe nachkommen, so muß ; sie schon mit dem Kinde in der Schule ansangen es religiös zu bilden und zu erziehen; in der Schule

ist dazu der ge eignetste Boden; das Kind, das die Schule besucht, ist für das Religiöse am empfänglichsten. Ja wir können sagen, weil die Volksschule lehren und erziehen soll, und die Er ziehung auf religiöser Grundlage ruht, so muß und soll die Kirche einen Hauptantheil an der Schule und die Beauf sichtigung darüber haben. Kann aber nicht der Lehrer selbst • religiös bildend auf die Herzen der Kinder einwirken? Aller- ? dings ist das möglich und soll auch sein. Allein wir müssen | mit den historisch - polit. Blättern

wiederum sagen: „Will j der Lehrer die Gegenstände der Volksschule — das rein f Technische ausgenommen — derart behandeln, daß sie durch ! religiös-sittliche Momente an Geist und Herz wahrhaft bil- ! dend werden, so ist er aus eigener Machtvollkommenheit nicht - einmal dazu befugt. Er bedarf hiezu einer Mission > durch die Kirche und konsequent einer Beaus- : sichtigung durch Organe derselben, da nicht er, j sondern die Kirche darüber zu entscheiden hat, was christlich \ und kirchlich sei." Die Kirche

kann und darf daher es nie : zugeben, daß sie in der Volksschule bloß auf den Religions- i unterricht beschränkt werde, sondern sie kann und muß auch j eine durch ihre Organe zu vollziehende Beaufsichtigung der- j selben überhaupt beanspruchen. j Hat endlich auch der Staat ein Anrecht auf die Volks- \ schule? Kann der Staat die Trennung der Schule von der j Kirche wünschen oder zugeben? Allerdings hat auch der Staat j ein Anrecht auf die Volksschule, das wird und kann ihm ; Niemand abstreiten

Keim durch Unterricht und Erziehung in das Herz j des Kindes gelegt wird, dann kann und wird er feste Wur zeln fassen und wohl gedeihen. Die religiös-sittliche Bil dung und Erziehung aber steht vornämlich der Kirche und die Beaufsichtigung darüber eigentlich wohl einzig ihr zu. Und die Kirche ist es, die durch diesen ihren Einfluß auf die Volksschule religiös-sittliche Bürger und die besten Un terthanen heranzieht und dem Staate so am meisten nützt. Und da gilt es vorzugsweise

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Page 1 of 4
Date: 27.01.1888
Physical description: 4
hier den Wortlaut dieses Antrages mit allen seinen Unterschriften folgen. Er lauiet: Antrag der Abgeordneten Alois Prinzen Liechtenstein, Dr. Rapp und Genossen. Gesetz vom durch welches Me Grundsätze des Erziehungs- und Unterrichtswesens be züglich der Volksschule festgestellt werden. (Reichsvolksschul- Gesetz.) Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: Artikel I. Die für das Erziehungs- und Untecrichtswesen bezüglich der Volksschule festzustellenden Grundsätze sind folgende

' 8 l. Die Volksschule hat die Aufgabe, mit den Eltern und an Slelle der Eltern die Kinder nach den Lehren ihrer Religion zu erziehen und sie in diesen, sowie in den für das Leben noth. wendigen elementaren Keninisten und Fertigkeiten zu unterrichten und auszubilden. Gegenstand des Unterrichtes in der Volksschule sind daher nothwendig: a) Religion, b) Lesen, c) Schreiben, d) Rechnen, e) Sprach- und Aufsatzlehre und f) Gesang. wobei der Unterricht im Lesen so einzurichten ist, daß mit dem selben den Kindern

unter Zuhilfenahme ausgiebiger Anschauungs» behelfe das für sie Wiffenswertheste aus Geschichte und Erdbe» schreibung, Naturgeschichte und Naturlehre beigebracht wird. 8 2 . Die Volksschulen find entweder öffentliche oder private. Oeffentliche find jene, welche aus öffentlichen Mitteln er» halten werden. Alle in anderer Weise erhaltenen Volksschulen sind Privat» schulen. Letztere find der öffentlichen Volksschule vollkommen gleich zustellen und somit geeignet, die öffentliche Volksschule zu er setzen

oder an deren Stelle zu treten, sobald sie den durch das Gesetz für die öffentliche Volksschule vorgeschriebenen Anordnungen entsprechen. Die öffentlichen Volksschulen find Jedermann zugänglich. 8 3. Die Volksschule besteht aus zwei Abtheilungen. Die erste Abtheilung bildet die Elementarschule mit sechs jähriger Unterrichtsdauer bei fünf Unterrichtstagen in der Woche. Die zweite Abtheilung bilden: a) die Bürgerschule, b) die gewerbliche Fachschule, o) die landwirthschaftliche Fachschule

