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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 6 of 10
Date: 13.09.1904
Physical description: 10
bemerkbar, daß jede neue Bahn, die eine größere Höhe erklimmt, die im geringeren Niveau bleibende schädigt Theater. P aul R. Greußings neues Büh nenwerk „Der Schnitzler" ging am Sonntag abends bei vollbesetztem Hause über die Bretter. Tie Handlung ist kurz folgende: Der städtische Bildhauer Max Erben entdeckt in einem Bauerndorfe einen talentvollen Auto didakten in der Holzschnitzkunst, den Künsttisckp ler Martl. Um den unerfahrenen Mann besser ausnützen zu können, verschweigt Erben wohl weislich

seine Ueberraschung, ja spricht ihm ge radezu jedes Künstlertalent ab. Angeblich bloß aus Mitleid mit der armen Familie bestellt Erben drei Reliefkopien nach Defreggerbildern und bezahlt dafür 200 Kronen im vorhinein. Das Ehepaar ist darüber ganz glücklich und besonders Martls Weib, Lisi, findet nicht Lo besworte genug über den guten, lieben Stadt herrn, ja nach und nach. — Erben hat sich nämlich beim ersten Fortgehen den Fuß ver letzt und bleibt daher mehrere Wochen in Martls Haus — verliebt sie sich geradezu

in ihm. Dem redegewandten Städter und erfahre nen Don Juan ist es nicht schwer, das schöne, einfältige Landweib zu einem Ehebruch zu ver leiten. Durch einen Dvrflumpen, der Augen zeuge ihres Rendezvous am Rehbrünnl im nahen Walde war, wird die „Geschichte" bald im ganzen Dorfe bekannt und am Hochzeitstag von Lifis Schwester, Burgl, wäre: bald der ganze Sachverhalt aufgedeckt' worden, wenn nicht der Pfarrer den Dvrflumpen zürn Schweigen veranlaßt hätte. Durch Zufall ömmt man dar auf, daß Erben ein einziges der drei Holz

- bilder Martls in der Stadt als sein Werk um den Preis von 2400 Kronen verkauft habe. Zugleich gesteht Lisi ihrem Manne den Ehe bruch. In dem darauf sich entwickelnden Streit macht Erben vom Revolver Gebrauch und trifft unglückseligerweise die verführte Lisi tödlich. In der allgemeinen Verwirrung verschwindet der „gute" Stadtherr. — Das Wichtigste, um dieser „Tragödie braver Leute" dem Zuschauer ver ständlich zu machen, ist die richtige Interpreta tion der Rolle Max Erdens. Und gerade da fehlte es arg

. Ludwig Auer wäre viel leicht der schwierigen Partie des Max Erben ebenso gut gewachsen wie der dankbaren Rolle des alten Pfarrers. Das Publikum belohnte nach jedem Akt die wackeren Spieler mit Bei fall und nach Schluß des Stückes hörte es mit den: Applaus nicht früher auf, als bis Herr Greußiug auf der Bühne erschien, um einen schönen Lvrbeerkranz entgegenzunehmen. — lbg. Aus dem Amtsblatte. (Klage) wider Michael Span, Gutspächter ain unterenPlumeshof, Gemeinde Rätters, des sen Aufenthalt unbekannt

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 6
Date: 01.07.1882
Physical description: 6
der Anschauungen zu ersehen. Die Grund- läge bildet der § 4 der kaiserlichen Verordnung vom 19. März 1853 (N. G. Bl. Nr. 53), worin es heißt: „Wird eine Sache, die zu einem mehreren Erben an ge fallenen Nachlaste gehört, oder Gegenstand einer mehreren Geschenk, nehmern gemachten Schenkung ist, von einem der Theilhaber ganz oder zum Theile, der ihm nicht schcn kraft des Erbrechts gebührt, erworben, so ist der Werth des Erworbenen mit dem Rechte des Erwerbers auf den Nachlaß oder die Schenkung zu vergleichen

