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Innsbrucker Nachrichten
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Page 3 of 10
Date: 21.07.1933
Physical description: 10
, Goering und Balbo, in ihrem Lande hätten machen können, könne unmöglich von „Etappenhelden" wie Marquet in Frankreich durchgeführt werden. Einer der Hauptgründe für die Mißerfolge der vierzig Par teien, die in den letzten Jahren in Frankreich das Licht der Welt erblickt hätten, sei gerade der, daß sie von Nichtfront- kä mp fern geführt worden seien, denen das Land keinerlei Achtung habe zollen können. Die Kirche im neuen Deutschland. Der Inhalt der neuen evangelischen Kirchenverfassung. Die lang

umstrittene Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche ist nun veröffentlicht worden. Im Vorwort des Ver fassungswerkes heißt es: „In der Stunde, da Gott das deutsche Volk eine große geschichtliche Wende erleben läßt, verbinden sich die deutschen evangelischen Kirchen in Fortführung und Vollendung der durch den Deutschen Evangelischen Kirchenbund eingeleiteten Eini gung zu einer einigen Deutschen Evangelischen Kirche. S e ver einigt die aus der Reform erwachsenen, gleichberechtigt neben einander

stehenden Bekenntnisse in einem feierlichen Bund und bezeugt dadurch: Ein Leib und ein Geist, ein Herr, ein Glaube, eine Taufe, ein Gott und Vater unser aller, der da ist über allen und durch alle und in allen." Die Verfassung selbst besteht aus sieben Abschnitten und insgesamt zwölf Artikeln. Artikel 1 besagt: Die unantastbare Grund lag: der Deutschen Evangelischen Kirche ist das Evange lium von Jesus Christus, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans

Richtlinien geben. Sie hat die Rechtseinheit unter den Landeskirchen auf dem Gebiete der Verwaltung und Rechtspflege zu fördern und zu gewährleisten. Eine Berufung führender Amtsträger der Landeskirchen erfolgt nach Fühlung nahme mit der Deutschen Evangelischen Kirche. Die Deutsche Evangelische Kirche regelt (nach Artikel 3) das deutsche gesamt- kirchliche Rechtsleben. Sie ordnet ihr Verhältnis zum Staat. Sie bestimmt ihre Stellung zu fremden Religionsgesellschaften. Artikel 4 besagt: Die Deutsche

: An der Spitze der Kirche steht der Lutherische Reichsbischof. Dem Reichsbischof tritt ein Geistliches Mini sterium zur Seite. Eine Deutsche Evangelische Nationalsrnode wirkt bei der Bestellung der Kirchenleitung und bei der Gesetz gebung mit. Beratende Kammern verbürgen den im deutsch evangelischen Volkstum lebenden Kräften die freie schöpferische Mitarbeit im Dienste der Kirche. Artikel 6 bestimmt die Aufgaben des Reichs bischofs. Darin heißt es u. a., daß der Reichsbischof die Deutsch-Evangelische Kirche

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 4 of 16
Date: 25.10.1934
Physical description: 16
den Weg der Gesundung zu beschreiten." Zu der obenhin so scharf geäußerten Auffassung sieht aller dings die an die Oesterreicher immer und immer wieder ge richtete Forderung „Kauft österreichische Waren!" einiger maßen in Widerspruch. Die Botschaft der Bekenntniskirche. Die am Samstag von der Bekenntnissynode der deutschen evangelischen Kirche gegen die Reichskirch; erlassene Botschaft hat nachstehenden Wortlaut: „Mit P o l i z e i g e w a l t hat die Reichskirchenregierung nach der kurhessischen

auch die württembergische und bayrische Kirchenleitung beseitigt. Damit hat die schon längst in der evangelischen Kirche be stehende und seit dem Sommer 1933 offenbar gewordene Zerrüttung einen Höhepunkt erreicht, angesichts dessen wir uns zu dieser Er klärung gezwungen sehen: I. 1. Der erste und grundlegende Artikel der Verfassung der deutschen evangelischen Kirche vom 11. Juli 1933 lautet: „Die unantastbare Grundlage der deutschen evangelischen Kirche ist dar Evan gelium Jesu C h r i st i, wie es in der Heiligen

Schrift bezeugt und in den Bekenntnissen der Reformation neu ans Licht getreten ist." Dadurch werden die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sen dung bedarf, bestimmt und begrenzt. Dieser Artikel ist durch die Lehren, Gesetze und Maßnahmen der Reichskirchenregie rung tatsächlich beseitigt. Damit ist die christliche Grundlage der deutschen evangelischen Kirche aufgehoben. 2. Die unter der Parole „ein Staat, ein Volk, eine Kirche" vom Reichsbischos erstrebte Nationalkirche bedeutet

Kirchengemeinden und Träger des geistlichen Amtes schafft die Be kenntnissynode der deutschen evangelischen Kirche neue Organe der Leitung. Sie beruft zur Leitung und Vertretung der deut schen evangelischen Kirchen als einen Bundallerbekenntnis- selbständigen Landeskirchen den Bruderrat der deutschen evangelischen Kirche und aus seiner Mitte den Rat der deutschen evangelischen Kirche zur Führung der Geschäfte. Beide Organe sind den Bekenntnissen entsprechend zusammengesetzt. 3. Wir fordern die christlichen

Gemeinden, Pfarrer und Aeltesten auf, von der bisherigen Reichskirchenregierung und ihren Behörden keine Weisungen entgegenzunehmen und sich von der Zusammenarbeit mit ihnen zurückzuziehen. Wir fordern sie auf, sich an die Anordnungen der Bekenntnissynode der deutschen evangelischen Kirche und der von ihr anerkannten Organe zu halten. 4. Wir übergeben diese Erklärung der Reichsregierung und bitten sie, von der damit vollzogenen Entscheidung Kenntnis zu nehmen und fordern

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 4 of 12
Date: 09.05.1935
Physical description: 12
in Oesterreich. Ms Band 14 der von Friedrich Siegmund-Schultze im Verlag Leopold Klotz in Gotha erschienenen Sammlung „Ekklesia", die er schöpfende Selbstdcrstellungen aller christlichen Kirchen bringt, erschien soeben der Abschnitt ,Die evangelische Kirche in Oesterreich". Nach Loesches „Geschichte des Protestantismus im vormaligen und neuen Oesterreich" und Celles „Schicksalsbuch der evangelischen Kirche in Oesterreich", die beide mehr der Geschichte der Kirche gewidmet sind, haben wir nun in dem erwähnten

neuen Werke eine Gesamtdarstel lung der evangelischen Kirche in Österreich, die mehr das Gegen wartsleben in den Vordergrund rüüt, wenn auch naturgemäß die Geschichte des österreichischen Protestantismus entsprechend gewürdigt wird, nachdem ja ohne Kenntnis dieser Geschichte gerade die Gesamt bedeutung des Protestantismus in Oesterreich nicht ersaßt werden könnte. Vierzehn führende Männer der evangelischen Kirche, darunter eine Anzahl von Professoren der evangelischen theologischen Fakultät

an der Universität Wien, teilen sich in die schwierige Aufgabe, den umfangreichen und vielgestaltigen Stoff zu bewältigen. Die Besonderheit der evangelischen Kirche in Oesterreich kann natur gemäß nicht ohne Betrachtung der Besonderheiten des Volkstums verstanden werden und so war es sehr klug, an die Spitze der Auf sätze dieses Bandes eine ganz allgemeine Schilderung des öster reichischen Volkstums durch den Grazer Pfarrer I). Friedrich Ulrich zu stellen. Aus diesem Volkstum und in ihm entwickelte

