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Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
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Page 2 of 8
Date: 31.03.1923
Physical description: 8
Luxusgegenstände aufgezählt wurden und die einer Gebühr von 2 Prozent unterliegen. Umtausch der Stempelmarken. Die Besitzer von Umsatz- und Lur.ussle pel narken im Werte von nicht unter 1 Lin? und im Betrage von nicht unter 1000 Lux können auf verlangen den Umlausch n >i anderen Marken gleichen Vetraqes erhalten, »renn sie den Umtausch bis spätestens hcu!,.' Abend. ZI. März, beim zuständigen Steuer imlc verlangen. Die Zicgistergebiihren auf die neuen Provinzen ausgedehnt. Die „Gazzetta «Ufficiale' vom 20. März

. Num mer 71. verlautbart das kgl. Dekret vom 11. Jan. ner 1!W. Nr. 156. womit die in den alten Pro viuzeu bestehenden Regiftergebühren auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Das Doha uuchißt !>l) Artikel und tritt am 1. Juli 192A in Kraft, mit welchem Datum alle in den neuen Provinzen bestehenden entgegenstehenden stimmungen ausgehoben werden. Wir werden noch näher darauf zurückkommen. Das Wahlgesetz auf die neuen Provinzen aus- gedehnt. Die „Ga,zzetto Ufficiale' vom 27. März, Nmn mer

72, verlautbart das kgl. Dekret vom 3. Fe> bruar 192Z. Nr. 286, womit der Testo 'Unico de?, politischen Wahlgesetzes vom 2. September 1Nl!>, Nr. 1495, abgeändert durch die Gesetze vom 5. 'April 1920, Nr. M, und vom 2K. September 1920, Nr. 13U2, auf die neuen Provinzen ausge- dehnt wird. Das Dekret trat am nächstfolgende,! Tage nach seiner Verlautbarung in der „Ga,^ zetta Ufficiale', das ist also am 28. März 192!!. in Kraft. Durch Art. 8 dieses Dekretes wird be stimmt, daß die Zahl dir Abgeordneten

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Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
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Page 1 of 4
Date: 18.01.1926
Physical description: 4
Rolle. Nur darf man diese Sucht nicht so ver- stehen, daß dieses Land «ine Wahl hätte, ob es vi« erste oder «ine mindere Rolle haben will. Es muh, obgleich seine Leistung Nomen und (Optionen. Awet wichtige Dekrete. Rom, IS. Jan. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Dekret: Artikel 1. Die Familien der Provinz Trient, die einen ursprünglich italienischen Namen tragen, der in andere Sprachen Übersetzt oder durch eine fremländiscke Schreibweise oder durch Anfügung fremd ländischer Endsilben

aus gesprochen, das den Interessenten mitge teilt und in der „Gazetta Ufficiale- ver öffentlicht wird. Die Umstellung wird in den Bevölkerungsregistem eingetragen. Wer nach der Wiederherstellung des ur sprünglichen Namens oder Welsprädikates noch die fremd« Form gebraucht, wird mit einer GeMuße von 600 bis 3000 Lire be legt. Artikel 2. Auch außerhalb der im vor hergehenden Artikel genannten Fälle kann über Verlangen des Interessenten ein aus ländischer oder vom Auslände stammender Name durch ein Dekret

des Präsekten in eine italienische Form gebracht werden. Das Dekret wird in dem Devölkerungs- register vermerkt. Artikel 8. Die Bestimmungen der Art. 1 und 2 wurden durch ein Dekret ganz oder zum Teil auf andere Provinzen des König- reiches erstreckt. Rom, IS. Jan. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgendes Dekret: Die Gewäh rung der italienischen Statsbürgerschaft nach einer Option im Sinne des Friedens vertrages kann jederzeit widerrufen wer- den, wenn der Optant sich wegen seines po litischen

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