, und nur hinsichtlich der Mehrerwerbung ist ein neues Rechts geschäft vorhanden.* Dieser Paragraph wurde mit Verordnung des Finanzmin. vom 24. Mai 1853 Z. 16458 dahin erläutert, daß das Ueber- einkommen der Erben über die Vertheilung der Nachlaßrealitäten in der Regel nach T. P. 3 zu behandeln sei, da die Vermögens- Übertragung von Todes wegen nicht durch dieses Uebereinkommen, sondern durch den Tod des Erblassers bewirkt wird. Eine weitere Vermögensübertragung fei nur dann anzunehmen, wenn der Wert

des aus der Theilung übernommenen Reales den G e- fammtwert der Ansprüche des Erben an den Nachlaß übersteigt, u. zw.nur hinsichtlich dieses Mehrbetrages. Das Diadem des Verderbens. Roman von Hermann Hirschfeld. (6. Fortsetzung.) „Dürften wir nur ein Fleckchen deS Besitzes veräußern, daS einst Charles von MeziereS, dem Erben feines Vaters, zufällt.* „Einst ist ein nebelhaftes Wort, Madame,* bemerkte PuiS- dome bedeutungsvoll. „Glauben Sie mir, ich wünsche meinem jungen Freunde dieses Einst hell und Licht

das Eigenthum zustand, die VerwögensübertragungS- gebühr entrichten, da die Erwerbung des vollständigen Eigen thums nur durch die Veräußerung der Antheile der übrigen Mit erben erfolgen konnte. Die Gerichte haben sich vielfach dadurch geholfen, daß sie die Erben aufmerksam machten und anleiteten, die Theilung noch vor der Einantwortung vorzunehmen, und es werden dann jedem der Erben aus dem Nachlasse bestimmte Objekte eingeantwortet. Dieses Vorgehen vermehrt aber noch mehr die ohne dies höchst traurige

Grundzerstückelung. Früher wurden die Nach laßrealitäten gröhtentheils ungetheilt eingeantwortet, da es den Erben keinen materiellen Schaden brachte. Sollten sie einmal eine Trennung des Eigenthums wünschen, so wußten sie, daß sie für einen solchen Vertrag keine weiteren Gebühren zu bezahlen hatten. Nunmehr ist die Sache anders geworden; sie wiffen, daß, wenn die Theilung nicht vor der Ein antwortung geschieht, ihnen die abermalige Entrichtung bedeuten der Gebühren für den nämlichen Gegenstand unausbleiblich

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 5 of 6
Date: 21.07.1877
Physical description: 6
wirklich der Vater der Gräfin Laura Lambertini gewesen sei. Ferner stellten die Anwälte der Gräfin das Be gehren , es möge die Vernehmung der drei Hauptzeugen — der Hebamme, des Priesters Venditti und des Majordomo des Kar dinals — a futura memoria (zum ewigen Gedächtniß) verfügt werden. Die Anwälte der drei Grafen Antonelli, Brüder und Erben des verstorbenen Kardinals widersetzten sich förmlich dem Be gehren der Klägerin. Es wird daher das Tribunal über die Zu lassung des Zeugenbeweises zu entscheiden

.^ in Erfahrung gebracht. Was zunächst die Haltung der gegenwärtig im Besitze des Antonelli'schen Vermögens befindlichen drei Brü der Giacomoö anbelangt, so ist bis jetzt schon deutlich erkennbar, daß sie darauf ausgehen, den Prozeß in die Länge zu ziehen, denn sie wiffen recht gut, daß die drei Hauptzeugen der Klägerin M__und gebrechlich sind. Der Anwalt der drei Grafen hat über dies schon heute angedeutet, daß die Erben gesonnen seien, die Klägerin als Figlia sacrilega hinzustellen. Der Kardinal sei sacris

gewesen, d. h. er habe bereits das Gelübde der Keuschheit abgelegt gehabt, als die kleine Laura geboren wurde; diese Letztere könne daher unter keinen Umständen erben. Interessant sind die Vorbereitungen, welche die Anwälte der Klägerin getroffen haben, um vor Gericht die Aehnlichkeit zwischen Vater und Tochter, also zwischen dem Kardinal und der Gräfin Laura anschaulich zu machen. Sie haben zwei Sammlungen von Bildnissen (größtentheils Photographien) angelegt. Die eine enthält die Bildnisse des Kardinals von Kindheit