Gehalte, dem organi satorischen Ausbau und den kulturell-geistigen Ausströmungen der evangelischen Kirche Oesterreichs. Evangelische Wissenschaft und evan gelisches Schrifttum in Oesterreich erfahren unseres Wissens nach über haupt zum erstenmal in diesem Bande eine zusammenhängende Dar stellung, und zwar in den Abschnitten „Deutschösterreichs Beitrag zur evangelisch-cheologischen Wissenschaft" von Professor Dr. Joses B o h a t e c und „Der österreichische Protestantismus in der Literatur" von Pfarrer

Hans Kirchmayr. Die Schristtumsverzeichnisie bei beiden Aufsätzen haben für sich allein schon einen großen biblio graphischen Wert. Interessant und umfangreich sind auch die Darstellungen über die Kirche selbst, ihre Organisation und ihre Tätigkeit. Das kirchliche Leben der Evangelischen in Oesterreich schildert Oberkirchenrat Senior D. Erich Stökl, der in den Kreis seiner Betrachtungen auch die Kirchenversassung und den Gottesdienst zieht, das Schulwesen und den Religionsunterricht erörtert

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Page 8 of 12
Date: 21.12.1925
Physical description: 12
des zähe ver folgten Zieles ein. Die Verfassung der evangelischen Kirche, die die Eeneralsynode beschlossen hatte, bestimmt, daß eine neue evangelische Gemeind», vom evangelischen Oberkirchenrate „im Einverständnis mit der betreffenden Landesstelle", d. i.. der Statthalterei genehmigt wird. Man beschloß nun im Tiroler Landtag ein Gesetz des kurzen Inhaltes: Die Bildung einer selbstständigen Gemeinde oder Fftiaigemeinde der evangelischen Kirche augsburgischen und helvetischen Bekenntnisses

der sozialdemokratische Gemeinde rat Müller-den Tod fand, des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung, beziehungsweise der öffentlichen Gewalttätigkeit an geklagt waren. Das Urteil lautet: Roland Sterngr über, Wolfgang Steimgruber und Robert B « r g n e r frrtb schuldig in der Nacht vom 20. aus 21. Mai Billige Strumpf-Tage M189 Sportstutzen, reine Wolle 8 2.90 unter den Lauben PAIMERS unter den Lauben evangelische Kirche dabei weggekommen, das kann etiva der Hirtenbrief zeigen, den der Bischof von Trient

, von welcher Bildung das Recht der Uebung des öffentlichen Gottesdienstes abhängt, kann innerhalb der Landcsgrenzen der gefürsteten Grafschaft Tirol von den kompetenten Behörden nur über Ein verständnis des Landtages bewilligt werden. Man änderte also im Tiroler Landtag die evangelische Kirchenver- sassung und machte die Bildung einer evangelischen Gemeinde abhängig von der Gnade der die Landtagsstube allmächtig be herrschenden Bischöfe. Und dieses Gesetz erlangte unterm 7. April 1866 die kaiserliche Sanktion

! Es war ein Erfolg der Kämpfer ftir die Glaubenseinheit, freilich nur ein Augenblickser folg. Denn auf das verhängnisvolle Jahr 1866 folgte das Jahr 1367 mit feinen Staatsgrundgefetzen und diese sprechen es im 8 15 klipp und klar aus: Jede gesetzlich anerkannte Kirche hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung und ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten feibständig; cs folgt das Jahr 1868, das die interkonfessionellen Gesetze brachte, worin die katholische Kirche keine andere Behandlung

erfahr- als jede anerkannte Religionsgefellschaft und damit war dieser Erfolg zerronnen! Aber dieses Gesetz, das mit allen vor hergehenden und nachfolgenden Gesetzen im Widerspruch steht, ist oftmals hervorgeholt worden, als die Frage auftauchte, ob den Evangelischen in Innsbruck die Konstituierung als Kirchenge meinde verweigert werden soll oder nicht. Man wird ja gerne versuchen, jene Männer zu verstehen, die so hartnäckig und eifrig von Tirol jeden anderen als den katholischen Gottesdienst ferne

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Page 4 of 12
Date: 01.07.1901
Physical description: 12
. Artikel 8 besagt, dass Vorsteher, Diener oder Angehörige einer Kirche oder Religions-Genossenschaft sich der von den be¬ rechtigten Personen nicht angesuchten Vornahme von Functionen des Gottesdienstes oder Seelsorge an den Angehörigen einer anderen Kirche zu ent- ^ Hallen haben. Die Beschwerde führt nun aus, dass in Beachtung dieser Bestimmungen der Jesuiten- Vater den Hermann Lüth, der seinen Austritt aus oer evangelischen Kirche der politischen

an dem Convertiten die nochmalige Taufe vornahm, als ob dieser noch keiner christ¬ lichen Kirche angehört hätte. Der Convertit Her¬ tmann Lüth, besagt die Beschwerde, hat bald nach ! seiner Aufnahme in die katholische Kirche geheiratet, das Aufgebot wurde in der evangelischen Kirche, der er nach Ansicht der Beschwerde noch heute an¬ gehört, weder nachgesucht noch vorgenommen. In der Beschwerde heißt es zum Schlüsse: Die evan¬ gelische Kirche

muss es als eine Kränkung und Beeinträchtigung ihrer Rechte empfinden, wenn seitens der staatlichen Behörden geduldet wird, dass die katholischen Pfarrämter sich selbst als ein Forum betrachten, vor dem Uebertritte vollzogen werden können, dass sie Angehörige der evangelischen Kirche aufnehmen, als wenn sie keiner Kirche ange¬ hören würden, die auch Rechte an ihren Angehörigen geltend machen können. Das Ministerium für Cultus und Unterricht hat eine Gegenschrift

, dass der fragliche Uebertritt des Hermann Lüth rechtlich unwirksam ist, womit zu¬ gegeben wird, dass Lüth noch heute Protestant ist. Dr. Capesius streifte sodann die Präge der noch¬ maligen an dem Conventiten Lüth ourch den Jesu- iteupriester vorgenommene Taufe und bemerkte, dass eine derartige neuerliche Taufe einer bereits auf die Trinität getauften Person nach kanonischem Rechte unzulässig sei, in der katholischen und evangelischen Kirche

nicht vorkomme. Dr. Capesius erinnerte an die mittelalterliche Seete der Wiedertäufer und be¬ merkte, dass die gegenwärtige Vornahme einer noch¬ maligen Taufe an Lüth eine ganz empfindliche, seiner Ansicht nach nicht unbeabsichtigte Kränkung der evangelischen Kirche sei, denn es wolle damit gesagt werden, dass man, wie es im Volke allge¬ mein gehört wird, die Protestanten nicht als Christen ansieht. Der Beschwerdevertreter berief sich auf das Gesetz

