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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 4
Date: 16.09.1895
Physical description: 4
mi^,Edelsteinen besetzt ge funden. * (Handels- und Gewerbekammer) Am 9. l. M fand in Salzburg eine Berathung vo! Vertretern der alpenländischen Handels- und Gcwerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allge meinen Betriebsaufnahme, wie sie in der neuen Jn- strukuon für den 1896 zu erstattenden Quinquennol- bericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten fich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg

. Die Berathung hatte wesentlich nur infornrativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handelsministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Vertretcr in den Bedenken, daß die Durchführung der Betriebsaufnahme auf Grundlage des komplizirten Fragebogens, ferner mittelst der zu be stellenden statistischen Kommissäre am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten be gegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme

der Vor arbeiten zu kurz bemessen sei, und daß insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine BetriebL- aufnahme und die Verarbeitung der Ergebntffe derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Betriebsaufnahme als solche ablehnten, sich aus den angeführten Gründen und aus prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durch führung der Betriebsaufnahme im Wege

der; Kammern und für deren Verbindung mits der Volkszählung ausspracheu. wurde von den übr gen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar im Sinne des Jnstruktionkentwurfes, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaufnahme durch dre Kam mern als die allein richtige Methode, speziell auch im Jnteresie des Kammerdienstes selbst, bezeichnet und dabei betont, daß bei Vornahme der Betriebsaufnahme seitens der statistischen Zentralkommisfion

den Kammern der für die Detailkenntniß gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. * (Was das „uugarische telegraphische Korrespon denz-Bureau" zu berichten weiß.) Anläßlich der Leichenfeier des Erzherzogs Ladislaus brachten die großen und sicherlich eine Anzahl kleiner Zeitungen aus obiger Quelle folgende Mittheilung: „Budapest, 10. September. Heute Morgens um 8 Uhr fand im erzhcrzoglichen Palais eine hl. Messe statt; um halb 9 Uhr eine zweite

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Tiroler Stimmen
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Page 2 of 8
Date: 29.10.1908
Physical description: 8
einer jeden Handels- und Gewerbekammer des Landes ein Be trag von 25.000 K nach Einholung des Gut achtens derselben zu verwenden find. Der erste Teil des Antrages wurde ohne Debatte genehmigt. Zum zweiten Teil stellte Abg. Prof. Mahr einen Abänderungsantrag. der zu einer lebhaften Debatte zwischen den Christlichsozralen und den Liberalen führte. Prof. Mayr beantragte die Streichung der Bestimmung, welche die Einholung des Gutachtens der Kammern for dert. Abg Christomanos wendet sich entschieden gegen den Antrag

, dessen Zweck ihm unverständlich sei. Wie soll der Landesausschuß die Unterstützungen sür Handel und Gewerbe verteilen, wenn er nicht in die Bedürfniffe desselben eingeweiht ist. Der bisherige Modus habe sich doch bewährt, warum davon abgehen. Mayr möge nähere Aufschlüsse geben. Abg. Unterkircher meint der An trag sei nicht mehr so unerklärlich, wenn man den Sinn der auszumerzenden Bestimmung ins Auge faßt. „Nach Einholung des Gutachtens" heißt doch soviel als ein Auftrag die Kammern zu hören

und sonst niemand. Nur durch fie allein soll der Weg gehen, aus dem das Gewerbe zu den vom Landtag bewilligten Subventionen kommt. Aber der Landesausschuß muß doch das Recht haben, die LandeSjubventionen nach freierem Ermessen auszuteilen, er muß fich auch anderweitig insormieren dürfen. Das von Welponer ausgearbeitete Regulativ sür Eewerbejörderung steht dem nicht entgegen, wohl aber lauteten gewisse Gutachten der Kammern anders. Voriges Jahr wurde z. B. von der hiefizen Kammer empfohlen einen GründungSbeitrag

doch kein Kind, daß er fich an ein Kammeigutachten gebunden erachte. Er hätte es auch im zitierten Schwazer Beispiel nicht brauchen. Diese Gutachten kommen im Gewerbegejetz häufig vor, jedoch ohne Zwang, wie ihn Mayr und Unter» kircher hinstellen. Die budgetäre Gebarung der Handels kammern ist zum Gutt U von der Subvention des Landes abhängig und zersällt sobald fie da keinen Einfluß und keinen Einblick mehr hat. Abg. Christomannos glaubt, der Antrag Mayr sei schließlich nur dem Bedürfnis ent sprungen

dieser Predigten — in absehbarer Zeit zu bieten vermöge Prof. A. Müller. meister von Köpenik war auch nicht gebunden an das was der Hauptmann ihm sagte und doch hat er es auS- geführt. Der Referent Dr. Kofler erklärt sich gegen den Abänderungsantrag. Die Debatte mache ihm den Ein- druck, als ob das Haus, nachdem ihm gestern die LebenS dauer bis zum 7. November verlängert wurde, sofort das Bedürfnis fühlte, recht unnütz zum Fenster hinauszureden. Der Antrag berge eine Spitze gegen die Kammern. Tat sächlich sei