deutende Einkommen ihres Gemals angewiesen. In Anbetracht dieser Umstände werden die Anwälte der Gräfin bei erster Ge legenheit den Antrag stellen, das Gericht wolle ihr indessen pro visorisch 1000 Frcs. per Monat zuerkennen, denn diese müßte sie auch in dem Falle erhalten, daß sie als Figlia sacrilega er klärt werden sollte. Es wurde berichtet, daß wo! informirte Per sonen das Vermögen des Kardinals auf 40 Millionen schätzen. Wir sind heute in der Lage, diese Angabe belegen zu können. Die Erben

nicht herangczogen werden konnte. Man weiß, daß er großes Grundeigenthum in England besaß, ebenso ungeheure Summen in türkischer und italienischer Rente. Dazu kommt der Werth seiner berühmten Sammlungen und die pikante Thatsache, daß er kurz vor seinem Ende noch drei Land güter kaufte, aber, um die Erben von der Steuer zu befreien, auf den Namen eines der drei Brüder. Wie es mit der An gabe der 10 Millionen von Seite der Erben steht, geht schon daraus hervor, daß der Registro diese Angabe nicht akzeptirt

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 4 of 8
Date: 27.10.1906
Physical description: 8
(ver längerte Falkstraße) und GR. Innerhofer wegen verschiedener Mißstände in der Kloster kaserne. Der Bürgermeister versprach, in allen Fällen nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Aus dem Einlaufe. Von den Erben des verstorbenen Herrn R o- rer wurden 200 Kronen dem Armenfond und 200 Kronen der Feuerwehr gewidmet, ferner von den Erben des Herrn Theodor Frank 200 Kronen dem und 100 Kronen der Feuerwehr, und von den Erben des Herrn Karl Epp 400 Kronen dem Armenfond. Den Spendern wird der t Dank

Greil übermittelt das Ueber- einkommen mit den Zelger'schen und Hasel- wandterstchen Erben, betreffs der zur Eröffnung der Marimilanstraße nötigen Grundabtretung und betont, daß die Gemeinde in jeder Bezie hung das größte Entgegenkommen gefunden hat. Der den Hafelwandterstchen Erben gehörige Teil, der nach einer testamentarischen Bestimmung un verbaut bleiben muß, wird der Gemeinde gegen dir Verpflichtung, längs des Straßenzuges ein Gitter anzubringen, unentgeltlich abgetreten. Der südlich gelegene

Teil wird von den Zelger- schen -Erben um den Verkaufspreis von 10 Kr. per Quadratkläfter überlassen. Die Gemeinde hat außerdem dir provisorische Verplanlung zu über nehmen. Bezüglich des dem Fürstbischof von Briren zur Errichtung eines Pädagogenheimes überlassenen Teiles wird noch verhandelt, doch ist von diesem Grund der zur Straße nötige Teil jedenfalls unentgeltlich abzutreten, weil dort verbaut wird. Die Eröffnung der Marimilanstraße, durch die ein langgehegter Munich der Bevölkerung

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 4 of 8
Date: 10.06.1904
Physical description: 8
zu wenden. Da hatten sie dann freilich die Qual der Wahl. Es entstand ein stürmischer Wettstreit um dieses Mandat. Einer der Advokaten nament lich erbot sich, die Sache zu betreiben, ohne ein Honorar zu bestimmen; er wolle sich bei der Be messung des Honorars auf den guten Willen der Erben verlassen. Diese Selbstlosigkeit imponierte den Erben und sie übergaben ihre Sache dem Bel grader Advokaten Tsivoin Belicskowitsch. Nach Ausfertigung der Vollmacht machte sich der Ad vokat auch sofort

an die Arbeit und zwar umso eifriger, als er es von vornherein darauf ange legt hatte, nur für sich zu arbeiten. Vor allem anderen rechnete er den Erben 80.000 Dinar auf, die er, wie er sagte, als Bestechungen aufwenden mußte. Bei dieser Art von Machenschaften schmolz das an die dritthalb Million Dinar betragende Erbe auf 162.000 Dinar zusammen und von die sem Betrage behielt sich der Advokat — 135.000 Dinar für seine Mühewaltung, so daß den Erben bloß 27.000 Dinar blieben, Die Schwestern Lun- jevica