und d) die FortbildungS» und Wiederholungsschule. 8 4. Zum Besuche der Elemenlarschule sind alle bildungsfähigen und körperlich gesunden Kinder verpflichtet. Dieselben müffen auch, wenn sie nicht an eine Mittelschule, Bürgerschule, gewerbliche oder landwirthschaftliche Fachschule über» treten, nach zurückgelegter Elementarschule noch die FortbildungS» und Wiederholungsschule besuchen. Vom Besuche der Volksschule sind jene schulpflichtigen Kinder entbunden, welche zu Hause entsprechend unterrichtet

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Page 2 of 4
Date: 27.07.1891
Physical description: 4
die oberste Gewalt in der Schule gebühre", die Wiege gewesen sein soll, „in die das zarte Kindlein der deutschen Volsschule schon bei seinem Eintritt in die Welt gelegt wurde" („Gedenkblatt" S. 69). so müßte, da die deutsche Volksschule schon vor 1586 vorhanden war, auch schon die Staatsidee vor 1586 vorhanden gewesen und historisch nachzuweisen sein, denn „die Wiege" muß ja schon da sein, wenn „das Kindlein bei *) Uebrigens behauptet derselbe Herr anderswo, Jahrg. 1890, S. 61: „Die Gründung

der Volksschule im „eigentlichen" Sinne des Wortes fällt in Tirol, wie allerorts in dem weiten schönen Oester reich, in die Regierungszeit der glorreichen Kaiserin Maria Theresia." — Wo ist der Menelaos, der unsern Proteus zwänge, nicht mehr in verschiedenen Gestalten und Figuren zu spielen und bei dem Worte zu bleiben, das er einmal ausgesprochen hat? Sehen wir blos, wie er Prof. Hirn unter den Händen aalglatt ent schlüpfte. Im Programm der k. k. L.-B.-Anst. Innsbruck, 1885, S. 48 ff. trug

zu laffen, als hätte Hirn die absolute Staatsidee unter der Kaiserin Maria Theresia angefochten. Das ist keine „Spiegelfechterei", sondern reine Geschwin digkeit! In gleicher Weise schaukelt sich N. bald in der „Wiege", welche die Staatsidee der Schule schon vor dem Jahre 1586 bereit gestellt, bald klammert er sich an den staatlichen Charakter der „deutschen" Schule unter Ferdinand II., bald an die „eigent liche", allgemeine Volksschule unter Maria Theresia als „Poli- ticum" mit derselben Wiege

und wechselt, wo immer man ihn zur Rede fordert, die Posten nach Bedürfniß und Noth. seinem Eintritt in die Welt darein gelegt" werden soll. Aber fassen wir uns kürzer! Diese Staatsidee als Wiege der deutschen Volksschule wird in der angezogenen Arbeit („Gedenkblatt" S. 69) von Noggler selbst in das Jahr 1596 (soll heißen 1586) verwiesen, in welchem „die erste Ordnung des Volksschulwesens unter Ferdinand II. vom Staate ausging". Vom Staate? Wohlgemerkt, es war dies kein Jnslebenrufen der deutschen

Volksschule, ja nicht einmal eine Ordnung des Volksschulwesen s, sondern nur eine „Instruction unct Ordnung, wie sich Fürohin die Teutsche sowohl auch die Lateinische Schuelmaister, welche die Kinder im Teutschen Lesen und Schreiben zu underweisen pflegen, auch die Schuelkinder verhalten sollen“. In einer „Entgegnung" „Schulfreund" 1891, Nr. 3 S. 41, bezeichnet Noggler die „aus dem praktischen Be dürfnisse hervorgegangenen, den Gemeinden direkt unter stehenden deutschen Schulen" als die Keime der heu

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Page 3 of 4
Date: 28.08.1916
Physical description: 4
Infektionskrankheiten in der Woche vom 13. bis 19. August in Tirol und Vorarlberg ge meldet : Diphterie 10 und Typhus 12. (Innsbrucker Kriegsfmgblütter von O- Blobel,) ein Stück 20 Heller. — Diese Woche sind erschienen Nr. 217: Wetterleuchten, zum deutschl-bnlgarischen Vor marsch über die griechische Grenze am 17. August/ Nr. 218: Auf Urlaub. (K. k. Landesarbeitsvermittlung au Kriegsiu- valide Deutschtirol Innsbruck.) Jnnrain Nr. 24. Stellengesuche von Kriegsbeschädigten: Bergschmied, ver heiratet, Volksschule, Verlust