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Tiroler Stimmen
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Page 5 of 6
Date: 13.08.1904
Physical description: 6
können sich drei ebenso große Toten kammern erster Ordnung anschließen, die eine links, die zweite rechts und die vornehmste dem Eingang gegenüber. Der Eingang ist vom Vorzimmer aus. Im besten Fall ist die Oeffnung J / 2 Meter breit und */* Meter hoch; oft muß man auf allen Vieren hineinkriechen. Von den Kammern erster Ordnung gelangt man in die gleich großen Kammern zweiter, dann dritter Ordnung rc. und mit dem Grade der Ordnung wächst auch die Dunkelheit, weil das Licht nur durch das kleine Schlupfloch

nachsteigen kann. Die Kammern stehen horizontal neben einander und find durch l /i Meter dicke Felswände von einander getrennt. Die Gesamtheit dieser Kammern bildet also den einstöckigen Toten palast. Es kommt übrigens auch vor, daß von einem Toten zimmer aus eine Stiege hinabführt in untere Gemächer, welche viel finsterer und fast lichtlos sind. In diesem Falle ist der Totenpalast, zweistöckig. In jeder Totenkammer find Nischen oder Steinbänke, auf denen die Leichen zur ewigen Ruhe niedergelegt wurden

. Heute ist ein Großteil davon eingestürzt und geht der Pflug oder die Land straße über den traurigen Trümmern dahin. Einzelne Grab kammern dienen Bauersfamilien zur Wohnung. Zur Zeit der Einsiedler wohnten viele Christen während der 40tägigen Fastenzeit oder Jahre lang in verlassenen Grabkammern von Jerusalem. Ich hätte wenig Lust dazu. Fest Maria Magdalena. 22. Juli. Primiztag des Dr. Fellinger und Namenstag der Mama des Dr. Ehrlich. Beide Herren lesen die hl. Meffe in der Grabeskirche

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Page 3 of 6
Date: 18.07.1912
Physical description: 6
. Die RepubM China. Aus' Peking wird gemel det, daß für die Zusammensetzung des' zukünftigen chi nesischen Parlamentes nachstehende Bestimmungen gel ten sollen: ' i \ 'Es wird zwei Kammern geben und zwar den Se nat und die Abgeo rdnclenkamm er. Die Mitglieder dieser beiden Kammern werden in vier Klassen ein- -geteilt, und zwar in folgender Weise; 1. Jede Pro- vinzialversaMmlung ernennt fünf Mitglieder für den Senat und fünf Mitglieder für die Abgeordnetenkam mer. 2. Es werden -auch Vertreter der Mongolei

und von Tibet gewählt werden. 3. Sechs Vertreter der chinesischen Kolonien iM Auslände werden im Par- lasMeNt vertreten sein und 4. acht Vertreter der Zen- tral-Erziehungsgesellschast. Außerdem werden die Mit glieder der MgeordNetenkajmMer im Verhältnis' von 1 : 800 000 Einwohner gewählt werden. Wenn aber in einer Provinz w'enigür als 8 Millionen Einwohner vorhanden sind, so soll diese Provinz nichtsdestowe niger doch 10 Abgeordnete wähle-». Beide Kammern sollen ihre Sitzungen gleichzeitig abhalten. Die Ses

- und Gewerbekammer erstatteten Gut achten über Handels-Usancen. Es sei geplant, in diese Kodifikation auch säm-mtliche Börsen - nsancen, die üblichen Schlußbriesformulare und andere für die Entwicklung des Handelsgewohn- heitsrechtes belangreiche Beiträge anszunehnien, so daß die Arbeit sowohl Mr den Jnsorm'ationsdienst und die begutachtende Tätigkeit der Kammern, als auch- Mr die Verkehrswelt und die jnrisfische Praxis wertvoll werden dürste. Der vom Berichterstatter gestellte Antrag, wonach die KMimer

diese Aktion begrüßt und ihre Mit wirkung in Aussicht stellt, gelangte zur einhelligen Annahme. — Der Vorsitzende teilte sodann mit, daß die Abgeordneten Lose rümd Gen. im' Wgeordneten- haus eine Handelskammerwahlresorm be antragt haben, die nichts anderes bezwecke, als die Au tonomie der Kammern durch eine bisher nirgends vor gesehene Jngerenz des Landesausschnsses stark einznsch/vänken. Der letzte Wsatz des § 4 des HandeMamNtergesetz!es solle in der Richtung goartdert werden, daß derAandesänssch/uß Wer

Mitgliederanzahl der einzelnen Sektionen und Mahlkategorien, kurz Wer die Gliederung der Kammern in erster Linie einver nommen werden soll. In § 7 soll, noch weitergehend festgesetzt werden, daß die Normierung des für die Wahlberech/tigten in den einzelnen Kategorien maß gebenden Erwetbssteuerbetrages dem' Handelsmini - sterium im Einvernehmen mit dem Landesansfchuß znstehen solle, statt wie bisher im Einvernehmen mit der Kammer. Redner verwies auf die Konsequenzen, welche eine derartige Aenderung in Böhmen

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Tiroler Stimmen
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Page 1 of 16
Date: 22.02.1887
Physical description: 16
beiwohnte. — Die Generaldebatte über die beantragten drei Gesetzentwürfe lEinrichtung und Organifirung der Arbeiterkammern und das Wahlrecht derselben betreffend) wurde fortgesetzt. Als erster Redner ergriff Dr. Lueger das Wort:. Wenn die vorliegenden Anträge angenommen werden, so kann man sicher sein, daß nur solche Mitglieder in die Arbeiter kammern gewählt werden, die den Fabriksherren und Großindu striellen genehm find. Die Abhängigkeit der Arbeiter werde in gewohnter Weise ausgebeutet

werden. Das von den Antrag stellern beliebte Wahlverfahren kann nur Kammern schaffen, die den Interessen des ManchestcrthumS dienstbar find. Als Bei spiel führte Redner die Wahlen in die niederösterreichische HanVelS- und Gewerbekammer an. welche deßhalb nicht im Sinne der Wähler ausfallen, weil mit den Stimmzetteln Mißbrauch ge trieben werde. Die liberale Partei lasse sich diese Wahl stets fl. 30.000 bis 40.000 kosten. Dasselbe wird bei der Wahl in die Arbeiterkammern der Fall sein. In seinen weiteren AuSsührungen

