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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 4
Date: 14.06.1897
Physical description: 4
Aufwand hinsichtlich der sjuldbaren Krida aus. Der Gerichtshof erkennt demnach jj Erster auf zwei Jahre und für Kerscher aus drei Jahre schweren, verschärften Kerkers. Wie sah Josef Speckbacher aus? Wir lesen in der „Frankfurter Zeitung": Im Statthalterei-Archiv zu Innsbruck fand ich toi einiger Zeit zwei interessante Schriftstücke, die sich niit dein kühnen Tiroler Bauernführer Josef Sp eckbach er beschäftigen- Es sind der Steckbrief, den das könig lich bayerische Landgericht Hall 1813

nicht als Rebell und Aufrührer behandelt zu werden. Die Bayern scheinen diesen öster reichischen Offizierscharakter aber nicht anerkannt zu haben, wie aus dem richterlichen Begleitschreiben zu entnehmen ist. Dieses lautet: „Hall, den 23. September 1813. Das königlich baierische Landgericht Hall an das königlich baierische Salzoberamt dahier. Das königlich baierische general Com- missariat hat soeben wegen dem berüchtigten Joseph Speck bacher. von dem es nun legal erhoben ist, daß er kein österreichischer

bei blasirten Salontirolern bald häufiger sein wird, als bei den Bauern selbst, wie ich mich im verfloffenen Jahre dort überzeugte. Wer hat nun Recht: Das Landgericht Hall oder Defregger? Speck bacher war geboren in der Gemeinde Terfens zwischen Innsbruck und Hall. Dort tragen aber die Bauern mehr die Tracht, wie sie der Steckbrief angibt, und thatsächlich erscheinen auch die Männer auf dem Defregger'schen Bilde: Celtgramtttt* Ein Attentat aus den Präsidenten der fran zösischen Republik. Paris, 13. Juni

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Tiroler Stimmen
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Page 1 of 6
Date: 13.11.1909
Physical description: 6
für Deutschland und Oesterreich die Notwendigkeit ein treten, die Entscheidung durch das Schwert — wenn alles andere versagt — zu suchen, bevor noch die Rüstungen der Gegner voll endet und das Einkreisungsgeschäft abgeschlossen ist. C|tnBerß im I«tzrr 1809 und M Zeit der Napoleomschkn Kriege. 1789 — 1816 . Bon Zoses Knittel und Josef Ruepp. (3. Fortsetzung.) Durch obige Organisation wurden die in Außer fern ziemlich vielfachen Gerichte einheitlich geregelt, und zwar bestimmte Punkt VIII: „Das Landgericht

Reutte begreift in sich das landesfürstliche Gericht Vils, dann das den Gerichtsuntertanen verpfändete Landgericht Ernberg und Aschau. Wir werden bedacht fein, diese Pfandschaft baldmöglichst zu lösen. Da indes der Landrichter von Ernberg ohnehin von uns ernannt wird, so ist er den übrigen Landrichtern gleichzustellen und ihm die Gerichtsbarkeit über Vils zugleich zu übertragen. — Den Gerichtsgemeinden find lediglich neben den verpfändeten Urbarsgefällen die Sportelgefchäfte vom Landrichter

." Bezüglich der Rentämter bestimmt Punkt VIII: „Das Rentamt Reutti, welches gleiche Grenzen mit dem Landgericht, hat, zählt folgende Unterämter: die Zollämter Reutti, Ehrwald, Roßschläg, Pinswang, Kniepaß, Vilsrein und Steeg; dann die Weggeld ämter Heiterwang, Roßschläg, Pinswang, Vils, Nes- selwängle und Vilsrein. Das Hauptmautamt in Reutti wird mit dem Rentamts vereinigt und das vorhandene Amtsgebäude dazu verwendet." Das übergeordnete Kreisamt „Oberinntal" war in Imst. Als neu ernannter Aktuar kam

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Tiroler Stimmen
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Page 3 of 8
Date: 29.01.1912
Physical description: 8
! vorgenommene Revision. Die Etatskuratel veranlatzte, ! als' dieser Tatbestand sestgestellt war, die Entlassung j etwelcher Postbediensteten und verhielt den Amtsöor- staiiü Karl Ferdinand v. Pnpetschek sowie den Kon- i trollor znm Ersatz von 1000 Gulden an das Aerar. ! Soviel betrug die Kursdifferenz zwischen den beiden vertauschten Depots'. Zugleich, übersandte die Kuratel die Akten dem Landgericht Innsbruck, damit dieses als Kriminalgericht die Schuldtragenden verurteile. Ehe aber diese Instanz

zur offtzielMn Kenntnis' der Men. gelaiigte, beeilten sich Postvorstand und Kontrollor, die ihnen auferlegten 1000 Gulden zu ersetzen, wozu das ganze in die Sache verwickelte Personal freiwillig zusammensteuerte, indem jeder seine Quote beitrug nach Maßgabe seines! aus der Geld Vertauschung erwachsenen Vorteiles. Das Landgericht, von dieser Taffache in Kenntnis gesetzt, fällte dann ein freisprechendes Urteil aus Grund des! für Tirol damals noch geltenden öster reichischen Strafgesetzes- wonach

die Beschuldigung des Diebstlchls oder "der Veruntreuung erckosch, wenn der Täter den Schäden ersetzt, ehe die Obrigkeit fein Ver schulden erfährt. In München war man ob solcher Auffassung nicht erbaut. Noch 1810 erging von dort ein strenger Verweis an das Landgericht, weil es nur die von der berufenen Gesetzesstelle angeführten Fälle des Diebstahls und der Veruntreuung, nicht aber auch den Fall des Betruges' ins Auge gefaßt habe. So ent gingen die Beamten der kriminellen Bestrafung, aber ihre Disziplinierung

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