des Zeigeftngers an der rechten Hand, Rückenmarkschwäche, sucht Stelle als Wald hüter oder Jäger. Säger, ledig, Volksschule, Kurs für Maschinschreiben und Buchhaltung, Amputation des rechten Oberschenkels, sucht geeignete Beschäftigung. Sicherheits- wachmanu, ledig Volks-, Bürger- und Gewerbeschule, Lungenschuß, Nervenleiden, als Kanzlist. Schmied, ver heiratet, Volksschule, Schrapnellschuß am rechten Ober und Unterarm, als Ausgeher, Aufseher, Einkassierer, Portier u. dgl. Kellner, ledig, Volks

- und Bürgerschule, Kurs für Buchhaltung und Maschinschreiben, Bauchschuß, in Büro oder als Diener. Maurer, verheiratet, Volks schule, Schrapnellstreifkopfschuß, (nervenleidend), als Park- oder Flurwächter, Hausmeister u. dgl. Kann auch leichtere landwirtschaftliche Arbeiten verrichten. Taglöhner, ledig, Volksschule, Amputation des rechten Vorfußes, sucht leichtere (auch landwirtschaftliche) Arbeit. Taglöhner, ledig, Volksschule, Schußverletzung im rechten Schien- und Wadenbein, dadurch Fußverkürzung

um 4 cm, als Lohndiener, Hausmeister, Herrschaftskutscher oder ähnliches. Landwirtschaftlicher Arbeiter, ledig, Volksschule, Absolvent eines Fachkurses für öffentliches Kanzleiwesen mit sehr gutem Erfolge, Kopfschuß, dadurch rechtsseitige Lähmung, sucht Anstellung in einer öffentlichen Kanzlei. (Schreibt und stenographiert gefällig mit der linken Hand.) Hotel portier, verheiratet, Volksschule, sprachenkundig, Amputation des rechten Oberschenkels, als Nachtwächter, Fabriks oder Hotelportier. Inkassant, verheiratet

, Volksschule, Lungenspitzenkatarrh, als Inkassant, Aufseher, Diener, Ausgeher oder ähnliches. Maurer, verheiratet^ Volks und Bürgerschule, Gelenks- und Muskelreumathismus, als Magazineur, Beschäftigung auf einem Bauplatz oder in einer Baugießerei. (Verstorbene in Innsbruck-) Am 26. Aug- starb hier Herr Johann Brixa, k. k. Amtsdiener i. P., Be sitzer des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone, der Ehren medaillc für 40jährige Dienste, 82 Jahre alt. -Beerdigung heute 4 Uhr nachmittag von der städt

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Page 2 of 4
Date: 02.11.1867
Physical description: 4
: Sie war der Ansicht, „daß der Kirche die Aussicht nicht entzogen werden dürfe, weil die Aufgabe der Volksschule nicht blos den Unterricht, sondern auch die Erziehung umfasse und letz tere des religiösen Momentes nicht entbehren könne, das seine Hauptvertretung in der Kirche finde." Die Centralabtheilung der Nationalversammlung wür digte dieses Minoritätsgutachten und änderte den Artikel 24. Die Abänderung wurde damit motivirl, „daß die neuen Vorschläge ocr Versassungskommission viele mißbilligende Stimmen

war, und aus dieser Denkschrift erlaube ich mir wieder eine Stelle mitzutheilen. Er sagt nämlich: „Ich anerkenne, daß die Volksschule zunächst nur die Fortsetzung oder Ergänzung der Familienchärigkeit für Erziehung und Bildung des her anwachsenden Geschlechtes, und iusofernc zur Pflege und Ausbildung aller in der Familie berechtigten Elemente ver pflichtet und daher nicht als ausschließliches und einseitiges Eigenthum des Staates oder der Gemeinde oder der Kirche anzusehen sei. Es ist deßhalb eine nicht zutreffende

und nicht ausreichende Definition der Volksschule als L-taats- oder Gemeinde- oder Kirchenanftalt vermieden worden." „Da aber," fährt die Erläuterung fort, „die Familie im Allgemeinen zur Erfüllung dessen, was zum Bestände des Staates au Bildung und Sitte erforderlich ist, nicht ausreicht, so ist die Volksschule eine für jedes geordnete Staatsleben unentbehrliche und de:., Gefammtzweckc des Staates dienende H ilss a nst a lt." In der Verfassungskommission scheint die Ansicht vor gewaltet zu haben, als hätte