. Er glaubt, daß die im Anfange vielleicht tonangebende radikale Richtung in den Kammern sich bald mäßigen werde. — Abg. Szczpanowski erwartet von den Arbeitcrkammern in mancher Hinsicht nicht die praktischen Erfolge, die man sich verspricht. Er bespricht die Erfolge der Draäo» Unions in England und bemerkt, daß solche Leistungen die Arbeiterkammern nich erreichen können. Den Werth der Infor mationen der Kammern für den Gesetzgeber gibt er zu. In Eng land seien die besten und richtigsten Berichte

nicht von den Arbeitern selbst, sondern von Arbeiterfreunden, also von Männern der Wiffenschaft und Philantropie. Trotzdem sei Redner dafür, daß den Arbeitern durch die Kammern die Möglichkeit geboten wcrde, ihre Wünsche kundzugeben. Ebenso ist Redner für das politische Wahlrecht, obwohl er auch hier die englischen Verhält- niffe vorziehen würde. Abg. Pernerstorfer polemisirt gegen Lueger und bemerkt, daß er nicht wiffe, in welchen Arbeiterkreisen Lueger verkehre. Die organifirten Arbeiterkrcise, in denen Redner

gegen die Prinzipien des bisherigen Wahlrechtes, die Inkonse quenzen derselben seien ein Vortheil! Man versehe die neu geschaffenen Arbeiterkammern mit dem Wahlrechte, dann können sich auch die Landwirthe melden um wahlberechtigte Kammern, die Handelskammern ohne vollständiges Wahlrecht, die nicht voll berechtigten kleinen Steuerträger u. s. w. und man werde diesen Beschwerden Folge geben. Ganz schön, allein die Methode ist doch recht seltsam, Gesetze zu schaffen, um die Bevölkerung ge wissermaßen erst aufmerksam

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Page 7 of 8
Date: 11.10.1913
Physical description: 8
der Handelskammerabgeordneten nicht durch die Kammern selbst, sondern durch die Urwähler erfolgen soll, wurde vom Präsidium iiü Einvernehmen mit den Schwesterkammern Bozen ;mtb Rovereto eine Ein gabe an die Regierung gerichtet und darin erklärt, daß diese Bestimmung iwahltechnisch sehr schwer durch--, führbar sei und noch nirgends eingeführt sei. Die Regierung habe sich >anch mit aller Klarheit gegen diese Bestimmung ausgesprochen, woraus der Wahl- reformausschuß sie fallen ließ. Der Desüch der Handelsakademie und der damit verbundenen Kurse

die großzügige Ansnützung ihrer Wasserkräfte vorzu bereiten haben. Das Präsidium der Innsbrucker Kammer lud die alpenländischen Kammern zu einer Besprechung ein, die im Anschlüsse an leine Sitzung der handelspolitischen Zentralstelle am 22, September d. I. in Salzburg stattsand. Die Landesausschüsse der Alpenländer hatten dem vorbereitenden Komitee die Versicherung ansge drückt, der beabsichtigten Organisation sympathisch gegenüberzustehen. Die Delegierten der Kammern be-. schlossen die Mitwirkung

an der Gründung einer alpenländischen Wasserkraftkommission, die ans den Vertretern der Landesausschüsse und der Handels kammern in den Alpenländern bestehen soll, zu emp fehlen. Hiebei wurde betont, daß, die alpenländische Organisation mit dem bereits bestehenden Wasser-, wirtschastsverband der österr. Industrie Hand in Hand arbeiten soll und daß jedes Kronland zur Durch führung seines Arbeitsprogrammes eine eigene Lo kalkommission zu bilden hätte, so wie es in Vorarlberg bereits der Fall

. Der Finanzausschuß beantragt die Iahressubvention aus 500 Kronen zu erhöhen. An die Kammer ergeht nicht selten auch von seiten nicht ihrem Bezirke angehöriger Parteien das An suchen um Ausfertigung von Auszügen aus dem Marken- und Muster reg ist er, wofür bis her bei der Kammer Innsbruck zum Unterschied von andern Kammern die Einhebnng eines Vergütungs- betrages nicht vorgesehen war. Bon nun ab soll für jede Ausfertigung von Auszügen eine Schreibgebühr von Kronen 1,50 eingehoben werden. Die Ansuchen

