, künftig zwischen Stadt und Stadtpfarramt mit gleichen Rechten ausgeübt werden soll. Da in diesem Vorschlage eine endgiltige, jeden künftigen Zwist vermeidende Lösung der Frage nicht erblickt werden konnte, so wurde die Anregung gegeben, dem Stadt- pfarramtedie Besetzung der Chorregenten-Stelle allein zu überlassen, dagegen die städtischen Bezüge derselben einzustellen und von Seite der Stadt selbständig für einen Musiklehrer ?c. zu sorgen. Nachdem ein Antrag, die Beschluß fassung über diese Nnerwartet
kommende Frage zu vertagen, abgewiesen wurde, wurde der An trag, die Trennung im Sinne abgedachter An regung dem Ordinariate vorzuschlagen, beinahe einstimmig angenommen. — Ferner Wurde be schlossen, für die Benützung der städtischen Rüstleitern per Tag und Leiter eine Gebühr von Z kr. einzuheben. — Nun kam die Fried- Hos-Frage zur Entscheidung. Der Bürgermei ster berichtetet? noch einmal über beide Projecte und hielt die Licht- und Schattenseiten, welche beiden anhaften, an der Hand eines Gutachtens
, Wanner, v. Erlach. Hof mann. Wimmer, Hölzl, Steidl, Neunhäuserer, Waldner. Girstmair, Solderer; sitzen blieben die Herren: Bürgermeister Sigwart, G - R. Rohracher, Herrnegger, G.-A. Himmelmayr. Der Bürgermeister constatirte die Annahme des Projectes im Pfarranger unter dem Hinweise ans die ominöse Zahl 13 mit dem Wunsche, daß der Beschluß zum Besten der Gemeinde ans- gefallen sein möge. Die Floriani-Prozession am 4 ds hat, von gutem Wetter begünstiget, unter zahl reicher Betheiligung der städtischen