sind (was auch^bei uns der Fall ist), dann daß: Lehrerwohnun gen und Schullokalitäten vielfach uickergebracht find in Häu sern. die der Geistlichkeit gehören, oder daß sie gegründet worden sind durch Beisteuer der Geistlichkeit; schon aus diesen äußeren Gründen läßt sich dir Schule von der Kirche nicht wohl ablösen. Aber Minister Ladenberg legte mehr Bedeutung auf die inneren Gründe und hierüber erklärt er Folgendes: „Die jetzige Volksschule, ihr Unterricht und Erziehungs plan berühr aber auch innerlich aus religiöser

wollte,, das Be dürfniß der Eltern nirgends befriedigen würde." „Die nächste Folge davon würde die sein, daß der auch innerlich außer allem Zusammenhange mit der Kirche und der Religionsgemeinschaft gesetzten, gegen die Religion indif- v Fi Ai A Mi K Ca Mi D La 8 . Sa streuten Schule alle aus kirchlichen Fonds fließenden Mittel Ri Al Bi Bi Bl At W Kl Bi Fi Gi Fi St. G( Sc B: Gi 8t, M: Pa Ir H: Fi Sc Je Bi entzogen würden und dieser Ausfall würde unbedingt das gedeihliche Fortbestehen der öffentlichen Volksschule

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Page 4 of 4
Date: 07.09.1916
Physical description: 4
. Volks- und Bürgerschulen sowie an den k. k. Uebungsschulen beginnt im Schuljahre 1916/17 voraussichtlich in der vorletzten Septemberwoche. Schulsprengel - Einteilung: Es bilden: 1. Den Schulsprengel der Knaben volksschule in Dreiheiligen der alte Stadt teil rechts des Sillkanals, die Meinhardstraße Adamgasse, die ganze Universitätsstraße, die Kapu zinergasse, Saggengasse und der rechts (östlich) von letzterer gelegene Teil des Stadtsaggens; 2. den Schulsprengel der Knaben volksschule

- und Mädchenvolksschule in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Jnnufer; (unter „alter Stadt teil" ist das Gebiet vor Einverleibung der Vororte • verstanden); 6. den Schulsprengel der Knaben volksschule in der Leopold straße und der Mädchenvolksschule in der L e o p o 1 d st r a ß e, die Leopoldstraß e und der ge samte, östlich von der Leopoldstraße gelegene Teil des ehemaligen Gemeindegebietes von Wilten, ferner noch folgende Straßen und Straßenteile in diesem Gebiete-: Glasmalereistraße, Templstraße, Fischergasse

östlich von der Sonnenburgstraße, Neuhauserstraße, Stafflerstraße östlich der Sonnenburgstraße, Maximilianstraße östlich der Glasmalereiftraße, Müllerstraße, östlich der Templ straße, die Hahmongasse, die Brennerstraße, die Klostergasse und Villerberg; 7. den Schulsprengel der Knaben volksschule in der Speckbacherstraße und jder Mädchen Volksschule in der Fischer gasse der übrige Teil des ehemaligen Gemeinde gebietes Wilten; 8. den Schulsprengel der Knaben volksschule und der Mädchenvolks schule

i n Pradl das Gebiet der ehemaligen Fraktion Pradl einschließlich der Sillhöse und Wiesengasse. Die Einschreibungen erfolgen: a) für die Bürgerschulen am 11. und 12. Sep tember von 8 bis 11 und von 2 bis 4 Uhr und zwar für die Knabenbürgerschüle im Gebäude der k. k. Ober realschule, für die Mädchenbürgerschule im eigenen Ge bäude, Schulstraße 6; b) fürdieVolksschulen am 14.und 15. September von 8 bis 11 und von 2 bis 4 Uhr und zwar: für die Knabenvolksschule in der Gilmstraße im Ge bäude der Volksschule

in der Sillgasse; in Dreiheiligen im Gebäude der Volksschule in der Sillgasse; in St. Niko laus int Gebäude des Arbeiterinnenheimes, Jnnstraße 107; in der Leopoldstraße und Speckbacherstraße im Kinder gartengebäude Leopoldstraße 43 (Pechegarten); in Pradl Gabelsbergerstraße 23 im Laden; für die Mädchen Volksschule in der Sillgasse im eigenen Gebäude, Sillgasse Nr. 10; in Dreiheilrgen in der Mädchenvolksschule in der Sillgasse; in St. Nikolaus im Gebäude des Arbeiterinnenheimes, Jnnstraße 107