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Page 4 of 6
Date: 16.01.1913
Physical description: 6
und Gesandten der fremden Mächte sind bei ihm beglaubigt; er ratifiziert alle Verträge mit auswärtigen Staaten, hat jedoch nicht das Recht, ohne Zustimmung der Kammern Krieg zu erklären oder Frieden zu schließen oder Gebietsveränderungen vorzu nehmen. In der Führung der innerpolitischen Angelegen heiten hat er gemeinsam mit den Mitgliedern der beiden Kammern die Initiative zur Gesetzgebung; er veröffentlicht die Gesetze, sobald sie in den Kammern votiert sind, und überwacht ihre Ausführung. Als Oberhaupt

des Staates hat er das Recht der Begnadi gung, eine Amnestie kann aber nur durch ein Gesetz erlassen werden, zu dem die Mitwirkung der beiden Kammern notwendig ist. Ferner verfügt der Präsident Der die militärische Macht und hat das Recht, alle Militär- ebenso wie die Zivilämter zu besetzen. Er ist ferner befugt, im Einverständnis mit dem Senat die DDutiertenkaMmer vor dem gesetzlichen Ablauf ihres Mandats aufzulösen, jedoch müssen in einem solchen Falle binnen drei Monaten die Neuwahlen ausgeschrieben

werden. Jeder Akt des Präsidenten Muß von einem Miinster gegengezeichnet werden, der damit die Verantwortlichkeit vor den Kammern über nimmt. Der Präsident selbst ist nur im Falle des Hochverrats verantwortlich, und zwar ist es der Senat, der dann über ihn abzuurteilen hat. Der Präsident ist nach Ablauf seines Mandats wieder wählbar. Zur absoluten Mehrheit gehören, da die Ge samtheit der Wähler ungefähr 850 bis 860 Stimmen betrqgt, 430 bis 450 Stimmen. Seit dem Sturze des Kaiserreichs und dem Bestehen

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Page 2 of 6
Date: 29.07.1909
Physical description: 6
. „Die Regierung unterhält sich, Obstruktion zu machen." Auch mit der Lokalbahnvorlage ist der Ab geordnete nicht zufrieden. Diese Stimmung unter den Italienern ist ein neues Zeichen für die schwierige Situation, in der sich die Re gierung befindet. Die Verwendung von Handelskammergeldern. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbekammern ge richteter Erlaß des Handelsministeriums betreffend die Widmung von.Handelskammergeldern zu außer halb des gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegenden Zwecken verfügt

folgendes: „Das Hanoelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbe kammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im Interesse uird zur Förderung von Handel, Gewerbe und, Industrie in immer mehr er höhtem Maße

entfalten, haben es naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuten deren Umfang angenommen haben. In voller Aner kennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- intb Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund des Kammergesetzes zur Verfügung stehen den materiellen Mittel keineswegs beschränken. Den noch glaubt das Handelsministerium aufmerksam machen zu sollen, daß infolge

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Page 2 of 4
Date: 21.05.1875
Physical description: 4
diesen Kammern, oder wie immer der Name sei, jene weit gehenden Befugnisse, welche die Handels- und Gewerbekammern ausüben, nämlich daß alle Gesetze, die ihre Interessen berühren, ihrer Initiative entspringen oder ihrem Gutachten vorgelegt werden und erst nach ihrer Genehmigung in Kraft treten. — Der Staat, wie wir Ihn uns denken, der christliche Staat, hat dieser ständischen Rechtsbildung gegenüber sich fördernd und schützend, aber auch vermittelnd und ausgleichend zu verhalten

; so zwar, daß jeder Beruf seine berechtigten Jntereffen verfolgen, "ich,er keiner auf fremde Kosten seinen Vortheil anzustreben vermöge. Vom liberalen Staate dürfen wir freilich nichts erwarten, außer daß er mit der Gemüthsruhe des Unbetheiligten jedem ökono mischen Vernichtungskampfe zusieht, wenn er nicht instinktmäßig für den Stärkeren Partei ergreift. — Geben wir dem Klein gewerbe feine eigenen Kammern, getrennt von dem Grobgewerbe, dem es sonst erliegen wird; so allein kann es gerettet werden; so allein

kann es sich, wenn nöthig, zu genoffenschaftlichem Be triebe erweitern und transformiren; geben wir auch der Bauern schaft landwirthschaftliche Kammern, getrennt vom Großgrund besitze, der zum Theil verschiedene Jntereffen hat, die auch er korporativ vertreten kann; ja, meine Herren, es ist hohe Zeit, diese zwei Stände, Handwerk und Bauernschaft, welche Besitz und Arbeit organisch verbinden, dem Staate zu erhalten; sie sind das letzte Bollwerk der alten Gesellschaft, der beste Grund stein für eine neue

; sie sind der kräftige Pflanzenwuchs, der den gelockerten Boden unserer Civilisation noch zusammenhält; wer diesen umrodet, der wühlt den Flugsand empor, der uns Alle verschütten und begraben würde. Geben wir auch den Fabriks arbeitern Kammern zum Zwecke korporativer Interessenvertre tung, aber wohlverstanden, nicht jene Kammern meine ich, wie sie das liberale Abgeordnetenhaus ihnen gewähren zu wollen schien; diese sind ein zweifelhaftes Geschenk, im besten Falle bester

