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Schlern
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Page 36 of 56
Date: 01.08.1968
Physical description: 56
S. 91 Eine flott gemalte Fastnachtsszene: In einer Landschaft mit Fluß und Stadt stehen drei Gestalten: ein rotgekleideter Landsknecht in Pluder hosen mit großem Schwert, ein Mann mit schwarzer Gesichtsmaske und rotem federgeschmücktem Hut und ein alter weißbärtiger Mann in rotem Kleid, schwarzem Mantel und Barett, der eine Laute spielt. S. 94 Gemaltes Wappen, viergeteilt, 1 und 4 goldener Löwe auf schwar zem Grund, 2 und 3 weiße Taube auf rotem Grund, am Helm der steigende goldene Löwe. Oben

schwarzer Hut mit weißem Federbusch und roten Federn (ohne Unterschrift) S. 101 Eingeklebtes farbiges Wappen: Schad von Mittelbiberach (fränkisch) S. 103 Eingeklebtes färbiges Wappen: geviertet, 1 und 4 auf Blau zwei sil berne Spitzen, 2 und 3 gold-schwarz geteilt, im goldenen Feld schwarze Krebsscheren (ohne Unterschrift) S. 105 Eingeklebtes färbiges Wappen: schwarzer Flügel mit goldener Klaue auf rotem Grund, Helmzier Flügel mit Klaue (ohne Unterschrift) S. 107 Eingeklebtes färbiges Wappen

: 1 und 4 drei weiße Schwanenköpfe auf blauem Grund, 2 und 3 weißer Balken auf schwarzem Grund, Helm zier schwarze Büffelhörner mit weißer Binde (ohne Unterschrift) S. 109 Eingeklebtes färbiges Wappen: Mittelschild schwarzes Pferd auf wei ßem Grund, 1 und 4 schwarzer sitzender Biber auf goldenem Grund, 2 und 3 schwarz-blau geschachter Pfahl auf weißem Grund. Zwei Helme, 1 mit weißem Pfahl belegten Flug, 2 der schwarze Biber sitzend (ohne Unterschrift) S. 111 Eingeklebtes gemaltes Wappen: Vintler von Platsch

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Schlern
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Page 57 of 106
Date: 01.03.1957
Physical description: 106
'). Wie viele Siedler der illyrischen und romanischen Epoche die Baiwaren dort angetroffen haben, läßt sich nicht abschätzen, sicherlich waren diese in der Überzahl und haben die erste ren in ihr deutsches Volkstum aufgenom men. Die Stifter Freising und Innichen haben aber die Besiedlung des Sextentales nicht allein durchgeführt, sondern als Grund herren erscheinen hier im 12. und 13. Jh. auch Adelige, die ihre Schwaighöfe erst wieder dem Stifte Innichen übergaben, so 1208 einen nicht genannten Hof

armentaria) be zeichnet wie in allen höheren Seitentälern der Ostalpen, die von Baiern besiedelt waren. Diese Höfe hatten ihren Grund herren hauptsächlich Käse und Schmalz zu zinsen 6 ). — Die Grafen von Görz hat ten laut ihres Urbars von 1300 im Sexten zwei Schwaighöfe für ihr Amt Heun- fels 7 ). Das waren also die Anfänge der grund- herrrlichen Verhältnisse und der Besied lung. Noch wichtiger war die landesherr liche oder territoriale Zugehörigkeit. Die Bischöfe von Freising waren nicht im stande

, in dem Gebiete, das ihnen die Herzoge von Baiern im 8. Jahrhundert am östlichen Rande der Grafschaft Pustertal grundherrlich übergeben haben, ihre Ge richts- und Landesherrschaft aufzurich ten, sondern dieses gelang im 13. Jahr hundert nur den Grafen von Görz auf Grund ihrer Grafschafts- und Vogtei gewalt. In dem Abschnitte des Pustertals, dem das Sextental angehörte, war die Burg Heunfels bei Sillian der Sitz des Landgerichtes und des Urbaramtes der Grafen von Görz, den Bischöfen von Frei sing blieb

nur die Herrschaft über die Hofmark Innichen. Die gefürstete Graf schaft Görz erstreckte sich über das ganze Pustertal von der Mühlbacher- bis zur Lienzerklause und weiter ostwärts durch das Lurn- oder obere Drautal bis gegen Spital; es war dies die vordere Grafschaft Görz zum Unterschied von der inneren am Isonzo. Infolge des Aussterbens dieser Grafen von Görz im Jahre 1500 kamen ihre Gebiete auf Grund der Erbverträge an das Haus Österreich und Kaiser Max I. vereinigte das Pustertal einschließlich Lienz

mit der gefürsteten Grafschaft und dem Lande Tirol. Die um 1500 verfaßte Ordnung des Gerichtes Heunfels betont: „Am Sand Veitstag wird im Sechsten der Herrschaft Görz und ihrem Landesfürsten durch den Fronboten Grund und Boden, Flüss und Wälder, Weg und Steg zu Berg und Tal berufen“, d. h. Vorbehalten. Der Sitz des Pfleg- und Gerichtsamtes wurde seit dem 16. Jahrhundert vom Schlosse