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Page 1 of 4
Date: 16.02.1888
Physical description: 4
Herzen den Apostolischen Segen. Innsbruck, am 15. Februar 1888. Dr. Franz Freiherr v. Rapp, Landeshauptmann. Der Triumph der Liberalen in Innsbruck. (Fortsetzung.) Eben so unerfüllbar wie das erste Begehren, scheint mir die zweite Forderung zu sein: Das Reich solle das Schwergewicht der Gesetzgebung in Bezug auf die Volksschule den Landtagen überantworten und sich selbst mit dem Linsengericht allgemeiner Grundsätze abspeisen lasten, die kaum mehr sein würden, als fromme Wünsche. Auf keinem Gebiete

erscheint mir eine Schmälerung und Einmengung des Rechtes der Reichsgesetz- gebung und die Auslieferung desselben an die Länder gefähr licher als auf jenem der Volksschule. Betrachten Sie nur die verschiedenen Kultur» und Bildungsstufen der österreichischen Bölkerflämme, die vielfach widerstreitenden nationalen Jntereffen, die erbitterte Fehde in manchen gemischtsprachigen Bezirken, so werden Sie mir zugestehen, daß Ziel, Maß und Erfolg des Dolksschulunterrichts siebzehnfach verschieden und jedenfalls

' unermeßlichen Schaden unser gesammtes Unterrichtswesen erleiden müßte, falls die dem Liechtenstein'schen Entwürfe zu Grunde liegenden Prinzipien die Oberhand gewinnen würden. Die Antragsteller wollen aber nebst der Unterrichtsdauer auch noch das Maß des Lehrstoffes, sohin das Bildungsniveau der Volksschule im Allgemeinen herabdiücken. Während nach 8 3 der Reichsvolksschulgesetze vom 14. Mai 1869 und 2. Mai 1883 Naturgeschichte, Naturlehre, Geographie und Geschichte akS selbstständige Leh'g genflände

erscheinen, sollen diese Fächer nach 8 1 des.Liechtenstein'schen Entwurfes nur gelegentlich der Ertheilung deS Leseunterrichtes berücksichtigt werden; Zeichnen, weibliche Hand arbeiten und Turnen aber ganz ausfallen. Auch dagegen müssen wir feierlichst protefliren. Die Grundlage aller Disziplin ist und bleibt die Volksschule. Von der Konstruktion und Tüch tigkeit dieses Unterbaues hängt nicht zum geringsten Theile das Gelingen oder Mißlingen aller weiteren Studien, alles weiteren Strebens

ab. Je ungleichmäßiger das Resultat der Volksschule in den verschiedenen Provinzen ausfallen und je tiefer das Un terrichtsniveau im Allgemeinen herabstnken würde, desto mehr Hemmnisse wären in den Mittelschulen, sowie in den landwirth» \ schaftlichen und gewerblichen Fachschulen zu überwinden, desto ungünstiger müßte sich der Unterrichtserfolg ergeben. Wissen denn die Herren Liechtenstein und Genossen nicht, welche Anstrengungen alle zivilifirten Staaten in ihrem wohlver standenen Interesse gerade auf dem Gebiete

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Page 1 of 8
Date: 01.07.1862
Physical description: 8
. Unversiegelte OMuinattüiun wegen uichrertiülltNkr Num mern werden von der Post psr- tüfrei befördert. M 14®. Dienstag 1. Juli S 86S. •• sc meae >m ,» l,s «,> , m im mwn i i Sur Volksschule. Es gibt Beurtheiler der tirolischen Volksschule, welche keinem Berichte, komme er von der weltlichen oder geistlichen Behörde oder unmittelbar von Lehrern, Glauben beimessen. Theils sind diese Beurtheiler und Besserer abstrakte Leute, d. h. verrannte Nebelmänner, welche in der Stube aus sich selbst Berichte

und Geschichte machen und für diese aus schließende Geltung beanspruchen. Andere aber glauben, die Volksschule stehe dann schon auf der erreichbarsten Höhe, und die Lehrergehalte seien dann schon aufgebessert, wenn nur die Geistlichen aus der Schule hinausgeworfen wären. Wir haben in diesem Blatte schon zu wiederholten Ma len die Volksschule besprochen, die leidigen Umstände hervor gehoben, aber auch die großen Bemühungen für dieselbe und deren schöne Erfolge anerkannt. — Weil uns gerade die * Erledigung

sie auch ihrerseits dem Ordinariate für die Sorgfalt und ersprieß liche Wirksamkeit in der Leitung der Volksschule, den Schul distriktsinspektoren und der übrigen Seelsorgsgeistlichkeit für die rege Thätigkeit und den Lehrern für den Eifer in ihrem mühevollen Beruf die vollste Anerkennung aus. -— Daraus kann man doch wenigstens schließen, daß alle diese, welche mit der Volksschule zu thun haben, ihre Pflicht er füllt haben. So lange aber jeder seine Pflicht thut, kann er auch ruhig das Geschimpfe Unwissender