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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 6
Date: 10.02.1875
Physical description: 6
38.000, Foucher de Careil (Republikaner) 35,700, der Duc he Felkre (Bonapartist) 31 200 Stimmen; somit findet eine engere Wahl zwi'chen Kerjsiu und Foucher de Carcil statt. — Die neue Verfassung Frankreichs, wie sie aus der zweiten Berathung hervorgegangen und welche nun die fünf» zehnte seit 1789 ist, lautet vollständig also: „Art. 1. Die ge setzgebende Gewalt wird von zwei Kammern geübt: der De- putirtenkammer und dem Senat. Die Deputirtenkammer wird von dem allgemeinen Stimmrecht

seines Mandats oustösen. In diesem Falle werden die Wahlkollegien binnen drei Monaten für neue Wahlen einberufen. Art. 4 . Die Minister und vor den Kam mern solidarisch für die allgemeine Politik der Regierung und in dividuell für ihre persönlichen Akte verantwortlich. Der Prä sident der Republik ist nur im Falle von Hochverrath verant wortlich. Art. 5. Im Falle der Vakanz (der Gewalten des Präsidenten) wegen Hintritts oder aus irgend welchen Ur sachen schreiten die beiden Kammern unverzugOch

zu der Er nennung eines Präsidenten der Republik. In der Zwischenzeit ist der Ministerrath mit der vollziehenden Gewalt betraut. Art. 6 . Die Kammern haben das Recht in getrennten, mit ab soluter Stimmenmehrheit entweder von sich aus oder auf Ver langen des Präsidenten der Republik gefaßten Beschlüssen zu erklären, daß es geboten ist. die Verfassungsgesetze zu revrdirea. Nachdem jede der beiden Kammern diese Beschlusse gefaßt hat, werden sie als Nationalversammlung zur Revision zusammen treten

. Die Entschließungen, welche die Revision der Verfas sungsgesetze im Ganzen oder theilweise betreffen, sind mit ab soluter Mehrheit der die Nationalversammlung bildenden Mit glieder zu fassen. Jedoch kan» während der Dauer der dem Marschall Mac Mahon durch das Gesetz vom 20 . Nov. 1873 übertragenen Vollmachten diese Revision nur auf den Vorschlag des Präsidenten der Republik stattfinden. Art. 7. Der Sitz der vollziehenden Gewalt und der beiden Kammern ist in Ver- sarlles. Art. 8 . Das gegenwärtige Gesetz wird erst

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Page 7 of 10
Date: 29.11.1884
Physical description: 10
, oder andere Versammlungen von Handel- und Gewerbetreibenden, oder die Gemeinden gefragt, sondern nur die Handels- und Gewerbe kammern werden um ihre Meinung einvernommen. So war es seit Errichtung dieser Kammern im Jahre 1850, und die verfehlte volkswirthschaftliche Gesetzgebung ist vorzüglich ihr Werk. Sie wollten die unbeschränkte Gewerbefreiheit, die ganze volkswirthschaftliche Regellosigkeit, die nicht, wie es versprochen wurde, den Aufschwung des talentvollen, fleißigen, geschickten Mannes, sondern die Ausbeutung

Allmacht der Handelskammern war es, in der der so hoch gepriesene wirthschaftliche Aufschwung sich breit machte, bei desse n Ende mit Schrecken, dem Krach, den Kammern nur übrig blieb, den um Jahre verspäteten Warnruf den allgemeinen Klagen beizugesellen. So kam es, daß die Handels- und Gewerbekammern das Vertrauen des Volkes verloren . Aber auch bei der durch die bekannte Thronrede Sr. Majestät des Kaisers angekündigten, von der Regierung ernstlich gewollten und begonnene n wirthschaftlichen Reform

waren diese Kammern, ganz im Widersprüche mit dem Interesse des durch sie vertretenen Mittelstandes, stete Gegner derselben. Sie haben sich dadurch in Widerspruch mit dem weitaus größten Theile ihrer Auftraggeber gesetzt. Dieser Widerspruch rief di e laute Mißbilligung des Verhaltens der Handels- und Gewerbekammern auf allen Versammlungen des Gewerbcstandes hervor. Die Regierung setzte daher die Verbesserung der Wahlordnungen der Kammern durch, und als diese erfolgt war, löste sie die Kammern auf, und ordnete

die Neuwahl an, um dadurch den Wahlbe rechtigten Gelegenheit zu geben, jene Männer aus ihrer Mitte in die Kammern zu wählen, zu denen sie Vertrauen haben. Jetzt, Wähler, ist es Eure Sache, Euren Willen und Eure Meinung durch die Wahl zum geeigneten und erfolgreichen Ausdruck zu bringen.

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Page 1 of 6
Date: 03.02.1883
Physical description: 6
bleiben, wenn die zur Durchführung derselben berufenen Organe nicht auf dem Boden dieses Gesetzes, sondern im Lager seiner Gegner stehen werden; unsere Hindels- und Gewerbekammern waren in dem langjährigen Kampfe gegen die Gewerbe-Ordnung der Generalstab der Gegner jener Grundsätze, auf welchen die neue Reform aufgebaut ist. Die Massen der kleinen Gewerbetreibenden bringen den Kammern kein Vertrauen entgegen, denn die Vertreter des Gewerbestandes find in den meisten Kammern in der Minorität

und deßhalb kann auch in den gegenwärtigen Handelskammern die Vertretung des mittleren Gewerbestandes nicht erblickt werden. Redner weist aus die be reits von dem Antragsteller vorgeführten Daten bezüglich deS Mißverhältnisses in der Vertretung des Kleingewerbes und der Großindustrie in den böhmischen Kammern hin. ES wird aller dings von der Gegenseite hervorgehoben, daß unsere Handels kammern im Laufe der Jahre manches Gute gestiftet haben; aber es wäre wohl sehr zu wundern, wenn im Laufe dreier