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Page 53 of 64
Date: 01.11.1984
Physical description: 64
das Brunnenwasser wie den Bergbau auf Ratifi kation (Genehmigung) Erzherzog Maximi lians zu Österreich verleihen und zustellen. Quelle: Tiroler Landesarchiv, Kopialbuch Gemeine Missiven 1608, fol. 818’ G. Mutschlechner Ein Grundstück in Kaltem gegen Tramin hin Erzherzog Maximilian hatte dem Rat, Mundschenk und Jägermeister in Tirol, Chri stof Haidenreich von Pidenegg, am 12. Okto ber 1606 durch einen ausgefertigten und die sem zugestellten Schein ein Stück Grund in Kaltem „gegen Tramin werts“, das 5 Jauchar

te 1 ) groß war, bewilligt. Das Grundstück grenzte im Osten an die gemeine Landstraße, im Süden an den Grund und Boden der Ge meinde Kaltem, gegen Westen an einen Nachbarweg und im Norden an die Landstra ße. Diesen Grund durfte Haidenreich roden, darauf Räslen 2 ) anlegen, innehaben, zaffen, bauen, gebrauchen, nutzen und genießen. Kraft eines anderen durch den Erzherzog aufgerichteten Scheines vom 26. Mai 1607 wurden die auf dem Grund gelegenen 5 Pfund Berner Grundzins, die Haidenreich jährlich

in das Pflegamt Kaltem zu zinsen schuldig war, samt dem Zehent „frei ge schenkt" und nachgesehen. Haidenreich hat te um die weitere Bewilligung gebeten, den Grund dem Nikolaus von Zill, der Pflegsver walter von Kaltem war, zu verkaufen. Für den Auf- und Abzug 3 ) wurde ein Pfund Pfef fer in das landesfürstliche Pflegamt Kaltem gegeben. Erzherzog Maximilian bewilligte am 31. Jänner 1608, daß Haidenreich den Grund dem Nikolaus von Zill verkaufen durfte. Quelle: Tiroler Landesarchiv, Kopialbuch Bekennen 1608

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Page 52 of 76
Date: 01.01.2004
Physical description: 76
Kultur Kunstgeschichte Anschrift: Dr, Lois Craffonara, Alpinistr. 14A, 39031 Bruneck der sanfteren Licht- und Farbführung Pussjägers entspricht. Ließ ein mit „USSi.“ signiertes Bild aus dem Jahre 1703, noch dazu in einer Buchensteiner Kapelle, erwartungs gemäß eher an den Buchensteiner Za- nusi denken als an seinen älteren Mera- ner Zeitgenossen, müssen wir das Werk auf Grund der unverwechselbaren Per sonentypen, der sanfteren Lichtführung und abgeschwächten Koloristik dem Maler Mathias

Pussjäger zuschreiben. Zu den von Josef Ringler angeführten unbekannten Signaturen unseres Künst lers“ müssen wir nun auch obige Abkür zung hinzufügen. Wenn unser Buchensteiner Gemälde tatsächlich ein EX-VOTO-Bild ist, wie ich auf Grund der zwei letzten Buchstaben TO eines von einem darüber liegenden Buch teilweise verdeckten Textes vermute (s. oben!), stellt sich die Frage nach dem Grund einer solchen Weihegabe, und zweitens nach dem Warum und dem Zeitpunkt der Überbringung nach Renäc

, die in einem Abstand von ei nem bis zwei Jahren 40 auf die Welt ge kommen waren. Danach blieb der Kin dersegen im Hause Pussjäger aus, obwohl die Mutter erst 40 Jahre alt war und Familien mit noch mehr Kindern damals hierzulande durchaus keine Sel tenheit waren. Es erscheint mir also nicht so abwegig, etwa in einer glücklich überstandenen schweren Entbindung ei nen Grund für ein Votivbild anzuneh men, zumal ja die Hl. Anna, die die Bildfläche größenmäßig eindeutig be herrscht, bekanntlich die Schutzpatro nin

dung zwischen dem Votivbild und ei ner mit Komplikationen verbundenen Entbindung wäre durchaus denkbar. Wenn sich also im Spital von Meran ein - später verschollenes - Pussjäger- Bild mit genau unserem Thema be fand, wäre es auf Grund obiger Überle gungen durchaus denkbar, dass es sich bei dem Buchensteiner Gemälde um dasselbe Werk handelt. Dass Anton Roschmann die versteckte Datierung und gut getarnte Signatur nicht be merkte oder nicht deuten konnte, ist nicht zu verwundern. Roschmann konnte

aber zu seiner Zeit den Namen des Malers von noch lebenden direk ten Zeugen erfahren - Pussjäger war ja erst wenige Jahre vorher gestorben - oder auf Grund der in Meran und ihm persönlich sicher bekannten Stilmerk male das Werk dem Meister zuschrei ben. 46 4 = CD ZE DER SCHLERN 50