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Page 4 of 20
Date: 05.06.1937
Physical description: 20
Die evangelische Kirchenverfassung in Oesterreich. Sektionschef Staatsrat Dr. Viktor C a p e f i u s, Präsident des evangelischen Oberkirchenrates A. B. und H. B. schreibt in der „Wiener Zeitung": Die Rechtsverhältnisse der evangelischen Kirche Augsburgi- schen und Helvetischen Bekenntnisses in Oesterreich sind derzeit noch durch das von Kaiser Franz Josef I. erlassene unveränderte Prote st antenpatent vom 8. April 1871 und durch die nachträglich in einigen Punkten abgeänderte Kirchenver

fassung vom 9. Dezember 1891 geregelt. In der Einleitung des Protestantenpatentes ist ausgesprochen, daß dadurch den Evangelischen, die bereits früher zuerkannte grundsätzliche Gleichheit vor dem Gesetze auch hinsichtlich der Be ziehungen ihrer Kirche zum Staate in unzweifelhafter Weise gewährleistet und der Grundsatz der Gleichberechtigung aller anerkannten Konfessionen nach politischen Richtungen des bür gerlichen und politischen Lebens bei den Evangelischen zur tat sächlichen vollen Geltung

gegen Ende 1934 der Bundesregierung auch einen Ge setzentwurf zur Abänderung des Protestantenpatentes vor- gelegt. In diesem Entwurf wurden alle das Verhältnis der Kirche zum Staate betreffenden Bestimmungen und weiter zur Wahrung der Gleichberechtigung der evangelischen Kirche mit der römisch-katholischen Kirche mehrfache neue Bestimmungen analog den Bestimmungen des Konkordats ausgenommen. Die Erlassung des Bundeszesetzes zur Abänderung des Prote stantenpatents und die Genehmigung der Kirchenverfassung

der evangelischen Kirche Oesterreichs gegenüber dem Staate zu ersehen. Hinsichtlich der Beziehungen der evan gelischen Kirche zum Volkstum genügt der Hinweis, daß die Evangelischen Oesterreichs ebenso wie die Gesamtbevölkerung Oesterreichs fast zu 100 Prozent dem deutschen Volkstum zu gehören, so daß in dieser Beziehung sich keinerlei Schwierig keiten ergeben. schmuck erblickte, riß ihm der dünngewebte Geduldsfaden voll ends. Er fauchte wir ein zorniger Kater los: „Was treiben Sie denn hier? Der Steingarten fft

gemeinsame zweite General synode Augsburgischcn und Helvetischen Bekenntnisses hat eine neue Kirchenverfassung beschlossen, die zahlreiche Aenderungen gegenüber der gegenwärtig geltenden Kirchen- verfasfung enthält. Hervorzuheben ist daraus, daß der Aufbau der Kirche künftighin nur in drei Stufen, Pfarrgemeinde, Kirchenkreisgemeinde und Landeskirche geschehen soll. Der geistliche Vorsteher des Kirchenkreises ist der Superintendent, an Stelle des bisherigen Oberkirchenrates tritt ein Oberkirchen- rat

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Page 3 of 12
Date: 19.05.1919
Physical description: 12
ein gewisser Mut und viel treue Anhänglichkeit an die evangelische Kirche dazu, unter solchen Zeitoerhältnissen an die Btldunq einer evangelischen Gemeinde zu schreiten. Darum sei der Männer, die den ersten Grund gelegt haben, in Ehren gedacht. Es waren: Johann Freiherr von Watzdorfs, Oberinspektor Carl Gerok, Bauinspektor Rudolf Heinrich, Direktor der Gasanstalt Max Steinauer. Kontrollor Gu stav Scharfetter, Kanzlist. Erst zu Weihnachten 1875 erlangte diese „Vereinigung der Evangelischen" die Genehmigung

als evangelische Ge meinde, konnte an die Wahl des ersten Pfarrers schreiten und die Pläne wegen Erbauung einer Kirche erwägen. Der ursprünglich in der Museumstratzc geplante Bau un terblieb, 1879 wurde die Kapelle des ehemaligen Normal- schulgebäuöes in der Kiebachgasse zum evangelischen Got teshause eingeweiht, 1906 die jetzige Christuskirche in Saggen. Die kleine Schar hat sich nicht unwesentlich ver mehrt und heute dürften in Nordtirol gegen 3000 Prote stanten leben, die zur evangelischen Gemeinde

, daß ich gestanden habe, „daß die christltchsoztale Partei die Frage erwogen habe, ob es nicht besser sei, ganz Tirol von Italien annektieren zu lassen." Unwahr ist, „daß die Häupcer der Christlichsozia len schon mit dem Gedanken gespiell haben, ganz Tirol an Italien zu verschachern." Unter der Ueberschrift: „S ch r a f f l 's Schwanen- g e s a n g" werden in derselben Nummer folgende Be hauptungen verbreitet: « Aus Kreisen der evangelischen Gemeinde wird uns ge schrieben: Am 20. Mai dieses Jahres sind 50 Jahre

verflossen, daß die evangelische Gemeinde Innsbruck entstanden ist. Die wenigen evangelischen Familien, welche in den 60 Jahren des verflossenen Jahrhunderts hier lebten, meist Inge nieure und Beamte der Brennerbahn, faßten am 20. Mai 1869 den feierlichen Entschluß, sich zusammenzuschließen, um wenigstens alle Monate einen evangelischen Gottes dienst zu veranstalten, für dir Beerdigung hier verstorbe» ner Protestanten Sorge zu tragen, Schwerkranken geist lichen Beistand zu ermöglichen, eine Bibliothek

evange lisch-christlicher Erbauungsschriften anzulegen. Das ist der bescheidene Anfang der evangelischen Gemeinde Inns bruck gewesen, die diesen Erinnerungstag mit Recht fest lich begeht. Es war ein notwendiges, aber nicht leichtes Beginnen. Denn es war vielen Tirolern etwas Unge wohntes und Unerwünschtes, daß in den Mauern dieser Stadt ein evangelischer Gottesdienst, und sei es auch in der bescheidenen Form eines Prtvatqottesdienstes, gehal ten werden sollte. Auf der anderen Seite

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Innsbrucker Nachrichten
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Page 2 of 12
Date: 16.04.1934
Physical description: 12
des seinerzeitigen Linzer Aufenthaltes an die Hand gegangen ist. Berlin, 16. April. Das Geistliche Ministerium der deutschen evangelischen Kirche hat, wie der Evangelische Pressedienst mitteilt, folgendes Kirchengesetz beschlossen: „Die Verordnung des Reichsbischofs, betreffend die Wieder herstellung geordneter Zustände in der deutschen evangelischen Kirche, vom 4. Jänner 1934 wird außer Kraft gesetzt. Maß nahmen, die gegen kirchliche Amtsträger we gen ihres kirchenpolitischen Verhaltens eingeleitet worden

auf das Kirchenregiment durch kirch liche Amtsträger als Pflichtverletzung, drohte im § 3 mit Amts enthebung für Zuwiderhandelnde und setzte im § 4 das Kirchengesetz über die Rechtsverhältnisse der Geistlichen und Beamten der Landeskirchen vom 16. November 1933 und vom 8. Dezember 1933 sowie das Kirchengesetz, betreffend Bei legung kirchenpolitischer Streitfälle, vom 8. Dezember 1933 außer Kraft. Aufsehenerregender Austritt aus der evangelischen Kirche. Frankfurt a. M., 15. April. Eine bekannte Persönlichkeit

in der evangelischen Kirche, der frühere Präsident des Deutschen Evangelischen Kirchentages von 1924 bis 1930 und jetzige Direktor der Bayrischen Handelsbank, Dr. Wilhelm Freiherr von P e ch m a n n, hat an den Reichsbischof Ludwig Müller ein Schreiben gerichtet, worin er ihm seinen Austritt aus der evangelischen Kirche mitteilt. Freiherr v. Pechmann schreibt u. a.: „Ich habe, Sie wissen es ja, feit April 1933 oft und oft protestiert. Es ist Zeit, einen Schritt weiterzu gehen, das heißt, mit dem Austritt

