zurück- behalten, brzw. rinberufen werden kann, l. wenn der Reichstag das jährliche Rekrutenkontingcnt verweigert; 2. wenn der Reichstag durch die im § 5 d-s Gesetz- artrkeis 4 vom Jahre 1848 vorhergrsehenrn Fälle ver hindert ist, einen Beschluß zu fassen; 3. wenn die Vor lage über das Jahresrekrutcnkontmgent noch nicht ein gebracht worden ist " Gesetzartikel 18 vom Jahre 1888. welcher identisch ist mir dem österreichischen Gesetze vom 31. Mai 1888, R.-G.-Bl. Nr. 77, bestimmt im § 1: „Die Mannschaft
des I. Jahrganges der Reserve sowie der drei jüngsten Assentjahrgänge der Ersatzreseroe kann, wenn besondere Verhältnisse es erfordern, nach Maßgabe und auf die Zeit des unumgänglichen Bedarfes über Befehl des Kaisers zur aktiven Dienstleistung beigczogen, jedoch nur ivsolange im Präsenzdienste belassen werden, als ste dem erwähnten Reservejahrgangr, bezw. den genannten Assenrjahrgängen, angehört." Nach der geplanten Reso lution sollte nun der ungarische Reichstag erklären, daß zu den „besonderen Verhältnissen
" des Gesetzes vom Jahre 1888 die drei Fälle der Resolution nicht gehören. Punkt 2 der Resolution zitier! den ungarischen Gesetze artikel 4 vom Jahre 1848, §5. Dieser lautet: „Seine Majestät har das Recht, die versammelte jährliche Session zu verlängern, zu schließen, sogar den Reichstag vor Ab lauf der drei (seit der Verlängerung der Legislaturperiode durch das Gesetz vom Jahre 1886, fünf) Jahre aufzu lösen." Danach sollte also das Einberufungsrecht der Krone, wie es im Gesetze vom Jahre 1888 vorgesehen
ist, nicht ausgeübt werden können, wenn der Reichstag geschloffen oder aufgelöst ist. Im ungarischen Abgeordnetenhaus teilte der ge wesene Ministerpräsident Graf Khuen gestern die Annahme seiner Demission mit. Die Majorität brachte ihm demonstrative Ovationen, während die Justh- partei rief: „Es lebe der König! Es lebe das allge meine Wahlrecht! Es lebe das Volksparlament!" Diese Zwischenrufe lösten aus seiten der Regierungs partei eine gereizte Stimmung aus, und man hörte die Gegenrufe zur Jnsth-Partei
. Es heißt, daß der Kaiser die folgenden Persönlichkeiten zu sich berufen werde: Gras Wb in Jiaky, Ludwig Navay, Graf Stephan Tisza, La- drslaus v. Lukacs, Gras Julius Andrassy, Julius' ^usth, Franz Kossuth und Graf Aladar Zichy. Ausland. Präsidentenwahl im deutschen Reichstag. B-i tx estrigen Präsidentenwahl wurvem 383 gütige Stim- weit abgegeben. Es erhielt Kämpf (fortschr. Volkspartei) ä > Dr. Spahn (Zentrum) 187, Gras Schwerin-Löwitz (kons.) 2 und ». Hepdebraudt (kons.) auch 2 Stimmen. Kämpf