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Page 155 of 668
Date: 01.03.1986
Physical description: 668
nicht geeignete Wiesen sollen auch nicht gedüngt werden. Mit gutem Willen läßt sich hier ohne weiteres eine Trennung vornehmen. Man darf aber nicht von außen Vorschriften machen, ohne mit den Betroffenen zu reden. el Die Ausbildung der Jungbauern Ein weiterer Schwerpunkt war und ist heute noch die Aus-und Weiterbildung. In der Landwirtschaft ist es schwierig einen Hof zeitgemäß zu führen. Aus diesem Grund war die Landesregierung sehr früh bemüht, die landwirtschaftlichen Schu len zu schaffen. Heute sind fast

so viel Plätze, daß jeder Jungbauer eine Landwirt schaftsschule besuchen kann. Dieser kann sich die fachlichen Voraussetzungen aneignen, um später den Betrieb zu führen. Auch für die Mädchen bieten sieben Haushaltungsschulen Platz. Den Mädchen wird kostenlos die Möglichkeit geboten, sich auf dem Gebiet der Hauswirtschaft weiterzubilden. f) Die Anbaufläche wird kleiner Im letzten Jahrzehnt wurde die Verteidigung von Grund und Boden immer schwieriger. Durch die gesamte

Wirtschaftsentwicklung ist das wertvollste Kapital des Bauern immer weniger geworden. Bei Erstellung der Bauleitpläne wurde oft unverantwortlich Grund und Boden ausgewiesen. Dieser wurde der Landwirt schaft entzogen und manchmal auch zu Spekulationen verwendet. Südtirol hat eine Fläche von 740.000 Hektar. Obwohl das Land groß ist, liegen nur 6,7 Prozent der Fläche in der Ebene. Der Großteil ist flachgeneigt oder steil. Der Rest ist sehr hochgelegen. Besonders gefährdet sind die meist ebenen Flächen rings um die Dörfer. Diese wertvollen

Flächen wurden oftmals ohne Rücksicht der Landwirt schaft entzogen. In diesem Zusammenhang ist die folgende Statistik interessant und vielsagend. Bis zum Jahre 1850 sind in Südtirol 1000 Hektar land- und forstwirtschaftlicher Grund verbaut worden. Zwischen 1850 und 1950 sind 2000 Hektar verbaut worden; also in 100 Jahren zweimal soviel wie vorher in Jahrtausenden. Aber zwischen den Jahren 1950 und 1970 waren es 4000 Hektar. Von 1970 bis 1979 waren es noch einmal 4000 Hektar. Die Landwirtschaft

hat endlich erkannt, daß viele wertvolle Gründe den Bauern verlorengingen. Bei der gesamten Planung muß in Zukunft mehr Rücksicht genommen werden. Grund und Boden sollen der Landwirtschaft erhal ten bleiben, denn so geht es nicht mehr weiter. Man will nicht Betriebe ohne einen Quadratmeter Grund, wie sie von der EG teilweise gefördert werden. Das Ziel bleibt weiterhin der Familienbetrieb, wo die Flächen selbst bearbeitet werden. g) Die Überproduktion In der EG ist die Überproduktion eines der größten

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Page 3 of 58
Date: 01.09.1948
Physical description: 58
drückender als der feste Zins. Die Hälfte der Trauben oder des Praschiets, die der Grund herr durch seinen Verwalter oder Probst ab- hoien lieb, nannte man den „Vorwein“ und den Teil des Weingartens, von dem dieser genommen wurde, den „Vorgarten“. Dieses Baurecht auf halben Wein ist für das Etsch land durch Urkunden und Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts oftmals nachzuweisen, aber schon in einem Weistum der Gemeinde Sa- lurn von 1403 wird dies als eine Bedrückung der armen Bauleute erklärt und dafür

aus in unsere Gegend gelangt ist. Der Zehenten, der neben dem Grund- ') Stolz, a. a. O. Bd. 3/2, S. 21 und 68. Nähe res über die Rechtsverhältnisse zwischen Grundherren und Bauern in meinem Buche „Rechtsgeschichte des Bauernstandes in Tirol“, das demnächst im Verlage Ferrari-Auer in Bozen erscheinen wird. 5 ) Egger, Geschichte Tirols Bd. 3, S. 67. “) Wopfner, Geschichte der bäuerlichen Erbleihe in Tirol, S. 35 fl. — Zingerle, Urbar der Grafschaft Tirol von 1286, S. 116, 124, 131 ff. — Stolz

, a. a. O. Bd. 2, S. 270; Bd. 3/2, S. 8 und 28. zins als eine ursprünglich kirohenrechtliche Abgabe auch vom Wein eingehoben wurde und meistens den zehnten Teil des wirklichen Ertrages gebildet hat, kam also zum Grund zins noch hinzu und außerdem die Grund steuer an den Landesfürsten und an die Landschaft und die Umlagen an die Gemein de — so waren also die Weinbauern bei ihrer mühsamen Arbeit stark genug belastet. Es war daher eine sehr merkbare Er leichterung, daß im Jahre 1849 auf Grund eines Gesetzes

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Page 7 of 82
Date: 01.06.1978
Physical description: 82
des Italienertums waren Rovere della Luna an der Sprach grenze (Aichholz) und zum größten Teil Pfatten (vgl. Exkurs 2). Tolomei tat, als ob mit diesen 2 Dörfern schon ganz Südtirol erobert wäre; natürlich waren sie nur ein ganz kleiner Bruchteil des Landes. Es war in der genannten Gegend ein Kampf um die Höfe und Grundstücke. Die deutschen Schutzvereine gaben Darlehen, um bedrohten Grund für einen deutschen Bauern zu erhalten, oder sie kauften den Grund an und verpachteten ihn an den deutschen Bauern

