- Ungarn und dem deutschen Reiche, 2. den Handelsvertrag zwischen Oesterreich- Ungarn und Italien, 3. den Handelsvertrag zwischen Oesterreich- Ungarn und Belgien, 4. die Viehseuchen-Convention zwischen Oester reich-Ungarn und dem deutschen Reiche, 5. die Convention, betreffend den Marken- und Musterschutz zwischen Oesterreich - Ungarn und dem deutschen Reiche. Der Handelsvertrag mit der Schweiz, des sen Schlußredaction heute vollendet wurde und welcher morgen unterzeichnet
werden soll, wird voraussichtlich am Mittwoch den 9, d. dem Ab geordnetenhaus^'mit den umfangreichen Moti- ven zu sämmtlichen neuen Handelsverträgen zugehen. Sämmtliche neuen Verträge sind auf die Dauer von zwölf Jahren abgeschlossen, lausen daher bis 31. Dezember 1903. , An Umfang und Wichtigkeit steht der österrei chisch-deutsche Handelsvertrag voran. Es sind zahlreiche Zollpositionen, welche für den öster reichisch-deutschen Verkehr von Bedeutung sind, bei denen Zollermäßigungen vereinbart wurden; außerdem
, andere nicht be nannte Getreide-Arten und Raps gebunden. Der Zoll für Mühlenfabrikate wird von 10.50 auf 7.30 Mark herabgesetzt. Ferner wird der Zoll für Ochsen von 30 auf 25.50 Mark, für Jungvieh und Schweine von 6 aus 5 Mark ermäßigt. Weitere 'für uns werthvolle Ermäßig ungen im deutschen Einfuhrtarife betreffen: Wein und Most, Butter, geschlachtetes Fleisch, Geflügel, Eier, Papier, Glas, Hopfen und Hopfenmehl, Meerschaum, Bernstein- und Perlmutter- und Schildplattwaaren, Bau- und anderes Holz, feine Lederwaaren
, ^bisher 1 Franc 50 Cent.) per 100 Kilogramm. Ferner enthält der belgische Einfuhrtarif eine große An zahl von Bindungen der gegenwärtigen Zollsätze. Dagegen beziehen sich die bei der Einfuhr nach Oesterreich-Ungarn den Waaren des deutschen Reiches gewährten Begünstigungen auf Baum wolle, Wolle, Leinengarne und Gewebe, Sammt, Papier, Eisen, Mehle, Blech, Zink. . Im österreichisch- italienischen Vertrage sind von Seite Italiens unseren Waaren Zoller mäßigungen zugestanden: für Fußteppiche, Bau holz
sei. Die Aufhebung dieses Verbotes wurde angeord« net. Diese Verfügung wurde von den vielen in Trient lebenden Deutschen freudig begrüßt. — Ein Riehschaden-Nergntnngs-Ver- ein hat sich in Hohenems gebildet. — Unglück auf dem Militarfchieß- stände in Sregenz. Der als Zieler be- stimmte Patrouillenführer Wenin, aus Layen bei Bozen, ist während eines Schießens unvor sichtiger Weise aus der Deckung herausgetreten und wurde durch einen Schuß in die linke Brust seite verwundet. Der Schuß