als die eigentlichen Erben hatten obendrein in Erfahrung gebracht, daß die gegenwärtige ser bische Regierung bei der Ausfolgung des Erbes das größte Entgegenkommen habe walten lassen, so daß der Advokat so eigentlich gar keine Mühe hätte. Die Schwestern haben nun beschlossen, ge gen Velicskowitsch, der das in ihn gesetzte Ver trauen in so schnöder Weise mißbraucht hatte, ge richtliche Schritte zu unternehmen. Der saubere „Rechtsfreund", der vordem ein bis über die Ohren verschuldeter Habenichts gewesen, wohnt

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 6
Date: 05.10.1894
Physical description: 6
: Erhaltung des geschlossenen Besitzes, Vererbung auf einen Erben unter erheblicher Bevorzugung desselben; Zweitens: Jedesmaliger Verkauf des Besitzes beim Todesfall und gleichmäßige Vertheilung des Erlöses unter die Erben unter Beschränkung der ertragsfähigen Rest kaufgelder auf einen angemessenen Betrag; Drittens: Gleichmäßige Naturaltheilung unter alle Erben. Letztere Form sei wirthschaftlich nur zulässig bei vorwiegendem Parzellenbesitz, rvo die einzelnen Par zellen sich stets aufs Neue zu beliebigen

fallen, die man gegen das Anerberecht geltend gemacht habe. Der behauptete naturrechtliche Anspruch aller Kinder auf gleiche Erbportionen sei eine Fiction, diese mecha nische Gleichheit sei eben keine solche und könne unter Umständen einzelne Kinder ebenso benachtheiligen, wie die Bevorzugung eines Erben. Das Bewußtsein, Anerbe zu sein, wirke längst nicht in dem Menschen verdummend und demoralisirend, sonst könnten wohl habende städtische Besitzer überhaupt keine gut ge- rathenen Kinder

wurden, ergeben haben, daß Oesterreich diesbezüglich in drei Ländergebiete zu theilen ist, in deren jedem grundverschiedene Agrarverhältnisse herrschen und in welchen dement sprechend der Uebergang des Erbgutes auf die Erben in verschiedener Weise stattfindet. Sowohl in dem Süden der Monarchie, in Wälschtirol, Dalmatien und in Theilen des Küstenlandes und in Krain, als auch im Nordosten der Monarchie, in Galizien und der Bukowina herrscht die Naturaltheilung. Im Gegensätze hiezu bleibt in den Sudeten

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 3 of 4
Date: 14.07.1869
Physical description: 4
dieses Testament für falsch und befahl die Hinausgabe des Rach- lchses^ an die rechtmäßigen Erben des Paul Wirtz. Da dfr Verlassenschaft mittlerweile von der Stadt Hamburg mit Sequester belegt worden war, forderte die niederländische Regie rung die Ans'folgung deS Nachlasses. Der Hamburger Magi- mat willfahrte, ihrem Verlangen, ließ sich aber von der Stadt Amsterdam, in deren Pnpillenkammer der garrze Nachlaß hinter- tstfl wurde, einen Akt ansfertigen, durch welchen sich die Admi- Utstration verpflichtete

, das gesummte Vermögen den „anerkannten Grbcn" des Paul Wirtz auszufolgen. — Jetzt begann der Rechts- lueit zwischen allen denen, welche sich als die gesetzlichen Erben °cs verstorbenen Feldmarschalls ansahen — und der Prozeß Ipann sich vom 17. Jahrhundert bis aus die Gegenwart fort, aber ohne Erfolg für die Parteien. Erft seit dem Jahre 1845 wurde die Angelegenheit mit größerem Nachdrucke verfolgt und im Jahre 1848 von mehreren Erbsprätendenten gegen die Gemeinde Amsterdam eine Erbschaftsklage anhängig