. Der italienische Signore kaufte bisher deutschen Grund an und wurde in bisher deutschem Gebiet Grund- oder Großgrundbesitzer. Er bot mehr Geld an, als ein deutscher Bewerber zahlen konnte oder wollte. Der Signore brachte die höheren Auslagen wieder herein, indem er seinen agrarischen Coloni oder Taglöhnern um so geringere Löhne gab, die sie annehmen mußten. Dies war vor 1914 bei einem ziemlichen Fehlen der Sozialgesetzgebung möglich. Die italie nischen Coloni und Taglöhner blieben entweder an Ort und Stelle

oder sie zogen so bald als möglich wieder ab und machten anderen Volks- und Berufsgenossen den Platz frei, die sich vorderhand mit den Löhnen begnügen mußten. So war die soziale Aussaugung von italienischen Angehörigen der untersten agrarischen Klasse doch wieder eine Stufe für die Ausbreitung des italienischen Grundbe sitzes. Wie erwähnt, eine soziale Rücksicht des italienischen Grundbesitzers auf den gleichnationalen Arbeiter gab es meistens nicht. Deutsche kauften Grund im Trentino (Burg Pergine-Persen

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Page 82 of 112
Date: 01.11.1954
Physical description: 112
übertragen würde; b) insofern, daß vorerst nur der Geldwert des Weideäquivalentes ausgesprochen und die Zuteilung von Grund und Boden in natura auf eine zweite Verhandlung, wie Spruch und Exekution getrennt sind, ver wiesen wurde. Die Landesstelle erachtet diese Trennung als notwendig und wohl tätig. Solange das Maß des Äquivalents schwankend ist, ist es die Anweisung von Grund und Boden ebenfalls. Die Arbeit einer von der Landesstelle allenfalls ab- geordneten Kommission ist ebenso über flüssig

. Unter dem 10. Oktober 1822 fällte die hohe Hofstelle folgende Entscheidung: Das Gubernium hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 1822 die kreisamtliche Entschei dung vom 1. Juni 1820 aufgehoben und die Entschädigung zu Gunsten der Ge meinden Ritten und Wangen wegen Ent- ganges der Weide auf 18406 Gulden und 15 Kreuzer festgesetzt, und zwar 11503 Gul den 54 3/8 Kreuzer aus der Villanderer Alpe und 6902 Gulden 20 5/8 Kreuzer aus der Barbianer Alpe, es hat jedoch die Zu teilung von Grund und Boden in natura entsprechend

, über die wirkliche Grund zuteilung sein Erkenntnis schöpfe. Zu dem Ende hat das Gubernium durch die näm lichen Schätzmänner, die den Geldwert der Weidenutzung beteuerten, erkennen zu lassen, welche Grundteile als Äquiva lent für den in Geld ausgesprochenen Weidenutzen auszuscheiden sind und wie die Grenzen zu ziehen wären, damit alle beteiligten Gemeinden den ihnen zum ausschließlichen Eigentum verbleibenden Grund und Boden auf das beste benützen können. Bei der Ausscheidung soll auch erhoben

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Schlern
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Page 41 of 62
Date: 01.10.1972
Physical description: 62
das alte Grieser Wappen, blauer Grund mit Halbmond und Stern. Auf dem dem Büchlein beigelegten Plan aber befindet sich das Wappen Silber — Rot — Silber und im roten Band Halbmond und Stern in Silber. Auf meine Befragung älterer Leute von Gries wurde mir meist das blau-goldene Wappen genannt, während ihnen das weiß - rot - weiße unbekannt war, ja als falsch bezeichnet wurde. Fischnaller hat aber wohl irrtümlicherweise das letztere Wappenbild übernommen. Auch im Landesarchiv in Innsbruck

sonst nirgends mehr auf. Leider ist dieses „Phantasiewappen“ auf Grund der Abbildung bei Fisch naller in den letzten Jahren doch auf gegriffen worden. Es befindet sich im gemalten Wappenfries am Kanonikus-Gamper-Schülerheim in Gries (eröffnet 1959). Ferner hat es Eingang gefunden in Widmosers Werk „Tirol von A—Z“ (1970), im Band „Bozen“ der Südtiroler Landeskunde (1971) und in der vom Landesverband für Heimatpflege herausgegebenen Fleißbildchenserie. Man sollte jedenfalls trachten, bei Neuauflagen

dieser Bücher und auch sonst dieses „Phantasiewappen“ auszumerzen und durch das alte noch gebräuch liche richtigzustellen. Nun noch einige Worte zur Begründung dieser Wappen. Der goldene sechs zackige Stern auf blauem Grund, dem als sechster Zacken links ein abnehmen der Mond angefügt ist, ist das Wappen der Eppaner (Burglechner). Heute führt es die Gemeinde Eppan als ihr behördlich bestätigtes Gemeindewappen. Des weiteren kommen Variationen vor. So führt Tramin in Blau über dem sechs zackigen, goldenen