leicht ertragen. Auch gedenkt die hohe Statthalterei sehr lobend „der großmüthigen Freigebigkeit, welche Schulfreunde und Wohl thäter der Bildung und Erziehung der Jugend angedeihen ließen." Es freut uns sehr, daß hier der vielen Gaben und Zuflüsse gedacht wird, welche edle Menschen der so wichtigen Volksschule widmen. Dadurch hilft man redlich mit, das schwere Geschäft der Erziehung und Bildung zu befördern, dadurch wird man wahrhaft gemeinnützig, indem man die Lehrer und Schulkinder unterstützt

. Das wäre ein schöner Weg zur Verbesserung der Volksschule, den wir von allen, die'bisher nur unredliches Geschwätz der Schule spendirten, betreten wissen wollten. Hier hätten wir nur noch den einen Wunsch, daß Züge „jener großmüthigen Freigebigkeit" ver öffentlicht würden. Es würde dieß die Nachahmung beför dern und manchen unwissenden Redner beschämen. — Das fürstbischöfliche Ordinariat theilt sodann diese hohe Aner kennung dem Klerus, dem eifrigen Lehrpersonale und den Wohlthätern der Schule

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Page 1 of 6
Date: 29.11.1862
Physical description: 6
. Unversiegelte Reklamationen wegen nichterhaltener Num mern werden von der Post por tofrei befördert. M Äffä. Samstag TÄ. November LG KT. Zur Reformfrage der Volksschule. I. Wie sich am Baue eines Domes nur allmählig Stein an Stein, Schichte zu Schichte fügt, bis er langsam empor steigend nach Generationen endlich zur Vollendung kommt, so hat die Volksschule aus einem kleinsten Anfange vor Hun derten von Jahren unter Zusammenwirken von Kirche und Staat, von Korporationen und Privaten nur allmählig

jene organische Gliederung und Entwicklung erreicht, in welcher sie gegenwärtig vor uns steht. Diese Entwicklung ist aber nicht eine fertige, eine abgeschlossene, vielmehr wird die stetige Fortentwicklung der Volksschule auf ihrem geschichtlichen Boden nach den Orts-, Zeit- und Kulturverhältnissen noth wendig bedingt. Dem Wesen der Volksschule entspricht da her nicht der bequeme Schlendrian, nicht der Stillstand, nicht die verrufene Reaktion, sondern der Fortschritt, aber ein Fortschritt

aus und nach dem Wesen und nicht gegen das Wesen der Volksschule; ein Fortschritt, der das Wesen der Schule evolvirt und nicht destruirt. Fortschrittsstrebungen der Volksschule machten sich zu verschiedenen Zeiten bemerkbar, besonders lebhaft aber traten sie bei jeder staatlichen Fortschrittsbewegung hervor, deßhalb erscheinen sie auch gegenwärtig in der Gestalt von „Reform fragen" und „Ansichten", von „Wünschen" und „Postulaten". Indem aber nur eine Fortentwicklung der katholischen Volks schule

auf ihrem geschichtlichen Boden zum wahren Fort schritte führt, so muß jedes Streben mit Verlassen dieses Bo dens als dem wahren Fortschritte entgegen abgewiesen werden. Unter den destruktiven Reformbestrebungen stellte sich am 11. Juni 1861 Dr. Mühlfelds Antrag im Reichsrathe auf Beseitigung jeden Einflusses der Kirche auf die Volks schule an die Spitze. Den flagranten Angriff dieses An trages auf das Wesen und historische Recht der katholischen Volksschule vermögen aber nur jene als Fortschritt zu be klatschen

es zu auszusprechen, welche Lehren religiöse ; und sittliche sind, und welche es nicht sind. Ihr kommt eS ! zu, die religiös-sittlichen Lehren durch ihre Organe zu ver- ! künden, die Jugend nach denselben zu erziehen und zu wachen, daß bei dem Unterrichte der glaube und die christliche Sitte in keinem Lehrgegenstande gefährdet, werde. Dieses Wachen ! ergibt für die Kirche mit Nothwendigkeit die Befugniß und das Recht zur unmittelbaren Aufsicht und Leitung der ka tholischen Volksschule. Es gibt