gemacht. Die Klage scheint bis heute unbeantwortet zu sein; die Stadt Amsterdam spart natürlich kein Mittel um den Prozeß so lang als mög lich hinauszuschieben. — Es gibt nun in Holland, Belgien, Deutschland solche, die sich für berechtigte Erben ansehen und deren Anzahl soll über tausend betragen. In Tirol ist der Familienname Wörz stark verbreitet. Auf die Kunde von der „holländischen Erbschaft" erkundigten sich nun mehrere tiro- lische Erbprätendenten beim Ministerium des Aeußern, ob die Ergebnisse

des langen Prozesses die Annahme rechtfertigen, daß Wörz und Wutz blos verschiedene Schreibarten desselben ur sprünglichen Familiennamens seien. Sie wurden aber an Dr. Pinner, dcrmaligen Anwalt der Erben in Amsterdam, gewiesen. Dazu haben aber die tirolischen Zukunftsmilliouärc für jetzt am allerwenigsten Geld; denn mit bloßem „Fragen" ist's auch nicht abgelhan. Nun werden, wie man hörr, die Namensvettern in Wien bestürmt, welche aber ein geringes Vertrauen auf die ihnen zugetheilte Nolle

des Vertreters des Würtz'fchcn Nachlasses aus Möllen im Herzogthume Lauen burg an einen Kuraten in Tirol (Stans) gelaugte, worin ge meldet wurde, daß Wü tz mit Hinterlassung eines Vermögens von 100,000 Thaler, jedoch unverheiratet und ohne nähere Er ben gestorben sei, weßhalb denn die entfernteren Erben ausgesucht werden müssen, und zwar auch in Tirol, da sich urkundlich lasse, daß des Erblassers Vater (Johann Kaspar, ge boren ums Jahr 1728) zu Straßberg in Tirol geboren worden sei; die Mutter (Wilhelminc

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 7 of 16
Date: 31.12.1902
Physical description: 16
. (E i n ft e l l u n g des B e r st e i g e r u n g s- verfahre n s.) Liegenschaften des Stefan H u- b e r beim Staller in Rettenschöß. (I m K o n k u r s e) des Karl H a b i ch c r, Bauers in St. Valentin a. d. Haid, wurde als Masseverwalter Herr Johann Stecher von Haid und als dessen Stellvertreter Herr Anton Wallner von Dörfl in Haid aufgestellt. (E r b e n - V o r r u s u n g.) Von dem k. k. Be zirksgerichte Rattenberg werden die gesetzli chen Erben des am 29. Oktober 1902 in Reith ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen 78 Jahre

alten Kuranden Gottlieb Kreidl, Sohn des Josef Kreidl und der Maria geb. Egger von St. Gertraudi, Gemeinde Reith, aufgefordert, sich binnen Einem Jahre vom 4. Dezember 1902 mt gerechnet, zu melden. (Erben-Borrufung.) Vom k. k. Bez.- Ger. Brixen wird bekannt gemacht, es sei am.30. Dezember 1885 Peter Preindl, Rößlwirt in Brixen, im Alter von 79 Jahren, olpre Hinterlas sung einer letztwilligen Verfügung gestorben. Zum Nachlasse sind als Gesetzeserben berufen in Vor stellung des verstorbenen Sohnes

Franz Preindl, dessen mj. Kinder Josef und Maria Preindl und die Kinder Katharina, Peter und Maria Preindl. Da dem Gerichte der Aufenthalt der beiden letzt genannten Erben unbekannt tst, so werden diesel ben amsgesordert, sich binnen Einem Jahre bei diesem Gerichte zu melden, widrigenfalls die Ver lassenschaft mit den sich meldenden Erben und dem für Peter und Maria Preindl aufgestellten Ku rator Joses Grolp in Brixen abgehandelt wer den würde. (Einleitung