Stern den Halbmond gestürzt. Seit Ende des 16. Jahrhun derts wird Tramin „Markt“ genannt und dürfte in Erinnerung daran, daß die Eppaner dort Lehensbesitzungen hatten, diese Wappensymbole gewählt haben. Von den Eppanern hat Ulrich 1145 das Kloster St. Michael a. d. Etsch gegrün det. Dadurch sind die eppanischen Wappensymbole dorthin gekommen und heute noch in der Kirche zu sehen. Jedoch kam es auch hier zu Abänderungen und so ist das heutige Gemeindewappen: Zweigeteilt, rechts auf schwarzem Grund

der silberne Halbmond, links auf blauem Grund, aus der Teilung hervor brechend, ein halber sechszackiger Stern in Gold (genehmigt durch kgl. Dekret vom 27. Mai 1929). Der Bruder Ulrichs, Arnold, der sich nach seinem Wohn sitz „von Greifenstein“ nannte, hat 1163 das Kloster in der Au bei Gries gegrün det. Dieses ist 1405 durch Überschwemmung unbenützbar und 1541 vollkommen zerstört worden. Den Augustiner Chorherren wurde die Burg Gries zugewie sen. Neben anderer Seelsorgstätigkeit (Afing, Jenesien, Glaning

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Page 12 of 64
Date: 01.12.1999
Physical description: 64
benkörper und der Initialrahmen liegen schließlich zum Betrachter am nächsten und werfen ihre Schatten auf den Grund (z. B. f 3r, Weihnachtsinitiale) (Abb. 7, Farbbild). Das Variieren mit der Tiefenräumlichkeit bedingt stellenweise, daß das Bild sich optisch zum Betrachter hin entwickelt, also nicht „hinter“ dem Be schreibergrund liegt, wie auf f 43r das Initialbild mit einem Affen zeigt (Abb. 8): Der blaue Grund, vor dem sich die Initiale mit dem Affen befindet, ist in einer Ebene

mit der Buchseite gedacht. Affe und Buchstabe werfen ihren Schatten auf den blauen Grund. Am nächsten zum Betrachter liegt der Rahmen, der die Buch stabenabläufe überschneidet. Diese ragen schattenlos hinter dem Rahmen auf den Blattgrund. Nur die Teile des Buchstabens innerhalb des Rahmens werfen Schat ten auf den blauen Grund. Dieses Beispiel verdeutlicht, was auch an anderen Stellen im Missale gilt: Die unterschiedlichen Dimensionen der Darstellungsebe nen werden miteinander verbunden. Fol 43r veranschaulicht

darüber hinaus die Verknüpfung von Schrift und Randdekor: Die Ranken entspringen hinter dem Rahmen des Initialfeldes. Sie setzen an einem Buckelmotiv an, das am Buchsta benschaft angrenzt. Dieses Buckelobjekt liegt in seiner optischen Erscheinung, gleich der Initiale, vor dem blauen Grund und ragt sodann, wie die Buchstaben abläufe, auf den leeren Beschreibergrund. Das heißt, dieselben Ausstattungsele mente existieren sowohl im illusionistischen Raum als auch auf der realen Ebene der Buchseite

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Page 62 of 63
Date: 01.07.1957
Physical description: 63
Reihe bildet den Abschluß der Jax-Fest- gabe und enthält Beiträge zur Tiroler Geschichte. L. Franz errechnet auf Grund von Gräberzahl und Münzen die Sied lungsdauer von Pfatten I auf rund 500 Jahre, jene von Pfatten II auf rund 100 Jahre bei einem jeweiligen Einwohnerstand von nur ganz wenigen Familien (6. Jahrhundert v. Chr. bis 1. Jahrhundert n. Chr.). N. Grass, der verdienstvolle Herausgeber von Selbstdar stellungen österreichischer Geschichtswis senschaftler der Gegenwart, behandelt hier Leben

und Werk des Tiroler Historikers Ig naz Philipp Dengel (1872—1947) aus Elbigen- alp im oberen Lechtal, des Nachfolgers von L. Pastor in Innsbruck und Rom. H. Kra mer entwirft ein Lebensbild des Fürst bischofs Dr. Cölestin Endrici von Trient (reg. 1904—1940) und sucht dessen umstrit tener Tätigkeit auf Grund neuer Akten ge recht zu werden. H. L e n t z e bespricht Her renpfründen im mittelalterlichen Wüten, d. s. Begebungen von Laien unter den Schutz des Klosters gegen Verpflegung und Wohnung

auf Lebensdauer innerhalb des Klosterberei ches; die Zusicherung erfolgte auf Grund eines Verpfründungsvertrages. H. Paschin- ger untersucht die Frage der Höhenflucht an Beispielen aus den österreichischen Al pen, u. zw. aus dem obersten Inntal, ötztal, oberen Möll- und Gailtal, Bezirk Knittelfeld. Interessant ist die hemmende Einwirkung des Fremdenverkehrs auf die Höhenflucht. W. Senn geht den Volksliedern in Tirol bis zum 17. Jahrhundert nach. Die älteste Nachricht über Musik in Tirol überliefern die Acta