Frieden erlassen, in der es unter anoerem heißt: Nachdem auf der Grundlage der Neuregelung des Verhältnisses von Staat und evangelischen Kirchen die Bahn zu weiterer aufbauender Arbeit freigemacht ist, soll unter Trennendes in der Vergangenheit ein Strich gezogen werden. Es werden daher die schwebenden Ver fahren, die aus kirchenpolitischen Gründen anhängig ge macht worden sind, eingestellt werden, mit Ausnahme jedoch derjenigen Verfahren, die staatspolitischen Einschlag

haben. Es wird auch in eine Ueberprüfung bereits ab geschlossener Verfahren eingetreten, soweit Ruhe und Frieden in der Kirche eingekehrt sind. Wer ungeachtet des hiedurch bezeugten Willens zum Frieden dennoch in Auflehnung gegen die notwendige äußere Ordnung den Frieden stört, wird die volle Strafe des Gesetzes zu tragen haben. * Die Verordnung des Reichsbischofs vom 4. Jänner verbot im § 1 den Mißbrauch des Gottesdienstes zum Zwecke kirchen politischer Auseinandersetzungen, erklärte im § 2 durch Schrif ten verbreitete Angriffe

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Page 2 of 10
Date: 29.11.1933
Physical description: 10
Der Glaubensstreit in der evangelischen Kirche Deutschlands. Bischof Hossenfelder als Kirchenminister zurückgetreten. TU. Berlin, 29. November. Bischof H o s s e n f e I b e r, der Reichsleiter der Glaubens bewegung Deutsche Christen, ist von seinem Amte als Kirchen minister zurückgetreten. * Dieser Rücktritt hat eine Vorgeschichte. Kurz nach der Machtergreifung durch Hitler trat im Deutschen Reiche die Be wegung der „Deutschen Christen" auf den Plan. Es ist be kannt, daß der gegenwärtige

" bezeichnet wird; Streichung „offenbar ent- stellter und abergläubischer Berichte des Neuen Testaments", insbesondere „Abkehr von der Sünden- und Minderwertig keitstheorie des Rabbiners Paulus"; Ausschließung aller Nichtarier aus der evangelischen Kirchengemeinschaft durch Gründung einer eigenen Iudenchristenkirche und schließlich nichts weniger als Beseitigung der Reckstfertigungslehre, die Kern und Wesen der evangelischen Kirche darstellt und statt dessen die Begründung „eines heroischen Christentums

, den Reichsbischof am Sams tag um seine Entlassung aus seinem Amte als Kirchenminister gebeten. Der Reichsbischof hat diesem Antrag entsprochen. Nach der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche wer den die Führer der lutherischen Landeskirche für seinen Nach folger Vorschläge zu machen haben. Die Geschäfte des bis herigen Kirchenministers Dr. Schoeffel werden vorläufig vom Reichsbischof selbst mahrgenommen, der den Landesbischof von Sachsen, Coch, als Führer der größten lutherischen Landes kirche ersucht

hat, ihn bis zur endgültigen Regelung in der Führung der Geschäfte zu unterstützen. Die Landesleitung der evangelischen Glaubensbewegung in Bauern protestierte gegen die Vorgänge bei der Wei marer Tagung der Deutschen Christen und verlangte Abkehr der Kirche von der Politik. Schließlich hat der bayrische Lan desleiter für das Land Bayern den Austritt aus der Glaubens bewegung „Deutsche Christen" ausgesprochen. Die Führung der bisherigen Glaubensbewegung „Deutsche Christen" in Württemberg, die sich von der Reichs leitung

aus, die evangelischen Gläubigen würden sich eher in die Katakomben flüchten, als daß sie sich „den eoan- geliumwidrigen Dogmen des deutsch-christlichen Reichsbischofs" beugten, die eben mehr von rassischen Blutideologen beseelt sind als von den christlichen Idealen der Universalität, der Liebe, der geistlichen und geistigen Gemeinschaft durch das Sakrament der Taufe. Den radikaleren Elementen der „Deutschen Christen" war je doch mit den Neuordnungen des Reichsbischofs lange noch nicht genuggetan. Ihr Wille

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Page 9 of 12
Date: 26.06.1933
Physical description: 12
ist, die ihm zugedachte Aufgabe durch- z u f ü h r e n, und daß er sich daher genötigt sieht, den ihm vom deutschen evangelischen Kirchenbund erteilten Auftrag zurückzugeben. Die erwähnte Verfügung des preußischen Kultusministers besagt: Die gegenwärtige Lage von Staat, Volk und Kirche verlangt Beseitigung der vorhandenen Verwirrung. Ich er nenne deshalb den Leiter der Kirchenabteilung im preußischen Kultusministerium, Jäger, für den Bereich sämtlicher evan gelischer Landeskirchen Preußens zum Kommissar mit der Voll

sei. Minister Dr. Schuschnigg erwiderte darauf, daß diese Be unruhigung ganzunbegründet sei. Er betonte nachdrück lich, daß die Regierung grundsätzlich unbedingt an der Gleich berechtigung der Evangelischen festhalte und auf ihre Mitarbeit am Aufbau Oesterreichs zähle, und daß sie auch bereit sein werde, das Verhältnis der evangelischen Kirche zum Staate in gleicher Weise zu regeln, wie es durch das Konkordat mit der päpstlichen Kurie hinsichtlich der katholischen Kirche geschehen solle

Bodelfchwingh. Ein Kirchcnkommissär für Preußen. Berlin, 26. Juni. Pastor v. B o d e l s ch w i n g h, der vor einiger Zeit von einem Großteil der bisherigen Kirchenregie rungen zum Reichsbischof ausersehen war, hat gestern in einer Sitzung des evangelischen Kirchenausschusses erklärt, daß ihm durch die vom preußischen Kultusminister R u st verfügte E i n- s e tz u n g eines S t a a t s k o m m i s s ä r s für den Bereich sämtlicher evangelischer Landeskirchen in Preußen die Mög lichkeit genommen

der N. S. D. A. P. 213, zum Zentrum 67, zur Deutschnationalen Front 42, während sich 13 auf Splitter parteien verteilen. Der preußische Staatsrat zählt jetzt 72 Mitglieder, von denen 54 zur N. S. 2. A. P. gehören, 12 zum Zentrum und 6 zur Kampffront Schwarz-Weiß-Rot. fageßneuigMm Gleichberechtigung der Evangelischen in Oesterreich. Wien, 26. Juni. Der mit der Leitung des Unterrichtsmini steriums betraute Iustizminister Dr. Schuschnigg empfing den Präsidenten des evangelischen Oberkirchenrates Sektions chef

Dr. C a p e s i u s. Dieser brachte unter anderem vor, es sei in den letzten Wochen in den evangelischen Kirchengeirein- den Beunruhigung deshalb entstanden, weil wiederholt von führenden Persönlichkeiten öffentlich Aeußerungen in dem Sinn gemacht worden seien, als ob „katholisch" und „österreichisch" gleichbedeutend sei. Dadurch sei in den evangelischen Bevölkerungskreisen vielfach die Meinungn entstanden, daß darin eine Zurücksetzung der Evangelischen und eine Gefähr dung der Gleichberechtigung der Evangelischen zu erblicken