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Page 3 of 4
Date: 06.05.1889
Physical description: 4
über die Mittelschulen, der in einer mehr als anderthalbstündigen Rede voll von packenden Beispielen, schlagenden Argumenten und geist reichen feinen Anspielungen folgende Resolutionsanträge begründete: „I. Die versammelten Katholiken Oesterreichs verlangen im Interesse der Familie, daß auf den Mittelschulen ebenso wie in der Volksschule 1. unsere Jugend nicht blos unterrichtet, sondern auch erzogen werde; 2. daß zum Behufe der Erziehung die be stehenden Vorschriften nicht blos in Bezug auf äußere Disziplin

, sondern auch in Bezug auf filtliche Charakterbildung gehandhabt werden; 3. daß zum Behufe einheitlicher Erziehung das Klassen lehrer-System vor dem Fachlehrersystem thunlichst bevorzugt werde. II. Die versammelten Katholiken Oesterreichs verlangen im Jntereste des Staates, daß auf den Mittelschulen ebenso wie in der Volksschule 1. bei unserer Jugend der wahre Patriotismus, das ist innere Hochschätzung und Liebe für Vaterland und Herrscher haus, durch Lehr«, Hilfs- und Lesebücher, durch Wort und Bei spiel gepflegt

Bildungsniveaus trete. IV. Da aber die Religion die Grundlage der Familie, des Staates und der Wiffenschaft, folglich auch der Erziehung, des Patriotismus und der Bildung ist, so verlangen die versammelten Katholiken Oesterreichs: 1. im Prinzipe, daß die Mittelschule ebenso gut wie die Volksschule eine konfessionelle sei; 2. in der Praxis zunächst, s) daß der Staat der Errichtung konfesstoneller Privat-Mittelschulen, seien es Gymnasien, Pädagogien, Real- oder Gewerbeschulen, nicht blos nicht Schwierigkeiten

, daß nach unseren sozialen Verhältniffen die weitaus größte Mehrzahl der Bevölkerung zur nothwendigen Erziehung und Bildung der Kinder der Mithilfe der Volksschule bedarf, daß daher die Volksschule für die Familie, für die Kirche und den Staat von größter, ja entscheidender Be deutung ist, und in endlicher Erwägung, daß der Schulzwang gesetzlich eingeführt ist: sind die Katholiken im Gewissen ver pflichtet und daher berechtigt, als ihr heiligstes Recht jene Garantien vom Staate für die religiöse Erziehung

werden, welche hinreichende Garantie bieten, daß sie ihre ganze Kraft für die konfessionelle Schule einsetzen; 2. den gegenwärtigen katho lisch-konservativen Mitgliedern des hohen Abgeordnetenhauses einer seits Anerkennung und Dank dafür auszusprechen, daß sie mit der selbstständigen Betretung dieses Weges die Frage der Wieder herstellung der konfessionellen Volksschule ihrer konkreten Lösung wesentlich näher gebracht haben, andererseits ihnen an's Herz zu legen, allen ihren Einfluß und ihre ganze Kraft

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Page 4 of 4
Date: 15.09.1914
Physical description: 4
Innsbruck, m | Bank für Tirol zmö Vorarlberg 1 Lrlerstratze 9 Innsbruck Erlerftratze 9 übernimmt m auf Sparbücher (rentensteuerfrei) auf Kontobücher in laufender Rechnung }i» 5' 0 Durchführung aller bankgsfchäftlichen Transaktionen. Zl. 2152/Sch. 8 » 8 I I 5 J Kundmachung betreffend den Schulbeginn. Der Unterricht an den städtischen Volks- und Bürgerschulen beginnt im Schuljahre 1914/15 am 1. Oktober 1914. Schulsprengel-Einteilung: Es bilden: 1. Den Schulsprengel der Knaben- volksschule in Dreiheiligen

der alte Stadt teil rechts des Sillkanals, die Meinhardstraße Adamgasse, die ganze Universitätsstraße, die Kapu- zinergasse, Saggengasse und der rechts (östlich) von letzterer gelegene Teil des Stadtsaggens; 2. den Schulsprengel der Knaben volksschule M der Gilmstraße der übrige alte Stadtteil am rechten Jnnufer; 3. den Schulsprengel der Mädchen Volks schule in Dreiheiligen der gesamte alte Stadt teil rechts (östlich) des Viaduktbogens, ferner die ganze Dreiheiligenstraße, die Kapuzinergasse

, die Viadukt gasse, die rechte (östlich) Seite der Falkstr. u. der rechts (östlich) davon gelegene Teil des Stadtsaggens; 4. den Schulsprengel der Mädchen schule in der Sillgasse der übrige alte Stadt teil am rechten Jnnufer; 5. die Schulsprengel der Knaben- und M äd ch env olks schn.l e in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Jnnufer; (unter „alter Stadt teil" ist das Gebiet vor Einverleibung der Vororte verstanden); 6. den Schulsprengel der Knaben volksschule in der Leopold st raße und den Schulsprengel