Sanctorum der Nonsberger Märtyrer zum 29. Mai 397. An den damaligen Ambar- valien in Metho sind u. a. schon Ansätze des Jodeins bei der heidnischen Bevölkerung feststellbar. Unter den frühesten Nachweisen von Volksliedern in Tirol begegnen wir dem „Runkelsteiner Mailied“, der Strophe eines Tanzliedes aus dem Anfang des 16. Jh. E. Troger erfaßt die Bevölkerung der Diö zese Brixen in der Mitte des 18. Jahrhunderts auf Grund der Abschrift einer Seelen beschreibung von 1749 in der Dipauliana

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Page 40 of 46
Date: 01.01.1938
Physical description: 46
von Ladinien. (— Schlern-Schriften. Hrsg, von R. v. Klebelsbera. Nr. 36.) Innsbruck. 1937, Universitäts-Verlag Wagner. 8°, XVI, 292 S. u. eine Übersichtskarte. Preis L. 136.—. Die Ortsnamen sind für die ältere Siedlungs geschichte eine Quelle ersten Ranges. Möglichst voll ständige Namensammlungen auf urkundlicher Grund lage für bestimmte Gebiete sind daher der Forschung besonders willkommen. Zum richtigen Namen sammeln braucht es nicht nur das Wissen um die Quellen, die dafür in Frage kommen

. Allgemein-Geschichtliches, kirchliche. Gemeinde- und Gerichtsverhältnisse (mit Pfarrer- und Richterliften) sowie Übersichten über die Verteilung des Grund besitzes in der betreffenden Gemeinde vorausgeschickt. Diese einleitenden Bemerkungen beschränken sich durchaus nicht auf Angaben, die aus der Literatur erreichbar waren, sondern bringen manches Neue zur Ortsgeschicht«; besonders giit dies hinsichtlich Buchensteins (einschließlich des Bergwerkes Furstl am Monte Pore bei Colle S. Lucia

die Verfasserin mit Recht nicht eingelassen: sie steht dem Sprachwissenschaftler zu (vgl. jetzt A. Crepaz, Die Orts- und Flurnamen von Livinal- longo, Beihefte zum Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst. Nr. 2,1937). Ein Register von 85 Seiten schließt den Band. Die Benützung wird ferner durch eine Übersichtskarte der Ortsnamen sehr erleichtert, welche für das Eadertal auf Grund des Erundsteuer- katasters von 1780. für Buchenstein aus Grund des Brixner bifchöfl. Urbars von 1566 gezeichnet ist. Fr. Hüter.

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Page 45 of 262
Date: 01.10.2009
Physical description: 262
höbe. Ich jedenfalls habe mich umsonst angestrengt, den wahren Grund für diese Aktion zu Ünden " Wollten die Marcelline etwa ein allgemeines Interesse schützen, fragte sich Dr. Rfe. Die Frage — meinte er — könne nur negativ beantwor tet worden, denn man könne nicht gut an nehmen. daß die Marcelline im Jahre 1958 plötzlich Gewissensbisse bekommen, nachdem der Bebauungsplan schon über 20 Jahre hin durch fortwährend vorletzt worden war. Dle< laßt .Ich um so weniger annehmen, als es • h im vorliegenden

Falle um den Bau eines Hau cs sozialen Charakters handelt. Abg. l)r. RI* gab sodann bekannt, daß er ml Dr. Lun im Stadtrat gegen den Rekurs n den Staatsrat gestimmt haben, da «io die- » .lucht von verwaliungsrechtUehen Grund- aire-a inspiriert und vollkommen unange- na lu hielten. Für Ihn habe übrigens die ?a$ 0 , ob der 1 ^ndesausschuö zuständig go- oren sei, das Dekret des Bürgermeisters au •umUicmi, vollkommen zweitrangigen Chu- ,‘ktcr. Er mi Jedenfalls der Ansicht, daß »kr f and«rasausachuß

nngefochten habe. Jen« Beschluß sei ausgezeichnet begründet gewe sen. Vor allem wurde darin der Standpunkt vertreten, daß der Landesaussehuß auf Grund der Artikel II und 13 des AutonomieaUitutes mehr geändert werden: man werdo die AFRA auf keinen Fall mehr dazu zwingen können, den Bau elnzustellen oder gar bis auf zwei Stockwerke abzubrechen; andererseits brau che jedoch auch die Gemeinde keinerlei Angst r.u hoben, daß sic tm Falle des Unterliegen» für den Schadenersatz aufkommen müßte. Er (Boscarolli

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Page 33 of 83
Date: 01.01.1964
Physical description: 83
: 1. Das Tal Schlinig gehörte der könig lichen Majestät mit Grund und Boden zu. 2. Das Tal Schlinig ist dem Gericht Glurns und Mals inkorporiert. 3. Das Gericht Glurns und Mals ist dem Herrn Trapp verpfändet und sein Pfandschilling. 4. Somit ist genanntes Tal als ein inkor porierter Teil des Gerichtes dem Herrn Trapp auch verpfändet. 5. Kraft solcher Verpfändung hat nie mand im Gericht als der Pfandherr über Grund und Boden zu richten. 6. Daher gehören auch alle Buß- und Straffälle