Dezennien gar nichts geschehen wäre. Zwischen freudiger, thatkräftiger Initiative und mechanischer Erledigung laufender ^Geschäfte besteht noch ein sehr großer Unterschied. Die Handels- und Gewerbekammern find darum beim Kleingewerbestande nicht populär geworden, und es ist nicht zu wundern, daß dieser Stand mit immer größerem Nachdrucke auf eine entsprechende Reform dieser Organe dringt. AuS allen öffentlichen Enunziatio- nen des Gewerbestandes tönt unseren Handels- und Gewerbe- kammern entschiedenes

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Page 1 of 4
Date: 27.04.1906
Physical description: 4
« und die Retchsrats- wahlreform. Laut Bericht des Sekretärs Dr. K o f l e r und des Vizepräsidenten Sonvico in der gestrigen Sitzung haben die Vertreter sämtlicher österreichischen Kammern am 6. ds. in Wien ihre Ansichten über die Wahlreform präzisiert. Die Handelskammern seien nicht prinzipiell gegen eine Erweiterung des Wahlrechtes, sie finden aber, daß die Regierungsvorlage den berechtigten Interessen der Kammern nicht entspreche. Es wurde nach- drücklichst eine Vertretung im Herrenhause mit einer Mandatsdaner

von 6 Jahren gefordert und ver langt, daß in demselben die Mitgliederzahl festgesetzt und die Art der Berufung teilweise geändert werde. Die Wahl der Kammervertreter soll selbständig sein. Die Einräumung von Virilstimmen für die Kammer p räsiden ten wurde als unzweckmäßig abgelehnt, da die ÄWM^cher letzteren zu kurz und die Wahl der Präsi denten vorder Bestätigung des Handelsministers abhängig ist, außerdem aber größere Kammern mehr Birilstimmen erhalten müßten. Die hiesige Kammer stimmte

diesen Forderungen zu. Sie verlangt eine der Bedeutung des deutschen Volksstammes entsprechende Zahl von Man daten und Erteilung des Wahlrechtes an alle Kammern. Außerdem wurde ein Zusatzantrag des KR. Wiedner lautend auf Sonderstellung Galiziens ange nommen. Das Penstonsverstcherungsgesetz für die Privatbeamten und die hiestge Handelskam mer. In der gestrigen Sitzung erstattete KR. Gradi- schegg das Gutachten der Handelssektion über den ge nannten Gesetzentwurf und beantragte, an das Herren haus mit der Bitte

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Page 1 of 6
Date: 06.08.1904
Physical description: 6
gleichfalls an der Debatte und bekundete das Bedauern, daß das gute Einvernehmen zwischen beiden Kammern dadurch gestört worden sei, daß die Mah nungen des Präsidenten der Reichsratskammer zur Unter lassung persönlicher Angriffe dort unbeachtet blieben. Orterer wunderte sich weiter darüber, daß in der Oberen Kammer schwere Angriffe eines Reichsrates gegen die Staatsregierung erfolgten, aber unbeanstandet blieben. Er, Orterer, müsse als Präsident entschieden auch da gegen protestieren

, wie die Reichsratskammer in förm licher Weise seine Geschäftsführung kritisiert habe und ihm diese erschwere. Staatsminister des Innern v. Feilitzsch, der wegen der in sein Ressort fallenden Angelegenheiten der Tagesordnung im Hause weilte, erklärte, die Staatsre gierung sei auf diese Auseinandersetzungen nicht gefaßt gewesen. Er bedauerte die gegenseitigen Angriffe beider Kammern, versicherte, die Regierung sei jederzeit zur ver söhnenden Vermittlung bereit und riet zur beiderseitigen Mäßigung. Die Regierung

werde stets verfassungsgemäß die Rechte beider Kammern, aber auch ihre eigenen Rechte wahren. Am Schluffe seiner längeren Ausführungen mahnte der Minister nochmals zum Frieden und gab der Hoffnung Ausdruck, die heutige freie Aussprache werde ein besseres Verhältnis zwischen beiden Kammern herbei führen. Frankreich und der Vatikan. Der „Osser- vatore Romano" veröffentlicht über den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen dem heiligen Stuhle und Frankreich 24 Aktenstücke, die durch einen amtlichen

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Page 2 of 6
Date: 06.04.1907
Physical description: 6
, um neuerdings gegen die Erhöhung der Post-, Telegraphen- und Telephongebührenerhöhung Stellung zu nehmen. Es wurde eine Resolution an den Ministerpräsidenten und Handelsminister beschlossen. Darin wird zuerst alles re kapituliert, was die Handels- und Gewerbekammern voriges Jahr gegenüber den das Post-, Telephon- und Telegraphen wesen betreffenden Vorlagen des Handelsministeriums be raten und deschloffen haben; die Kammern haben die Er höhung postalischer Gebühren abgelehnt; sie haben die Einführung

eines dem deutschen System nachgebildeten Teiephontarises vorgeschlagen und die Forderung gestellt, daß die Mit el für die Ausgestaltung des Telephonnetzes nicht durch eine Erhöhung^der Telephongebühren von den Ä vo NN eai€Tr~i3TT^Trtt(^^ hnrirfi pj nt ^Tele^hon- anleihe oder aus den jährlichen Gebarungsüberschüffen des" Staatshaushaltes fichergestellt werden sollen. Zum größten Bedauern seien aber die Eingaben der Kammern in der Verordnung des Handelsministeriums vom 22. Dez. 1906 ignoriert; trotz