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 4 of 8
Date: 16.12.1882
Physical description: 8
. Bezüglich deS letzterwähn ten beweglichen Vermögens waren die Erben des im Jahre 1842 irrsinnig gewordenen Dyee Sombre, unter denen sich auch dessen Witwe, die sich später mit Lord Forester verehelichte, befand, gegen die englische Regierung klagend aufgetreten und erwirkten im Jahre 1855 ein günstiges Urtheil, insoferne ihnen ein bedeutender Betrag hiefür zuerkannt wurde. Der Ge- richtShos batte nämlich bei Entscheidung dieses unter dem Namen Arms- suit bekannten Prozesses angenommen, daß die Begum

das gesammte von ihr beherrschte Gebiet Sirdanha nur als ein lebenslängliches Lehen und nicht als freies Privateigenthum besessen habe, daß nur die Waffen und Vorräthe ihr freies Eigenthum, daher den Erben zurückzustellen waren, daß aber das Gebiet von Sirdanha von der ostindischen Kompagnie ver tragsmäßig sequestriert und eingezogen worden war. Im Jahre 1852 waren nun die Erben auch bezüglich der Herausgabe der Provinz Bad- fhapore wider die englische Regierung klagend aufgetreten, wurden jedoch

. Durch diese Entscheidungen der indischen und englischen Gerichte wird auf daS Klarste dargethan, daß die tirolischen ErbSprätendenten, nach dem die aktive Klagslegitimation der Dyee'schen Erben von Seite der Ge richte thatsächlich aberkannt wurde, unter keiner Bedingung mit einem Anspruch auf den fraglichen Nachlaß durchzudringen im Stande wären, weil nicht der mindeste Beweis dafür erbracht werden kann, daß das an geblich nur usurpierte Vermögen der Begum jemals Eigenthum des Generals Sombre war, weil ferner

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 5 of 8
Date: 05.07.1892
Physical description: 8
g» « -Sturm «r> I 0 -Orcan 714-9 l-s-15'5 715 6 j 4-12-6 713-1 j-f26-8 713-4 !Z-20-0 715 0 J—}-l4*8 711-6 !Z-29-6 74 77 34 49 83 39 S. O. 1. S. W. 1. Bewölkung ( 0 — 10 > o-ganrheiter 3 —fast heiter »-halb bew l 0 —ganzbew Glieder" schlag-- t öhe in Millimtr und Formdes Nieder schlage« 0 Aussee, 4. Juli. Ferdinand Geyer ist und blieb Io dt. Madrid, 4. Juli, ruhen sind ausgebrochen. !)a st n n g e n vorgenommen. (Priv.-Tel.) Neue Un- Es wurden 75 Ve r- Ans dem Amtsblatte. Vorrufung: der Erben nach Jacob

Tannheimer Bauer zu Fricken, Gem Schattwald, bis 17. Juni 1893 zum Bez.-Ger. Reutte. Berlassenschaftscurator Josef Tannheimer von Schattwald. — der Erben nach Johann Kofler in Sterzing lllis 20. Juni 1593 zum Bez.-Ger. Sterzing. Verla ssenschafts- Curator Jos. Plankensteiner in Elzenbaum. — der Erben nach Maria Grünauer von Karres bis 23. Juni 1893 zum Bez.-Ger. Silz. — des Emil Lorenz, Schneidermeister hier, zur Verhandlung am 16. Juli beim Bez.-Ger. Innsbruck, üirator »dgontis Dr. Johann Praxmarer

, hier. — der Erben nach Josef Höpperger, vulgo Tesen, Schuhmacher in Mötz, Niedrigste Temperatur am 3: 4* 10-0 (4* 9 0 R.) Höchste Temperatur am 2.: 4-28-8 (4-19-0 R.) Niedrigste Temperatur am 4.: 4-12-5 (4-10 0 R.) Höchste Temperatur am 3.: 4-29-4 (4-23.5 R.) Wetterbericht aus Zürich vom 4. Juli. Geringster Luftdr. (Min.) 750—755 Nord-See. Stärkster Luftdr. (Max.) 770—765 Rumänien. Prognose für Innsbruck Wind: ruhig; Niederschläge: Gewitter sehr wahrscheinlich; Temperatur: warm. Telegraphischer Börsenbericht

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 4 of 6
Date: 08.11.1894
Physical description: 6
Die „Lachenden Erben", welche gestern zum erstenmale aufgeführt wurden, hatten einen vollständigen Erfolg zn verzeichnen, denn es gab nebst den lachenden Erben auch ein lachendes Publicum. Die Musik von Carl W e i n b e r g e r ist anheimelnd, geht leicht ins Gehör, wirkt fascinirend auf die Zuhörer und enthält zum Theil ganz origi nelle Melodien. Der Text ist sehr witzig nnd bietet die drolligsten ungemein erheiternden Situationen. — Eine Clausel des von einem Sonderling hinterlaffenen Testamentes bestimmt