- tausent drey Man.“ Der Abt weist auch darauf hin, daß Kundschaften, Akten, Pro zesse, Appellationen, Richter und Ge schworene klar erweisen, daß das Gottes haus „in ruebiger possession“ über sein Eigentum, über Grund- und Lehengüter, auch wo dieselben im Land (in anderen Gerichtsbezirken) gelegen wären, zu rich ten, zu urteilen oder in anderweg zu han deln das Recht habe — Malefizsachen aus genommen, welche vor das Herrschafts gericht gehörten. Unter „Malefizsachen“ verstehen

) zu Gericht gesessen. Später wohnte der Klosterrichter auf dem Pleiffhof in Burgeis (jetzt Pfarrhaus) und waltete dort seines Amtes. Die Gemeindeordnung von Schlinig aus dem Jahre 1532, „erfunden und von altem Herkommen“, ist jedenfalls ein unwider- sprechlicher Beweis für das uralte Recht des Stiftes Marienberg als Grund- und Gerichtsherrn. Sonderbar ist, daß in den Schriften zu obigem Jurisdiktionsstreit auch von der Beraubung des Klosters und der Ent hauptung des Abtes Hermann im Tale Schlinig

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Page 48 of 118
Date: 01.09.1961
Physical description: 118
allerh. Belehrung vom 15. Jänner 1787 über die Klassifizierung der Zehentfor derungen im Konkursfalle zu republizie- ren. Zu 6) dürfte vor allem an die prov. Landgerichte zu Zell, Hopfgarten und Lienz der Auftrag zu erlassen sein, über das dortige Zehentwesen einen erschöp fenden Bericht zu erstatten; wornach sich dann das an allerhöchsten Ort abzugehen de Gutachten zu richten hätte. Durch die auf Grund der allerh. Ent schließung vom 15. August 1849 erlassene Vdg. der Min. des Inn

. vom 17. August 1849 R. G. Bl. Nr. 458 über den Vollzug der in den Patenten vom 7. September 1848 und vom 4. März 1849 angeordneten Aufhebung und Ablösung von Grund lasten wurden auch in Tirol und Vorarl berg die Grundlasten somit auch der Ze hent aufgehoben. Die Aufhebung des Ze hents hatte eine lebhafte Zeitungspolemik im Gefolge. Von geistlicher Seite wurde sie vielfach als Ungerechtigkeit empfun den. Von weltlicher Seite wurde dies ver neint. Ich verweise hier auf die Aufsätze in der „Innsbrucker Zeitung

der Geistlichkeit zu, allein sie bildeten noch keine Einnahme. Das Gesetz, das heidnischen Priesterkollegien den Erwerb von Grund und Boden ver bot, galt stillschweigend auch für die christliche Geistlichkeit. Als Einnahme lag daher ein Gefälle, das auf Grund und Boden radiziert und schon seit Moses im jüdischen Reich eingeführt war, am näch sten, dies war der Zehent. So sehr die heiligen Väter Chrisostomus, Hieronymus, Origenes, ja selbst Augustin den Zehent betrieben, gleichwohl bestand er nicht gesetzlich

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Page 36 of 76
Date: 01.12.1980
Physical description: 76
(geb. 1843), Josef, später von Beruf Schlosser (geb. 1846), Ulrich (geb. 1848), Veit (geb. 1851) haben heute noch ihre Nachkommen in Südtirol (Schlinig/Me- ran), in der Schweiz und in Österreich (Vorarlberg). In den Jahren 1853—1854 war Joseph Kößler, „Churer II“, Gemeindevor- stand von Stilfs und hat als solcher gemäß k. k. Entschließungen v. 6. 2. bzw. 6.11.1847 von der k. k. Waldzuweisungskommission auf Grund der im k. k. Landgericht Glurns gepflogenen Verhandlungen am 24. April 1854

die Eigen tumszuweisungen der Gemeindewaldungen der Gemeinde Stilfs erhalten /44/. Joseph Kößler jun. verstarb am 18. April 1858 in Stilfs /45/. Seine Tochter Barbara wanderte mit ihrem Stiefbruder Joseph auf Grund der damals herr schenden Armutsverhältnisse von Stilfs ab. Barbara wanderte nach Amerika (USA) aus. Joseph Kößler, Schlosser, hingegen machte viele abenteuerliche Reisen in aller Herren Länder und kehrte nach vielen Jahren in sein Heimat dorf Stilfs zurück. Auf Grund seiner vielen Abenteuer

hielt er die Stilfser viel fach zum Narren. Den alten Stilfsern ist heute noch der Schlosser ein Begriff, nämlich als ein „Urviech“ und „Witzvogel“ /46/. Von Veit Kößler, einem jüngeren Bruder des Schlossers, Großvater des heutigen Priors des Klosters Marienberg, P. Martin Angerer aus Schlinig, weiß man auf Grund mündlicher Überlieferungen folgendes zu berichten: Veit Köß ler kam bereits mit 10 Jahren von Stilfs weg, nachdem im Jahre 1862 (21.1.) das Dorf Stilfs abgebrannt war und daraufhin