, die Klostergasse und Villerberg; 7. den Schulsprengel der Knaben volksschule in der Speckbacher st raße und der Mädchenvolksschule in der Fischer gasse der übrige Teil des ehemaligen Gemeinde gebietes Wilten; 8. den Schulsprengel der Knaben- volksschnle und der Mädchenvolksschule in Pradl das Gebiet der ehemaligen Fraktion Pradl. Für die Aufnahme in die Knaben- und Mädchen- Bürgerschule, deren Schulsprengel das gesäurte Stadt gebiet umfaßt, gelten die Bestimmungen der Schw und Unterrichtsordnung

, so werden bezüglich ber Einschreibungen und Verteilung der Schüler auf die einzelnen Schulen folgende von den Bestimmungen der früheren Jahre abweichende Anordnungen ge troffen : Für den 1. Schulsprengel (Dreiheiligen, Knaben) finden die Einschreibungen am 21. und 22. ds. Mts. in der Knabenvolksschule St. Nikolaus statt, für den 2. Schulsprengel /Volksschule Gilmstraße) am! 23. und 24. ds. Mts. in der Knabenvölksfchule nt der Leo poldstraße, für den 3. Schulsprengel (Dreiheiligen, Mädchen) am 23. und 24. ds. Mts

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Page 4 of 4
Date: 03.09.1918
Physical description: 4
des Blattes. GÄ MKM föffi MrrsW MAkSrtHr Lr. Kirchen-Arbeite«. BeöLr Statowtipi ss-rr i'EgiöseN BLLderA im& KsMdschMfLeW Kundmachung betreffend den Schulbeginn. Das Schuljahr 1918/19 beginnt an den städt. Volks- und Bürgerschulen sowie an den städt. Kindergärten am 16. September 1918. Schulsprengel- Einteilung: Es bilden: 1. Den Schulsprengel der Knaben volksschule in Dreiheiligen der alte Stadt teil rechts des Sillkanals, die Meinhardstraße Adamgasse, die ganze Universitätsstraße, die Kapu- Ainergasse

, Saggengasse und der rechts (östlich) von letzterer gelegene Teil des Stadtsaggens; 2 . den Schulsprengel der Knaben volksschule in der Gilmstratze der übrige alte Atadtteil am rechten Jnnufer; > Z. den Schulsprengel der MLdchenvolksl- schnle in Dreiheiligen der gesamte alte Stadt teil rechts (östlich) des Viaduktbogens, ferner die ganze Dreiheiligenstraße, die Kapuzinergasse, die Viadukt gasse, die rechte (östliche) Seiteder Falkstr.fi. der rechts (östlich) davon gelegene Teil des StMsaggens

; 4. den Schulsprengel der Mädchen- Volksschule in der Sillgasse der übrige alte Stadtteil am rechten Jnnufer; 5. die Schulsprengel der Knaben- und Mädchenvolksschule in St. Nikolaus der Stadtteil am linken Jnnufer; (unter „alter Stadt teil" ist das Gebiet vor Einverleibung der Vororte verstanden); 6. den Schulsprengel der Knaben volksschule in der Leopoldstraße und der Mädchenvolksschule in der Leopold st ratze, die Leopoldstraße und der ge samte, östlich von der Leopoldstraße gelegene Teil des ehemaligen

der übrige Teil des ehemaligen Gemeinde gebietes Wilten; 8. den Schulsprengel der Knaben volksschule und der Mädchen Volksschule in Pradl das Gebiet der ehemaligen Fraktion Pradl einschließlich der Sillhöfe und Wiesengasse. Die Einschreibungen erfolgen: für die B ür g e r s ch u l e n am 8. und 10. September von 8 bis 11 und von 2 bis 4 Uhr und zwar für die Knabenbürgerschule im Volksschulgebäude in der Haspin- gerstraße 5, für die Mädchenbürgerschule im eigenen Gebäude, Schulstraße 6. Aufnahme

m die erste Klasse einer Bürger schule finden Schüler (SchÄerinnen), welche durch die Schulnachricht den Nachweis liefern, daß sie d en .fünf ten Jsahreskurs einer öffentlichen Volksschule oder einer mit dem Oefsentlichkeitsrecht ausgestatteten Prival- volksschule mit genügendem Erfolge besucht haben. (§ 162 d. des. Sch. u. U. O.) , , Zur Ausnahme in eine höhere Klasse ist das entsprechend« 'Alter und der Nachweis einer genügen den Borbildung erforderlich; dieser Nachweis ist durch ein Zeugnis

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