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Page 2 of 14
Date: 22.10.1934
Physical description: 14
Spaltung in der evangelischen Berlin, 21. Oktober. Am Samstag hat sich der endgültige Bruch zwischen der deutschen evangelischen Kirche und der Bekenntniskirche voll zogen. Die Spaltung im deutschen Protestantismus ist zur Tatsache geworden. In der St.-Annen-Kirche in Dahlem, der Pfarrkirche des ehemaligen U-Boot-Kommandanten und jetzigen Führers des Pfarrernotbundes, N i e m ö l l e r, fand Samstag nachmittags die Verlesung der vom Druderrat der Bekenntniskirche angenommenen Entschließung

durch Bischof Koch von Oeynhausen statt. „Reichsbischofs Müllers Ziel: Ein Reich, ein Volk, eine Kirche, hat den Geist des Evangeliums in der deutschen evan gelischen Kirche vernichtet", heißt es in der Entschließung, durch die zugleich die Gründung einer neuen protestantischen Kirche in Deutschland vollzogen wird. „Das Regime des Reichsbischofs hat" — sagt die Entschließung weiter — „die Mission der Kirche den staatlichen Gewalten überantwortet, die Verfassung der deutschen evangelischen Kirche

ist durch Herrn Müller und Herrn Jäger zertrümmert worden, ihr gesetzliches Organ existiert nicht mehr. Die Männer, die im Reiche und in den Ländern die Kirchenführung usurpieren, haben sich durch ihre eigenen Taten von der ch r i st l i ch e n Kirche losgetrennt. Angesichts des Zwanges, der auf die Bekenntniskirche und die ihr angehörenden Pastoren ausgeübt wird, macht die Bekenntniskirche vom Rechte des Notstandes Gebrauch und ernennt die neue Kirchenführung der deutschen evangelischen Kirche. Die Synode

von Oeynhausen ist zum vorläufigen Oberhaupt der deutschen evangelischen Kirche bestimmt wor den und wird sich zunächst in Berlin aufhalten, um die Ant wort der Reichsregierung abzuwarten. Vom 1. November an wird die Bekenntniskirche keine Kirchen st euer mehr zahlen, bis sie vom Staat anerkannt wird. Alle Or gane, Pastoren und Beamten sind beauftragt worden, der Reichskirche und allen, die mit ihr in Verbindungn stehen, den Gehorsam aufzukündigen. Die Verfassung der neuen Kirche wird der Reichsregierung

beauftragt den B r u d e r r a t der Bekenntnis kirche mit ihrer Verwaltung und Vertretung und wählt aus in Begleitung des Legationssekretärs Wildmann. Nach der Feldmesse führte Bundeskommissär Adam u. a. aus: Damit über dieser Weihestunde keineUnklarheit, keine Zweideutigkeit liege, muß ich eines aussprcchen: Es ist in den letzten Jahren, es ist besonders in diesem Jahre und da wie der besonders im Monat Juli viel geschehen, was uns trennt, euch, die ihr einer Parole der Nationalsozialisten gefolgt seid

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Page 11 of 12
Date: 24.07.1935
Physical description: 12
aus der evangelischen Kirche aus, wurde wieder in die römisch-katholische Kirche' aufgenommen und schloß mit seiner dritten Frau, die inzwischen auch wieder katholisch geworden war, neuerdings die Ehe, und zwar diesmal nach katho- kifchenl Brauche vor dem römisch-katholischen Pfarramte Orth am Traunsee. Auf dem Trauungsfchein wurde angemerkt, daß die Ehe, die Johann B. im Jahre 1919 und 1921 vor dem evangelischen Pfarr- amlc in Wien geschlossen Halle, vom kirchlichen Diözesangerichte in Lin,; wegen Mangels

und Flugzettel gefunden wor den. Kuckoka wurde zu einem Jahre strengen Ar restes verurteilt. Ein verwickelter Ehestreit. In A b s a m in Tirol hatten im Jahre 1892 Johann und Aloifia B. eine Ehe nach katholischem Ritus geschloffen. Diese Ehe wurde im Jahre 1901 einverständlich geschieden. Dem geschiedenen Manne wurde von der politischen Behörde die Dispens vom Hinderniste des Ehebandes erteilt, worauf er noch zu Lebzeiten feiner geschiede nen ersten Gattin im Jahre 1919 vor dem evangelischen Pfarramte

A. B. in Wien die zweite Ehe mit einer Frau schloß, die früher mosaischen Bekenntnisses war und kurz vor der Eheschließung evangelisch getauft wurde. Inzwischen ist seine erste Gattin gestorben. Da hiedurch dos Ehehindernis des bestehenden Ehebandes weg- gefallen war, schloß er im Jahre 1921 vor dem gleichen evangelischen Pfarramte neuerdings die Ehe mit feiner Dispensehegattin. Mit Be schluß des Bezirksgerichtes Gmunden wurde diese zweite Ehe im November 1931 auf Einschreiten beider Ehegatten

einverständlich g e- schieden. Am 3. Februar 1932 erklärte"das kirchliche Diözefan- gericht in Linz auf Begehren des Johann B. dessen zweite Ehe wegen des Mangels der wesentlichen kirchlichen Eheschließungsform des canpn 1094 des codex juri» canonici als ungültig geschloffen und daher im kirchlichen Bereich als null und nichtig. Im Juli 1932 trat Johann B. aus der katholischen Kirche aus und wurde in die evangelische Kirche A. B. ausgenommen. Im Sep tember desselben Jahres erwirkte er die Radificht

vom Hindernis des Ehebandes und schloß vor dem evangelischen Pfarramt in Gmun den eine dritte Ehe mit einer früher katholischen, zur Zeit der Eheschließung evangelischen Frau, einer Witwe. Im November 1933 beantragte seine zweite Gattin beim Kreisgerichte Wels die Ungültig keitserklärung dieser Ehe. Das Kreisgericht Wels unterbrach das Ver fahren über die Prüfung der Gültigkeit dieser Ehe bis zur rechts kräftigen Entscheidung über die Gültigkeit feiner zweiten Ehe. Darauf trat Johann B. am 4. Juni 1934

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Page 5 of 16
Date: 14.08.1900
Physical description: 16
Celsius. Die Fahrt gieng fortwährend über das Gebirge. Manchmal war der Ballon nicht mehr als 50 Meter von den Bergspitzett entfernt. Das ausgezeichnete klare Wetter gestattete dem Luftschiffer eine große Anzahl Photo¬ graphien des überfahrenen Gebietes aufzunehmen. (Zur Uebertrittsbewegung.) Laut der amtlichen Zusammenstellung der UebertriLLe zur evan¬ gelischen Kirche beider Bekenntnisse, wie sie vom k. k. evangelischen Oberkirchenrathe mit Erlass

vom 29. Juni 1900, Z. 1874, den Pfarrämtern bekannt gegeben wurde, sind während der Zeit vom 1. Juli 1899 bis 31. December 1899 im Amtsbereiche des Oberkircheurathes der evangelischen Christengemeinde beigetreten: a) Zur evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses, und zwar: aus der römischen Kirche 1240 Männer, 782 Frauen und 539 Kinder (unter 7 Jahren), also 2561 Personen; aus anderen Be¬ kenntnissen 142, zusammen daher 2703 Personen

, k) In die evangelische Kirche helvetischen Bekennt¬ nisses, und zwar: aus der römischen Kirche 88 Männer, 86 Frauen und 37 Kinder (unter 7 Jahren), also 211 Personen; aus anderen Bekenntnissen 22, zusammen daher 233 Personen; im Ganzen sind also innerhalb des zweiten Halbjahres 1899 zur evangelischen Kirche Augsburger und helvetischen Bekenntnisses 2936 Personen übergetreten. Da während des ersten Halbjahres 1899 (1. Jän¬ ner bis 30. Juni) insgesammt 3449

des Oberkirchen- rathes zur evangelischen Kirche A. und H. B. über- getreten 1280 Personell. Die Zahl der Austritte aus der protestantischen Kirche pro 1899 beträgt 765, davon 675 in die römische Kirche, wonach sich im Jahre 1899 für die hierländische evangelische Kirche A. und H. B. ein Zuwachs an Seelenzahl per 5620 und im Verhältnis zur römisch-katholi¬ schen Kirche per 5372 Personen ergibt. Nr. 185. Seite 5. (Wie gefährlich die Ueberfahrt

