aus dem Voranschlag folgen, bemerken jedoch, daß di« einzelnen Posten bei der Beratung «och Abänderungen erfahren werden: Ordentliche Ausgaben. 8n dem ordenllichen Erfordernis der Stadtgemeinde spielt die Besoldung der städtischen Beamten eine Hauptrolle. Die „allgemeine Verwaltung" erfordert Ausgaben von 8 763.929.70, darunter zählen die Funktionsgeüühren des Bürgermeisters, der Bürgermeisterstelloertreter und der Stadt räte mit 8 52.678.80, die Dienstbezüge der Berwaltungsbeamten und Angestellten
mit 8 431.961.20. Die Ruhe- und Versorgungsbezüge der städt. Angestellten erfordern einen Aufwand von 8 228.893.10. Einer der wenigen aktiven Posten des Präliminares ist „V e r- w a l t u n g des städtischen Vermögens", das eine Aus gabensumme von 8 339.862 erfordert, worin für die Einhaltung der st ä d i i s ch e n Häuser, Gehöfte und Ansitze 8 278.222 und Aufwendungen für den städtischen Gemüsebau mit 8 48.400 ent halten ist. Aus dem städtischen Gemüsebau und den selbständigen wirtschajtüchen Unternehmungen
der Stadt Innsbrucks dem E l e k- trizitäiswerk und dem Gaswerk fliehen der wradtgemcinde namhafte Ueberschüffe zu, die bei den Einnahmen naher erwähnt werden. Der Ertrag der städtischen Häuser ist durch die Hemmungen des MietSjchutzgejetzes begreiflicherweise beeinträchtigt. Die Aich gäben für die einst so einträglichen „selbständigen Gemeindeabgaben und Gefälle" betragen 8 13S.96d.60. Da der Stadtgememde so ziemlich alle selbständigen Steuern durch den Bund entwunden wurden, muß die Gemeinde
Oer «Straßen, Plätze und Brücken 8 411.800, die Ein haltung der Kanäle 8 50.150, die Staütgärtnerei (ohne Gemüsebau) 8 57.550.40, die Müllabfuhr 8 58.000. Ebenso bedeutend sind die Anforderungen, die das Schulwesen an die Stadtgemeinde stellt. Das Gesamterfordernis des Kapitels „Unterricht, Kultus, Kunst und Wissenschaft" ist mit 8 668.885.30 präliminürt, davon entfallen auf Beiträge zu den Mittelschu le n 8 92.484.60, für die städtischen Volks- und B ü r g e r f ch u - l e n 8 223.521.70
. Der P e r s o n a l a u s w a n d für Lehrpersonen, die nicht vom Land übernommen sind, erreicht eine Höhe von 8 207.144.40. Die Kindergärten belasten die Stadt mit Ausgaben von 8 38.232.90, die Ruhe- und Versorgungsbezüge der städtischen Lehrpersonen mit 8 18.429. Die Post „Kirchenwesen", die meist Ausgaben aus den Patronat- Verpflichtungen der stndt gegenüber den Kirchen enthält, erfordert 8 5807. —"Die Subventionen der Stad Gemeinde zur Unterstützung von Vereinen, die Unterricht, Kunst, Musik, Wissenschaft und Volksbildung fördern