der Kundgebungen der Kammern sei die Benützung des Telephons aus rein fiskalischen Gründen verteuert und erschwert. Die Verordnung des Handels ministeriums laffe es ganz außer acht, daß der Telephon- tarif in erster Linie die allgemeine Verbreitung des Te lephons sichern muß. Solange die Institution sich in den Anfängen der Entwickelung befinde, darf die Frage der Rentabilität nicht an erster Linie gestellt werden; seien das Telephon netz entsprechend ausgebildet und die Gesprächsgebühren verständnisvoll

geregelt, so sei zu erwarten, daß die Ein nahmen sich steigern und alle aufgewendeten Kosten sich rechtfertigen. Die am 3. April in Wien vertretenen Kammern stellen daher die einmütige Forderung, die Verordungen vom 22. Dez. 1906, betreffend Post, Telegraph und Telephon, als der gesamten österreichischen Geschäftswelt schädlich zurückzuziehen und unter Mitwirkung der 1792 Der Kunstmaler Alois Martin Stadler in Imst geboren. 1809 FML. Chasteler zieht mit seinen Truppen in Brune ck ein. Schlacht am Berg

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Page 2 of 8
Date: 15.07.1896
Physical description: 8
nicht in der Lage, Enthüllungen zu machen, was er aber auch ebenso wenig den Journalen Italiens und des Trentmo thun würde. Zur ZündhSlzchenstener. Man schreibt uns: Das Handelsministerium hat den Handels- und Gewerbe kammern mit Erlaß vom 14. Dezember 1895, Nr. 72.518 mitgetheilt, daß die Frage der Besteuerung der Zünd hölzchen den Gegenstand fachlicher Studien im k. k. Finanz ministerium bildet und hat die Abgabe von Gutachten abverlangt. Alle Kammern, mit Ausnahme der Pilsener und Krakauer

der Kammern ist der Anficht, daß, falls eine Besteuerung überhaupt eingeführt werden müßte, dies im Wege des Monopoles zu erfolgen hätte. Der „Verein der österreichischen Zündhölzchen-Fabri kanten" hat nun in einer neuen an die Regierung ge richteten Eingabe die Gutachten der Handels- und Ge werbekammer einer Analyse unterzogen und insbesondere jenes der Pilsener Kammer, das nur das Interesse der Großfabrikanten zu schützen bedacht ist, jenes der kleinen und mittleren Betriebe aber, sowie die Bedürfnisse

beziffert habe. Die von den Kammern der Regierung gelieferten statistischen Daten werden den Beweis erbringen, daß auf Grundlage der österreichischen Gesammtproduktion an Zündhölzchen ein Konsum in annähernd der in der Denk schrift des Vereines bezifferten Höhe von rund 15 Stück per Kops der Bevölkerung und Tag resultiren muß. Wenn die Pilsener Kammer betont, daß der jähr liche Gesammtverbrauch an Zündhölzchen in Frankreich 30 Milliarden beträgt, so sei auf die Produktion Steier- marks verwiesen

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Page 2 of 4
Date: 10.01.1890
Physical description: 4
zu Constantinopel. Als wir auf die vorgehende langwierige Kälte eine gute warme teutsche Stuben vergeblich wünscheten, wur den wir in das verordnet Losament und Carabansarai des Hr. Oratoris, David Ungnad, einlosiert, welches zwar groß und weit gnug, schier wie ein Schloß in der Vierung gebaut, und in den vier Gängen herum die Gemach und Kammern unterschiedlich nacheinander. In jeder Kammer ist ein Fenster % Ellen hoch und 3 / t breit in die dicke steinerne Mauer gehauen, das auf die Gaffen hinausgeht

; desgleichen ein niederer Laden, der auf den Gang herausgeht. Die Kammern sind alle gewölbt, bei 12 Schuh weit in die Vierung gebaut. Das ganze Haus ist außen von lauter Werkstücken, inwendig von Mauer steinen, doch ungetüncht, und stehen die ungetünchten un ebnen Stein von der ungetünchten Mauer ganz finster, schwarz und rauchig hervor, daß ich dafür halt, die Schlosser und Schmied in Teutschland, denen von rechts- wegen finstere Werkstätten gebären, übertreffen weit erst- gemeldte Losament

des Meeres. In mehrgedachten Kammern hatte ein jeder ein Bettladen mit sammt der Matzen, sein Polster mit Werg oder Roß- und Kühhaar ausgefüllt. Die Bettstatten ver glichen sich allerdings mit Öbsthütten, denn zu beiden Seiten find 2 ungehobelt buchene Bretter, das Haupt- und Fußbrett mit Lattennägeln an vier Stollen genagelt, darin der Boden desgleichen von ungehobelten Brettern ist. So haben wir in den Gemachen ein ziemliche Noth durft, Mäus, Ratzen, Wiesel, Wandläuse, Flöh und Läuse gehabt

und 8 in die Breite; und seine Kämmerlein am Saal lassen tünchen und sauber zurichten. Der Kammern sind in der Summa 30. In Mitte des Hauses ist ein hübscher weiter gepflasterter Hof mit einem Schöpf brunnen, doch hat er kein heilsames Wasser. Das Haus ist untenher allenthalben gewölbt> die Gewölb sind Stallungen für die Pferd, aber kein Bahre oder Raufen darin, auch keine unterschiedliche Ständ, wie in unseren Landen bräuchig. Diese Herberg gehört zur nächsten Stiftkirchen Ali-Pascha genannt. Ober der Porten