Personen — davon 3275 aus der römischen Kirche — in die evangelische Kirche A. und H. B. übergetreten sind, so ergibt sich für das ganze Jahr 1899 als Zahl der Uebertritte in die evangelische Kirche A. und H. B. in den im Reichsrathe vertretenen König¬ reichen und Ländern 6385, davon aus der römi¬ schen Kirche 6047. Während des ersten Jahres- viertels 1900, also in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. März, sind im Amtsbereiche

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Page 2 of 20
Date: 01.07.1933
Physical description: 20
der Zahlungsbilanz zugeführt. Eingreifen Hindenburgs in den evangelischen Kirchenstreit. Ein Schreiben an Hitler. TU. Berlin, 1. Juli. Reichspräsident v. Hindenburg hat an Reichskanzler Hitler in der Frage der Auseinandersetzungen in der evan gelischer Kirche folgendes Schreiben gerichtet: „Die Auseinandersetzungen in der evangelischen Kirche und die G e g e n s ä tz e, die zwischen der preußischen Staatsregierung und der Leitung der preußischen evangelischen Landeskirche entstanden sind, erfüllen

mich als evangelischen Christen sowie als Oberhaupt des Reiches mit ernster Sorge. Zahlreiche an mich gerichtete Telegramme und Zuschriften be stätigen mir, daß die deutschen evangelischen Christen durch diese Auseinandersetzungen und durch die Sorge um die innere Freiheit der Kirche aufs tiefste bewegt sind. Aus einer Fortdauer oder gar einer Verschärfung dieses Zustandes muß schwerster Schaden für Volk und Vaterland erwachsen und die naticnale Einheit leiden. Vor Gott und meinem Gewissen fühle ich mich daher

verpflichtet, alles zu tun, um solchen Schaden abzuwenden. Aus meiner Besprechung dieser Fragen mit Ihnen weiß ich, daß Sie, Herr Reichskanzler, diesen Sorgen vollstes Verständ nis en:gegenbringen und bereit sind, auch Ihrerseits zur Ueberbrückung der Gegensätze mitzuhelfen. Deshalb habe ich die Zuversicht, daß es Ihrer staatsmännischsn Weit sicht gelingen wird, durch Verhandlungen sowohl mit den Ver tretern der beiden in Widerstreit befindlichen Richtungen der evangelischen Kirche

als auch mit den Vertretern der preußi schen Landeskirchen und den Organen der preußischen Regie rung den Frieden in der evangelischen Kirche wie der herzustellen und auf dieser Grundlage die angestrebte Einigung der verschiedenen Landeskirchen herbeizuführen." Reichskanzler Hitler hat den Reichsminister des Innern, Dr. F r i ck, bereits beauftragt, Verhandlungen im Sinne des vorstehenden Schreibens des Herrn Reichspräsidenten einzu leiten. Der bayerische Kultusminister über den Landes verrat der Bayerischen Volkspartei

, die Kirche aus der Politik herauszubringen, dann sei damit der Reli gion der allergrößte Dienst erwiesen. Der Nationalsozialismus sei von der Totalität seiner Welianschauung so überzeugt, daß er keine andere zu lassen könne und im Laufe der nächsten Zeit alleParteien verschwinden müßten. Die große Aufgabe der Lehrer und Erzieher 'ei es, den Zusammenklang von Volk und Gott in die Kindesseele zu pflanzen. Das deutsche Volk sei wieder völkisch geworden und sein Wegweiser sei: Volkund Gott

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Page 4 of 24
Date: 24.12.1926
Physical description: 24
und der Vorschlag gemacht wurde, es solle ein Kompensations-Verfahren eingeführt werden, das darin bestehen müsse, daß der Mißerfolg tn einem Ge genstände durch den Erfolg ln anderen Gegenständen ausgeglichen iverüe (was durch das sog. bedingungsweise Aussteigen an der Unterstufe der Mittelschulen schon seit Jahren geübt wird. Anm. d. Red.), wurde die Ab sch af- fung der Schularbeiten irnd der Matura ge fordert. M Kllife 6MttiI Dar Im M. Ein Kulturkampf in der evangelischen Kirche. Ms aus Dortmund berichtet

wird, g«ht der Schugkreik, der bereits nahezu zwei Wochen dauert, zu Ende. Veranlaßt ist der Streik bekanntlich dadurch worden, daß der Dissident K i s ch a I f o, der ans der evangelische» Glaubensgemrinschast ausgetreten war. als Schulrat von Ostpreußen m den Bezirk Dortmund-Land I versetzt wurde, der neben evangelischen mich zahlreiche „wÄMche" Schulen aufweist. Da die Proteste der evangelischen Mernbeirüte ZUMWk UMM Der M!ßi SOjl OÜC jahrzehntelange Erfahrung in der Fabrikation bei größter Reinlichkeit peinliche

Aufmerksamkeit io allen Stufen der Erzeugung verschaffen dein8ökk!!8ö88ök8k!MffEE^öden Ruf als Qualitätsware- Etwas Besseres gibt es nicht. Mm und ffittemWinbc erfolglos blieben, „entschlossen sich die evcmgelffchrn Eltern" ihre Kinder, und zwar die der Volks- und nicht der höheren Schulen, fo lange von der Schule ser-nzcchalien, bis der disildenkische Schulrat abberufen und durch euren evangelischen Mann ersetzt-wird. Dortmund-Land I eröffnet« den Streik; dann folgten die Rachbar- lreise, und schließlich

machten auch die entfernteren Bezirke mobil, ja, der Streik sollte sogar, wenn nötig, über ganz Preußen ausgedehnt werden- Der Minister verhielt sich gegen eine Aö- berufung Kischolkes ablehnend und stützte sich dabei auf die Ver fassung, nach der kein Staatsbürger seiner religiösen Ueberzeuguug wegen vom Staatsdienst ausgeschlossen werden darf- Die Gegner verstärkten ihren Widerstand; eine Pvotestoersantmlupg jagte die andere, man zetert über di« „Vergewallrigung der Kirche"; über in« „Verletzung

gemacht worden, wi« west man aus die Wünsche der evangelischen Eltern schaft Rücksicht nehmen müsse, um ihnen danach bei der Gestaltung des Reichsschulgesetzes weitere Demütigungen zu bieten." In diesem Stadium des Streites, der in Anbetracht der bevor- stehenden Verhandlungen über das Reichsvolksich»llgesetz zu einer hochpolitischen Kultn r k a inp fanaelege n he st zu werden drohte, griff fc«r Evangelische R «ichselternb u n d ein, der einen toleranteren Standpunkt sinninrmt. Er veröffenMcht

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Page 1 of 24
Date: 29.09.1934
Physical description: 24
. In einer Auseiimndersetzung mit der deutsch-evan gelischen Korrespondenz, die in ihrer letzten Aus gabe behauptet hatte, „die evangelische Kirche habe in Oester reich aus das schwerste zu leiden und die evangelischen Pfar rer seien übelsten Quälereien ausgesetzt", gab gestern Bundes- kommissär Adam im Rundfunk einen Ueberblick über die Lage der evangelischen Kirche in Oe st erreich. Dieser komme volle Gleichberechtigung zu. Zu ihren Anhängern zählen 284.000 Personen oder 4.2 Prozent der Bevölkerung. Der Bundeskommissär

