auf den Strecken Schönberg-Mieders-Fulp- mes und Neustift in St.-Fulpmes verkehren vom 1. Oktober 1905 angefangen nach neuer Kurs ordnung, die aus den amtlichen Anschlägen zu entnehmen ist. (Die Telephonlinie Innsbruck — Trient), welche die Nummer 3654 trägt, ist Samstag in Betrieb gesetzt worden. An dem interurbanen Verkehre können vorerst die acht Telephonzentralen Kufstein, Innsbruck, Bozen, Meran, Trient,, Rovereto, Arco und Riva mit ihren Rebenzentralen und mit den an diese Zentralen 'bezw. Nebenzentralen
angeschlossenen Teilnehmerstellen bezw. zum Interurbanverkehr überhaupt zugelassenen selbständigen oder mit k. k. Post- und Telegraphen-Aemtern verbun denen öffentlichen Telephonsprechstellen teilneh men. Die voraussichtlich noch vor Ablauf dieses Jahres fertig zu stellenden Telephonzentralen bezw. Ortsnetze in Sterzing und Briren werden ebenfalls in die Leitung Nr. 3654 eingeschaltet werden. Ein telephonischer Verkehr von Bozen, Meran, Trient, Rovereto, Arco und Riva aus mit Bayern bezw. mit Salzburg, Linz
und Wien ist dermalen nicht zulässig und wird erst nach Maßgabe des Ergebnisses der in diesen Relationen noch vorzunehmenden Sprechversuche bezw. der diesbezüglich mit den Post- und Te- legraphen-Direktionen in Linz und Wien und mit der Generaldirektion der königlich bayeri schen Posten und Telegraphen zu treffenden Vereinbarungen eingeführt werden. Für die ein schließlich Sterzing und Briren in der Strecke Kufstein—Riva in Betracht kommenden Ge- sprüchsrelationen ergibt sich folgender Sprech gebühren
- Tarif: I. Für die Relationen: Briren —Sterzing, Bozen—Briren, Innsbruck—Ster zing eine Sprechgebühr von 60 Hellern, II. für die Relationen: Bozen—Trient, Bozen—Ster zing, Meran—Briren, Bozen—Rovereto, Inns bruck—Briren, Meran—Trient und Briren— Trient eine Sprechgebühr von einer Krone, III. Für die Relationen: Sterzing—Meran, Bozen—Arco, Bozen—Riva, Meran—Rovereto, Briren—Rovereto, Innsbruck—Bozen, Kufstein —Sterzing, Trient—Sterzing, Meran—Arco, Meran—Riva, Briren—Arco und Briren
—Ri va eine Sprechgebühr von einer Krone 60 Hel lern, IV. für die Relationen : Sterzing — Rove reto, Innsbruck—Meran, Kufstein — Briren, Sterzing—Arco, Innsbruck—Trient, Sterzing— Riva, Kufstein—Bozen, Innsbruck—Rovereto, Innsbruck—Arco, Kufstein—Meran, Innsbruck —Riva, Kufstein—Trient, Kufstein—Rovereto, Kufstein—Arco und Kufstein—Riva eine Sprech gebühr von zwei Kronen. Tine Neuauflage der Abonnentenverzeichnisse der oben aufgezählten acht Stadtnehe samt ihren Nebenzentralen ist in der Drucklegung begriffen