, daß nur derjenige der zwei Erben die Erbschaft antreten kann, der zuerst heiratet. Um nun den unbekannten Gegner zuvorzukommen, veranlaßt „Margit van der Meeren", ein hübsches Mädchen, (Frl. W a l t u ch) ihre Gesellschafterin, eine etwas übertragene Französin „Sybille Peussinct" (Frl. Walla) mit ihr die Rollen zu tauschen und als angebliche Erbin aufzutreten. Der Commandant des im Orte Grippskerk einquartierten Grenadier- bataillons (Herr Kroßek), ein alter Rou^, steigt der als Gesellschafterin verkleideten

, daß nicht die dem Commandanten so eben angetraute Frau, sondern die Gesellschafterin die Erbin ist, und deren Geliebter, der Lieutenant Brandt, als der längst gesuchte zweite Erbe entdeckt. Da sich die beiden Erben nun heiraten, ist der Clausel des Testaments Genüge geschehen, und als Entschädigung für die Dupirung überläßt das „junge Paar" dem „alten Paar" die Hälfte der Erbschaft. Die diese Handlung begleitenden unzähligen komischen Situationen wurden mit lebhaftem Beifall ausgezeichnet. Von den äußerst wirkungsvollen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 6 of 6
Date: 25.06.1881
Physical description: 6
seine Be gleiter ins Meer zu stürzen und konnte nur mit großer Mühe gebändigt werden. Als man endlich zu Hause angelangt war und einen Arzt gerufen hatte, stellte es sich heraus, daß Hadschi Ibrahim wahnsinnig geworden war. (Der Millionär mit der Narrenkappe.) In Jllinois- Bleaminster starb vor einige, Wochen ein nach dort ausgewan- derter Deutscher und hinterließ ein Vermögen von etwa zwei Millionen Dollars, das er sich innerhalb 30 Jahren erworben hatte. Zum Erben hat er einen in Holland lebenden Lands- mann

eingesetzt, welcher einst sowol den pekuniären Ruin des Erblassers verschuldet, als auch das Familienglück desselben zer stört und ihn somit zur Auswanderung getrieben hatte. In seinem Testamente sagt der Erblasser: Dieser Mann sei der Ein zige auf der Welt, den er zu hassen Ursache habe; aber er sei auch Derjenige, dem er sein späteres Glück verdanke. Dafür wolle er sich erkenntlich zeigen und setze ihn zu seinem Erben ein, jedoch nur unter der Bedingung, daß er zeitlebens einen ganz bestimmt

wird, unterliegt demnach keinem Zweifel. Außerdem soll aber noch im Fall der Annahme der Erbschaft diese Bedin gung durch sechs größere Zeitungen öffentlich bekannt gemacht werden, so daß die Persönlichkeit des Erben vor der Welt ge nügend „gezeichnet" werde. Dem Erben sind sechs Monate Be denkzeit bewilligt worden. Gerichtsverhandlungen. Innsbruck 23. Juni. (Schluß.) 2. Am 30. April d. I. fiel bas drei Jahre alte Söhnchen Lorenz deö 49 Jahre alten Bauers Franz Zöchner in EUbögen in eine kaum vier Schritte

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 12
Date: 06.03.1908
Physical description: 12
. Allgemein wird der Tod der große Versöhner und Friedensstifter genannt. Das ist er zweifel los, aber dessenungeachtet führt er nur zu oft, sofern der Verstorbene ein Reicher dieser Erde war, Hatz und Hader in feinem Gefolge, und das um so mehr, wenn der Tote keine aller nächsten Angehörigen als natürliche Erben be saß. Ein Testator mag bei Abfassung seines Testamentes noch so überlegt und gerecht zu Werke gehen, einer oder der andere sindet sich stets, der meint, benachteiligt