Haltung einiger evangelischer Geistlicher die evangelische Kirche und unsere evangelischen Mitbürger im allgemeinen verantwortlich zu machen, so nachdrücklich müssen wir es uns verbitten, daß behörd liche Maßnahmen, die sich gegen eine staatsfeindliche Be wegung richten, nun in einseitiger und gehässiger W eise als Maßnahme gegen die evangelische Kirche in Oesterreich, als Maßnahme gegen unsere protestantischen Mitbürger ge deutet werden. Wir wisten allerdings, daß es in Oesterreich

auch eine militante Form des Protestantismus gibt, die mehr politisch als konfessionell zu werten ist. Es ist ein Gebot der Selb st erhalt ung unseres Staates, wenn er sich gegen diese politische Form des Protestantismus zur Wehr setzt. Das berührt aber nichk im geringsten jene Mit glieder der evangelischen Kirche, deren Protestantismus wirk lich ein konfessionelles Bekenntnis isti Ich bin ermächtigt, in dieser Frage eine ganz eindeutige Stellung derB u n d e s r e g i e r u n g mitzuteilen. Jeder vaterlandstreue

. Der evangelische Pfarrer in Stainz in Steiermark hatte als Mesner den Bezirksgruppenleiter der nationalsozialistischen Partei in Stainz angestellt. Bei Ausbruch des Aufruhrs gab er den Auftrag, die Kirchenglocken zu läuten und die Hakenkreuz fahne auf der Kirche zu hissen. Der Pfarrer befindet sich in Untersuchung. Der evangelische Pfarrer von Wolfs berg in Kärnten stand im Verdachte, nach den Aufruhrtagen für die Nationalsozialisten Nachrichtendien st geleistet zu haben. Ein Beweis für diese Beschuldigung

wurde nicht erbracht. In Oberschützen im Burgenlande wurde festgestellt, daß im Hause des evangelischen Superintendenten, eines bekannten Nationalsozialisten, ein reger Verkehr nationalsozialistischer Parteigänger stattgefunden hat. Der Superintendent wurde verhalten, sich täglich beim Gendärmeriepostenkommando zu melden. Der evangelische Pfarrer in Innsbrucks D. Mahnert, befindet sich unter dem Verdachte des Hochverrates in Haft. Im Zuge der Untersuchung über die Ermordung des Polizei majors

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Page 1 of 18
Date: 05.11.1937
Physical description: 18
C a p e s i u s, fand am 21. Oktober eine Aussprache zwischen dem General sekretär der Vaterländischen Front Staatsrat Z e r n a t t o und Superintendenten Dr. Johannes Heinzelmann statt. Bei dieser Gelegenheit drückte der Superintendent den Wunsch aus, von seiner Person aus der evangelischen Pfarrerschaft Oesterreichs den Eintritt in die Vaterländische Front zu empfehlen. Im Zusammenhang damit wurden einige Fragen bespro chen, die zwischen der Vaterländischen Front und den Ange hörigen der evangelischen Kirche

werden. 4. Mitglieder der Vaterländischen Front, die evangelischen Glaubensbekenntnisses sind, werden, wenn irgend möglich, nicht verhalten, den Kultushandlungen der römisch-katho lischen Kirche beizuwohnen." Der Inhalt des Gespräches und des Briefes sollten nach aus drücklicher gegenseitiger Vereinbarung nicht von der Presse veröffentlicht werden. Trotzdem ist gestern in einem reichsdeutschen Blatt ein Aufsatz erschienen, der die er wähnten Tatsachen in völlig unrichtiger Weise darstellt und das Schreiben

sich eine W e ch s e l r e d e, die sich mit einzelnen Fragen der prak tischen Durchführung beschäftigte. Die Einmütigkeit der Auffassung kam in einer beschlossenen Zuschrift an den Bundeskanzler und Frontführer zum Aus druck, die den Willen zur gemeinsamen Arbeit im Sinn der bekannten Zielsetzung des Referates bekräftigt. Evangelische Pfarrerschatt und Vaterländische Front. h. Wien, 5. Nov. Amtlich wird mitgeteilt: Auf Anregung und in Anwesenheit des Präsidenten des evangelischen Öber- kirchenrates, Sektionschef Staatsrat Dr. Viktor

zum Beitritt zur Vaterländischen Front zu raten: 1. Die Vaterländische Front erkennt an, daß es lediglich aus bekenntnismäßiger Einstellung stammende Be denken sind, welche die evangelische Pfarrerschaft, soweit sie nicht bereits in den Reihen der Vaterländischen Front gestanden ist, vom Beitritt abgehalten hat. Sie nimmt weiter zur Kennt nis, daß die evangelischen Geistlichen ohne Rücksicht darauf, ob sie der Vaterländischen Front angehören oder nicht, grund sätzlich bereit sind, im Rahmen

der ihnen obliegenden Amts pflichten in echt österreichischem Geiste am A u f b a u des neuen Oesterreich mitzuarbeiten. 2. Für die Mitglieder der evangelischen Pfarrerschaft, die aus Bedenken der genannten Art den Eintritt in die Vater ländische Front nicht vollziehen, werden aus dem Nicht eintritt keine Nachteile erwachsen, soferne nicht durch besondere allgemein gültige Bestimmungen die Ausübung gewisser staatsbürgerlicher Rechte an die Mitgliedschaft bei der Vaterländischen Front geknüpft

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Page 10 of 14
Date: 13.10.1927
Physical description: 14
der deutsch-protestantischen Interessen statt. Gegen den Abschluß des Konkordats mit Rom wurden vom staatlichen Gesichts punkt aus ernste Bedenken erhoben. Es gehe nicht an, den Staat zu binden, aber für die Kirche im Sinne der Weimarer Ver fassung Freiheit zu fordern, so auch hinsichtlich der Errichtung neuer Bischofssitze und deren Besetzung mit Volksfremden. Der Bund lehnte die Gründung einer evangelischen Partei in Deutsch- land ab, befürwortete aber interfraktionelle Ausschüsse zur Wahrung

Darstellungen historischer Be- gebenhotten tragen. Ans die Lehne des Stuhles kommt in reicher Schnitzarbeit die ungarische Krone mit den Engeln. Die Lamdes-Reliquienkommission hat Lord Rothermere eine nationale Relic, uie, einige Staub- körner aus allen Ungarn abgctrennten Komitaten ent haltend, gesendet. * Lndendorff aus der evangelischen Kirche ausgetreten. München, 12. Okt. General Ludendorsf hat seinen Austritt aus der evangelischen Kirche angenroldet. Sei» Vorgehen soll darauf zurückznsiihren «seilt

, daß er sich schon seit langem mtf Grund seiner völkischen Einstellung nicht ntehr in Hiebe re tnstimmung mit den Weltanschaunngs. gvmrdsätzen der evangelischen Kirche befindet. Den ent scheidenden dlfisioß dürsten aber die Ansichten seiner zwei ten Gattin, der früheren Frau Dr. Meta v. Kemnitz gegeben haben. Frau v. Kemnitz Hai wiederholt eine völ kisch e Kirche verlangt * Verlobung der Schwester des Kaisers Wilhelm. B er- l i n, 11. Okt. Die Nachricht von der Verlobung der 61jäh- rigen verlvitlveten Prinzessin

verehelicht. Auch diese Ehe wurde geschieden. Elfriede Scheitz hatte vor etwa sieben Jahren einen Neffen der Sängerin Materna, Fritz Mat er na, geheiratet. Die jungen Leute waren fünf Jahre verheiratet; im Jahre 1925 wurde die Ehe geschieden. Elsriede Scheitz-Materna weilte feit etwa drei Wochen in Ragusa. Die Ursache der Tat ist unbekannt. * Generalversammlung des Evangelischen Bundes. Aus Eisenach wird berichtet: Hier fand vom 6. bis 10. d. M. die Generalversammlung des Evangelischen Bundes zur Wahrung