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Page 50 of 86
Date: 01.05.1964
Physical description: 86
(Bp. 1), g. H. Im alten Bittbuch trägt das Siechen- häusl (s. o.) Haus Nr. 1, ihm folgt das Schul meisterhäusl mit Haus Nr. 2. — Trb. 34, 389: „Eine kleine Feuerbehausung, das Schneider auch Schulmeisterhäusl, ein Neubau; lut- eigen und bürdenfrei“ ls ). — Dem Na- '*) U r b a r i u m ... (s. o.). I3 ) Wie anderswo, so waren vor 1848 in Tai sten nur wenige Bauern volle Eigentümer ihres Besitzes. Sie hatten einen Grund herrn über sich, dem sie einen Grundzins in Naturalgaben, den sogenannten Zehent, alljährlich

z. B. um Georgi oder um Mi- cheli leisten mußten. Dieser Grundzins lastete unablösbar auf dem betreffenden Grundstück oder Hof. Die Folge davon war, daß diese Servitute oder Dienstlei stungen den Verkaufswert dieser Güter herabsetzten und überhaupt ein Hinder nis für den freien Verkauf derselben dar stellten. In den Transportobüchern sind die Grund herren bei den einzelnen Besitzungen im mer angegeben. Als Grundherren Anden wir vor allem alte adelige Familien (z. B. Baron Sternbach in Bruneck), Kirchen

, geistliche Institute und Körperschaften, z. B. Kloster Neustift, Pfarrwidum Taisten usw. (Adels-Summar für Taisten, Staats archiv Bozen, siehe Taisten 35 B). Falls nun ein Besitzer über einen Hof oder ein Grund stück das volle Eigentumsrecht besaß, so lesen wir wie in unserem Fall „1 u t e i g e n (zehentfrei) und bürdenfrei“. Um 1848 beschloß die österreichische Re gierung durch die Grundentlastung oder Grundablösung die Befreiung von diesen Servituten, „die jährlich zu entrichtenden Zinse, Abgaben

oder Zehente wurden ein geschätzt und kapitalisiert, d. h. als Zins von einem entsprechenden Kapital erklärt, das genau festgelegt wurde. Dieses konnte dann jederzeit zurückgezahlt werden. Da mit waren die Grundlasten (Servitute) ge tilgt“ (A. Sparber, Abriß der Pfarrei und des Dekanates Stilfes, Im Selbstverlag 1945, 135). Für Taisten machte dieses Ka pital laut Adels-Summar 10.386 Gulden 30 2/4 Kreuzer aus. Wie aus den Grund entlastungsprotokollen des Steueramtes Welsberg ersichtlich ist, fand

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Page 17 of 36
Date: 01.03.1922
Physical description: 36
tabula Theodosii erwähnt wird, auf dem Nordgelände des Sterzinger Beckens, im Zentrum desselben, ungefähr dort, wo jetzt das Dorf Thuins steht, sich befand. Der Grund des Übersetzens des Tales wäre bartu zu suchen, daß man so den kürzesten direkten Anschluß der Straße an Vipitenum Herstellen wollte und auch nur so Herstellen konnte. In Vipitenum hätte mail dann auch die Vereinigung mit der über den Jausen herführenden Römerstraße, welche ohne Zweifel das Nordgelände durchlief, hergestellt

. Man höre mit Nachsicht die Gründe, welche mich zur Annahme bewegen, Vipitenum ans dem Nordgelände, und zwar eher in der Nähe von Thuins als in jener von Tschöfs (manche entscheiden sich mehr für Tschöfs), bezw. im Nordgelände zu suchen. Erster Grund: Die Anlage der Mansion hatte gewiß vor allem militärischen Zweck. Nun hat Thuins und die nächste Umgebung eine solche Lage, daß sie den ganzen Talkessel beherrscht und als militärischer Stützpunkt besonders geeignet erscheint. In der Schenkungsurkunde

des Qnartinns v. I. 828 (Tinkhauser I S. 689 und 659) wird das damals noch sichtbare Vipitenum als „Burg" (Castellum) mit um dieselbe herumliegendem Weiler bezeichnet (in castello et in ipso vico). Burgen baut man nur auf Höhen und nicht auf einer ebenen Fläche im Tale. Somit ist Vipitenum oben zu suchen. Eineil weiteren Grund bildet der am Fuße des Geländes von Thuins aufgefundene Grabstein. ^ ^ Postumia Victorina sibi et Ti. Claudio Raeticino Genero e Piissimo. Derselbe ist in der Maner der Pfarrkirche

außerhalb der Ortschaft bei- setzteir und mnn doch annehmen muß, daß sie die Leicheu nicht den Berg hinauf, sondern in das Tal herabgetragen haben. Umgekehrt, wäre die Mansion im Tale gestanden, so hätte man eher eine An höhe für die Bestattung ausgewählt. Ein für mich entscheidender Grund war der, daß ich ans dem Wege von Thuins herab zur Pfarrkirche von Sterzing im Gelände eine etwas ausgedehnte Stelle fand, wo der Schritt ganz hohl klingt, so daß man annehmen muß, es sei darunter ein hohler Raum. Sei

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