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Page 2 of 6
Date: 23.05.1894
Physical description: 6
. Das jetzige Kompromiß beruhe auf einem unnatürlichen Bündniß heterogener Parteien. Er spricht fich Namens seiner Freunde auf das Entschiedenste für obligatorische Kammern aus. Abgeordneter v. Kröcher (konservativ) führt aus, die Konservativen hätten die Kompromißanträge unterschrieben, in der Erwartung, daß an den übrigen dort nicht genannten Anträgen Sie hätten fich mit den fakulta tiven Kammern einverstanden erklärt, weil fie obliga torische nicht hätten bekommen können, und würden ge schloffen

überall genügend berückstchtigt. Abgeordneter Dasbach (Zentrum) erklärt, die Rechte habe die Bedenken seiner Partei, daß bei dem von der Kommission vorgeschlagenen Wahlvcrfahren der Großgrundbesitz in den Kammern prävaiiren, der mittlere und kleine Besitz zurückgedrängt würde, in keiner Weise widerlegt. Abgeordneter Frhr v. Erffa (konservativ) hält auch die Kommisfionsbeschlüffe für besser, als die Kompromißanträge, glaubt aber, daß bewähren würden. Abgeordneter Haftungen vorgenommen. wobei

Prozeß eines Notenwechsels zwischen den beiden Kammern nicht ewig wiederholen, es muß den Weg finden, um die Magnaten I letztere sich immerhin gefügiger zu machen, oder bekennen, daß es nicht die v. Tschoppe (freikonservativ) findet den Vorwurf unbe Kraft besitze, dem nationalen Willen gerecht zu werden.! gründet, daß das Kompromiß den kleinen Grundbesitz Dann wird es fich zeigen, ob in Ungarn eine Regierung nicht genügend berücksichtige. Abgeordneter Freiherr fallen kann, die vom Vertrauen

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Page 2 of 16
Date: 22.02.1887
Physical description: 16
müsse, wie diese Kammern sich thatsächlich gestalten. Dies lasse fich aber nach den Bemerkungen zum ersten Entwürfe noch nicht mit Sicherheit beurtheilen. Die Lösung dieser Vorfrage sei umso nothwendiger, als eventuell mit mehreren wichtigen Prin zipien der VersaffungSgesetz^ebung gebrochen werden müßte, und , zwar erstens mit dem Prinzipe der Jnteressen-Vertretung, zwei tens mit betn Prinzipe der Steuerleistung als Bedingung der Wahlberechtigung durch Aufhebung des Zensus für die Wahl

gestehen, daß ich mich ! für die uns vorliegenden Anträge zur Errichtung von Arbeiter- l kammern nicht erwärmen kann. Ich könnte dies nur dann, wenn ! ich überzeugt wäre. daß hiedurch dar Wohl der Arbeiter wirklich l gefördert und der Arbeiterstand selbst diese Einrichtung mit Be- s friedigung begrüßen würde. Diese Ueberzeugung konnte ich bis- her nicht gewinnen. Ich glaube vielmehr und die Arbeiter i scheinen eS großentheilS instinktiv zu fühlen, daß die Kammern nur eine illusorische Vertretung

den letzteren Titel meist nur zum Scheine, denn außer den Ver tretern deS Handelstandes sitzen wohl einige Großindustrielle in der Kammer, aber keine oder fast keine Gewerbetreibenden. Es ist da her natürlich, daß die Gutachten der Kammern immer im Sinne deS Handels und der Großindustrie, selten aber den gewerblichen Bedürfnissen entsprechend abgegeben werden. Das Gewerbe aber hat nicht minder seine berechtigten Interessen als der Handel und die Großindustrie. Es sprachen noch die Abgeordneten Exner

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Page 3 of 4
Date: 05.06.1879
Physical description: 4
tödtete zwei Kaids und sechs Spahis, welche einen Offizier des arabischen Bureaus begleiteten; letzterem gelang die Flucht. Drei Bataillone und zwei Sektionen Artillerie wurden nach dem Orte der That entsendet. Rumänien. — Die Session der neuen Kammern wurde am 3. d. mit einer Thronrede eröffnet. Fürst Karl betonte nach drücklich , daß die rumänische Nation niemals von dem Geiste religiöser Unduldsamkeit beseelt gewesen und im Gegentheil das Opfer ihrer oftmals bis zur Unvorsichtigkeit getriebenen

. „Obwohl wir," heißt es dann weiter, „die Unabhängigkeit schon durch unsere eigenen Kräfte gewonnen, verlangten doch die Groß mächte, daß wir uns den in civilisirten Ländern herrschenden allgemeinen Ideen anpassen, um uns in das Konzert der euro päischen Staaten zuzulassen. Zur Regelung der Detail-Fragen dachten sie nicht daran und konnten auch nicht daran denken, uns den vitalen Interessen des Landes widerstrebende absolute Lösungen aufzuzwingen. Weder die früheren Kammern noch die Regierung

haben irgendwie der Lösung vorgegriffen. Die Frage liegt in ihrer Ganzheit vor. Wir haben die gebieterische Pflicht, sie einer raschen Lösung zuzuführen, sobald diese Mission beendet ist, iverden die Kammern andere, von den Bedürfnissen des Lan des erheischte Gesetze und Reformen auszuarbeiten haben. Die Revisionskammern iverden sich so in gesetzgebende Kammern um wandeln." Am Schluffe weist die Thronrede auf die Aufgaben hin, mit denen sich die Kammer nach der Lösung der Toleranz- Frage zu beschäftigen

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