des hl. Bernard, dem übrigens Redner das Prädikat „heilig" konsequeni versagte, bis zu den Sternen er hoben. Die gebildete Welt. behauptete Dr. Thaner, sei im Streite der Beiden auf Seite Abälards gestanden, während Bernard nur die „simplices“ zu seinem Anhang rechnen durfte. Beide hätten sich um die Gunst des päpstlichen Hofes bemüht und nicht der Papst, sondern Bernard habe Abälard verurtheilt. Auf zwei Synoden sei zwar die Verurtheilung geschehen, was um so mehr zu verwundern, da Abälard
zu einigen Kardinälen in freundschaftlichen Beziehungen stand und manche seiner Sätze in die Sammlung Gratians anfgenommen wurden. — Unter andern bedauerte dann Redner, daß alte deutsche Rechtsansichten, z. B. die Gottesurtheile (!), die Entscheidungen mit dem Schwerte (also die Duelle) keinen Eingang fanden in die Samm lungen des kanonischen Rechtes, dafür aber seien Spitzfindigkeiten aufgenommen worden. Daß Abälard zwei Jahre vor seinem Tode mit dem hl. Bernard sich versöhnte, seine Irrthümer wider rief
und im Frieden mit der Kirche starb, das wußte der Herr Rektor „weise zu verschweigen." In Abälard und Bernard habe die Leidenschaft des Wiffens und des Glaubens sich bekämpft. Mußte Redner auch den großen Einfluß des hl. Abtes von Clairvaux zugeben, indem er sagte: „Als er (Bernard) über die Alpen zog, kamen ihm Hirten und Bauern von ihren Felsen herab entgegen, und kehrten, nachdem sie seinen Segen empfangen, froh zu ihren Wohnsitzen zurück" — ein Satz, den man wört lich im Kirchen-Lexikon von Wetzer
und Welte, Band II., Art. „Bernardus" finden kann — so wußte er wiederum weise zu verschweigen, daß auch wirklich die Kranken, die man dem heil. Bernard überall entgegenbrachte, von demselben geheilt wurden. Schließlich kamen noch Ausfälle auf das kathol. Eherecht und auf Papst Alexander III., der den hl. Bernard heilig gesprochen, und zu allerletzt wurde ein Witz gemacht: Wohl habe die Kirche Privilegien für ihre Diener eingeführt, so die privilegia canonis, fori, immunitatis etc., aber das privilegium