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Page 4 of 12
Date: 11.01.1935
Physical description: 12
und mit ihm über die Wege zu sprechen, die in Zukunft für eine enge Zu sammenarbeit beschritten werden könnten. Im „Evangelischen Kirchenboten für das Burgenland" (Nr. 1 vom Jänner 1935) verösfentlicht Superintendent-Stell vertreter Dörnhöfer außerdem einen Artikel, in dem es unter anderem heißt: „Als Mann unserer evangelischen Kirche im Burgenland will ich in erster Reihe uns Evangelischen den Weg einer Verständigung vorschlagen, hoffend, daß diese sowohl in unserem Lager wie bei den Führern des neuen Oesterreich

juris canonici nur in lateinischer Sprache erschienen ist, wir sohin geltendes Recht verzeichnen können, das in der Staatssprache nicht erhältlich ist. Rechtsanwalt Dr. Hermann. Die Evangelischen in Oesterreich. Dieser Tage erschien, wie berichtet, eine Abordnung füh render evangelischer Persönlichkeiten des Burgenlandes beim Landeshauptmann Ing. S y l v e st e r, um ihm die vollständige Loyalität der evangelischen Bevölkerung dem österreichischen Staat gegenüber zu erklären

im Burgenland willkommen ist. In politischer Hinsicht sprechen wir Bekanntes aus, wenn wir zugeben, daß alle Evangelischen für den Anschluß an Deutschland gewesen sind; wie auch, daß der Großteil der Evangelischen nationalsoziali stische Gesinnung bekundete — obwohl es unter uns bis zuletzt auch genügend Sozialdemokraten und Landbündler gegeben hat. Es wäre aber eine arge Verkennung, wenn man höheren Orts meinen würde, daß die evangelische Bevölkerung jene Methoden, mit denen die Nationalsozialisten

waren und daß diese in keinem Fall zu rechtfertigende Kampfesweise in Sonderheit nicht uns — als Evangelischen — anzulasten ist. Nachdem aber das neue Oesterreich den Nationalsozialismus als Staatsform ablehnt, und alle öffent» liche Betätigung an die Vaterländische Front gebunden ist, so werden — besonders bei Gelingen einer offenen Aussprache — auch die Evangelischen die Folgerung ziehen, daß ihr Mit wirken am Gesamtleben des Volkes und Staates nur im Rahmen der Vaterländischen Front möglich ist. Was endlich das Verhältnis

Oesterreichs zu Deutschland be trifft, so sagen wir aufrichtig, daß der Bruderzwist uns besonders schwer aus dem Herzen liegt. Unser Leid, daß Oester reich und Deutschland entzweit sind, ist größer als die Freuds, anderwärts neue Freunde geftmden zu haben. Aber wir ver sichern, daß es uns dabei nicht um den National sozialismus in Deutschland zu tun ist, sondern es geht um das Deutschland, dessen Volk unsere Bluts^ und Sprachbrüder — und uns Evangelischen obendrein noch Glaubensbrüder — sind." Abschließend

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Page 4 of 12
Date: 29.01.1934
Physical description: 12
ohne Bulgarien geltend zu machen. Suvich reist nach Budapest. Rom, 29. Jänner. Die Agenzia Stefan! teilt mit: In der zweiten Hälfte des Monates Februar wird Unterstaatssekretär des Aeußeren Suvich in B u d a p e st die Besuche er widern, die Ministerpräsident G ö m b ö s und der ungarische Minister des Aeußeren dem Regierungschef M u s s o l i n i ab gestattet haben. Der Führergrundsah in der evangelischen Kirche. Berlin, 27. Jänner. Kirchenamtlich wird durch den Evan gelischen Pressedienst mitgeteilt

: Der Reichsbischof hat in seiner Eigenschaft als Sandesbischof der evangelischen Kirche der altpreußischen Union eine Not verordnung zur Sicherung einheitlich er Führung der evangelischen Kirche der altpreuhischen Union erlassen, wonach die Befugnisse des K i r ch e n s e n a t e s der evangelischen Kirche der altpreußischen Union durch den Sandesbischof ausgeübt werden, der berechtigt ist, dem evangelischen Oberkirchenrat und den ihm Nachgeordneten Stel len der allgemeinen kirchlichen Verwaltung Weisungen

zu erteilen. Entgegen st eh ende Bestimmungen der Verfas sung der evangelischen Kirche der altpreuhischen Union bleiben für die Geltungsdauer der Verordnung außer Anwen dung. Die presbyterial-synodale Ordnung der kirchlichen SelbstverwaltungsverbänM bleibt unberührt. Korn nehmende ältere Dame ungeduldig und ausfallend zu werden begann und endlich auch bedient zu werden wünschte, fand Ludwig das Richtige, aber — rasch entflammt wie im mer — bedang er sich aus, die Handschuhe Umtauschen zu dürfen

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Page 14 of 18
Date: 03.01.1938
Physical description: 18
auch für die bezeichneten Darlehen eingeführt werden. Den Zinsen- und T i l g u n g s d i e n st für diese Dar lehen leistet der Bund unmittelbar an die Hypothekenanstalten. Diese Leistungen werden vom Bund in Hinkunft mit 115 8 für Nominale 100 8 Gold erbracht werden. Den Hypothekar schuldnern wird aus der Neuregelung keinerlei Mehrbelastung erwachsen. Ein Hirtenbrief der evangelischen Kirche . Sesterrelchs. Wien. 3. Jänner. In sämtlichen evangelischen Kirchen Oester reichs wurde am Neujahrstag

ein H i r t e n b r i e f des Super intendenten und Führers der evangelischen Kirche Oesterreichs Dr. e. h. Johannes H e i n z e l m a n n (Villach) verlesen, der sich eingangs mit der Entwicklung der evangelischen Kirche in Oesterreich auf Grund der gegenwärtigen Verhandlungen über dasneueProtestantengesetz beschäftigt. In dem Hir tenbrief heißt es u. a.: „Auch in Hinblick auf die lang erwogene Frage des B e i- trittes der evangelischen Pfarrerschaft zur Vaterländi sch e n F r o n t ist es, wenn auch nicht zu einem völlig

." Weiter beschäftigt sich der Hirtenbrief mit dem Anteil der Jugend an der Kirche und gibt der Befriedigung über die Fortschritte des evangelischen Jugendwerkes Ausdruck. Die Aufrüstung Hollands. Haag» 3. Jänner. Ministerpräsident C o l i j n äußert sich in einer an die Erste Kammer gerichteten Denkschrift zur Frage der Aufrüstung Hollands. Er weist darauf hin, daß die Auffassung falsch sei, es genüge für Holland ein Heer, das ledig lich imstande sei, den ersten feindlichen Ansturm in Erwartung der Hilfe dritter

einheit lichen Beitritt, so doch zu einer Regelung innerhalb der zu ständigen Stellen gekommen. Auf Grund des Schreibens, das nach erfolgter Vereinbarung das Generalsekretariat der V. F. an mich gerichtet hatte, konnte ich den geistlichen Amtstrügern unserer Kirche, denen, wie bekannt, vom Oberkirchenrat wieder holt empfohlen worden war, den Beitritt zu vollziehen, auch meinerseits zu dem gleichen Schritte raten, so daß nunmehr der größere Teil unserer Pfarrerschaft der Front angehören dürfte

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