darstellen, und den Beweis liefern, daß die Bauhandwerker zu Grunde ge richtet werden müffen, wenn den Baumeistern das Recht einge räumt wird, zu einem Baue auch die handwerksmäßigen Arbeiten zu übernehmen; wir wollen hier zeigen, in welcher Weise der betreffende Meister in seinem rechtmäßigen Erwerb dadurch ge- schädiget und verkürzt wird, wollen auch zeigen, wie es früher Brauch und Sitte war, wo die Baumeister dieses Privilegium noch nicht hatten. Die Sache wurde früher so gemacht: Der Bauherr
(nicht der Baumeister) kam zu dem betreffenden Meister und sagte z. B.: „Lieber Meister, wie Sie wissen, bin ich im Begriffe, ein Haus zu bauen; ich weiß, daß Sie leistungsfähig sind; wenn Sie mittelmäßige Preise machen, wie solche den lokalen Verhältniffen entsprechen, dann sollen Sie die Arbeit haben; machen Sic mir Ihr Offert, damit ich beiläufig weiß, wie hoch mir die Bau- (Tischler-, Schloffer-, Spängler- rc.) Arbeiten zu stehen kommen; Sie haben Zeit, sich die Sache zu überlegen, und wenn Sie das Offert
fertiggestellt haben, dann kommen Sie zu mir." Der Meister setzt sich zum Schreibtisch, berechnet die Lohnarbeiten und das Materiale und stellt sein Offert so, daß, wenn der Bau fertig ist, ihm ein angemeffener bürgerlicher Gewinn übrig bleibt; so übergibt er das Offert dem Bauherrn, welcher die Posten durchsieht, und wenn eventuell einverstanden, ohne weitere Um frage. ihm die Arbeit mit dem Bemerken übergibt, daß er hoffe, er werde ihm eine gute Arbeit liefern und könne dann auf weitere Empfehlungen
rechnen. Der Meister geht frohen Muthes an die Arbeit, stellt den Bau fertig, der Bauherr ist sehr zufrieden, er hat sich überzeugt, daß er eine gute und dauerhafte Arbeit in seinem Hause hat, be zahlt den unverkürzten Lohn und so sind beide zufrieden gestellt. In der neueren Zeit, wo die Baumeister die Ueber» nehmer sämmtlicher Arbeiten sind, hat sich das Blatt gewendet, aber nicht zu Gunsten der Bauherrn, und auch nicht der betreffenden Meister; jetzt wird die Sache so gemacht: Der Baumeister läßt
die nächst beliebigen Meister zu sich rufen und sagt: ich habe da einen Bau auszuführen, und da will ich ihnen die Arbeit zukommen kaffen, da haben sie den Preis- Kourant, für das Loch — Thüren zahle ich ihnen soviel, und für ein Loch — Fenster soviel, aber bis zu dieser Zeit müssen sie fertig sein, sonst bekommen sie 20 bis 50 Prozent Abzug, bis morgen Mittags müssen sie die Antwort sagen, ob sie selbe übernehmen wollen oder nicht. Der Meister macht seinen Refereur vor dem gnädigen Baumeister und eilt