es an Erblassern, die ihre Hinter lassenschaft zur Zuchtrute für ihre Erben machten, gefehlt. . . Don einem der wunderlichsten Testamente, von denen man je gehört, erzählten vor drei bis vier Dezennien die Zeitungen. Ein Millionär hatte einem ihm verhaßten Anverwandten den größten Teil seines Vermögens unter der Be dingung hinterlaffen, daß dieser sein Leben lang, im Sommer, wie im Winter, ausschließlich in weiße Leinwand gekleidet ausgehe. Eine aus drücklich dazu ernannte Kommission müßte über die Jnnehaltung

dieser Bestimmung wachen. An fangs deuchte diese dem Erben gar nicht so schlimm, er ließ sich Garderobenstücke für jeg liche Gelegenheiten aus weißer Leinwand an fertigen, tanzte auf Bällen im weißen Leinwand frack, stattete im Gehrock aus weißer Leinwand Anstandsvisiten ab, folgte als „Schneeglöckchen" unter lauter schwarzen Gestalten dem Sarge der Geschiedenen und spazierte in mit weißer Lein wand bezogenem Gehpelz zur Winterszeit auf den Straßen umher. Bald aber wurden ihm die stetigen belustigten Blicke

, grollend auf ein ein faches Landgut zurück, wo er niemand sah, als feine Dienerschaft. Testamentarische Bestimnmngen, die sich an die Kleidung des Erben knüpfen, find überhaupt gar nicht so selten. Ich habe eine junge Frau gekannt, der ihre alte Pate eine sehr beträchtliche Summe verschrieb, sofern sie nur Kleider, Mäntel usw. aus unechtem Sammet, beliebigen weißen Stoffen und sogenanntem Mir trug. In diesem Te stament äußerte sich jedoch keine Bosheit oder unerträgliche Tyrannei, da der Erbin

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Page 1 of 8
Date: 07.02.1874
Physical description: 8
, und da dieser letztwilligen Anordnung nicht willfahrt werden kann, so ist der Ortspfarrer gleich mit gutem Rath bei der Hand und will das bezügliche Geld zur Dekoration der Pfarr kirche verwenden. Die Erben fedoch meinen, da die Kapelle nicht gebaut werden könne, so müffen um die fragliche Summe Messen gelesen werden, und hieran werden dann drei Fragen geknüpft, welche aus der Priester-Konferenz beantwortet werden sollen. Wir wollen die juristischen Streitfragen den Advokaten und Gerichtsbeamten zur Entscheidung gerne

anheimstellen und nicht einmal den §. 726 des bürgert. Gesetzbuches ins Feld führen, nach welchem das Erbrecht auf die gesetzlichen Erben fällt, wenn ein Erbe die Verlaffenschaft nicht annehmen kann oder will. Uns stoßen bei diesem „Kasus" nur einige andere Gedanken aus. Hieher gehört zunächst die vielleicht sehr unberechtigte Ansicht, daß im Lande Tirol an Kirchen und Kapellen gar kein Mangel, sondern im Geeentheil eher ein ganz bedeutender Ueberfluß vor handen ist. „Silvius" hätte demnach

für ihr künf tiges Leben gebildet und erzogen werden soll, sind elende Spelunken, welche weder der geistigen noch leiblichen Gesundheit und inneren Freudigkeit der Jugend förderlich sind und ebenso wenig den Lehrern Lust und Liebe zu ihrem dornenvollen Berufe einflößen können. Wäre es da nicht weit menschenfreundlicher und lobens- werther, wenn der Ortspfarrer in die Erben gedrungen wäre, das Geld, welches nun einmal für die Kapelle nicht verwendet werden konnte, Schulzweckcn zu widmen

Weise die Absicht her vor, ja vor allen andern Dingen den stets hungerigen Magen der „Kirche" zu sättigen, mag es dann um die Ernährungs- Organe der Erben bestellt sein, wie es will. Personen, welche sich von den Thatsachen und Vorkommnissen, die in Erbschaftsangelegenheiten zu Tage treten, zu unterrichten Gelegenheit haben, wissen gar wunderliche Geschichten zu erzählen, wie die Diener der Kirche eine rastlose Thätigkeit entfalten, um dem bodenlosen Sack der „todten Hand" immer neue Eiunahms

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